Die digitale Revolution der Fitness- und Gesundheitsbranche

Eine kritische Betrachtung


Bachelorarbeit, 2017

47 Seiten, Note: 2,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Zielsetzung

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand
3.1 Verlauf der digitalen Revolution
3.1.1 Digitale Revolution
3.1.2 Das Moore´sche Gesetz
3.1.3 Datenschutz
3.1.4 Juristische Daten
3.1.5 Technische Daten
3.1.6 Datenschutz und Datensicherheit
3.2 Ländervergleich
3.3 Branchenvergleich Automobilindustrie
3.4 Digitale Revolution und die Gesundheit

4 Methodik

5 Ergebnisse
5.1 Literaturrecherche
5.1.1 Virtual Reality
5.1.2 Wearables
Eigenschaften
5.2 Interview
5.3 Befragung

6 Diskussion
6.1 Erläuterung und Interpretation der Ergebnisse
6.1.1 Literaturrecherche
6.1.2 Interview
6.1.3 Befragung
6.2 Kritische Reflexion
6.3 Handlungsableitungen

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

9 Abbildungs-, Tabellen-, Abkürzungsverzeichnis
9.1 Abbildungsverzeichnis
9.2 Tabellenverzeichnis
9.3 Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

Fortschritt ist die Verwirklichung von Utopien

Oscar Wilde, 1891

Ein Zitat, das auf den ersten Blick vielleicht etwas überspitzt wirken mag, auf den zweiten Blick jedoch der absoluten Realität entspricht. Wer hätte vor 15 Jahren daran gedacht, dass das Internet und seine Nutzungskomponenten derart in unseren Alltag eingreift? Genaugenommen lebt die heutige Gesellschaft die Utopie, die beispielsweise in Romanen wie 1984 von George Orwell abgebildet wurde.

Die Fitness- und Gesundheitsbranche zählt zu den kompetitivsten Märkten, die wir kennen. Dies hat zur Folge, dass nahezu jeder Anbieter versucht, stets auf dem neuesten Stand der Möglichkeiten zu sein. Diese Möglichkeiten umfassen neben Bewegungs- und Gerätekonzepten auch viele Aspekte der Technik und Online Aktivitäten. Besonderes Augenmerk liegt hierbei bei den sog. „Wearables“, die ihren weltweiten Absatz seit 2014 mehr als verdreifacht haben. Diese tragbaren Minicomputer am Handgelenk speichern nicht nur die körperlichen Aktivitäten der Nutzer, viele von ihnen empfangen dank Bluetooth auch die privaten Nachrichten und E-Mails des Handys.

Durch die Koppelung dieser Wearables mit Smartphone und Trainingsgerät ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil auch heute schon umgesetzt werden. In naher Zukunft werden mehr und mehr Technikgadgets ihren Weg ins Fitnessstudio suchen. Datenschützer schlagen dieser Tage Alarm. Erst Anfang Dezember 2016 monierte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass von 16 getesteten Wearables keines den Bestimmungen für Datenschutz gerecht werden konnte. Aus diesem aktuellen Anlass gibt es Grund genug sich einige wichtige Fragen zu stellen. Bieten diese neuen Technologien, die überall Einzug gehalten haben wirklich so enormes Potenzial für das Individuum und den Markt, oder ist es ein weiterer Schritt in Richtung vollständiger Datenerfassung und Kontrolle?

2 Zielsetzung

Diese Thesis soll umfassend darstellen, wie die digitale Revolution die Branche im Laufe der letzten Jahre bereits verändert hat und detailliert den momentanen Stand der Technik und deren Umsetzung in Fitnessstudios beleuchten. Hierbei sollen auch länderspezifische Unterschiede dargestellt werden und Deutschland klar eingeordnet. Daraus abgeleitet sollen Chancen für die Fitness- und Gesundheitsbranche aufgezeigt werden. Ein weiteres Ziel ist es, den Leser zum einen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, ihm zum anderen aber auch durch professionelle Recherchearbeit unbegründete Ängste und Sorgen zu nehmen.

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand

In diesem Kapitel soll einen Eindruck von dem vermitteln, was bereits an Technologisierung umgesetzt wurde und wie sich diese in bestimmten Branchen entwickelt hat. Darüber hinaus werden Begrifflichkeiten erklärt und visualisiert.

3.1 Verlauf der digitalen Revolution

3.1.1 Digitale Revolution

Der Begriff der digitalen Revolution beschreibt eine Art Umbruch, ausgelöst durch Digitalisierung und Technisierung, der auf nahezu alle Lebensbereiche wirkt. Heinrich Klotz spricht von einer sog. Zweiten Moderne. (heise-online)

Die digitale Revolution basiert auf der Erfindung des Mikrochips in Verbindung mit dem Moore´schen Gesetz.

3.1.2 Das Moore´sche Gesetz

Gordon Moore verfasste dieses Gesetz im Jahr 1965. Es besagt in seiner Urform, dass sich die Komplexität interner Schaltkreise bei minimalen Komponentenkosten jedes Jahr verdoppeln wird. Diese These untermauert er mit der damaligen Leistungssteigerung ab dem Jahr 1962. So konnte man im Jahr 1963 für einen Dollar doppelt so viel Rechenleistung erwerben, wie noch im Jahr davor. Unter Rechenleistung ist ein Maß für datenverarbeitende, oder Informationstechnologische Systeme zu verstehen. Moore postulierte, dass diese Gesetzmäßigkeit die nächsten 10 Jahre bestehen bleiben wird. Zurückblickend schätzte er damit allerdings zu konservativ, da es tatsächlich über 4 Jahrzehnte zutreffend war. Heutzutage setzt man ca. 18 Monate an, um die gegenwärtige Rechenleistung zu verdoppeln. (Brynjolfson, Mcafee, 2014, S. 54ff)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Veranschaulichung des Moore´schen Gesetztes im Verlauf von 10 Jahren (eigene Darstellung)

Abbildung 1 soll plastisch die exponentielle Verdoppelung über einen Zeitraum von 10 Jahren darstellen. Beträgt die Rechenleistung im Jahr x noch den Beispielwert 1, hat sich diese innerhalb von 10 Jahren mehr als 500facht.

3.1.3 Datenschutz

Im folgenden Kapitel sollen zunächst grundlegende Begrifflichkeiten zum Thema Daten erklärt und aufbereitet werden, die für die nachfolgenden Kapitel und das grundlegende Verständnis der Arbeit wichtig sind. Im Rahmen der Bachelorarbeit sind ausschließlich personenbezogene Daten relevant. Wenn von „Datenschutz“ und dem „Recht auf Datenschutz“ gesprochen wird im Rahmen der Thesis, bezieht sich dies auf die in 3.1.6 manifestierten Begrifflichkeiten und Prinzipien.

3.1.4 Juristische Daten

In Deutschland gelten Daten als personenbezogen, wenn sie einzelne Angaben zu persönlichen oder sachlichen Verhältnissen von bestimmten oder bestimmbaren Personen machen.

Hierbei gilt es zu unterscheiden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1: Personenbezogene Daten, eigene Darstellung

Nicht personenbezogene Daten unterliegen keinen Auflagen des Datenschutzes in Deutschland, sie gelten als frei verfügbar. Als Beispiele sind hierbei Geodaten, Statistiken, oder Wetterdaten zu nennen. Ebenfalls frei verfügbar sind sog. Anonyme Daten, die dadurch bestimmt sind, dass sie keinem persönlichen oder sachlichen Verhältnis einer natürlichen Person zugeordnet werden können (Witt, 2010, S. 7).

3.1.5 Technische Daten

Daten gelten vorerst als Zeichenketten aus alphanumerischen Zeichen ohne Bedeutung, die einer Syntax unterliegen. Eine Bedeutung erlangen Diese erst, wenn sie einen Kontextbezug bekommen. Diesen bekommen sie durch die Zuweisung von Attributen in Datenbanken.

3.1.6 Datenschutz und Datensicherheit

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind dem Bundesdatenschutzgesetz entnommen (zuletzt aktualisiert im März 2017).

Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

„(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch 1. öffentliche Stellen des Bundes, 2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie a) Bundesrecht ausführen oder b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt, 3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

(3) Soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt.

(4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen denen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, soweit bei der Ermittlung des Sachverhalts personenbezogene Daten verarbeitet werden.

(5) Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt durch eine Niederlassung im Inland. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt. Soweit die verantwortliche Stelle nach diesem Gesetz zu nennen ist, sind auch Angaben über im Inland ansässige Vertreter zu machen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, sofern Datenträger nur zum Zweck des Transits durch das Inland eingesetzt werden. § 38 Abs. 1 Satz 1 bleibt unberührt“ (gesetze-im-internet.de).

§1 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes umschreibt bereits umfassend den Zweck und Nutzen eines solchen Gesetzes. Bernhardt Witt (2010) umschreibt in seinem Buch ab Seite 45ff, dass die Statuten der Datensicherheit, den Datenschutz stützen. Somit lässt sich kurz zusammenfassen, dass das Ziel des Datenschutzes ist, einen Schutz vor Missbrauch, Fehlern und höherer Gewalt (der personenbezogenen Daten; vgl. 3.1.4) zu gewährleisten.

3.2 Ländervergleich

Martina Hutzler setzt sich 2015 in einem Artikel für die „mitteldeutsche“ kritisch mit der zunehmenden Technologisierung in Deutschland auseinander. Gemäß ihrer Recherche ist davon auszugehen, dass bis zu 60% aller Jobs der voranschreitenden Automatisierung zum Opfer fallen könnten. In konkreten Zahlen bedeutet dies eine Bedrohung von 18 Millionen Arbeitsplätzen. Diese Arbeitsstellen werden nicht nur dort gekürzt, wo sich die meisten Menschen Roboter vorstellen, wie große Industriehallen, sondern vor allem auch klassische Bürotätigkeiten in den Bereichen der Sachbearbeitung. Als Grundlage für diese Thesen dient eine Studie aus dem Jahr 2013 von Carl Benedikt Frey und Michael Osborne. Bei dieser Studie mit dem Namen „Die Zukunft der Arbeit“ wurde die Automatisierung des Arbeitsmarktes der USA bis 2030 betrachtet. Dies diente als Basis für Ökonomen anderer Länder, wie auch für Carsten Brzeski und Inga Burk, die eine Prognose von 59% abgeschaffter Jobs in Deutschland ansetzen. Nicht weniger erschreckend ist die Einschätzung Jeremy Bowles, der für 51% aller Arbeitsplätze in den nächsten 20 Jahren ein Ende sieht.

Eine Untersuchung der Ing.DiBa beschäftigte sich mit verschiedenen Berufssektoren und der Wahrscheinlichkeit mit denen sie der „Roboterisierung“ zum Opfer fallen. Am sichersten seien Akademiker und Führungskräfte, bei ihnen läge der Schwund bei nur ca. 12%. In anderen Sektoren werden z.B. Drohnen als Paketzusteller, vom Kunden bediente Kassierautomaten im Supermarkt, oder futuristisch klingende Ansätze wie Roboter in der Hotellerie oder Pflege als potentielle Ablöse aufgezeigt. Letzteres ist im Hinblick auf die Gesundheitsbranche von enormer Bedeutung, da die maschinelle Pflege von bedürftigen Menschen viele Fragen und zu beachtende Aspekte aufwirft.

Das Bundesarbeitsministerium hat im Jahr 2015 das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) damit beauftragt die US-Studie erneut aufzurollen und auf deutsche Verhältnisse zu übertragen. Das ZEW errechnet mit 41% eine Prognose, die deutlich unter den vorherigen liegt, beteuert aber zusätzlich, dass „Tätigkeiten ersetzt werden, nicht ganze Berufe“. Konkret ist darunter zu verstehen, dass der Mensch sich so besser auf nicht automatisierbare Aufgaben konzentrieren kann. Die Roboterisierung sei in keiner Branche ein Grund zur Sorge, da die „Industrie 4.0“ zahlreiche neue Leistungsbilder schaffen wird, meint Michael Gammel, Vorsitzender eines Industrie- und Handelskammer Gremiums. In Forscherkreisen ist man sich jedoch einig darüber, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitsplatz wegrationalisiert wird steigt, je geringer der Verdienst und die nötige Qualifikation des Arbeitsnehmers ist (mittelbayerische.de, 2015).

3.3 Branchenvergleich Automobilindustrie

Von den Zukunftsängsten und negativen Prognosen im vorangegangenen Kapitel, will Prof. Ferdinand Dudenhöffer, Leiter des Center Automotive Research der Uni Duisburg-Essen, wenig wissen. Er prognostiziert, es sähe so aus, als würden wir den größten Wandel erleben, den das Auto in seiner 120-jährigen Geschichte gesehen hat. Der von den Medien als „Autopapst“ betitelte, wird oft befragt, wenn es um die Themen Trends und Entwicklungen im Bereich der Automobilindustrie geht. Dudenhöffner sieht große Umwälzungen in der Branche kommen. Er geht davon aus, dass sich der uns bekannte Begriff von Mobilität grundlegend ändern wird. Seine Schlagworte dabei lauten Elektromobilität, Leichtbau und CarIT.

In einem Interview mit audimax.de spricht Jochen Frey, Pressersprecher von BMW, von den neuen Herausforderungen und Möglichkeiten, denen sich die Automobilindustrie stellen muss. Langfristig wird sich die klassische Automobilindustrie zu einem Anbieter von Mobilitätsprodukten- und Dienstleistungen wandeln. Dieser Wandel rührt daher, dass viele Menschen inzwischen bewusst auf ein eigenes Auto verzichten. Bei der Wahl des Fortbewegungsmittels wird aufgrund von Komfort, Preis und Weg abgewägt und dann oft auf das Fahrrad, Carsharingmodelle, oder den Öffentlichen Nahverkehr gewechselt. Das Auto als Statussymbol ist gerade in der jüngeren Generation nicht mehr so stark prägend, als noch in der vorangegangenen.

Aufgrund dieser Entwicklung sieht Frey eine der größten Herausforderungen darin, angemessen auf die neuen Mobilitätsansprüche der Bevölkerung zu reagieren. So ist BMW z.B. bereits in einige Carsharing Angebote eingestiegen, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Besonderer Fokus liegt im Moment auf dem Thema E-Mobility. Hierbei sollen Hybrid- und Elektrofahrzeuge den Takt angeben. Frey bestreitet allerdings, dass diese Fahrzeuge den klassischen Verbrennungsmotor ablösen werden. Auf langen Strecken sollen weiterhin Verbrennungsmotoren den Vorrang haben, in urbanen Gebieten möchte man in Zukunft vermehrt auf die neue E-Mobility setzen. Auch die IT Branche ist in den Startlöchern, wenn es um die Zukunft des Automobils geht. Mit Hilfe der immer stärker zunehmenden Vernetzung mit dem Internet und dem Smartphone, wird das Auto bald als „fahrbares Device“ anzusehen sein. Besonderes Potential steckt laut Informatikern in den Bereichen Fahrassistenz, Telematik und Infotainment (audimax.de). Ein hochaktuelles Beispiel wird in einem Artikel vom April 2017 von CarIT Connected Mobility vorgestellt. Hier präsentiert BOSCH sein neues Konzeptfahrzeug, das neue Bedienkonzepte und autonomes Fahren revolutionieren will (car-it.com).

Das Gros der Autofahrer steht diesen neuen Innovationen allerdings noch sehr kritisch gegenüber. Eine Studie aus dem Jahr 2011 eines Nürnberger Marktforschungsunternehmens ergab, dass lediglich 30% der Autofahrer Interesse an Infotainment Anwendungen (E-Mails abrufen, Social Media) während dem Fahren zeigen. Dies soll vor Allem daran liegen, dass die Verbraucher denken, dass solche Aktivitäten nur zu Lasten der Fahrsicherheit ablaufen können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Konzeptfahrzeug mit smarten Bedienelementen (BOSCH)

(Quelle: http://www.car-it.com/bosch-zeigt-intelligentes-konzeptfahrzeug/id-0050196)

Wesentlich gefragter sind Neuerungen im Bereich der Fahrsicherheit, wie z.B. das automatische Absetzen eines Notrufs im Falle eines Unfalls. Diese ganzen Veränderungen werden dazu führen, dass sich sowohl Design, als auch das komplette Handling des Fahrzeuginnenraums verändern wird. Auf längere Sich werden immer mehr Schalter und Knöpfe verschwinden, um Platz für Touchscreens und einsetzbare Tablets, oder Smartphones zu schaffen. Laut Torben Olbrich, Manufacturing Consultant bei NTT Data, wäre es denkbar, dass auch das Lenkrad abgeschafft wird und man über ein Bedienpanel mit Neigungssensorik steuert.

Für diese zahlreichen Änderungen werden zahlreiche Fachkräfte benötigt, die allerdings derzeit noch fehlen, erklärt Katrin Schröder, Recruiting Spezialistin von BMW. Aus diesem Grund hat das Unternehmen bereits gezielte Marketing Maßnahmen entwickelt und sein Recruiting auf den internationalen Markt ausgeweitet. Besonders gesucht werden Fachkräfte in den Bereichen Informatik, Elektrotechnik, Maschinenbau und Ingenieurwesen. Frey beteuert, dass in der Branche kein Rückgang an Arbeitsplätzen aufgrund von zunehmender Automatisierung zu befürchten sei, sich aber das Leistungs- und Qualifikationsniveau anheben wird (audimax.de).

3.4 Digitale Revolution und die Gesundheit

Die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung hält neben spannenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt auch einige Negativentwicklungen bereit. Hier steht allen voran die sog. Internetsucht, die bereits in das System psychiatrischer Diagnosen aufgenommen wurde. In Deutschland geht man davon aus, dass 8,4% der 13 bis 18-Jährigen unter akuter Internetsucht leiden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass sich dieses Krankheitsbild in gesteigerter Impulsivität, Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit äußert. Auffällig hierbei ist die Geschlechterverteilung bei den verschiedenen Sektoren der Sucht. Während Männer mit einer etwa zehnmal höheren Wahrscheinlichkeit abhängig von gewalttätigen Computerspielen werden, sind es bei internetsüchtigen Frauen eher soziale Medien, wie Facebook (Spitzer, 2016, S.99ff).

Digitale Medien können das Auftreten von Depressionen begünstigen. Bedenkt man, dass im Jahr 2013 ca. 31 Millionen Fehltage auf depressive Erkrankungen zurückzuführen sind, ist das ein Markt von unglaublichem Potential. Nach herkömmlichen Erkältungskrankheiten ist die Depression der zweithäufigste Grund für Fehlzeiten bei den Deutschen (Spitzer, 2016, S.303f).

4 Methodik

Um die Bachelorthesis aussagekräftig und wissenschaftlich fundiert darzustellen, wird auf 3 Methoden der Informationsbeschaffung zurückgegriffen. Den ersten Teil der Ergebnisbeschaffung stellt eine Literaturrecherche dar. Hierbei sollen zwei Märkte mit großem Zukunftspotential recherchiert werden. Zum einen der, der Wearables, die bereits seit einigen Jahren Einzug in viele deutsche Haushalte gehalten haben und in naher Zukunft ihre Möglichkeiten vervielfachen werden. Zum anderen der, der Virtual Reality Brillen. Ein Markt der gerade erst dabei ist sich zu etablieren und zu entwickeln. Diese Literaturrecherche bildet ein Fundament, das in der Diskussion genug Material gibt, um sich damit auseinanderzusetzen wo in der Fitness- und Gesundheitsbranche Platz dafür geboten wird und wie diese Devices den Markt vollkommen revolutionieren werden.

Im zweiten Teil der Ergebnisbeschaffung wurde ein Interview mit B. geführt, dem Datenschutzbeauftragten der AOK. Das Interview stellt eine verlässliche Grundlage dar für die Argumentation, die in der Diskussion vor allem beim Thema Datenschutz und Datensicherheit benötigt wird. Er stellt als unternehmensunabhängiger (unabhängig von Marken im Bereich Wearables etc.) Berater einen neutralen und geschulten Standpunkt dar.

Der dritte Teil der Informationsbeschaffung wird in Form einer Onlinebefragung durchgeführt. Hierzu wurden 75 zufällig gewählte Personen zu 40 Fragen befragt, die sich mit dem Thema Datenschutz, Innovationen im Fitnessbereich und Wearables beschäftigen. Der Link zur Umfrage wurde an die Mitglieder des Ausbildungsbetriebs „MRS.SPORTY“ weitergegeben und auch via sozialer Netzwerke gestreut. Diese Befragung dient dem Zweck die Bedürfnisse und Ängste von Menschen herauszufiltern und in der Diskussion ganz gezielt zu behandeln, um konkrete Handlungsmaßnahmen ableiten zu können.

5 Ergebnisse

5.1 Literaturrecherche

Die Literaturrecherche stellt das zukunftsgerichtete Stück dieser Arbeit dar. In diesem Teil soll mit Hilfe der Meinung von Futurologen, Wissenschaftlern und Unternehmern aufgezeigt werden, was die Fitness- und Gesundheitsbranche in den kommenden Jahren an Innovationen und Möglichkeiten erwarten wird.

5.1.1 Virtual Reality

Virtual Reality existiert bereits seit 40 Jahren. War sie vorher eher ein laborbasiertes Konstrukt, gilt sie seit 20 Jahren als „praktisches, nützliches und erschwingliches“ System (Slater, 2016, S.1). Unter Virtual Reality versteht man eine alternative Wirklichkeit mit echten physikalischen Eigenschaften, die vom jeweiligen Nutzer in Echtzeit erlebt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Virtual Reality und Augmented Reality unterschieden.

Während bei „echter“ Virtual Reality eine vollends künstliche Welt vor den Augen des Betrachters erschaffen wird, werden bei Augmented Reality nur künstliche Fragmente in die wirkliche Welt projiziert. Dies geschieht meist mittels computergenerierter Einblendungen, oder Überlagerungen auf Bildschirmen.

Twt.de errechnen bis 2018 171 Millionen Nutzer dieser Technik und damit 9 Milliarden Dollar Umsatz. Damit verankern sie das Statement:

„Virtual Reality ist keine Zukunftsvision. Sondern wird heute Teil des Alltags.“

(twt.de, 2017)

Hardware

Die Hardware für das VR Erlebnis besteht vereinfacht aus zwei Komponenten. Zum einen aus einem hochauflösenden Bildschirm und dem innenliegenden Tracking System. Dieser Bildschirm wird meistens als sog. „Head-Mounted Display“ verbaut, was bedeutet, dass sich das Display mit Hilfe einer Halterung direkt vor den Augen befindet. Um den Eindruck einer dreidimensionalen Welt zu vermitteln, bedient man sich der Technik der Stereoprojektion. Das bedeutet, dass für jedes Auge ein minimal unterschiedliches Bild dargestellt wird, welche vom Gehirn für die Tiefenwahrnehmung kombiniert werden. Der verbaute Bewegungssensor ist dafür zuständig die Bewegungen des Kopfes in die Software zu übertragen, damit der Nutzer stets ein dynamisches Bild geliefert bekommt (Sanchez-Vives, Slater, 2005, S.5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Oculus Rift VR Brille (techradar.com)

Software

Die Software ist dafür zuständig die von der Hardware gelieferten Informationen zu verwerten und in Sekundenbruchteilen auf dem Display darzustellen. Slater und Wilbur haben bereits in Jahr 1997 einige Parameter aufgestellt, die bestimmen wie hochwertig eine VR Erfahrung für den Nutzer ist. Allen voran wird die Framerate genannt, also wie viele Bilder pro Sekunde abgespielt werden können. Des Weiteren sprechen sie vom „overall extent of tracking“, was bedeutet wie viel der Bewegungen des restlichen Körpers, abgesehen vom Kopf mit eingerechnet wird. Ein weiterer wichtiger Parameter ist die „tracking latency“, also die Zeit die benötigt wird, um nach einer Bewegung das korrekt geänderte Bild auf dem Display abzubilden. Selbstverständlich sind auch die grundlegenden technischen Daten der Virtual Reality Brille von großer Bedeutung. Diese umfassen z.B. die Bildschirmauflösung und Helligkeit, aber auch das Rendering dargestellter Objekte.

Marktsituation

Der Markt für VR Brillen wird seit Anfang 2016 systematisch abgesteckt. Pioniere waren hierbei Samsung, die bereits im Dezember 2015 ihre Samsung Gear VR veröffentlicht haben. Diese Brille funktioniert allerdings nicht eigenständig, da man sein Samsung Smartphone als Bildschirm in die Brille einklicken muss. Seit März letzten Jahres kann nun auch Oculus Rift erworben werden, welche über 3 Jahre Entwicklungszeit benötigte. Das mit Facebook fusionierte Unternehmen verpasste allerdings die Chance für die dauerhafte Marktführerschaft, durch den sehr hohen Einführungspreis von 699€. Unterdessen schickte auch HTC sein Flaggschiff „Vive“ auf den Markt, welches allerdings mit 1250€ nochmals deutlich teurer als alle Konkurrenten ist. Einen Meilenstein schaffte Konsolenhersteller Sony im Oktober 2016 mit der PlayStation VR. Eine massentaugliche VR Brille, die ohne teuren High End PC betrieben wird. Mit einem Preis von 399€ liegt sie in einem Bereich, der für viele technikbegeisterte Fans der aktuellen Spielekonsole erschwinglich ist. Diese Konsole wird zusätzlich benötigt. Damit beschränkt sich der Einsatz in der breiten Bevölkerung zunächst nur auf Gaming (vrbrillen.net). Es gibt noch zahlreiche weitere Unternehmen, die VR Brillen auf den Markt gebracht haben, diese haben aber so einen geringen Marktanteil, dass es sinnvoll ist sich auf die drei Marktführer zu fokussieren.

Anwendungsbereiche

Im Bereich Fitness und Sport gibt es bereits erste Ansätze VR Brillen zu involvieren. So wurde beispielsweise das Gerät ICAROS als zweiter Prototyp vorgestellt. Eine Art Metallschlitten, der mit Muskelkraft gesteuert wird, während man mittels einer VR Brille eine Flugsimulation erlebt (ispo.com).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.4: ICAROS mit VR Brille im Test (ispo.com)

Twt.de haben in einem Essay von 2017 zwölf Anwendungsgebiete mit enormen Zukunftspotential herausgearbeitet. Hier die sechs Anwendungsgebiete mit der größten Übertragbarkeit des Nutzens auf die Gesundheits- und Fitnessbranche.

Virtual Showroom: Produkte auf hochemotionaler und facettenreicher Ebene Präsentieren

VR product configurator: Das Erlebnis eines VR Showrooms mit der Möglichkeit eigener Produktkonfigurationen

Werbefilme: Gestaltung von Werbeclips mit viel höherer Immersion als klassische Werbung

Virtuelle Geschäftsstelle: Kundenbetreuung, Produkte und Dienstleistungen in einer völlig neuen Dimension

Education und E-Learning: Bildhafte und anschauliche Darstellung von komplexen Sachverhalten

Interactive Guidance: Der Kunde bekommt in Echtzeit zusätzliche Informationen zu seiner Umwelt via Augmented Reality

5.1.2 Wearables

Der Begriff Wearable kommt aus dem englischen Sprachgebrauch und bedeutet übersetzt „tragbar“. Er ist kurz für Wearable Computing, den Überbegriff für Technologien dieser Art. Das wichtigste Kriterium für ein solches Gerät ist also die Tatsache, dass die Datenverarbeitung unterwegs und „am Mann“ durchgeführt wird. Erste praktische Anwendungen reichen bis in die 1960er Jahre zurück. Seitdem sind diese immer kleiner und alltagstauglicher geworden. Hinzu kommt ein großes Maß an Mobilität. Wearables treten meist in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs auf, wie Uhren, Armbänder, oder Brillen. Sie unterstützen den Nutzer, ohne ihn in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken. Sie geben ihm mit Hilfe von Sensoren Informationen über seine Umwelt und sich selbst, denen er sich vorher nur schwach, oder gar nicht bewusst gewesen ist (Bliem-Ritz, 2014, S. 15ff).

Eigenschaften

Der Begriff Wearable oder Wearable Computing wurde im Laufe der Jahrzehnte oft definiert und den Geräten bestimmte Eigenschaften zugewiesen. Steve Mann lieferte im Jahr 1998 auf dem internationalen Wearable Computing Kongress eine allumfassende Beschreibung, sowie in seinem im selben Jahr erschienenem Buch „Humanistic Computing“ einige grundlegende Prinzipien des WC, die heute noch zum Standardwerk zählen.

„Wearable Computing facilitates a new form of human-computer interaction comprising a small body-worn computer that is always on and alway ready and accessible. In this regard, the newcomputational framework differs from that of handheld devices, laptop computers and personal digital assistants. […].

Steve Mann auf dem International Wearable Computing Congress 1998

Angelehnt an dieses Statement hat er in seinem Buch ab Seite 2123 drei verschiedene Betriebsmodi für Wearables definiert, die um sechs Eigenschaften erweitert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.2: Betriebsmodi für Wearables nach Mann (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.3: Eigenschaften von Wearables nach Mann, (eigene Darstellung)

Marktsituation

Es gibt derzeit unzählige Fitnesstracker/Wearables auf dem Markt. Betrachtet man aktuelle Verkaufszahlen kristallisieren sich jedoch vier Spitzenreiter heraus. Garmin, Polar, Fitbit und Jawbone. Diese unterscheiden sich in den jeweiligen Preissegmenten meist nur durch das Design. Ein aktueller Vergleich aus 2017 zeigt, dass Garmin und Polar nicht nur die Hersteller sind, die am längsten auf dem Markt sind, sondern, dass sich diese Erfahrung auch bemerkbar macht. So ist der Garmin vivoactive HR Testsieger im Bereich den Fitnesstracker und das Polar V800 Testsieger unter den Fitnesstrackern mit integriertem GPS (vergleich.org).

5.2 Interview

Das nachfolgende Interview wurde mit Herrn B. geführt. Er ist Datenschutzbeauftragter der AOK Deutschland.

1. Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft.

- Ändert sich für die Verbraucher etwas im Hinblick des Umgangs mit ihren Daten bei den Krankenkassen?

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei den gesetzlichen Krankenkassen gelten derzeit gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz die strengeren Vorschriften des Sozialdatenschutzes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird es für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland neben den europaweit verbindlichen grundsätzlichen Regelungen der EU-DSGVO weiterhin spezielle Vorschriften zum Sozialdatenschutz geben.

Konkrete Einzelheiten können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht benannt werden. Zurzeit befinden sich sowohl das Bundesdatenschutzgesetz als auch die datenschutzrechtlichen Vorschriften in SGB I und SGB X im für die Anpassung notwendigen Gesetzgebungsverfahren. Weitere datenschutzrechtliche Vorschriften des SGB sollen erst in der kommenden Legislaturperiode geändert werden.

2. In einem umfangreich angelegten Test wurden im Dezember 2016 erhebliche Sicherheitsmängel bei 16 getesteten Fitnessarmbändern festgestellt.

- Wie beurteilen Sie den Trend des „Fitnesstrackings“ der letzten Jahre?

Die digitale Sammlung und Auswertung der eigenen gesundheitsbezogenen Daten können durchaus interessante Informationen für Einzelne bieten, die zu einer besseren Gesundheitsversorgung und einem Zugewinn an persönlicher Lebensqualität beitragen können.

Allerdings stehen diesen Chancen auch Risiken, insbesondere für das Persönlichkeitsrecht, gegenüber. Wer Wearables nutzt, muss zur Kenntnis nehmen, dass oftmals zahlreichen Firmen die Daten erhalten, ohne dass die betroffenen Personen hiervon wissen oder dazu eine bewusste Entscheidung treffen. Hersteller und Betreiber geben sich keine Mühe, Licht in das Dickicht aus Hardware-Hersteller, App-Betreiber, App-Shop-Anbieter und zahlreichen Dienstleistern zu bringen. Für den Nutzer bedeutet das, dass er sich oftmals nur pauschalen Datenschutzerklärungen gegenübergestellt sieht und keine Chance hat, zu erkennen, wer für was zuständig ist und was mit den eigenen Daten bei wem passiert. Hinzu kommt, dass die Anbieter teilweise im Ausland sitzen und nur eine internationale E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit anbieten.

Darüber hinaus können Bedienungsfehler oder unzureichende technische Funktionalitäten dazu führen, dass Gesundheitsinformationen ungewollt preisgegeben werden. Bei Angeboten, die erhebliche Sicherheitsdefizite aufweisen, können sich auch Unbefugte Zugriff auf die Gesundheitsdaten verschaffen.

Für bestimmte Situationen besteht überdies das Risiko, dass Einzelne aufgrund massiver gesellschaftlicher, sozialer oder ökonomischer Zwänge nicht frei über die Nutzung derartiger Technologien entscheiden können.

Mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden haben im Jahr 2016 im Rahmen einer gemeinsamen Prüfaktion festgestellt, dass zahlreiche Datenschutzmängel bei den Fitness-Trackern bestehen. So ist einer der großen Kritikpunkte die fehlende Transparenz des Herstellers und Betreibers gegenüber den Kunden; viele Käufer können sich anhand der vorhandenen Datenschutzerklärungen kein Bild davon machen, was mit den eigenen Daten passiert. Dies ist insbesondere deshalb als heikel anzusehen, da eine große Menge an sensiblen Daten erhoben wird. So ist es z.B. möglich, dass sich aus den gesammelten Daten ein präzises Bild des Tagesablaufs und Gesundheitszustands des Nutzers ergeben kann.

- Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie sich einen Activity Tracker anschaffen?

Eine Vielzahl von Fitness-Armbändern sind derzeit auf dem Markt verfügbar. Neben den Leistungsmerkmalen, Preis und Design sollte der Nutzer aber vor allem auch auf Unterschiede im Umgang mit den persönlichen Daten achten. Nicht zuletzt aufgrund der oftmals erfolgten Verknüpfung von Fitness-Armband und Smartphone entstehen umfangreich persönliche Gesundheitsdaten.

Bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten müssen die höchsten Standards für Datenschutz und technische Sicherheit der Geräte eingehalten werden.

Bei der technischen Sicherheit sollte insbesondere die drahtlose Übertragung von Daten, zum Beispiel zwischen Fitness-Armband und einem Smartphone, verschlüsselt erfolgen. Zudem sollten sich die Geräte untereinander eindeutig identifizieren und authentifizieren, um zu verhindern, dass Daten einfach abgegriffen werden können. Verbraucher sollten bei der Auswahl von Fitness-Trackern auf die technischen Sicherheitsmerkmale achten und die Datenschutzerklärung sehr sorgfältig lesen.

Außerdem sollten die Datenverarbeitungsprozesse, insbesondere die Speicherung, Auswertung und Weitergabe von Gesundheits- und Verhaltensdaten an Dritte, für den Nutzer so transparent wie möglich erfolgen und Daten nur nach Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Für das Persönlichkeitsrecht riskante Datenverwendungen, insbesondere Datenflüsse an Dritte, sollten für die Nutzerinnen und Nutzer auf einen Blick erkennbar sein.

Die Weitergabe von Daten kann zum Beispiel für individuelle Gesundheitshinweise sinnvoll oder sogar notwendig sein. Soweit eine Weitergabe von Gesundheits- und Verhaltensdaten an Dritte nicht wegen einer medizinischen Behandlung geboten ist, sollten Betroffene sie technisch unterbinden können (lediglich lokale Speicherung).

- Denken Sie, dass die Verbraucher zu leichtfertig mit ihren Daten umgehen bei der Nutzung solcher Fitnessarmbänder?

Nach meiner Einschätzung gehen viele Verbraucher tatsächlich zu leichtfertig mit ihren persönlichen Daten um. Das gilt nicht nur für die Nutzung von Fitnessarmbändern, sondern generell für die Kommunikation und Preisgabe von Daten via Internet (z.B. in Social Media Plattformen).

- Können Sie ein bestimmtes Armband, oder ein bestimmtes Programm für das Handy empfehlen?

Eine Empfehlung für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Software kann ich nicht abgeben.

3. Kommt es vor, dass Versicherte gezielt nachfragen, welche Daten über sie bei der Krankenkasse gespeichert werden, oder vorliegen?

Nach gesetzlicher Vorschrift (§ 83 SGB X) haben die Versicherten das Recht, von ihrer Krankenkasse Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten zu erhalten. In Einzelfällen wird dieses Recht auch in Anspruch genommen.

Für den Bereich der privaten Krankenkassen gilt über § 34 BDSG analog das Gleiche.

4. Denken Sie, die Menschen reagieren empfindlicher auf das Thema Datenschutz, als noch vor 10 Jahren?

- Wenn ja, woran kann das liegen?

Nach meiner Erfahrung reagieren die Menschen tatsächlich empfindlicher auf das Thema Datenschutz, als noch vor 10 Jahren, insbesondere soweit es den Umgang von Institutionen, Behörden etc. mit ihren Daten betrifft. Die Ursachen dafür sind mehrschichtig. Gründe sind zum einen verschiedene Datenschutzskandale der letzten Jahre bei großen Firmen sowie die Berichterstattung in der Öffentlichkeit.

5. In meiner aktuellen, unabhängigen Umfrage gaben knapp 95% der Befragten an, noch keine schlechten Erfahrungen mit Datenschutzproblemen im Bereich Sport und Gesundheit gemacht zu haben. Losgelöst vom Thema Sport und Gesundheit, gaben jedoch über 40% an bereits schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Trotzdem nennen viele Menschen als erstes die Weitergabe ihrer Gesundheits- und Krankendaten, wenn man fragt wo sie ihr größtes Gefahrenpotential im Bereich Datenschutz sehen.

- Woher kommt das negative Bild vom Datenschutz im Bereich Sport und Gesundheit?

Ein negatives Bild zum Datenschutz im Bereich Sport und Gesundheit kann ich nach den genannten Ergebnissen Ihrer Umfrage nicht erkennen, wenn 95 % der Befragten hierzu noch keine schlechten Erfahrungen gemacht haben. Dass dennoch viele Menschen als erstes die Weitergabe ihrer Gesundheits- und Krankheitsdaten als größtes Gefahrenpotential im Bereich Datenschutz sehen, könnte daran liegen. Dass es sich um sehr sensible Daten handelt. Andere persönliche Daten (z.B. Name und Adressdaten) werden von den Befragten scheinbar als nicht so geheimhaltungsbedürftig eingestuft, wie Krankheits- und Gesundheitsdaten.

Sehen sie konkreten Handlungsbedarf bei der Transparenz der Datenerfassung und Speicherung der Krankenkassen?

6. Viele der Befragten gaben an, sie hätten Sorge, dass Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankendaten (von Onlinefitnessangeboten, Fitnessarmbändern) an potentielle Arbeitgeber weitergegeben werden können.

- Halten sie diese Sorge für berechtigt?

Unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Transparenz über die Datenspeicherung und Verwendung seitens der Hersteller und Betreiber von Geräten und Angeboten halte ich diese Sorge für berechtigt.

7. Die AOK pflegt auf Ihrer Webseite einen sehr vorbildlichen und offenen Umgang mit den gespeicherten Daten der Besucher mittels der Datenschutzerklärung. Das ist auf anderen Webseiten eher selten der Fall.

- Warum denken Sie, setzen andere Unternehmen das nicht so konkret um?

Die Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite einzubinden, ergibt sich aus § 13 TMG. Danach muss der Dienstanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR unterrichten. Weshalb andere Unternehmen das nicht so konkret umsetzen kann nicht verbindlich beantwortet werden. Ein Grund könnte z.B. in der Unwissenheit über die Unterrichtungspflicht liegen.

- Denken Sie als Gesundheitsdienstleister, dass der Verbraucher mit Ihnen kritischer umgeht, als mit anderen Dienstleistern?

Unter dem Gesichtspunkt, dass Gesundheits- und Krankheitsdaten für viele Menschen sehr sensible Daten sind, ist davon auszugehen, dass Verbraucher mit Gesundheitsdienstleistern in Fragen des Datenschutzes kritischer umgehen.

5.3 Befragung

Im Folgenden werden die Ergebnisse der unabhängigen Umfrage präsentiert und visualisiert. Als Plattform für die Umfrage diente Survio.de.

[...]

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Die digitale Revolution der Fitness- und Gesundheitsbranche
Untertitel
Eine kritische Betrachtung
Hochschule
Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH
Note
2,4
Autor
Jahr
2017
Seiten
47
Katalognummer
V385537
ISBN (eBook)
9783668669598
ISBN (Buch)
9783668669604
Dateigröße
5525 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Digitalisierung, Gesundheitsbranche, Krankenkasse, Fitnesstracker, Fitnesstracking, Technik
Arbeit zitieren
Eileen Hoja (Autor:in), 2017, Die digitale Revolution der Fitness- und Gesundheitsbranche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385537

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