Dumb ways to die in the USA. Eine Einführung in die Diskussion und ein Überblick über die Praxis der Todesstrafe in den USA


Seminararbeit, 2016

26 Seiten, Note: 1


Leseprobe


1 Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung

3 Einführung in die Diskussion um die Todesstrafe in den USA
3.1 Aktueller Stand
3.2 Argumente für und wider die Todesstrafe
3.3 Die Todesstrafe im aktuellen Präsidentschaftswahlkampf

4 Arten der Exekution
4.1 Überblick und Beschreibung
4.2 Historische Anwendung
4.3 Aktuelle Anwendung
4.4 Bewertung der Exekutionsarten

5 Resümee

6 Anhang
6.1 Anhang 1
6.2 Anhang 2
6.3 Anhang 3
6.4 Anhang 4

7 Literaturverzeichnis

2 Einleitung

Hinweis zum Titel: „Dumb ways to die“ bezieht sich auf eine Werbekampagne der öffentlichen Verkehrsmittel in Melbourne, Australien, die darauf abzielt, darauf aufmerksam zu machen, nicht zu nahe an den Gleisen zu stehen. Dazu wurde ein animiertes Video erstellt, das verschiedene Arten zu sterben zeigt, die alle auf Unkenntnis diverser Sachverhalte (z.B., dass Superkleber im Verdauungstrakt lebensbedrohlich ist), kognitiven Fehl-/Minderfunktionen oder sehr großem Pech basieren. Ohne die Todesstrafe verharmlosen zu wollen, sind hier Parallelen sichtbar: Zum Urteil der Todesstrafe kommt es durch Mord ersten Grades, welcher entweder durch Unwissenheit der geltenden Gesetzgebung oder kognitiven Fehl-/Minderfunktionen (extreme Selbstüberschätzung, minderwertige Selbstregulationskompetenzen u.ä.) zustande kommt, oder der Verurteilte hat extrem großes Pech und wird z.B. wegen Fehlern der Polizei oder rassistischen Motiven der Entscheidungsträger unschuldig verurteilt.

Diese Arbeit soll einen Überblick über sowohl theoretisch-philosophische, als auch praktische Aspekte der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten geben. Somit soll eine Gesamteinschätzung erleichtert und schnell ermöglicht werden.

Bei der Recherche über geschichtliche und aktuelle Daten über die Todesstrafe in den U.S.A. ist hierbei das Death Penalty Information Center vielzitiert, da es eine relativ neutrale und verlässliche Quelle diesbezüglich darstellt. Die Daten sind natürlich dennoch stichprobenartig mit anderen Quellen abgeglichen, um mehr Sicherheit und Stütze für die Daten des DPIC zu bieten.

Im Folgenden beginnt die Arbeit mit dem eher theoretischen Teil - dem aktuellen Stand in den einzelnen Bundesstaaten und der Situation allgemein in den U.S.A., danach folgt ein Überblick über die meist angewandten Argumente für und wider die Todesstrafe und abschließend die Debatte um die Todesstrafe im aktuellen Präsidentschaftswahlkampf, d.h. welche Kandidaten sich dafür/dagegen/neutral positionieren und mit welcher Begründung. Im Anschluss folgt der praktische Teil - wie die Todesstrafe tatsächlich ausgeführt wird. Es beginnt mit den verschiedenen Arten der Exekution, die die Vereinigten Staaten im Laufe der Geschichte angewandt haben, es folgt die Übersicht, wo und wann diese Arten der Exekution eingesetzt Dumb ways to die in the U.S.A.

wurden und heute eingesetzt werden. Abschließend wird gezeigt, wie die Arten bewertet werden, d.h. warum einige Arten nicht mehr eingesetzt werden und warum andere schon, dies beruht vor allem auf der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Für weitere Überlegungen und einen konkreteren Blick auf die Diskussion und die Probleme oder Gewinne, die aus der Anwendung der Todesstrafe resultieren, lohnt sich in weiterer Forschung einen genauen Blick auf den Weg von der Anklage bis zur Exekution selbst, besonders die intrastaatlichen Unterschiede im Verlaufe der letzten 50 Jahre und die interstaatlichen Unterschiede heute.

3 Einführung in die Diskussion um die Todesstrafe in den USA

3.1 Aktueller Stand

Die Bundesregierung erlaubt die Todesstrafe, dennoch haben sich einige Bundesstaaten dazu entschlossen, dass die Todesstrafe nicht rechtens ist oder sie aus anderen Bedenken abzuschaffen. Mit dem Fall Furman vs. Georgia 1972 wurde die Todesstrafe, so wie sie zu diesem Zeitpunkt gehandhabt wurde, vom United States Supreme Court als verfassungswidrig erklärt, sodass die Todesstrafe von 1972 bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Staat seinen Umgang mit der Todesstrafe verfassungsgemäß reformiert hat, suspendiert wurde. (Furman v. Georgia (No. 69-5003) 408 U.S. 238, 1972) Die erste Exekution danach war 1976 mit Gregg vs. Georgia. (Gregg v. Georgia (No. 74-6257) 428 U.S. 153, 1976)1

Durchgehend seit 1846 war Michigan der erste Staat, der die Todesstrafe verboten hat, es folgte 1853 Wisconsin, 1887 Maine, 1911 Minnesota, 1957 Alaska und Hawaii, 1965 Iowa und West Virginia, 1973 North Dakota, 1984 Massachusetts und Rhode Island, 1987 Vermont, 2007 New York und New Jersey, 2009 New Mexico (nicht rückwirkend, d.h. die Insassen der Todeszellen zum Zeitpunkt des Beschlusses werden noch exekutiert), 2011 Illinois, 2012 Connecticut und 2015 Nebraska (hier wird erst noch entschieden, was mit den Insassen der Todeszellen geschehen wird). Die Staaten, die der Todesstrafe abgesprochen haben, sind gehäuft im Raum Nordosten und Mittlerer Westen zu finden, während im Süden und auch im Westen noch ein starker Zuspruch für die Todesstrafe vorhanden ist.

19 der 31 Staaten, in denen die Todesstrafe erlaubt ist, haben diese seit über 15 Jahren nicht mehr angewandt, aber auch diese Staaten haben mindestens einen Häftling in einer Todeszelle. In 10 Staaten warten noch zwischen einem und zehn Häftlinge auf die Exekution, in 9 Staaten sind es zwischen 10 und 50 Häftlinge, in 4 Staaten warten zwischen 50 und 100 Häftlingen und in 5 Staaten zwischen 100 und 200 Häftlingen auf die Todesstrafe. Die Rekordzahlen liegen bei 251 Todeskandidaten (Texas), 389 (Florida) und 743 (Kalifornien).2

Dumb ways to die in the U.S.A.

Der Bundesdistrikt und die Streitkräfte der USA wenden die Todesstrafe an, der District of Columbia hat die Todesstrafe für illegal erklärt. (ProCon.org, 2016)

3.2 Argumente für und wider die Todesstrafe

Bei den folgenden Argumenten, die gerne und oft präsentiert werden, muss beachtet werden, dass einige philosophische und sozialwissenschaftliche Fragen noch nicht absolut beantwortet werden können (z.B. „Hat ein Rechtsstaat das Recht, Leben zu nehmen?“) oder statistische Ergebnisse je nach Studie einen „Fakt“ legitimieren oder ausschließen (z.B. ob die Todesstrafe die Population zukünftiger Mörder verringert, Statistiken zum „racial bias“ u.ä.).

Allgemeine Straftheorie/Talionsprinzip: Befürworter wie z.B. Alex Kozinski (Kozinski, 2004) argumentieren über Immanuel Kant damit, dass es Mörder (besonders grausame Mörder) verdient haben, zu sterben und eine Gesellschaft zur Aufrechterhaltung dies auch durchführen muss, da der Mörder als Handelnder innerhalb einer Gesellschaft das Regelwerk dieser Gesellschaft akzeptiere und somit auch die Strafe von vornherein akzeptiert habe. Gegner, wie z.B. Albert Camus erwidern, dass das Talionsprinzip eine gewalttätige Emotion darstelle und auf Instinkten basiere, nicht auf einer Gesetzgebung, da diese per Definition nicht gleich den Instinkten sein dürfe, sondern die Instinkte in diesem Fall korrigieren müsse. (Camus, 1963, S. 150).

Generalabschreckung: Befürworter der Todesstrafe argumentieren, dass die Todesstrafe einen Abschreckungseffekt habe, insbesondere einen Effekt, der größer als der Abschreckungseffekt bei einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne Möglichkeit zur Bewährung sei. Gegner verneinen dies, beide Seiten werden durch unterschiedliche Statistiken unterstützt (Bsp (U.S. Senat, 2002) (Pro) (Bailey & Peterson, 1998) (Contra)). Wenn dies der Fall ist, wäre die Todesstrafe eine lebensrettende und sicherheitsstiftende Maßnahme, die es zu befürworten gilt. Falls nicht, wäre die lebenslängliche Haftstrafe ohne Möglichkeit zur Bewährung vorzuziehen.

Wirtschaftliche Aspekte: Gegner der Todesstrafe beanstanden, dass eine lebenslängliche Haftstrafe den Staat billiger kommt als eine Exekution (Williams, 2011) und daher die Todesstrafe aus finanziellen Aspekten nicht sinnvoll sei; es wird auch darauf hingewiesen, dass der Staat mit den Steuergeldern des Volkes verantwortungsvoll umgehen müsse.

Administrative Aspekte: Gegner der Todesstrafe kritisieren, dass das Justizsystem von Menschen ausgeführt wird und daher auch für menschliche Fehler anfällig sei, besonders wird dabei auf rassistische Elemente eingegangen (Stevenson, 2004). Rassismus auf dem Weg von der Anklage zur Exekution vermindert aber die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe, da somit der Zusatzartikel 14/1 (siehe Anhang 3), der den gleichen Schutz der Gesetze für alle amerikanischen Staatsbürger fordert, verletzt wird. Arme seien nicht genügend unterstützt, da sie sich auf einen Pflichtverteidiger verlassen müssen, die in einigen Staaten nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben und/oder schlampig arbeiten würden (Stevenson, 2004, S. 94). Weiters wird darauf hingewiesen, dass dem Justizsystem unwiderrufliche Fehler unterlaufen können, was nicht zu verantworten sei. Um dem vorzubeugen müsse also entweder das Justizsystem reformiert werden oder die Todesstrafe sicherheitshalber abgeschafft werden. Am Justizsystem selbst wird kritisiert, dass es z.T. stark von der öffentlichen Meinung und Medienpräsentation dieser beeinflusst werde, besonders, wenn Richter vom Volk gewählt werden und daher von dessen Meinung abhängig sein würden (Mohn, 1997). Befürworter der Todesstrafe sehen heute keinen Effekt der Rasse des Angeklagten/des Opfers mehr und beanstanden an den Ausführungen der Gegner, dass keiner der aktuellen, genannten Fälle von unschuldig Hingerichteten nachweislich unschuldig sei. (Cassell, 2004, S. 206ff) Schlussendlich seien solche Aspekte maximal Gründe, um die Todesstrafe und/oder das Justizsystem zu reformieren, nicht aber, um die Todesstrafe abzuschaffen.

Vergeltung und Abschluss für die Opferfamilien: Befürworter der Todesstrafe geben an, dass die Todesstrafe Familien dabei helfe, ihre psychischen Wunden zu heilen und mit der Tat, die ihr angetan wurde, abzuschließen. Gegner halten dagegen, dass der langwierige Prozess die Wunden immer nur neu aufreiße und die Todesstrafe daher die Familien nicht zur Ruhe kommen lassen.

Verfassungsmäßigkeit: Zwischen Gegner und Befürwortern wird die Auslegung des achten Zusatzartikels diskutiert, aktuell besonders im Licht der unnötig qualvollen Dumb ways to die in the U.S.A. und langwierigen Sterbeprozesse und dem Lieferstopp von wichtigen Barbituraten (siehe weiter unten).

Vergleich mit anderen westlichen Staaten: Gegner der Todesstrafe argumentieren, dass die Abschaffung der Todesstrafe bereits in allen anderen WEIRD-Staaten 3 stattgefunden hat und als Fortschritt der Zivilisation anzusehen sei, dabei wird oft auf das „Recht auf Leben“ aus dem Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention gepocht. Befürworter der Todesstrafe weisen darauf hin, dass die Vereinigten Staaten einen demokratischen Staat bilden, der die Meinung des Volkes respektiere, während die anderen westlichen Länder die Todesstrafe gegen die Mehrheitsmeinung des Volkes abgeschafft hätten. (Cassell, 2004, S. 199f)

Abschließend ist noch die Stellung der Katholischen Kirche miteinzubeziehen, da sie besonders in der Entwicklung der „westlichen“ Welt eine große Rolle gespielt und diese Kultur mitdefiniert hat. Spätestens mit dem Evangelium Vitae von 1995 (besonders Absatz 56) ist die Katholische Kirche offiziell Gegner der Todesstrafe und tritt für eine Abschaffung oder wenigstens Verminderung ein.

3.3 Die Todesstrafe im aktuellen Präsidentschaftswahlkampf

Die Todesstrafe hat, neben anderen Themen des Umgangs mit Kriminalität, seit etwa den 60gern eine wichtige Funktion als Instrument im politischen Wahlkampf (Mohn, 1997). Daher und wegen der ständigen Aktualität der Belange rund um die Todesstrafe ist es auch für die Kandidaten der US-Präsidentschaftswahl 2016 wichtig, sich zu positionieren und sowohl den Parteien, für die sie antreten, als auch den Wählern zu signalisieren, wofür sie in dieser Frage stehen.

Für die Demokraten tritt Hillary Clinton gegen Bernie Sanders an. Hilary Clinton ist eine Befürworterin der Todesstrafe, sie möchte diese allerdings wirklich nur in gravierenden Fällen anwenden. Bernie Sanders hingegen ist ein strikter Gegner der Todesstrafe, besonders was die Anwendung der Todesstrafe bei Geistig Behinderten anbelangt, als Alternative bietet er die lebenslängliche Haftstrafe an.

Bei den Republikanern treten Donald Trump, Ted Cruz, Marco Rubio, John Kasich, Ben Carson und Jeb Bush an. Donald Trump ist ein starker Befürworter der Todesstrafe, schätzt dessen präventive Funktion (wenigstens, um Folgeverbrechen zu verhindern) und möchte sie stark bei besonders schrecklichen Verbrechen eingesetzt sehen. Ted Cruz ist ebenfalls ein Befürworter und sieht die Stärke der Todesstrafe in der generalpräventiven Funktion und geht nach dem Prinzip, dass für die schrecklichsten Verbrechen die schreckliste Strafe angewandt werden muss. Marco Rubio kann aufgrund seinen bisherigen Aussagen im Wahlkampf noch nicht exakt zugeordnet werden, möchte aber eine möglichst kurze Zeit zwischen Verurteilung und Exekution. John Kasich ist ein Befürworter der Todesstrafe, da sie Familien helfe, abzuschließen. Ben Carson kann auch nicht einer Seite zugeordnet werden, möchte die Thematik den einzelnen Staaten überlassen bzw. nicht über den Bundesstaat regeln. Jeb Bush schließlich zählt auch als ein Befürworter, wenn auch etwas unentschlossen - die Todesstrafe gehöre laut ihm auf jeden Fall reformiert. (Kaplan & Andrews, 2015) (ProCon.org, 2016)

4 Arten der Exekution

4.1 Überblick und Beschreibung

Tod durch den Strang

Der Verurteilte wird in einem Wagen mit Wächtern, Gefangenenaufsehern, Ministern und dem Sheriff vom Gefängnis zum Galgen gebracht. Dies stellt eine Prozession, oft mit mehreren tausend Zuschauern, dar. Die Gesellschaft auf den Wagen besteigt den Aufbau des Galgens, wo der Sheriff den Hinrichtungsbefehl verliest. Es folgt eine Predigt und eine Rede des Verurteilten. Anschließend verlassen alle Teilnehmer bis auf den Verurteilten, den Sheriff und seine Helfer den Aufbau des Galgens, dem Verurteilten werden die Hände hinter dem Rücken zusammengebunden, eine Mütze über den Kopf gezogen, der Strick angelegt und der Henker löst den Fall aus, der dem Verurteilten das Genick brechen sollte (meist zwischen dem 2. und 3. Wirbel der Wirbelsäule). Das kann durch das Wegziehen einer Leiter oder eines Karrens sein, auf dem der Verurteilte steht, später ist es meist das Betätigen eines Hebels, der eine Falltür öffnet, auf dem der Verurteilte steht.

[...]


1 Zusammengefasste und kommentierte Version der beiden Dokumente in Death Penalty on trial von Gary P. Gershman (2005). Santa Barbara: ABC-CLIO, Inc. S. 52-69 und S. 125-152

2 Details und Quellen siehe Anlage 1 Seite 5/26

3 Western, Educated, Industrialized, Rich, Democratic Seite 8/26

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Dumb ways to die in the USA. Eine Einführung in die Diskussion und ein Überblick über die Praxis der Todesstrafe in den USA
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Philosophie)
Note
1
Autor
Jahr
2016
Seiten
26
Katalognummer
V385033
ISBN (eBook)
9783668598980
ISBN (Buch)
9783668598997
Dateigröße
476 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Todesstrafe, USA, Ethik
Arbeit zitieren
Stefanie Bernardin (Autor:in), 2016, Dumb ways to die in the USA. Eine Einführung in die Diskussion und ein Überblick über die Praxis der Todesstrafe in den USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385033

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