Ermittlung und Bewertung von Stoffströmen eines mittelständischen Chemieunternehmens im Rahmen des Umweltmanagements


Diplomarbeit, 2004

97 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen

Verzeichnis der Tabellen

Liste der Abkürzungen

1 Einleitung
1.1 Ziel der Diplomarbeit
1.2 Das Unternehmen

2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Umweltmanagementsysteme
2.1.1 Intention der einzelnen Systeme
2.1.2 Vergleich der Inhalte
2.1.3 Ablauf der Zertifizierung
2.1.4 Vergleich des Aufbaus der ISO 14001 und EMAS
2.1.5 Nutzenpotentiale eines funktionierenden Umweltmanagementsystems
2.1.6 Bewertung und Entwicklung von EMAS und ISO 14001 in Deutschland
2.2 Stoffstrommanagement
2.2.1 Definitionen und Grundlagen
2.2.2 Akteure des Stoffstrommanagements
2.2.3 Ziele des Stoffstrommanagements
2.2.4 Instrumente des Stoffstrommanagements
2.2.4.1 Stoffstromanalyse
2.2.5 Stoffstromrecht

3 Ermittlung des Ist-Zustandes
3.1 Energiestromanalyse
3.1.1 Gesamtstrommessung
3.1.1.1 Tag- und Nachtverbrauch
3.1.2 Anlagenkataster Strom
3.1.3 Langzeitmessung Stadtwerke Musterstadt
3.1.4 Einzelmessungen Großverbraucher
3.1.4.1 Druckluftanlage
3.1.4.2 Dissolver
3.1.4.3 Abwasserbehandlungsanlage ABWASSER EX
3.2 Energiestromanalyse Produkte Seite
3.2.1 Eisfrei
3.2.2 Schweißgel
3.3 Gasverbrauchsmessung

4 Bewertung und Maßnahmen
4.1 Energiestromanalyse
4.1.1 Strom
4.1.1.1 Druckluftanlage
4.1.1.2 Dissolver
4.1.1.3 Abwasserbehandlungsanlage „ABWASSER EX“
4.1.2 Gas
4.2 Auswertung Produktanalyse
4.2.1 Eisfrei
4.2.2 Schweißgel
4.3 BHKW-Analyse
4.3.1 Definition und Grundlagen
4.3.2 Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung
4.3.3 Ökologische Betrachtung
4.3.4 Ökonomische Betrachtung
4.3.5 Durchführung der Analyse
4.3.6 Auswertung
4.3.6.1 Energiebilanz
4.3.6.2 Schadstoffbilanz
4.3.6.3 Betriebswirtschaftliche Bilanz
4.3.7 Zusammenfassung
4.4 Maßnahmenkatalog

5 Zusammenfassung und Ausblick

6 Literatur- und Quellenverzeichnis

7 Anhang

8 Erklärung gem. §20 der Diplomprüfungsordnung

Verzeichnis der Bilder

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1 Ablauf Teilnahme ISO 14001

Abb. 2 Ablauf Teilnahme EMAS II

Abb. 3 Zahl der teilnehmenden Betriebe in Dtl. an ISO 14001 bzw. EMA

Abb. 4 Input-Output-Analyse eines Unternehmens

Abb. 5 Stoffstromanalyse eines Unternehmens

Abb. 6 Stromverbrauch BIO AG 1995-2003

Abb. 7 Gesamtstromverbrauch BIO AG vom 18.08.03 bis 26.11.03

Abb. 8 Stromverbrauch Gesamt Tag und Nachttarif vom 18.08.03 bis 26.11.03

Abb. 9 Schematischer Grundriss Standort Musterstadt ohne Maßstab

Abb. 10 Tagesgänge Leistung Strom über eine Woche

Abb. 11 Tagesverlauf Strom, Sonntag, 19.10.03 v.00:15h bis 23:45h

Abb. 12 Schema Druckluftanlage

Abb. 13 Arbeitsweise eines Dissolvers

Abb. 14 Schema Abwasseranlage BIO AG

Abb. 15 Produktionsstätte „Eisfrei“

Abb. 16 Rührkessel mit Heizung

Abb. 17 Gasverbrauch 1995-2002 BIO AG

Abb. 18 Elektrische Energieverteilung nach Subsystemen

Abb. 19 Stromverbrauch UV Klimaanlage / Außenbeleuchtung

Abb. 20 Tagesgang Leistung Strom gemittelt

Abb. 21 Gasverbrauch BIO AG v. 02.10.2003 – 26.11.2003

Abb. 22 Foto BHKW

Abb. 23 Schema BHKW

Abb. 24 Jahreswärmebedarf BIO AG 2003

Abb. 25 Jahresstunden BHKW und Kessel für thermische Energie

Abb. 26 Jahresstunden BHKW und Kessel für elektrische Energie

Abb. 27 Vergleich Einsatz an Primärenergie und CO2-Emission

Abb. 28 Anzahl der teilnehmenden Betriebe an ISO 14001 weltweit

Verzeichnis der Tabellen

Tab. 1 Vergleich des Aufbaus von ISO 14001 mit EMAS II

Tab. 2 Ergebnisse Anlagenkataster: Jahresverbrauch in einzelnen Bereichen

Tab. 3 Komponenten der Abwasserbehandlungsanlage „ABWASSER EX“

Tab. 4 Produktionsprozesse „Eisfrei“

Tab. 5 Produktionsprozesse „Schweißgel“

Tab. 6 Energieeinsatz Herstellung „Eisfrei“

Tab. 7 Energieeinsatz Herstellung „Schweißgel“

Tab. 8 CO2-Bilanz BHKW-Analyse, aus KWK-Plan 1.10

Tab. 9 Maßnahmenkatalog Energieeinsparung BIO AG

Tab. 10 Zahl der teilnehmenden Betriebe in Dtl. an EMAS bzw. ISO 14001

Tab. 11 Energieverbrauch BIO AG 1995-2003

Tab. 12 Gasverbrauch 1995 – 2002 BIO AG

Tab. 13 Gasverbrauch BIO AG v. 02.10.2003 – 26.11.2003

Tab. 14 Stromwerte gesamt Messung vom 18.08.2003 - 17.12.2003

Tab. 15 Anlagenkataster BIO AG

Tab. 16 Strommessung Stadtwerke Musterstadt

Tab. 17 ASUE BHKW-Checkliste; Stand 12.03.2003; Ergebnis

Tab. 18 Auswertung KWK-Plan; Version 1.10

Liste der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Ziel der Diplomarbeit

Ziel der Diplomarbeit war es, die Ursachen des steigenden Stromverbrauchs im Unternehmen zu ermitteln und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, um den Gesamtstromverbrauch im Rahmen des Umweltmanagementsystems zu mindern.

Die Untersuchungen im Bereich Energie sollten anhand einer Stoffstromanalyse durchgeführt werden, um den Gesamtstromverbrauch einzelnen Subsystemen sowie Verbrauchern zuordnen zu können. Durch diese Zuordnung ist eine Steuerung der Stoffströme möglich. Da im Bereich der Produktion große Energiemengen verbraucht werden, sollten zwei ausgewählte Produkte exemplarisch auf ihren Energiebedarf untersucht werden.

Weiterhin sollte im Rahmen dieser Arbeit aufgrund des hohen Energiebedarfs die Möglichkeit für den Einsatz eines Blockheizkraftwerks geprüft werden. Beim wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW´s können Strom und Wärme unabhängig vom Energieversorgungsunternehmen (EVU) bereitgestellt und durch einen hohen Gesamtwirkungsgrad die Umweltauswirkungen gemindert sowie monetäre Entlastungen herbeigeführt werden.

Die möglichen Maßnahmen zur Energieminderung sollten möglichst umgehend umgesetzt werden. Falls dies aufgrund eingehender Prüfung der Realisierung oder höherer Investitionssummen nicht möglich war, sollten diese Möglichkeiten in einem Maßnahmenkatalog festgehalten werden, um diese ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt realisieren zu können.

1.2 Das Unternehmen

Die Firma BIO AG* mit Hauptsitz in Musterstadt* wurde 1965 als kleines mittelständisches Unternehmen (KMU) von Firmeninhaber Max Mustermann* gegründet. Das expandierende Unternehmen entwickelt und produziert in internen und externen Labors Reinigungs- Entfettungs- und Schmiermittel sowie diverse Reinigungsgeräte. Daneben zählen Korrosionsschutzprodukte zur Oberflächenbehandlung, Schweißzubehörstoffe und Spezialschmierstoffe für die Metall- und Lebensmittelindustrie ebenso zur Produktpalette wie Wartungsprodukte für den Werkstattbereich, Reinigungs- und Entfettungsanlagen, die teilweise auf mikrobieller Basis arbeiten sowie Enteisungsprodukte für den Winter.

Die Produkte werden weltweit vertrieben.

Seit Firmengründung legt das Unternehmen großen Wert auf die Ökologie bei der Herstellung, dem Vertrieb sowie der Rücknahme der Produkte und sichert eine gleich bleibende Produktqualität durch einwandfreie Werkstoffe und eine interne sowie externe Qualitätskontrolle. Auf den Einsatz von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW´s) wird aus ökologischen Gründen in der Produktion vollständig verzichtet.

Die Firma BIO AG ist nach der weltweit anerkannten Normenreihe DIN ISO 14000ff. zertifiziert und war bis 2000 auch nach der europaweiten Öko-Audit-Verordnung (EMAS) validiert.

Nach einem zweimaligen Standortwechsel hat das Unternehmen 1994 am untersuchten Standort ein Firmengebäude mit Verwaltungstrakt und Produktionshallen bezogen. Vier Jahre später wurde das Gebäude aufgrund steigender Verwaltungsaufgaben infolge expansiver Tätigkeiten der Unternehmensleitung um einen neuen Gebäudeteil, bestehend aus mehreren Büros auf drei Etagen, einem Meeting-Raum und einem Demonstrationslabor, erweitert.

Das Unternehmen besitzt einen weiteren Produktionsstandort im Ausland und weitere Servicecenter in anderen Ländern. Derzeit arbeiten am Firmenstandort in Musterstadt 200 Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung und weitere 100 Mitarbeiter im Außendienst.

* Der Name der Firma, des Firmengründers sowie der Sitz der Firma wurden aus

datenschutzrechtlichen Gründen verändert.

2. Theoretischer Hintergrund

2.1 Umweltmanagementsysteme

Um sowohl gesetzliche Vorgaben und Erwartungen der Öffentlichkeit als auch selbst gesteckte ökologische Ziele zu erfüllen, hat sich die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) bewährt (JUHRE 1999).

Mit der DIN EN ISO 14001 und der EG-Öko-Audit-Verordnung sind die Voraussetzungen geschaffen, ein umfassendes betriebliches UMS einzurichten und dauerhaft zu pflegen. Anstelle der ordnungs- und umweltrechtlichen Regelungen treten mehr und mehr marktwirtschaftliche Anreize, welche die Unternehmen dazu veranlassen, Umweltleistungen stärker eigenverantwortlich wahrzunehmen. Durch selbstgesteuertes Handeln wird ein dynamischer Prozess der kontinuierlichen Verbesserung geschaffen.

Die „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ wurde am 10.Juli 1993 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht (Vgl.: Amtsblatt der Europ.Gem. Nr. L 168/1-18, Luxemburg, 1993, S.147-164) und ist seit April 1995 in Deutschland gültig. Im April 2001 trat die überarbeitete Fassung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II) in Kraft (Vgl.: Amtsblatt der EG L 114/1-29, Luxemburg, 2001).

Als privatwirtschaftliche Antwort auf die EG-Öko-Audit-Verordnung wurde im Jahre 1996 die Normenserie ISO 14000 ff. veröffentlicht. Die ISO 14001 stellt den Kern der Reihe dar und ist Basis für Audits und Zertifizierungen (Vgl.: HECK ET AL. 2003).

2.1.1 Intention der einzelnen Systeme

Untersuchungsgegenstand der ISO 14001 ist grundsätzlich die Organisation des Betriebes. Die Öko-Audit-Verordnung forderte bisher eine Standortbetrachtung. Mit der Revision der Verordnung ist nun auch hier eine Validierung der gesamten Organisation möglich. Jedoch sind Umweltleistungen und deren kontinuierliche Verbesserung standortbezogen darzulegen.

Eine weitere Einschränkung betrifft die grenzüberschreitende Validierung. Standorte in verschiedenen EU-Staaten dürfen nicht zu einer Organisation zusammengefasst werden.

EMAS ist also eher für die Zertifizierung einzelner Standorte ausgelegt und erfordert außerdem die sog. “Umwelterklärung“, eine Verpflichtungserklärung, die nicht nur gesetzliche Relevanz hat, sondern vor allem die moralische Eigenverantwortung nach außen dokumentiert (Vgl.: KRAUS 2001)

2.1.2 Vergleich der Inhalte

Bei der Frage “EG-Öko-Audit“ bzw. “DIN EN ISO 14001“ geht es nicht um eine Entweder-oder-Entscheidung: Das Hauptaugenmerk der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) gilt dem betrieblichen Umweltschutz, insbesondere der Reduzierung der Umweltauswirkungen am Unternehmensstandort.

Ein Umweltmanagementsystem – Mittelpunkt der ISO 14001 – wird in der Öko-Audit-Verordnung ebenfalls gefordert. Eigenständige Vorgaben für EMAS gibt es jedoch nicht. Vielmehr wird auf die ISO 14001 verwiesen (Vgl.: Art. 1 Abs. 2 EMAS-VO), erweitert um zusätzliche Anforderungen wie:

- Einhaltung der Rechtsvorschriften
- Performanceorientierung
- Externe Kommunikation
- Einbeziehung der Arbeitnehmer

2.1.3 Ablauf der Zertifizierung

ISO 14001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ablauf Teilnahme ISO 14001

EMAS II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ablauf Teilnahme EMAS II (Vgl.: Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“)

2.1.4 Vergleich des Aufbaus der ISO 14001 und EMAS

Tabelle 1: Vergleich des Aufbaus von ISO 14001 mit EMAS II (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.5 Nutzenpotentiale eines funktionierenden Umweltmanagementsystems

- Kostensenkungseffekte

Gemäß dem ökonomischen Prinzip soll Energie möglichst sparsam und effizient eingesetzt werden (Vgl.: BMU 2001). Durch einen Öko-Check im Unternehmen können Energie und Material im Sinne einer integrierten Materialwirtschaft sinnvoll eingeschränkt werden und somit zu einer ökologischen wie ökonomischen Entlastung führen.

Viele betriebliche Umweltschutzmaßnahmen haben relativ kurze Amortisationszeiten verbunden mit hoher Lebensdauer und führen somit zu einer langfristigen Kosteneinsparung. Dies setzt eine genaue Prüfung der eingesetzten Materialien sowie ein optimales Lieferantennetz voraus.

- Bedienung ökologischer Nachfrage

Umweltfreundliche Produkte sind längst nicht mehr als ein Modeartikel zu betrachten, sondern sind Teil eines Umdenkens und der Lernwilligkeit und – fähigkeit der Kunden, die umweltfreundliche Produkte konventionell hergestellten vorziehen.

- Zusätzliche Finanzierungsmittel und Investitionsvorsprünge

Auf allen Ebenen, von der Gemeinde über die Länder bis zur EU, werden vielfältige Umweltförderprogramme und – finanzierungshilfen angeboten. Oft führt eine einmalige Investition zur dauerhaften Entlastung, so z.B. bei der Abgabenreglung.

Umweltorientierte Unternehmen informieren sich früher als andere Unternehmen über mögliche Umrüstungsinvestitionen und deren Fördermöglichkeiten und verschaffen sich so einen Vorsprung gegenüber Konkurrenten.

- Öffentliches Erscheinungsbild

Durch die Teilnahme an Umweltprogrammen sowie einer individuellen Umwelt-Leitlinie präsentiert sich das Unternehmen in der Öffentlichkeit als umweltorientiert und fortschrittlich gegenüber den Kunden und sich selbst.

- Produktverantwortung

Durch die Schaffung eines Umweltmanagementsystems ist der Betrieb in der Lage auf Fragen und Probleme von Kunden zu reagieren und diese nachhaltig zu lösen, da der Betrieb die Produktionswege aufgrund eines verbesserten Informationssystems kennt und nachweisen kann.

- Mitarbeitermotivation

Umweltorientierte Unternehmensführung bedeutet u.a., dass sich alle Mitarbeiter über die Umweltpolitik und –ziele des Unternehmens bewusst sind. Daher ist die Motivation der Mitarbeiter zu Eigenverantwortung und Umweltbewusstsein durch Schulung und Informationen eine elementare Aufgabe. Nur durch die Zusammenarbeit der obersten Leitung mit den Mitarbeitern ist ein dauerhafter Erfolg möglich (Vgl.: RÖTZEL-SCHWUNK 1998).

- Rechtssicherheit

Durch die Teilnahme an einem UMS erhält das Unternehmen Kenntnisse über umweltrelevante Rechtsquellen und deren Bedeutung für das Unternehmen. Durch die Einhaltung der Rechtsvorschriften werden unnötige Strafen oder Verwaltungsakte vermieden.

- Vollzugerleichterungen

In den vergangenen Jahren wurden spürbare Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts für EMAS registrierte Unternehmen geschaffen, u. a.:

- im Immissionsschutzrecht (siehe §58e BImSchG) (Vgl.: BImSchG vom 14.Mai1990, zuletzt geändert durch G v. 9.9.2001, BGBl. I S.2331)
- bei Berichts- und Dokumentationspflichten
- im Überwachungsbereich
- bei der Ermittlung der Emissionen

- im Wasserrecht (siehe §21h WHG) (Vgl.: WHG vom 12.November 1996, zuletzt geändert durch G v. 9.9.2001, BGBl. I S.2331)
- bei der Überprüfung von Anlagen
- bei Berichts- und Dokumentationspflichten
- bei der Gewässeraufsicht und Eigenüberwachung
- bei der Betriebsanweisung
- beim Anlagenkataster

- im Abfallrecht (siehe §55a KrWAbfG) (Vgl.: KrWAbfG vom 27.September 1994, zuletzt geändert durch G v. 9.9.2001, BGBl. S.2331)
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
- bei Berichts- und Dokumentationspflichten
- im behördlichen Überwachungsbereich.

2.1.6 Bewertung und Entwicklung von EMAS und ISO 14001 in Deutschland

In den europäischen Ländern, in denen EMAS zur Anwendung kommt, nehmen etwa 3.000 Standorte von Unternehmen mit insgesamt mehr als einer Millionen Beschäftigten teil (Stand 04/04). Mit 1704 Standorten hat Deutschland eine Vorreiterposition inne. Nach der weltweit gültigen DIN EN ISO 14001 haben sich weltweit rund 61.000 Unternehmen zertifizieren lassen (Stand 12/03). Japan liegt mit 13.819 Zertifizierungen an der Spitze vor China und Spanien gefolgt von Deutschland mit 4.150 sowie den USA mit 3.474 (Vgl.: ISO-WORLD, 2004).

Etwa die Hälfte der deutschen Unternehmen, die ein Zertifikat nach ISO 14001 besitzen, sind auch nach EMAS validiert. (Dt. Gesellschaft für Qualität, 2001, S.10).

Darüber hinaus dürfte es eine Vielzahl an Unternehmen geben, die ein Umweltmanagement ohne Zertifikat oder Urkunde eingeführt haben.

Betriebliches Umweltmanagement ist Ausdruck eigenverantwortlichen Handelns der Wirtschaft und unverzichtbares Instrument zum Schutz von Umwelt und die damit verbundenen natürlichen Ressourcen. Ergänzend zum herkömmlichen, ordnungsrechtlichen System des Umweltschutzes, das auf staatlichen Vorgaben beruht, bietet EMAS Anreize für Organisationen, die betriebliche Umweltleistungen über die rechtlichen Anforderungen hinaus ständig zu verbessern, um somit Trends setzen zu können.

Während sich Qualitätsmanagementsysteme insbesondere nach den Bedürfnissen der Kunden richten, befassen sich Umweltmanagementsysteme mit den Anliegen einer Vielzahl interessierter Kreise und mit dem wachsenden Bedürfnis der Gesellschaft nach dem Schutz der Umwelt. Das UMS bietet einen strukturierten Prozess für die Verwirklichung der kontinuierlichen Verbesserung, deren Geschwindigkeit und Ausmaß von der Organisation in Abhängigkeit von wirtschaftlichen und betrieblichen Umständen bestimmt wird. Der Grad an Detailliertheit und Komplexität des Systems, der Umfang der Dokumentation und die Höhe der dafür aufgewendeten Mittel sind von der Größe und Art ihrer Tätigkeit abhängig.

Wichtige Bestandteile eines UMS sind die kontinuierliche Verbesserung, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften z.B. aus den Bereichen Wasser, Abfall und Immissionen, die Einbindung der Öffentlichkeit und eine damit verbundene Transparenz sowie der Nachweis der Wirksamkeit des Systems.

Bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen ist ein deutlicher Trend hin zur Integration von Managementsystemen zu erkennen. Die DIN EN ISO 14001 kann hierzu einen guten Beitrag leisten, da diese Norm schon bei der Entwicklung so gestaltet wurde, dass nicht die Dokumentation, sondern der Verbesserungskreislauf im Mittelpunkt steht, d.h. effektiver und integrierter Umweltschutz entlang der Kernprozesse im Unternehmen, verbunden mit schlanken Systemelementen.

In EMAS, Anhang 1A, werden die Basisanforderungen an das Umweltmanagementsystem wörtlich aus dem Abschnitt 4 der DIN EN ISO 14001 übernommen. EMAS 1B, ergänzt diesen Abschnitt 4 durch detaillierte Anforderungen in den Bereichen:

- Einhalten der Rechtsvorschriften
- Umweltleistung
- externe Kommunikation und
- Einbeziehung der Mitarbeiter

Der aktive Nachweis, dass die Organisationen

- alle relevanten Umweltvorschriften ermittelt haben und deren Auswirkungen auf die Organisation kennen
- für die Einhaltung dieser Vorschriften sorgen und
- über Verfahren verfügen, die es ihnen ermöglichen, die Anforderungen dauerhaft zu erfüllen,

ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig zu erbringen.

Die inhaltlich komplexeste Forderung der EMAS ist die Bewertung der Umweltleistung. Die Organisationen müssen nachweisen können, dass das UMS sich an der tatsächlichen Umweltleistung orientiert. Sie müssen Kriterien festlegen, anhand derer bewertet werden kann, wie wesentlich die Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sind. EMAS unterscheidet dabei in direkte und indirekte Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation. Direkte Umweltaspekte können durch interne Management-entscheidungen kontrolliert werden. Demgegenüber muss eine Organisation bei indirekten Umweltaspekten ihren Einfluss auf Auftragnehmer, Lieferanten, Kunden und Nutzer ihrer Produkte und Dienstleistungen ausüben.

Das Hauptanliegen der Ermittlung besteht jedoch nicht darin, einen Umweltaspekt als direkt oder indirekt einzustufen, sondern sicherzustellen, dass alle Umweltaspekte ermittelt werden, so dass sie in das Managementsystem einbezogen werden können.

Weder die Anwendung von DIN EN ISO 14001 noch die strengeren Anforderungen der EMAS-Verordnung sind ein Garant für optimale Ergebnisse zum Schutz der Umwelt und für die Optimierung der umweltrelevanten Unternehmensprozesse. Sie sind als Werkzeuge zu verstehen und anzuwenden, die nur unter Einbindung der Beschäftigten, der Integration in die Geschäftsabläufe und einer schlanken Dokumentation ihre Wirkung zeigen.

Der Erfolg des Umweltmanagementsystems hängt von der Verpflichtung auf allen Ebenen und in allen Funktionen, insbesondere jedoch von der Verpflichtung der obersten Leitung ab [Vgl.: UBA 2001].

Aufgrund des Aufwandes und der zusätzlichen Forderungen der EMAS II lässt sich folgender Trend in Deutschland erkennen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zahl der teilnehmenden Betriebe in Dtl. an ISO 14001 bzw. EMAS; eigene Darstellung, Daten von Umweltbundesamt; www.iso14000.com; www.emas-logo.de; EMAS-aktuell Ausgabe Feb/2004, www.emas-register.de; www.europa.eu.int

Da durch die Erweiterungsverordnung sowie die Novellierung (EMAS II) der Anwendungsbereich auch auf nicht-gewerbliche Organisationen erweitert wurde, kommt seit zwei bzw. fünf Jahren ein gänzlich neuer Teilnehmerkreis hinzu. Noch sind keine deutlichen Anzeichen zu bemerken, dass sich eine Zertifizierung nach ISO 14001 als Vorstufe zum Öko-Audit nach EMAS II erweisen wird.

Wenn derzeit die Teilnehmerzahlen insgesamt sinken, bedeutet dies, dass selbst von den anfänglichen Teilnehmern aus Industrie und Gewerbe offenbar ein erheblicher Anteil wieder aussteigt.

Mögliche Ursachen für die Abnahme der teilnehmenden Organisationen an EMAS II sind:

- erheblicher Ermittlungsaufwand sowie hohe Kosten für kleine und mittel-ständige Unternehmen
- Fördermittel vom Staat werden als zu niedrig bewertet
- es können nur einzelne Standorte zertifiziert werden, nicht die gesamte Organisation
- Image-Gewinn wird nicht konsequent genutzt, teilweise unbekanntes System
- Kosteneinsparung ist meist nur im ersten Teilnahmejahr spürbar
- kostengünstigere Teilnahme z.B. an Ökoprofit mit beachtlichen Einspar-Effekten während der Teilnahme (meist nur ein Jahr)

2.2 Stoffstrommanagement

2.2.1 Definitionen und Grundlagen

Zum Begriff des Stoffstrommanagements existieren verschiedene Definitionen:

- Die Enquete-Kommission definiert das Management von Stoffströmen als „das zielorientierte, verantwortliche, ganzheitliche und effiziente Beeinflussen von Stoffsystemen, wobei die Zielvorgaben aus dem ökologischen und dem ökonomischen Bereich kommen, unter Berücksichtigung von sozialen Aspekten. Die Ziele werden auf betrieblicher Ebene, in der Kette der an einem Stoffstrom beteiligten Akteure oder auf der staatlichen Ebene entwickelt“ (Enquete 1994, S.449).
- Das Öko Institut e.V. definiert Stoffstrommanagement als aktives, bewusstes und effizientes, an anspruchsvollen Umweltzielen orientiertes, produktlinien-, medien- sowie akteursübergreifenden Beeinflussen von Stoffströmen (Öko-Institut e.V.: Globaler Stoffwechsel, Freiburg 1996, S.2)
- Aus betrieblicher Sicht formuliert Sterr für Stoffstrommanagement einen „zielorientierten organisierten Umgang mit Stoffen entlang der Wertschöpfungskette, unter Einschluss der Interessen der daran direkt oder indirekt beteiligten Akteure“ (Sterr 1998).

Stoffpolitik umfasst nach der Definition der Enquete-Kommission „die Gesamtheit der politischen Maßnahmen, mit denen Einfluss auf Art und Umfang der Stoffbereit-stellung, der Stoffnutzung sowie der Abfallbehandlung und –lagerung genommen wird, um angesichts der Begrenztheit der Ressourcen und der eingeschränkten Belastbarkeit der Umweltmedien die stoffliche Basis der Wirtschaft langfristig zu sichern.“ (Enquete 1994, S.719)

Stoffe sind in der Regel chemische Elemente oder chemische Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen oder anthropogen hergestellt werden, einschließlich der Verunreinigungen, Beiprodukte und der für die Herstellung und Vermarktung erforderlichen Hilfsmittel (Vgl.: Hecht, Dieter: Stoffpolitik als Ordnungspolitik; Marburg 1999, S.17). Aus dieser Beschreibung wird deutlich, dass zum Stoffbegriff auch und vor allem Energieträger und Energiedienstleistungen gehören (Heck et al. 2003, S.15).

Den Stoffstrom definiert die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 12. Deutschen Bundestages als den „Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über die verschiedenen Stufen der Veredelung bis zur Stufe der Endprodukte, den Ge- und Verbrauch des Produktes, ggfs. der Wiederverwendung/Verwertung bis hin zu seiner Entsorgung“.

Theoretischer Hintergrund 17

Die bisherige wirtschaftlich-technische Entwicklung ging nach Auffassung des Umweltbundesamtes von zwei fehlerhaften Grundannahmen aus (Vgl.: UBA, Berlin 1997, S.178):

1. Die Natur als Quelle von Rohstoffen ist unerschöpflich.
2. Die Natur verfügt über eine unbegrenzte Kraft zur Selbstreinigung.

Einer ständig steigenden Menge von Produkten, Abfällen und Schadstoffen, bedingt durch eine wachsende Weltbevölkerung und gestiegenem materiellen Wohlstand stehen im 20. Jahrhundert massive Umweltprobleme gegenüber: Massenvergiftungen durch Schadstoffeinleitungen in die Umweltmedien Wasser, Luft und Boden sowie Schäden durch harmlose Stoffströme, die in so großen Konzentrationen entstehen, dass sie in Flüssen oder Böden toxisch wirken, bilden eher die Regel als die Ausnahme (FRIEGE ET AL., 1998).

Die Ära des nachsorgenden Umweltschutzes, der allein der Gefahrenabwehr und dem Schutz der momentanen Bevölkerung diente, der sog. „end-of-pipe“ Ansatz, der die Emissionen und nicht den Ursprung bekämpft, wurde abgelöst von einem integrierten und vorsorgendem Umweltschutz der Umweltmanagementsysteme entstehen ließ (Vgl: HECK ET AL., 2003).

Die Enquete-Kommission des Dt. Bundestages thematisiert in ihrer ersten Arbeitsperiode von 1992 bis 1994 folgende vier Grundregeln für den Umgang mit Stoffsystemen (Vgl: Enquete Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt, Berlin 1994):

- Die Nutzung einer erneuerbaren Ressource darf nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.
- Stoffeinträge in die Umwelt müssen sich an der Aufnahmekapazität der als Senken dienenden Medien Boden, Wasser, Luft orientieren.
- Nicht erneuerbare Ressourcen, wie fossile Energieträger oder Erze sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht erneuerbaren Ressource geschaffen wird.
- Das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenem Verhältnis zum Zeitmaß der natürlichen Ressource stehen, sei es der Abbauprozesse von Abfällen, der Regenerationsrate von erneuerbaren Rohstoffen oder Ökosystemen.

Theoretischer Hintergrund 18

2.2.2 Akteure des Stoffstrommanagements

Akteure sind in diesem Zusammenhang auf der einen Seite der Staat, der Stoffe und Stoffströme von denen direkte Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen durch Verbote und Anwendungsbeschränkungen reguliert (Vgl.: Friege et al.,1998, S.17). Auf der anderen Seite sind es die wirtschaftlichen Akteure selbst, die durch den schonenden Einsatz von Stoffen zu einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit ihrer Produkte führen.

Der Staat kann hierfür nur die Rahmenbedingungen im Sinne von Stoffpolitik schaffen, die durch eigenverantwortliches und proaktives Handeln der Wirtschaft im Rahmen des Stoffstrommanagements zu einer messbaren Umweltentlastung führen.

Diese Aufgabenteilung zwischen Staat und wirtschaftlichen Akteuren hat die Konsequenz, dass der Staat zwei Informationskategorien benötigt. Erstens soll sich der Staat um globale Stoffströme informieren, damit er ökologische Schwachstellen und deren Verursacher identifizieren kann. Zweitens soll sich der Staat über das Management der wirtschaftlichen Akteure informieren, um zielgruppengerecht die geeigneten umweltpolitischen Instrumente wie Sanktionen oder Förderungen bestimmen zu können. Das eigentliche Management der Stoffströme ist Aufgabe der wirtschaftlichen Betriebe. Diese müssen die notwendigen Stoffstrominformationen sammeln, die für ihre spezifische Managementaufgabe erforderlich sind.

2.2.3 Ziele des Stoffstrommanagements

Durch die ganzheitliche, übergreifende Betrachtung „von der Wiege bis zur Bahre“ sollen die Verflechtungen der Stoffströme transparent gemacht und darauf bauend Strategien zur Verminderung der Ressourceninanspruchnahme entwickelt und umgesetzt werden. Stoffstrommanagement ist damit auch die überbetriebliche Perspektive des Umweltmanagements und des produkt- und produktintegrierten Umweltschutzes. Pionierfunktion in diesem Bereich haben die Arbeiten des Wuppertal Institutes für Klima, Umwelt und Energie zum ökologischen Rucksack und Faktor 4 bzw. Faktor 10 (Vgl.: Schmidt-Bleek, 1998; Weizsäcker, Ernst U. von et. al,1995).

Hauptziel sowohl der Stoffpolitik als auch des Stoffstrommanagements ist die Senkung von Umweltbelastungen durch Minimierung bzw. Optimierung von Stoffströmen. Dies kann erreicht werden durch:

- Vermeidung und Substitution von problematischen Stoffen,
- Verringerung des Rohstoff- und Energieeinsatzes,
- Verhinderung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung,
- Verringerung des Abfall- sowie Verpackungsaufkommens,
- Vermeidung von Lärmbelastungen und Auswirkungen auf Ökosysteme

[...]

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Ermittlung und Bewertung von Stoffströmen eines mittelständischen Chemieunternehmens im Rahmen des Umweltmanagements
Hochschule
Universität Bielefeld  (Umweltwissenschaften)
Note
1,1
Autor
Jahr
2004
Seiten
97
Katalognummer
V38439
ISBN (eBook)
9783638375009
ISBN (Buch)
9783638705639
Dateigröße
1844 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ermittlung, Bewertung, Stoffströmen, Chemieunternehmens, Rahmen, Umweltmanagements
Arbeit zitieren
André Leipold (Autor:in), 2004, Ermittlung und Bewertung von Stoffströmen eines mittelständischen Chemieunternehmens im Rahmen des Umweltmanagements, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38439

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