Formen der Konfliktführung im Sachsenkrieg - Erscheinungen einer Umbruchzeit


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

32 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Gliederung:

1. Vorgedanken

2. Regeln der Konfliktführung

3. Konfliktführung im Sachsenkrieg
3.1. Der Sachsenkrieg als Zeit des Umbruchs
3.2. Normen und Regeln auf dem Prüfstand

4. Formen der Gewalt in den Sachsenkriegen

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis

1. Vorgedanken

Die Begriffe Krieg und Konfliktführung präsentieren sich uns als dehnbare Ausdrücke, welchen verschiedenste Vorstellungen zugrunde liegen. Im Hochmittelalter waren weniger Auseinandersetzungen zwischen Staaten als Konflikte innerhalb der Gesellschaft, zum größten Teil personalisierter Natur, üblich. Einem dieser Konflikte will sich diese Arbeit genauer annehmen: dem Sachsenkrieg Heinrichs IV.. Es soll bei der Betrachtung darum gehen, Verregelungen in der Konfliktführung ausfindig zu machen und zu überprüfen inwieweit tradierte Normen und Werte das Handeln der Konfliktparteien geprägt haben. Sobald es Regeln gibt, scheint es unausweichlich, dass diese mitunter gebrochen werden. Dies ist ein logischer Prozess, der in der Menschheitsgeschichte weit über die Grenzen des Mittelalters hinaus anzutreffen ist. Daher muss an dieser Stelle nicht das Bild vom finsteren Mittelalter bemüht werden, da auch Gerd Althoff zeigen konnte, dass es im Widerspruch zur Zivilisationstheorie Elias´ keines verstaatlichten Machtmonopols bedarf um Gewalt zu begrenzen. Um es vorwegzunehmen, wir treffen hinsichtlich des Sachsenkrieges auf eine Verregelung der Konfliktführung. Inwieweit diese jedoch dem Ideal entsprach, bzw. von ihm abwich, wird zu zeigen sein. Darüber hinaus wird nach den Gründen zu fragen sein, weshalb Normen und Regeln verletzt wurden. Die Arbeit sieht die Zeit des Sachsenkrieges in einer gesonderten Stellung, welche von starken Veränderungen und Verwerfungen geprägt ist. Vor diesem Hintergrund soll das „Regelwerk“ Althoffs als Richtlinie für eine Überprüfung dienen. Darüber hinaus sollen die Erscheinungen der Gewalt in den Auseinandersetzungen des Sachsenkrieges nicht außer Acht gelassen werden. Ob und in welchem Maße sie auf die Art und Weise der Konfliktführung zurückzuführen sind, wird ebenso untersucht werden. Dafür werden in erster Linie die drei wichtigsten zeitgenössischen, erzählenden Quellen zum Sachsenkrieg bemüht: die Annalen Lamperts von Hersfeld, das Buch vom Sachsenkrieg des Bruno sowie das Carmen de bello saxonico.

2. Regeln der Konfliktführung

Versucht man Regeln, kodifiziertes Verhalten, bestimmte Gesetzmäßigkeiten in den Auseinandersetzungen des Mittelalters zu erforschen, kommt man um den Namen Gerd Althoff nicht herum. Seine Arbeiten sind die Standardwerke zu diesem Bereich der Kulturgeschichte und zweifelsohne in dieser Form konkurrenzlos. Und auch wenn an dieser Stelle weder versucht werden soll, seine Ergebnisse in Frage zu stellen, noch eben diese zu belegen, werden seine Forschungen notwendigerweise nicht außer Acht gelassen werden können. Es soll sich mit ihnen auseinander gesetzt werden. So dienen die von ihm aufgestellten Thesen in dieser Arbeit in gewissem Maße auch als eine Art Schablone, unter der es neue, tiefere, spezifischere Erkenntnisse zu gewinnen gilt. Betrachten wir in gebotener Kürze die Ansätze Althoffs.

Gerd Althoff wehrte sich in der Vergangenheit vehement gegen das weitverbreitete Bild vom martialischen Mittelalter. In verschiedenen Aufsätzen wurde von ihm versucht, „die Existenz eines Regelwerks vor Augen [zu] führen, das durch gewalthemmende Funktionen und Wirkungen charakterisiert ist.“[1] Er bescheinigt dem Mittelalter ein differenziertes Verhältnis zu Krieg und Gewalt und spricht in diesem Zusammenhang von einem reflektierten Umgang mit Gewalt.

Timothy Reuter stellt jedoch fest, dass es in der Salierzeit Grenzen der Gewaltanwendung gegeben hat, diese aber kaum innerhalb der politischen Gemeinschaft, wie er es nennt, gegriffen haben, da ein gewichtiger Bestandteil der damaligen Politik eben jene Gewalt war. Vier Stichworte scheinen bei ihm elementar: Gewaltandrohung, Gewaltanwendung, Gewaltvermeidung und Gewaltabsagung.[2] Betrachtet man diese Begriffe etwas genauer, fällt auf, dass lediglich ein Terminus sich auf tatsächlich praktizierte Gewalt bezieht, während der Rest dies eben nicht tut. Gewaltanwendung ist ein Bestandteil menschlichen Zusammenlebens, welcher selbst heute, oder aber auch gerade heute, im selben, wenn nicht sogar exzessiveren Maße in Erscheinung tritt. Und spricht denn nicht die Tatsache, dass es Gewaltandrohung, -vermeidung und –absagung gab, dafür, dass es das gewalttätige Mittelalter so pauschal nicht gab? Gewaltandrohung erschiene obsolet, würde Gewaltanwendung das Ziel sein. Gewaltvermeidung und –absagung sind Zeugnisse dafür, dass man bemüht war, Konflikte friedlich zu lösen. Althoff selbst räumt ein, dass dieses potentielle Regelwerk nicht immer galt und auch gebrochen wurde, hält aber fest, dass es dieses gab und in der Allgemeinheit auch beachtet wurde. Es setzt sich zusammen aus Gewalt eindämmenden und begrenzenden Institutionen, Regeln und Gewohnheiten.[3]

Startet man den Versuch, dieses „Regelwerk“ Althoffs für die Zwecke dieser Arbeit zu systematisieren und in feste Formen zu bringen, steht man vor einer schwierigen Aufgabe. Dennoch soll es an dieser Stelle versucht werden. Meines Erachtens lassen sich die von ihm postulierten Regeln, Richtlinien, etc. in drei große Bereiche fassen:

1. Das Verhältnis/Verhalten zwischen König und den Großen des Reiches in Konflikten

Dieser Bereich bezieht sich auf die Gesetzmäßigkeiten und Traditionen, die im Umgang zwischen jenen beiden Parteien anzutreffen sind. Zentral dabei ist die Praxis der deditio bzw. der Vorgang der Wiederherstellung des s tatus quo ante.

2. Funktion und Wirkungsweise von Vermittlern in den Auseinandersetzungen

Dieses Feld stellt die intercessores, die Vermittler, in den Vordergrund, welche für die jeweiligen Parteien die Verhandlungen übernahmen und in der Regel einen Ausgleich anstrebten.

3. Deeskalation, Diplomatie, Beratungen – Bemühungen um einen Verzicht von Gewaltanwendung

Dieser Bereich umfasst die Praxis der Beratungen zwischen den Konfliktparteien, deren Formen, Inhalte und Ziele.

Greift man den ersten Bereich heraus, betrachtet ihn etwas genauer und beschränkt sich bei der Untersuchung auf den Zeitraum bzw. das Phänomen des Sachsenkrieges zwischen dem deutschen König Heinrich IV. und eben jenem namensgebenden Stamm der Sachsen, so ergibt sich folgendes Bild:

Bestimmte tradierte Gesetzmäßigkeiten bestanden im Umgang zwischen dem deutschen König und den Großen des Reiches. Kam es zu Konflikten zwischen dem König und einem weltlichen Großen, wurde zuallererst versucht, ihn über Mahnungen und Drohungen seitens des Königs zu lösen. Ziel war die Vergebung für den „Treulosen“. Er sollte sein Fehlverhalten einsehen und wäre nach bestimmten Bußleistungen in die Gnade des Herrschers zurückgekehrt. Der König war im Regelfall immer gewillt zu verzeihen. Im besten Fall lag das Ergebnis in der Wiederherstellung des status quo ante. Dies war selbst dann noch möglich, nachdem sich ein Mann wie der Bayernherzog Otto von Northeim im Aufstand von Hötensleben des Verrats an König Heinrich IV. schuldig gemacht hatte und zudem des geplanten Mordes am König bezichtigt wurde. Denn der Hersfelder Mönch Lampert berichtet für das Jahre 1076, dass der Herzog aus der Haft/Unterwerfung vom König entlassen wird und dass er darüber hinaus „vom König nicht nur wieder zu Gnaden, sondern auch in ein so enges Vertrauensverhältnis aufgenommen [wurde], daß er von nun an in privaten wie politischen Angelegenheiten alle seine Pläne weit vertraulicher mit ihm besprach als mit den übrigen geheimen Beratern.“[4]

Weiter weiß Lampert zu berichten: „Ihm (Otto) hatte der König seine Stellvertretung in ganz Sachsen und die Verwaltung der Staatsgeschäfte übertragen.[5] – undenkbar in unserer heutigen Zeit.

Durch die Unterwerfung Ottos bei Spier, hatte er sich die Gnade des Königs erworben und konnte nunmehr sogar wieder ein Amt in seinem Namen führen.[6] Der Herzog konnte ungeachtet seiner früheren Handlungen einen status quo ante herstellen.[7]

Dieses Beispiel zeigt, dass das Verzeihen stets Vorrang vor dem Verstoßen zu haben schien. Eine Eskalation des Konfliktes war nicht erwünscht.

Diese Spielregeln und Normvorstellungen waren bekannt und wurden weitestgehend auch eingehalten. Geriet ein weltlicher Großer in einen Konflikt mit dem König, so konnte er nach Bußleistungen, und gegebenenfalls einer ritualisierten Unterwerfung, den Erlass seiner Schuld sowie die Gnade des Herrschers erwarten. Diese Form der Konfliktlösung griff solange, wie sich beide Kontrahenten/Seiten den normgebenden, tradierten Prinzipien verpflichtet fühlten und sich der Folgen bewusst waren.

Als Beispiel sei an dieser Stelle noch einmal die Unterwerfung von Spier angeführt, welche die Regeln recht beeindruckend zum Vorschein bringt. So schreibt der Verfasser[8] des Carmen de bello saxonico:

„Du (das Volk der Sachsen) bist besiegt und widerstehst du dem, dem niemand je widerstehen konnte? Oder entsetzt du dich etwa, dem guten König den Nacken zu bieten? Ging etwa jemals einer zugrunde, der sich ihm unterwarf? Unterwirf dich dem Milden, wirf dich flehend dem Gütigen zu Füßen! Er folgt genau den Sitten seiner Väter, er schont die Unterworfenen und wird die Stolzen überwinden.“[9]

Natürlich sind es stark panegyrische Züge, wenn dem König im Zusammenhang mit der Unterwerfung bei Spier fast unmenschliche Großzügigkeit und Milde zugeschrieben werden. Doch darüber hinaus ist aus den Worten des Autors zu hören, dass die Beteiligten stark an (tradierten) Regeln gebunden waren und diesen auch große Bedeutung beimaßen.

Denn Heinrich folgt den Sitten seiner Väter – in der panegyrischen Selbstdarstellung fühlt sich Heinrich IV. den herrschenden, tradierten Prinzipien verpflichtet. Ebenso tun dies die Sachsen, vertrauen auf die „Rechtstreue“ des Königs und so kommt es zur rituellen Unterwerfung der Sachsen – ein typischer, ritualisierter Brauch des Mittelalters.

Teil zwei der dargestellten Bereiche umfasst die Funktion und Wirkungsweise der intercessores – der Vermittler zwischen den Konfliktparteien.

Nach Althoff hatten solche Vermittler meist Verbindungen zu beiden Seiten des Konfliktes. So auch im Falle des Sachsenaufstandes, als zumeist Fürsten und Bischöfe die Verhandlungen für den König mit den sächsischen Großen übernahmen. Ihr Einfluss auf, respektive ihre Autorität gegenüber den Konfliktparteien begründete sich darüber hinaus nicht zuletzt aufgrund ihres Ranges bzw. ihres Ansehens.[10]

Das Amt/die Funktion des Vermittlers war angesehen und ein Eingreifen dieser schlichtenden Persönlichkeiten wurde grundsätzlich begrüßt und mitunter auch gefordert – bisweilen kam es vor, dass Personen einer Partei hochrangige Angehörige der anderen um Vermittlung baten. Über die „spontane“ Vermittlerrolle hinaus schien es mitunter sogar so zu sein, dass die Aufgabe des Schlichters von bestimmten Personen angestrebt wurde.[11]

Die Aufgabe bzw. das Ziel dieser Vermittler war es, die Konfrontation zu beenden. Sie hatten im Idealfall eine neutrale Position inne und waren stets darauf bedacht, die Ehre jeder Partei wahren zu können – hier schlägt die gewichtige Bedeutung von Ehre und Würde des Mittelalters zu Buche. Die Vermittler übertrugen Forderungen, suchten Kompromisse und handelten im besten Fall die Unterwerfungs- bzw. Versöhnungsbedingungen aus, welche beiden Parteien Genugtuung geben sollten.[12] Kurzum: Die Unterhändler waren keiner Konfliktpartei im Ergebnis der Verhandlungen direkt verpflichtet und waren versucht, die Unterwerfung, d.h. das Ende des Konfliktes so „angenehm“ wie möglich für beide Seiten, in erster Linie natürlich für die Unterworfenen, zu gestalten.

Diese Unterhändler nun hatten einen Sonderstatus, welcher sie vor Gewalt schützte. So hatten die Großen, welche für Heinrich IV. Verhandlungen mit den Sachsen aufnahmen und im weiteren Sinne zu seinem Heeresaufgebot gehörten, freies Geleit und nichts von den Sachsen zu befürchten. Dieser Ehrenkodex in Bezug auf tätig werdende Vermittler war verbindlich und wurde in der Regel sogar über die Grenzen der christlichen Welt von Konfliktführenden beachtet. Lampert spricht in diesem Zusammenhang von einem Völkerrecht (ius gentium). Dieses würde nicht nur Gewalt sondern auch Beleidigungen gegenüber Gesandten verbieten.[13]

Als Beispiel für eine Vermittlung sei hier Lampert von Hersfeld angeführt, welcher im Rahmen des Friedens von Gerstungen recht genaue Ausführungen macht. Heinrich IV. schickte Gesandte, von Lampert Friedensvermittler genannt, zu den Sachsen, welche deren Forderungen erkunden sollten. Die Forderungen gingen ihm zwar zu weit, doch musste er sich angesichts der Übermacht des Feindes beugen und „willigte ein, daß sie (die Fürsten) die schweren Wirren nach ihrem Gutdünken beilegten, und versprach [...]allem beizustimmen, was sie zur Durchführung dieser großen Aufgabe für erforderlich hielten.“[14]

Hier zeigt sich die große Verantwortung der Vermittler, welche explizit die Erlaubnis vom König erhielten, die Details mit den Sachsen selbständig auszuhandeln, käme doch bloß ein Ausgleich mit den Sachsen zustande. Die Ermächtigung Heinrichs IV. hatte verbindliche Wirkung, denn in einem Zuge nahmen die Sachsen das Friedensangebot an und drohten ihm gleichzeitig mit erneuter Gewalt, würde er die ausgehandelten Vereinbarungen missachten und somit Eidbruch begehen.[15] Daraufhin „zogen alle in dichtem Haufen wie sie standen, gerade am Tag Mariä Reinigung unter Voranritt der Bischöfe und der übrigen Fürsten, die die Friedensvermittler gewesen waren, heran, um den König von Angesicht zu Angesicht zu sehen. Dieser empfing sie mit allen Ehren, gewährte ihnen den Kuß und bekräftigte durch die Macht des lebendigen Wortes die Friedensbedingungen, die er durch die Unterhändler kundgegeben hatte.“[16]

Gerade auch an diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig die Institution des Vermittlers in der mittelalterlichen Welt war. Der König kam für Verhandlungen gar nicht in Frage, war doch das „Volk“ der Sachsen nach Lampert über die Ergebnisse des Friedens erbost und hatte auch im Vorfeld Bedenken, sich diesem König auszuliefern.[17] Die von ihm gesandten Bischöfe und Fürsten genossen hingegen das Vertrauen der Sachsen. Diese sicherten, so Lampert, mit ihrer Vernunft und der Weisheit ihrer Ratschläge Heinrich IV. den Thron. Höhepunkt der Demonstration ihrer Autorität oder ihres Sonderstatus` ist der oben erwähnte Friedenszug zum König, dem sie vorstanden und mit welchem sie die Sachsen im doppelten Sinne an den König wieder heranführten.

[...]


[1] Althoff, Gerd: Schranken der Gewalt – Wie gewalttätig war das „finstere Mittelalter“?; in: Brunner,

Horst (Hrsg.): Der Krieg im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, Wiesbaden 1999, S. 23

[2] vgl. Reuter, Timothy: Unruhestiftung, Fehde, Rebellion, Widerstand: Gewalt und Frieden in der Politik der Salierzeit; in: Die Salier und das Reich, Bd. 3: Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier, Sigmaringen 1991, S. 299

[3] vgl. Althoff, Gerd: Schranken, S. 23

[4] Annalen Lamperts von Hersfeld, in: Buchner, Rudolf (Hrsg.): Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. 13 – die Annalen Lamperts von Hersfeld, Berlin 1957, S. 343

[5] Lampert, S. 357

[6] Zur Besonderheit der Unterwerfung von Spier und ihrer Folgen später mehr

[7] Auch wenn ihm der Herzogstitel und die Ländereien aberkannt blieben – diese Strafen folgten aber aufgrund von Handlungen Ottos, welche vor der Hötenslebener Versammlung stattfanden und daher an dieser Stelle ignoriert werden sollen

[8] wahrscheinlich ein gewisser Bischof Erlung; vgl. dazu: Buchner, Rudolf (Hrsg.): Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. 12 - Quellen zur Geschichte Kaisers Heinrich IV., Berlin 1963, S.24 ff.

[9] Carmen de bello saxonico in: Buchner, Rudolf (Hrsg.): Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. 12 - Quellen zur Geschichte Kaisers Heinrich IV., Berlin 1963 S. 189

[10] vgl. Althoff, Gerd: Regeln der Gewaltanwendung im Mittelalter; in: Sieferle, Rolf-Peter; Breuniger, Helga (Hrsg.): Kulturen der Gewalt, Frankfurt a. M., 1998, S. 159

[11] so der Augsburger Bischof in einem Schreiben an einen Amtsbruder; vgl. dazu: Althoff, Gerd: Regeln, S. 160

[12] vgl. ebd. S. 160

[13] vgl. Lampert, S. 195 ebenso S. 223

[14] Lampert, S. 227

[15] vgl. ebd.

[16] ebd. S.228 ff.

[17] vgl. ebd., S. 225, ebenso S. 233 Lampert spricht zum einen von einem schweren Aufstand im sächsischen Lager, da die Fürsten dem Volk mit ihren Friedensbemühungen den bevorstehenden Sieg rauben würden. Zum anderen kommt es kurze Zeit später zur Zerstörung der Harzburg durch sächsische Bauern, denen die Friedensauflagen des Königs nicht weit genug gegangen waren.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Formen der Konfliktführung im Sachsenkrieg - Erscheinungen einer Umbruchzeit
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Geschichte)
Veranstaltung
Die militärischen Anfänge des Rittertums und der ersten Ritterorden
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
32
Katalognummer
V38192
ISBN (eBook)
9783638373418
Dateigröße
606 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Formen, Konfliktführung, Sachsenkrieg, Erscheinungen, Umbruchzeit, Anfänge, Rittertums, Ritterorden
Arbeit zitieren
Martin Röw (Autor:in), 2003, Formen der Konfliktführung im Sachsenkrieg - Erscheinungen einer Umbruchzeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38192

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