Berufliche (Erst-) Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen


Hausarbeit, 2003

24 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die berufliche Ersteingliederung von Behinderten
2.1 Rehabilitationsträger für die berufliche Ersteingliederung
2.2 Aufgaben der Reha-Teams in den Arbeitsämtern
2.3 Maßnahmen der beruflichen Ersteingliederung
2.4 Rehabilitations- und Bildungseinrichtungen

3 Die berufliche Eingliederung am Beispiel lernbehinderter Jugendlicher
3.1 Begriffseingrenzung der Lernbehinderung
3.2 Ursachenforschung der Lernbehinderung
3.3 Das Lern- und Leistungsverhalten
3.4 Der berufliche Einstieg
3.5 Probleme der beruflichen Eingliederung

4 Zusammenfassung

Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen bedeutet Integration, in der u. a. die berufliche Rehabilitation ein wichtiger Bestandteil darstellt und nicht mehr wegzudenken ist. Aber was bedeutet berufliche Rehabilitation? Sie „umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“ (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 405). Für diese Regelungen sind hier das Sozialgesetzbuch (SGB) III und IX maßgebend. Das SGB III beschäftigt sich mit den Regelungen zur Arbeitsförderung und das SGB IX, welches erst am 1. Juli 2001 in Kraft trat, beinhaltet Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, einschließlich behandelt es in einem gesonderten 2. Teil das Schwerbehindertenrecht. Durch die Einführung des SGB IX haben sich für das SGB III inhaltliche Änderungen ergeben. Einige Paragraphen des SGB III wurden durch das jetzt maßgebende SGB IX aufgehoben. Mit dem SGB IX wird das Recht für behinderte Menschen auf eine neue Stufe gestellt. Es geht darum die Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeitsleben behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in den Mittelpunkt zu rücken. Dieser Paradigmenwechsel stellt die bisherige Fürsorge behinderter Menschen in den Schatten.

Mit der beruflichen Rehabilitation soll eine möglichst umfassende Qualifizierung und dauerhafte Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.

Insbesondere will ich in dieser Arbeit auf die Ersteingliederung behinderter Menschen eingehen (2). In einigen Unterpunkten werden die Träger beruflicher Rehabilitation, die Aufgaben und Maßnahmen der Arbeitsämter und die vorhandenen Reha- und Bildungseinrichtungen erläutert. Der nächste Teil der Arbeit befasst sich mit der beruflichen Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt am Beispiel lernbehinderter Menschen (3). Themen wie Problemen der Begriffsbildung, Ursachen von Lernbehinderung, das Lern- und Leistungsverhalten, der berufliche Einstieg in die Arbeitswelt und damit verbundene Probleme werden abgehandelt. und danach In der Zusammenfassung wird dargestellt, welche Schlussfolgerungen und Hilfen man zwecks Integration lernbehinderter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ziehen und in Anspruch nehmen kann (4).

Trotz häufiger Diskussionen und Auseinandersetzungen über gesellschaftliche, soziale und berufliche Aussichten Behinderter, scheint dieser Bereich in der Öffentlichkeit noch weitgehend unberücksichtigt und immer noch als Tabuthema. Die Arbeitslosenzahlen sind in den letzten Jahren stetig angestiegen und damit auch das Risiko Behinderter noch geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Die Literaturlage zur beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen ist sehr umfänglich, als versuche man das Thema, wenn schon nicht praktisch, wenigstens theoretisch aufklärend und kritisierend zu bearbeiten.

2 Die berufliche Ersteingliederung von Behinderten

Ein Bereich der beruflichen Rehabilitation ist die Ersteingliederung von jugendlichen Behinderten in den Arbeitsmarkt. So definiert die Bundesanstalt für Arbeit ihre oberste Priorität folgendermaßen: „Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist die möglichst vollständige und dauerhafte Eingliederung von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.“ (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 303) Die rechtlichen Grundlagen bilden hier das SGB III "Arbeitsförderung“ und seit dem 1. Juli 2001 auch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“.

Zuständig hierfür sind in den meisten Fällen die Arbeitsämter. Im Voraus müssen aber einige grundlegende Aspekte der Berufswahl berücksichtigt werden. Hierbei spielen, wie schon erwähnt die Zuständigkeit, Beratung, Auswahl und Förderung der geeigneten Maßnahmen, Anforderungen des Berufs und die spezielle Einung, Neigungen, die Leistungsfähigkeit und die Art der Behinderung eine wesentliche Rolle.

2.1 Rehabilitationsträger für die berufliche Ersteingliederung

Die Rehabilitationsträger erbringen die zur Rehabilitation behinderter Menschen benötigten Leistungen.

Für die medizinischen Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sind meist die Träger der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung zuständig. Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation sind durch das SGB IX bestimmt. Die Leistungen schließen ärztliche Behandlungen, medikamentöse und orthopädische Versorgung, Krankengymnastik, Sprach-, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie ein.

In Hinsicht auf berufliche Leistungen sind die zuständigen Arbeitsämter der Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Dabei orientierten sie sich an dem SGB III und dem 2. Teil des SGB IX, dem "Schwerbehindertenrecht“. Leistungsanspruchsberechtigt sind die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Träger der beruflichen Rehabilitation, wie Reha- und Bildungseinrichtungen. Die Arbeitsämter gewähren weiterhin die Arbeitslosenhilfe und das Kindergeld. In allen Ämtern stehen Berufsinformationszentren und Selbstinformationseinrichtungen bei der Arbeitssuche zur Verfügung. Weiterhin stehen besondere Teams der Arbeitsämter behinderten Menschen mit Rat und Tat zur Seite. Dies schließt die „ganzheitliche Betreuung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche, Voraussetzungen sowie arbeitsmarkspezifischen Gegebenheiten“ (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 277) ein.

Tabelle 1 (S. 4f.) gibt zusammenfassend über die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger Aufschluss.

Tab. 1. Übersicht über die Träger der Rehabilitation (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 422)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Aufgaben der Reha-Teams in den Arbeitsämtern

Wie oben schon erwähnt haben die Reha-Teams der Arbeitsämter eine besondere Aufgabenstellung bei der Arbeit mit behinderten Jugendlichen oder Erwachsenen. Die Reha-Teams der Arbeitsämter stehen den Jugendlichen bei der Berufsorientierung und –findung mit helfender und beratender Funktion zur Seite. Dabei arbeiten sie eng mit anderen beteiligten Institutionen der Eingliederung, wie beispielsweise den Schulen, Betrieben, Jugendämtern oder Rehabilitationseinrichtungen zusammen.

„Durch frühzeitige und intensive Kontakte zu Betrieben können die Eingliederungsaussichten erheblich verbessert werden“ (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 305). Dies beinhaltet die Vermittlung geeigneter Bewerber für geeignete Ausbildungsstellen. Des Weiteren wird die behinderungsspezifische Förderung und Ausstattung am Arbeitsplatz berücksichtigt. Oft werden Ausbildungserleichterungen und anschließende Übernahmen speziell für behinderte Menschen durch die partnerschaftlichen Betriebe ermöglicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch eine enge Zusammenarbeit Betriebspraktika und Arbeitsplatzerkundungen für eine spätere Berufwahl ermöglicht werden.

„Durch die Zusammenarbeit mit Schulen und Eltern lässt sich der individuelle Förderbedarf genau feststellen.“ (Bundesanstalt für Arbeit, 2002, S. 305) Die Zusammenarbeit ist also deshalb so wichtig, weil der Übergang von der schulischen zur beruflichen Rehabilitation und von der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis erleichtert und dadurch ein nahtloses Ineinandergreifen gewährleistet wird. Die mediale oder personale Berufsorientierung leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz und stärkt damit das eigenverantwortliche und aktive Handeln und Entscheiden der behinderten Jugendlichen. Diese Beruforientierung wird beispielsweise über Schulbesprechungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Seminare, Elternveranstaltungen oder Arbeitgeberveranstaltungen im Auftrag der Reha-Teams erreicht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Berufliche (Erst-) Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Rehabilitationspädagogik
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V381201
ISBN (eBook)
9783668578586
ISBN (Buch)
9783668578593
Dateigröße
571 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beruf, Eingliederung, berufliche Eingliederung, Rehapädagogik, Lernbehinderung
Arbeit zitieren
M. A. Sabine Wolf (Autor:in), 2003, Berufliche (Erst-) Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381201

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