Quaternionen der Reichsverfassung. Die Symbolkraft der Quaternionen-Darstellung anhand eines Kupferstichs von Antonie Wierix (1606)


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

16 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Herkunft und Verbreitung der Quaternionen

2. Darstellung von Kaiser und Reich um 1606
2.1 Politische Situation um 1606 – Rudolf II.

3. Beschreibung „Ordines Sacri Romani Imp: Ab Ottone III Instituti“, Antonie Wierix, 1606
3.1 Personengruppen

4. Interpretation
4.1. Quaternionen als propagandistisches Mittel
4.2. Herrscherbild des Kaiser
4.3. Die Säulensymbolik
4.4. Die Zahlensymbolik als Grundlage des Quaternionen-Systems

5. Fazit

6. Anhang (A1)

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Bei der Lektüre der Forschungstexte zu diesem Thema, fiel auf, dass diese vor allem das Alter der Quaternionentheorie zu ergründen versuchten oder den Fokus auf die Veränderungen von Personen, Darstellungsweisen oder Schreibweisen legten. So befasste sich auch der Vortrag von Albert Werminghoff Die Quaternionen der deutschen Reichsverfassung[1] fast ausschließlich mit der ständischen Zuordnung der Personen, die dabei auftretenden Probleme (z.B. das Aussterben eines Geschlechts) und mit der Herkunft der Quaternionen. Aussagen zum Sinn und Zweck der Quaternionen sowie zu der deren symbolischen Aussagekraft wurde dabei weitestgehend vernachlässigt. Ebenso blieb auch der politische Kontext der Darstellungen größtenteils unberücksichtigt. In der vorliegenden Hausarbeit soll auf die Quaternionen der Reichsverfassung im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert anhand eines exemplarischen Kupferstichs von Antonie Wierix von 1606 eingegangen werden. Neben dem zeithistorischen Kontext, soll das Werk insbesondere hinsichtlich seiner propagandistischen Wirkung, seines Herrscherbildes, sowie der Säulen- und Zahlensymbolik untersucht werden.

Die Quaternionen der Reichsverfassung oder „Quaterniones Imperii“[2] beschreiben eine Darstellungsform, welche die Reichverfassung des Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bildhafte in Vierer-Gruppen abzubilden versucht. Die Reichsverfassung wird dabei durch je vier namentlich aufgeführte Vertreter der Reichsstände - den Quatuorviraten - in Quaternionenreihen repräsentiert. Dabei werden die Quatuorvirate ihrem Stand entsprechend in absteigender Hierarchie abgebildet.[3] Da das aufgestellte Zahlenschema bei der Umsetzung stets Priorität hat, kann die Auswahl der Personen zuweilen völlig willkürlich wirken. So kommt es auch vor, dass der Pfalzgraf – dem Zahlenschema zuliebe – nicht im Stand der Kurfürsten, sondern lediglich in dem der Herzöge erscheint.[4] [5] Jedoch trugen gerade diese Irregularitäten, wie auch der fiktive Charakter des Quaternionen-Modells dazu bei, dass es Kritiker als eine „lächerliche und nichts nutzende Erfindung müßiger Köpfe“[6] ansahen. Nichtsdestotrotz ist das Medium der Quaternionen - besonders aufgrund seiner weite Verbreitung im 16. Jahrhundert und der damit einhergehenden, meinungsbildenden Wirkung auf die Zeitgenossen - durchaus als ein politisches Instrument ernst zu nehmen.

1.1. Herkunft und Verbreitung der Quaternionen

Die Quaternionen-Theorie stellte für König Siegmund ein passendes Motiv dar, welches er für sich zu nutzen wusste, als er in dem 1414/15 umgebauten Römer in Frankfurt den Bilderzyklus des thronenden Reichsoberhaupts begleitet von den - an ihren Wappen erkennbaren - Quatuorvirate errichten ließ. Ziel der Personen-Auflistung war jedoch nicht rein ästhetischer Natur, sondern sollte auch als „politische Unterrichtung“[7] der größtenteils analphabetischen Bevölkerung dienen.[8] Der Frankfurter Römer gilt als eine der ältesten Darstellungen dieser Art, wobei jedoch mittlerweile davon ausgegangen wird, das die Quaternionen schon vorher eine großer Bekanntheit erlangt hatten.[9]

Ab dem 15. Jahrhundert erfuhr das Quaternionen-Motiv eine immer größere Bekanntheit, wurde vermehrt in Wappenbüchern abgebildet und schließlich auch in Form des Quaternionenadlers zur Zierde von Bierhumpen und anderen Alltagsgegenständen gerne genutzt.[10] Mit zunehmender Verbreitung der Quaternionen stieg auch die Bekanntheit der regelmäßig abgebildeten Standesvertreter.[11] Die vertretenen Personen und Wappen waren ein fester Bestandteil der Darstellung und wurden auch nur in den seltensten Fällen ausgetauscht.[12] Doch obwohl es sich bei der Auflistung der Personen und Stände um ein theoretisches Konstrukt ohne staatsrechtliche Bedeutung handelte, galt die Zugehörigkeit zu den Quaternionen als eine „besondere Würde“, worauf die Adelsgeschlechter nicht nur Standes- sondern auch Rechtsansprüche stützen konnten.[13] Werminghoff schrieb hierzu in seinem Vortrag Die Quaternionen der deutschen Reichsverfassung:

„So viel ist sicher, irgendwelche praktische Vorrechte waren niemals […] mit der Zugehörigkeit zu irgendeinem der Quaternionen allein verknüpft. Sie war nicht die Voraussetzung für die Reichsstandschaft, die vielmehr sich nur gründen konnte auf die Reichsunmittelbarkeit. Was allein sie gewähren konnte, war ein Name, ein Titel und vielleicht auch der tatsächlich doch bedeutungslose Vorzug beim Vortritt in den feierlichen Versammlungen und Aufzügen, bei dem Sitz in den Versammlungen vor anderen der gleichen Rangstufe.[14]

2. Darstellung von Kaiser und Reich um 1606

2.1 Politische Situation um 1606 – Rudolf II.

Die politische Situation war 1606 geprägt von dem sich zu Ende neigendem, langen Türkenkrieg sowie von den sich zuspitzenden Interessenkonflikten Rudolfs II. mit seinem Bruder Matthias im sogenannten „Bruderzwist“. Durch den langen Türkenkrieg war die Lage im Reich angespannt. Die hohen Kriegskosten für den langen Türkenkrieg wurden mit finanzieller Unterstützung der Reichsstände bezahlt. Die Protestanten nutzen dies um „innerpolitischer Konzessionen“[15] zu erwirken. Dies strapazierte die „durch konfessionellen Konflikt extrem angespannten innenpolitischen Situation“[16] zunehmend.[17] Die akute Türkengefahr festigte die politische Ordnung dabei nur zeitweise.

Der 1606 regierende Kaiser Rudolf II. wird in Fachbüchern häufig als Krank und Regierungsunfähig beschrieben. Trotz seiner hohen Bildung, war er durch seine „notorischen Unfähigkeit zu Entscheidung“[18] als Regierungsführer ungeeignet.[19] Zwar besaß Rudolf durchaus ein politisches Gespür, jedoch wurde dieses überschattet von seiner Zurückgezogenheit, seinem Misstrauen und vor allem von seiner mangelnden Entschlussfreudigkeit. Hinzu kam seine Unwilligkeit zu heiraten, um somit seine Nachfolge zu sichern.[20] Mindestens ein Selbstmordversuch, Ansätze von Verfolgungswahn und aggressive Wutausbrüche sind ebenfalls Indizien für seinen labilen, psychischen Zustand. Von einer Repräsentation des Reiches durch einen selbstbewussten, gesunden Herrscher, geschweige denn von einer Regierungsfähigkeit des Kaisers konnte demnach nicht die Rede sein.[21] In vielen Fällen erhielten die Besucher Rudolfs II. „ungünstige Eindrücke von der kaiserlichen Regierung“[22]. Diese Eindrücke veranlasste wohl auch Bernd Rill zu der Aussage: „Wenn je ein Kaiser weg mußte, dann Rudolf II.“[23] Allerdings sollte hierbei auch die politischen Interessen des direkten Umfelds Rudolfs II. berücksichtigt werden, denn insbesondere sein Bruder Matthias hatte ein großes Interesse daran Rudolf II. in ein negatives Licht zu rücken.

Die offensichtlich geschwächte Kaiserfigur verhalf Matthias zu mehr Einfluss. So schloss er ohne die Einwilligung Rudolfs II. Friedensverträge ab und konnte 1606 den Aufstand in Ungarn beenden. Zudem verschärfte der von Matthias vereinbarte Friede mit den Osmanen den Konflikt zwischen Matthias und Rudolf II.[24] Matthias verbündete sich mit den Erzherzögen, welche Rudolf II 1606 für geisteskrank erklärten, Matthias als Familienoberhaupt einsetzten und die Absetzung des Kaisers antrieben.[25]

Gerade in einer Zeit der Neuorientierung des Reiches und ganz besonders bei einem Kaiser der kürzlich für geisteskrank erklärt wurde, sind Maßnahmen zur Stärkung des Regenten nötig. Die Quaternionen mit ihrer starken Symbolkraft können in solch einer Situation durchaus ein effektives Mittel darstellen, um die lange Tradition der Stände sowie die „Auserwähltheit“ des Reiches durch Gott zu betonen.

[...]


[1] Werminghoff, Albert: Die Quaternionen der deutschen Reichsverfassung. In: Archiv für Kulturgeschichte. Hg. v. Georg Steinhausen, Walter Goetz. Köln, Weimar, Wien 1905 (Bd. 3), S. 289.

[2] Weber, Martin: Zur Bedeutung der Quaternionen des Heiligen Römischen Reiches Regionalstudie Schlesien. In: Das Andere Wahrnehmen. August Nitschke zum 60. Geburtstag gewidmet. Hg. v. Martin Kintzinger, Wolfgang Stürner, Johannes Zahlten. Köln, Weimar, Wien 1991, S. 467.

[3] Vgl. Werminghoff: Die Quaternionen der deutschen Reichsverfassung, S. 289.

[4] Vgl. Schubert, Ernst: Die Quaternionen. Entstehung, Sinngehalt und Folgen einer spätmittelalterlichen Deutung der Reichsverfassung. In: Zeitschrift für historische Forschung. Hg. v. Johannes Kunisch (u.a.). Berlin 1993 (Bd. 20), S. 4.

[5] Gerade durch das Priorisieren von Form und Zahlensymbolik der Quaternionen, ist es umso verwunderlicher, dass diese Aspekte in der Forschungsliteratur bisher kaum Beachtung fanden.

[6] Schubert: Die Quaternionen, S. 3.

[7] Schubert: Die Quaternionen, S. 1.

[8] Vgl. ebd., S.1.

[9] Vgl. Mummenhoff, Ernst: Über die Quaternionen. Ein Beitrag zur Frage ihrer Entstehung. In: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Berlin, Nürnberg 1924/25, S. 71.

[10] Vgl. Schubert: Die Quaternionen, S. 17.

[11] Vgl. Mummenhoff: Über die Quaternionen, S. 73.

[12] Vgl. Schubert: Die Quaternionen, S. 3.

[13] So versuchte beispielsweise 1480 der Markgraf Albrecht Achilles die Rechtsnachfolge im Burggrafenturn Meißen in auf die Quatuorvirate zu begründen. (Schubert: Die Quaternionen, S. 14)

[14] Werminghoff: Die Quaternionen der deutschen Reichsverfassung, S. 299.

[15] Niederkorn, Jean Paul: Die europäischen Mächte und der „Lange Türkenkrieg“ Kaiser Rudolfs II. (1593-1606). Archiv für Österreichische Geschichte. Wien 1993 (Bd.135), S. 55.

[16] Ebd., S. 55.

[17] Vgl. ebd., S. 55.

[18] Rill, Bernd: Kaiser Matthias. Bruderzwist und Glaubenskampf. Köln 1999 S.121.

[19] Vgl. ebd., S.121.

[20] Vgl. Niederkorn: Die europäischen Mächte, S. 67.

[21] Vgl. ebd., S. 67f.

[22] Ebd., 69.

[23] Rill: Kaiser Matthias, S.121.

[24] Vgl. Schindling, Anton/ Ziegler, Walter: Der Kaiser der Neuzeit 1519-1918. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S.107.

[25] Vgl. ebd., S. 106 f.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Quaternionen der Reichsverfassung. Die Symbolkraft der Quaternionen-Darstellung anhand eines Kupferstichs von Antonie Wierix (1606)
Hochschule
Universität Stuttgart
Note
1
Autor
Jahr
2017
Seiten
16
Katalognummer
V380797
ISBN (eBook)
9783668573505
ISBN (Buch)
9783668573512
Dateigröße
897 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Quaternionen, Heiliges Römisches Reich deutscher Nation, 1495 - 1806, Kaiser und Reich, Quaternionen der Reichsverfassung, Reichsverfassung
Arbeit zitieren
Marie-Christine Bechtel (Autor:in), 2017, Quaternionen der Reichsverfassung. Die Symbolkraft der Quaternionen-Darstellung anhand eines Kupferstichs von Antonie Wierix (1606), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380797

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