Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht

Eine empirische Untersuchung


Masterarbeit, 2015

76 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Leistungsindikatoren als Maßstab zur Bewertung der Unternehmensleistung
2.1. Abgrenzung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren
2.2. Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Leistungsindikatoren
2.3. Grenzen der Aussagekraft von Leistungsindikatoren

3. Normativer Rahmen zur Berichterstattung von Leistungsindikatoren
3.1.Handelsrechtliche Bestimmungen
3.2.Vorgaben des
3.2.1 Einführung von DRS 20 - Konzernlagebericht
3.2.2 Bestimmungen des
3.3.IFRS PS Management Commentary
3.4 Aktuelle Entwicklungen in der

4. Gegenwärtiger Erkenntnisstand zum Einbezug von Leistungsindikatoren

5. Empirische Untersuchung zum Einbezug von Leistungsindikatoren
5.1. Methodische Vorgehensweise der Erhebung
5.1.1 Datengrundlage und Zielsetzung
5.1.2 Erhebungsmethodik
5.2. Ergebnisse der Untersuchung
5.2.1 Kategorisierung der einbezogenen Leistungsindikatoren
5.2.2 Normkonformität der Berichterstattung
5.2.2.1 Hervorhebung der bedeutsamsten Leistungsindikato- ren und klare Abgrenzung von weiteren Kennzahlen
5.2.2.2 Konsistente Berichterstattung im Konzernlagebericht
5.2.2.3 Follow-up-Berichterstattung
5.2.2.4 Darstellung der Entwicklung der Leistungsindi- katoren
5.2.2.5 Genauigkeit in der Prognostizierung der Leistungsin- dikatoren
5.2.2.6 Darstellung der Berechnung und Überleitung finan- zieller Leistungsindikatoren
5.2.2.7 Aussagekraft der einbezogenen Leistungsindikatoren
5.2.3 Qualitative Analyse der Berichtspraktiken

6. Schlussbetrachtung

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Konsistente Darstellung der Leistungsindikatoren

Abbildung 2: Rangliste der zehn wichtigsten finanziellen Leistungs- indikatoren im DAX 2013

Abbildung 3: Rangliste der wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindika- toren im MDAX 2013

Abbildung 4: Kategorisierung Intellectual Capital mit Zuordnung von Kennzahlen und Bewertungskriterien

Abbildung 5: Bandbreite der einbezogenen Leistungsindikatoren 2013

Abbildung 6: Bandbreite der einbezogenen Leistungsindikatoren 2013

Abbildung 7: Rangliste der zehn wichtigsten finanziellen Leistungsindika- toren im MDAX 2013

Abbildung 8: Rangliste der wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindika- toren im DAX 2013

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht zur Berichterstattung der bedeutsamsten Leistungs- indikatoren und Abgrenzung von weiteren nicht steuerungsre- levanten Kennzahlen

Tabelle 2: Darstellungsmöglichkeit für Vorjahres- und Prognose-Ist- Vergleich

Tabelle 3: Grundgesamtheit der einbezogenen Konzernlageberichte

Tabelle 4: Durchschnittliche Anzahl von finanziellen und nicht- finanziellen Leistungsindikatoren

Tabelle 5: Kategorisierung finanzieller Leistungsindikatoren

Tabelle 6: Kategorisierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren

Tabelle 7: Konsistente Anwendung im Konzernlagebericht

Tabelle 8: Genauigkeit der prognostizierten Leistungsindikatoren

Tabelle 9: Grundgesamtheit der DAX Unternehmen

Tabelle 10: Grundgesamtheit der MDAX Unternehmen

Tabelle 11: Hervorhebung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren und klare Abgrenzung

Tabelle 12: Durchführung Follow-up-Berichterstattung und Berücksichti- gung von Zwischenprognosen

Tabelle 13: Art der Darstellung der Follow-up-Berichterstattung

Tabelle 14: Darstellung der Entwicklung der Leistungsindikatoren im Wirtschaftsbericht

Tabelle 15: Darstellung der Berechnung und Überleitung von finanziellen Leistungsindikatoren

Tabelle 16: Aussagekraft der dargestellten Leistungsindikatoren

Tabelle 17: Qualitative Analyse - Rangliste DAX Unternehmen 2013

Tabelle 18: Qualitative Analyse - Rangliste DAX Unternehmen 2014

Tabelle 19: Qualitative Analyse - Rangliste MDAX Unternehmen 2013

Tabelle 20: Qualitative Analyse - Rangliste MDAX Unternehmen 2014

1. Einleitung

Umsatzerlöse, Adjusted EBIT, Free Cashflow oder Kundenzufriedenheit - zur Steuerung eines Unternehmens werden verschiedene finanzielle und nichtfi- nanzielle Größen eingesetzt. In der externen Rechnungslegung werden diese Steuerungsgrößen unter dem Begriff der bedeutsamsten Leistungsindikatoren subsumiert und stellen inzwischen einen wesentlichen Bestandteil der Lagebe- richterstattung dar. Die Berichtspflichten zum Einbezug von Leistungsindikato- ren basieren auf dem sog. Management Approach.1 Demnach orientiert sich die Berichterstattung an der unternehmensinternen Struktur des Führungs- und Controllingsystems.2 In den Lagebericht sind somit jene Leistungsindikatoren einzubeziehen, die auch internen Steuerungszwecken dienen.3 Auf diese Weise werden für den externen Adressaten zusätzliche Informationen generiert, deren Erkenntniswert über den Informationsgehalt standardisierter Größen der Bilanz und GuV hinausgeht. Die entsprechend hohe Relevanz von Leistungsindikato- ren für externe Analysezwecke reflektiert sich auch in steigenden Berichts- pflichten. Durch die Einführung von DRS 20 sind seit dem Geschäftsjahr 2013 Leistungsindikatoren nunmehr in den Konzernsteuerungs-, Wirtschafts- und Prognosebericht sowie in die Follow-up-Berichterstattung einzubeziehen. Somit bietet der Lagebericht inzwischen umfangreiche Informationen zur Entwicklung der steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren eines Unterneh- mens.

Im Zuge der Umstellung auf DRS 20 zeigten sich allerdings Unzulänglichkei- ten in den Berichtspraktiken der Unternehmen. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) identifizierte im Rahmen ihrer jährlichen Prüfungstä- tigkeit u. a. Verbesserungspotenzial in der Hervorhebung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sowie in der Darstellungskonsistenz über die einzelnen Abschnitte des Lageberichts.4 Vor diesem Hintergrund und der wachsenden Bedeutung der Berichterstattung von Leistungsindikatoren zielt die vorliegende Ausarbeitung darauf ab, die Berichtspraktiken der Unternehmen des DAX und MDAX einer umfassenden Analyse zu unterziehen. Im ersten Schritt der Un- tersuchung erfolgt dabei eine quantitativ orientierte Kategorisierung der Leis- tungsindikatoren. Als zweites wird die Einhaltung der normativen Anforderungen auf Basis einer deskriptiven Analyse für die Gesamtheit der Unternehmen geprüft. Abschließend wird die unternehmensindividuelle Berichtsqualität anhand eines Scoringmodells bewertet.

Durch den Einbezug der bis zum 31.03.2015 veröffentlichten Konzernlagebe- richte ermöglicht die vorliegende Untersuchung erstmals eine Beurteilung der Entwicklung der Berichterstattung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungs- indikatoren im Jahr der Zweitanwendung von DRS 20. Auf Basis der Ergebnis- se kann eine fundierte Aussage darüber getroffen werden, inwieweit die von der DPR festgestellten Mängel in der Darstellung der Leistungsindikatoren beseitigt werden konnten. Zudem bietet die Untersuchung eine ganzheitliche Betrachtung aller Abschnitte des Konzernlageberichts, die relevant für die Dar- stellung von Leistungsindikatoren sind.

2. Leistungsindikatoren als Maßstab zur Bewertung der Unternehmensleistung

Abgrenzung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren Die Berichtspflichten zum Einbezug von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen. Al- lerdings verzichtet der Gesetzgeber in den handelsrechtlichen Bestimmungen auf eine Definition des Begriffs des Leistungsindikators. Das DRSC, der Stan- dardsetter für Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS), definiert hinge- gen den Leistungsindikator als qualitative oder quantitative Größe, "die der Beurteilung eines Aspekts der Leistung eines Unternehmens dient".5 Auf eine terminologische Abgrenzung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindi- katoren wird jedoch verzichtet. Um ein einheitliches Verständnis zu gewähr- leisten, sind daher die Begrifflichkeiten vorab zu definieren und voneinander abzugrenzen.

Auch wenn die handelsrechtlichen Bestimmungen keine Definition vorsehen, liefert der Regierungsentwurf des BilReG ein erstes Verständnis für den Be- griff des finanziellen Leistungsindikators. Demnach dienen finanzielle Leis- tungsindikatoren zur Analyse der zentralen Leistungsmerkmale eines Unternehmens.6 Beispielhaft aufgeführt werden an dieser Stelle Ergebnisent- wicklung und -komponenten sowie Liquidität und Kapitalausstattung.7 Finan- zielle Leistungsindikatoren bilden somit Aspekte ab, die einen Anhaltspunkt für die erbrachte Leistung eines Unternehmens im Geschäftsjahr bieten.8 Der Wortlaut "finanziell" bedeutet in diesem Kontext nicht, dass nur Leistungsindi- katoren zur Analyse der Finanzlage darzustellen sind.9 Hier kann von einer zu engen Orientierung am englischen Originalwortlaut der dem BilReG zugrunde- liegenden Modernisierungsrichtlinie der EG ausgegangen werden.10 Der Be- griff „finanziell“ drückt entsprechend der angloamerikanischen Diktion vielmehr aus, dass sich ein Aspekt unmittelbar betragsmäßig auf die Rechnungslegung auswirkt.11 Bei finanziellen Leistungsindikatoren handelt es sich folglich um gängige betriebswirtschaftliche Kennzahlen,12 die wettbe- werbs- und erfolgsrelevante Umstände darstellen.13 In der Jahresabschlussana- lyse erfolgt im Regelfall eine Kategorisierung von Kennzahlen in absolute und relative Größen.14 Absolute Kennzahlen unterteilen sich in Einzelzahlen (z. B. Umsatzerlöse oder Absatzmenge), Summen (z. B. Bilanzsumme), Differenzen (z. B. Betriebsergebnis) und Mittelwerte (z. B. durchschnittlicher Lagerbe- stand).15 Hinsichtlich der relativen Größen - auch Verhältniszahlen genannt - wird im Wesentlichen zwischen Gliederungs- (z. B. Umsatzrendite) und Be- ziehungszahlen (z. B. Eigen- oder Gesamtkapitalrendite) unterschieden.16

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gehen über den klassischen Kennzahlen- begriff hinaus. Zum einen sind der Aspekt der Messbarkeit und der damit ver- bundene numerische Grundgedanke von untergeordneter Bedeutung.17 Zum anderen ermöglicht die Abbildung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, dass nicht nur rein betriebswirtschaftliche Sachverhalte, sondern auch Aspekte des Geschäftsumfelds analysiert werden können.18 Auf diese Weise sind künftige Erträge besser zu prognostizieren.19 Das Spektrum an möglichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ist breit gefächert, sodass der Gesetzge- ber in §§ 289 bzw. 315 HGB lediglich Informationen über Umwelt- und Ar- beitnehmerbelange als etwaige Beispiele aufführt. Umfassender ist die Auflis- tung nach DRS 20, wobei eine Differenzierung in die Bereiche Kunden-, Umwelt-, Arbeitnehmerbelange, Forschung und Entwicklung sowie gesell- schaftliche Reputation des Konzerns erfolgt.20 Da diese Aufzählung nicht ab- schließend ist, sind weitere Bereiche bzw. anders gefasste Kategorisierungen denkbar. So kann bspw. auch eine Orientierung an immateriellen Werten erfol- gen.21 Zu den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Werten zählt das sog. Intellectual Capital, das Aufschluss über strategische Erfolgspotenziale des Unternehmens gibt.22 Thomas A. Stewart hob bereits 1997 die elementare Be- deutung des Intellectual Capital für die Unternehmensführung hervor,23 sodass eine diesem Ansatz entsprechende Kategorisierung der nichtfinanziellen Leis- tungsindikatoren durchaus zweckmäßig erscheint. Eine geeignete Orientierung für die Praxis liefert dabei eine von Coenenberg/Haller/Schultze vorgenommene Einteilung (vgl. Anhang 1) des Intellectual Capital24 mit gleichzeitiger Zuordnung potenzieller Kennzahlen und Bewertungskriterien.25 Demnach könnte eine Differenzierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren in die Bereiche Human Capital, Customer Capital, Supplier Capital, Investor Ca- pital, Process Capital, Location Capital und Innovation Capital erfolgen.26 In- wieweit sich Kategorisierungsmuster in der Praxis der Berichterstattung erkennen lassen, wird im Zuge der empirischen Untersuchung in Kapitel 5.2.1 dargestellt.

Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Leistungsindikatoren Der Berichterstattung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren kommt eine stetig steigende Bedeutung zu. So sind Leistungsindikatoren in- zwischen in verschiedene Abschnitte des Lageberichts einzubeziehen (vgl. Kapitel 3.2). Die originäre Zweckmäßigkeit liegt jedoch nicht in der Erfüllung normativer Anforderungen, sondern in der Verwendung der Leistungsindikato- ren für die Unternehmenssteuerung. Aufgrund ihrer hohen Aussagekraft wer- den Leistungsindikatoren als Kontroll- und Steuerungsgrößen durch die Unter- nehmensleitung herangezogen.27 Sowohl auf operativer als auch strategischer Ebene dienen sie dem Management als Entscheidungsgrundlage.28 Die hohe Bedeutung von finanziellen Leistungsindikatoren liegt dabei in ihrem Kennzahlencharakter begründet. Der Einsatz von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ermöglicht es, einen Aspekt der Unternehmensleistung zu objekti- vieren.29 Die Beurteilung erfolgt dabei auf Basis stark aggregierter Informationen.30 Auf diese Weise kann die Komplexität von Sachverhalten auf ein Mindestmaß reduziert werden, indem eine qualifizierte Informationsauslese aus umfangreichen Datenbeständen vorgenommen wird.31 Dadurch können bspw. komplizierte Ursachen-Wirkungsbeziehungen in vereinfachter Form dargestellt werden.32 Die Datenaggregation ermöglicht zugleich eine Vereinfachung von Vergleichsrechnungen. Durch die Reduktion auf einfache Punktgrößen können diese relativ unproblematisch für intertemporale und zwischenbetriebliche Analysen durchgeführt werden.33

Bedingt durch die steigende Informationsflut im digitalen Zeitalter muss eben- so die Bedeutung von Kennzahlen als Instrument zu einer pointierten und prägnanten Darstellung hervorgehoben werden. So kann die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens mithilfe von Kennziffern plakativ in einer Zahl dargestellt und an die Adressaten des Unternehmens kommuniziert werden.34 Der hohe Stellenwert von Leistungsindikatoren lässt sich auch durch ein Bei- spiel aus der Berichtspraxis verdeutlichen. In der Darstellung des Konzernsteuerungssystems beschreibt ThyssenKrupp die Bedeutung von Leis- tungsindikatoren wie folgt:

„Unsere konzernweit eingesetzten profitabilitäts-, wert- und liquiditäts- orientierten Leistungsindikatoren stellen die Grundlage für operative und strategische Managemententscheidungen dar. Sie werden für Zielsetzungen, Erfolgsmessungen und Vergütungsregelungen verwen- det.“35

Durch die Pflicht solche steuerungs- und entscheidungsrelevanten Leistungsin- dikatoren in die Lageberichterstattung einzubeziehen, profitieren externe Adressaten gleichermaßen vom hohen Stellenwert, den Kennzahlen für die Unternehmensleitung haben. Dies gilt umso mehr, da Kennzahlen auch in der Jahresabschlussanalyse aufgrund ihrer hohen Aussagekraft als zentrales Analy- seinstrument eingesetzt werden.36 Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere ihre einfache Berechnung. So können Analysten und andere externe Adressaten eine zügige Einschätzung über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens tref- fen, ohne dabei umfangreiche Zahlenwerke, wie Bewegungsbilanzen oder Ka- pitalflussrechnungen, auswerten zu müssen.37

Doch nicht nur klassische Kennzahlen bzw. finanzielle Leistungsindikatoren können für die Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens heran- gezogen werden. Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gewinnen stetig an Bedeutung. Dies zeigt sich einerseits daran, dass Gesetzgeber und Stan- dardsetter in den letzten Jahren verstärkte Berichtspflichten zu nichtfinanziel- len Leistungsindikatoren implementiert haben. Andererseits erwarten auch Share- und Stakeholder zunehmend eine Orientierung an nicht monetären Er- folgsgrößen. Um das Informationsbedürfnis über die ökologischen und sozialen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns zu befriedigen, eig- nen sich vorrangig nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.38 Diese gehen über die rein numerische Orientierung von finanziellen Leistungsindikatoren hinaus und können auch nicht monetäre Aspekte messen.

Die Zweckmäßigkeit der Darstellung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren beschränkt sich allerdings nicht auf das Aufzeigen des sozialen und ökologischen Verantwortungsbewusstseins, sondern beinhaltet gleichermaßen eine ökonomische Komponente. So ermöglicht die Auswertung nichtfinanziel- ler Leistungsindikatoren, insbesondere wenn diese sich am Gedanken des Intel- lectual Capital (vgl. Kapitel 2.1) orientieren, auch eine Aussage über Erfolgspotenziale und erleichtert die Prognostizierung künftiger Erträge.39 Vor diesem Hintergrund haben Gesetzgeber bzw. Standardsetter auf nationaler und internationaler Ebene in den letzten Jahren verstärkte Berichtspflichten für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren implementiert.40

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen die Bedeutung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und zeigen ihre Vorzüge als Informationsinstrument in der Lageberichterstattung auf. Nichtsdestoweniger müssen in diesem Zusammenhang auch Grenzen der Aussagekraft von Leis- tungsindikatoren thematisiert werden. Dies wird im Folgenden erörtert.

Grenzen der Aussagekraft von Leistungsindikatoren Die Grenzen der Aussagekraft von Leistungsindikatoren entsprechen aufgrund ihrer Natur im Wesentlichen den Schwächen klassischer Kennzahlen aus der Bilanzanalyse.

Insbesondere finanzielle Leistungsindikatoren basieren oftmals auf retrospekti- ven Daten. Sie geben eine Momentaufnahme der Lage des Unternehmens am Bilanzstichtag (Daten der Bilanz) bzw. der abgelaufenen Berichtsperiode (Da- ten der GuV und Cash Flow-Rechnung) wieder.41 Kapitalmarktorientierte Un- ternehmen haben ihren Konzernabschluss und -lagebericht innerhalb von vier Monaten offenzulegen (§ 325 Abs. 4 S. 1 HGB). Mit Veröffentlichung des Geschäftsberichts könnte der Informationsgehalt der im Wirtschaftsbericht angegebenen Leistungsindikatoren bereits eingeschränkt sein. Noch problema- tischer ist der Sachverhalt bei anderen Kapitalgesellschaften, die großzügigere Offenlegungsfristen (zwölf Monate) in Anspruch nehmen können (§ 325 Abs. 1 S. 2 HGB). Hier ist nicht nur die Aussagekraft im Wirtschaftsbericht, son- dern auch die der prognostizierten Leistungsindikatoren eingeschränkt. Beson- dere Relevanz erhält diese Problematik vor dem Hintergrund, dass der Prognosezeitraum mit Einführung von DRS 20 auf ein Jahr verkürzt wurde.42 Somit wird unter voller Ausschöpfung der Veröffentlichungsfrist jegliche Prognose obsolet.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt im hohen Aggregationsgrad von Kennzahlen bzw. Leistungsindikatoren.43 Durch die Reduzierung auf eine bzw. wenige Größen könnten wichtige Informationen in der Bewertung unberücksichtigt bleiben. Dies gilt im Besonderen für Verhältniszahlen. Hier besteht die Gefahr von Kompensationseffekten bei entsprechender Veränderung der beiden Teil- größen in Zähler und Nenner, sodass bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Interpretation erfolgen könnte.44 Um einen Informationsverlust zu vermeiden, sind in der Unternehmenspraxis daher Kennzahlensysteme von hoher Bedeu- tung.45 Da Leistungsindikatoren bzw. andere betriebswirtschaftliche Kennzah- len im Rahmen der Lageberichterstattung jedoch häufig nur isoliert und nicht in Kennzahlensysteme integriert dargestellt werden, besteht für den Adressaten die Gefahr des Verlustes von entscheidungsrelevanten Informationen.

Vor diesem Hintergrund sollten die Aspekte der Vergangenheitsorientierung und der Informationsaggregation bei der Analyse von Leistungsindikatoren berücksichtigt werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Wenn diese Schwachstellen beachtet werden, stellen Leistungsindikatoren ein probates Analyseinstrument für die Bewertung von Unternehmen dar.

3. Normativer Rahmen zur Berichterstattung von Leistungsindikatoren

3.1 Handelsrechtliche Bestimmungen

Der Darstellungspflicht von Leistungsindikatoren unterliegen jene Unterneh- men, die auch einen Lagebericht zu erstellen haben. Dies betrifft primär Kapi- talgesellschaften (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB), allerdings sind auch spezielle Aufstellungspflichten für anderen Rechtsformen (z. B. Genossenschaften und Personengesellschaften) in Abhängigkeit ihrer Größe zu beachten. Mutterun- ternehmen müssen darüber hinaus gemäß § 290 Abs. 1 S. 1 HGB auch einen Konzernlagebericht erstellen. Allerdings kann dies in zusammengefasster Form erfolgen (§§ 315 Abs. 3 i. V. m. 298 Abs. 3 HGB). Für kleine Kapitalgesell- schaften greift nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB eine Befreiung von der Aufstellungspflicht. Nicht befreit sind hingegen gemäß §§ 315a Abs. 1 bzw. 325 Abs. 2a S. 4 HGB deutsche Mutterunternehmen, die einen IFRS-Abschluss zu erstellen haben.

Grundsätzliche Vorgaben für die Aufstellung des Lageberichts hat der Gesetz- geber in den §§ 289 (Einzelabschlussebene) und 315 (Konzernabschlussebene) HGB implementiert. Entsprechend dieser Bestimmungen setzt sich der Lagebe- richt je nach Größe und Kapitalmarktorientierung des Unternehmens aus ver- schiedenen Bestandteilen zusammen.46 Von besonderer Bedeutung für den Einbezug von Leistungsindikatoren ist dabei der Wirtschaftsbericht, in dem Geschäftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft zu analysieren sind. In diese Analyse sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren einzubeziehen. Der Ge- setzgeber unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Indikatoren. Erstere sind sowohl im Lagebericht (§ 289 Abs.

1 S. 3 HGB) als auch im Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 S. 3 HGB) darzustellen. Einschränkungen bestehen hingegen bei der Berichtspflicht von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, und zwar in zweifacher Hinsicht. Einerseits sind diese im Lagebericht nach § 289 HGB nur zu berücksichtigen, wenn das bilanzierende Unternehmen als große Kapitalgesellschaft klassifiziert wird (§ 289 Abs. 3 HGB). Andererseits kann eine Darstellung sowohl im Lagebericht als auch im Konzernlagebericht unterbleiben, sofern sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens nicht von Bedeutung sind (§§ 289 Abs. 3 bzw. 315 Abs. 1 S. 4 HGB).

Darüber hinaus grenzt der Gesetzgeber die Darstellungspflicht sowohl im finanziellen als auch im nichtfinanziellen Bereich auf die bedeutsamsten Leis- tungsindikatoren ein. Dies entspricht dem Grundgedanken der Wesentlich- keit.47 Damit soll eine nicht sachgemäße Ausdehnung der Lageberichterstattung vermieden werden.48 Dementsprechend obliegt der Un- ternehmensführung die Entscheidung, welche Leistungsindikatoren als bedeut- sam einzustufen und demnach im Lagebericht darzustellen zu sind.49

Die in die Analyse einbezogenen Leistungsindikatoren sind zu erläutern, wobei Bezug auf die im Jahresabschluss ausgewiesen Angaben und Beträge zu nehmen ist (§§ 289 Abs. 1 S. 3 bzw. 315 Abs. 1 S. 3 HGB). Der Wortlaut („Bezugnahme“) suggeriert, dass keine reine Wiederholung der Angaben aus dem Konzernabschluss vorzunehmen ist.50 Viel eher sollen die Leistungsindikatoren als ergänzende Erläuterung fungieren.51

Wie bereits in Kapitel 2.1 erläutert, verzichtet der Gesetzgeber auf eine Definition des Begriffs des Leistungsindikators. Lediglich für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt in den §§ 289 Abs. 3 bzw. 315 Abs. 1 S. 4 HGB eine beispielhafte Auflistung, die sich jedoch nur auf die allgemein gehaltenen Aspekte Arbeitnehmer- und Umweltbelange beschränkt. Eine Konkretisierung ergibt erst durch die Bestimmungen von DRS 20, die im folgenden Kapitel dargestellt werden.

3.2 Vorgaben des

3.2.1 Einführung von DRS 20 - Konzernlagebericht

Vor dem Hintergrund, dass die handelsrechtlichen Vorschriften lediglich Min- destanforderungen definieren, die bei der Aufstellung des Lageberichts einen nicht unwesentlichen Ermessensspielraum bieten,52 ist eine Konkretisierung der Bestimmungen notwendig. Bis 2012 erfolgte dies durch DRS 5 (Risikobe- richterstattung) und DRS 15 (Lageberichterstattung). Die eher durchschnitt- liche Akzeptanz in der Unternehmenspraxis verdeutlichte die Notwendigkeit einer umfassenden Reformierung der bestehenden Regelungen,53 sodass beide Standards inzwischen durch DRS 20 „Konzernlagebericht“ ersetzt wurden.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim DRSC um eine privatrechtliche Insti- tution handelt, strahlen die DRS allerdings keine unmittelbare gesetzliche Bin- dungswirkung aus.54 Erst durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz erlangen die Standards den Rang von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Konzernrechnungslegung.55 Dies erfolgte im Falle von 20 am 04.12.2012,56 sodass die Bestimmungen des Standards bei der Aufstellung des Konzernlageberichts inzwischen verpflichtend zu berücksichtigen sind. Erstmalig anzuwenden ist DRS 20 für nach dem 31.12.2012 beginnende Geschäftsjahre (DRS 20.236). Dementsprechend findet der Standard ab der Berichtssaison 2013 vollumfängliche Anwendung.

3.2.2 Bestimmungen des DRS 20

Die Regelungen von DRS 20 gelten verbindlich für die Aufstellung von Kon- zernlageberichten nach § 315 HGB (DRS 20.1). Da dem DRSC die Aufgabe obliegt, Empfehlungen für Rechnungslegungsgrundsätze im Konzern zu entwickeln (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB), kann für Lageberichte gemäß § 289

HGB hingegen nur eine Anwendungsempfehlung erfolgen. Aufgrund der vergleichbaren Anforderungen der §§ 289 und 315 HGB scheint eine analoge Anwendung jedoch sachgerecht.57 Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorschriften enthält DRS 20 deutlich umfangreichere Vorgaben zum Einbezug von Leistungsindikatoren in die Lageberichterstattung. Diese dienen jedoch lediglich der Auslegung und Präzisierung von § 315 HGB und führen nicht zu einer Erweiterung der handelsrechtlichen Bestimmungen.58

Um Verständlichkeit und Klarheit der Anforderungen von DRS 20 zu gewähr- leisten,59 wird der Begriff des Leistungsindikators vorweg definiert. Entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1 differenziert dabei auch 20 zwischen den Begrifflichkeiten der Kennzahl und des Leistungsindikators. Demnach handelt es sich bei einer Kennzahl um eine „Quantitative Maßgröße, mit der in konzentrierter Form über betriebswirtschaftliche Sachverhalte be- richtet wird.“60 Tiefergehend ist hingegen die Definition des Leistungsindika- tors. Hierbei handelt es sich um eine quantitative oder qualitative „Größe, die der Beurteilung eines Aspekts der Leistung eines Unternehmens dient.“61 Folg- lich greift der Begriff des Leistungsindikators sowohl auf inhaltlicher Ebene (Beurteilung eines Leistungsaspekts versus Darstellung eines betrieblichen Sachverhalts) als auch in der Ausgestaltung der Darstellung (quantitativ oder qualitativ versus rein numerisch) weiter als die Definition der Kennzahl. Vor diesem Hintergrund ist die klassische Kennzahl als Teilmenge des umfassende- ren Leistungsindikators anzusehen.62

Von Bedeutung ist diese Unterscheidung, da im Rahmen der Lageberichterstat- tung einerseits Kennzahlen (Darstellung des Steuerungssystems) und anderer- seits Leistungsindikatoren (Wirtschafts- sowie Prognosebericht) einzubeziehen sind. Auch wenn im Definitionskatalog von DRS 20.11 eine Abgrenzung der Begriffe erfolgt, ist deren Verhältnis in der Berichtspraxis nicht ganz eindeutig. Zumindest für finanzielle Leistungsindikatoren müsste die Vermutung einer weitreichenden Übereinstimmung mit den darzustellenden Kennzahlen im Be- richt über das Konzernsteuerungssystem gelten.63 Diese Sichtweise bestätigt sich in der Praxis allerdings nur eingeschränkt. So reicht die Vorgehensweise von einer weitgehenden Divergenz über eine partielle bis hin zu einer vollstän- digen Übereinstimmung in der Auswahl beider Maßgrößen.64 Dies zeugt von einem uneinheitlichen Verständnis über das Verhältnis steuerungsrelevanter Kennzahlen und finanzieller Leistungsindikatoren.65 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) geht von einer Übereinstimmung beider Größen aus. Entgegen dem Wortlaut von DRS 20.K45 legt die DPR für die Darstellun- gen des Steuerungssystems den Begriff des Leistungsindikators zugrunde (vgl. Abbildung 1):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Konsistente Darstellung der Leistungsindikatoren66

Dementsprechend kann von einer Übereinstimmung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Konzernsteuerungsbericht und der bedeutsamsten Leistungsin- dikatoren im Wirtschafts- und Prognosebericht ausgegangen werden. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen und dem Adressaten ein klares Verständnis zu vermitteln, sollte allerdings eine Kategorisierung aller relevanten Maßgrößen erfolgen.67 Eine mögliche Darstellung könnte wie folgt aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Übersicht zur Berichterstattung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren und Abgrenzung von weiteren nicht steuerungsrelevanten Kennzahlen68

Entsprechend der Systematik des Lageberichts sollte diese Übersicht in den Bericht über das Konzernsteuerungssystem integriert werden, da dieser den weiteren relevanten Abschnitten vorausgeht. Im Konzernsteuerungsbericht haben kapitalmarktorientierte Unternehmen nach DRS 20.K45 das eingesetzte Steuerungssystem unter Berücksichtigung der steuerungsrelevanten Kennzah- len anzugeben. Dabei sind sowohl die Berechnung der Kennzahlen (DRS 20.K45) als auch wesentliche Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr (DRS 20.K47) darzustellen. Folglich wäre ein zusammenfassender Überblick bedeutsamster Leistungsindikatoren und nicht steuerungsrelevanter Kennzahlen an dieser Stelle zweckmäßig.

Neben dem Konzernsteuerungsbericht sind Leistungsindikatoren auch im Wirt- schaftsbericht zu berücksichtigen. Der Wirtschaftsbericht dient dazu, den Ge- schäftsverlauf sowie die Lage des Konzerns darzustellen und zu analysieren (DRS 20.53). Hierbei sind die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen (DRS 20.54), sofern sie auch zu internen Steuerungszwecken dienen (DRS 20.102 bzw. 20.108). Auf die Vorgabe stan- dardisierter Steuerungskennzahlen wird hingegen bewusst verzichtet.69 Dem- entsprechend wird der sog. Management Approach zugrunde gelegt. Eine Definition des Begriffs der „internen Steuerung“ wird allerdings nicht vorge- nommen. Als Indizien für Steuerungsrelevanz werden in der Kommentarlitera- tur regelmäßige Kontrolle, Einbindung ins Vergütungssystem sowie Zielformulierungen zu den Leistungsindikatoren genannt.70 Dabei ist die Erfül- lung eines Kriteriums bereits als ausreichend anzusehen, um einen Leistungs- indikator als interne Steuerungsgröße zu klassifizieren.71

Der Verzicht auf die Vorgabe konkreter Maßgrößen erscheint indes sachge- recht. Bedingt durch die fehlende Homogenität von Unternehmen wäre eine Standardisierung berichtspflichtiger Leistungsindikatoren kaum praktikabel.72 Ferner impliziert dieses Vorgehen eine Erleichterung für Unternehmen, die für Zwecke der externen Berichterstattung auf bereits vorhandenes Datenmaterial zurückgreifen können.73 Für den externen Adressaten ermöglicht die Manage- mentperspektive zudem eine Steigerung des Informationsgehalts des Lagebe- richts.74 Gleichzeitig wird jedoch die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit durch den Einbezug von unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren ein- geschränkt.75 Darüber hinaus ist der Zusammenhang zwischen den im Kon- zernabschluss und -lagebericht dargestellten Werten nicht immer offenkundig.

Um diese Problematik zu umgehen, sind die einbezogenen finanziellen Leis- tungsindikatoren in Bezug zu den Angaben des Konzernabschlusses zu setzen (DRS 20.101). Ferner sollen die Berechnung der Leistungsindikatoren sowie eine Überleitung auf die Zahlen des Konzernabschlusses dargestellt werden (DRS 20.104). Dies ist insbesondere bei der Berücksichtigung von kalkulatorischen und um Sondereinflüsse bereinigten Größen geboten.76

Während auf die Vorgabe von konkreten Maßgrößen verzichtet wird, erfolgt in DRS 20.103 eine Auflistung möglicher finanzieller Leistungsindikatoren, die in die Berichterstattung einbezogen werden können. Dabei handelt es sich um Renditekennziffern (Eigenkapital-, Gesamtkapital- und Umsatzrendite), liqui- ditätsbezogene Größen (Cashflow, Working Capital), Indikatoren zur Bewer- tung des Investitionsverhaltens (Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielles Anlagevermögen), Ergebnisgrößen (EBIT, EBITDA) sowie wertorientierte Kennzahlen (Wertbeitrag).77 Da die Auflistung nicht abschließend erfolgt, sind weitere Leistungsindikatoren wie bspw. modifizierte Rentabilitätskennziffern (z. B. ROCE oder RONA) oder Kennzahlen zur Kapi- talstruktur (z. B. Eigenkapitalquote oder statischer Verschuldungsgrad)78 denk- bar.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind nur einzubeziehen, soweit sie von Bedeutung für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Kon- zerns sind (DRS 20.54 bzw. DRS 20.105). Folglich gelten auch nach DRS 20 - analog den handelsrechtlichen Bestimmungen - geringere Anforderungen in Bezug auf die Darstellung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Dies spiegelt sich auch in der Berichtspflicht quantitativer Daten wider. Zum einen sind Angaben numerischer Art nur vorzunehmen, wenn sie für den Adressaten wesentlich sind (DRS 20.108). Zum anderen können sie in stärker aggregierter Form dargestellt werden (DRS 20.109). Trotz der reduzierten Berichtspflichten erlangen nichtfinanzielle Leistungsindikatoren durch Einführung von DRS 20 eine Bedeutungssteigerung. Während sie im Vorgängerstandard noch isoliert unter dem Grundsatz der Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung dargestellt wurden, erfolgt in DRS 20 eine Integration in den Wirtschaftsbe- richt.79 Dies impliziert eine Annäherung ihrer Wertigkeit an finanzielle Leis- tungsindikatoren.80

Um der Heterogenität der Unternehmen Rechnung zu tragen, wird auch bei nichtfinanziellen Leistungsindikatoren auf konkrete Vorgaben verzichtet. Stattdessen erfolgt in DRS 20.107 eine beispielhafte Kategorisierung potenziel- ler Maßgrößen. Diese unterteilen sich in Kundenbelange (z. B. Indikatoren zur Kundenzufriedenheit), Umweltbelange (z. B. Energieverbrauch), Arbeitneh- merbelange (z. B. Mitarbeiterzufriedenheit), Indikatoren zur Forschung und Entwicklung (z. B. Ausgaben für Forschung und Entwicklung) sowie zur ge- sellschaftlichen Reputation des Unternehmens (z. B. Indikatoren zum sozialen Engagement). Die aufgeführten Leistungsindikatoren verdeutlichen eine Korre- lation mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative, die in der Unterneh- menspraxis das maßgebliche Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgibt.81 Da die Auflistung in DRS 20 nicht abschließend erfolgt, sind auch weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie bspw. Indikatoren zu Inves- torenbelangen (z. B. Aktionärszufriedenheitsindex) denkbar.

Neben Konzernsteuerungs- und Wirtschaftsbericht spielen Leistungsindikato- ren auch im Rahmen der Prognoseberichterstattung eine wesentliche Rolle. Dabei sind - korrespondierend zu den Anforderungen im Wirtschaftsbericht - Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu treffen (DRS 20.118). Für diese Zwecke sind gemäß DRS 20.126 Prognosen zu jenen bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanzi- ellen Leistungsindikatoren vorzunehmen, die auch im Wirtschaftsbericht ange- geben werden. Dementsprechend schreibt der Standardsetter eine konsistente Anwendung der Leistungsindikatoren in den beiden Berichtselementen vor. Durch die direkte Anknüpfung an den Wirtschaftsbericht orientiert sich auch hier die Auswahl berichtspflichtiger Leistungsindikatoren am Grundgedanken des Management Approachs. Demzufolge sind nur zur internen Steuerung her- angezogene Leistungsindikatoren zu prognostizieren, sodass auf intern verfüg- bare Planzahlen zurückgegriffen werden kann.82

Durch die Umstellung auf DRS 20 ist zu beachten, dass fortan Richtung und Intensität der Veränderung anzugeben sind (DRS 20.128). Dabei sind nach DRS 20.130 qualifiziert-komparative, Intervall- und Punktprognosen zulässig. So könnten die Prognosen für einen finanziellen Leistungsindikator folgender- maßen lauten:

- „Für das Geschäftsjahr 2015 wird durch weitere Kosteneinsparungen ein moderater Anstieg der Umsatzrendite erwartet.“ (qualifiziert- komparative Prognosen)
- Für das Geschäftsjahr 2015 wird durch weitere Kosteneinsparungen ei- ne Umsatzrendite zwischen 7,5 % und 9,5 % erwartet.“ (Intervallprog- nose)
- „Für das Geschäftsjahr 2015 wird durch weitere Kosteneinsparungen eine Umsatzrendite von 8 % erwartet.“ (Punktprognose)

Während qualifiziert-komparative Prognosen einen immanenten Ermessens- spielraum aufweisen und ihr Informationsgehalt durch fehlende Konkretisierung begrenzt ist, sind Punktprognosen durch eine geringe Ein- trittswahrscheinlichkeit gekennzeichnet.83 Vor diesem Hintergrund sehen Fink/Kajüter/Winkeljohann einen klaren Vorzug in Intervallprognosen.84 Diese Auffassung wird auch durch eine von Baetge/Hippel/Sommerhoff durchgeführ- te empirische Untersuchung bestätigt, wonach Kapitalmarktexperten Intervall- prognosen als höherwertig einstufen.85

Eine Verknüpfung der Anforderungen aus Wirtschafts- und Prognosebericht erfolgt durch die sog. Follow-up-Berichterstattung.86 Hierbei sind die im Vor- jahr getroffenen Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung zu ver- gleichen (DRS 20.57). Zusätzlich zu Vorjahresprognosen können auch unterjährig angepasste Prognosen aus dem Zwischenlagebericht als Ver- gleichsmaßstab herangezogen werden.87 Die Follow-up-Berichterstattung er- möglicht es dem Adressaten, die Güte der von der Unternehmensleitung getroffenen Prognosen zu bewerten.88 Dies erleichtert die Einschätzung der Qualität der für das Folgejahr prognostizierten Leistungsindikatoren.89

Eine adressatenfreundliche Darstellung sollte aus Gründen der Übersichtlich- keit in tabellarischer und verbaler Form erfolgen. Die Darstellung im Tabellen- format wirkt der steigenden Tendenz des information overloads in der Lageberichterstattung entgegen.90 Um den Ausführungen zusätzlich die nötige inhaltliche Tiefe zu geben, sollten ergänzend die Abweichungen von Prognose- und Istwert verbal erläutert werden. Die tabellarische Darstellung könnte für das Beispiel der Umsatzrendite wie folgt aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Darstellungsmöglichkeit für Vorjahres- und Prognose-Ist-Vergleich91

3.3 IFRS PS Management Commentary

Lange Zeit wurden die Anforderungen an die Managementberichterstattung ausschließlich durch nationale Vorgaben, wie in Deutschland durch Regelungen des HGB und DRS oder Verlautbarungen des IDW, bestimmt. Um einer internationalen Harmonisierung auch auf dieser Ebene gerecht zu werden, verstärkt das IASB seit dem Jahre 2002 seine Bemühungen einer entsprechen- den Vereinheitlichung des Managementberichts.92 Dies führte 2012 zur Veröf- fentlichung des IFRS Practice Statement Management Commentary (PS MC). Anders als den bestehenden Vorgaben des IASB zur internationalen Rechnungslegung kommt dem PS MC der Charakter eines unverbindlichen Rahmenkonzepts zur Managementberichterstattung zu.93 Durch diese Vorge- hensweise sollen Konflikte mit geltenden Regelungen auf nationaler Ebene umgangen werden.94

Vergleichbar mit den handelsrechtlichen Bestimmungen zur Lageberichterstat- tung stellen Leistungsindikatoren auch ein zentrales Element der Berichts- pflichten im Management Commentary dar (PS MC.24), auch wenn sie nicht verpflichtend einzubeziehen sind.95 Nach dem Wortlaut differenziert auch PS MC zwischen quantitativ orientierten Kennzahlen bzw. Leistungsmaßstäben (performance measures) und den um die verbale Komponente erweiterten Leis- tungsindikatoren (indicators, PS MC.37). Sowohl für Leistungsmaßstäbe als auch Leistungsindikatoren sollen finanzielle und nichtfinanzielle Angaben vor- genommen und mit prognostizierten Werten verglichen werden (PS MC.37). Etwaige Abweichungen sollten erläutert werden. Die Auswahl der Maßgrößen orientiert sich gemäß PS MC.38 ebenfalls am Management Approach, wobei die Relevanz der einzelnen Leistungsmaßstäbe und Leistungsindikatoren dargelegt werden sollte. Darüber hinaus empfiehlt PS MC.40 die Darstellung der Berechnung der einbezogenen Leistungsindikatoren sowie deren Überleitung auf die Zahlen des Jahresabschlusses.

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen die weitgehende Übereinstim- mung des IFRS Management Commentarys mit den in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen des HGB und DRS 20. Aufgrund der Parallelität der Anforderungen ergeben sich somit auf inhaltlicher Ebene nur geringe Un- terschiede zwischen beiden Rechnungslegungswerken. Bedingt durch den un- verbindlichen Charakter des PS MC sind allerdings die handelsrechtlichen Regelungen für die Erstellung des Lageberichts - und damit auch die Vorgaben für den Einbezug von Leistungsindikatoren - weiterhin maßgebend.96

3.4 Aktuelle Entwicklungen in der

Mit der Verabschiedung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen vom 22. Oktober 2014 verdeut- licht sich auch auf europäischer Ebene der zunehmende Stellenwert von nicht- finanziellen Leistungsindikatoren.97 Entsprechend der Richtlinie haben Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmern künftig eine nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufzunehmen.98 In dieser sind mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzunehmen. In die Darstellung sind auch die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzube- ziehen. Auf die Vorgabe konkreter Maßgrößen verzichtet auch die EU- Kommission hierbei. Allerdings sollen bis Dezember 2016 Leitlinien mit der Angabe der wichtigsten allgemeinen und sektorspezifischen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren veröffentlicht werden.99

[...]


1 Vgl. DRS 20.B13.

2 Vgl. Benecke (2000), S. 3.

3 Vgl. DRS 20.K45, DRS 20.102, DRS 20.106.

4 Vgl. DPR (2015), S. 13 f.

5 Vgl. DRS 20.11.

6 Vgl. BT-Drucksache 15/3419 (2004), S. 30.

7 Vgl. BT-Drucksache 15/3419 (2004), S. 30.

8 Vgl. Grottel (2014), Rn. 31.

9 Vgl. Greinert (2004), S. 53.

10 Vgl. Greinert (2004), S. 53.

11 Vgl. Grottel (2014), Rn. 31.

12 Vgl. Hoffmann/Lüdenbach (2014), § 289, Rn. 30.

13 Vgl. Böcking/Dutzi/Gros (2012), § 289, Rn. 89, (zitiert nach Mühlbauer (2013), S. 115).

14 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 52 ff.

15 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2004), S. 147.

16 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 52 ff.

17 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 142.

18 Vgl. Krippmann/Müller (2013), § 315, Rn. 47.

19 Vgl. Paetzmann (2013), § 289, Rn. 100.

20 Vgl. DRS 20.107.

21 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 148 ff.

22 Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1045.

23 Vgl. Stewart (1997), S. 56.

24 In Anlehnung an die Kategorisierung des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rech- nungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft (2001), S. 990 f.

25 Coenenberg/Haller/Schultze (2014), S. 1203.

26 Coenenberg/Haller/Schultze (2014), S. 1203.

27 Vgl. IDW (2012), Rn. F 1104.

28 Vgl. ThyssenKrupp (2014), S. 37.

29 Vgl. Kralicek/Böhmdorfer/Kralicek (2001), S. 32.

30 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 51.

31 Vgl. Siegwart/Reinecke/Sander (2010), S. 31.

32 Vgl. Hauschildt (1996), S. 3.

33 Vgl. Rehkugler/Poddig (1998), S. 162.

34 Vgl. Burger (1995), S. 25.

35 ThyssenKrupp (2014), S. 37.

36 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 51.

37 Vgl. Rehkugler/Poddig (1998), S. 161 f.

38 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 43.

39 Vgl. Paetzmann (2013), § 289, Rn. 100.

40 Vgl. dazu ausführlich Kapitel 3.2, 3.3 und 3.4.

41 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 17.

42 Vgl. DRS 20.127.

43 Vgl. Gleich (2011), S. 13.

44 Vgl. Stelling (2009), S. 275.

45 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 54 f.

46 Vgl. zur Kategorisierung Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 19 ff.

47 Vgl. Kajüter (2011), §§ 289, 289a, Rn. 78.

48 Vgl. Kajüter (2011), §§ 289, 289a, Rn. 78.

49 Vgl. Müller/Ergün (2013), S. 169.

50 Vgl. Kleindiek (2013), § 289, Rn. 56.

51 Vgl. Hoffmann/Lüdenbach (2014), § 289, Rn. 32.

52 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 19.

53 Vgl. Kajüter/Bachert/Blaesing/Kleinmanns (2010), S. 461 ff.

54 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 23.

55 Vgl. DRS 20 Anwendungshinweis, S. 4.

56 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2012), S. 1.

57 Vgl. Böcking/Dutzi/Gros (2012), § 289, Rn. 50 (zitiert nach Mühlbauer (2013), S. 154).

58 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2014), S. 919.

59 Vgl. DRS 20.B7.

60 DRS 20.11 Definition des Begriffs der Kennzahl.

61 DRS 20.11 Definition des Begriffs des Leistungsindikators.

62 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 142.

63 Vgl. Philipps (2014), S. 138.

64 Vgl. Philipps (2014), S. 138 ff.

65 Vgl. Philipps (2014), S. 140.

66 Abbildung DPR (2015), S. 13, ähnliche Darstellung KPMG (2013), S. 3.

67 Vgl. Barth/Rahe/Rabenhorst (2014), S. 53.

68 Eigene Darstellung in Anlehnung an KPMG (2014), S. 25.

69 Vgl. E-DRS 20.C18.

70 Vgl. u. a. Kajüter/Hannen/Huth (2014), S. 2842.

71 Vgl. Kajüter/Hannen/Huth (2014), S. 2842.

72 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 101.

73 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 144.

74 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 70.

75 Vgl. dazu und zum Folgenden: Baetge/Kirsch/Thiele (2013), S. 507, Problematik des Management Approachs wird für die Segmentberichterstattung erörtert, gilt aber analog auch für die Auswahl der Leistungsindikatoren.

76 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 144.

77 Vgl. DRS 20.103.

78 Vgl. Kajüter (2011), §§ 289, 289a, Rn. 77.

79 Vgl. DRS 20.B26.

80 Vgl. Schaefer/Schröder (2015), S. 96.

81 Vgl. Schaefer/Schröder (2015), S. 96.

82 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 166.

83 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 171.

84 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 171.

85 Vgl. Baetge/Hippel/Sommerhoff (2011), S. 368.

86 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 143.

87 Vgl. KPMG (2014), Best Practice-Hinweise, S. 15.

88 Vgl. Kajüter/Hannen/Huth (2014), S. 2842.

89 Vgl. Kajüter/Hannen/Huth (2014), S. 2842.

90 Vgl. Eisenschmidt/Wennekamp (2014), S. 369.

91 Eigene Darstellung in Anlehnung an KPMG (2014), Best Practice, S. 15.

92 Vgl. hierzu und zum Folgenden: Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 37.

93 Vgl. Fink/Kajüter (2011), S. 177.

94 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 37.

95 Vgl. Fink/Kajüter (2011), S. 179 f.

96 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 41.

97 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2014), S. 928.

98 Vgl. hierzu und zum Folgenden: EU-Kommission (2014), Art.1, Nr. 1.

99 Vgl. EU-Kommission (2014), Art. 2.

Ende der Leseprobe aus 76 Seiten

Details

Titel
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht
Untertitel
Eine empirische Untersuchung
Hochschule
Hochschule RheinMain  (Wiesbaden Business School)
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
76
Katalognummer
V379766
ISBN (eBook)
9783668611177
ISBN (Buch)
9783668611184
Dateigröße
1199 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lagebericht, Konzernlagebericht, DRS 20, Leistungsindikator, Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, DRSC, Bilanzanalyse, Kennzahlen, Unternehmenssteuerung, Empirische Untersuchung, Konzernsteuerungsbericht, Wirtschaftsbericht, Prognosebericht, Follow-up Berichterstattung, Jahresabschluss, DAX, MDAX, Konzernabschluss, Bilanzierung, Rechnungslegung, HGB, Buchführung, Rechnungswesen
Arbeit zitieren
LL.M Michael Fisch (Autor:in), 2015, Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/379766

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden