Das niedersächsische Modell von Kooperation zwischen Schule und Sportverein


Bachelorarbeit, 2015

44 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung.. 1

2. Aktueller Forschungsgegenstand.. 2

2.1 Definition von Kooperation.. 3

2.2 Das niedersächsische Modell..3

2.3 „Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen.. 4

2.4 „Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen..6

2.5 Zum Vergleich – „Das Hamburger Vereinsmodell..9

3. Aktuelle Entwicklung der Kooperation zwischen Schule und Sportverein – Ein kurzer historischer Abriss.. 12

4. Kooperationen im Ganztag..13

4.1 Eingliederung verschiedener Ganztagskonzepte.. 13

4.1.1 Die offene Ganztagsschule.. 13

4.1.2 Die teilgebundene Ganztagsschule.. 14

4.1.3 Die gebundene Ganztagsschule.. 14

4.2 Trägerschaften.. 15

4.3 Legitimierungen durch das Kerncurriculum..16

5. Analyse der Kooperation an der Maria-Montessori-Grundschule Meppen..17

5.1 Grundlagen der qualitativen Sozialforschung..18

5.2 Maria-Montessori-Schule und der Kooperationspartner SV Teglingen 1957 e.V..19

5.3 Analyse und Interpretation der Interviews..20

6. Ergebnisvergleich mit der Studie „Evaluation Ganztagsschulen“ und „Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen.. 23

7. Chancen, Grenzen, Ausblick und Verbesserungsvorschläge einer Kooperation von Schule und Sportverein.. 24

8. Literaturverzeichnis..28

9. Anhang.. 31

9.1 Leitfadenskizze.. 31

9.2 Protokoll des Interviews mit Frau B.. 32

9.3 Protokoll des Interviews mit Herrn H.. 35

9.4 Kategorie und Unterkategorie Bildung.. 38

9.5 Tabellarische Auswertungsergebnisse nach Kategorie und Unterkategorie Bildung.. 39

1. Einleitung

Die Kooperation von Schulen und Sportvereinen verläuft seit Jahren erfolgversprechend. Nach einer Erhebung kooperieren 69,9% der Sportvereine bereits mit einer Schule, das entspricht 63.200 Vereinen bundesweit (Vgl. Breuer & Wicker, 2009, S. 7). Folgendes Zitat eignet sich sehr gut als Einstieg sowie als Anlass für die folgende Arbeit:

„Die Strukturreformen der Bildungspolitik in Verbindung mit einem gesellschaftlichen Wandel lassen immer mehr Ganztagsschulen in Niedersachsen entstehen. Diese Entwicklung hat weit reichende Auswirkungen auf den Sport und die Vereine in unserem Land. Verbunden mit vielen Herausforderungen bieten diese Situation und die Struktur der Ganztagsschulen allerdings auch Chancen, um die Kinder und Jugendlichen an den Sport heran- und in unsere Sportvereine hineinzuführen.“ (Sportjugend Niedersachsen, 2015, S. 3)

So beschreiben die Handreichungen der „Sportjugend Niedersachsen“ die derzeitige Situation in und um Schul- und Vereinssport. Stetig sinkende Mitgliederzahlen und immer weniger Zeit durch den Besuch der Schule bzw. des Ganztages machen es den jungen Menschen immer schwerer sich in ihrer Freizeit in einem Sportverein zu engagieren. Gründe für die zurückgehenden Mitgliederzahlen sind außerdem der oft zitierte demographische Wandel und ein Mehrangebot an anderen Freizeitangeboten, die nicht sportlichen Ursprungs sind. Diese Entwicklung bekomme auch ich persönlich im Rahmen meiner Trainertätigkeit und meines Lehramtsstudiums immer wieder vor Augen geführt. Der durch diesen Wandel begünstigte allgemeine Bewegungsmangel bei Jugendlichen (vgl. Brettschneider & Naul, 2005, S. 14) liefert den Schulen, den Vereinen wie auch der Politik einen Anlass für eine notwendige Anpassung und Veränderung der Strukturen unserer Gesellschaft im eben beschriebenen Bereich. Ein weiterer wichtiger Grund für notwendige Veränderungen ist der sich immer weiter durchsetzende, schon angesprochene Ganztag in deutschen Schulen:

„Um die an die Ganztagschule geknüpften politischen Zielsetzungen zu erfüllen, gilt eine Transformation der Schule durch Schulöffnung als Voraussetzung. Dafür wird zusätzliches Personal aus dem Feld der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in die Ganztagsschule eingebunden, so dass konsequenterweise ‚fremde Praktiken’ anderer Felder in den Schulalltag einfließen.“ (Süßenbach & Geis 2014, S. 9)

Das Bundesland Niedersachsen und der Niedersächsische Sportbund haben in Zusammenarbeit ein Programm zur Lösung dieser neuen Umstände erstellt. Hier findet sich einerseits der Anlass, andererseits aber auch die Grundlage für meine formulierte Forschungsfrage und damit einhergehend auch für das von mir gewählte Thema wieder. Intention dieser Arbeit ist es, die vorherrschenden Pläne und Richtlinien des Programms in Niedersachsen kritisch zu hinterfragen und zu analysieren. Daraus ergibt sich für mich folgende leitende Forschungsfrage zum Realitätsanspruch des Programm vom Niedersächsischen Sportbund: Inwieweit zeigen sich alle Beteiligten zufrieden mit der Umsetzung, klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander oder werden alle Absichten und Vertragsansprüche zufriedenstellend umgesetzt? Dafür ist es zunächst notwendig, den aktuellen Forschungsstand zur Kooperation von Schulen und Sportvereinen zu beleuchten. Dr. Jessica Süßenbach und Sandra Geis haben im Jahr 2013 und im Jahr 2014 diesbezüglich zwei Studien durchgeführt, an denen ich mich in dieser Arbeit orientiere und welche ich letztendlich analysieren bzw. mit den Ergebnissen aus der Praxis vergleichen möchte. Das „Hamburger Vereinsmodell“ wird an dieser Stelle vergleichend genutzt, um mögliche Unterschiede in Organisation und Herangehensweise aufzuzeigen.

Das zweite Kapitel beinhaltet einen kurzen historischen Abriss zur bisherigen Entwicklung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen. Anschließend stelle ich verschiedene weitere Aspekte eben dieser Zusammenarbeit im Ganztag mit einem Fokus auf den unterschiedlichen Ganztagsmöglichkeiten, den Trägerschaften und dem niedersächsischen Kerncurriculum dar. Um die Kooperation an einem konkreten Beispiel zu überprüfen und darzustellen, bietet mir die Maria-Montessori-Grundschule in Meppen (Niedersachsen) eine geeignete erste Basis. Hier dient ein leitfadengestütztes Interview mit der verantwortlichen Lehrerin, sowie mit dem verantwortlichen Vereinsmitglied als Datenerhebung und wissenschaftliche Grundlage für die Auswertung der vorherrschenden Umstände. Dies ist allerdings eher als Hinweis auf den Effektivität der Kooperation zu werten, da ich nur eine Schule und einen Verein betrachte. Für eine wissenschaftlich korrekte und repräsentative Überprüfung der Studie reicht das selbstverständlich nicht aus. Abschließend werte ich die Studie von Dr. Süßenbach und Sandra Geis hinsichtlich meiner gewonnen Ergebnisse des Interviews aus und überprüfe das in Niedersachsen vorherrschende Verfahren hinsichtlich Erfolg und Anwendbarkeit. Aus den bis hierhin zu lesenden Kapiteln resultierend ergeben sich Chancen und Grenzen einer Schul-Verein-Kooperation. Diese zeige ich ebenfalls auf. Ein anschließender Ausblick auf mögliche Verbesserungsvorschläge und Umstrukturierungen schließt diese Arbeit ab.

2. Aktueller Forschungsgegenstand

Das Thema „Kooperation von Schulen und Sportvereinen“ ist untrennbar mit dem Ausbau von Ganztagsschulen verwoben. Aufgrund dieser Tatsache möchte ich zunächst eine Studie von Dr. Süßenbach und Sandra Geis bezüglich der Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen vorstellen. Daraufhin präsentiere ich eine weitere Studie der beiden Autoren. Diese behandelt das Thema „Kooperation von Schulen und Sportvereinen“ und analysiert die Situation in diesem Feld anhand einer Vereinsbefragung. Da sich aber beide Studien mit dem Bundesland Niedersachsen befassen, betrachte ich anschließend als Vergleichsmöglichkeit das „Hamburger Vereinsmodell“, welches Ulrike Burrmann, Christian Opitz und Benjamin Zander in ihrem Artikel „Neue Wege der Kooperation zwischen Schule und Sportverein – Evaluation des Hamburger Vereinsmodells“ betrachten.

2.1 Definition von Kooperation

Schierenbeck beschreibt den Begriff der Kooperation als „allgemein […] (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ih2.2 Das niedersächsische Modell

Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen ist im Jahr 1995 eingerichtet worden. Gerade mit dem Einzug und der stetigen Vermehrung von Ganztagsschulen wächst die Beteiligung immer weiter. Hauptaufgabe des Programms ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit von Kooperationsgruppen zu offerieren, ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit, gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen“ (Schierenbeck, 1999, S. 49). Allerdings ist diese Beschreibung einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund zuzuordnen. Die Soziologie ist eine weitere Disziplin, die sich mit der Forschung des Begriffs der Kooperation befasst. Das Lexikon der Soziologie definiert sie beispielsweise als „eine allgemeine Bezeichnung der formalen Soziologie für die Zusammenarbeit mehrerer Menschen, als ein Grundmuster menschlichen Verhaltens im Gegensatz zu Konflikt und Konkurrenz“ (Fuchs-Heinritz, 1973, S. 374). Man kann Kooperationen also als freiwillige, vorteilhafte Zusammenarbeit beschreiben, die die Selbstständigkeit und die Freiheit der Beteiligten beibehält. In diesem Sinne soll der Begriff der Kooperation auch in dieser Arbeit angesehen und behandelt werden. Hinzu kommt allerdings noch der Fakt einer vertraglichen Bindung, die beide Parteien im Falle einer Kooperation eingehen. Kurz gesagt bedeutet dies, dass immer, wenn hier die Rede von einer Kooperation zwischen Schule und Sportverein ist, davon auszugehen ist, dass diese auch vertraglich beschlossen wurde und in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Sportbund aktenkundig gemacht wurde.

2.2 Das niedersächsische Modell

Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen ist im Jahr 1995 eingerichtet worden. Gerade mit dem Einzug und der stetigen Vermehrung von Ganztagsschulen wächst die Beteiligung immer weiter. Hauptaufgabe des Programms ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit von Kooperationsgruppen zu offerieren, an denen sie nach dem regulären Unterricht freiwillig teilnehmen können. Nach einer genauen Absprache von Schule und Sportverein bezüglich Inhalten, Zielen und Dauer wird zwischen den Partnern ein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben, der in letzter Instanz auch noch vom Landessportbund Niedersachsen bzw. der Sportjugend Niedersachsen genehmigt werden muss. In diesem Fall erhalten die Schulen und Vereine Zuschüsse, die nach Anzahl und Länge der Übungseinheiten gestaffelt werden, Des Weiteren müssen die Angebote von lizensierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern durchgeführt werden, um einen Anspruch auf Förderung zu rechtfertigen. Die Ausrichtung der Kooperationsangebote kann freizeit- bzw. breitensportlich, leistungssportlich, sportartübergreifend oder präventiven Ursprungs sein. Die zweckgemäße Nutzung der vom Landessportbund ausgezahlten Fördermittel ist ebenfalls vertragliche Pflicht und kann jederzeit vom Landessportbund überprüft und rückgängig gemacht werden. Die vertraglichen Möglichkeiten beschränken sich auf zwei Varianten: Die Erste ist ein Vertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung. In dieser Variante ist es Sache des Vereins, eine geeignete Person bereitzustellen, die weiter auf Beschäftigungsbasis des Vereins bleibt und die nachmittäglichen Angebote für die Schule durchführt. Die zweite Variante beinhaltet eine Arbeitnehmerüberlassung. Dabei verpflichtet sich die Schule, den Betreuer oder die Betreuerin für die Dauer einer Periode personalkostenpflichtig und versicherungstechnisch zu übernehmen und in rechtlichen Angelegenheiten als offizieller Arbeitgeber zu fungieren.

2.3 „Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen“

Der Abschlussbericht „Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen“ befragt 241 Schulen in Niedersachsen. Er bezieht sich auf das die Schuljahre 2009/10, 2010/11 und 2011/12. Er belegt die zentrale Rolle des organisierten Sports für offene Ganztagsschulen. Unter Ganztag versteht man folgende drei Bedingungen: Erstens muss an mindestens drei Tagen in der Wochen ein ganztägiges Angebot von täglich mindestens sieben betreuten Unterrichtsstunden bereitgestellt werden. Zweitens muss an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt werden und drittens müssen die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit dem Lehrpersonal durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang zum Unterricht stehen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 6).

Dr. Jessica Süßenbach und Sandra Geis vom Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen haben die Studie im Auftrag des Landessportbundes Niedersachsen durchgeführt. Von den 241 Schulen haben 158 Grundschulen geantwortet, 49 Schulen aus dem Bereich der Sekundarstufe I, 15 Gymnasien und 19 Förderschulen. Ausgehend von den Schulen, die in den drei untersuchten Schuljahren den Ganztagsbetrieb begonnen haben, zeigt sich im Rücklauf folgende prozentuale Verteilung auf die Schulformen: Geantwortet haben 53,4 Prozent der Grundschulen, 41,5 Prozent der Schulen der Sekundarstufe I, 34,1 Prozent der Gymnasien und 61,3 Prozent der Förderschulen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 7). Für diese Arbeit ist vor allem relevant, in welchem Verhältnis die sportlichen Angebote zu den nicht-sportlichen Angeboten in den Ganztagsschulen in Niedersachen stehen. Aus diesen Zahlen kann man einen ersten Hinweis auf eine funktionierende Kooperation von Schule und Verein schließen. Die Studie zeigt, dass von insgesamt 3803 Ganztagsangeboten 1229 mit einem sportlichen Bezug zu verzeichnen sind (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 10). Weiterhin ist wichtig, wie sich diese 1229 Angebote in sportartspezifische Angebote und sportartübergreifende Angebote aufteilen. Erstere haben einen Anteil von 71,1 Prozent, während letztere mit 25,7 Prozent vertreten sind (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 11). Zu vernachlässigen sind die 3,2 Prozent ohne Angabe. Bei den sportartspezifischen Angeboten stellen die Ballsportarten und der Tanzsport mit 28,8 bzw. 11,8 Prozent den größten Anteil (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 11). Weiterhin ist es unabdingbar zu erwähnen, dass die Durchführung der Sportangebote in den einzelnen Schulformen zu 39,2 Prozent von Übungsleiterinnen und Übungsleitern geleistet wird (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 15). Diese kommen meist aus Sportvereinen. Generell gaben 65,1 Prozent der Schulen an, dass sie eine Kooperation mit mindestens einem Sportverein betreiben, während nur 32,7 Prozent keine Kooperation aufweisen. Bezüglich der Zufriedenheit der teilnehmenden Schulen mit dieser Kooperation gaben 74 Prozent der Schulen eine positive Antwort an.

Insgesamt kommt die Studie zu dem Schluss, dass dem Sport im Ganztagsbereich eine sehr große Bedeutung zukommt und gerade durch die hohe Anzahl der Übungsleiter und Übungsleiterinnen eine direkte Verbindung zu der Kooperation mit Sportvereinen besteht. Ein weiterer Hinweis dafür ist der hohe Anteil an sportartspezifischen Angeboten. Doch Süßenbach und Geis stellen auch Schwachpunkte in der Organisation heraus. Demnach fehlt es den Schulen oft an Hallenzeiten (v. a. Schwimmzeiten) und Transportmöglichkeiten und die Rekrutierung von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern stellt sich für viele Schulen und Vereine sehr schwierig dar (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 24). Außerdem müsse das Angebot von offenen und flexiblen sportlichen Betätigungen (z. B. Bewegungslandschaften) und die organisatorischen Ebene in jedem Fall weiter ausgebaut werden (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 24). Süßenbach und Geis fordern eine Weiterentwicklung von nominellen Angeboten sowie von qualitativen Aspekten von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Ganztag (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 24). Ganztagskooperationen müssten immer eine Zusammenarbeit darstellen, die den Anspruch auf Weiterentwicklung, Professionalität und „eine weitergehende Öffnung für pädagogisch-psychologische Aspekte in der Vermittlung von Sport in heterogenen Lerngruppen“ (Süßenbach & Geis, 2013, S. 24) hat.

2.4 „Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen“

In der zweiten Studie, die Dr. Süßenbach und Sandra Geis für den Niedersächsischen Sportbund erstellt haben, evaluieren sie die Kooperation aus Sicht der Sportvereine und erstellen so - in Verbindung mit der ersten Studie - einen Gesamtüberblick über die vorherrschende Situation bei der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Zuvor muss erwähnt werden, dass diese Studie vom Umfang her größer und weitreichender ist als die hier vorher besprochene. Deswegen war es nötig, mich auf die Werte zu beschränken, die für diese Arbeit relevant sind. Ein wissenschaftlich abgesicherter Gesamtüberblick bzw. Vergleich würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

Zunächst beginnt die Studie mit der Verteilung der Sportvereine bezüglich Ansiedlungsraum, Größe und Teil- oder Nichtteilnahme an einer Kooperation. Hierbei fällt als Erstes auf, dass viele Sportvereine in ländlicher Region an keiner Kooperation interessiert waren oder sind (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 14). Ansonsten sind die Zahlen der teilnehmenden Vereine nach Regionen erwartungsgemäß gleichmäßig verteilt. Bei der Verteilung nach Vereinsgröße lässt sich folgende Konstellation feststellen: Die Vereine mit 1001-2000 Mitgliedern beteiligen sich am häufigsten an einer Kooperation, während die mit 101-250 Mitgliedern sich am wenigsten beteiligen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 13). Bezüglich der Verteilung nach Einsparten-Vereinen oder Mehrsparten-Vereinen ist die Anzahl der Teilnehmenden relativ ausgeglichen. Am häufigsten gibt es Kooperationen zwischen Grundschulen und Sportvereinen, wohingegen die wenigsten Zusammenarbeiten zwischen Förderschulen und Sportvereinen stattfinden (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 15). Bei 73,5 Prozent aller Kooperationen gibt es im Sportverein einen festen Ansprechpartner für eben diese. Im Umkehrschluss heißt das, dass dies bei rund einem Viertel der Vereine nicht der Fall ist (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 16). Die Ganztagsangebote, die den Fokus auf den Breitensport legen, sind mit 86,4 Prozent am häufigsten vorzufinden. Ähnlich dominant sind die Angebote, die einen sportartenspezifischen Fokus verfolgen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 20). Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass der Ballsport mit 29,1 Prozent den größten Anteil in Bezug auf die Inhalte stellt (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 21). Wie auch in der ersten Studie herausgestellt, sind es die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die den größten Teil des Angebots von sportlichen Ganztagsbeschäftigungen beaufsichtigen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 22). Die wichtigsten Einstellungskriterien des verantwortlichen Personals sind laut Süßenbach und Geis zum einen die fachliche Kompetenz mit 87,6 Prozent und zum anderen die zeitliche Verfügbarkeit mit 73,4 Prozent. Ungefähr ein Fünftel der im Ganztag tätigen Personen bekommt noch immer kein Honorar bzw. arbeiten unentgeltlich und ehrenamtlich. Hier findet sich ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt für den späteren Verlauf dieser Arbeit. Auch der Frage der zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen gehen Süßenbach und Geis in ihren Studien nach. Dort stellte sich heraus, dass die Beteiligten mit den sachlichen Ressourcen grundsätzlich zufrieden sind, während das Urteil bei den personellen Ressourcen – das heißt allgemeine Abstimmung und Kommunikation mit der Schule – etwas schlechter ausfällt, sich aber immer noch in einem positiven Rahmen bewegt (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 26). Bei der Einbindung der Vereinspersonen in den Schulbetrieb fällt das Ergebnis eher durchschnittlich aus. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich das im Einzelnen in Zahlen ausdrückt.

[Abb. in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abbildung 1: Einbindung in den Schulbetrieb

Interessant ist außerdem, welche Kriterien zur Auswahl der Angebote in Ganztagen vorherrschend sind. Hier möchte ich exemplarisch von den vierzehn möglichen, nur zwei mir sehr anschaulich erscheinende Antwortmöglichkeiten aus der Studie darbieten: 238 von 282 Vereinen gaben an, dass es von der Verfügbarkeit und Qualifikation der Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. der Trainerinnen und Trainer abhängig ist, welche Angebote zur Verfügung gestellt werden. Während beispielsweise nur 26 von 282 nach dem motorischen Können der Schülerinnen und Schüler auswählen (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 31). Mit der Kooperation ist die Mehrheit, nämlich 61,8 Prozent, vollauf zufrieden. 36,7 Prozent sind mit Einschränkungen einverstanden und nur 1,1 Prozent sind unzufrieden (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 32). Der am meisten zu gewichtende Grund für die Unzufriedenheit bzw. die Einschränkungen in der Zufriedenheit liegt bei einem nicht ausreichenden Budget der Schule oder einem zu geringen Honorar (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 33).

Zuletzt möchte ich hier noch die Ergebnisse der Befragung nach möglichen Gründen für den Abbruch einer Kooperation seitens eines Sportvereins vorstellen. Gerade in Bezug auf eine mögliche Ursachenforschung erscheinen mir diese repräsentativ. Nachfolgendes Diagramm zeigt die prozentuale Verteilung angegebener Gründe für den Abbruch der Schul-Sportverein-Kooperation.

[Abb. in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abbildung 2: Ursachen für Auflösung / Einstellung einer Kooperation

Hier ist wie auch zuvor auffällig, dass fehlende Übungsleiterinnen und Übungsleiter oftmals der Grund für eine Nicht-Fortsetzung bzw. den Abbruch einer Kooperation darstellen. Dieser Fakt findet sich häufig bzw. fast durchgängig als Feststellung und Kritik in den Ergebnissen der Studie wieder. Demgegenüber stehen eine mangelnde Kommunikation und schlechte Rahmenbedingungen. Auch dies ist für die Vereine ein häufig genannter kritischer Punkt in Schul-Sportverein-Kooperationen.

Bezüglich der Sportvereine lässt sich folgendes abschließendes Fazit der Studie von Süßenbach und Geis formulieren: Die Zusammenarbeit von Schule und Sportvereinen spielt für den organisierten Sport in Zukunft eine bedeutende Rolle. Ganztagsschulen und demographischer Wandel bieten dem Sport die Chance, sich mehr in den allgemeinen Bildungsweg einzuschalten und an gesellschaftlicher Bedeutung zu gewinnen, bedingen aber gleichzeitig eine Veränderung des bisherigen Bildes, welches im Vereins- und Jugendsport vorherrschend war. Die Studie belegt dabei eindrucksvoll, dass für eine funktionierende Zusammenarbeit noch einige Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Vor allen Dingen der Mangel an kompetentem Fachpersonal, wie ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern, führt in Bereichen wie Organisation, Inhalten und Kompetenzfragen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Schulen und Vereinen. Nicht vergessen werden darf die gemeinsame Erarbeitung von festlegenden Konzepten, an denen sich alle Beteiligten der Kooperation orientieren können. Dazu gehören in jedem Fall feste Ansprechpartner beider Seiten, sowie feste Kompetenzzuordnungen.

2.5 Zum Vergleich – „Das Hamburger Vereinsmodell“

In Hamburg hat sich im Zuge der schon oben angesprochenen Veränderungen unserer Zeit bzw. unserer Gesellschaft ebenfalls ein Modell entwickelt, welches die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen besser möglich machen soll. Ich möchte auch dieses hier kurz vorstellen, um eine zu einseitige Sicht auf den derzeitigen Forschungsstand zu verhindern. Es handelt sich dabei um das sogenannte „Hamburger Vereinsmodell“. Demgegenüber gibt es in Hamburg auch das „Angebotsmodell“ auf welchen in dieser Arbeit aber nicht näher eingehen werde. Wichtig zu wissen ist lediglich, dass sie die beiden Modelle grundsätzlich darin unterscheiden im Falle einer Schulkooperation eine Mitgliedschaft im Verein anzunehmen oder nicht (Angebotsmodell). Zunächst werde ich kurz die Besonderheiten des „Vereinsmodells“ beschreiben, um so einen Gesamtüberblick zu generieren und dann im Folgenden die Unterschiede zum niedersächsischen Modell aufzeigen. Schlussendlich nutze ich den Artikel von Ulrike Burrmann, Christian Opitz und Benjamin Zander aus der 61. Ausgabe der Zeitschrift „Sportunterricht“, um das Ergebnis – anders als bei dem niedersächsischen Modell – auch aus Schülersicht zu evaluieren und so hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse zu überprüfen.

Das „Hamburger Vereinsmodell“ wurde durch die Hamburger Sportjugend initiiert und soll das Zusammenarbeiten von Schulen und Sportvereinen mit Hilfe von gemeinsamen Rahmenvereinbarungen erleichtern und fördern. In den offiziellen Zielen heißt es, man wolle versuchen, „sportliche Vereinsangebote in die ergänzenden Angebote der Ganztagsschule einzubinden, um die sportbezogene Bildung zu stärken, Kontaktmöglichkeiten zwischen Schul- und Vereinssport zu schaffen und zu vergrößern und die Bindung an den Vereinssport zu erhöhen“ (Hamburgersportbund et al., 2006, S. 1). Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler besuchen meist, aber nicht zwingend eine Ganztagsschule. Im Falle einer Kooperation zwischen Schule und Verein werden die Kinder automatisch auch Mitglieder im Letzteren. So können sie auch über die Schule hinaus an dem gesamten Angebot des Sportvereins teilhaben. Die Finanzierung übernimmt dabei zunächst die Schule und wird erst bei weitergehendem Interesse von den Eltern fortgeführt. „Die Kooperationspartner sichern sich [außerdem] gegenseitig die Teilnahme an den die vereinbarten Angebote betreffenden Konferenzen bzw. Dienstbesprechungen zu“ (Hamburgersportbund et al., 2006, S. 3). Dem kommt noch hinzu, dass das gesamte Sportangebot an Informationstafeln und in gemischten Sportangeboten im Ganztag öffentlich gemacht wird, sodass jeder alles ausprobieren kann (Vgl. Hamburgersportbund et al., 2006, S. 4). Direkt mit einander verknüpft ist die gemeinsame „Qualitätssicherung“ und die Verpflichtung, ausschließlich lizensierte Übungsleiter als Betreuer einzusetzen (Vgl. Hamburgersportbund et al., 2006, S. 2 f.). Im Hamburger Modell gibt es vier nominelle Möglichkeiten einer Kooperation, die ich hier nur kurz nennen möchte (Vgl. Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 323):

1. Der Stadtteilverein als Kooperationspartner. Die Bewegungsangebote finden in diesem Fall meist auf dem Gelände des Sportvereins statt und werden auch von dessen Personal durchgeführt.

2. Der Schulsportverein als Kooperationspartner. Hier wird ein schuleigener Verein gegründet der nachmittags sportartübergreifende und sportartenspezifische Bewegungsangebote anbietet.

3. Der städtische Großverein als Kooperationspartner. Ein in der Nähe liegender Großsportverein bietet ein breites, vielfältiges Angebot für alle Klassenstufen in den Räumlichkeiten der Schule an.

4. Die „Sportfüxxe“ als Kooperationsangebot für Halbtagsschulen. Ein sportartübergreifendes Angebot wird zweimal in der Woche von einem Sportverein angeboten. Dieses Projekt ist überwiegend für Grundschulen geeignet.

„Hinsichtlich der Evaluation ergab sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß diese Erwartungen und Zielsetzungen erreicht werden“ (Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 322). Auf Grundlage dieser Frage erhoben die Autoren die Aussagen von 38 Schülerinnen und 69 Schülern der vierten Klassenstufe aus 9 Schulen (inkl. Förderschulen). Zusätzlich wurden 12 Schulvertreter aus 10 Schulen (inkl. Förderschulen) und 12 Übungsleitern aus drei Sportvereinen interviewt. Burrmann et al. betonen, dass die Studie lediglich als erster Hinweis für die Ergebnisse des Modells betrachtet wird, aber keinesfalls verallgemeinert werden soll. Die generelle Zufriedenheit der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird laut Befragung erreicht (Vgl. Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 322). Streitigkeiten und Mängel bei der inhaltlichen Gestaltung der Kursangebote stellen die größten negativen Bewertungen seitens der Schülerinnen und Schüler dar. Zu den positiven Effekten der Kooperation kann man unter anderem das Finden neuer Freunde und das Kennenlernen neuer Sportarten anführen (Vgl. Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 322). Über Raum- und Ressourcenknappheit klagen in der Befragung weder die Vereinsmitglieder noch die Schulangestellten (Vgl. Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 325). Die Zusammenarbeit von Schule und Verein wird sehr unterschiedlich empfunden, „so wird von den Lehrkräften angegeben, dass die Kooperation vielerorts praktisch reibungslos funktioniere. „Jedoch wird gleichzeitig ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Schule und Sportverein gewünscht“ (Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 325). Die Vereinsmitglieder sehen es als wichtigstes Ziel an, neue Mitglieder an den Verein heranzuführen und sie langfristig zu binden. Aber auch „die wichtige Ausgleichfunktion der Sportangebote zur starken kognitiven Ausrichtung der Schule und die förderlichen Wirkungen sportlicher Aktivität auf andere Lernbereiche“ (Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 326) wird hervorgehoben. Bei der Bewertung der Zusammenarbeit ergibt sich dasselbe Bild wie bei der Befragung der Lehrer. Wie auch die Kinder wünschen sich die Übungsleiter außerdem eine Fortbildung, um etwaige Konflikte besser zu lösen bzw. sie durch die Verbesserung von Sozialverhalten gänzlich zu verhindern (Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 327).

Burrmann et al. berichten zusammenfassend von einer positiven Bewertung der Beteiligten hinsichtlich des „Hamburger Vereinsmodells“. Die Schwierigkeiten seien größtenteils in der Qualität und den Kompetenzen der Übungsleiter zu finden. Dies korreliere aber mit dem Anspruch, die Ganztagsangebote möglichst günstig anbieten zu können. Ansonsten erscheine die Chance gut, „dass die Kooperation im Rahmen des Vereinsmodells auch längerfristig gelingen kann“ (Burrmann, Opitz & Zander, 2012, S. 327). An dieser Stelle muss aber nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Studie nicht als repräsentativ gewertet werden darf, sondern lediglich als hinführend gesehen werden sollte.

Verglichen mit dem niedersächsischen Konzept, ist das „Hamburger Vereinsmodell“ deutlich weitreichender einzuordnen. Während in Niedersachsen neben Handlungsempfehlungen und Checklisten lediglich Informationsbroschüren und Fördergelder als Anreiz für eine Kooperation geboten werden, gibt es in Hamburg verschiedene Möglichkeiten einer Kooperation, welche speziell auf Schulgröße, Form und Standort angepasst werden können. Dazu kommen ebenfalls finanzielle und materielle Unterstützungen und die Übernahme von den ersten anfallenden Vereinsgebühren bei einem Eintritt (Vgl. Hamburgersportbund et al., 2006, S. 3 f.). Hier findet sich ein klarer Vorteil für die Vereine im Vergleich zum niedersächsischen Konzept. Außerdem wird die Schule durch die freie Wahlmöglichkeit für eine der vier verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten nicht durch genaue bürokratische Vorgaben eingeengt, sodass ihnen eine Teilnahme eher möglich ist. Auch Schüler aus finanziell schwächeren Familien erhalten mit dem Programm „Kids in die Clubs“ die Möglichkeit, an dem Programm teilzuhaben bzw. über die Anfangszeit hinaus Vereinsmitglied zu bleiben (Vgl. Hamburgersportbund et al., 2006, S. 4).

Insgesamt erscheint das „Hamburger Vereinsmodell“ besser durchdacht und nachhaltiger auf die Schulen abgestimmt. Man muss sich in diesem Zusammenhang allerdings bewusst machen, dass Hamburg ein sehr kleines Bundesland mit verhältnismäßig wenig Schulen und Vereinen ist. Dadurch sind die Partner einerseits besser erreichbar bzw. lassen sich leichter organisieren und andererseits sind die finanziellen Mittel pro Kooperation deutlich höher anzusehen.

3. Aktuelle Entwicklung der Kooperation zwischen Schule und Sportverein – Ein kurzer historischer Abriss

Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen nahmen ihren Anfang bereits in den siebziger Jahren, genauer gesagt im Zuge der olympischen Spiele in München mit dem „Aktionsprogramm für den Schulsport“. Damals ging es unter anderem um eine verbesserte Talentsichtung und die Neuorientierung des damaligen Sportunterrichts, um im internationalen Bereich nicht ins Hintertreffen zu geraten. Außerdem war dies die Zeit, in der die „außerunterrichtlichen Neigungsgruppen, Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Freiwilligen Schulsportgemeinschaften“ (Naul, 2005, S. 2) ihren Anfang nahmen und somit außerhalb des Regelunterrichts und trotzdem im schulischen Rahmen Sport betrieben wurde. Die Vereine traten damals vor allem in freiwilligen Beteiligungen von Einzelpersonen in Erscheinung. Feste Organisationsysteme oder Modelle gab es zu dieser Zeit noch nicht. Die Achtziger Jahre brachten einen weiteren Anstieg laufender Kooperationen, zwar noch immer nicht offiziell in Bildungsprogrammen verpackt, jedoch immer mehr institutionalisiert. Von 1988 bis 1996 stieg die Anzahl offizieller Landeskooperationsprogramme bis auf 22 an (Vgl. Fessler, 1997, S. 11). Dafür verantwortlich war vor allem die „Einrichtung eines eigenen außerunterrichtlichen Lernbereichs“ (Naul, 2005, S. 2), durch die Einführung neuer Richtlinien und Lehrpläne für Sport an den Schulen NRW, Niedersachsen und anderen westdeutschen Bundesländern. Die Befunde der Forschung bezüglich des Ganztages und der Wichtigkeit von Sport im Alltag führten außerdem dazu, dass die Haushaltsmittel der einzelnen Bundesländer für Programme dieser Art deutlich angehoben wurden (Vgl. Naul, 2005, S. 2). Dies passierte auch im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen. Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB), das die Bundesregierung im Jahr 2003 in Kraft setzte, wurde dann der Grundstein für eine weitere Ausweitung gesetzt. Gerade die offenen Ganztagsschulen haben sich zu bereitwilligen Partnern für Zusammenarbeiten mit Sportvereinen entwickelt. Auch das hier behandelte niedersächsische Programm besteht nun bereits seit 1995 und verzeichnet laut Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums seit Einführung des Ganztages stetig wachsende Beteiligungszahlen.

Anhand dieser positiven Entwicklung findet sich ein weiteres Indiz, welches für den Nutzen einer solchen Kooperation spricht. Die ansteigenden Zahlen beinhalten ein beidseitiges Interesse und damit einhergehende, sich sehr gut ergänzende Ziele der zwei Vertragspartner.

4. Kooperationen im Ganztag

Der folgende Abschnitt befasst sich mit den Varianten und dem Nutzen von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen. Dazu gehören einerseits die unterschiedlichen Formen von den Ganztagsschulen, die wir in unserem Bildungssystem vorfinden. Andererseits aber auch das Herausstellen von - falls vorhanden - Unterschieden verschiedener Trägerschaften. Der letzte Teil dieses Kapitel zeigt auf, warum solch eine Kooperation bildungstheoretisch sinnvoll ist, indem sie anhand des niedersächsischen Grundschulkernlehrplans des Fachs Sport legitimiert wird.

4.1 Eingliederung verschiedener Ganztagkonzepte

Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.08.2014 sieht drei Organisationsformen der Ganztagsschule vor. Diese Möglichkeiten und deren Verknüpfung mit Vereinssportangeboten - das heißt Kooperationsmöglichkeiten - möchte ich im folgenden Abschnitt kurz vorstellen. Darauffolgend werde ich eine Kooperation mit einem Sportverein an dem aktuellen Kernlehrplan legitimieren bzw. herausstellen, warum eine solche bildungstheoretisch Sinn macht.

4.1.1 Die offene Ganztagsschule

Die Definition einer offenen Ganztagsschule laut des Erlasses vom 01.08.2014 des Niedersächsischen Kultusministeriums lautet wie folgt:

„In der offenen Ganztagsschule finden die außerunterrichtlichen Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2014, S. 386)

DDurch den recht offenen Charakter dieses Modells ist es den Eltern bzw. Kindern freigestellt, ob sie sich an den nachmittäglichen Programmen beteiligen. In dieser Form des Ganztages liegt es also an den Vereinen, eine Kooperation möglichst öffentlichkeitsförderlich nach außen zu tragen und somit die nötigen Teilnahmezahlen sicherzustellen. Dazu gehören z.B. Prospekte für die Eltern oder auch unverbindliche „Schnuppertage“. Doch der wegfallende Pflichtcharakter birgt auch Chancen. Oftmals ergeben sich leistungshomogenere Gruppen und das Streitrisiko sinkt durch das gemeinsame Interesse am Sport. Bildungstheoretisch ist dies kein Vorteil (Vgl. Herrmann, 2014, S, 6). jedoch macht es die Aufgabe für unerfahrene Übungsleiterinnen und Übungsleiter oft leichter.

4.1.2 Die teilgebundene Ganztagsschule

Teilgebundene Ganztagsschulen werden in dem Erlass vom 01.08.2014 des Kultusministeriums wie folgt definiert:

„An der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden außerunterrichtliche Angebote nach dem Unterricht statt“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2014, S. 386).

Durch die Rhythmisierung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelingt es der Schule, eine Abwechslung in den Schulalltag hinein zu bringen. Den Vereinen bringt es zum einen eine gesicherte Teilnehmerzahl, zum anderen aber auch einen gewissen Zwangscharakter, wenn auch dieser durch die oft vorhandenen Wahlmöglichkeiten der verschiedenen Angebote etwas abgeschwächt auftritt. Weiter gibt es die Möglichkeit das Angebot auf mehrere Tage in der Woche zu erweitern.

4.1.3 Die gebundene Ganztagsschule

Die letzte und immer mehr anzutreffende Möglichkeit eines Ganztagskonzepts ist die gebundene Ganztagsschule. Auch hier zunächst einmal die Definition des Kultusministeriums:

„An der voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mehr als drei Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab (Rhythmisierung)“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2014, S. 386).

Hier findet sich ein ähnliches Schema wie im oben beschriebenen teilgebundenen Konzept wieder. Auch hier wird durch eine Rhythmisierung ein ständiger Wechsel zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten erreicht. Dadurch bietet sich den Vereinsverantwortlichen die Möglichkeit langfristig mit bestehenden Gruppen zu arbeiten, um sie somit für ihren Sport bzw. im besten Fall für ihren Verein zu begeistern und sie als neue Mitglieder zu gewinnen. Außerdem wird durch die feste wöchentliche Struktur mit sportlichen Elementen dem Aufkommen eines allgemeinen Bewegungsmangels bei Kindern entgegengewirkt (Vgl. Bodanowitz, 2013, S. 1) Studien belegen, dass ein Wechsel von Motorik und kognitiver Arbeit die allgemeine Konzentration deutlich steigert (Vgl. Zimmer, 2009. Kap 4.1.2.). Hier findet sich also auch ein Vorteil für die Schulen wieder.

4.2 Trägerschaften

Neben den öffentlichen Schulträgern (Städte, Gemeinden, Land, etc.) gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer freien Schulträgerschaft. Freie Träger können Kirchen, Vereine, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder aber Einzelpersonen sein. Zu den Aufgaben eines Trägers gehören neben den Formalitäten wie Namensgebung, Form und Festlegung des Schulbezirks auch elementare Dinge wie die Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze und des pädagogischen Konzeptes sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Personal und die räumliche wie auch die materielle Ausstattung der Schule. Bezüglich der Arbeit in Ganztagsschulen heißt es im dem Erlass vom 01.08.2014 unter Punkt 3.10:

„Die Ganztagsschule arbeitet vertrauensvoll mit dem Schulträger zusammen. Insbesondere bei Fragen des Raum- und Ausstattungskonzeptes sowie der Organisation der Mittagsverpflegung und der Schulhofgestaltung ist der Schulträger frühzeitig zu beteiligen“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2014, S. 386).

Daran erkennt man, dass die Träger aufgrund von zusätzlichen Kosten bzw. der Verteilung von Räumen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen, die letztendliche Verantwortung jedoch bei der Schulleitung liegt (Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2014, S. 388).

Der folgende Teil behandelt nun die Trägerschaft der Kooperationen. In der Studie von Süßenbach und Geis kam heraus, dass die Trägerschaft einer Kooperation von Schule und Sportverein zu 78,8 Prozent den Schulen selbst übertragen ist, während nur 0,4 Prozent einem Sportverein zugehörig sind (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 10). Vergleicht man diese Zahlen mit den Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, welche Prof. Naul 2013 für die Universität Duisburg erhoben hat, so erkennt man weitgehende Unterschiede. In NRW „gaben 26,9% der Schulen einen Träger der Wohlfahrtspflege an, gefolgt von einem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugend-hilfe (21,8%). Der Schulträger besitzt die Trägerschaft zu 13,6%“ (Süßenbach & Geis, 2013, S. 10). In Niedersachsen sind die Trägerschaften von Kooperation weitestgehend in der Hand der Schulen bzw. deren Träger, während sich in NRW ein recht ausgeglichenes Bild der Verteilung von Trägerschaften ergibt. Ein Fakt, den es bei der Analyse der aktuellen Situation in und um Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen auf jeden Fall zu beachten gilt.

4.3 Legitimierungen durch das Kerncurriculum

Es gibt deutlich mehr Grundschulen als weiterführende Schulen, die eine Kooperation mit einem Sportverein betreiben (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 17). Aus diesem Grund möchte ich eine mögliche Kooperation in dieser Arbeit anhand des Kerncurriculums für die Grundschule begründen. Ich nutzte dafür das Kerncurriculum des Bundeslandes Niedersachsen, da sich auch die Studie von Süßenbach und Geis mit diesem Bundesland befasst.

In der entwicklungstheoretischen Begründung des Kerncurriculums heißt es: „Sich-Bewegen ist für Kinder ein Grundbedürfnis und Ausdruck ihrer Lebensfreude. Es ist damit für eine gesunde emotionale Entwicklung unentbehrlich“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 7 f.). Neben dem Sportunterricht in der Schule muss es demnach in Ganztagsschulen weitere sportlich gestaltete Angebote geben, um eventuell wegfallenden Bewegungsspielen am Nachmittag entgegenzuwirken. Hier stellen die Kooperationen mit Sportvereinen eine passende Gelegenheit dar. Auch der Bildung und Erziehung mit und durch Sport wird mithilfe von sportlichen Angeboten genüge geleistet. Zum einen werden, wie auch im Sportunterricht, soziale Kompetenzen gefördert und zum anderen wird durch eine Bewegungsgarantie eine sinnvolle Erweiterung des Sportunterrichts erreicht, die die Entwicklung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten noch einmal deutlich erweitert (Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 9). Die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche finden sich bei Grundschulen zumeist in sportspielübergreifenden Kooperationsangeboten. So kann man beispielsweise den Bereich Spielen bzw. Spielen lernen sehr gut außerhalb des schulischen Sportunterrichts anwenden, da der Schul- bzw. Leistungscharakter, der bei offenen Bewegungsaufgaben oft als hemmender Faktor beschrieben wird hier nur abgeschwächt auftritt (Vgl. Mägdefrau, 2006, S. 165). Hinzu kommt der Fakt, dass es durch vermehrte Bewegung im Alltag eines Kindes immer auch zu einer Erhaltung der Gesundheit kommt. Auch dieses wird im Kerncurriculum ausdrücklich als eine Hauptaufgabe bzw. wichtige Erkenntnis gefordert (Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 9). Dem Punkt „Interaktion herstellen“ wird mit außerschulischen Sportangeboten ebenfalls genüge getan (Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 9). Es erweitert die Interaktionen sogar insoweit, als dass ein größerer Personenkreis außerhalb der gewohnten Umgebung Schulklasse erreicht wird. Die verschiedenen Lernfelder können alle verwendet bzw. ausgewählt werden, da außerschulische Angebote meist aus Wahlpflichtfeldern bestehen. Hier ist es Aufgabe der Schule und der Vereine, ein möglichst großes Spektrum an verschiedenen Angeboten zu bieten. Speziell auf die Grundschule bezogen sollten viele sportartenübergreifende Möglichkeiten offeriert werden, denn „Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung voranzubringen, sie anzuregen, ihre Stärken auszubauen und sie zum lebenslangen Sporttreiben zu ermutigen“ (Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 21).

Insgesamt kann man schulische Kooperationen mit Sportvereinen und die damit verbundenen zusätzlichen nachmittäglichen Sportangebote sehr gut mit dem niedersächsischen Kerncurriculum legitimieren. Man kann sie einerseits als sinnvolle Erweiterung des wöchentlichen Sportunterrichts sehen, um die letztendliche aktive Bewegungszeit noch einmal zu vermehren. Andererseits bergen sie aber auch die Chance auf eine erweiterte Sicht auf den Sport im Allgemeinen. Elementar für einen erfolgreichen Ablauf und die Einhaltung bildungstheoretischer und sportwissenschaftlicher Fakten sind geschulte Übungsleiter und Lehrkräfte (Niedersächsisches Kultusministerium, 2006, S. 22).

5. Analyse der Kooperation an der Maria-Montessori-Grundschule Meppen

In diesem Kapitel wird das bis hier hin Erarbeitete mit selbst erhobenen Daten aus einer Schule in Niedersachsen verglichen und analysiert. Zunächst werde ich kurz auf die Grundlagen qualitativer Sozialforschung eingehen und die wichtigsten Aspekte für diese Arbeit herausstellen. Als Grundlage hierfür dient mir Phillip Mayrings „Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken“ aus dem Jahr 2002. Auf Grundlage dieser Lektüre finden sich im Anhang zwei leitfadengestützte Interviews mit der für die Kooperation verantwortlichen Lehrperson an der Maria-Montessori-Grundschule in Meppen sowie dem Vereinsbeauftragten des Kooperationspartners SV Teglingen. Die Interviewschwerpunkte setzen sich aus den Themen Zufriedenheit, vorherrschende Situation, der Frage nach Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Veränderungsvorschläge zusammen. Das detaillierte Vorhaben des Interviews befindet sich in der Leitfadenskizze im Anhang 9.1. Den Abschluss dieses Kapitels bildet eine Analyse bzw. die Interpretation der Interviews.

5.1 Grundlagen der qualitativen Sozialforschung

Mayring beschreibt die Grundlagen der qualitativen Sozialforschung mit insgesamt fünf Postulaten:

„Subjektbezogenheit der Forschung, die Betonung der Deskription und der Interpretation der Forschungssubjekte, die Forderung, die Subjekte auch in ihrer natürlichen, alltäglichen Umgebung (statt im Labor) zu untersuchen, und schließlich die Auffassung von der Generalisierung der Ergebnisse als Verallgemeinerungsprozess“ (Mayring, 2002, S. 19)

Das erste Postulat der Subjektbezogenheit bezieht sich auf das zu interviewende Gegenüber als Subjekt. Dieses ist der Gegenstand humanwissenschaftlicher Forschung. „Die von der Forschungsfrage betroffenen Subjekte müssen Ausgangspunkt und Ziel der Untersuchungen sein“ (Mayring, 2002, S. 20). Hier lässt sich die Nutzung dieser Untersuchungsmethodik in der vorliegenden Arbeit begründen. Meine ausgehende Fragestellung befasst sich mit der aktuellen Situation in und um die Kooperation von Schule und Sportvereinen in Niedersachsen. Um diese zu überprüfen, ist es unumgänglich mit direkt beteiligten Personen zu sprechen und diese subjektiv zu befragen. Es muss an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass entgegen eigentlicher Forschungsvorgaben nur zwei Personen interviewt werden und deren analysierte Aussagen eher als Hinweis, denn als abgeschlossene Studie zu betrachten sind. Das zweite Postulat von Mayring beinhaltet die „genaue und umfassende Beschreibung (Deskription) des Gegenstandsbereiches“ (Mayring, 2002, S. 21). Die Deskription geschieht dabei immer vor der Analyse des Erforschten. Das dritte Postulat hat seinen Ursprung in der Hermeneutik. Die Hermeneutik ist die Kunst und Lehre der Auslegung von Schriften, Dokumenten und Kunstwerken (Vgl. Zwahr, 2006, S. 443). Für die qualitative Sozialforschung ist diese insofern von Bedeutung, als dass der Mensch als Subjekt sein Hervorgebrachtes immer auch mit subjektiven Intentionen verbindet. Bedeutungen müssen erst durch Interpretation erschlossen werden, denn dieselbe objektiv beobachtbare Handlung kann für unterschiedliche Akteure, wie auch für unterschiedliche Beobachter eine gänzlich andere Bedeutung haben. Das vierte Postulat fordert, dass humanwissenschaftliche Gegenstände immer möglichst in ihrem natürlichen, alltäglichen Umfeld untersucht werden sollten (Vgl. Mayring, 2002, S. 19). Auch diesem Anspruch werde ich gerecht, da ich die Lehrerin Frau B. im Lehrerzimmer besucht und dort interviewt habe. Auch das Interview mit Herrn H. fand in gewohnter Umgebung statt. Die fünfte und letzte Forderung verlangt die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse humanwissenschaftlicher Forschung durch eine argumentative Begründung (Mayring, 2002, S. 23). Dieser werde ich im Rahmen dieser Arbeit insofern gerecht, als dass ich die Ergebnisse meines Interviews mit denen von Süßenbach und Geis zusammenbringe, um damit eine bessere Allgemeingültigkeit herzustellen. Qualitative Forschung arbeitet oft mit sehr kleinen Fallzahlen und somit müssen qualitative Ergebnisse immer situativ und „im spezifischen Fall begründet werden“ (Mayring, 2002, S. 23). Da sich der Personenkreis meiner untersuchten Fragestellung nur auf die Maria-Montessori-Schule in Meppen beschränkt, findet sich hier also eine weitere Begründung für die Wahl dieser Untersuchungsmethodik.

Das in dieser Arbeit verwendete Untersuchungskonzept ist die Handlungsforschung. Dieses ist eins von insgesamt sechs Möglichkeiten, die Mayring in seinem Buch vorstellt (Vgl. Mayring, 2002, 40 ff.). Ich wählte diesen Untersuchungsplan, da er bei konkreten Praxisproblemen ansetzt, um mögliche Veränderungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Genau dies ist der Hintergrund der Handlungsforschung. Des Weiteren lässt sich dieser Untersuchungsplan am besten mit der von mir gewählten Fragestellung vereinbaren.

Als Erhebungstechnik nutze ich das qualitativ orientierte Interview (Vgl. Mayring, 2002, S. 66). Die Interviews werden als offene und nicht standardisierte Interviews geführt. Der Befragte kann frei antworten, ohne auf vorgegebene Antwortmöglichkeiten zurückgreifen zu müssen. Im Speziellen werde ich auf das problemzentrierte Interview nach Mayring zurückgreifen (Vgl. Mayring, 2002, S. 69). Dabei steht die Wahl eines Interviewleitfadens vor dem eigentlichen Interview. Somit werden die Befragten zwar auf bestimmte Fragestellungen hingeleitet, sie können und sollen aber subjektiv und offen, ohne bestimmte Antwortvorgaben, darauf reagieren. Mayring beschreibt den Anfang eines problemzentrierten Interviews mit einer Formulierung und Analyse des möglichen Problems (Vgl. Mayring, 2002, S. 69). Daraus resultieren die zentralen Aspekte für den von mir gewählten Interviewleitfaden.

5.2 Maria-Montessori-Schule und der Kooperationspartner SV Teglingen 1957 e. V.

In diesem Teilabschnitt werde ich kurz die beiden Kooperationspartner vorstellen, um dem Leser ein möglichst genaues Bild von dem Umfeld und den etwaigen Besonderheiten zu gewährleisten.

Die Maria-Montessori-Schule ist eine Grundschule in städtischer Trägerschaft in Meppen (Niedersachsen). Ihr besonderes pädagogisches Leitbild geht auf ihre Namensgeberin Maria Montessori zurück. Es ist geprägt von Freiarbeitsphasen und selbstbestimmten Lernen. Bei Interesse findet der Leser minuziösere Information auf der Homepage der Maria-Montessori-Grundschule. Die genauere Beschreibung des Konzeptes würde den Rahmen dieser Arbeit leider überschreiten, hat aber in Bezug auf die Sportvereinskooperation auch keinen ausschlaggebenden Einfluss. Auf Grund eines relativ kleinen Einzugsgebietes handelt es sich um eine kleine Grundschule. Zurzeit besuchen ungefähr 160 Kinder, verteilt auf sieben altersgemischte Lerngruppen, den Unterricht. Das pädagogische Personal stellt sich aus sieben Klassenlehrerinnen, zwei Förderschullehrerinnen, einer nach Bedarf wechselnden Zahl von Schulbegleiterinnen und vier pädagogischen Mitarbeiterinnen für den Ganztagsbereich zusammen. Hinzu kommen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein vielfältiges nachmittägliches Ganztagsangebot garantieren. Zu letzteren gehören auch die vereinsangehörigen sportlichen Betreuer der Ganztagskooperation. Die Schule verfolgt ein offenes Ganztagsprinzip und der Träger der Schule ist die Stadt Meppen. Diese hier zusammengetragenen Informationen stammen von der Internetseite der Maria-Montessori-Grundschule und sind öffentlich zugänglich.

Der Sportverein Teglingen aus dem Jahr 1957 ist mit ca. 1000 Mitgliedern in den Sportarten Fußball, Tennis, Frauengymnastik, Kinderturnen, Mutter-Kind-Turnen und Walking ein mittelgroßer Sportverein. Ansässig ist er in einem stadtnahen Dorf namens Teglingen, welches sich auch in direkter Nähe zur Maria-Montessori-Grundschule befindet. Hauptsparte des Vereins ist der Fußballsport. Die Zahl an lizensierten Übungsleitern beträgt 15 Personen. Geführt und betrieben wird das Vereinsgeschäft auf Basis des Ehrenamts. Auch beim Sportverein Teglingen diente mir die Internetseite des selbigen als Informationsquelle.

Die Kooperation zwischen dem SV Teglingen und der Maria-Montessori-Grundschule begann im Jahr 2008 und hat bis heute Bestand. Feste vertragliche Regelungen wurden nur in dem Rahmen abgeschlossen, wie sie der Landessportbund mit seinen Formverträgen zur Verfügung stellt. Weitere Absprachen finden auf mündlicher Ebene statt und werden in der Regel nicht schriftlich festgehalten. Der Vertrag ist ein Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung. Das heißt, er garantiert der Maria-Montessori-Grundschule an einem festen Wochentag eine festgelegte Leistung des Sportvereins von einem Vereinsmitarbeiter, welcher ehrenamtlich tätig ist. Weiterhin vertraglich festgelegt sind Ort und Dauer des Angebotes.

5.3 Analyse und Interpretation der Interviews

Die von mir geführten Interviews sollen einen Hinweis auf den Erfolg des aktuellen Programms des Landessportbundes bezüglich von Kooperation zwischen Schule und Sportvereinen geben. Da ich lediglich zwei Interviews zu diesem Thema analysiere, sind die Ergebnisse dieser Auswertung wissenschaftlich als Einzelfälle zu betrachten. Allerdings werde ich das Ergebnis im späteren Verlauf dieser Arbeit, mit den Ergebnissen der Studien von Süßenbach und Geis abgleichen. So ergibt sich so ein Gesamtbild, was mich zu einer Bewertung der vorherrschenden Umstände befähigt. Zudem muss noch gesagt werden, dass ich bewusst und ausschließlich die Sicht der Schule und des Vereins beleuchte und die Sicht der Schülerinnen und Schüler außen vor lasse. Eine Befragung der teilnehmenden Kinder hätte durchaus Sinn gemacht, wenn es mir um die Frage der inneren Qualität von den aus einer Kooperation entsprungenen Ganztagsangeboten gegangen wäre. Da ich aber meinen Fokus auf den äußerlich sichtbaren Erfolg von Kooperationen gelegt habe, fällt die Befragung von Schülerinnen und Schülern - wie es beispielsweise in der Evaluation des Hamburger Vereinsmodells stattgefunden hat - in dieser Arbeit weg. Ein weiterer Grund, der für ein Weglassen dieser Methode spricht, ist der spätere Abgleich mit den Ergebnissen der Studien von Süßenbach und Geis. Auch die beiden Autoren beschränkten sich in ihren Befragungen auf die Vereine und die Schulleitungen.

Meinem Leitfaden folgend hält sich die Analyse an die Auswertungsmethode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring. Das Vorgehen in dieser ist es, „Texte systematisch [zu] analysieren, indem sie das Material schrittweise mit theoriegeleitet am Material entwickelten Kategoriensystemen bearbeitet“ (Mayring, 2002, S. 114). Die Kategorien und deren Unterkategorien, welche in den geführten Interviews erstellt und verwendet wurden, finden sich im Anhang 3 wieder. Die genauen Ergebnisse der Auswertung findet der Leser in tabellarischer Form ebenfalls in Anhang 3. Hier gebe ich eine kurze Zusammenfassung dieser Ergebnisse, um diese anschließend zu interpretieren.

Insgesamt gesehen kommt es im Verlauf des Interviews mit Frau B. zu einer recht verteilten Ausprägung negativer Darstellungen der Rolle Schule, Verein und Landessportbund in der Kooperation. Zweimal schreibt die Interviewte der Schule und dem Verein eine Teilschuld in Bezug auf verbesserungswürdige Umstände in der Kooperation zu. Dem Landessportbund unterstellt sie hingegen nur einmal ein Fehlverhalten. Betrachtet man die Aussagen der Interviewten, die die Bewertung der Kooperation zusammenfassen, so erkennt man ein ambivalentes Bild. Generell gibt sie an, dass die Kooperation im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch ohne viel Aufwand läuft. Auf der anderen Seite beklagt sie gerade diese Inflexibilität und Einseitigkeit. Sie beklagt die mangelhaften Möglichkeiten für Mädchen. Es herrsche ein rein fußballerisches Angebot vor, in dem Mädchen zwar mitmachen können, es aber aufgrund zu hoher Leistungsunterschiede nur sehr selten wahrnehmen. Die vertraglichen Umstände kennt sie nur grob und beschränkt diese auf die Fördergelder des Landessportbundes. Ihre eigene Rolle sieht sie eher neutral. Demnach sei ihre Position als Ansprechpartnerin eher als vertraglich bedingt zu sehen, denn als, zwischen den Parteien, vermittelnde Person (Kategorie 1.3). Die Vorteile einer Kooperation sieht Frau B. bei beiden Seiten bereits existent, aber auch noch ausbaubar. Für sie überwiegen laut der Ergebnisauswertung die möglichen und die realen Vorteile für die Schule (Kategorie 3.1 & 3.2). Der Frage nach Übungsleiterinnen und Übungsleitern steht Frau B. eindeutig zusprechend gegenüber. Hier argumentiert sie, dass nur Vorteile aus einer lizensierten Betreuungsperson entstehen und diese bildungstheoretisch eindeutig mehr Sinn machen als ungeschultes Betreuungspersonal. Kategorie 5.1 erscheint in diesem Zusammenhang zwei mal.

Der Verantwortliche des SV Teglingen sieht die Kooperation im Grunde genommen ähnlich wie Frau B. Der Unterschied besteht in den „Schuldzuweisungen“ für negative Aspekte der Kooperation und in der Reflektion der Rolle des Vereins bzw. der eigenen Rolle als Ansprechperson. Erstere sieht er naturgemäß eher bei der Schule und attestiert ihr mangelnden Kooperationswillen bzw. den nicht vorhandenen Willen Zeit in selbige zu investieren. In Kategorie Verteilungen ausgedrückt, findet sich Kategorie 4.2 dreimal wieder, während Kategorie 4.1 nur einmal und 4.3 gar nicht auftauchen. Ebenso wie bei Frau B. sind auch bei Herrn H. die Kenntnisse über die genauen vertraglichen Bedingungen nur sehr grundsätzlich. Auch Herr H. spricht von beiderseitigen Vorteilen, trotz Einschränkungen in der Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die eine Kooperation bietet. Die eigene Position als Ansprechpartner sieht er als wichtig an (Kategorie 1.1), beklagt aber auch hier die, durch die Schule bedingten, fehlenden Möglichkeiten, diese für einen Austausch zwischen den Parteien zu nutzen. Insgesamt bewertet er die Kooperation eher neutral (Kategorie 2.3) funktionierend. Die Übungsleiterfrage wird von ihm genau gegensätzlich zu der Aussage von Frau B. beantwortet (Kategorie 5.2). Er hält diese für überqualifiziert und als nicht sinnvoll, da sie in höheren Altersstufen gebraucht würden.

Will man die beiden Interviews interpretieren, so muss man sich von Anfang an klar machen, dass beide Personen aus einer voreingenommenen Sicht heraus argumentieren. Daher kann und muss man die „Schuldzuweisungen“ der beiden Seiten in abgeschwächter Form betrachten und nur die Fakten aus ihnen herausfiltern. Demnach ist der gemeinsame Konsens ein mangelndes Engagement im Investieren von Zeit, in gemeinsamen Absprachen und Aufgabenteilung. Daraus resultiert ein ritualisiertes Vorgehen innerhalb der Kooperation, welches allerdings auch keine wirklichen Nachteile mit sich bringt. Vielmehr seien aus der Kooperation von beiden Seiten weitere Vorteile zu erzielen. Bezüglich der Frage nach lizensierten Übungsleiter sind sich die beiden Befragten uneins. Das ist nach meiner Interpretation in den unterschiedlichen Kompetenzen in bildungstheoretischen Grundlagen begründet. Die Lehrerin Frau B. weiß um die Wichtigkeit von ausgebildeten Betreuerinnen und Betreuern, wenn es um sportliche Ausbildung und Bewegungsaufgaben geht. Der Vereinsverantwortliche sieht den Bedarf an lizensierten Übungsleiter ausschließlich im leistungsorientierten Vereinssport, um sportliche Erfolge zu garantieren. Auch hier wären Fortbildungen seitens des Landessportbundes wichtig, um den Vereinsmitgliedern aufzuzeigen, dass lizensierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter auch in der Betreuung von Grundschulganztagsangeboten in jedem Fall Sinn machen. Vorteile sind laut beider Interviewten die Fördergelder des Landessportbunds, eine erhöhte Bewegungszeit im Alltag der Kinder und leicht angestiegene Mitgliederzahlen der Jugendsparte des Vereins. Die fehlende Auseinandersetzung mit den vertraglichen Einzelheiten ist ein Hinweis für die ritualisierte Stellung der Kooperation. Auch das Fehlen von koedukativen Überlegungen bzw. die Bedingungen in diesem Feld zu verbessern bleiben aus und sind Indizien für eine fehlende regelmäßige Auseinandersetzung. Erkannt wurden diese auch nur auf Seite der Lehrerin, was die erfolgsfokussierte Sicht des Vereinsmitglieds noch einmal bekräftigt bzw. das höhere pädagogische Wissen der Lehrerin. Interpretiert man die übereinstimmenden Aussagen der beiden auf den Gesamtnutzen einer Kooperation von Schule und Sportverein, so stellt sich ein - vorsichtig ausgedrückt - positives Bild dar. Weiterhin fällt bei beiden auf, dass die jeweiligen Kinder sowohl aktive Mitglieder im Sportverein, als auch Schüler der Maria-Montessori-Grundschule sind. Daraus kann man schließen, dass eine ortsnahe und wenn möglich auch personelle Verknüpfung für eine Initiative bzw. Erhaltung einer Kooperation förderlich sind.

6. Ergebnisvergleich mit der Studie „Evaluation Ganztagsschulen“ und „Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen“

Der folgende Abschnitt betrachtet die von mir durch die Interviews erhobenen Ergebnisse in Relation zu denen von Süßenbach und Geis. Vor allen etwaig korrelierende Befunde sollen, falls vorhanden, herausgestellt werden.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die vorgestellte Kooperation in Süßenbachs und Geis‘ Studie eingeordnet werden kann und nicht großartig aus deren Rahmen fällt. Wenn man der Einordung von Süßenbach und Geis folgt, handelt es sich um eine kleine Grundschule und einen mittelgroßen Verein (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 18). Demnach befinden wir uns im betrachteten Feld in dem Teil, in welchem besonders viele Kooperationen stattfinden (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 18 f.). Der erste signifikante Wert findet sich in der Zufriedenheit mit den personellen Ressourcen. Bei Süßenbach und Geis sind es nur 1,8 Prozent, die unzufrieden sind. Der Großteil der Befragten sieht diesen Aspekt als mit Einschränkung positiv an. Die zweite interessante Auffälligkeit findet sich in der Frage nach der Relevanz von ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Der prozentual höchste Teil der befragten Vereine bei Süßenbach und Geis fordert eine Mindestqualifikation (C-Lizenz o.ä.) bei den Betreuerinnen und Betreuern (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 23), während sich im Interview herausstellte, dass eine solche Mindestqualifikation zwar vertraglich bedingt genutzt, vom Verein aber eher als eine Überqualifizierung angesehen wird. Die Kriterien zur Auswahl ebendieser Betreuungspersonen passen dann allerdings wieder zusammen. Bei beiden ist die zeitliche Verfügbarkeit ausschlaggebend. So gaben es auch die Vereine in der Befragung von Süßenbach und Geis mit 73,4 Prozent an (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 23). Obwohl nicht ausdrücklich als Themenbereich dieser Arbeit ausgewiesen, dennoch in jedem Fall erwähnenswert, ist der Fakt der Gerechtigkeit in koedukativen Fragen. Die Lehrerin Frau B. erwähnt diesen als nicht angemessen umgesetzt, während Geis und Süßenbach feststellten, dass ein Großteil der Angebote zweigeschlechtlich durchgeführt wird. (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 12 f.) Im Interview sprechen beide Seiten von Kommunikationsproblemen und dem Fehlen von Abstimmungen. Insgesamt gesehen kann man in beinahe jedem Aspekt eine Übereinstimmung von Interviewaussagen und Studienergebnisse finden. Die grundsätzliche Aussagekräftigkeit der Studien von Geis und Süßenbach wird durch den Hinweis der Interviews also bestätigt. Darauf aufbauend ist es mir im nächsten Abschnitt nun möglich, eine Einschätzung des niedersächsischen Verfahrens in Bezug auf Kooperationserfolge zu geben, kurz deren Chancen und Grenzen zu reflektieren sowie einen Ausblick auf Verbesserungsvorschläge in der Zukunft zu wagen.

7. Chancen, Grenzen, Ausblick und Verbesserungsvorschläge einer Kooperation von Schule und Sportverein

Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen bieten eine Vielzahl an positiven Nebeneffekten und können generell als gesellschaftsfördernd eingestuft werden. Mit ihnen hat das Ganztagsschulkonzept einen wichtigen Eckpfeiler hinzu gewonnen, der eine sinnvolle Erweiterung des schulischen Sportunterrichts trägt. Auch das deutsche Sportvereinswesen profitiert von Kooperationen mit Schulen. „Gegenwärtig sind etwa 45% der Sportvereine in Deutschland vom demographischen Wandel betroffen“ (Breuer & Haase, 2007, S. 6). Dieser Entwicklung steuern Kooperationen sinnvoll entgegen und bringen neue Mitglieder in die Vereine. Weiter kann man mit einer professionalisierten Zusammenarbeit dem „Scouting“ neuer Talente eine weitere Dimension hinzufügen (Braun & Schmidt-Volkmar, 1997, S. 88 f.). Sucht und Gewaltprävention durch Sport wird innerhalb der Schule meist im Unterricht betrieben. Da die Häufigkeit für eine erfolgreiche Präventionstherapie oft nicht ausreicht, bieten auch hier die Angebote von Sportvereinen einerseits eine Erweiterung des zeitlichen Aspekts und andererseits einen zusätzlichen Erfahrungswert durch sportliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter des Vereins. Die Verbesserung der Sportstättensituation und ihrer Ausstattung ist ein Fakt, der beiden Partnern zum Vorteil gereichen kann. Programme wie das vom Landessportbund in Niedersachsen fördern bewusst diesen finanziellen Aspekt. Ein weiterer wichtiger Vorteil für beide Instanzen ist ein Imagegewinn durch Beteiligung an einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Wie Kapitel 4.3 zeigt, machen Kooperationen auch bildungstheoretisch Sinn. Doch bei all diesen hier aufgeführten Vorteilen und Chancen gibt es auch Grenzen, die Hindernisse für erfolgreich geführte Kooperation darstellen. Allen voran muss hier der personelle Aspekt erwähnt werden. Diesbezüglich fehlt es oft, wie auch in der Maria Montessori Grundschule, an ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern, was zu einer Abnahme in Qualität und Quantität der sportlichen Ganztagsangebote führt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass berufstätige Übungsleiter meist nicht die Zeit haben am frühen Nachmittag in der Schule ein Ganztagsangebot durchzuführen. Die vertraglichen Absprachen, die zwischen Schulen und Sportvereinen in Niedersachsen getroffen werden sind zwar als gute Grundlage der Zusammenarbeit anzusehen, reichen jedoch in ihrer Weite noch nicht aus. Wie die Studie von Süßenbach und Geis bzw. meine Ergebnisse der Befragungen zeigen, müsste es darüber hinaus regelmäßige Treffen, Absprachen und gegenseitige Unterstützungen geben, um die oben aufgeführten Chancen wahrnehmen zu können.

Wie bereits mehrfach in dieser Arbeit angeführt, lautet meine Forschungsfrage zum Realitätsanspruch des Programm vom Niedersächsischen Sportbund wie folgt: Inwieweit zeigen sich alle Beteiligten zufrieden mit der Umsetzung, klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander oder werden alle Absichten und Vertragsansprüche zufriedenstellend umgesetzt? Die erhobenen Zahlen von Süßenbach und Geis beantworten diese Frage positiv (Vgl. Süßenbach & Geis, 2013, S. 25 und Süßenbach & Geis, 2014, S. 46). Auch die Interviewten zeigten beiderseits ein eine grundsätzliche Satisfaktion. Ich denke jedoch, man sollte in dieser Frage noch einmal genauer den erfragten Anspruch überprüfen. Das niedersächsische Programm sieht vor gegenseitige Verträge abzuschließen, um zunächst einmal den generellen Status einer Kooperation zu erreichen. Diese Verträge sind den Beteiligten oftmals nicht in ihren Einzelheiten bekannt und der Anfang einer ersten Entwicklung zu anspruchslosen Formvereinbarungen ist gegeben. So war es auch in der Maria-Montessori-Schule der Fall. Es müsste also bei allen Seiten mehr Transparenz vorangetrieben werden. Es gibt zwar Broschüren und Handreichungen seitens des Sportbundes, wie die individuelle Umsetzung einer Kooperation dann aussieht, bleibt aber die Aufgabe der beteiligten Personen. Im Fall von motivierten und geschulten Mitarbeitern kann dies vorbildlich funktionieren, aber gerade bei kleineren Schulen und Vereinen ist dies nur sehr schwer dauerhaft umsetzbar. Bei diesen bleibt es dann bei dem rein rechtlichen Status einer Kooperation und die vielen Chancen, die solche mit sich bringen, bleiben ungenutzt. Dies stellte sich bei den Interviews deutlich heraus. Ein weiterer zu beanstandender Fakt ist die gerechte Verteilung der Angebote für Mädchen und Jungen. Ballsportspezifische Angebote werden immer noch zu großen Teilen in offiziell koedukativen Rahmen angeboten, in der Realität dann aber nur von Jungen besucht. Süßenbach und Geis befragten hierzu nur die Anzahl der koedukativen Angebote. Wie diese im Endeffekt aussehen findet keine Beachtung in der Studie. Hier könnte der Landessportbund mit vertraglichen Erweiterung entgegensteuern. Eine generelle Ausdehnung des niedersächsischen Modells ist meiner Ansicht nach sinnvoll. Als Vorbild könnte man das „Hamburger Vereinsmodell“ nutzen. Mehr Fortbildungen und Schulungen für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, mehr zeitliche Entlastung der verantwortlichen Lehrkräfte, weitergehende vertragliche Verpflichtungen und allgemein ein größeres Angebot an Unterstützungen im organisatorischen Bereich sind nur einige Aspekte, die meiner Meinung nach verbesserungswürdig sind. Festzuhalten bleibt, dass die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen für die Zukunft einer sportlichen Gesellschaft und des Vereinswesen elementar sein werden (Vgl. Breuer & Haase, 2007, S. 13). Wegweisend erscheint mir außerdem eine vermehrte qualifizierte Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Sowohl bei Süßenbach und Geis, als auch in meinen Interviews ist ein Mangel dieser beklagt worden (Vgl. Süßenbach & Geis, 2014, S. 41). Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass eine Lizenz als Trainer zwar erstrebenswert erscheint, jedoch aufgrund der hohen Kosten und des großen Zeitaufwandes im Augenblick nicht in Frage kommt. Hier wäre ein Ansatzpunkt für Förderprogramme des Landes, um langfristig eine erhöhte Professionalität in der sportlichen Ausbildung der niedersächsischen Jugend zu erreichen. Dem zuträglich wären außerdem höhere finanzielle Unterstützungen seitens des Kultusministeriums für eine größere Bewerbung von Kooperationen in der Öffentlichkeit. Die Trägerschaften der Kooperationen liegen in Niedersachsen zumeist in der Händen der Schule. In NRW verteilen sich die Trägerschaften auch auf andere Institutionen (Süßenbach & Geis, 2013, S. 10). Auch hier gäbe es eine Möglichkeit zusätzliche finanzielle Mittel hinzuzugewinnen. Den Formverträgen, wie man sie auf der Seite der Sportjugend Niedersachsen findet, könnte man also noch einiges hinzufügen.

Das Fazit dieser Arbeit lässt sich also folgendermaßen formulieren: Das Programm des Niedersächsischen Sportbundes ist in jedem Fall als positive Initiative zu beschreiben. Die Schulen und Vereine haben auch bei mäßig funktionierenden Kooperationen noch immer Vorteile zu verbuchen. Auch für die Schüler sind solche Programme durchaus förderlich und sinnvoll, wie es die Evaluation des „Hamburger Vereinsmodells“ und die Legitimierung am Kerncurriculum des Fachs Sport gezeigt hat. Allerdings hat diese Arbeit auch verdeutlicht, dass vieles am aktuellen Stand in Bezug auf die Kooperationsvereinbarungen und -umsetzungen in Niedersachsen verbesserungswürdig erscheint, sodass das Optimum noch nicht ausgeschöpft ist. Dies gilt es in der Zukunft anzustreben, denn Sport als Ausgleich zu kognitiven Prozessen, als Hilfe in Erziehung und zur Unterstützung körperlicher Entwicklung ist aus der Gesellschaft sowie aus der Schule auch in Zukunft nicht wegzudenken.

8. Literaturverzeichnis

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Burrmann, Ulrike; Opitz, Christian & Zander, Benjamin (2012): Neue Wege der Kooperation zwischen Schule und Sportverein – Evaluation des Hamburger Vereinsmodells. In: sportunterricht, 2012, 61 Heft 11, S. 322-327.

Braun, Reiner & Schmidt-Volkmar, Dieter (1997): Basketball. In: Fessler, Norbert: Zusammenarbeit von Schule und Verein im Sport – Programme, Projekte und Perspektiven. Schorndorf: Karl Hoffmann Verlag, S. 88-91.

Brettschneider, W.-D. & Naul, Roland (2005): Study on young people’s lifestyles and sedentariness and the role of sport in the context of education and as a means of restoring the balance. [online] URL: http://ec.europa.eu/sport/documents/lotpaderborn.pdf [Stand: 27.07.2015]

Breuer, Christoph & Haase, Antje (2007): Sportvereine und demographischer Wandel. In: Breuer, Christoph: Sportentwicklungsbericht 2005 / 2006 – Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland. Köln: Sportverlag Strauß, S. 60-84.

Breuer, Christoph & Wicker, Pamela (2009): Sportvereine in Deutschland. In: Breuer, Christoph: Sportentwicklungsbericht 2007 / 2008 – Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland. Köln: Sportverlag Strauß, S. 5-50.

Fessler, Norbert (1997): Zusammenarbeit von Schule und Verein im Sport – Programme, Projekte und Perspektiven. Schorndorf: Karl Hoffmann Verlag.

Fuchs-Heinritz, Werner (1973): Lexikon zur Soziologie. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Hamburger Sportbund, Hamburger Sportjugend & Behörde für Bildung und Sport (2006): Rahmenvereinbarung zwischen der Hamburger Sportjugend (Sportjugend) sowie dem Hamburger Sportbund (HSB) und der Behörde für Bildung und Sport (BBS) über die Sportliche Ganztagsförderung. [online] URL: http://www.hamburg.ganztaegig-lernen.de/sites/default/files/Hamburg/HHDokumente/sportrahmenvereinbarung.pdf [Stand: 27.07.2015]

Herrmann, Ulrich (2014): Umgang mit Heterogenität: Die Illusion der Homogenität. In: Lehren & Lernen, 2014, 8/9, S. 4-6.

Mägdefrau, Jutta (2006): Bedürfnisse und Pädagogik – Eine Untersuchung an Hauptschulen. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.

Mayring, Philipp (2002): Einführung in die qualitative Sozialforschung – eine Anleitung zu qualitativem Denken. 5. Auflage. Weinheim [u.a.]: Beltz.

Naul, Roland (2005): Bewegung, Spiel und Sport in offenen Ganztagsschulen. In: sportunterricht, 2005, 54 Heft 3, S. 68-72.

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Schierenbeck, Henner (1999): Ertragsorientiertes Bankmanagement – Band 1: Grundlagen, Marktzinsmethode und Rentabilitäts-Controlling. 6. Auflage. Wiesbaden: Gabler Verlag.

Sportjugend Niedersachsen (2015): Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Von der Idee zur Umsetzung – Eine Handreichung für Sportvereine. [online] URL: href="http://www.sportju-gend-nds.de/fileadmin/user_upload/2015_Handreichungen.pdf" http://www.sportjugendnds.de/fileadmin/user_upload/2015_Handreichungen.pdf

Dr. Süßenbach, Jessica & Geis, Sandra (2013): Evaluation von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen. [online] URL: http://www.sportjugend-nds.de/fileadmin/daten/dokumente/sportjugend/2013_Evaluation_Ganztagsschulen_.pdf [Stand: 26.07.2015]

Dr. Süßenbach, Jessica & Geis, Sandra (2014): Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen [online] URL: http://www.sportjugend-nds.de/fileadmin/daten/dokumente/sportjugend/2014_07_Abschlussb_Koop_Sportver_Ganztag.pdf [Stand: 25.07.2015]

Zimmer, Renate (2009): Toben macht schlau – Bewegung statt Verkopfung. 4. Auflage. Freiburg im Breisgau [u.a.]: Herder.

ZZwahr, Annette (2006): Brockhaus – Enzyklopädie in 30 Bänden: Band 12 – Hanf-Hurr. 21. Auflage. Leipzig [u.a.]: Brockhaus.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einbindung in den Schulbetrieb. Aus: Dr. Süßenbach, Jessica & Geis, Sandra (2014): Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen S. 27 [online] URL: http://www.sportjugend-nds.de/fileadmin/daten/dokumente/sportjugend/2014_07_Abschlussb_Koop_Sportver_Ganztag.pdf [Stand: 25.07.2015]

Abbildung 2: Ursachen für Auflösung / Einstellung einer Kooperation. Aus: Dr. Süßenbach, Jessica & Geis, Sandra (2014): Kooperation Sportverein und Ganztagsschule – Ergebnisse einer Vereinsbefragung in Niedersachsen S. 36 [online] URL: http://www.sportjugend-nds.de/fileadmin/daten/dokumente/sportjugend/2014_07_Abschlussb_Koop_Sportver_Ganztag.pdf [Stand: 25.07.2015]

9. Anhang

9.1 Leitfadenskizze

Das vorformulierte Problem bzw. das zu beforschende Gebiet wird dem Interviewten im Voraus genannt.

Der Interviewleitfaden umfasst folgende Themenbereiche:

(1) Einführung des Themas und Angaben zur Person

Hier findet sich eine kurze Beschreibung bezüglich des Interviewten. Dies passiert unter Nennung der forschenden Fragestellung, um den Interviewten ebenfalls eine Orientierung zu bieten.

((2) Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Im letzten Teil des Interviews erfolgt die Frage, ob Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Ganztags Sportangeboten Sinn machen oder nicht.

(3) Aktuelle Aufgaben und Position in der Kooperation

Hier wird geklärt, in wie weit die interviewte Person in die Kooperation eingebunden ist, und inwieweit sie diese im Folgenden beurteilen kann. Für die spätere Auswertung des Interviews ist dies ein wichtiger Fakt.

(4) Beschreibung und Einschätzung der Kooperation

In diesem Teil des Interviews soll der Interviewte eine kurze subjektive allgemeine Einschätzung der Kooperation geben, sodass der Interviewer vor der eigentlichen Bewertung, eine Grundhaltung erkennen kann. Diese kann dann später in der Interpretation genutzt werden.

((5) Bewertung, mögliche Probleme und Verbesserungsvorschläge

In diesem Abschnitt des Interviews hat der Interviewte, falls notwendig, die Möglichkeit mögliche Problemfelder der Kooperation aufzuzählen. Weiter hat er hier die Chance Ursachen und Verbesserungsvorschläge zu nennen.

9.2 Protokoll des Interviews mit Frau B.

Das hier folgende Interview findet auf Wunsch der Interviewten anonym statt.

Name: Frau B.

Ort: Lehrerzimmer der Maria-Montessori-Schule

Zeitpunkt des Interviews: 22.07.2015, 13.15 Uhr

Legende: Fragensteller = F ; Befragte = B

F: Hallo, Frau B. Ich würde Sie gerne zu der aktuellen Situation der Kooperation Ihrer Schule mit dem SV Teglingen befragen. Die wissenschaftliche Fragestellung zum Realitätsanspruch des Programm vom Niedersächsischen Sportbund meiner Bachelorarbeit lautet: Inwieweit zeigen sich alle Beteiligten zufrieden mit der Umsetzung, klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander oder werden alle Absichten und Vertragsansprüche zufriedenstellend umgesetzt?

Dazu wäre es nett, wenn Sie mir anfangs kurz Ihre persönlichen Angaben geben könnten. Wichtig wären vor allem: Alter, Ausbildung, Zusatzqualifikationen wie z.B. Übungsleiterin, Zeitaufwand und Status an der Maria-Montessori-Schule, eigene Kinder an der Schule und/oder im Sportverein und mögliche eigene Mitgliedschaft im Sportverein. Diese Angaben ersetzten den eigentlich üblichen, vorher auszufüllenden Kurzfragebogen.

B: Das mache ich gerne. Also. Ich bin 45 Jahre alt und bin seit 2001 an der Montessori Schule. Ich habe die Fächer Sport und Mathematik studiert und bin aktuell auch Leiterin des Fachbereichs Sport an der Schule. Ich bin Klassenlehrerin einer Stammgruppe. Übungsleiterin bin ich leider nicht. Was war das noch… Ach ja… Mein Sohn L. geht ebenfalls auf meine Schule. Aber natürlich nicht in meine Klasse. Wir sind beide Mitglied beim SV Teglingen. Er aktiv, ich nicht.

F: Inwieweit sind Ihnen die Kooperationsbedingungen des Vertrags zwischen Schule und Verein bekannt?

B: Ich weiß, dass es Fördergelder gibt wenn ein lizensierter Übungsleiter im Rahmen der Ganztagsangebote tätig ist. Wie hoch diese genau sind müsste ich erst nachschauen. Dieses Geld nutzen wir größtenteils für Materialien, das heißt Fußbälle, Hütchen und so weiter. Das Fördergeld darf auch nur für die Kooperation genutzt werden. Mehr kann ich dazu im Moment leider nicht sagen.

F: Kommen wir nun zu der Kooperation zwischen Teglingen und Ihrer Schule. Inwieweit sind Sie in diese involviert bzw. was sind Ihre Aufgaben in der Kooperation und für wie wichtig halten Sie diese?

B: Ok. Tja, wo soll ich anfangen…Na gut…Als die Kooperation 2008 ins Leben gerufen wurde, war ich direkt beteiligt, weil mich Herr H. vom Sportverein Teglingen direkt angesprochen hatte. Ich hab mich daraufhin ein bisschen informiert und festgestellt, dass man sogar Fördergelder für solche Kooperationen beantragen kann. Ja. Damit war es auch klar, dass die Schulleitung auch nichts gegen eine Kooperation haben würde [lacht]. Alles Weitere wurde seitdem zwischen Schulleitung und Verein geregelt. Wer im Moment Ansprechpartner seitens des Vereins ist, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht mehr [lacht]. Zurzeit habe ich mit der Kooperation nicht viel zu tun. Sie hat sich mehr oder weniger zu einem Selbstläufer entwickelt. Jeweils am Anfang des Schuljahres wird ein neuer Vertrag abgeschlossen und die Zeiten der wöchentlichen Fußball AG mit dem Verein abgesprochen. Das passiert aber alles über Email. Wie gesagt, viel bekomme ich über das Schuljahr gesehen nicht mit.

F: Aber offiziell sind Sie die Ansprechpartnerin?

B: Ja, im vertraglichen Sinne schon. Aber, wie gesagt, meine Aufgaben sind schnell erledigt.

F: Für wie wichtig halten Sie den Einsatz von lizensierten Übungsleitern in solchen sportlichen Ganztagsangeboten?

B: Auf jeden Fall sind die wichtig!

F: Warum?

B: Aus dem gleichen Grund, aus dem Sportunterricht nur von ausgebildeten Sportlehrern durchgeführt werden sollte…[überlegt]…Nur wenn man eine erste Ahnung von der Fachdidaktik hat kommt etwas Fruchtbares heraus. Erfahrung ist schön und gut. Die Frage ist bloß, was genau man bis dahin erfahren hat. Teilweise kommen die Minikicker-Trainer den Spielern mit Taktik, was ja, wie du und ich wissen, völliger Quatsch ist. Das nur als Beispiel, wie sowas auch schnell die Lust der Kinder verderben kann.

F: Wie würden Sie diese Kooperation generell einschätzen? Läuft alles nach Plan und haben beide Seiten Vorteile davon?

B: Hhhhm…Das ist schwierig…[denkt nach]. Ich habe halt keine Vergleichsmöglichkeit. Ich denke, man kann aus einer Kooperation auf jeden Fall mehr rausholen, als wir es tun. Wie schon gesagt, das Ganze ist bei uns ein wenig eingefahren. Wir als Schule sind froh, dass wir die Fördergelder bekommen und nachmittags zweimal pro Woche einen Trainer für die Fußball AG gestellt bekommen. Wie die vom Verein das sehen, weiß ich gar nicht. Man sieht die ja kaum. Ich denke mal, die machen in der AG dann Eigenwerbung oder so. Für neue Vereinsmitglieder. Muss ja, oder?! Insgesamt kann man sagen, dass die vertraglich gesicherten Sachen einigermaßen laufen.

F: Wenn Sie nun eine abschließende Bewertung abgeben und gleichzeitig die Punkte nennen müssten, bei denen Probleme auftreten, wie würde diese aussehen?

B: Ja, also die Probleme liegen vor allem in der Kommunikation. Man könnte da so viel mehr rausholen. Wenn ich so darüber nachdenke, ist meine…abschließende Bewertung [lacht]…eher nicht so gut.

F: Könnten Sie das vielleicht konkretisieren?

B: Ja, zum Beispiel könnten die vom Verein und wir vom Fachbereich Sport sich ja mal treffen, um ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten, oder die jeweiligen Übungsleiter begleiten uns einmal im Sportunterricht und…und…und. So wäre auch viel mehr im Sportunterricht möglich. Auch um individuelle Entwicklungen begleiten zu können. Stichwort Differenzierung. Auch für den Verein. Versteckte Talente scouten zum Beispiel. Ich weiß im Moment ja nicht mal, wer genau die AG leitet. Also bis auf den Namen. Der steht ja irgendwo im Vertrag. Ein Gesicht dazu habe ich nicht.

F: Wenn Sie generell an den vorherrschenden Umständen etwas ändern könnten, was wäre das konkret?

B: Zunächst einmal bräuchte die Verantwortliche, das heißt ich, in der Schule mehr Zeit, um im Bereich Kooperation initiativ werden zu können. Das heißt Stundenreduzierung. Dann ließe sich viel mehr machen. Auch über das vertragliche Regelwerk hinaus. Auch finde ich persönlich, dass einmal zweimal pro Woche ein bisschen wenig ist. Da müsste die Schule mehr Sportangebote zur Verfügung stellen. Also die AG jetzt. Da müsste öfter und weitreichender als Fußball etwas stattfinden. Was ist z.B. mit den Mädchen?! Es hat noch nie ein Mädchen an einer Kooperation teilgenommen! Äußerst einseitig, ja fast diskriminierend! Gerade in der Grundschule. Stichwort motorische Entwicklung. Dann müsste man ein gemeinsames Gremium aus Verein und Schule zusammenbringen, das jeweils vor Schulbeginn einen Plan erstellt. Muss ja nicht groß sein. Vielleicht zwei Personen aus jeder Partei. Der Verein äußert auch keinerlei Interesse auf mögliche Treffen. Mehr Präsenz seitens des Vereins wäre von Vorteil. Wenn man sich nie sieht, kann man sich auch nicht besprechen. Die sind, glaube ich, mit diesem Status quo einverstanden. Ich finde auch, dass der Landessportbund ein bisschen mehr machen könnte, als ausschließlich Verträge und Fördergelder zur Verfügung zu stellen. Stichwort Werbung und Öffentlichkeitsdarstellung. So nehmen mehr Kinder, gerade im offenen Ganztag, wie wir ihn haben, teil und es wird für die Vereine noch attraktiver eine Kooperation einzugehen.

F: Das war ja schon einiges an Informationen und Vorschlägen. Vielen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben.

BB: Bitte, bitte. Ging ja doch ganz flott.

9.3 Protokoll des Interviews mit Herrn H.

Das hier folgende Interview findet auf Wunsch des Interviewten anonym statt.

Name: Herr H.

Ort: Im Vereinsheim des SV Teglingen

Zeitpunkt des Interviews: 22.07.2015, 19:15 Uhr

Legende: Fragensteller = F ; Befragte = B

F: Hallo, Herr H. Ich würde Sie gerne zu der aktuellen Situation der Kooperation Ihres Vereins mit der Maria-Montessori-Schule befragen. Die wissenschaftliche Fragestellung zum Realitätsanspruch des Programm vom Niedersächsischen Sportbund meiner Bachelorarbeit lautet: Inwieweit zeigen sich alle Beteiligten zufrieden mit der Umsetzung, klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander oder werden alle Absichten und Vertragsansprüche zufriedenstellend umgesetzt?

Dazu wäre es nett, wenn Sie mir anfangs kurz Ihre persönlichen Angaben geben könnten. Wichtig wären vor allem: Alter, Ausbildung, Zusatzqualifikationen wie z.B. Übungsleiter, Zeitaufwand und Status im Verein, eigene Kinder an der Schule und/oder im Sportverein und mögliche eigene Mitgliedschaft im Sportverein. Diese Angaben ersetzten den eigentlich üblichen, vorher auszufüllenden Kurzfragebogen.

B: Ob ich mir das alles merken kann…Ok…Also…Ich bin 46 Jahre alt und arbeite im Vertrieb einer Gartenmöbelfirma. Ich bin zwar Trainer, habe aber keinen Schein. Im Verein bin ich seit 20 Jahren, im Vorstand seit 5 Jahren. Ach so, und ich habe mich als Ansprechpartner für die Belange der Jugend gemeldet. Dazu gehört auch die Kooperation…Was war das noch?

F: Haben Sie Kinder im Verein und/oder an der Maria-Montessori-Grundschule?

B: Ja. Ein Sohn und eine Tochter. Beide sowohl beim SV Teglingen als auch auf der Grundschule.

F: Inwieweit sind Ihnen die Kooperationsbedingungen des Vertrags zwischen Schule und Verein bekannt?

B: Eigentlich ist das recht simpel. Wir stellen Leute und organisieren die AG und die Schule bekommt Fördergelder. Ich glaube, das war es.

F: Kommen wir nun zu der Kooperation zwischen Teglingen und der Schule. Was sind Ihre Aufgaben in der Kooperation und für wie wichtig halten Sie diese Aufgaben?

B: Ich hab das ja damals in die Wege geleitet. Und meine Aufgabe ist es Ansprechpartner zu sein. Für Fragen der Schüler und der Eltern…[denkt nach]…und die Angebote die Teglingen im Ganztag anbietet. Ich habe damals quasi den Vertrag unterschrieben, wenn du so willst [lacht]. Wichtig ist das schon, ohne mich würde es ja keiner machen. Die Schule bekäme das alleine nicht hin. Dazu nehmen die sich zu wenig Zeit dafür.

F: Für wie wichtig halten Sie den Einsatz von lizensierten Übungsleitern in solchen sportlichen Ganztagsangeboten?

B: Für die Grundschüler?! Nicht so wichtig! Die Übungsleiter brauchen wir eigentlich im Verein ab der C- Jugend bis in den Herrenbereich. Es gibt ja so wenige. Bei den Kleinen, schmeißt du einen Ball in die Mitte und passt auf. Da halte ich Leute mit einem Trainerschein für überqualifiziert. Aber muss ja, steht ja im Vertrag.

F: Wie würden Sie diese Kooperation generell einschätzen? Läuft alles nach Plan und haben beide Seiten Vorteile davon?

B: Ich finde, es läuft ganz ok. Ich hab damit eigentlich gar nicht so viel zu tun, wie ich dachte. Einmal, am Anfang des Jahres, muss ich jemanden finden, der die Fußball AG der Schule leiten will und dann kurz mit der Schule absprechen, wann und wie das das Jahr über ablaufen soll. Die Schule macht da meiner Meinung nach zu wenig. Am Ende des Schuljahres besuche ich dann einmal die AG und mache ein bisschen Werbung für Teglingen, damit wir neue, junge

Mitglieder bekommen. Das war es. Und ja…Die Vorteile für uns sind eben diese neuen Mitglieder und vielleicht auch ein bisschen die Öffentlichkeitspräsenz. Die Schule ist, glaube ich, froh über das Fördergeld und dass die einen Ganztagstag weniger am Hut haben [lacht]. Und um die Schulmannschaft wird sich auch gekümmert. Das ist dann quasi die AG …Das heißt für die ja auch Prestige.

F: Wenn Sie nun eine abschließende Bewertung abgeben müssten und gleichzeitig die Punkte nennen müssten, bei denen Probleme auftreten, wie würden diese aussehen?

B: Habe ich ja schon gesagt. Absprachen und gegenseitige Unterstützungen müssten mehr fokussiert werden. Vor allen von der Seite der Schule. Aber insgesamt gibt es keine größeren Probleme. Die AG läuft. Mit ein bisschen mehr Werbung und Absprachen könnte noch mehr für uns rausspringen.

F: Was genau?

B: Einerseits noch mehr Vereinseintritte auch von Eltern zum Beispiel. Andererseits könnten wir auch von den Methoden der Lehrer lernen, gerade in den jüngeren Altersstufen. Aber naja, man kann ja nicht alles haben.

F: Wenn Sie generell an den vorherrschenden Umständen etwas ändern könnten, was wäre das konkret?

B: Mehr Treffen und Absprachen mit den Sportlehrern und Hilfe bei der Bewerbung von unserem Vereinssport.

F: Vielen Dank für die Zeit, die sie sich genommen haben.

B: Gerne.

9.4 Kategorie und Unterkategorie Bildung

Folgende Kategorien und Unterkategorien wurden gebildet und im Interview untersucht:

Kategorie 1: Eigene Aufgaben in der Kooperation

1.1 positive Bewertungen

1.2 negative Bewertungen

1.3 neutrale Bewertungen

Kategorie 2: Allgemeine Bewertung der Kooperation

2.1 positive Bewertungen

2.2 negative Bewertungen

2.3 neutrale Bewertungen

Kategorie 3: Gründe für eine Kooperation

3.1 reale Vorteile für die Schule

3.2 mögliche Vorteile für die Schule

3.3 reale Vorteile für den Verein

3.4 mögliche Vorteile für den Verein

Kategorie 4: Probleme in der Kooperation

4.1 Schuld des Vereins

4.2 Schuld der Schule

4.3 Schuld des Landessportbundes

Kategorie 5: Übungsleiterinnen und Übungsleiter

5.1 sinnvoll

5.2 nicht sinnvoll

9.5 Tabellarische Auswertungsergebnisse nach Kategorie und Unterkategorie Bildung

[Tabellen sind in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Interview mit Frau B.

Interview mit Herr H.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Das niedersächsische Modell von Kooperation zwischen Schule und Sportverein
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
2,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
44
Katalognummer
V378958
ISBN (eBook)
9783668598935
Dateigröße
1017 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sport Kooperationen
Arbeit zitieren
Henk Keetz (Autor:in), 2015, Das niedersächsische Modell von Kooperation zwischen Schule und Sportverein, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378958

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