Die Frage der Schuld in H.L. Wagners Drama "Die Kindermörderin"


Hausarbeit, 2017

16 Seiten, Note: 1,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG: KINDSMORD IM 18. JAHRHUNDERT

REKONSTRUKTION DER URSACHEN FÜR DEN KINDSMORD ALS KATASTROPHALE LÖSUNG

Evchens Familieund Erziehung

Evchens Verführung durch den Offizier Gröningseck

Evchen und von Gröningseck als Opfer einer Intrige

Evchens Melancholie und Wahnsinn

ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

DIE INTENTION HEINRICH LEOPOLD WAGNERS: KRITIK AN DER ZEITGENÖSSISCHEN GESELLSCHAFT

Einleitung: Kindsmord im 18. Jahrhundert

Eines der aufregendsten Ereignisse in Frankfurt im Jahr 1771 handelt von einem Dienstmädchen namens Susanna Margareta Brandt.1 Das Dienstmädchen, von einem Bediensteten eines holländischen Kaufmanns verführt, verbirgt zunächst ihre Schwangerschaft, zieht sich zurück und gebärt heimlich und ohne Hilfe ein Kind, welches sie sofort erwürgt und gegen ein Fass schlägt. Die wegen Mordes zum Tode verurteilte Susanna Margaretha Brandt2 besteigt mit einem weißen Kleid und einer Zitrone in der Hand - als Zeichen der ,armen Sünderin’ - das Schafott und wird in Anwesenheit eines großen Publikums enthauptet.3 Prominenter Zeuge dieses Prozesses war Johann Wolfgang Goethe. Durch das Schicksal der Dienstmagd berührt nimmt er diese als Vorbild für seine Gretchentragödie in seinem Werk Faust4

Die frühe Neuzeit gilt als eine Zeit, in der die soziale Anerkennung eines Menschen von seinem guten Ruf abhängig war - besonders innerhalb seines Standes. In diesem Zusammenhang bezeichnet Katrin Heyer die Ehre als „das wichtigste Kapital eines Menschen und oftmals das einzige, was eine Frau zu verteidigen hatte.“5 Ob verführt oder vergewaltigt - mit einem unehelichen Kind hatte eine Frau zu dieser Zeit keine Möglichkeit, ihre Ehre und diejenige ihrer Familie zurückzuerlangen.6 Zu erwarten war folglich der soziale Abstieg, der oft auf der untersten Stufe der sozialen Existenz endete.7 So diente die Tötung des Kindes dazu, sich selbst und die Familie der „gesellschaftlichen Schande“8 bzw. der menschenverachtenden Gesellschaftsordnung zu entziehen, wobei diese natürlich mit dem Risiko verknüpft war, dass der Kindsmord aufgedeckt wird und die Mörderin zum Tod verurteilt wird. Schon in der Constitutio Criminalis Carolina, der Gerichtsordnung Karls V. von 1532, wird Folgendes festgehalten: „Straff der weiber so jre kinder tödten [...] die werden gewonlich lebendig begraben und gepfelt. “9 Die Tötungsdelikte als „exemplarische Abschreckungsmittel“10 reichten vom Säcken, Pfählen, Ertränken über Lebendig-Begraben bis hin zur Enthauptung mit einem Schwert oder Beil.11 Dabei fielen die Tatmotive in Hinblick auf das Urteil ebenso wenig ins Gewicht wie die psychische Verfassung der Täterin.12 Auch ob das Mädchen bzw. die Frau vergewaltigt wurde oder Eheversprechungen bekommen hatte, war für die Obrigkeit bzw. die Justiz nicht von Belang. Man sah in dieser Tat vor allem die „Ausgeburt der Boshaftigkeit und Schlechtigkeit, die sich an einem absolut unschuldigen und wehrlosen Geschöpf vergriff. Dieses Geschöpf bedurfte eines erhöhten Strafschutzes. Darum glaubte man, dem Uebel mit aller Schärfe begegnen zu müssen.“13

Ebenso wie Goethe, Schiller, Bürger und Lenz in ihren Werken14 greift auch Heinrich Leopold Wagner in seinem 1776 veröffentlichten Trauerspiel Die Kindermörderin das Motiv des Kindsmords auf. Die vorliegende Arbeit setzt sich am Beispiel von Wagners Drama mit der in der Forschung häufig diskutierten These auseinander, dass das im Drama des Sturm und Drang beliebte Kindsmordmotiv die repressiven gesellschaftlichen Verhältnisse darstelle und kritisiere, indem das Motiv des Kindsmords nicht nur versucht, auf das grausame und ungerechte Strafrecht aufmerksam zu machen, sondern auch auf die menschenverachtende Gesellschaftsordnung, der das Individuum ausgeliefert ist. Dieser Kritik folgend trägt vor allem die repressive Gesellschaft die Schuld am Kindsmord.

In Heinrich Leopold Wagners Die Kindermörderin werden beide Protagonisten, Evchen und Herr von Gröningseck von der Gesellschaft unterdrückt. Evchen leidet vor allem durch ihren eigenen Vater, der stark konservative Erziehungsmaßnahmen verfolgt, des Weiteren durch Herrn von Gröningseck, der sie zunächst in den Status eines Objekts männlicher Begierde versetzt, und letztendlich durch Herrn Hasenpoth, dem sowohl Evchen als auch Herr von Gröningseck aufgrund des Offizierskodex zum Opfer einer Intrige fallen. All diese Faktoren beeinflussen den Rückzug Evchens in eine starke Introvertiertheit, sie isoliert sich, da sie keine Unterstützung in ihrer prekären Lage zu erfahren weiß. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Melancholie Evchens, die sich im sechsten Akt des Dramas in einen Wahnsinn umwandelt, woraus der Kindsmord resultiert.

In der vorliegenden Arbeit werden die repressiven Gesellschaftsstrukturen, die in Wagners Die Kindermörderin zu identifizieren sind, analysiert. Es wird zudem rekonstruiert, inwieweit diese Strukturen im Verlauf des Dramas zur Melancholie Evchens und zu der Katastrophe des Kindsmords führen. Abschließend werden die einzeln beleuchteten Aspekte der Macht- und Unterdrückungsstrukturen zusammengeführt und gegenübergestellt. Außerdem wird die mögliche Intention Heinrich Leopold Wagners in Hinblick auf die oben formulierte These der Gesellschaftskritik reflektiert.

Rekonstruktion der Ursachen für den Kindsmord als katastrophale Lösung Im sechsten Akt von Heinrich Leopold Wagners bürgerlichem Trauerspiel Die Kindermörderin ereignet sich die finale Katastrophe.

„E v c h e n. [...] Mein armes bischen Verstand hat, glaub ich, vollends den Herzstoß bekommen! - (das Kind schreyt wieder) Singst du? singst? singst unsern Schwanengesang? - sing, Gröningseckchen! sing! - Gröningseck! so hieß ja dein Vater; (nimmts vom Bett wieder auf und liebkosts.) - Ein böser Vater! der dir und mir nichts seyn will, gar nichts! und mirs doch so oft schwur, uns alle zu seyn! - ha! im Bordel so gar es schwur! (zum Kind) Schreyst? schreyst immer? laß mich schreyn, ich bin die Hure, die Muttermörderin; du bist noch nichts! - ein kleiner Bastert, sonst gar nichts; - (mit verbißner Wuth.) - sollst auch nie werden, was ich bin, nie ausstehn, was ich ausstehn muss - (nimmt eine Stecknadel, und drückt sie dem Kind in den Schlaf [...jr[15]

Evchen tötet am Rande der Verzweiflung ihr eigenes, neugeborenes, uneheliches Kind, indem sie ihm eine Stecknadel in den Schlaf drückt. Welche Motive hat die Protagonistin für diese Tat? Welche Umstände beeinflussen ihre Entscheidung, ihr Kind zu töten? Um diese Fragen beantworten zu können, ist es nötig, Evchens Lebensweg und Lebenssituation zu rekonstruieren.

Evchens Familie und Erziehung

Im 18. Jahrhundert unterstanden Mädchen und Ehefrauen der Gewalt des Hausherrn, d. h. des Vaters oder des Ehemanns, der sogenannten „patria potestas“16. In diesem Verhältnis ist es einem Mädchen bzw. einer Frau nicht möglich, „einen Status der Selbstständigkeit als Person“17 zu erreichen.

Schon im ersten Akt des Dramas wird Evchen als braves und tugendhaftes 18-jähriges Mädchen aus einer Handwerksfamilie dargestellt. Der Maskenball und der anschließende Aufenthalt in einem vermeintlichen Wirtshaus, welches Evchen mit ihrer Mutter besucht, spiegeln für Evchen ein völlig neues Terrain und einen Gegensatz zu ihrem Alltag wider. Als Herr von Gröningseck ihr einen Punsch anbieten will, fragt sie zunächst ihre Mutter, was „der Punsch eigentlich für ein Getränk“ (KM, S. 13) sei. Im Anschluss daran macht sich Herr von Gröningseck regelrecht lustig über Evchen, die in ihrem Alter noch nie Punsch getrunken hat und zum ersten Ball auf einem Ball ist (vgl. KM, ebd.). Als Evchen den Punsch probiert, „speit“ (KM, S. 14) sie ihn sofort aus und ruft dabei: „Pfui! das brennt einen ja bis auf die Seele“ (KM, ebd.).

Ihr Vater, Herr Humbrecht, ist strikt dagegen, dass sich seine Frau sowie seine Tochter auf derartige gesellschaftliche Veranstaltungen begeben. In der Familie repräsentiert er die sittlichen und moralischen Forderungen und er weiß, dass ein junges Mädchen seine Zukunft riskiert, wenn es diesen Forderungen nicht gerecht wird:18

„H u m b r e c h t. [...] Und dann, so hab ich ja noch nicht gesagt, daß das Ballgehn überhaupt nichts taugte; - meine Leut aber sollten nicht drauf gehen, das sagt ich! [...] aber Handwerksweiber, Bürgerstöchter sollen die Nas davon lassen; [...] brauchen nicht noch ihre Ehr und guten Namen mit aufs Spiel zu setzen. - - Wenn denn vollends ein zuckersüßes Bürschchen in der Uniform [...] ein Mädchen vom Mittelstand an solche Örter hinführt, so ist zehn gegen eins zu verwetten, daß er sie nicht wieder nach Haus bringt, wie er sie abgeholt hat“ (KM, S. 21-22).

Die Worte des Vaters verdeutlichen, wie wichtig ihm die Ehre sowie der gute Name seiner Familie und seiner Tochter sind. Seine Haltung gegenüber gesellschaftlichen Feiern und Bällen ist strikt. Aus diesem Grund lässt er Evchen „nie aus dem Haus“ (KM, S. 12), damit er sie stets unter dem „väterlichen Schutz, der väterlichen Kontrolle“19 weiß. „Ein Fehltritt Evchens wäre für ihn [eine] Katastrophe“20 - 50 Jahre lang lebte Vater Humbrecht ein ehrvolles Leben (vgl. KM, S. 20), dieses möchte er nicht gefährden, indem seine Frau und seine Tochter auf Bälle gehen. Als er im zweiten Akt erfährt, dass seine Frau und vor allem Evchen heimlich auf dem Maskenball waren, droht er entsprechend mit „brutaler Gewalt“21: „Wenns aber noch einmal geschieht, Blitz und Donner! nur noch einmal, so tret ich dir alle Ribben im Leib entzwey [...]“ (KM, S. 30).

Im ersten und zweiten Akt führt Heinrich Leopold Wagner die sehr konservativ-strenge Vater-Tochter-Beziehung ein. Darüber hinaus spiegelt jedoch vor allem der zweite Akt des Dramas die innerfamiliären Ambivalenzen in Hinblick auf diese Erziehung: So führen Frau Humbrecht und der Magister immer wieder Auseinandersetzungen mit Herrn Humbrecht aufgrund seiner repressiven Erziehungsmaßnahmen gegenüber Evchen. Frau Humbrecht etwa bezeichnet ihren Ehemann als einen „närrische[n] Vater“ (KM, S. 12), der seine Tochter „nie aus dem Haus“ (KM, ebd.) lässt, und wirft ihm vor, dass er seinem Kind nichts gönne, weder die liebe Sonne, die es bescheint, noch ein anderes Vergnügen (vgl.

KM, S. 18). Im Gegensatz dazu bezichtigt Herr Humbrecht seine Frau, der Tochter „zu viel Freyheit“ (KM, S. 20) zu lassen, und erklärt ihr, dass sich derartige Veranstaltungen „für Bürgersleut“ (KM, ebd.) wie sie nicht gehören. Da sich die Eltern nicht einig werden, fragen sie als Außenstehenden den Magister nach seiner Meinung. Als der Magister das Ballgehen auch als nichts „[S]ündliches“ (KM, S. 21) und als „eine Art von Gottesdienst“ (KM, ebd.) deklariert und daraufhin selbst gesteht, dass er „einmal drauf gewischt“ (KM, S. 22) sei, kann Herr Humbrecht seine Aggression nicht mehr zurückhalten - „mit geballten Fäusten“ und „mit Hitze aufspringend‘ (KM, S. 22) verlässt er den Raum. Aufgrund der strikten Erziehungsregeln ihres Vaters, die trotz des Disputs zwischen ihren Eltern gelten, ist Evchen im außerfamiliären Bereich ungeübt in zwischenmenschlichen Begegnungen und dadurch tatsächlich auf elterliche Führung angewiesen, die ihre Mutter inadäquat übernimmt und ihr Vater ihr gänzlich verwehrt. Somit wird Evchen die nötige Sicherheit im gesellschaftlichen Umgang nicht vermittelt, was schwerwiegende Konsequenzen hat, wie im nächsten Kapitel zu der Rolle von Herrn von Gröningseck noch detaillierter besprochen wird.22

Ein Ereignis im Haus der Familie Humbrecht, das die Situation Evchens unter der Herrschaft ihres Vaters und vor allem ihr Empfinden dieser Situation verdeutlicht, hängt mit der Entdeckung des Vaters zusammen, dass seine Dienstmagd sich mit einem Offizier eingelassen hat. Humbrecht tobt vor Wut, als er davon erfährt. „Keinen Bissen kann [er] in Ruhe fressen, so lang die Gurr noch unter einem Dach mit [ihm] ist“ (KM, S. 29). Evchen begreift im ersten Moment nicht, dass ihr Vater die Dienstmagd meint, und bezieht seine Beschuldigungen auf sich selbst. Um Gnade bittend wirft sie sich ihm vor die Füße (vgl. KM, S. 30). Das Missverständnis Evchens lässt sich durchaus auch als Zeichen der Belastung lesen - wie auch in ihren letzten Worten des zweiten Aktes zum Ausdruck kommt: „Seine eigne Tochter! - - in den paar Worten liegt mein ganzes Verdammungsurtheil! - Welch ein Schatz ist doch ein gutes Gewissen! [...] Das verlohren - alles verlohren!“ (KM, S. 31). Martina Schöneborn spricht in Bezug auf das Ereignis sogar von einem traumatischen Erlebnis für Evchen, dass darin bestehe, erkennen zu müssen, dass ihr Vater eine sittliche Verfehlung unter keinen Umständen dulden würde.

[...]

1 Vgl. Nyary, Josef. In: Hamburger Abendblatt 2017: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article107023854/Goethe-Schiller-Der- Kindsmord-in-der-Literatur.html - Zugriff 26.06.17.

2 Vgl. Van Dülmen, Richard: Frauen vor Gericht: Kindsmord in der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main 1991. S. 13-14.

3 http://www.forschung-frankfurt.uni-frankfurt.de/36050778/11Lerch.pdf zugriff am 26.06.17.

4 vgl. Nyary, Josef. In: Hamburger Abendblatt 2017: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article107023854/Goethe-Schiller-Der- Kindsmord-in-der-Literatur.html - Zugriff 26.06.17.

5 Heyer, Katrin: Sexuelle Obsessionen. Die Darstellung der Geschlechterverhältnisse in ausgewählten Dramen von Goethe bis Büchner. Marburg 2005. S. 19.

6 Vgl. ebd. S. 24.

7 Vgl. Van Dülmen, Richard: Frauen vor Gericht: Kindsmord in der Frühen Neuzeit. S. 24.

8 Van Dülmen, Richard: Frauen vor Gericht: Kindsmord in der Frühen Neuzeit. S. 8.

9 Ebd. S. 17

10 Weber, Beat: Die Kindsmörderin im Deutschen Schrifttum von 1770-1795. S. 12.

11 Vgl. Weber, Beat: Die Kindsmörderin im Deutschen Schrifttum von 1770-1795. S. 11.

12 Vgl. Van Dülmen, Richard: Frauen vor Gericht: Kindsmord in der Frühen Neuzeit. S. 16.

13 Weber, Beat: Die Kindsmörderin im Deutschen Schrifttum von 1770-1795. S. 15.

14 Vgl. Nyary, Josef. In: Hamburger Abendblatt 2017: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article107023854/Goethe-Schiller-Der- Kindsmord-in-der-Literatur.html - Zugriff 26.06.17.

15 H. L. Wagner: Die Kindermörderin. Ein Trauerspiel. Hg. von Jörg Ulrich Fechner. Stuttgart: Reclam 2014 (RUB 5698). S. 79. (Hinweis: Alle weiteren Zitate aus Die Kindermörderin beziehen sich auf dieses Werk).

16 Buschmeier, Matthias: Sturm und Drang. Epoche. Autoren. Werke. Darmstadt 2013. S. 205.

17 Ebd. S. 205.

18 Vgl. Weber, Beat: Die Kindsmörderin im Deutschen Schrifttum von 1770-1795. S. 82.

19 Buschmeier, Matthias: Sturm und Drang. S. 206.

20 Vgl. Weber, Beat: Die Kindsmörderin im Deutschen Schrifttum von 1770-1795. S. 82.

21 Buschmeier, Matthias: Sturm und Drang. S. 205.

22 Schöneborn, Martina: Tugend und Autonomie. Die literarische Modellierung der Tochterfigur im Trauerspiel des 18. Jahrhunderts. Göttingen 2004. S. 194.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Frage der Schuld in H.L. Wagners Drama "Die Kindermörderin"
Hochschule
Universität Regensburg
Note
1,00
Autor
Jahr
2017
Seiten
16
Katalognummer
V378757
ISBN (eBook)
9783668561472
ISBN (Buch)
9783668561489
Dateigröße
415 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drama, Kindsmord, Kindermörderin, Wagner, Mord, Schuld, bürgerliches Trauerspiel, Aufklärung
Arbeit zitieren
Daria Podwika (Autor:in), 2017, Die Frage der Schuld in H.L. Wagners Drama "Die Kindermörderin", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378757

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