Max Webers Macht- und Herrschaftsbegriffe. Erklärung und Aktualitätsbezug


Hausarbeit, 2014

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition
2.1 Macht
2.2 Herrschaft
2.2.1 Rationale Herrschaft
2.2.2 Traditionelle Herrschaft
2.2.3 Charismatische Herrschaft

3. Aktualitätsbezug

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

"Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände, ein auf dasMittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis vonMenschen überMenschen. " (Max Weber, deutscher Soziologe, Jurist & Nationalökonom)

Gegenstand dieser Arbeit sind die Überlegungen und Theorien des deutschen Soziologen und Juristen Max Weber zum Thema "Macht und Herrschaft", der sich diesem Sachverhalt wie kaum ein anderer zuwandte und mit seinen Begriffsdefinitionen erheblichen Einfluss auf die Wirtschafts-, die Herrschafts­und die Religionssoziologie nahm.

Dabei war bei der posthumen Veröffentlichung seiner Werke im Jahr 1922 nicht zu erahnen, von welcher Bedeutung diese selbst heute, fast 100 Jahre nach seinem Tod, noch sein würden. Denn in einer Zeit starker gesellschaftlicher Umbrüche stellt sich die Frage von Macht, Herrschaft und Legitimität mit Vehemenz. Auch aus diesem Grund ist die Aktualität der Ansichten Max Webers ungebrochen.

Behandelt werden soll im Folgenden die Frage, ob Webers Macht- und Herrschaftsbegriffe auch heute noch in aktuellen Strukturen wiederzufinden sind und inwieweit eine Veränderung stattgefunden hat. Dazu werden zunächst die zentralen Begriffe "Macht" und "Herrschaft", sowie deren Differenzierungen in beschreibende Unterkategorien, definiert und erläutert.

Anschließend wird untersucht, ob sich Beispiele für vorhandene Ausprägungen des Herrschaftsbegriffs in modernen Gesellschaften finden lassen und wie diese Einfluss auf das soziale Miteinander nehmen.

Letztlich werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst und einer kritischen Diskussion unterzogen.

2. Begriffsdefinition

Um einen Einblick in die Herrschaftssoziologie zu erhalten, werden im Folgenden zunächst die zentralen Begriffe "Macht" und "Herrschaft" definiert. Dies ermöglicht gleichzeitig eine Einsicht in die Werke Max Webers und erlaubt es, seine Vorstellungen von damals in die heutige Zeit übertragen und vergleichen zu können und eröffnet die Chance, etwaige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu finden.

Ein für die Werke Max Webers entscheidender Punkt ist das von ihm selbst begründete Prinzip des Idealtypus, einem von Weber selbst entwickeltes Hilfsmittel zur Untersuchung sozialer Tatbestände. Dieser Idealtypus beschreibt dabei eine exakte Beschreibung (keine Definition) eines Tatbestands wie beispielsweise der Herrschaft oder Bürokratie und macht es somit letztlich einfacher, Unterschiede und Abweichungen von eben diesem Idealtypus erkennen zu können (vgl. Weber 1980, S. 4). Anwendung findet der Idealtypus bei Webers Arbeiten besonders bei der rationalen Form der Herrschaft.

2.1 Macht

Die Fähigkeit, den eigenen Willen gegenüber einer anderen Person oder einer ganzen Gruppe durchzusetzen beziehungsweise sie diesen aufzuzwängen und somit deren Verhalten in eine bestimmte Weise oder Richtung zu beeinflussen, nennt man Macht (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung [bpb], 2011). Dieser Machtbegriff ist sehr allgemein gehalten, denn es wird nicht genauer differenziert, um welche Art von Macht es sich handelt (z.B. außergewöhnliches Wissen oder Fähigkeiten). Aus diesem Machtverhältnis entsteht ein Herrschaftsgefüge, bestehend aus Herrscher und Beherrschtem. Dabei lassen sich verschiedene Formen der Machtausübung erkennen: Direkte oder indirekte Macht. So kann sie direkt ausgeübt werden mithilfe von Mitteln wie Geld, Materialen oder anderen

Anreizen, die für die zu beherrschende Person(-engruppe) von Vorteil sind. Aber auch durch simple Ausübung von physischer Gewalt kann dieses Ziel erreicht werden. Indirekte Machtausübung kann über Werbung, Politik oder Medien geschehen und somit auch als verdeckte Manipulation angesehen werden, die bei Betroffenen unterbewusst bestimmte Bedürfnisse zu wecken versucht. Machtverhältnisse sind jedoch niemals konstant, denn auch immer findet eine Wechselwirkung zwischen Machtausübendem und Machtempfänger statt, deren Bedürfnisse sich wandeln können. Dabei gibt es verschiedene Machtverhältnisse: Solche, die akzeptiert werden, da sie Vorteile für beide Seiten mit sich bringen und gleichzeitig solche, die auf Ablehnung stoßen, da sie Vorteile für nur eine Seite zur Folge haben (im Normalfall für den Herrscher). Macht ist somit immer ein Ausdruck sozialer Beziehungen und befindet sich im permanenten, dynamischen Wandel.

Auch für Weber bedeutet Macht jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance auch beruht (vgl. Weber 1980, S. 28). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff Macht für ihn amorph ist, also strukturlos und grundsätzlich nicht genauer definiert ist. Denn prinzipiell ist jedem Menschen die Möglichkeit gegeben ist, seinen Willen in einer spezifischen Situation durchzusetzen. Dies erfordert eine genauere Untergliederung des Herrschaftsbegriffs in spezifische Kategorien. Darauf wird im folgenden Punkt genauer eingegangen.

2.2 Herrschaft

Zunächst muss klar sein, dass es verschiedene Formen einer Herrschaft gibt. Nach Weber soll Herrschaft die Chance heißen, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei anderen Personen gehorsam zu finden (vgl. Ebd, S. 28). Dafür muss jedoch auch immer ein gewisses Maß an Bereitschaft zu gehorchen vorhanden sein. Dieser Gehorsam kam dabei das Resultat verschiedener Faktoren sein: Er kann rein durch Interessenlage, also durch rationale Abwägung von Vor- und Nachteilen seitens des Gehorsamen, bedingt sein. Auch kann der Gehorsam die Folge bloßer sittlicher Gegebenheiten sein, die seit ewiger Zeit bestehen und deshalb auch auf dieselbe Weise fortzuführen sind. Oder aber basierend auf der ganz eigenen persönlichen Haltung dem Herrscher gegenüber, dessen Person eine Führungsqualität zugesprochen wird, kann eine Herrschaft als gerechtfertigt angesehen werden. Erkennbar ist, dass eine Herrschaft immer auf sozialer Über­und Unterordnung beruht. Die Chance, Gehorsam zu finden, ist dabei umso größer, je größer der rationale Nutzen für die jeweilige Person erscheint (vgl. Abels 2009, S. 259).

Bei diesen Arten der Herrschaft spricht man von der legitimen Herrschaft, die von den Beherrschten akzeptiert und toleriert wird. Daneben gibt es die Form der illegitimen Herrschaft, die dann zustande kommt, wenn ein Herrscher ohne die Zustimmung des Volkes in den Besitz der (Staats-)Gewalt kommt.

Die Typen einer legitimen Herrschaft werden im Folgenden genauer betrachtet.

2.2.1 Rationale Herrschaft

Weber geht von dem wechselseitig aufeinander bezogenen sinnhaften, grundsätzlich rationalen Handeln des Einzelnen aus und beschreibt, wie daraus komplexere Formen gesellschaftlicher Ordnung entstehen. Der Glauben an die Legalität der gesatzten Ordnungen steht bei dieser Art der Herrschaft, die auch als "legale Herrschaft" bezeichnet wird, im Vordergrund (vgl. Weber 1980, S 124 ff.). Nach Weber sind dafür folgende Vorstellungen die Voraussetzung für eine legale Herrschaft:

1. Rational und zweckorientiert festgelegte Ordnung samt Gesetzen muss von allen Personen innerhalb einer Gesellschaft anerkannt und befolgt werden ("Paktierung" und "Oktoyierung").
2. Diese Gesetze werden je nach Fall entsprechend interpretiert. Außerdem verpflichtet sich die Verwaltung dazu, sich für deren Einhaltung einzusetzen.
3. Der Vorgesetzte selbst muss sich an bestehende Regeln halten und entsprechend handeln. Seine Entscheidungen müssen nachvollziehbar bleiben.
4. Der Untergebene handelt nur anhand seiner Pflichten im Rahmen der Gesetze. Er untersteht dem Vorgsetzten in keinerlei persönlicher Weise.
5. Untergebe sind ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Vorgesetzten dazu verpflichtet, den in diesem Sektor geltenden Regeln Gehorsam zu leisten.

Aus diesen Voraussetzungen leitet Weber die Grundkategorien einer legalen Herrschaft ab. Dazu gehören ein kontinuierlicher und regelgebundener Betrieb von Geschäften je nach Zuständigkeitsgebiet, für das eine bestimmte Kompetenz vorhanden sein muss. Dazu gehört ein abgegrenzter Bereich von Pflichten sowie die Zuordnung der dafür erforderlichen Befehls- und Sanktionsgewalten. Sind diese Faktoren innerhalb eines Betriebs gegeben, so nennt man ihn "Behörde".

Zur optimalen Funktion einer solchen Behörde sind jedoch noch weitere Aspekte von Wichtigkeit. Dazu gehören:

1. Amtshierarchie - Eine festgelegte Ordnung samt fester Kontroll- und Aufsichtsbehörden mit dem Recht aufBeschwerde und Berufung.
2. Fachschulung - Beamte müssen für einen bestimmten Bereich geschult werden und dürfen nur in dem qualifizierten Bereich arbeiten.
3. Genau definierte Zuständigkeitsbereiche - Verwaltung und Verwaltungs- bzw. Beschaffungsmittel sollen von einander getrennt werden, wodurch eine Vermischung von Privatem und Öffentlichem verhindert werden soll.
4. Appropriation - Es darfkein Anspruch auf Ämter erhoben werden.
5. Aktenmäßigkeit - Für eine nachträgliche Kontrolle müssen Entscheidungen und Prozesse schriftlich festgehalten werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Max Webers Macht- und Herrschaftsbegriffe. Erklärung und Aktualitätsbezug
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Institut für Soziologie)
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
14
Katalognummer
V378331
ISBN (eBook)
9783668556140
ISBN (Buch)
9783668556157
Dateigröße
1132 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
macht, herrschaft, max weber, rationale herrschaft, traditionelle herrschaft, charismatische herrschaft
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts (B.A.) Nicolas Seibel (Autor:in), 2014, Max Webers Macht- und Herrschaftsbegriffe. Erklärung und Aktualitätsbezug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378331

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