Bäuerinnen in der Lebensmitte - Biografische Zusammenhänge ihrer Lebenskonflikte und deren Konsequenzen für den Bildungsbegriff in Landvolkshochschulen


Doktorarbeit / Dissertation, 2003

264 Seiten, Note: magna cum laude


Leseprobe


Inhalt

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Theoretische Anlage und Aufbau der Arbeit

2 Vorliegende Theorien relevanter Themenkomplexe
2.1 Grundlagen der Forschung zur Sozialisation der
Bäuerinnen

2.1.1 Allgemeine Grundlagen
2.1.1.1 Definition
2.1.1.2 Das Habituskonzept
2.1.2 Weibliche Sozialisation
2.1.2.1 Ansätze der Frauenforschung
2.1.2.2 Geschlechtsidentitätsenwicklung nach der
Objektbeziehungstheorie
2.1.2.3 Die Adoleszenz als „zweite Chance“ der
Geschlechtsidentitätsentwicklung
2.1.2.4 Geschlechtersozialisation nach dem Habituskonzept
2.1.3 Ländliche Sozialisation
2.1.3.1 Sozialgeschichtliche Bedingungen
2.1.3.2 Das dörfliche Verwandtschaftssystem
2.1.3.3 Soziale Kontrolle
2.1.3.4 Der bäuerliche Habitus
2.1.3.5 Mädchen und Frauen auf dem Land
2.1.4 Folgerungen für die Sozialisation der Bäuerinnen
2.2 Grundlagen der Forschung zum Erbe der Bäuerinnen
2.2.1 Allgemeine Grundlagen
2.2.1.1 Kapitalformen
2.2.1.2 Dynamik des Erbes
2.2.1.3 Generationen im Erbprozess
2.2.2 Wie Frauen erben
2.2.2.1 Kriterien der Erbverteilung
2.2.2.2 Haltungen zum Erbe
2.2.2.3 Handlungsorientierungen in Erbvorgängen
2.2.2.4 Erbvorgänge als lebensverändernde Ereignisse
2.2.3 Erben in der Landwirtschaft
2.2.3.1 Bäuerliches Erbrecht
2.2.3.2 Das Altenteil
2.2.3.3 Bäuerinnen im Erbprozess
2.2.4 Folgerungen für das Erbe der Bäuerinnen
2.3 Grundlagen der Forschung zu Entwicklungsaufgaben der Bäuerinen
2.3.1 Allgemeine Grundlagen
2.3.1.1 Stufenmodelle der Persönlichkeitsentwicklung
2.3.1.2 Herausforderungen des frühen Erwachsenenalters
2.3.1.3 Herausforderungen der Lebensmitte
2.3.1.4 Generationenbeziehungen der „Sandwichgeneration“
2.3.2 Entwicklungsaufgaben der Frauen
2.3.2.1 ... im frühen Erwachsenenalter
2.3.2.2 ... in der Lebensmitte
2.3.3 Spezifische Herausforderungen für Bäuerinnen
2.3.3.1 ...im frühen Erwachsenenalter
2.3.3.2 ... in der Lebensmitte
2.3.3.3 ... hinsichtlich der Generationenbeziehungen
2.3.4 Folgerungen für die Entwicklungsaufgaben der Bäuerinnen
2.4 Grundlagen der Forschung zur Moral der Bäuerinnen
2.4.1 Moralentwicklung
2.4.1.1 Stufenmodelle der Moralentwicklung
2.4.1.2 „Weibliche Moral“ in der Diskussion
2.4.2 Tabus
2.4.2.1 Die gesellschaftliche Funktion der Tabus
2.4.2.2 Auswirkungen der Tabus auf Frauen
2.4.2.3 Wirkungsweise der Rituale
2.4.3 Moralvorstellungen der Bäuerinnen
2.4.3.1 Einstellung zur Sexualität
2.4.3.2 Einstellung zur Arbeit
2.4.4 Folgerungen für die Moral der Bäuerinnen
2.5 Agrarsoziologische Sicht auf Bäuerinnen
2.5.1 Agrarsoziologie in der Bundesrepublik Deutschland
2.5.1.1 Tradition der Agrarsoziologie
2.5.1.2 Weitere Forschungsergebnisse zum Landleben
2.5.2 Der landwirtschaftliche Familienbetrieb
2.5.2.1 Definition
2.5.2.2 Landwirtschaftlicher Familienbetrieb im Strukturwandel
2.5.2.3 Landwirtschaftliche Familie zwischen Patriarchat und Partnerschaft
2.5.3 Frauenleitbilder im ländlichen Raum
2.5.3.1 Das Frauenleitbild der traditionellen Agrarsoziologie
2.5.3.2 Das Frauenleitbild des Landfrauenverbandes
2.5.3.3 Problemorientierte Forschungsergebnisse zur Situation der Bäuerin
2.5.3.4 Feministische Forschung innerhalb der Agrarsoziologie
2.5.4 Folgerungen für die Frauenleitbilder für Bäuerinnen
2.6 Grundlagen der Theorie zur Landfrauenbildung in Landvolkshochschulen
2.6.1 Die zwei Seiten des Bildungsbegriffes
2.6.2 Professionalität der Bildungsinstitutionen
2.6.3 Subjektivitätsförderndes, identitätsstärkendes Lernen
2.6.3.1 Identitätsbegriff und Identitätslernen in der Diskussion
2.6.3.2 Biografieorientierte Erwachsenenbildung
2.6.4 Frauenbildung
2.6.4.1 Feministische Frauenbildung
2.6.4.2 Frauenbildung im ländlichen Raum
2.6.5 Landvolkshochschulbildung
2.6.5.1 Genese und Entwicklung
2.6.5.2 Bestandsaufnahme der Frauenbildung der Landvolkshochschulen
2.6.6 Folgerungen für die Landfrauenbildung der Landvolkshochschulen

3 Das Forschungsdesign
3.1 Der Forschungsansatz
3.1.1 Biografieorientierte qualitative Sozialforschung
3.1.2 Theorie-Empirie-Relation
3.2 Die Datenerhebung
3.2.1 Interviewte und Interviewerin
3.2.2 Das narrative Interview
3.3 Die Auswertung
3.3.1 Rekonstruktive Fallanalyse
3.3.2 Darstellung der Ergebnisse

4 Fallanalysen
4.1 Elisabeth Schweizer: „Einen Bauern heiratest du nie!“
4.1.1 Text- und thematische Feldanalyse
4.1.2 Rekonstruktion der Lebensgeschichte
4.1.3 Kontrastierung: Ich fühle mich wohl, wenn ich etwas tun kann,
versus: Ich habe Sehnsucht danach, in Ruhe gelassen zu werden
4.2 Anita Sauermann: „[E]rben möchte das jeder, aber bewirtschaften will es keiner“
4.2.1 Text- und thematische Feldanalyse
4.2.2 Rekonstruktion der Lebensgeschichte
4.2.3 Kontrastierung: Ich will eine perfekte Bäuerin sein,
versus: Ich will in meiner Individualität anerkannt werden
4.3 Margarete Tönnismann: „Eigentlich sollte ich ja den Hof mal übernehmen“
4.3.1 Text- und thematische Feldanalyse
4.3.2 Rekonstruktion der Lebensgeschichte
4.3.3 Kontrastierung: Ich habe alles im Griff, versus: Ich darf an vieles gar nicht denken
4.4 Typologie

5 Zusammenführung der Ergebnisse aus
Empirie und Theorie

5.1 Die Sozialisation der Bäuerinnen
5.2 Das Erbe der Bäuerinnen
5.3 Entwicklungsaufgaben der Bäuerinnen
5.4 Moral der Bäuerinnen
5.5 Frauenleitbilder der Bäuerinnen

6 Theoretische Verallgemeinerungen und Perspektiven
6.1 Ergebnisse
6.1.1 Lebenskonflikte der Bäuerinnen in der Lebensmitte
6.1.2 Entstehungszusammenhänge
6.2 Offene Forschungsfragen
6.3 Eckpunkte für den Bildungsbegriff in Landvolkshochschulen
6.4 Fazit

Literatur

Anhang

1 Einführung

1.1 Problemstellung

In der Zeit der Individualisierung könnte vermutet werden, dass milieuspezifische Unterschiede, sei es zwischen Stadt und Land, zwischen Landwirtschaft und anderen Berufszweigen, oder Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht mehr relevant seien und insofern das Thema dieser Arbeit obsolet sei. Tatsächlich haben sich viele äußere Umstände der Bäuerinnen zum Positiven verändert: Die finanziellen Verhältnisse der noch existierenden Höfe sind oft gut, die Technisierung entlastet von starkem körperlichem Einsatz im Beruf, das Bildungsniveau der Frauen ist nicht niedriger als das der Männer, die Generationen leben in der Regel nicht mehr in einem Haushalt und können von daher einander ausweichen - wieso sollten die Bäuerinnen in der Lebensmitte noch spezifische Lebenskonflikte haben?

Den mehrfach vorgebrachten Einwänden entgegen führt die Erfahrung in der Bildungsarbeit mit westfälischen Bäuerinnen in der Lebensmitte zu der These, dass diese Frauen immer noch von besonderen, mit der bäuerlichen Kultur zusammenhängenden Problemen betroffen sind. Gerade in der Lebensmitte stehen die bisherigen Lebensmuster aufgrund äußerer Veränderungen zur Disposition, und neue Entwürfe sind oft nicht vorhanden. Während die Bäuerinnen nach außen die Akzeptanz der Lebenssituation und die eigene Leistungsfähigkeit betonen, sind in informellen Situationen immer wieder Bedrücktheiten und Traurigkeiten zu spüren, die sich durch verschämtes Weinen, vorsichtiges Erzählen familiärer oder betrieblicher Gegebenheiten oder aber die Abweisung genau solcher Themen äußern. Die Erzählungen ranken sich im Alter von ca. 50 Jahren häufig um den bevorstehenden Generationenwechsel im Betrieb oder aber um längst vergangene Zeiten.

Die im informellen Bereich der Seminare angesprochenen Themen nehmen jedoch im Seminarprogramm der Landvolkshochschulen nur wenig Raum ein. Angebot und Nachfrage richten sich vorwiegend auf zweckorientierte Seminare, wie z.B. Rhetorik für Vorstandsfrauen, allgemeine landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Kurse oder aber auf gesundheitsbezogene Veranstaltungen, religiöse Seminare und Einkehrtage. Die Bäuerinnen kommen gern und sooft ihre Familien oder sie selbst es sich erlauben, und nach den Veranstaltungen melden sie zurück: „Jetzt ist mein Akku wieder geladen“, oder: „Das Seminar war wie eine Oase für mich“. Die Bildungsangebote helfen den Frauen, die bestehende Situation besser zu ertragen. Neben dieser entlastenden Funktion geschieht allerdings keine Veränderung der Umstände; statt dessen lässt das „Auftanken“ die Bäuerinnen weiterhin innerhalb der genannten Aufgaben „funktionieren“. Emanzipation im Sinne der Befreiung aus Abhängigkeiten erfolgt nicht.

Das Phänomen der „geheimen“, aber tiefgründigen Lebenskonflikte der Landfrauen und die Hilflosigkeit der Bildungsarbeit der Landvolkshochschulen im Umgang mit diesen Themen ist der Anlass, die wissenschaftliche Forschung auf die bisherigen Erkenntnisse zu diesem Problem zu befragen. Insgesamt fällt bei der Literaturrecherche folgendes auf:

Die Frauenforschung bietet reichlich aufschlussreiche Literatur über die weibliche Sozialisation, die Moral der Frauen und die Entwicklungsaufgaben der Frauen im allgemeinen. Die besondere Situation der Landfrauen wurde in diesem Bereich jedoch nicht behandelt.

Aus der vorwiegend durch Agrarwissenschaftler vertretenen agrarsoziologischen Richtung liegen verschiedene Untersuchungen der Situation auf dem Land und der Landfrauen vor. Darin geht es um Bestandsaufnahmen beispielsweise der Modernität des Landes, der wirtschaftlichen Situation der Landfrauen und des Wertes ihrer Arbeit. Zusammenhänge zwischen Gesellschaft und Individuum werden jedoch kaum hergestellt, Ursachenforschung wird wenig betrieben und auf die Frauenforschung wird bis auf wenige Ausnahmen kein Bezug genommen. Weder die vorliegende wissenschaftliche Literatur noch der Verband ländlicher Heimvolkshochschulen haben einen Bildungsansatz für Bäuerinnen vorzuweisen. Um in der Bildungsarbeit jedoch einen über eine momentane Entlastung hinausgehenden Effekt zu erreichen, bedarf es eines nachhaltigen, einen bewussten Umgang der Bildungsinstitutionen mit den Lebenskonflikten der Bäuerinnen und deren Entstehungszusammenhängen voraussetzenden Bildungsbegriffs.

Diese Forschungs- und Konzeptlücke begründet das Thema: „Bäuerinnen in der Lebensmitte. Biografische Zusammenhänge ihrer Lebenskonflikte und deren Konsequenzen für den Bildungsbegriff in Landvolkshochschulen“ als Gegen­stand einer Dissertation. Um Missverständnissen hinsichtlich des Inhalts der vorliegenden Arbeit vorzubeugen, ist die Terminologie des Themas zu definieren.

Mit dem Begriff Bäuerin werden in dieser Untersuchung Frauen bezeichnet, die auf Höfe geheiratet haben und mehr oder weniger eine Rolle im landwirtschaftlichen Betrieb einnehmen. In Regionen mit vorwiegend moderneren landwirtschaftlichen Betrieben wird das altmodisch anmutende Wort gern vermieden, da sich in Identifikation mit industrieller Produktion auch die Bauern lieber als Landwirte und ihre Frauen entsprechend mit „Landfrau“ bezeichnen. Der Begriff „Landfrau“ jedoch wird vor allem innerhalb des großen Westfälisch-Lippischen Landfrauenverbandes (WLLV) längst nicht mehr nur für Frauen auf Höfen, sondern allgemein für Frauen auf dem Land verwendet. Als im Titel der Untersuchung verwandte Bezeichnung würde er Irritationen stiften. Innerhalb der Arbeit werden jedoch die Begriffe Landfrau und Bäuerin gleichbedeutend im oben genannten Sinne benutzt.

Die Lebensmitte der Frauen liegt angesichts einer statistischen Lebenserwartung von ca. 80 Jahren rein rechnerisch bei einem Alter von ca. 40 Jahren. Die vorliegende Untersuchung bezieht sich allerdings eher auf das „mittlere Erwachsenenalter“ (vgl. Erikson 2000) um die 50 Jahre. Ich halte im Titel dennoch an dem zum einen geläufigeren Begriff der Lebensmitte fest, weil zum anderen die Phänomene der Lebensmitte immer später anzutreffen sind (vgl. Nuber 2002, 25). In der vorliegenden Arbeit sind die Begriffe Lebensmitte und mittleres Erwachsenenalter bedeutungsgleich benutzt vorzufinden.

Als Biografie wird in der vorliegenden Untersuchung die Lebensgeschichte der Bäuerinnen bezeichnet. Herauszustellen für das Verständnis des Begriffs ist seine individuelle wie auch kulturell-gesellschaftliche Dimension (vgl. Rosenthal 1995).

Konflikte beinhalten das Zusammenstoßen unterschiedlicher Interessen und Motive. Diese können zwischen verschiedenen Menschen, einem Menschen und seiner Kultur, aber auch innerhalb eines Menschen vorhanden sein. In der vorliegenden Untersuchung geht es um Konflikte der Bäuerinnen, die zwar insbesondere in der Lebensmitte zu Tage treten, jedoch latent das ganze Leben durchziehen und deshalb als Lebenskonflikte bezeichnet werden.

Mit dem Wort Bildungsbegriff wird verdeutlicht, dass es sich bei den ausgeführten Perspektiven für die Bildungsarbeit weniger um ein ausgearbeitetes praktisches Bildungskonzept handelt als vielmehr um die grundlegende Ausrichtung der Bildung. Mit dem Ziel, den Bäuerinnen zum einen zu einer nachhaltigen Entlastung zu verhelfen und zum anderen eine Entwicklungsperspektive für ihre Persönlichkeit wie auch für die sie umgebenden Strukturen aufzuzeigen, werden Eckpunkte eines gesellschaftskritischen Bildungsbegriffs formuliert.

Landvolkshochschulen sind ländliche Heimvolkshochschulen, d.h. Bildungsinstitutionen mit mehrtägigen Seminaren für die ländliche Bevölkerung. Näheres zur Genese und Bestimmung folgt in Kapitel 2.6.5.

1.2 Theoretische Anlage und Aufbau der Arbeit

Hinsichtlich der Lebenskonflikte der Bäuerinnen in der Lebensmitte ist anzunehmen, dass für die bedrückte Stimmung der Frauen nicht nur sichtbare Faktoren wie das Arbeitsaufkommen, die wohnliche Situation oder der körperliche Zustand relevant sind. Für die Einzelne wirken sich meines Erachtens darüber hinaus unsichtbare Mechanismen insbesondere innerhalb der Familie, des Betriebs und der bäuerlichen Gesellschaft aus. Die Vergangenheit der betroffenen Bäuerin, ihre Sozialisation, ist in diesem Zusammenhang ebenso wichtig wie die Vergangenheit des Betriebs, seine Tradition, sein Erbe. Insofern grenzt sich die vorliegende Arbeit von rein deskriptiven, beispielsweise von der traditionellen Agrarsoziologie vorgelegten Studien ab. Sie vermeidet es, mit Hinweis auf die Freiheit des Individuums die Ursache der Probleme einzig bei diesem selbst zu suchen, und unterlässt es ebenso, diese allein gesellschaftlichen Gegebenheiten zuzuschreiben. In der vorliegenden Arbeit wird die gegenseitige Beeinflussung von Subjekt und Gesellschaft zu Grunde gelegt. Dadurch können im Bildungsprozess die gewonnenen Erkenntnisse den Bildungsinstitutionen als Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Individuum optimal dienlich sein. Auf der Grundlage der genannten Korrelation sind Theorien möglicher Entstehungszusammenhänge ausgewählt worden sowie ein biografieorientierter qualitativer empirischer Ansatz, der die Forschungslücke hinsichtlich der speziellen Situation der Bäuerinnen - hier am Beispiel westfälischer Bäuerinnen - füllen soll. Auch der Bildungsbegriff leitet sich von diesem Verständnis ab.

Aufgrund der Forschungslücke hinsichtlich der Ursachen der Situation der Bäuerinnen werden im theoretischen Teil allgemeine Erkenntnisse zu bestimmten Themenbereichen mit Ergebnissen der Frauenforschung und Untersuchungen zum bäuerlichen Milieu in Beziehung gesetzt. Um biografischen Zusammenhängen auf die Spur zu kommen, interessiert als erstes die in Kapitel 2.1 dargestellte Sozialisation der Bäuerin. Die Zusammenhänge zwischen Kultur und Individuum werden durch das zu Grunde gelegte Habituskonzept Pierre Bourdieus (1997) berücksichtigt.

Kapitel 2.2 stellt die besondere Bedeutung des Erbes und die damit verbundene Verknüpfung der Generationen dar. Dieser Themenbereich tritt in informellen Gesprächen mit Bäuerinnen, insbesondere wenn der Generationenwechsel ansteht, häufig zu Tage. An Bourdieus Theorie anknüpfend wird die von Marianne Kosmann (1998) herausgearbeitete Frauenperspektive auf Erbangelegenheiten als Erkenntnisgrundlage hinzugezogen.

Da das Erkenntnisinteresse an der Lebensmitte eine Lebensstufe betrifft, werden in Kapitel 2.3 Entwicklungsaufgaben insbesondere nach der Theorie Erich H. Eriksons (2000) dargestellt. Aufgrund der besonderen Situation der Einheirat der Bäuerinnen in die Schwiegerfamilie wird ein weiteres Augenmerk auf die Phase des frühen Erwachsenenalters gelegt.

Das beobachtete Phänomen der allzeit verfügbaren Bäuerin legt eine in Kapitel 2.4 beschriebene Auseinandersetzung mit der Moral und den Tabus der Frauen und insbesondere der Bäuerinnen nahe. In Hinsicht auf die Moralentwicklung der Frau wird das Modell Carol Gilligans (1988) betrachtet und in Bezug auf die Bäuerin diskutiert. Die Frage der Tabus wird unter anderem mithilfe des ethnopsychoanalytischen, den Zusammenhang zwischen einer Kultur und den vorzufindenden Tabus beschreibenden Ansatzes Mario Erdheims (1997) betrachtet.

Nach diesen theoretischen, auf mögliche Entstehungszusammenhänge der Lebenskonflikte der Bäuerinnen hin befragten Ansätzen wendet sich Kapitel 2.5 den bereits vorhandenen agrarsoziologischen Erkenntnissen über Bäuerinnen zu. Nach der Einordnung der wissenschaftlichen Ausrichtung der Agrarsoziologie werden die grundlegende Kategorie des „landwirtschaftlichen Familienbetriebs“ mit seinen Konsequenzen für die Rolle der Bäuerin beleuchtet sowie die Frauenleitbilder des landwirtschaftlichen Milieus herausgearbeitet und diskutiert.

Der Frage nach dem Bildungsbegriff der Landvolkshochschulen folgend befasst sich Kapitel 2.6 mit Bildungsbegriffen im Allgemeinen, der Rolle der Institutionen und pädagogischen Kräfte im Bildungsprozess, feministischen Frauenbildungsansätzen sowie der Geschichte und dem Status quo der Landvolkshochschulen und ihrer Frauenbildungsansätze.

Nach diesen die Theorie betreffenden Darstellungen und Diskussionen folgt der empirische Teil der Studie, dessen Forschungsdesign in Kapitel 3 als biografieorientierte qualitative Sozialforschung in Anlehnung an Gabriele Rosenthal (1995) vorgestellt wird. Drei der narrativen Interviews werden in Kapitel 4 mithilfe der Darstellung und Kontrastierung erlebter und erzählter Lebensgeschichte analysiert. In Kapitel 4.4 werden die drei Typen des Umgangs der Bäuerinnen mit der Situation der Lebensmitte und dessen Ursachen und Konsequenzen für mögliche Lebenskonflikte voneinander unterschieden.

Im Anschluss an die Empirie werden in Kapitel 5 die theoretischen und empirischen Ergebnisse miteinander verglichen und Übereinstimmungen wie Abweichungen beschrieben. Weitere zum Verständnis notwendige Theorieelemente werden ergänzt. Aus der Zusammenführung aller herausgearbeiteten Erkenntnisse ergeben sich theoretische Verallgemeinerungen hinsichtlich der Lebenskonflikte der Landfrauen und deren Entstehungszusammenhänge sowie weitere offene Forschungsfragen, die in Kapitel 6 nachzulesen sind. Auf die Problemstellung des fehlenden Bildungskonzeptes für die Arbeit mit Bäuerinnen in Landvolkshochschulen antwortet Kapitel 6.3 mit einem Plädoyer für einen gesellschaftskritischen Bildungsbegriff. Die aufgezeigten Eck­punk­te intendieren neben einer nachhaltigen Erleichterung der Bäuerinnen durch die Integration bisher ungelebter Anteile auch deren Emanzipation in ihrem konkreten Umfeld - nicht zuletzt innerhalb der Bildungsinstitution. Sie beinhalten neue Herausforderungen hinsichtlich der Bewusstmachung automatisierter Vorgänge für die Bildungsinstitutionen und die darin arbeitenden Pädagoginnen und Pädagogen.

2. Vorliegende Theorien relevanter Themenkomplexe

2.1 Grundlagen der Forschung zur Sozialisation der Bäuerinnen

Da die spezifischen Sozialisation der Bäuerinnen in der wissenschaftlichen Literatur noch nicht bearbeitet wurde, werden in diesem Kapitel sich daran annähernde Theorien behandelt. Im Zentrum der allgemeinen Grundlagen der Sozialisation in Kapitel 2.1.1 steht das als Basis für das Verständnis milieuspezifischer Sozialisation dienende Habituskonzept Pierre Bourdieus (1997a). Kapitel 2.1.2 enthält wesentliche Theorien der weiblichen Sozialisation, in der Annahme, dass diese mit einigen Abweichungen auch auf Bäuerinnen zutrifft. Die ländliche Sozialisation wird in Kapitel 2.1.3 beschrieben und umfasst neben geschlechtsunabhängigen Aspekten auch die Sozialisation der Mädchen auf dem Land. Die Folgerungen dieser Theorien für die Sozialisation der Bäuerinnen finden sich in Kapitel 2.1.4.

2.1.1 Allgemeine Grundlagen

2.1.1.1 Definition

„Sozialisation ist nicht einfach die (freiwillige oder erzwungene) Übernahme gesellschaftlicher Erwartungen in psychische Strukturen, sondern ein Prozess der aktiven Aneignung von Umweltbedingungen durch den Menschen“ (Tillmann 2000,12),

so die klassische Definition Klaus-Jürgen Tillmanns in seinem Werk „Sozialisationstheorien“. Die gesellschaftlichen Erwartungen, die Umweltbedingungen bilden also trotz der „aktiven Aneignung“ des Menschen die Voraussetzung für die jeweilige Sozialisation. Im Zusammenhang mit dem Stichwort der Moderne „Individualisierung“ werden kulturelle Eigenheiten schnell unterbewertet. Ulrich Beck und Elisabeth Beck-Gernsheim (1994) definieren Individualisierung wie folgt:

„Individualisierung meint zum einen die Auf lösung vorgegebener sozialer Lebensformen - zum Beispiel das Brüchigwerden von lebensweltlichen Kategorien wie Klasse und Stand, Geschlechtsrollen, Familie, Nachbarschaft usw.; oder auch, wie im Fall der DDR und anderer Ostblockstaaten, der Zusammenbruch staatlich verordneter Normalbiographien, Orientierungsrahmen und Leitbilder.“ (Beck/Beck-Gernsheim 1994, 11)

Aus dieser Betonung der „Brüchigkeit“ lebensweltlich bedingter Normen[1] wird für die heutige Zeit oftmals absolute Freiheit unabhängig von Bindungen durch von Klasse und Geschlecht gefolgert. Demnach erübrigte sich die Frage nach einer geschlechts- und milieuspezifischen Sozialisation. Die sozialen Voraussetzungen der „Genese der Persönlichkeit“ (Tillmann 2000, 12) werden unter der Bedingung grenzenloser Freiheit jedoch unter­be­wertet, wenn nicht gar nivelliert. Tillmann hingegen geht in der o.g. Definition von durch Umweltbedingungen geprägten „Sozialcharakteren“ aus. Im Rahmen der vorliegenden, sich mit Frauen eines bestimmten Milieus beschäftigenden Studie wird eine starke Prägekraft des menschlichen Umfelds vorausgesetzt, die individuelle Entwicklungsspielräume in eher begrenztem Maße zulässt.

Tillmanns Unterscheidung der primären, d.h. familiären, durch Bindung und sekundären, d.h. durch Institution und Gesellschaft ausgelösten Sozialisation ist innerhalb von Biografien als Chronologie zu verstehen. Zu beachten ist, dass bereits die familiäre Konstellation gesellschaftlich bedingt und Familie, vor allem die Landwirtsfamilie als Einheit von Betrieb und Familie, eine Institution ist.

Für die Auswahl der dargestellten Sozialisationstheorien wird folgende Definition zugrunde gelegt:

„Sie [die Sozialisationstheorie, A.d.V.] hat zum einen die eher psychologische Frage aufzuklären, wie sich Subjekte ihre unmittelbare soziale Umwelt aneignen und dabei ihre Persönlichkeitsstrukturen ausbilden. Zum anderen hat sie das eher soziologische Problem zu behandeln, welche Zusammenhänge zwischen diesen Umweltbedingungen und umfassenderen gesamtgesellschaftlichen Strukturen bestehen.“ (Tillmann 2000, 17)

2.1.1.2 Das Habituskonzept

Dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu (1930-2002) ist ein Konzept über die Wechselwirkung zwischen der prägenden Kraft der Gesellschaft und dem Individuum zu verdanken. Da er die einzelnen Entwicklungsphasen des Menschen außer Acht lässt, handelt es sich nicht um einen Sozialisationsansatz im eigentlichen Sinne. Seinem Selbstverständnis entsprechend, eher Kultursoziologe oder Ethnologe als Sozialisationsexperte zu sein (vgl. Liebau 1997, 52), spart er z.B. den Bereich der Familie in seinen Untersuchungen aus und bezeichnet dies selbst als „Lücke“ (vgl. Liebau 1987, 80). Erst Eckart Liebau (1997) untersuchte ausführlich Bourdieus Ausführungen auf die Konsequenzen für die Sozialisation hin. Das Habituskonzept ist insofern für diese Studie ausführenswert, als es sowohl zur Erklärung der geschlechtsspezifischen Sozialisation als auch der bäuerlichen Sozialisation angewandt wurde - allerdings noch nicht in der Kombination weiblich und bäuerlich.

Der Habitus eines Menschen wird nach Bourdieu (1997a) durch seine eigene Vergangenheit und die seiner Kultur, seiner Familie geprägt:

Wesen ist was gewesen ist. Es ist wahr, daß das gesellschaftliche Sein das ist, was gewesen ist, aber auch, daß das, was einmal gewesen ist, für immer nicht nur in die Geschichte, was sich von selbst versteht, sondern in das gesellschaftliche Sein, in die Dinge und auch die Körper eingeschrieben ist.“ (ebd., 51)

Gesellschaftliche Geschichte manifestiert sich in der Person. Relevant für die Sozialisation sind gruppen- bzw. klassenspezifische Unterschiede. Statt von „Klassen“ spricht Bourdieu allerdings von „sozialen Räumen“, in denen sich vermehrt bestimmte Praktiken und Geschmäcker, sog. „Dispositionen“, ausbilden, weil die jeweiligen Individuen sie „inkorporiert“, d.h. in den Körper aufgenommen haben. Dieser Logik folgend kann ein mangelndes Zugeständnis an eigene Gestaltungsmöglichkeiten der Individuen hinsichtlich ihrer Entwicklung vermutet werden. Tatsächlich wird im Habituskonzept eine Einschränkung der Wahlmöglichkeiten des Menschen durch kulturelle - nicht etwa biologische - Festlegungen zu Grunde gelegt. Inwieweit der Habitus in Folge der genannten Umschreibungen deterministisch ist, wurde schon vielfach diskutiert.[2] Bourdieu geht mit Leibniz davon aus, dass drei Viertel unserer Handlungen unbewusst sind (vgl. Liebau 1987, 59). Die Vollzüge des Habitus sind in erster Linie unbewusste Handlungen:

„Die habituellen Dispositionen sind auf eine derart fundamentale Weise im Körper verankert, dass sie bis in die entwicklungspsychologisch grundlegende Schicht der motorischen Schemata reichen und dadurch die menschliche Existenzweise von Grund auf prägen.“ (Schwingel 2000, 62)

Bourdieu wehrt sich gegen den Vorwurf des Determinismus, ohne die Determinanten zu leugnen. Sein Ziel ist es, diese aufzudecken. Der primäre Habitus, die ältesten inkorporierten Dispositionen, sind zwar nicht als Verhängnis, jedoch als schicksalsprägend zu bezeichnen. Der Habitus stellt die Vermittlung zwischen Struktur und Subjekt dar, welches als „sozialer Akteur“ bezeichnet wird, und

„fragt nach den Bedingungen und Formen der alltäglichen Praxis und ihrer Bedeutung für die gesellschaftliche Reproduktion und die individuellen, gruppenspezifischen Lebensstile und Lernformen“ (Liebau/Müller-Rolli 1985, 273).

Der Habitus sagt weniger über den ganzen Menschen aus als vielmehr über den gesellschaftlich gewordenen „sozialen Akteur“ und geht folglich nicht von einem normativen Subjekt-Modell aus:

„Habitus ist der Begriff, mit dem Bourdieu die im Individuum gewordene Gesellschaft zu rekonstruieren versucht, genauer: die Individuum gewordene Gestalt von Gesellschaft. Habitus ist also ein Begriff, mit dem nicht etwa eine vollständige Bestimmung des Subjekts versucht wird, sondern dieser Begriff analysiert das Subjekt nur als sozialen Akteur, also unter der soziologischen Perspektive. Es ist der Mensch als Zustand des Sozialen, der mit diesem Begriff thematisch wird, nicht der ganze Mensch oder das Subjekt im normativen Sinn.“ (Liebau 1987, 61)

Der Habitus beinhaltet für den „sozialen Akteur“ ein Gesetz der Notwendigkeit, die eine Möglichkeit der Freiheit enthält. Die Freiheit liegt im Erkennen genau dieses Gesetzes:

„Die Freiheit besteht nicht darin, diese Notwendigkeit magisch zu verleugnen, sondern darin, sie zu erkennen, was keineswegs dazu verpflichtet und berechtigt, sie anzuerkennen. Die wissenschaftliche Erkenntnis der Notwendigkeit schließt die Möglichkeit einer Aktion ein, die darauf abzielt, sie zu neutralisieren und mithin eine mögliche Freiheit, während das Nichterkennen der Notwendigkeit deren Anerkennung in uneingeschränkter Form impliziert.“ (Bourdieu 1997b, 57)

Die „sozialen Akteure“ handeln nach den oft unbewussten Regeln des jeweiligen „sozialen Raumes“ strategisch nach den Prinzipien des „sozialen Sinns“. Gleichzeitig vermitteln sie die übernommenen Regeln weiter. Damit wird der Habitus „generativ“ und „reprodukiv“. Gerhard Portele (1985) spricht in diesem Zusammenhang von „Zirkularität“:

„Die ‚objektiven Strukturen’ der Gesellschaft, die ‚Existenzbedingungen’ generieren den Habitus im einzelnen, der Habitus generiert die Praxis, die Praxis generiert die objektiven Strukturen.“ (Portele 1985, 303)

Der Mensch ist gleichzeitig Objekt und Subjekt der Strukturen. Die Entwicklung des Einzelnen geschieht auf dem „Weg durch den sozialen Raum“ (Liebau 1987, 90). Durch den Erwerb einer Position - sei es eine formelle oder informelle -, die andere Dispositionen voraussetzt, als sie der soziale Akteur mitbringt, ist er gezwungen, dazuzulernen. Er hat nicht nur die Freiheit, sondern vielmehr die Pflicht, sich den entsprechenden Erwartungen anzupassen. Für ein Gelingen dieses Prozesses darf allerdings der Abstand zwischen „positioneller Kompetenz“ und „individueller Kompetenz“ nicht zu groß sein.[3] Der Weg zu neuen Habitusformen wird jedoch nicht zuletzt deshalb oft nicht gegangen, weil er viel Energie kostet:

„Unter sozialisationsökonomischen Gesichtspunkten ist der Erwerb nichtredundanter Habitusformen immer mit einem erheblich größeren Aufwand verbunden als eine bloße Kompetenz-Komplettierung innerhalb im ganzen redundanter Habitusformen. Das liegt nicht nur daran, daß ggf. das Risiko des Fehlschlags sehr viel größer sein kann [...], sondern liegt daran, daß der Erwerb nicht-redundanter Habitusformen mit einer Transformation der Gestalt des Individualhabitus verbunden ist.“ (Liebau 1987, 92)

Nicht zuletzt wird in durch das Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen hervorgerufenen Krisen die „Doxa“, d.h. die im Habitus verankerte Selbstverständlichkeit bestimmter Handlungen hinterfragt. Die Krise führt insofern vom Unbewussten zum Bewussten und damit zu etwas, was den Menschen nicht mehr selbstverständlich führt. Darüber hinaus kann die „Entfremdung“ der eigenen Erfahrung z.B. durch die Spiegelung eigenen Verhaltens zur Bewusstwerdung führen, deren Bedeutung Bourdieu betont: „Dabei denke ich allen Ernstes, dass die Intention der Aufdeckung gesellschaftlicher Zwänge emanzipatorisch ist.“ (1997b, 46)

Dennoch genügt zur Veränderung des Habitus Einsicht allein nicht. Bourdieu versteht seinen auf empirischer Grundlage entstandenen (vgl. Bourdieu 1982) Ansatz des Habitus nicht als Theorie, sondern bezeichnet ihn als „Praxeologie“, d.h. sein Konzept hat die Praktiken des Menschen zum Ausgangspunkt. Der Habitus wird durch praktisches Handeln inkorporiert. Insofern macht Bourdieu als „Praxeologe“ darauf aufmerksam, dass sich ein bereits erworbener Habitus erst durch wiederholtes Tun in einer fremden Kultur verändern kann. Darum muss ein „Übergang vom Einzelnen zu einer Gruppe“ (Bourdieu, zit. nach Liebau 1987, 96) geschaffen werden. Die praktische körperliche Arbeit im bäuerlichen Milieu, die Kinder durch ihre Mithilfe (vgl. Kutsch 2000) bereits früh mit vollziehen, legt dieses praxeologische Konzept als Grundlage der vorliegenden Untersuchung besonders nahe.

2.1.2 Weibliche Sozialisation

2.1.2.1 Ansätze der Frauenforschung

Die Schwierigkeiten einer geschlechtsspezifischen Sozialisationstheorie sind vielfach diskutiert worden (vgl. Hoffmann 1997, 2000). Helga Bilden (1991) beschreibt deren mögliche Konsequenzen für das Menschen bzw. Frauenbild: Neben der Vorstellung vom Individuum als Objekt von Sozialisationsprozessen und der der Entstehung einer stabilen Persönlichkeit befürchtet sie aufgrund der Beschreibung geschlechtsspezifischer Sozialcharaktere einen „schematisierenden Dualismus von männlich-weiblich“ (dies., 279). Um einer Unmöglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung entgegen zu wirken, ist in den Theorien die aktive Seite der Sozialisation zu beachten. Die komplementäre Sichtweise des Geschlechts beinhaltet in patriarchalen Verhältnissen eine Unterordnung der Frauen. Durch die Veröffentlichungen geschlechtsspezifischer Untersuchungen werden allerdings Zusammenhänge aufgedeckt, die das bestehende Geschlechterverhältnis reproduzierende Verhaltensweisen in Frage stellen und die Suche nach Alternativen forcieren.

Innerhalb der Frauenforschung nimmt die geschlechtsspezifische Sozialisation großen Stellenwert ein. Die Theorien reichen von Gleichheits- bis zu Differenzansätzen. Ein Beharren auf den Differenzen der Geschlechter innerhalb einer männerdominierten Gesellschaft führt in der Praxis immer zu einer Zweitrangigkeit der Frauen. Eine Gleichheitsideologie bedeutet hingegen eine Anpassung an die durch Männer repräsentierten Verhaltensformen bei Nichtachtung andersartiger Möglichkeiten. Annedore Prengel (1990) entwirft hingegen das Modell der „Demokratischen Differenz“. Es beinhaltet die Anerkennung der Unterschiede bei gleicher Teilhabe an Ressourcen. So sehr diese Perspektive den Menschenrechten entspricht, geht sie nach wie vor von - wenn auch gewachsenen - Unterschieden aus.

Die Unterscheidung zwischen dem biologischen, körperlichen Geschlecht „sex“ und dem kulturellen, sozialen Geschlecht „gender“ bringt eine neue Differenzierungsmöglichkeit mit sich. Ursprünglich stammt diese Unterscheidung aus der medizinisch-psychiatrischen Diskussion der fünfziger Jahre um die Transsexualität. Die feministische Theorie hat in den siebziger Jahren das Konzept aufgegriffen, um die immer wieder mit der „Natur der Frau“ begründeten Diskriminierungen zu entlarven (vgl. Becker-Schmidt/Knapp 2000, 69).

Heute wird u.a. die „Dekonstruktion“[4] der Geschlechterverhältnisse propagiert. Die Zweigeschlechtlichkeit im Sinne von „sex“ gilt demnach bereits als kulturell konstruiert und fällt damit in die Kategorie „gender“. Es ist folglich nicht weiter von Geschlechtsdifferenzen auszugehen, da die Konstruktion der Zweigeschlechtlichkeit durch die Unterscheidung nur manifestiert wird. Diese Sicht beinhaltet allerdings eine von Metz-Göckel nicht geteilte Ignoranz gegebener und letztlich prägender Unterschiede: „Aus der Perspektive der Frauen- und Geschlechterforschung zur Sozialisation von Mädchen und Jungen ist von einem Nebeneinander von höchst Unterschiedlichem auszugehen.“ (Metz-Göckel 2000, 111) In Anlehnung an diese Sicht wird in der vorliegenden Untersuchung von der „Konstruktion“ der Unterschiede ausgegangen.

Im deutschsprachigen Raum befasst sich Carol Hagemann-White seit den achtziger Jahren mit dem „kulturellen System der Zweigeschlechtlichkeit“. Es beinhaltet für jedes Geschlecht die Erwartung bestimmter Verhaltensformen und Persönlichkeitsmerkmale. Je nach Geschlecht werden bestimmte Handlungen belohnt oder sanktioniert. In einer patriarchalen Gesellschaft führt dies zur Zweitrangigkeit der Frauen:

„So gilt recht allgemein, daß der Tätigkeitsbereich der Männer übergreifend ist und gewissermaßen den der Frauen umfaßt. Wird der öffentliche Bereich den Männern und der häusliche Bereich den Frauen zugewiesen, ist Öffentlichkeit als Sorge um das Gemeinwohl (also auch um die Bedingungen der Möglichkeit häuslichen Wirtschaftens) gedacht, während Frauenarbeit als Zuarbeit oder als Sorge um das Besondere, um die eigenen Angehörigen, das eigene Haus erscheint.“ (Hagemann-White 1984, 80)

Frauen sind jedoch nicht als passive Opfer[5] zu sehen, sondern arbeiten aktiv an der Geschlechtersozialisation mit. Diese Fortführung der Geschlechterverhältnisse nennen Hagemann-White und nach ihr weitere Frauen (vgl. Bührmann u.a. 2000, 106ff) „doing gender“.

„Geschlechtersozialisation besteht dann darin, dass Jungen und Mädchen ein Regelsystem übernehmen, mit dessen Hilfe sie lernen, sich in den vielfältigen Interaktionen und sozialen Situationen als Junge oder Mädchen darzustellen und voneinander abzugrenzen, so dass sie ‚eindeutig’ geschlechtlich identifiziert werden können und die entsprechende soziale Anerkennung finden.“ (Metz-Göckel 2000, 108)

Frauen wie Männer reproduzieren durch ihre Interaktionen die Verhaltensformen und geben sie an die kommenden Generationen weiter. Dies schließt jedoch kein gleichförmiges Verhalten aller Frauen ein. Die Unterschiede zwischen Frauen und wie sie zustande kommen bedürfen innerhalb der Frauenforschung eines besonderen Augenmerks, um gezielt die Reproduktionskreisläufe durchbrechen zu können.

2.1.2.2 Geschlechtsidentitätsentwicklung nach der Objektbeziehungstheorie

Sigmund Freud hat als erster den Erwerb der Geschlechtsidentität durch die Objektbeziehungstheorie beschrieben (ders. 2000). Seine Ausführungen sind vielfach zitiert[6] und kritisiert worden. Dennoch ist diese Theorie von weitreichender Bedeutung für die primäre Sozialisation:

„Im Unterschied zu anderen Sozialisationstheorien, etwa lerntheoretisch fundierten, wird in der Psychoanalyse die emotional-affektive und interaktionsdynamische Basis des Erwerbs von Selbst- und Fremdkonzepten der Geschlechtsrollenidentität herausgearbeitet.“ (Scarbath 1992, 116)

Freud beschreibt in den „[d]rei Abhandlungen zur Sexualtheorie“ die psychosexuelle Entwicklung des Jungen und des Mädchens als „zweizeitig“ (vgl. ders. 2000). Die erste Phase ist die der ödipalen Situation, die zweite die der Pubertät. In der ödipalen Phase geht es um die Bindungen der Objektbeziehungen. Bis zur genitalen Phase (2.-5. Lebensjahr), also in der oralen und analen Phase, ist die Entwicklung bei Junge und Mädchen relativ identisch. Ca. ab dem 5. Lebensjahr beginnt beim Jungen die sogenannte ödipale Situation. Die Ödipuseinstellung schließt den kindlichen Wunsch ein, die eigene genitale Sexualität mit dem gegengeschlechtlichen Elternteil auszuleben. Der Junge fürchtet als Folge seiner Mutterverliebtheit die Kastration[7]. Er gibt die libidinöse Objektbesetzung zur Mutter auf und internalisiert durch die angedrohte Kastration das Inzesttabu. Er wendet sich dem Vater zu, möchte so sein wie er und zeigt verstärkt „männliches Verhalten“. In dieser schockartigen Abwendung von der Mutter wird das Über-Ich aufgerichtet (vgl. Tillmann 2000, 65). Beim Mädchen wird ebenfalls von einer prä-ödipalen Bindung an die Mutter ausgegangen. Durch das Entdecken der eigenen Penislosigkeit entwickelt das Mädchen Penisneid und wendet sich von der Mutter ab und dem Vater zu. Aus dieser Position heraus beginnt sich das Mädchen mit der Mutter zu identifizieren. Es will so werden wie sie, um vom Vater geliebt zu werden. Die ödipale Situation wird im Gegensatz zu der des Jungen nur langsam verlassen. Deshalb ist nach Freud die Über-Ich-Aufrichtung weniger eindeutig als beim Jungen, bei dem dies geradezu schockartig geschieht.[8]

Freud leitet von der Unterschiedlichkeit der Jungen und Mädchen innerhalb der ödipalen Phase eine gebrochene Identität der Mädchen ab (vgl. Tillmann 2000, 69).

„Charakterzüge, die die Kritik seit jeher dem Weibe vorgehalten hat, daß es weniger Rechtsgefühl zeigt als der Mann, weniger Neigung zur Unterwerfung unter die großen Notwendigkeiten des Lebens, sich öfter in seinen Entscheidungen von zärtlichen und feindseligen Gefühlen leiten läßt, fänden in der oben abgeleiteten Modifikation der Über-Ichbildung eine ausreichende Begründung.“ (Freud 2000 Bd. V, 266)

Freud folgert im Weiteren aus der Identifikation von Töchtern mit ihren Müttern die Übernahme der weiblichen Passivität und der Unterordnung der Frau (vgl. Freud 2000 Bd. I, 563f).[9] Dass er aus biologischen Beobachtungen soziologische Folgerungen zieht, ist allerdings kritisch zu betrachten. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Berücksichtigung gesellschaftlicher Faktoren der Prägung. Horst Scarbath erklärt Freuds Interpretationen mit dem Zeitgeist:

„Solches Denken entspricht nicht nur den bürgerlichen Rollenbildern bzw. -klischees der Jahrhundertwende, sondern auch - was oft übersehen wird - einem für das biologische, anthropologische und entwicklungspsychologische Denken des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts typischen Konzept: dem eines ‚psychophysischen Parallelismus’, wonach biologischen (insbesondere anatomischen) Phänomenen eine Indikatorfunktion für psychosoziale Sachverhalte zukommt. Die (zumal in der damaligen sexuellen Interaktion ‚normale’) aktiv-eindringende Funktion des Phallus und die passiv-aufnehmende der Vagina wurden offenbar auch von Freud als Indikatoren für eine grundsätzliche Geschlechter- und Lebenspolarität aufgefaßt.“ (Scarbath 1992, 119)

Erwartungsgemäß äußern gerade feministische Autorinnen Kritik an dieser Deutungsweise. Die Psychoanalytikerin Nancy Chodorow beispielsweise folgert aus der Objektbeziehungstheorie wertschätzende Konsequenzen für Mädchen. In ihrem Werk „Das Erbe der Mütter“ (1994) knüpft sie ebenso wie Freud an der Ablösung des Kindes von der Mutter an. Der Individuationsprozess findet schon nach Freud bei Mädchen allmählich statt. Da sich die Tochter gleichzeitig von der Mutter abwenden und mit ihr identifizieren muss, bleibt trotz aller Trennung auch Bindung erhalten.

„Doch - völlig anders als bei Freud - entsteht auf diese Weise nicht eine charakterliche Minderwertigkeit des Weibes, sondern - eher im Gegenteil - ein weitaus höheres Maß an Empathie und Beziehungskompetenz bei den Mädchen: Weil Knaben die Lösung von der Mutter eher als Abtrennung und Verdrängung bearbeiten, Mädchen hingegen sich mit der Ambivalenz dieser Lösung fortdauernd beschäftigen (müssen), schließen Mädchen ‚diese Periode mit einer in ihrer primären Definition des Selbst eingebauten Grundlage für >Empathie< ab, die bei Knaben nicht in der gleichen Weise entsteht.’ (Chodorow 1990, 217)“ (Tillmann 2000, 74)

Darum haben nach Chodorow Frauen die besseren Fähigkeiten zu „muttern“. Chodorow sieht dies als eine besondere, sich bei den Töchtern reproduzierende psychologische und soziale Fähigkeit der Frauen (vgl. Chodorow 1986, 267). Sie sieht allerdings auch die Gefahr der Reproduktion der Geschlechterverhältnisse durch die beschriebene Praxis:

„Die soziale Reproduktion ist also asymmetrisch. In ihrer häuslichen Rolle reproduzieren Frauen Männer und Kinder in körperlicher, psychologischer und emotionaler Hinsicht. In ihrer Rolle als Hausfrauen bauen sich Frauen selbst Tag für Tag wieder auf und reproduzieren sich selbst emotional und psychologisch in der nächsten Generation als Mütter. Dadurch tragen sie zum Fortbestand der eigenen sozialen Rollen und Positionen in der Geschlechter-Hierarchie bei.“ (Chodorow 1994, 270)

Die Objektbeziehungstheorie ist Kritik verschiedener Seiten ausgesetzt. Da von der Mutter als Primärobjekt des Kindes ausgegangen wird, gilt diese Theorie - ob bei Freud oder bei Chodorow - vor allem in einer klassisch bürgerlichen Gesellschaft (vgl. Bilden 1991, 295). Sie wird hinfällig, wenn beispielsweise der Vater die frühkindliche Betreuung übernimmt, sie relativiert sich bei Nicht-Stillen oder schwacher körperlicher Bindung zur Mutter. Bilden (1991) kritisiert die mangelnde Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte:

„Biographische Brüche, situationsspezifische Anforderungswechsel, gesellschaftlicher Wandel haben in Chodorovs schematisierender Sicht keinen Platz. Es erscheint mir daher dringend erforderlich, diese einfache Theorie stärker sozialwissenschaftlich einzubinden, wozu Hagemann-White’s Konzept sich anbieten würde. Allerdings müßte dabei der Bezug auf das materielle System der Arbeitsteilung sowie auf Macht und Gewalt im Geschlechterverhältnis stärkeres Gewicht erhalten als bisher.“ (ebd., 296)

Hagemann-White bestätigt zwar Chodorow darin, dass die psychische Abtrennung von der Mutter für Mädchen schwieriger ist als für Jungen, begründet dies jedoch damit, dass die Mutter der Tochter nicht vermittelt, dass sie „etwas anderes“ ist; „ihre psychische Abtrennung wird im günstigen Fall von der Mutter angenommen, aber nicht vorangetrieben“ (Hagemann-White 1984, 87). Das sozialkonstruktivistische Konzept des „doing gender“, demzufolge Geschlecht vor allem im Handeln zum Ausdruck kommt, Frauen folglich aktiv die Geschlechterdifferenz reproduzieren, kritisiert ein auch von Chodorow dargestelltes Festhalten am Mutterideal:

„So ist gesellschaftlich gesehen gerade die Befreiung der Männer von der Last der Reproduktionsarbeit, ihr höherer Status, für wichtigere Dinge als Flaschen und Windeln zuständig zu sein, also kurzgefaßt ihre objektive Macht der Grund, warum innerpsychisch die Idee der unendlichen und überwältigenden Macht der Mütter erhalten bleiben kann. Die Macht der Mütter ist im genauen Sinne eine ideologische Verkehrung.“ (ebd., 89)

Wenn Frauen ihre Stärken idealisieren, verbleiben sie auf unterbewerteten, in einer patriarchalischen Kultur von Männern definierten und nicht bezahlten Plätzen. Der geschlechtliche Unterschied wird zur Ungerechtigkeit, zur „Differenz-Falle“ für Frauen, solange sie sich in einem System der hierarchischen Differenz bewegen (ebd.).

Festzuhalten bleibt, dass unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen mit der Mutter als Primärobjekt des Kleinkindes Jungen eher zu Trennung und Abgrenzung animiert werden als Mädchen. Das doppelte „Nein-sagen-müssen“ des Jungen bei seiner Individuation hingegen umfasst eine doppelte Abgrenzung: Während der Junge die Mutter als von sich verschieden erfährt, sie also penislos als „nicht-Mann“ zu sehen ist, muss er sich von ihr abgrenzen: „Mann=nicht-nicht-Mann“ (ebd. 43). Dem entgegen geschieht die Individuation des Mädchens durch Identifikation mit der Mutter statt durch Abgrenzung.

2.1.2.3 Die Adoleszenz als „zweite Chance“ der Geschlechtsidentitätsentwicklung

Freud geht davon aus, dass die Geschlechtsidentität in einer zweiten Phase, nämlich der Pubertät, weiter entwickelt wird. Dieser zweite Schub „bestimmt die definitive Gestaltung des Sexuallebens“ (Freud, zit. n. Erdheim 1997, 273). Mario Erdheim (1997) hat sich mit Psychoanalyse und Kultur verknüpfendem ethnopsychoanalytischem Blick besonders der hinsichtlich der geschlechtlichen Identität Umstrukturierungsmöglichkeiten bereithaltenden Adoleszenz gewidmet:

„Der erste Triebschub, der von der ödipalen Phase aufgefangen wird, führt zur Anpassung an die stabile, konservative Familienstruktur, der zweite, der in der Pubertät anfängt, zur Anpassung an die dynamische, expansive Kulturstruktur.“ (Erdheim 1997, 277)[10]

Die Chance dieser Phase liegt darin, dass narzisstische Kränkungen durch den Ödipuskonflikt „verflüssigt“ werden können (vgl. Flaake/King 1989).[11] Zum einen kann sich der/die Jugendliche durch neue Objektbesetzungen von den Eltern ablösen. Zum anderen spielt die Arbeit eine große Rolle für die Entwicklung des Selbstbewusstseins einer jungen Frau.[12] Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die jungen Frauen in einer sich vom familialen System unterschiedenen Kultur bewegen, wie auch Karin Flaake und Vera King (1989) zur Thematik der „zweiten Chance“ einräumen:

„Allerdings verringern sich die Veränderungspotentiale der Adoleszenz in dem Maße, in dem sich Institutionen (wie z.B. Schule, Militär, Kirche etc.) aufgrund ihrer Strukturen dafür ‚anbieten’, familiale Erfahrungen auf den institutionellen Kontext zu projizieren bzw. die Abhängigkeit von der Familie darauf zu übertragen. Diese institutionellen Strukturen verhindern von daher eine wirkliche Ablösung, und die gesellschaftliche Reproduktion von Machtverhältnissen steht aus dieser Perspektive in engerem Zusammenhang mit der Eingrenzung der adoleszenten Dynamik.“ (Flaake/King 1989, 30)

Genügend „Freiraum“ ist folglich die Bedingung für die Orte, an denen die junge Frau andere Erfahrungen machen kann als im Elternhaus. Ein wichtiges Erfahrungsfeld für Frauen sind selbstbestimmte Arbeitsfelder, um ihre eigene Individuation voranzutreiben und die Bindungen an die Familie zu lockern, oder, wie Hagemann-White es ausdrückt:

„Die Chance aber - das ‚Rettende’ der Kultur gegenüber der Familie in Erdheims Begriffen - besteht darin, daß Anteile aus dem pubertären Narzißmus mit dem Erleben eigener Kompetenz und dem Spaß am Gelingen einer Aufgabe zusammenfließen und eine Zukunftsperspektive in der Arbeit schaffen können.“ (Hagemann-White 1998, 67).

Sie stellt fest, dass in den Aufgaben der Adoleszenz, wie Klaus Hurrelmann (1991) sie darstellt, die „nicht-erwerbsförmige Haus- und Erziehungsarbeit“, obwohl gesellschaftlich für Frauen definiert, im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht enthalten ist. Mädchen lernen häufig an unterschiedlichen Stellen Hausarbeit. Dies hilft ihnen in Bezug auf „selbstbestimmte Arbeitsfelder“ nicht weiter, denn: „Sie haben lediglich gelernt, zwei Dinge zu tun, die sich gegenseitig widersprechen.“ (Hagemann-White 1998, 69)

2.1.2.4 Geschlechtersozialisation nach dem Habituskonzept

Eckart Liebau (1992) hat sich unter geschlechtsspezifischer Perspektive mit dem Habitus-Ansatz beschäftigt. Hinsichtlich der weiblichen Sozialisation ist zunächst festzustellen, dass Geschlecht nur ein Kriterium des Habitus-Erwerbs ist.[13] Dennoch ist es zu beachten, wie auch Thomas Fliege (1999) konstatiert: „Da Sozialisation immer auch in geschlechtsspezifischen Bahnen verläuft, ist ‚Geschlecht’ eine zu berücksichtigende Dimension bei der Herausbildung des Habitus.“ (Fliege 1999, 105) Das Kind reagiert auf die geschlechtsspezifischen Anforderungen:

„Das Kind wird also von Anfang an in die Bedingungen einsozialisiert, in die es hineingeboren ist; und es wird im Lauf der Zeit genau jene Kompetenzen erwerben, die ihm eine aktive Bewältigung seiner Lebenslage ermöglichen.“ (ebd. 139)

Das Kind ist nicht reines Objekt, sondern auch Subjekt der Bedingungen. Die Einflussnahme zwischen Umfeld und Mensch verläuft zirkulär: Der Habitus der Eltern wirkt auf das Kind. Das Kind praktiziert und reproduziert damit diesen Habitus. Es hat jedoch nur den Ausschnitt der Wahlmöglichkeiten zur Verfügung, den es in der Praxis seines Umfeldes wahrnimmt. In der Jugend allerdings gibt es wesentliche kulturelle Freiräume, unbeaufsichtigte Bewegungsmöglichkeiten und darin die Möglichkeit, alternative Geschlechtsrollenleitbilder kennen zu lernen. Die nach der Reproduktionstheorie Bourdieus zu vermutende Einschränkung der Sozialisation relativiert sich. Darum unterscheiden sich die Verhaltensweisen der Kinder immer von denen der Eltern:

„Ihre [der Jugendlichen; A.d.V.] Habitusformen können - im Gegensatz zu Bordieus oben zitierter Auffassung - daher gar nicht ein bloßes Abziehbild der Habitusformen der Elterngeneration sein: Nicht nur unterscheidet sich die jeweilige Gegenwart, es unterscheidet sich auch die erwartbare Zukunft.“ (Liebau 1992, 144)

Töchter verhalten sich nicht uneingeschränkt nach dem Vorbild der Mütter, da ihnen die Jugendphase Freiraum zu unterschiedlichen Möglichkeiten bietet. Zwar erhalten heute Frauen wie Männer eine Chance zur Ausbildung, doch wird ihnen von der Mutter in der Regel der Haushalts- und Erziehungsbereich nahe gebracht. Wie schon Hagemann-White beschreibt auch Liebau:

„Frauensozialisation hat heute in der Regel die Doppelperspektive von Haushalt bzw. Familie und Beruf; Männersozialisation ist perspektivisch nach wie vor eher berufs- und öffentlichkeitszentriert.“ (Liebau 1992, 139)

Der Habitus der Töchter wird auch in der Pubertät von der Mutter geprägt, durch die gesellschaftlichen Verhältnisse jedoch modifiziert:

„Die Töchter beerben also die Mütter durchaus direkt! Aber diese Erbschaft äußert sich nicht als unveränderte Reproduktion, sondern als Adaption unter modernisierten Lebensverhältnissen.“ (ebd., 145)

2.1.3 Ländliche Sozialisation

2.1.3.1 Sozialgeschichtliche Bedingungen

Die Basis ländlicher Sozialisation ist die bestimmte Verhaltensnotwendigkeiten produzierende Kulturgeschichte des Landes. Ein ethnologisches und sozialgeschichtliches Werk Beate Brüggemanns und Rainer Rhieles (1986) steht darum im Zentrum dieses Abschnittes. Während sich seit den fünfziger Jahren die Agrarsoziologie darum bemüht, das Land als modern darzustellen und mögliche Unterschiede zur Stadt zu nivellieren, gibt es seit Ende der siebziger Jahre sozialgeschichtliche Studien über das Dorf[14] mit der Intention, dörfliche „Eigenheiten“, den dörflichen „Eigen-Sinn“ (Brüggemann/Rhiele 1986) aufgrund der bäuerlichen Geschichte festzustellen. Die Autoren wohnten über einige Zeit in einem Dorf, das sie Walddorf nennen. Es liegt im südlichen Schwarzwald, hat 3000 Einwohner (im größten Teil 1100) und noch 100 landwirtschaftliche Betriebe, davon ca. die Hälfte Vollerwerbsbetriebe. Sie gehen davon aus, dass das Dorf, insbesondere die Bauern, sich wie eine Kolonie an die Herrschenden, die industriellen Städter, anpassen mussten. Dennoch haben sich viele alte Formen gehalten:

„Was wir vorfanden, war [...] eine sich als äußerst stabil erweisende Sozialform Dorf, keineswegs dessen Ende, wenngleich der äußere Anschein sich ‚industriell’ angepaßt zeigt und, sofern man es so sieht, den Schluß auf das Ende des Dorfes nahe legt.“ (Brüggemann/Rhiele 1986, 224)

Die Geschichte der Landwirtschaft und damit der früheren Kerngruppe des Dorfes ist von Abhängigkeiten geprägt. Weil Landwirte erst im 19. Jahrhundert „eigene Bauern auf eigener Scholle“ werden konnten und auch, weil sie immer abhängig waren von der Witterung, verinnerlichten sie eine Ohnmacht gegenüber gegebenen Umständen mit der Folge mangelnder, sich politisch wie innerfamiliär auswirkenden Konfliktfähigkeit:

„Gespräche zwischen Eheleuten im Sinne von Auseinandersetzung und Überzeugungsarbeit sind selten. Positionsbedingt und -bestimmt hat jedes Familienmitglied seine Meinung, hierarchisch geordnet und abgefragt.“ (ebd., 172)

„Eigener Bauer auf eigener Scholle“ zu sein schließt zudem eine zwangsläufig Immobilität nach sich ziehende Orientierung an Grund und Boden ein. Land hatte auch in unsicheren Zeiten wie Krieg und Währungsreformen „Ewigkeitswert“. Der Erhalt des Besitzes als Grundlage der selbstständigen Existenz der Bauern hatte höchste Priorität. Dementsprechend waren Heirat und Nachkommen weniger von Emotionen bestimmt als vielmehr orientiert auf den Erhalt oder das Mehren des Besitzes. Insgesamt ließen schwierige Verhältnisse Gefühle teilweise verkümmern, wie es das folgende Zitat dokumentiert:

„Die Beziehungen aller zueinander waren kaum emotional, sondern instrumental geprägt. [...] Heirat diente und dient auch heute noch in erster Linie zum Erhalt des Hofes.[...] Heirat stiftete Kontinuität und garantierte Arbeitsfähigkeit.“ (ebd., 145f)

Die Arbeit stand über allem, nach ihr war alles andere ausgerichtet. Gesinde und Kinder waren gleichgestellt: gab es weniger Kinder, wurden mehr andere Arbeitskräfte gebraucht. Die Zeit war von der Arbeit bestimmt und diese wiederum von der Natur. Die Natur bot viel Unvorhergesehenes, aber auch verlässliche Rhythmen wie den Tages- oder Jahreslauf. Daraus entwickelte die Bauernfamilie Regeln zum „richtigen Verhalten“. Manche dieser Regeln, die einen konfliktfreien Alltag garantieren sollen, finden sich auch heute noch im bäuerlich geprägten Kern des Dorfes wieder:

„Diese bäuerliche Vergangenheit hat einen Typus von Orientierung und Wahrnehmung, von Kommunikation und Interaktion hervorgebracht, ein soziales Regelwerk, das in der Lage ist, Wandel und Veränderung weitgehend konfliktfrei, wenn auch damit nicht automatisch widerspruchsfrei, zu integrieren. Gerade der auffallende Mangel an Konfliktfähigkeit kennzeichnet diese Sozialform.“ (ebd., 125)

Innerdörflich ist damit eine die Art der Kommunikation und des Verhaltens bestimmende soziale Kontrolle über die Einhaltung des komplexen Regelwerks verbunden. Die einheitlichen Regeln im Dorf wirkten früher wie auch heute identitätsstiftend. Die damit verbundene Sicherheit hat sich in Zeiten der Not z.B. in Form der Nachbarschaftshilfe als wichtig erwiesen.[15] Die Identifikation mit dem Dorf steht über der Individualität:

„Das Dorf als Lebenszusammenhang ist nicht nur Sozialisationsinstanz, sondern auch Identifikationsobjekt und Identitätsstifter, indem es Zusammenhang und Einheit bietet und seine Bewohner mit einem ausgrenzenden Selbstbewußtsein ausstattet [...] Dieses stabile und zugleich labile Selbstbewußtsein des Dorfes und des Einzelnen ist zugleich Ursache und Folge der Unfähigkeit, scheinbar Selbstverständliches kritisch und distanziert zu hinterfragen sowie Unbekanntes als möglicherweise richtig zu akzeptieren. Statt dessen wärmt man sich lieber im Vertrauen, auch um den Preis partieller Selbstaufgabe.“ (Brüggemann/Rhiele 1986, 148ff)

Individualität wird also oftmals dem Regelsystem unterworfen, denn: „Bäuerliches Arbeiten und Leben ließ kaum Raum für die Ausbildung von Individualität, von individuellen Bedürfnissen und Verhaltensweisen.“ (ebd., 225)[16] Traditionen nehmen einen großen Raum ein, um eine kollektive Identität, eine Identität des Dorfes, der Sippe etc. darstellen zu können. Dennoch bringt das Leben im Dorf und insbesondere auf dem Hof oft eine Isolation mit sich. Die Modernisierung verstärkt durch die rückläufige Zahl der Landwirte und die Technisierung der Arbeitsabläufe diesen Trend, da quantitativ weniger Hilfe und damit Kontakt zu anderen eingefordert werden muss und kann. Die Qualität der Kontakte ist eher zweckgebunden.

Als traditionell kann trotz ihrer Veränderungen auch die Frauenrolle bezeichnet werden:

„Die soziale Stellung der Bäuerin hat sich nicht in gleichem Maße verändert wie der bäuerliche Betrieb insgesamt. Das sicherlich gewachsene Selbstbewußtsein, die kleinen
Emanzipationsschritte sind aber geknüpft an den Preis der Mehrarbeit.“ (ebd., 171)[17]

Die Sozialisationsinstanz Dorf umfasst also tendenziell Elemente wie Tradition, Besitzorientierung, mangelnde Emotion, Isolation, mangelnde Konfliktbereitschaft, klare Regeln, Rhythmen und Positionen, soziale Kontrolle sowie Identität und Sicherheit auf Kosten der Individualität.

2.1.3.2 Das dörfliche Verwandtschaftssystem

Die verwandtschaftlichen Beziehungen innerhalb des Dorfes bringen ein besonders dichtes Sozialisations- und Erziehungsnetz mit sich. Anhand des Wandlungskonzeptes und des Figurationsmodells Norbert Elias’ erforscht Ingeborg Meyer-Palmedo (1985) die Verwandtschaftsstruk­turen als Prozess. Sie hat Hof- und Verwandtschaftspläne graphisch erfasst und die Positionen in der Vergangenheit wie Gegenwart zusammengetragen. Im Nachvollzug der Dorfgeschichten arbeitete sie die vier Bedeutungsfaktoren Kontinuität, Öffentlichkeit, Autonomie und Ganzheitlichkeit verwandtschaftlicher Bindung heraus. Im Folgenden wird zuerst der Sinn dieser Faktoren vorgestellt, bevor die Folgen für die Erziehung aufgezeigt werden.

In Zeiten des Wandels gibt Verwandtschaft Kontinuität und Festigkeit. Meyer-Palmedo stellte die zahlreichen Verbindungen der Familien fest:

„Will man den Werdegang einer beliebigen Familie oder eines ihrer Mitglieder verfolgen, so muß man fortwährend zwischen diesen Plänen hin und her wechseln. Man spürt dabei geradezu sinnlich, wie vielfältig sich die Fäden sowohl in ihren Querverbindungen als auch in den Längslinien im Zeitenablauf verschlingen - die Dorfbewohner wissen es.“ (ebd., 175)

Diese innerdörflichen Linien einer Familie geben Stärke und Sicherheit, können sich die Dorfbewohner doch auf ihre Geschichte, ihre Wurzeln und ihren Clan berufen. Verwandtschaft bedeutet in Zeiten der Privatsphäre auch Öffentlichkeit. Mit der Aufgabe der Selbstverwaltung und z.T. unkonventionellerer Möglichkeiten der Mitbestimmung im Dorf und nach dem Verlust der Homogenität der Dorfstruktur und der Selbstverständlichkeit alter Regeln ist es umso wichtiger, mit Hilfe des Verwandtschaftsnetzes eine gewisse Öffentlichkeitsinstanz darzustellen. Die durch dieses Netz bewirkte Präsenz im Dorf bewirkt,

„daß die Dorfbevölkerung dank der ‚verwandtschaftlichen Öffentlichkeit’ unbewußt das Gefühl hat, in gewisser Hinsicht weiterhin tatsächlich ‚beteiligt’ zu sein, obgleich auf kommunaler Ebene die Erfahrungen seit dem letzten institutionellen Zentralisierungsschub ganz andere Schlüsse nahe legen müßten“ (ebd., 177).

Das gilt auch, obgleich es eine „reduzierte“ Öffentlichkeit ist. Ein weiterer Bedeutungsfaktor der Verwandtschaft ist die in erster Linie durch Besitz zustande kommende Autonomie. Besitz schließt Selbstständigkeit und Unabhängigkeit ein und verleiht dadurch einen gewissen Status. Er wird nicht nach marktwirtschaftlichen Gesetzen erworben, sondern weitervererbt oder wechselt durch diverse „Tauschgeschäfte“ den Besitzer. Früher handelte es sich vorrangig um bäuerlichen Besitz, während heute ebenso Baugrundstücke oder Häuser innerhalb der Verwandtschaft weitergegeben werden. Unterstützung und Zwänge liegen da nah beieinander:

„Und dieses persönliche Eigentum schreibt sich zum einen aus der verwandtschaftlichen Herkunft her und ist zum anderen mit familiärer Hilfe und Anteilnahme - damit natürlich auch mit deren Zwängen - eng verknüpft.“ (ebd.)

Verwandtschaft im Dorf zu haben bedeutet auch, überall „ganz“ bekannt zu sein. Es ist nicht möglich, an verschiedenen Orten unterschiedliche Gesichter aufzusetzen. Da privater, verwandtschaftlicher Raum mit dörflichem Raum stellenweise deckungsgleich ist oder es zumindest Durchlässigkeiten gibt, sind die Einzelnen bekannt und anerkannt so wie sie sind. Schwächen zu vertuschen ist nicht möglich. Insofern bietet die Verwandtschaft Ganzheitlichkeit in Zeiten der Segmentierung der Gesellschaft. Jeder kennt jeden und seine Schicksale.

„So spielt die Verwandt- und Nachbarschaft noch immer die Rolle der primären Sozialisierungs- und Enkulturierungs-Institution, indem sie die unmittelbaren Zusammenhänge der Reproduktion, der Fortdauer der Gesellschaft vermittelt.“ (ebd., 179f)

Meyer-Palmedo kommt ebenso wie die Landjugendforschung zu dem Ergebnis, dass die Verwandtschaft im Dorf besonders enge Sozialisationsstrukturen
mit sich bringt. Zwar gibt es in der heutigen „regionalen Dorfgesellschaft“
(Herrenknecht 1998) ein breiteres Spektrum aner­kannter Verhaltensmöglichkeiten[18], doch ist im traditionellen Teil des Dorfes eine Annäherung an die Zeiten anzunehmen, in denen noch die alte Ordnung galt. Aufgrund der guten Kenntnis der einzelnen Person und der ganzen Familie wird an die einzelne Person eine bestimmte Erwartung gestellt, deren Nicht-Erfüllung sanktioniert wird:

„Wer aber anders war oder sein oder werden wollte, als das Urteil der Dorfgenossen über ihn entschieden hatte, dem war es schwer, wenn nicht unmöglich, sich zu behaupten. Letztlich blieb u.U. nichts anderes übrig, als auszubrechen und den bergenden Rahmen ganz zu verlassen - eine traurige Alternative, die der Betreffende bestimmt nicht leichten Herzens wählte. So band das Dorf den einzelnen in die Gemeinschaft ein und lieferte ihn ihr zugleich erbarmungslos aus.“ (Meyer-Palmedo 1985, 181)

Die Zugehörigkeit zum Dorf kann durch konformes Verhalten signalisiert werden. Trotz des Bewusstseins des Dorfes, dass der Einzelne auch nichtkonforme Anteile hat, ist innerhalb des Dorfes die Konformitätsregel einzuhalten. Die Einzelnen müssen die Spannung zwischen dörflichen und modernen Regeln ausbalancieren. Das Verwandtschaftssystem repräsentiert durch seine Wurzeln in der Vergangenheit die traditionellen Inhalte. Davon sind gerade die landwirtschaftlichen Familien betroffen, da sie aufgrund der Landbewirtschaftung und damit verbundener Besitzorientierung in der Regel seit Generationen im Dorf etabliert sind und ein entsprechendes Verwandtschaftssystem aufzuweisen haben.

2.1.3.3 Soziale Kontrolle

Das Verwandtschaftssystem innerhalb des Dorfes hat weitreichende Folgen für die soziale Kontrolle. Während diese in der Agrarsoziologie als nahezu unwirksam dargestellt wird (vgl. Hainz 1999), beschreibt die lebensweltorientierte Landjugendforschung, insbesondere Heide Funk (1991), deren Funktionsweise vor allem für die Mädchen im Dorf. Die Dorfbewohner sind in diesem Kontrollsystem Kontrollierte und Kontrollierende:

„Soziale Kontrolle ist vor allem als nachbarschaftliche Kontrolle gewachsen bzw. informell organisiert; die Dorfbewohner fürchten sich in der Regel vor dieser nachbarschaftlichen Kontrolle, während sie sich gleichzeitig an ihr beteiligen. Dieser traditionelle Zirkel, der in kleinen Dörfern bis heute kaum durchbrochen ist, führt dazu, daß die Dorfbewohner sich relativ starr an einer traditionalen Normalität orientieren und eifersüchtig darüber wachen, daß sie nicht verändert wird.“ (ebd., 32)

Die Veränderung der Normen ist relativ gering. Der angesprochene „traditionelle Zirkel“ wird durch das Verwandtschaftsnetz gestützt. Zwar weist der von Gebhard Stein (1991) benannte „Normalitätsdruck“ nach dem zweiten Weltkrieg auch in den Dörfern eine gewisse Brüchigkeit auf. Doch hat sich die traditionelle Dorfbevölkerung nicht gleichermaßen mit den Verhaltensweisen der „Zugezogenen“ durchmischt, sondern weist nach wie vor zwar veränderte, aber dennoch eigene, an die Tradition anknüpfende Formen auf. Die Gruppierungen stehen nebeneinander und bitten beispielsweise einander nicht um Rat. Familien und ihre Verwandtschaft reproduzieren durch das Bezogensein auf sich selbst eigene Verfahren. In der Erziehung traditioneller Landfamilien kann diese Solidargemeinschaft auch dazu benutzt werden, den Normalitätsdruck an Kinder weiterzugeben. „Was sollen die Leute sagen?“, heißt es, und oft ist gerade ein Verwandter zur Kontrolle der Kinder in der Nähe. Die Erziehenden delegieren ihre Maßnahmen an die Dorfgemeinschaft:

„[J]ede Einschränkung der eigenen Freiheit kann auf das Gerede im Dorf abgewälzt werden, Eltern entziehen sich damit der Auseinandersetzung mit ihren Töchtern und verschieben diese auf einen geringer spürbaren Konflikt der Mädchen mit der Dorföffentlichkeit.“ (Gfrörer 1991, 240)

Damit wird das Individuum, in diesem Fall das des Elternteils, in den Hintergrund gedrängt, was wiederum als Vorbild für die Kinder gilt.

Teilweise spielen die aufgrund mangelnder Ausweichmöglichkeiten der Beobachtung umso mehr ausgelieferten Mädchen auch mit dem Wissen um die Kom­mu­ni­ka­tions­struk­tu­ren des Dorfes und legen evtl. sogar die ein oder andere falsche Fährte (vgl. Funk 1993 sowie Funk/Huber 1990), wodurch die Schlichtheit des Systems deutlich wird. Dieses Spiel mit den Kom­mu­ni­ka­tions­struk­tu­ren kann auch als Racheakt verstanden werden, denn das Dorf und die darin verwobenen Familienbeziehungen engen den Erfahrungsraum der Mädchen tatsächlich ein:

„Weitgehend bestimmend dabei ist - vor allem bei jüngeren Mädchen - die Reaktion der Eltern, engeren Bekannten und Verwandten, die den Mädchen wichtig sind. Achten diese stark auf das absolute Einhalten der traditionell gültigen, jedoch auf ihre aktuelle Zweckmäßigkeit hin meist nicht überprüfbaren Normen, werden ihre Kinder, und vor allem ihre Töchter, in ihrem Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Für die Mädchen bedeutet dies ein gewisses Maß an Erziehung zur Anpassung und Beschneidung ihrer Entscheidungsfähigkeit, vor allem in bezug auf Kleidung, Freizeit und Verhalten in der Öffentlichkeit.“ (Gfrörer 1991, 240)

Festzuhalten bleibt, dass Kinder traditioneller Familien auf dem Land durch das System der sozialen Kontrolle, insbesondere durch die Verwandtschaftsbeziehungen in ihrem Sozialisationsspielraum beschnitten sind. Da Mädchen sowohl im Dorf als auch in der Familie privatere, familiärere Räume zugewiesen werden, ist deren Einengung umso stärker.

2.1.3.4 Der bäuerliche Habitus

Das Habituskonzept Bourdieus geht von spezifisch prägenden Momenten innerhalb eines „sozialen Raumes“ aus. Während der Agrarsoziologe Hainz (1999; 2000) in seiner empirischen Studie aufgrund der Individualisierung eine Angleichung von Stadt- und Landbevölkerung annimmt (vgl. Hainz 2000, 39) stellt Bourdieu Ähnlichkeiten der „sozialen Akteure“ bei ähnlichen Positionen fest:

„[D]ie Akteure, die in diesem Raum benachbarte Positionen einnehmen, stehen unter ähnlichen Bedingungen und unterstehen deshalb ähnlichen Bedingungsfaktoren: Sie werden demzufolge mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ähnliche Dispositionen und Interessen haben und dementsprechend Vorstellungen und Praktiken ähnlicher Art produzieren.“ (Bourdieu 1997a, 109).

Innerhalb eines bestimmten „sozialen Raumes“ handeln die Menschen unbewusst nach den Prinzipien des „sozialen Sinns“. Durch die Selbstverständlichkeit der Handlungen entziehen sie sich dem Bewusstsein, der Diskussion und der eigenen Steuerung. Eine Feststellung des Habitus aber bringt die Möglichkeit einer neuen Wahlfreiheit der Handlungsmuster mit sich.

Aus der Handlungsorientierung des Habitusansatzes folgert Mathilde Kreil (1985) seine besondere Eignung als Sozialisationsmodell für Kinder des bäuerlichen Milieus:

„Für die Bauernkinder ist der produktive Bereich direkt und sinnlich zugänglich, einsehbar und sie können diesen Bereich aktiv-tätig und begreifend aneignen. Viele Eindrücke und Tätigkeiten des täglichen Umgangs mit der Arbeit können sich deshalb tief einprägen, ‚inkorporieren’, wie Bourdieu es ausdrückt.“ (Kreil 1985, 39)

Soziale Werte wie Fleiß, Disziplin, Durchhaltevermögen und Pflichterfüllung werden durch die Praxis auf dem Hof inkorporiert (ebd., 99). Die praktische Mithilfe der Kinder ist auf dem Bauernhof aktuelle Realität.[19] Dementsprechend ist das „praxeologische“ Habitus-Konzept für die bäuerliche Sozialisation anwendbar. Auf dieser Grundlage wurde in zwei Untersuchungen der neunziger Jahre der bäuerliche Habitus untersucht. Kreil (1995) wertete in ihrer Studie über bäuerlich sozialisierte Jugendliche 40 themenzentrierte, leitfadengestützte Interviews mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Bayern der Jahrgänge 1955-1969 im Alter von 18-32 Jahren unter bestimmten Fragestellungen aus. Fliege (1998) arbeitete den Lebensstil von Bauernfamilien in Oberschwaben mit Hilfe biografischer und themenzen­trier­ter Interviews heraus. Auf der Grundlage beider Studien werden im Folgenden einzelne Kriterien zusammen gestellt:

- Der Hof stellt für den Bauern die Grundlage des Lebens dar. Familie ist ohne Hof nicht denkbar und umgekehrt. In der Vergangenheit stand das „Denken vom Hofe her“ über individuellen Aspekten des Lebens: „Sozialisation, Arbeit, Sexualität, Partnerwahl und Heirat ordnen sich dem Ziel der Erhaltung und Fortführung des Hofes unter.“ (Fliege 1999, 168)
- Der zu dem Hof gehörige Besitz an „Grund und Boden“ „verleiht ihr [der Landwirtschaft, A.d.V.] nach außen hin Ansehen und verstärkt das bäuerliche Selbstbewusstsein“ (Fliege 1999, 172). Um den Hof zu betreiben, wird in der Landwirtschaft zudem die körperliche Arbeitsfähigkeit benötigt. Das „Arbeitsethos“ der Bauernfamilie erklärt sich daraus, dass „[k]örperliche Arbeit [...] in der agrarischen Welt die zentrale Voraussetzung der materiellen Existenzsicherung“ (ebd., 246)[20] war. Geistige Arbeit hingegen wird als solche nicht wirklich anerkannt. Fliege sieht darin im Sinne der „feinen Unterschiede“ Bourdieus ein „Distinktionsmerkmal“ der „Klasse“:

„Körperliche Stärke, Kraft und Ausdauer werden als ‚Kapital’, als Distinktionsmerkmal hervorgehoben. Diese hohe Bewertung von physischer Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit entspricht dem Wertehorizont einer ‚arbeitenden Klasse’, einer Berufsgruppe, die sich mit ihrer Hände Arbeit etwas geschaffen hat.“ (ebd., 248)

- In diesem Bewusstsein entwickelt sich ein nach Eva Wonneberger (1991; 1995) vor allem bei Bäuerinnen bestätigtes „Durchhaltevermögen“.[21] Die positive Seite besteht im Wissen um die Überlebensfähigkeit durch die eigene Arbeit. Kreil (1995) fand bei bäuerlich sozialisierten jungen Erwachsenen auf dieser Grundlage eine Krisenresistenz heraus:

„Von mehreren Befragten wurde betont, daß das Wissen um die eigenen Fähigkeiten für sie eine starke innere Sicherheit bedeute. Durch ihr Arbeitsvermögen würden sie sich in der Lage fühlen, alle möglichen Arbeiten zu verrichten und müßten dadurch keine tieferen Existenzängste haben, da sie in Krisenzeiten mit jeglicher Art von körperlicher Arbeit Geld verdienen könnten - notfalls auch am Fließband.“ (ebd., 126)

- Andererseits führt dieses von Kreil in ihrer Stichprobe im Vergleich zu Bundesstatistiken als überdurchschnittlich nachgewiesene Arbeitsethos dazu, dass „Untätigsein“ und „Ruhe“ auch bei momentan fehlendem Arbeitsaufkommen oft mit einem „schlechten Gewissen“ verbunden sind. Fliege spricht gar von einem vormodernen Gesundheitsbewusstsein und begründet diesen für die aktiven Bäuerinnen und Bauern folgendermaßen:

„Einen Bauer, eine Bäuerin kann so schnell nichts umwerfen, das Eingestehen von Krankheit würde ja Schwäche beinhalten, würde ja beinhalten, dass man ein schlechter Bauer, eine schlechte Bäuerin ist. Die Bäuerinnen und Bauern haben bei aller Wertschätzung ein eher instrumentelles Verhältnis zum Körper entwickelt, in dessen Rahmen Krankheit nur bei wirklicher physischer Arbeitsunfähigkeit als solche akzeptiert wird.“ (Fliege 1999, 249)

- Eng verknüpft mit der Arbeit ist der Umgang mit der Zeit. Kreil beschreibt den stark vom Lohnarbeitsdenken abweichenden Zeitrhythmus der Bauernfamilien. Es handelt sich um eine sich nach den natürlichen Erfordernissen richtende „aufgabenorientierte Zeitgliederung“ (Kreil 1995, 64; Fliege 1999, 216). Wichtiger als die Arbeitsstunden sind die entstandenen Resultate. Eine starke Zeitstrukturierung steht den Unabsehbarkeiten und Unregelmäßigkeiten innerhalb der bäuerlichen Arbeit gegenüber. Dies macht sich in einem durch die Mahlzeiten strukturierten Tagesablauf bemerkbar, durch Wiederholungen im Wochenrhythmus und durch einen immer wiederkehrenden, durch die Natur und durch die Kirche geprägten Jahreskreislauf. Da es keine „Arbeitszeit“ im eigentlichen Sinne gibt, gibt es auch keine „Freizeit“. Die Einheit dieser Zeitbereiche findet sich in der Lokalität wieder: Der Hof ist Wohn-, Lebens- und Arbeitsbereich. Er steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten.
- Auch die Familie wird im Zusammenhang mit dem Hof gedacht. Ehe und Kinder sind in der Landwirtschaft selbstverständlich. Zum einen wurden sie in der Vergangenheit eher unter praktischen Gesichtspunkten gewertet. Die Ehe diente dem Statuserhalt und einer eventuellen Besitzmehrung. Eine arbeitsame Frau brachte eine gute Arbeitsentlastung. Kinder dienten der Zukunftssicherung des Hofes. Auch heute noch gilt: „Haus und Hof sind Sicherheitsgarantien für Not, Krankheit und Alter, eine Familie zu haben bedeutet, diesen Besitzstand in die nächste Generation zu vererben.“ (Fliege 1999, 173) Ehe und Familie sind laut Flieges Forschung eine kulturelle, sich vom Durchschnitt innerhalb der Republik abhebende Selbstverständlichkeit. Es handelt sich beim Stellenwert der Ehe und Familie um ein Unterscheidungsmerkmal des bäuerlichen Milieus:

„Für das einzelne Haushaltsmitglied wie für den Gesamthaushalt stellt die Ehe eine Lebensnotwendigkeit dar, ohne die eine Kontinuität des Eigentums sowie der materiellen und sozialen Beziehungen nur sehr schwer vorstellbar wäre. Verheiratet sein - und wie später noch gezeigt werden wird, Vater und Mutter zu sein - gehört zur ‚Normalbiographie’ der Bäuerinnen und Bauern. Der Individualisierungsschub im Ehe- und Familienbereich ist im bäuerlichen Milieu eher zögerlich verlaufen.“ (Fliege 1999, 175)

- Innerhalb der Familie gibt es eine stark geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.[22] Frauen waren traditionell für die Haus-, Milch- und Viehwirtschaft sowie die Bewirtschaftung des Gartens und die Vorratsarbeit zuständig. In kleineren Betrieben waren die Unterteilungen nicht so starr wie auf größeren Höfen. Durch die Mechanisierung in der Landwirtschaft wurde die Arbeitsaufteilung im innerbetrieblichen Bereich starrer. Technisierte Arbeitsbereiche wurden zu Männerdomänen. Bäuerinnen haben, unabhängig von einer evtl. außerhäus­lichen Erwerbstätigkeit, aber auch heute innerhalb der Landwirtschaft ihre Arbeitsbereiche (vgl. Schimpf 1997). Häufige Arbeitsfelder der Frauen auf Höfen sind die Büroarbeit und aufgrund häufig fehlenden weiteren Personals die Mithilfe in Arbeitsspitzen. Trotz teilweise eigener Verantwortungsbereiche obliegen den Bäuerinnen oft nur wenige Entscheidungsmöglichkeiten im Betrieb (vgl. Fliege 1999, 239). Männerarbeit erscheint wichtiger, und im Zweifelsfall muss sich die Frau nach dem Arbeitsrhythmus des Mannes richten. Diese Mechanismen sind vermutlich auch in außerlandwirtschaftlichen Bereichen festzustellen, doch auf der Basis des genannten Arbeitsethos ist bei den Bäuerinnen im Geschlechterverhältnis ein Unterschied zu anderen Frauengruppierungen festzustellen: Die Trennung in „Männerwelt Beruf und Frauenwelt Familie“[23] war und ist nicht durchzuhalten. „Die soziale Konstruktion der ‚Hausfrau’, die Reduzierung der Frauenarbeit auf Familie ist und war eben kein integraler Bestandteil der Geschlechterkultur des Hofes.“ (Fliege 1999, 241)
- Ferner ist die Kirchlichkeit in landwirtschaftlichen Familien auffällig. Traditionell sind die Bauern mit der Kirche besonders verbunden (vgl. Herrenknecht 1998). Dies wundert nicht, da kein anderer Berufsstand so nah mit Leben und Tod, mit Werden und Vergehen zu tun hat - Phänomene, deren Bewältigung in der Religion ihren Raum hat. In der Vergangenheit gehörte die Kirche in das bäuerliche Dorf:

„Die Kirche im Dorf stand als ‚Sinnbild für die Heilsgewissheit und das christliche ‚Sicherheitssystem’ der ländlichen Welt.’ Grundlage der dörflichen Religiosität war ein vitales Überlebensinteresse; Missernten, Krankheiten, Unwetter, Seuchen und Schädlinge bedroh­ten die bäuerliche Existenz und veranlassten die Menschen zu den unterschiedlichsten Frömmigkeitsformen. Kirchliche Feste und Bräuche waren eng mit der bäuerlichen Kultur verbunden.“ (Fliege 1999, 395)

Kirche und Bauernstand gehörten bereits vor der Industrialisierung und der Entstehung des „industrialisierten Dorfes“ zusammen und damals zur „Dorfelite“ (vgl. Herrenknecht 1998). In Abgrenzung zum Proletariat bildeten sie eine Einheit mit ähnlichen Wertvorstellungen. In Zeiten der Marginali­sierung der Bauernfamilien ist dem allgemeinen Trend entgegen ein relativ starkes Festhalten an der Kirche leicht zu erklären. Zwar ist der regelmäßige Kirchgang auch in den Landwirtsfamilien nicht mehr überall selbstverständlich, doch bestimmte Rituale wie z.B. eine kirchliche Heirat sind Pflicht:

„Auch in der Gegenwart verkörpert Religion in der ländlich-bäuerlichen Lebenswelt immer noch einen weithin intakten Wert- und Sinnhorizont, dessen sozialmoralischem Verhaltenskodex zumindest die ältere Generation sich immer noch verpflichtet fühlt.“ (Fliege 1999, 396)

Insofern ist die bäuerliche Sozialisation immer auch eine kirchennahe.

Weitere Unterscheidungsmerkmale der Bauernfamilien sind folgende, sich jedoch aus dem bereits Genannten ergebende Punkte:

- gutes (d.h. fettes) Essen ist wichtig, denn wer arbeitet, muss gut essen.
- Kleidung muss praktischen Anforderungen genügen. Eine Anpassung an den urbanen Kleidungsstil ist noch recht neu.
- Ausgaben werden vorrangig für den Betrieb getätigt.
- Freizeit und Urlaub spielen eine untergeordnete Rolle.
- Nachbarschaft und Vereinsmitgliedschaft sind zweckmäßig und statusorientiert gut organisiert und wirken identitätsfördernd.

2.1.3.5 Mädchen und Frauen auf dem Land

Die lebensweltbezogene Landjugendforschung, insbesondere Funk (1993), hat sich mit der weiblichen Sozialisation auf dem Land beschäftigt. Die spezielle Situation auf Höfen wurde jedoch nur gestreift. Die o.g. soziale Kontrolle auf dem Land gilt nämlich besonders für die mehr den kontrollierteren häuslichen und familiären Räumen zugeordneten Mädchen:

„In dem Maße, in dem dörfliche und familiale Kontrolle gegenüber den Mädchen in das Binnenverhältnis der Familie eingebunden sind (‚der gute Ruf, der auf dem Spiel steht’), haben die Mädchen zunächst weniger Möglichkeiten als die Jungen, das familiale Generationenverhältnis als Kontrollverhältnis zu umgehen und (pragmatisch) zu gestalten [...] Entscheidend ist daher oft für Mädchen, ob und wie die Familie selbst auf den dörflichen Lebenszusammenhang angewiesen ist.“ (Funk 1993, 126)

Frauen und Mädchen haben wenige Experimentierräume für sich. Wie Peter Wahl (1991) feststellt und Birgit Marx (1999) bestätigt, ist nicht nur die politische Dorföffentlichkeit eine Männerwelt, sondern auch das gesamte Vereinswesen durch Männer geprägt. Wahl spricht von einer Frauen nicht nur ausgrenzenden, sondern z.T. auch zu ihrer Abwertung führenden „rituellen Teilhabe“ der Männer in diesen Gruppierungen (vgl. Wahl 1991, 258). Die Vereine sind Orte der Integration der Jungen in die dörfliche Männerwelt, in die Erwachsenenwelt des Dorfes. Sei es nun die frühe Aufnahme in den Schützenverein, die Feuerwehr oder den Sportverein - hier experimentieren Jungen und Männer und kämpfen um ihre Positionen:

„Schließlich transportieren solche Männerrituale die wesentliche Vermittlungskategorie ‚Abgrenzung’: unter Männern und Jungen durch Formen von Konkurrenz, Rivalität und Wettkampf; gegenüber Frauen durch Kontrolle, Abwertung und Verächtlichmachung des weiblichen Prinzips.“ (ebd.)

Dagegen ist das Engagement von Mädchen und Frauen immer zweitrangig,

„ihr Beitrag zur Dorfkultur und zum Dorfleben bleibt im Verschwiegenen. Sie müssen sich an männliche Formen anpassen und unterordnen und ganz bestimmte Funktionen übernehmen, ohne darüber zu sprechen oder zu verhandeln“ (Funk/Huber 1990, 197).

Sie wirken unsichtbar am Dorfgeschehen mit und lernen Unterordnung, Anpassungsbereitschaft, Minderwertigkeit und Zuarbeit. Selbst couragierte Frauen hinterfragen die traditionellen Vereine nicht, weil sie „nun mal zum Dorfleben dazugehören“. Die Traditionen des Dorfes sind ihnen Heimat und dienen der Identifikation, obgleich darin die Zweitrangigkeit der Frauen bestätigt wird:

„Erhalt des Brauchtums und Pflege der Tradition manifestiert sich häufig als relativ bewußtlose, zunehmend kommerzialisierte Wiederholung von Männerritualen, von sog. Freiräumen für die Inszenierung oftmals reaktionärer, z.B. frauenfeindlicher Inhalte.“ (Wahl 1991, 259)

Mädchen ziehen sich mangels Alternative als „Solidargruppe“ in den privaten, von der öffentlichen Männerwelt abgeschirmten Rahmen zurück, wo eine vertrauensvolle Verständigung eine große Rolle spielt. In der Vergangenheit gab es ritualisierte Frauenbezüge z.B. in traditionellen Funktionen innerhalb der Kirche. Diese sind jedoch weitestgehend weggefallen, ohne dass neue Strukturen mit anderen Leitbildern entwickelt worden wären. Mädchen sind folglich auf familiäre Strukturen verwiesen, insbesondere auf das Vorbild der eigenen Mutter oder Großmutter.

In der Öffentlichkeit halten sich Mädchen häufig in gemischten Gruppen auf. Funk (1993) hat festgestellt, dass Mädchen sich dort an den Jungen orientieren. Da letztere durch die frühere Motorisierung eine gewisse „Macht“ und innerhalb des Dorfes bzw. der Dorfjugend gewisse Positionen ausüben, lernen Mädchen früh die Fixierung auf die Jungen. Weil sie im Dorf keine eigenständigen Räume besetzen,

„fühlen sich Mädchen auch stärker abhängig von der Beziehung zum Freund oder zum zukünftigen Mann und versuchen, diese Abhängigkeit durch eine Romantisierung der Partnerbeziehung zu kompensieren“ (ebd., 101).

Damit wird ein Muster eingeübt, das auch für die zur „Normalität“ des Dorfes gehörende Hochzeit gilt. Dieser „Normalitätsdruck“ (Stein 1991, 22) strukturiert weibliche Lebensplanung und Selbstdarstellung. Auf Frauenarbeit bezogen heißt dies:

„Die Wahrnehmung im ländlichen Raum ist bis heute die, daß die Frau nicht für sich selbst arbeitet, sondern daß sie ‚zuschafft’, daß aber die Arbeit des Mannes bzw. das gemeinsam Erarbeitete ihren Status bestimmt.“ (Funk 1993, 106)

Im bäuerlichen Milieu lernen Mädchen ebenfalls einen minderen Status den Jungen, insbesondere dem männlichen Hoferben gegenüber zu akzeptieren. „Daß die Mädchen auf dem Hofe ‚weniger wert’ sind, ist eine Zuschreibung aus dem Augenschein der Tätigkeit der Mutter.“ (ebd.) Für die Mädchen vom Lande gelten heute die Berufswahl und der Beruf als Möglichkeiten, Neues auszuprobieren, neue Welten zu erkunden und neue Frauenleitbilder kennen zu lernen. Da für gut gebildete Frauen im Dorf wenig Aussichten auf Beschäftigung bestehen und es dort wenig andere attraktive Rollen für sie gibt, ist ihre „Bleibeorientierung“ (Funk 1993) auch nicht so hoch wie die der Männer. Der Beruf eröffnet außerhalb des dörflichen wie familiären Systems neue Orientierungsmöglichkeiten und die Chance auf einen neuen Status. Die durch den Beruf erfahrene Eigenständigkeit der Mädchen endet jedoch häufig mit der Hochzeit. Zwischen 14 und 18 Jahren, so Angelika Horstkotte (1985), holen Mädchen zum Teil ihr Recht auf Experimentieren nach. „Dann kommt selbstverständlich und ungebrochen wieder die alte Zweisamkeit mit Liebe, Treue und Glück bis ans Lebensende.“ (ebd., 61)

Weiteres „Sozialisationsprodukt“ ist eine gewisse Zufriedenheit der Mädchen auf dem Lande. Sie lernen früh die Grenzen ihrer Möglichkeiten kennen und akzeptieren sie. Solange sie nicht mit anderen Frauenbildern konfrontiert werden, passen sie sich mangels Alternativen nach dem Vorbild der Mutter der Situation an:

„Ich glaube, daß die meisten Mädchen ihre jetzige Situation akzeptieren und damit auch zurecht kommen, weil sie auch gar keine andere kennen, weil sie nicht wissen, welche Möglichkeiten denn sonst noch für sie bestehen würden, welche anderen Lebensformen es noch geben würde, und die auch entsetzt sind, wenn man andere Lebensformen mit ihnen selbst in Verbindung bringt.“ (Huber 1991, 234)

Die berufliche Perspektive ist gerade bei Mädchen von Höfen hoch. Eine gute Ausbildung stellt heute häufig den größten Teil der Mitgift dar:

„Bildung hat bei Bauern offensichtlich die Funktion eines Ausgleichs für das Versagen eines existenzsichernden materiellen Hintergrunds erlangt. Diejenigen, für die sicher ist, daß sie den elterlichen Hof nicht erben werden - in der Regel die Mädchen oder auch die weniger interessierten oder anpassungswilligen Jungen -, genießen eine weit bessere Schulbildung als diejenigen, die noch nicht so genau wissen, ob sie den Hof übernehmen werden oder nicht.“ (Horstkotte 1985, 43)[24]

Die weibliche Ausbildung früherer Jahre war frauenspezifisch ausgerichtet. Die heute 50 und mehr Jahre alten Frauen in der Landwirtschaft kommen

„überwiegend aus dem bäuerlichen Milieu und wurden auch zu Bäuerinnen erzogen. Sie erhielten die ländlich-hauswirtschaftliche Bildung jener Jahre, die sie auf ihre Familientätigkeit und Haushaltsführung, aber auch auf die Hofwirtschaft und Kleintierhaltung, die traditionell zum Aufgabenbereich der Bäuerin gehörte, vorbereitete. Diese älteren Frauen sind mit der Arbeit auf dem Hof groß geworden.“ (Harms 1991, 81)

Die ländlich-hauswirtschaftliche Ausbildung war ein wesentlicher Baustein der Sozialisation der Bauersfrauen. Den Frauen mit landwirtschaftlicher Berufs- und Lebensperspektive fehlte deshalb eine „berufliche und jugendkulturelle Experimentierzeit“ (Funk 1993, 168).

Weiterer prägender Faktor der weiblichen Sozialisation auf dem Lande ist die mangelnde Kommunikationsfähigkeit bei innerfamiliären Kontroversen:

„Innerhalb der Familie findet keine konstruktive Auseinandersetzung statt und zusätzlich verhindert die soziale Kontrolle im Dorf eine Aufarbeitung dieser zwischenmenschlichen ‚Kom­munikationsprobleme’ außerhalb der Familien (‚Nichts aus dem Haus tragen!’, ‚Familien­streitigkeiten gehen keinen was an!’).“ (Horstkotte 1985, 33)

Harmonie zu stiften ist die Aufgabe der Frauen. Konflikte sind Zeichen für ihr Versagen. Probleme werden tabuisiert, ein Austausch darüber kann folglich nicht stattfinden. Das Aufeinander-angewiesen-Sein innerhalb einer bäuerlichen Familie verlangt ein ungefragtes Sich-Verstehen. Misslingt dies, so ist gleichsam das Prestige des Hofes angetastet. Die Norm der Tabuisierung des Privaten stellen auch Sabine Hebenstreit-Müller und Ingrid Helbrecht-Jordan bei Frauen vom Lande insgesamt fest. Sie

„haben offenbar andere Muster der Kommunikation erlernt als die aus der Stadt zugezogenen. Wesentlich ist dabei vor allem das Wissen darüber, was gesagt werden kann und was nicht. [...] Während die ‚Einheimischen’ Strategien entwickelt haben, private Dinge gegenüber anderen zurückzuhalten, gilt bei den aus der Stadt zugezogenen eben das Reden über Privates als Kriterium für Vertrautheit und eine intensive Beziehung, die bei ihnen einen hohen Stellenwert einnimmt.“ (Hebenstreit-Müller/Helbrecht-Jordan 1988, 115)

2.1.4 Folgerungen für die Sozialisation der Bäuerinnen

Am Ende der Ausführungen zum Thema Sozialisation stellt sich die Frage nach der Gültigkeit der dargestellten Theorien für Bäuerinnen. Ausgehend vom Habituskonzept Bourdieus ist von einem durch Alltagspraxis inkorporierten bäuerlichen Habitus auszugehen. Der darin enthaltene Pragmatismus, die Härte und Emotionsarmut widersprechen dem von der Objektbeziehungstheorie vermittelten Bild der Frauen als emotional „mutternde“. Zwar unterliegt die Bäuerin
ebenfalls einer geschlechtsspezifischen Sozialisation, nicht zuletzt durch die innerhalb der Landwirtschaft geschlechtsspezifische, auch den häuslichen, d.h. versorgenden Teil umfassende Arbeitsteilung, doch ist anzunehmen, dass „Muttern“ bei Bäuerinnen pragmatischer gefüllt wird, als Chodorow es in ihren Ausführungen vermittelt.

Wird die Theorie der „zweiten Chance“ zur Identitätsbildung nach Freud und Erdheim auf die Situation der Mädchen auf dem Land angewendet, so ist zu vermuten, dass die wenigsten Bäuerinnen in der Adoleszenz einen Freiraum haben, um ihre bisherige Geschlechteridentität zu relativieren. Dies führt bei denjenigen, die auf direktem Wege vom Bauernkind zur Bauersfrau werden, zu einem frühen Erwachsensein mit einem stark an der Eltern- und Großelterngeneration orientierten Frauenleitbild.

Von den beiden genannten Einschränkungen abgesehen ist davon auszugehen, dass die beschriebenen Theorien auch für Bäuerinnen zutreffen. Ihr bäuerlicher Habitus ist in geschlechtsspezifischer Weise ausgeprägt, d.h. er bringt eine zweitrangige Position dem Bauern gegenüber mit sich. Die traditionelle Rolle wird von Mutter zu Tochter weitergegeben. Das von Hagemann-White (1988) beschriebene „Doing gender“ findet bei Bäuerinnen entsprechend des Habitus weniger durch das Ideal der sich kümmernden Mütter als vielmehr durch die Ideologie der Härte und Belastbarkeit der Bäuerinnen statt.

2.2 Grundlagen der Forschung zum Erbe der Bäuerinnen

Wie in den Ausführungen zum bäuerlichen Habitus ersichtlich wurde, spielt innerhalb der Bauernfamilien der Hof eine bedeutende Rolle. Dieser ist das von Generation zu Generation weitergegebene Erbe. Das Thema „Erben“ und „Vererben“ ist für die Bäuerinnen in der Lebensmitte von doppelter Relevanz. In dieser Zeit sorgen sie sich vor dem Hintergrund eigener Erberfahrungen um die Zukunft des Hofes und damit um das Vererben. Ferner haben gerade Bäuerinnen als „Erbteil“ oftmals für die Pflege der Eltern bzw. Schwiegereltern zu sorgen.

Da die vorliegende Studie auf psychosoziale Phänomene hinweisen will, bietet sich ein über das monetäre Verständnis des Erbes hinausgehender Erbbegriff an. Dieser findet sich bei Bourdieu (1997c). Darauf und auf die allgemeinen Aussagen zum familiären Generationenverhalten insbesondere nach Franz Schultheis (1993) stützen sich die grundlegenden Überlegungen zum Erbe in Kapitel 2.2.1. Die in Kapitel 2.2.2 dargestellten geschlechtsspezifischen Aspekte des Erbens wurden von Kosmann (1998) herausgearbeitet. Um das Erbe der Bäuerinnen verstehen zu können, sind die rechtlichen Grundlagen bäuerlichen Erbrechts einschließlich der Altenteilerregelung als Verständnisgrundlage ebenso vonnöten wie die unausgesprochenen Bräuche im Erbprozess der landwirtschaftlichen Familien. Von diesen Aspekten handelt Kapitel 2.2.3. In Kapitel 2.2.4. werden aus den genannten Theorien Folgerungen für die Situation der Bäuerinnen gezo­gen.

2.2.1 Allgemeine Grundlagen

2.2.1.1 Kapitalformen

Bourdieu geht über einen kapitalistischen Kapitalbegriff hinaus, der die gesellschaftlichen „Austauschverhältnisse auf den bloßen Warenaustausch [reduziert], der objektiv und subjektiv auf Profitmaximierung ausgerichtet und vom (ökonomischen) Eigennutz geleitet ist“ (Bourdieu 1997a, 50). Er zählt auch nicht-materielle Werte zum Kapital. Die folgenden Definitionen der unterschiedlichen Kapitalformen dienen dazu, das Erbe differenzierter betrachten zu können.[25]

- Das ökonomische Kapital beinhaltet alle materiellen Reichtümer. Es ist in unserer Gesellschaft „direkt in Geld konvertierbar und eignet sich besonders zur Institutionalisierung in der Form der Eigentumsrechts“ (Bourdieu 1997b, 52). Dieses Kapital ist am greifbarsten zu vererben.
- Kulturelles Kapital ist unter bestimmten Umständen in ökonomisches Kapital transformierbar. Es hat jedoch eine nicht materiell zu fassende „kulturelle Eigenlogik“ (Schwingel 2000, 86). Bourdieu unterscheidet drei Zustände des kulturellen Kapitals: Das inkorporierte, das objektivierte und das institutionalisierte kulturelle Kapital.
-- Das inkorporierte, also „verinnerlichte“ Kapital ist körpergebunden. Damit ist es nicht delegierbar. Es kann durch Zeitinvestition in schulische Bildung oder Bildung durch Erziehung und Sozialisation erworben werden. Es ist

„ein Besitztum, das zu einem festen Bestandteil der ‚Person’, zum Habitus geworden ist; aus ‚Haben’ ist ‚Sein’ geworden. Inkorporiertes und damit verinnerlichtes Kapital kann deshalb (im Unterschied zu Geld, Besitz- oder sogar Adelstiteln) nicht durch Schenkung, Vererbung, Kauf oder Tausch kurzfristig weitergegeben werden.“
(Bourdieu 1997b, 56)

Die Anhäufung dieses Kapitals ist innerhalb einer Familie umso stärker, je mehr es dort ausgeprägt ist, so dass die gesamte Zeit der Sozialisation zur Inkorporation führt. Die erste Aneignung inkorporierten kulturellen Kapitals hinterlässt immer sichtbare Spuren. Darum kommt Bourdieu zu dem Schluss, „daß die Übertragung von Kulturkapital zweifellos die am besten verschleierte Form erblicher Übertragung von Kapital ist“ (ebd., 58).

-- Objektiviertes Kulturkapital ist ebenso wie ökonomisches Kapital greifbar und hat einen materiellen Wert, der jedoch vom Habitus des Betrachters abhängig ist, denn: „Das objektivierte Kulturkapital hat eine Reihe von Eigenschaften, die sich nur durch seine Beziehung zum inkorporierten, verinnerlichten Kulturkapital bestimmen lassen.“ (Bourdieu 2001, 117) Ein gewisses inkorporiertes Kulturkapital ist Voraussetzung, um das objektivierte Kulturkapital als solches zu erkennen. Somit ist objektiviertes Kulturkapital zwar in jedem Fall übertragbar; ob es jedoch überhaupt als Kulturkapital nutzbar gemacht werden kann oder als rein ökonomisches Kapital betrachtet wird, liegt an ihren jeweiligen „Fähigkeiten zur Beherrschung objektivierten Kulturkapitals (also: ihrem inkorporierten Kulturkapital)“ (ebd. 118).
-- Zum institutionalisierten Kulturkapital gehören Bildungstitel, anerkannte Qualifikationen, Diplome etc. Das wahrscheinlich sich dahinter verbergende inkorporierte Kapital wird durch die Institutionalisierung nach außen hin legitim.

„Dadurch unterscheidet sich der Titelinhaber vom Autodidakten, der - selbst wenn seine inkorporierten kulturellen Kompetenzen denen des Titelinhabers überlegen sein sollten - lediglich über illegitimes Kulturkapital verfügt.“ (Schwingel 2000, 88)

Es kann ein gewisser „Wechselkurs“ zwischen institutionalisiertem und ökonomischem Kapital festgestellt werden. So wird vorausberechnet, ob sich eine bestimmte Bildungsinvestition ökonomisch rentiert. Der „Kurs“ kann sich jedoch z.B. durch den Seltenheitswert verändern oder bei plötzlichem Mehraufkommen gleicher Titel inflationäre Wirkung zeigen. Titel können verglichen und die jeweiligen Inhaber ausgetauscht werden. Das Erbe oder die Nachfolge einer Position ist oft nur bei entsprechend individuell angeeignetem institutionalisiertem Kulturkapital möglich.

- Eine weitere Kapitalform ist das Sozialkapital. Es

„ist die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit dem Besitz eines dauerhaften Netzes von mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen gegenseitigen Kennens oder Anerkennens verbunden sind; oder, anders ausgedrückt, es handelt sich dabei um Ressourcen, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruhen.“ (Bourdieu 1997b, 63)

Bei den „Beziehungsnetzen“ kann es sich um Gruppen unterschiedlicher Bindungsstärke handeln. Je fester die Gruppe, umso leichter ist „Beziehungsarbeit“ zu verrichten. Das gesamte Kapital der Gruppe, zu denen der/die Einzelne sich zugehörig fühlt, bietet eine Sicherheit, oder wie Bourdieu sagt, „Kreditwürdigkeit“ (ebd. 63). Das auf Anerkennung, Austausch und gegenseitigen „Gefälligkeiten“ beruhende Sozialkapital übt einen „Multiplikatoreneffekt“ über das tatsächlich verfügbare Kapital aus. Die dadurch entstehenden Profite sind die Basis für die Solidarität in der Gruppe.

Institutionalisierte Sozialkapitalbeziehungen können nicht zuletzt durch die Zugehörigkeit zu einer Familie garantiert werden. „Institutionalisierungsriten“ sichern diese Verbindungen:

„Diese Institutionalisierungsarbeit ist notwendig für die Produktion und Reproduktion der dauerhaften und nützlichen Verbindungen, die Zugang zu materiellen oder symbolischen Profiten verschaffen. Anders ausgedrückt, das Beziehungsnetz ist das Produkt individueller oder kollektiver Investitionsstrategien, die bewußt oder unbewußt auf die Schaffung und Erhaltung von Sozialbeziehungen gerichtet sind, die früher oder später einen unmittelbaren Nutzen versprechen.“ (ebd. 65)

Diese Beziehungen ziehen Verpflichtungsgefühle oder tatsächlich rechtliche Verpflichtungen nach sich. Die normierte Ordnung führt zur gegenseitigen Anerkennung der Gruppenmitglieder, die eine Ausgrenzung anderer mit sich bringt. Neuzugänge in einer solchen Gruppe sind mit der Gefahr verbunden, die bisherige Ordnung durcheinander zu bringen:

„[M]it der Einführung neuer Mitglieder in eine Familie, einen Clan oder einen Club wird die Definition der ganzen Gruppe mit ihren Grenzen und ihrer Identität aufs Spiel gesetzt und von Neudefinitionen, Veränderung und Verfälschungen bedroht.“ (ebd. 66)

In den meisten Gruppen gibt es bevollmächtigte Sprecher. Regelungen über diese Machtposition verhindern einen die Gruppe schädigenden Wettkampf.

- Als symbolisches Kapital[26] gelten Prestige und soziale Anerkennung. Es kommt in der Regel zum symbolischen Kapital nur im Zusammenhang mit anderen Kapitalformen. Es steigert den bereits vorhandenen Wert. Symbolisches Kapital legitimiert Herrschaftsverhältnisse. Den Besitzern symbolischen Kapitals wird ein „Kredit“ (vgl. Schwingel 2000, 92) an Anerkennung eingeräumt.

2.2.1.2 Dynamik des Erbes

Im Laufe des Lebens häuft der Mensch Kapital an. Im Alter gilt es, den Fortbestand des Kapitals über den eigenen Tod hinaus zu sichern. Vererbt wird in der Regel an die jüngere Generation, bestenfalls an die eigenen Kinder. Bourdieu beschreibt an verschiedenen Stellen seines Werkes die Dynamik eines Erbes und die Rolle des Erbenden.

Den Begriff des Erbes definiert Bourdieu ähnlich dem des Kapitals über das Materielle hinaus. Er öffnet den Blick für die an eine Erbschaft gebundenen Verpflichtungen und für die Schwierigkeiten in der Übernahme des Erbes. Seine Formulierungen zu diesem Thema bauen auf dem Habitus-Konzept[27] auf.

Wenn ein Erbe (Deszendent) erbt, so schreibt er die vor ihm vom Erblasser (Aszendenten) geschriebene Geschichte fort. Er kann nicht davon unabhängig die Gegenwart und Zukunft gestalten. Bourdieu geht davon aus, dass die Geschichte immer wieder durch den nun seine ererbte Position einnehmenden Akteur reaktiviert wird:

„Da es dieselbe Geschichte ist, die den Habitus und das Habitat bewohnt, die Dispositionen und die Position, den König und seinen Hof, den Unternehmer und sein Unternehmen, den Bischof und seine Diözese, kommuniziert die Geschichte gewissermaßen mit sich selbst...“ (Bourdieu 1997a, 29).

Durch seine persönliche Geschichte ist der Akteur mit der ebenfalls geschichtlich gewachsenen Position und entsprechenden Dispositionen ausgestattet. Somit ist die Geschichte sowohl im Erben als auch im Erbe gegenwärtig und wirkt fort.

Die Aneignung des Erbes geht weit über einen materiellen Zugewinn hinaus. Es stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem Erbe, nach dessen Umsetzung und nach den Aufgaben, die darin enthalten sind. Bourdieu schreibt dem Erbe in Erbzusammenhängen eine aktive Rolle zu:

„Die ursprüngliche Beziehung zu der sozialen Welt, durch die und für die man geschaffen ist, ist ein Besitzverhältnis, das den Besitz des Besitzers durch seine Besitztümer impliziert. Wenn das Erbe sich den Erben angeeignet hat, wie Marx sagt, kann der Erbe sich das Erbe aneignen. Und diese Aneignung des Erben durch das Erbe, die Anpassung des Erben an das Erbe, die die Bedingungen für die Aneignung des Erbes durch den Erben ist [...], vollzieht sich durch den kombinierten Effekt der in die Lebensbedingungen des Erben eingeschriebenen Konditionierungen und der pädagogischen Aktion seiner Vorfahren, der angeeigneten Eigentümer. Der geerbte, dem Erbe angepaßte Erbe braucht nicht zu wollen, d.h. zu überlegen, zu wählen und bewußt zu entscheiden, um das zu tun, was mit den Interessen des Erbes übereinstimmt, seiner Wahrung und Mehrung dienlich ist. Er mag genau genommen nicht einmal wissen, was er tut und was er sagt, und vermag gleichwohl nicht zu tun oder zu sagen, was nicht den Erfordernissen des Erbes entspricht.“ (Bourdieu 1997a, 30)

Das Erbe gibt dem Erben nicht zwingend bewusste Regeln vor, da er die passenden Dispositionen für die Position mitbringt. Das Erbe beinhaltet eine Fortführung von Selbstverständlichkeiten, die sich oftmals hartnäckig halten. Bourdieu sieht es als die Aufgabe des Erbenden,

„diese immanenten Dispositionen zu übertragen, das Streben nach Fortdauer (conatus) zu befriedigen und sich bereitwillig zum gehorsamen Werkzeug dieses Reproduktions-‚Projekts’ zu machen“ (Bourdieu 1997c, 615).

Gelingt diese Aufgabe, entgeht der Erbe voraussagbaren Widersprüchen. Das genannte Projekt stammt vom Vater und ist durch Vorbild und Erziehung an den Sohn bzw. die Tochter weitergegeben worden. Es dient der „Sicherung des Fortbestands der Abstammungslinie“ bzw. dem „Haus“ (ebd., 615). In diesem Prozess fließen gesellschaftliche und individuelle Komponenten zusammen. Bourdieu arbeitet in seinen Analysen diese Verknüpfung heraus, wenn er die Motivation des Vaters bei der Übergabe des Erbes darstellt:

„[D]er Sohn oder die Tochter, die zum Stellvertreter des Vaters eingesetzt werden, sollen an seiner Stelle und in gewisser Weise per Prokura ein mehr oder weniger unrealisierbares ideales Ich verwirklichen.“ (ebd., 616)

Daher rühren die „Widerstände des Erbes“, wie Bourdieu (1997c) einen Aufsatz über die Hintergründe von Erbprozessen überschreibt.

Bei der Übernahme des Erbes sind unterschiedliche Varianten festzustellen. Wenn Position und Disposition übereinstimmen, übernimmt der Deszendent das Erbe nach den Vorstellungen, die in der Geschichte geprägt wurden. Man kann dann von einem gelungenen Erbe sprechen. Aus Familiensinn bzw. zur Distinktion anderen gegenüber beachten die Mitglieder einer Gemeinschaft die Einhaltung der gegebenen Regeln. Vorhandene Prinzipien werden reproduziert:

„So werden noch die entfremdendsten, abstoßendsten, der Zwangsarbeit ähnlichsten Arbeitsbedingungen von einem Arbeiter angenommen und übernommen, der sie wahrnimmt, bewertet, sie für sich und sich in ihnen einrichtet und sich mit ihnen abfindet, nach Maßgabe seiner ganzen eigenen Geschichte, ja sogar seiner ganzen sozialen Herkunft.“ (Bourdieu 1997a, 46)

Ebenso wie in der Arbeiterklasse gehört in der Landwirtschaft die Arbeit als Distinktionsmerkmal dazu. Daher gelten die folgenden Aussagen Bourdieus über die Arbeiter auch für die Bäuerinnen und Bauern bei der Übernahme des Erbes:

„Dieses ‚Interesse’ an der Arbeit, das einen Teil des ‚Interesses’ am Arbeiten ausmacht und zum Teil Effekt der für die Teilnahme an einem Feld konstitutiven Illusion ist, trägt dazu bei, dem Arbeiter die Arbeit trotz der Ausbeutung akzeptabel, ja sie in mehr als einem Fall zu einer Form von Selbstausbeutung zu machen. Diese Besetzung der Tätigkeit selbst, dank derer sie [...] als frei und nicht interessensbestimmt erlebt werden kann, nach Maßgabe einer verkürzten Definition des mit dem materiellen Gewinn, dem Entgelt gleichgesetzten Interesses, fußt auf einem unbewußten Gleichklang von Dispositionen und Position.“ (Bourdieu 1997a, 48).

Folglich führt der Erbe, weil es seiner Disposition entspricht, seinen Auftrag selbstverständlich so aus, wie seine Position es verlangt,. Gelingt ihm das Erbe besonders gut, hat er dennoch innerfamiliär ein Problem: Die Fortführung des Erbes wird zu einem Übertreffen des Erblassers. Bourdieu beschreibt das Paradoxon des Erbes so: „Eine gelungene Erbschaft ist ein auf Befehl des Vaters hin vollzogener Vatermord.“ (Bourdieu 1997c, 615) Dies kann dazu führen, dass der Erbe Erfolg als Scheitern erlebt, denn durch ihn wird der Vater „vernichtet“. Sobald der Erbe die Erwartungen jedoch nicht erfüllt, enttäuscht er die Eltern. Diese möchten ihr „Projekt“ möglichst noch zu ihren Lebzeiten in ihrem Sinne weiter geführt wissen. Die Kinder wiederum leiden darunter, wenn sie den Erwartungen nicht entsprechen:

„[V]iele Menschen leiden auf Dauer unter der Kluft zwischen dem, was sie erreichen, und den Erwartungen ihrer Eltern, die sie nicht erfüllen, denen sie aber auch nicht abschwören können.“(ebd., 616)

Bourdieu nennt diejenigen, die das „’Projekt’, das in den väterlichen Werdegang und die Zukunft, die dieser implizierte, eingeschrieben war“ (Bourdieu 1997c, 653), als Ziel verfehlt haben, die „Mißratenen“ (ebd.). Eine der verbleibenden Möglichkeiten ist die „Selbst-Verzweiflung“ (ebd.), weil sie sich gemessen am Idealbild des Vaters als Versager aus eigener Schuld fühlen.

Eine weitere Möglichkeit der Verfehlung des Erbes ist die Vernichtung des Erbes: „Oder sie vernichten symbolisch und in seinem Grundsatz das väterliche ‚Projekt’, indem sie in jeder Hinsicht die Gegenposition zum Lebensstil der Familie beziehen.“ (ebd.) Wie aus der Beschreibung des „sozialen Kapitals“ (s.o.) einer Gruppe zu erkennen ist, ist durch die wechselseitige Anerkennung die Möglichkeit der Zugehörigkeit gegeben. Wer hingegen das ’Projekt’ des Vaters ab­sicht­lich missachtet, wird aus der Familie ausgegrenzt.

2.2.1.3 Generationen im Erbprozess

Die bisherigen Ausführungen gaben Aufschluss über die Bedeutsamkeit der Generationenbeziehungen innerhalb des Erbprozesses. Ergänzend zur beschriebenen Eigendynamik des Erbes werden im Folgenden die moralischen Aspekte innerhalb der Generationenbeziehungen insbesondere auf der Grundlage der Ausführungen Franz Schultheis’ (1993) dargestellt.

Die Solidarität innerhalb der Familien folgt nicht den Prinzipien der kapitalistischen Gesellschaft. Die Betreuung von Kindern oder alten und kranken Menschen beispielsweise „lohnt“ sich rechnerisch nicht, dennoch wird sie praktiziert. Das Aufrechnen der Leistungen gilt innerfamiliär als ungehörig. Schultheis (1993) spricht von dem sich aus „schicksalhafter Verbundenheit ableitende[n] Verpflichtungscharakter genealogischer Beziehungen“ (ebd., 416). Das Prinzip „Eine Hand wäscht die andere“ ist eine Norm innerhalb der Familie als „Gesellschaftskörper“ (ebd., 416). Eine Erbschaft ist mehr als eine einfache Übertragung von Gütern. Sie entpuppt sie sich bei genauerem Hinsehen als „eine Gabe in einem Netz von Austauschbeziehungen“ (Lauterbach/Lüscher 1996, 72), als

„ein Mechanismus, der verschiedene Familiengenerationen aneinander bindet und familiale Interessen miteinander verzahnt, indem Eigentum an Grund und Boden, an Immobilien und an Geldanlagen langfristig an die ‚Familie’ gebunden werden“ (ebd.).

Neben der symbolischen, für Erblasser und Erben relativ gleichen und in erster Linie die Repräsentation der Familie durch Eigentum umfassenden Bedeutung des Erbes spielen darüber hinaus reale Austauschprozesse mit sachlichem Nutzen eine Rolle. Für den Erben bedeutet die Erbschaft einen Zugewinn an privatem Vermögen, das er nicht selbst erarbeiten musste. Für den Erblasser kann die Vererbung eine Absicherung für das Alter bedeuten. Dazu können ein lebenslanges Wohnrecht, Anspruch auf Pflegeleistungen oder monatliche Zahlungen dienen.[28] Die Art des erblichen Austauschs ist abhängig davon, ob er innerhalb einer „Gemeinschaft“ oder „Gesellschaft“ stattfindet. Schultheis unterscheidet in Anknüpfung an Ferdinand Tönnies (1935):

„Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben, Gesellschaft ist nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und dem ist es gemäß, daß Gemeinschaft selber als ein lebendiger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat und Artefact verstanden werden soll.“ (Tönnies 1935, 5)

Als ursprüngliche Formen von „Gemeinschaften“ gelten Verwandtschaft, Nachbarschaft und Freundschaft (vgl. Schäfers 1980, 99). Für die „besondere soziale Kraft“ ist eine „natürliche Willensgestaltung“ (ebd.)[29] verantwortlich. Die Kombination aus dem anlagebedingten „natürlich“ und dem individuellen Akt der „Willensgestaltung“ kennzeichnet das Paradoxon sozialer Beziehungen innerhalb von Gemeinschaften. Schultheis verneint ausdrücklich, dass die beschriebenen Statuskontrakte auf „freier Willensbekundung bis auf Widerruf“ (Schultheis 1993, 417) basieren; seiner Auffassung nach sind sie durch die Genealogie festgelegt. Die Familie gilt mit den beschriebenen Eigenschaften als traditionelle „Gemeinschaft“ mit einer statusgeregelten Sozialform:

„Während das Statusrecht an einem ‚gruppengebundenen Selbst’ und dem Strukturtypus der ‚Gemeinschaft’ orientiert scheint, wirkt das Kontraktrecht wahlverwandt mit einer ‚Gesellschaft’ vollrechtsfähiger Personen.“ (Schultheis 1993, 417)

Mit diesem Statusdenken in Gemeinschaften ist Stolz und Prestige für die Familie und ihre Leistungen verbunden.[30]

Zur Familie gehören also die Zuschreibungen „Gemeinschaft“, „Sozialkapital“ und „Statuskontrakt“. Innerhalb der Familiengemeinschaft wird der „freie Wille“ nicht als individuelle situative Entscheidung, sondern als eine soziologische Kategorie definiert, die „natürlich“ aus moralischer Motivation im Sinne der zugehörigen Gruppe umgesetzt wird. Dadurch lässt sich ein Gewinn an Sozialkapital im Bourdieuschen Sinne erwarten.

Vor der Beeinflussung der Familienbeziehungen durch den Staat konnten Verwandtschaftsbeziehungen aufgelöst werden, falls der „freie Wille“ eines Einzelnen nicht im Sinne der Familie entschied. Mit der modernen „Gattenfamilie“ wurde jedoch eine formelle Absicherung der Familienbeziehungen eingeführt, und zwar durch folgende staatliche Einflussnahmen (vgl. Schultheis 1993, 420):

1. Erbrecht: Erbgleichheit als Voraussetzung zu einer auf „wechselseitiger Verpflichtung basierende[n] Moral der Generationenbeziehungen“.
2. Familien- bzw. Zivilrecht, Staat als Faktor des häuslichen Lebens: „wechselseitige Verpflichtungsverhältnisse familialer Generationen“, unaufkündbar, unauflöslich.
3. Staat in der Rolle als „Garant der Wohlfahrt“: Schulpflicht, Altersversicherung, d.h. Institutionalisierung moderner Generationenbeziehungen.

Nach Schultheis (1993) gibt es einen Unterschied zwischen traditionellen und modernen Generationenbeziehungen. Nach dem Prinzip: „Was der Vater für uns getan hat, können wir dem eigenen Sohn tun“, wurde in traditionellen Kulturen Besitz übergeben. Das Erbe sollte im Laufe der Zeit erhalten oder besser vermehrt werden. Dies war die „Ehrenpflicht familialer Besitzstandswahrung“, einen ein „Politikum“ darstellenden „Familienegoismus“ einschließend (vgl. ebd., 420f). Besitzverhältnisse waren durch das patriarchale „Erstgeborenen- oder Anerbenrecht“ bereits vor der Geburt biologisch geregelt. Dies hatte für den Familienerben Vor- und Nachteile:

„Patriarchal ist die auf der ‚primogéniture’ ruhende Generationenbeziehung insofern, als der Erstgeborene - der zwar zum Erben auserkoren, bis zum Erbantritt aber eher vom patrimonium ‚ererbt’ bzw. assimiliert wird - oft bis ins fortgeschrittene Alter zunächst nur ‚Sohn’ bleibt, auch wenn er selbst schon Vater ist, und so lange die väterliche Autorität ertragen muß, bis er im intergenerationellen Wechsel an die Reihe kommt und dann - im Guten, wie im Bösen - ‚seinem Sohn tun kann, was sein Vater ihm getan hat’.“ (Schultheis 1993, 423)

Während in der traditionellen Familie der „Grund und Boden“ das verbindende Element war, ist es in der modernen Familie vorrangig die Gefühlsbeziehung. Die Familienmitglieder sind formal gleichrangig, weshalb unter Geschwistern Erbgleichheit herrscht. Diese jedoch zerstört die innige Beziehung zwischen Familiensinn und Besitzstandswahrung (vgl. Schultheis 1993, 425f). Sie hat die Schwächung väterlicher Gewalt zur Folge, da die Bedeutung seines Erbes, die Bedeutung von Grund und Boden nun nicht mehr in alter Weise an die Familien und den Namen gebunden ist. Ferner findet Geburtenplanung nach individuellen und gar „rechenhaften“ (vgl. ebd.) Kriterien statt, weshalb nach Le Pay die Erbgleichheit zu einer „systematischen Unfruchtbarkeit der Haushalte“ führte (Le Pay zit. n. Schultheis 1993, 425), die er wiederum als Voraussetzung der modernen Gattenfamilie bezeichnet. Die Solidarbeziehungen zwischen den Generationen beruhen seit dem Eingriff des Staates nicht auf einer „Familienmoral“, sondern „sind [...] gesellschaftlich ‚vorgegeben’ und hierdurch gegenüber dem individuellen Fühlen und Meinen transzendent und verpflichtend“ (ebd., 428). Das sogenannte Pflichtteil ist ein Ausgleich zwischen festgelegter verwandtschaftlicher Erbfolge und Testierfreiheit.

Durch die Schulpflicht einerseits und ein rechtlich definiertes Berufsaustrittsalter andererseits macht der Staat Alte und Kinder zum Kostenfaktor. Die Generation der Lebensmitte trägt die aufkommenden Lasten:

„Wie es der Begriff ‚Sandwich-Generation’ treffend auf den Punkt bringt, kann für die Generation der ‚Erwachsenen’ moderner Industriegesellschaften tatsächlich von einer permanent wachsenden Doppelbelastung im Rahmen staatlich organisierter volkswirtschaftlicher Redistributionen die Rede sein, denn sie muß nicht nur die bereits erwähnten Transferleistungen für die nachwachsende Generation, sondern ebenso die durch eine sich in allen Industriegesellschaften rasch wandelnde Altersstruktur anschwellenden Kosten der sozialstaatlichen Alimentierung des ‚dritten Alters’ aufbringen und häufig auch im Falle einer Abhängigkeit gebrechlicher Eltern neben den eigenen noch zu versorgenden Kindern auch hier aktive Pflege- und Hilfeleistungen übernehmen.“ (ebd., 430)

Insofern hat die mittlere Generation neben der Aufgabe, etwas für den Sohn zu tun, auch noch die Fürsorge für den Vater auferlegt bekommen, beinhaltet doch der Generationenvertrag: „Was Du für Deinen Vater tust, wird dereinst Dein Sohn für Dich tun“.[31]

2.2.2 Wie Frauen erben

2.2.2.1 Kriterien der Erbverteilung

Innerhalb der Frauenforschung stellt das Thema „Erbe“ eine wichtige Verknüpfung zwischen den Themenkomplexen „Geschlecht“ und „Generation“ dar, da das Erben ein wesentlicher Faktor für den Erhalt sozialer Ungleichheit ist. Marianne Kosmann (1998) beschäftigte sich in ihrer Dissertation zum Thema „Wie Frauen erben“ auf quantitative wie qualitative Art und Weise mit dem Geschlechterverhältnis im Erbprozess. Von 1993 bis 1994 untersuchte sie im Bereich Dortmund und Hörde Stichproben (je 1/7 der geöffneten Akten) von Nachlassakten aus den Jahren 1960 (138 Stichproben) und 1985 (158 Stichproben). Die Items des Erhebungsbogens umfassen die Daten Geschlecht, Beruf, Familienstand und Alter der Testierenden, Höhe und Art des Nachlasses und Auflagen, Begründungen, Verteilung des Erbes einerseits sowie die Angaben des Erbenden zu Geschlecht, Verwandtschaftsgrad, Erbstatus, Erbschaftshöhe und -arten andererseits.

Bereits im quantitativen Teil ihrer Forschung konstatiert Kosmann bei Frauen ein selteneres und geringeres Erbe als bei Männern. In der Tendenz wird der Unterschied jedoch geringer. Als Grund dafür wurde

„der soziostrukturelle Wandel mit dem Rückgang selbständiger Handwerks- und Handelsbetriebe genannt, in deren Familien am häufigsten ungleich vererbt wurde. Außerdem tragen die verringerte Kinderzahl pro Familie und gestiegene Vermögenswerte zur Egalisierung bei.“ (Kosmann 1998, 181)

Diese egalisierungsfördernden Punkte treffen am wenigsten auf Selbstständige zu (ebd., 278).

Ebenfalls verändert haben sich in den 25 Jahren von 1969 bis 1985 die von Witwen an ihr Erbe geknüpften Auflagen:

„[A]n die Stelle der 1960 häufigsten Sorge für andere (Vermächtnisse und Personen) tritt 1985 die Grab- und Beerdigungssorge. Auflagen mit einer sozialen Dimension nehmen ab, und quasikontraktuelle Auflagen regeln frühere Selbstverständlichkeiten.“ (ebd., 166)

Reziproke Vererbungsmuster werden hauptsächlich auf haupterbende Kinder angewendet. Sie beinhalten häufig geschlechtsspezifische Ausprägungen: „Töchter sollen Pflegeleistungen oder Grab- und Beerdigungssorgen übernehmen, Söhne das Familienerbe bewahren oder sich um Angehörige kümmern.“ (ebd.)

Im qualitativen Teil befragt Kosmann 1995 19 Frauen mithilfe narrativer biografischer Interviews. Im Sample wurde auf die Unterschiedlichkeit der Alterszusammensetzung, der Beziehungsformen und der Tätigkeiten geachtet. Die Verfügungsarten der Erbregelungen wurden in diesem Teil wieder aufgenommen und konnten differenzierter betrachtet werden.

Es gibt demnach vier Kriterien zur Erbverteilung. Zum einen spielt die elterliche Aufgaben- und Rollenverteilung eine Rolle. In den vaterzentrierten Familien der Studie wurden Töchter benachteiligt, sobald Söhne vorhanden waren. Zweitens sind die Erberfahrungen der Eltern von Relevanz. Kosmann konstatiert eine geringe Gesprächsbereitschaft der Eltern über das Erbe mit der Ausnahme von Beschwerden über verletzende Benachteiligungen. Deshalb werden die eigenen Erfahrungen nicht zu reflektierten Handlungsimpulsen für die nächste Generation, sondern bleiben „Klagen über widerfahrene Ungerechtigkeit“ (ebd., 195). Selbst gleichbehandelte Mütter geben ihre Erfahrung nicht an die Töchter weiter. Drittens beeinflussen materielle Aspekte und Werte der Herkunftsfamilien das Erbverhalten:

„Mit steigendem Einkommen oder Besitz wurde in diesem Sample ungleicher vererbt. Wenn Töchter und Söhne vorhanden waren, erbte eher ein oder der Sohn, wenn nur Töchter da waren, wurde unter ihnen gleich vererbt.“ (ebd., 200)

Viertens nennt Kosmann die Behandlung der Erbenden als Mädchen und Jungen als Kriterium der Erbverteilung. Frühere ungleiche bzw. egalitäre Erziehungsstrategien spiegeln sich im Erbe wider. Eine Ausnahme bildet der häufige Bildungsvorsprung der Töchter im Vergleich zu ihren erbenden Brüdern. Doch Kosmann warnt davor, das als Bevorzugung zu werten:[32]

„Den Töchtern als Ausgleich für das anders disponierte Erbe eine höhere Ausbildung zu verschaffen, könnte als elterliche Strategie angenommen werden, doch bei den hier untersuchten Erbfällen hingen die höheren schulischen Möglichkeiten der Töchter von ihren Lernerfolgen ab und hingen mit der Bildungsreform der sechziger Jahre zusammen, von der viele Frauen hier profitierten.“ (Kosmann 1998, 207)

2.2.2.2 Haltungen zum Erbe

Ähnlich wie Wolfgang Lauterbach und Kurt Lüscher (1996) unterscheidet Kosmann das materielle und das immaterielle Erbe. Das immaterielle Erbe unterteilt sie in Erinnerung, Anerkennung und Verpflichtung. Es gibt eine Verwobenheit der beiden Erbformen. So wird z.B. durch eine Erbgleichheit der Kinder die Assoziation gleicher Zuneigung hervorgerufen, während bei Bevorteilung größere Elternliebe vermutet wird:

„Die Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips ist also nicht nur ein Bruch mit rechtlichen Vorstellungen, sondern die Übertretung einer Zuneigungsregel, die sich für Familienbeziehungen in den letzten Jahrhunderten herausgebildet hat.“ (ebd., 228)

Francois de Singly (1993) spricht in diesem Zusammenhang von der „Norm der egalitären Liebe“, d.h. Eltern „dürfen nicht, dem mikro-ökonomischen Modell folgend, ihre möglichen hierar­chischen Differenzierungen kundtun“ (de Singly 1993, 172).[33]

Insgesamt bewerten die in der Forschungsarbeit Kosmanns befragten Frauen die immateriellen Bedeutungen des Erbes höher als die materiellen Werte. Die Frauen, die beispielsweise Hausbesitz erbten, fühlen neben der gegebenen Sicherheit und Freiheit durch das Eigentum vor allem Verpflichtungen. Mit ererbtem Geld verbinden mehrere Erbinnen eine Wertschätzung ihrer Person oder die Anerkennung für erbrachte Leistungen. Mehr zu erben beinhaltet in den Augen der Frauen eine höhere Wertschätzung. Ein weiterer immaterieller Wert ist für einige Frauen die Fa­mi­lien­erinnerung. Einzelne Gegenstände sind dann mehr wert als ein Gelderbe.

Weiteres immaterielles Denken ist feststellbar, wenn von einigen Frauen nach einer ungleichen Erbschaft eine „Umbewertung bei Nichterreichen“ des Erbes (ebd., 235) stattfindet. Diese Frauen relativieren die Bedeutung des Erbes durch die Umdeutung des Nichterbes in Stolz auf die eigene Unabhängigkeit. Bei dieser wenig kapitalistischen Sichtweise der Frauen stellt sich die Frage nach ihren Einstellungen zum gesetzlichen Erbrecht. Das Wissen darum ist bei der Hälfte der qualitativ befragten Frauen gering. Es fehlt ihnen an der Motivation zur Wissensbeschaffung, da sie Erben nicht als Recht ansehen. Folglich werden auch Ungleichbehandlungen nicht als Rechtsverletzungen wahrgenommen. Andere Haltungen zum Erbe haben Priorität. So z.B. die Ansicht vom „Erben als Geschenk“ mit dem Inhalt:

„Die Eltern schenken etwas aus Liebe, aus Verpflichtung oder weil sie es versprochen haben. Es ist eine gefühlsmäßige Verbundenheit, die sich durch materielle Dinge ausdrückt, aber es ist keine rechtliche Angelegenheit.“ (ebd., 239)

Dies spiegelt insbesondere die Auffassung der im Erbprozess benachteiligten Frauen wider. Die Deutung des Geschehens erfolgt dann nicht als eigene Benachteiligung, sondern als ungerechte Bevorteilung beispielsweise des Bruders.

Der Zusammenhang zwischen Leistung und Erbe wird von mehr als der Hälfte der Frauen im Sinne von „Erben als sozialer Tausch- und Leistungsausgleich“ gesehen, d.h.:

„Um zu erben, muß man arbeiten - oder auf etwas verzichten, auf jeden Fall irgendeine Leistung erbringen. Als solche werden Pflegeleistungen genannt, sich um die Eltern kümmern oder um das Haus der Eltern. Die Arbeit im Familienbetrieb zählt auch dazu, bisweilen gekoppelt mit dem Verzicht auf eigene Berufspläne.“ (Kosmann 1998, 241)

In Kosmans Studie finden sich häufig Schultheis’ (1993) und Lauterbach/Lüschers (1996) sich weniger an kapitalistischen als vielmehr an familienmoralischen Werten orientierenden reziproken Vorstellungen zwischen den Generationen wieder. Allerdings ist das Bewusstsein für die eigenen Leistungen nicht immer vorhanden. So nennen nur zwei von sieben Frauen ihre Pflegeleistungen als Grund, erbberechtigt zu sein. Der Anspruch aus der Leistung heraus wird nicht offen verhandelt, sondern die „Belohnung“ für das Handeln wird im Stillen erhofft.

Nur ein Viertel der Frauen sieht „Erben als Rechtsanspruch“ an. Selbst wenn es als solches eingefordert wurde, dann mit Argumenten der eingebrachten Leistung. Das Einklagen der Rechte wird vermieden mit dem Grund, „daß ihnen gute Beziehungen oder die Harmonie im Familien- oder Verwandtenkreis wichtiger seien als ein Streit ums Erbe“ (Kosmann 1998, 245).

2.2.2.3 Handlungsorientierungen in Erbvorgängen

Kosmann stellt in ihrer Studie vier Handlungsorientierungen in Erbvorgängen fest. Als erstes lässt sich „Verzicht aus Solidarität“ erkennen, dessen Maxime ein „Wir müssen zusammen halten“ ist. Eine zweite Handlungsorientierung ist die Ambivalenz „zwischen Aufbruch und Anpassung“. Zwischen Harmoniebestreben und Gleichgültigkeit der Sache gegenüber und Rechtsbewusstsein und Unabhängigkeit innerlich hin und her gerissen suchen Frauen ihren Weg. Oftmals steht die Ablehnung der Auseinandersetzung so sehr im Vordergrund, dass als dritte Handlungsorientierung „Harmonie durch Bindung“ festzustellen ist. Abwertung des Erbes und Genügsamkeit gehen oft mit dieser Haltung einher. Auch hier finden der Harmonie den Vorrang lassende Umwertungen statt. Die Frauen sehen sich den familiären Bindungen verpflichtet. Der „Konflikt als Handlungsorientierung“ kann als vierte Möglichkeit bei acht der interviewten Frauen beobachtet werden. Allerdings gilt für die meisten der konfliktorientierten Frauen eine Grenze: „Die Lösung familiärer Streitigkeiten blieb im Rahmen der Aufrechterhaltung der Beziehungen.“ (Kosmann 1998, 263) Mindestens an einer der interviewten Frauen konnte festgemacht werden, dass sich eine „Loslösung und ein langsam reifendes, dann aber konsequentes Konflikthandeln“ entwickelten, um damit letztlich ihrer Selbstaufopferung entgegenzutreten.

Die Haltung der Frauen bezüglich ihres Erbes lässt sich tendenziell mit den Worten Ute Gerhards zusammenfassen:

„Diskriminierung und Benachteiligung der Frauen im Rechtsalltag, aber auch selbstverständlicher Rechtsverzicht auf der Seite der Frauen sind so sehr Bestandteil der Frauenrolle und alltäglicher Gewohnheiten, daß sie in der Regel nicht als Rechtsverletzung wahrgenommen werden.“ (Gerhard 1990a, 204)

Sie begründet diese Einstellung mit der von Carol Gilligan als weibliche Moral beschriebenen „Ethic of care“.[34]

2.2.2.4 Erbvorgänge als lebensverändernde Ereignisse

Lauterbach/Lüscher (1996) stellen fest, dass Erbschaften die Lebensverläufe der Erben beeinflussen. Der Erbe kann durch die geerbten Ressourcen die Möglichkeiten seines zukünftigen Lebens erweitern. Darüber hinaus sind andere existentielle Fragen an die Erbvorgänge geknüpft. Kosmann nennt zum einen in ihrer Studie die enge Verbindung einer Erbschaft mit dem Tod. Nicht nur, dass eine Erbschaft häufig mit dem Tod der Eltern und der entsprechenden Trauer einher geht, „auch der eigene Tod, die Endlichkeit werden greifbarer, rücken näher“ (Kosmann 1998, 269). Durch das Nachrücken der eigenen Generation werden neue Verantwortlichkeiten bewusst. Die Familie rückt im Erbprozess näher zusammen. Dadurch wird die Nähe und Distanz zu einzelnen Geschwistern deutlich, die Beziehungen werden neu überdacht und Erinnerungen hervorgerufen.

Die materielle Erbschaft kann für Einzelne eine „nachgeholte Chance“ bedeuten. Früher Verwehrtes kann nun mit dem Erbe verwirklicht werden. Daraus kann eine Genugtuung wie auch ein Friede hergestellt werden. Falls jedoch das Erbe eine Wiederholung der Benachteiligung zum Ausdruck bringt, so liegt die Erfahrung einer Kränkung vor, die die eigene Rolle innerhalb der Familie reflektieren lässt. Innerhalb von Erbverhandlungen gibt es dann eine neue Chance, den Platz im Familiensystem zu verändern. Das Suchen neuer Verbindungen und die Abgrenzung von alten gibt der Familie eine neue Gestalt. Das Zeigen eigener Unabhängigkeit oder Aktivität kann die Achtung innerhalb der Familie steigen lassen. Die Veränderungen des Erbes auf das Leben sind somit äußerlicher wie innerlicher Natur.

2.2.3 Erben in der Landwirtschaft

2.2.3.1 Bäuerliches Erbrecht

Das bäuerliche Erbrecht ist ein vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abweichendes Sondererbrecht. Je nach Region gibt es unterschiedliche Verfahren. Vor allem im Südwesten Deutschlands wird Realteilung praktiziert, d.h. der gesamte Besitz wird gemäß der Anzahl der vorhandenen Erben geteilt. In Mittel- und Nordeuropa, also auch in dem für die Untersuchung zutreffenden Bereich Westfalen, gilt die „geschlossene Hoffolge, das sogenannte Anerbenrecht“
(Mohrmann 1992, 248). Die „Höfeordnung“ hat die Erhaltung existenzfähiger Familienbetriebe zum Ziel. Sie bedeutet die Hofübernahme eines von evtl. mehreren Erben statt wie im BGB vorgesehen einer Erbengemeinschaft:

„Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muss, den Hof zu bewirtschaften (Wirtschaftsfähigkeit). Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gelangenden Erben (weichenden Erben) erhalten Abfindungen, die ebenso wie die Ansprüche anderer Berechtigter - z.B. der Erbersatz- oder Pflichtteilsberechtigten - nach dem (steuerrechtlich ermittelten) Hofeswert berechnet werden.“ (Lüdtke-Handjery 2001, 1)

In der Vergangenheit waren zunächst Männer zu Erben berufen. Erst 1963 wurde der sogenannte „Mannesvorzug“ als verfassungswidrig erklärt, „was an der derzeitigen Vererbungspraxis norddeutscher Bauernhöfe aber kaum etwas geändert hat“ (Mohrmann 1992, 249). In der Praxis haben Mädchen erst dann die Chance auf das Erbe des Hofes, wenn entweder keine Brüder vorhanden sind oder aus mangelnder Wirtschaftsfähigkeit oder fehlendem Interesse ausfallen. Noch heute

„werden Söhne nach wie vor als Hofnachfolger bevorzugt, wenn sowohl Töchter als auch Söhne Interesse an der Weiterführung des Betriebes haben. [...] Dieses Phänomen, welches weltweit zu finden ist, zeigt die solide patriarchale Basis der Landwirtschaft.“ (Schmitt 1999, 178)

Diese Praxis wird selbst von Hoferbinnen anerkannt. Auch diese bevorzugen als Erblasserinnen wieder ihre Söhne vor den Töchtern (ebd.).

Falls der Erblasser keine andere Bestimmung trifft, so erbt in erster Priorität das für die Bewirtschaftung bereits vorgesehene Kind. Falls dies nicht eindeutig durch die Beschäftigung in der Landwirtschaft ersichtlich ist, gilt je nach Region das Ältesten- bzw. Jüngstenrecht als Erbbrauch.[35] Erst in zweiter Priorität ist der Ehegatte des Erblassers erbberechtigt. Dies bedeutet, falls keine anderweitigen vertraglichen Regelungen getroffen wurden, beim Todesfall des Ehegatten für die einheiratende Person, dass sie keinen Anspruch auf den Hof hat. Unabhängig von der in den Betrieb investierten Arbeit und Zeit hat der überlebende Ehegatte bzw. die Gattin bis zum 25. Lebensjahr des erbenden Kindes lediglich ein Verwaltungs- und Nutznießungsrecht auf dem Hof. Danach hat er bzw. sie Anrecht auf das übliche, bei erneuter Ehe allerdings erlöschende Altenteil (s.u.). Dies bedeutet eine starke Benachteiligung der Einheiratenden, bei denen es sich in 90 Prozent der Fälle um Frauen handelt.

Die patriarchale, von Schultheis (1993) für das Erstgeborenenrecht formulierte Familienordnung gilt auch für das Anerbenrecht im Allgemeinen. Beim Erstgeborenenrecht

„wird der Grund und Boden meistens ungeteilt von Generation zu Generation weitergegeben. Hieraus resultiert, dass sich der Familiensinn gewissermaßen im Boden materialisiert. Die Familie repräsentiert den Boden, der Boden repräsentiert die Familie: er bewahrt ihren Namen, ihre Wurzeln, ihren Ruhm, ihre Tugenden. Der Boden ist ein unvergänglicher Zeuge des Vergangenen und ein kostbares Pfand des Zukünftigen.“ (Schultheis 1993, 423f )

An dritter Stelle erben „die Eltern des Erblassers, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt oder mit ihren Mitteln erwoben worden ist“ (Lüdtke-Handjery 2001, 104), und danach die Geschwister des Aszendenten und deren Abkömmlinge. Insofern sind die weichenden Erben „strukturelle Opfer“ der Höfeordnung. Die „Hofidee“ hat Vorrang vor der „Familienidee“. Traditionell hatten die Töchter jedoch größere Chancen, den sozialen Stand zu halten, als die weichenden männlichen Erben:

„Was die strukturellen Opfer dieses Vererbungsmodus - die jüngeren Geschwister - betrifft, so werden hier diejenigen weiblichen Geschlechts mit einer Mitgift ausgestattet dem Heiratsmarkt anheimgestellt“. (Schultheis 1993, 422)

Durch die Mitgift konnten Frauen in einen gleichwertigen Hof einheiraten, während nur in der bäuerlichen Oberschicht nichterbberechtigte Brüder die Möglichkeit hatten, zu studieren und als Geistliche, Juristen oder Lehrer zur Dorfelite zu gelangen. Es gab für sie in der Regel keine Möglichkeit zur Einheirat. Um standesgemäß heiraten zu können, mussten die Frauen allerdings neben der Mitgift noch andere Voraussetzungen mitbringen: „Was von ihr erwartet wurde, war darüber hinaus ihre Gebärfähigkeit und der - möglichst männliche - Hoferbe sowie ihre eigene volle Mitarbeit in Haus und Hof.“ (Mohrmann 1992, 253)

Die Aussteuer umfasst heute neben einer abgeschwächten Form der Haushaltsausstattung vor allem eine Berufsausbildung. Dennoch ist die Aussteuer nach wie vor in bäuerlichen Kreisen ein Thema, wie beispielsweise in einem Artikel des Westfälisch-Lippischen Wochenblattes:

„Heiratet eine Frau auf einem Hof ein, wird auch heute noch in vielen Familien erwartet, dass die Frau alles für den Haushalt mitbringt. Die alte Sitte, bei der Hochzeit die Schränke der Braut zu begutachten, hat sich in einigen Gegenden bis in die heutige Zeit gehalten. [...] Die Aussteuer im Schrank ist allerdings keine Garantie dafür den passenden Mann zu finden.“ (Gelsmann 1999, 71).

Bei der Vererbung des Hofes wird die weitreichende Bedeutung des Hofbegriffs deutlich. Nicht nur Grund und Boden, Hofstelle, Wirtschaftsgebäude incl. Wohnhaus, lebendes und totes Inventar und das Umlaufvermögen werden beim Erbvorgang vererbt. Dieses „ökonomische Kapital“ dient in der Gesamtheit auch als „symbolisches Kapital“, z.B. bei repräsentativen Hofstellen. Gleichermaßen wird in Form von Rechten auch „soziales Kapital“ mitvererbt:

„Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte, die dem Hof dienen, gleichviel ob sie mit dem Eigentum am Hof verbunden sind oder dem Eigentümer persönlich zustehen...“ (Lüdtke-Handjery 2001, 82 §2 Höfeordnung),

gehören ebenfalls zum Hof und werden mit übergeben. Lediglich mit „kulturellem Kapital“ werden die weichenden Erben in der Regel besser ausgestattet als die Hoferben. Die sich heute in der Lebensmitte befindenden Bäuerinnen konnten jedoch - wenn überhaupt - nur über Umwege das „kulturelle Kapital“ aus der Bildungsexpansion der 60er und 70er Jahre erzielen.

Der Zeitpunkt der Hofübergabe im Lebenslauf hat sich in der Geschichte nach vorn verlagert. In früheren Zeiten waren Eheschließung und Hofübergabe aneinander gekoppelt (van Deenen 1986, 116). Dies hatte wirtschaftliche Hintergründe, denn: „Heiraten konnten sie erst dann, wenn durch den Erbvorgang die entsprechenden materiellen Voraussetzungen für die Gründung einer eigenen Familie geschaffen waren.“ (Kaschuba/Lipp 1980, 152) Die junge Generation war folglich mit der Heirat für den Betrieb zuständig. Darum wurde, je ärmer eine Familie war, umso später geheiratet. Dies führte teilweise zu einer Verzögerung des generativen Besitzwechsels. In dieser Zeitgleichheit von Hochzeit und Hofübergabe wird die Hofzentrierung in familiären Angelegenheiten deutlich, wie Bruno Hildenbrand (1992) in einer historischen Rückschau beschreibt:

„Die Eheschließung war nicht nur der Bund fürs Leben zweier besonderer, affektiv gebundener Individuen, sondern immer auch ein Vertrag zwischen zwei Bauernfamilien und oft ein Vertrag zwischen zwei Generationen.“ (ebd., 60)

Wenn die wirtschaftliche Lage es erlaubte, wurde unabhängig von der Betriebsübergabe in jüngerem Alter geheiratet. Ändern konnte sich der späte Übergabezeitpunkt vor allem durch das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte von 1957. Demnach ist heute eine Alterssicherung für Landwirte gewährleistet, wenn sie den Betrieb mit Eintritt in das Rentenalter übergeben. Die Rente aus der Alterskasse bedeutet eine Entlastung für den Hof. Im Fall einer späteren Übergabe bei gleichzeitig früher Hochzeit sind Konflikte zwischen den Generationen vorprogrammiert, „so wenn der schon verheiratete Anerbe mit seiner Familie auf dem Hof lebte und die noch rüstigen Eltern an eine Hofübergabe noch nicht dachten“ (Mohrmann 1992, 252).

Das eher emotionsarme und sach- bzw. hofbezogene Klima erlaubt es auf Bauernhöfen, Übergabeverträge detailliert zu gestalten. Die erwarteten „reziproken“ Verhaltensweisen der o.g. „Familienmoral“ (vgl. Schultheis 1993) werden bis heute in der Landwirtschaft peinlich genau vertraglich festgelegt. Aus Sicht des heute eher gängigen bürgerlichen Familienbildes muten die Übergabeverträge nahezu beschämend an, da das „Altenteil“ incl. Pflege und Zugangsrechte dezidiert festgehalten werden. Solche Verträge enthalten nicht etwa eine kapitalistische, kontraktrechtliche Orientierung im Sinne Schultheis’ (1993, 417f); die „Rechenhaftigkeit“ widerspricht nicht der „Familienmoral“. Der Entstehungszusammenhang dieser Verträge, die „schicksalhafte Verbundenheit“ der Generationen, die „Unaufkündbarkeit“ der Familie, die statusvertraglichen Beziehungen „im Guten wie im Bösen“[36] entsprechen genau dem Statusrecht, das charakteristisch für „Gemeinschaften“ ist. Einerseits scheint die Notwendigkeit aufgrund der schwierigen Verhältnisse zu diesen Vertragsformen geführt zu haben (vgl. Mohrmann 1992, 252) und andererseits die eher nüchterne, emotionslose Betrachtung der Dinge. Die bürgerlichen Werte der Zuneigung und Liebe in der Familie stünden einem solchen Kontrakt im Wege, da familiäre Leistungen nicht aufgerechnet werden dürfen. Diese Haltung innerhalb der Generationsbeziehungen beschreibt auch de Singly (1993) trefflich:

„Männer und Frauen, Väter und Mütter, dürfen sich zumindest offiziell nicht durch ihr Gewinnstreben leiten lassen, wenn es um Herzensangelegenheiten geht. Die wahre Liebe (im normativen Sinne) muß der Welt ständig ihren spezifischen Charakter kundtun und vermeiden, beim Fischen in anderen Gewässern - ökonomischen oder kulturellen - überrascht zu werden.“ (de Singly 1993, 172)

Hofübergabeverträge hingegen stellen für die Betriebe einen „Überlebensmechanismus“ in schlechten Zeiten dar und haben insofern wenig mit dem bürgerlichen Familiendenken gemein.

2.2.3.2 Das Altenteil

Zur Absicherung des Erblassers im Alter wird das die zu erbringenden Leistungen des Erben definierende sogenannte Altenteil festgelegt. Dazu gehören in der Regel[37] vor allem das Wohnrecht der Deszendenten. Die Größe des „Altenteils“, des Hauses, der Wohnung oder der Anzahl der Zimmer für die alte Generation wird vertraglich geregelt. Die Parteien klären die jeweiligen „Rückzugsräume“. Ferner wird die Regelung der Nebenkosten bzw. die freie Versorgung der Altenteiler mit Heizung, Strom, Wasser, Müll- und Abwasserentsorgung sowie die Instandhaltung der Altenteilerwohnung festgehalten. Der Bewegungsraum der Altenteiler wird bestimmt:

„Auch der freie Umgang in Haus und Hof mit Ausnahme der Privaträume des Übernehmers wird den Altenteilern garantiert. Vereinbart werden auch die Mitbenutzung des Hausgartens für den eigenen Bedarf, eine Unterstellmöglichkeit für einen Pkw, die freie Entnahme von Erzeugnissen des Hofes für den eigenen Bedarf sowie das Versprechen, dass der Übernehmer die nicht mehr fahrtüchtigen Altenteiler nach vorheriger Absprache etwa zum Arzt oder zu Verwandten fährt.“ (Schmitte 2000a, 82)

Außerdem gehört zum Altenteil eine von der Altersrente unabhängige Barrente. Wurde in den alten Verträgen die Beköstigung am Familientisch vereinbart, kann heute bei Vorhandensein eines eigenen Haushalts die Beköstigungssumme mit der Barrente verrechnet werden. Weitere Vereinbarungen werden über die Pflege der Altenteiler und die Begräbniskosten getroffen.

An diesen Bestimmungen wird deutlich, dass es sich um ein klar definiertes reziprokes Verhältnis zwischen den Generationen handelt. Die nichtmonetären Gegenleistungen sind stark mit dem Haushalt verknüpft und betreffen in der alltäglichen Praxis zumeist die jungen Frauen. Die materiellen Gaben wie auch die räumliche Aufteilung werden an der Belastbarkeit des Hofes ausgerichtet.

Gerade die Pflegeklausel ist in der jüngsten Zeit von verschiedenen Seiten aus diskutiert worden. In alten Verträgen heißt es häufig:

„Der Hofübernehmer gewährt Hege und Pflege in alten und in kranken Tagen. Er übernimmt auch die Kosten, die durch die Versorgung durch Dritte entstehen, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder von anderen Seiten übernommen werden.“ (ebd., 84)

Eine solche Formulierung beinhaltet heutzutage angesichts kostenaufwendigerer Pflege älterer Menschen ein großes finanzielles Risiko für den Hof. Die Einführung der Pflegeversicherung vom 1.1.1995 hat die Ansprüche auf Pflegeleistungen erhöht. Von Seiten des WLV wird daher im Sinne des Hofes vor einer solchen Klausel gewarnt. Die ASG in Niedersachsen hat im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Untersuchung zum Vertragsbestandteil „Hege und Pflege in alten und kranken Tagen“ erstellt. Auf der Grundlage von Expertengesprächen und 40 Einzelgesprächen mit Landwirten und Landwirtinnen stellen die Agraringenieurinnen Fahning und Niederstucke (1999) das Problem, die Praxis und Empfehlungen für den Umgang mit der Klausel dar. Sie stellen zwar die Belastung der Frauen durch die Pflege fest, doch wird hier wiederum ausschließlich im Sinne des Hofes und nicht etwa im Sinne der Frauen für eine Veränderung einer solchen Klausel im Hofübergabevertrag argumentiert. Neben den finanziellen Folgen für den Hof nennen Fahning und Niederstucke in ihrer Untersuchung arbeitswirtschaftliche Gefahrenpunkte der alten Formulierung von „Hege und Pflege in kranken und in alten Tagen“:

„Vor allem sind es die Frauen auf den landwirtschaftlichen Betrieben, von denen erwartet wird, daß sie heute wie früher Pflegetätigkeiten übernehmen. Solange die Bäuerinnen Arbeitskräfte im Haushalt hatten, von denen sie u.a. bei der Versorgung der Altenteiler unterstützt werden konnten, war es meist unproblematisch, Altenteiler im landwirtschaftlichen Betrieb zu versorgen. Heute sind die Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben vielfach allein für den Haushalt zuständig. Darüber hinaus übernehmen sie üblicherweise feste Aufgabenbereiche wie z.B: die Buchführung, die Kälberversorgung [...] oder betreiben eigene Betriebszweige [...]. Andere Ehefrauen/Lebenspartnerinnen von Landwirten gehen neben der Versorgung des Haushalts einem erlernten außerlandwirtschaftlichen Beruf nach. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie zum Lebensunterhalt der Familien beitragen und entsprechend den heutigen gesellschaftlichen Gepflogenheiten in mehr oder weniger feste Tagesabläufe eingebunden sind. Die Übernahme von Pflegetätigkeiten ist mit den zunehmend individualisierten Lebensentwürfen der Frauen immer schwieriger in Einklang zu bringen und kann zudem zu Einkommenseinbußen des Betriebes führen.“ (Fahning/Niederstucke 1999, 6)

Die Hofidee steht hier vor der Emanzipationsidee. Die prinzipielle Ungerechtigkeit, dass die Frau für den gebenden und der Mann für den nehmenden Teil des Erbes zuständig ist, wird nicht aufgedeckt. Im Sinne Gilligans (1988) wird mit der „Moral der Fürsorge“ gehandelt, allerdings weniger im bürgerlich-emotionalen Sinne für die Altenteiler, sondern im sachlichen Sinne für den Hof.

Als zeitgemäße Pflegeklauseln werden solche empfohlen, in denen der Pflegeanspruch nur auf dem Hof und nur im Maße der Pflegestufe 1 gewährleistet wird. Zu der körperlichen Pflege kommt die Wäsche- und Wohnungspflege hinzu (Schmitte 2001, 59). Allerdings gibt es diesbezüglich auch emotionalen Aspekten innerhalb der Pflegebeziehung Einfluss einräumende Meinungen:

„Andere aber sind der Auffassung, die Pflege könne sinnvollerweise sowieso nur bei gutem menschlichem Miteinander verlangt und geleistet werden. Eingeklagt werden könne sie sowieso nicht. Daher müsse man sie auch gar nicht erst vertraglich regeln.“ (Schmitte 2000b, 98)

Diese Begründung lässt nichts mehr vom nüchternen „Überlebensmechanismus“ in der Landwirtschaft erkennen. Allerdings ist naheliegend, dass auch hier das emotionale Argument lediglich vor das wirtschaftliche geschoben wird.

2.2.3.3 Bäuerinnen im Erbprozess

Neben materiell greifbaren Festlegungen des Erbvertrages „erben“ Bäuerinnen durch ihre Position als Eingeheiratete Erwartungen. Das vom Erblasser und seinen Vorfahren geprägte Erbe wird sich den Erben und seine Frau aneignen. Der Hof steht im Mittelpunkt des Geschehens und bestimmt die Handlungen im Sinne der Geschichte:

„Unabhängig von der jeweiligen Agrarverfassung und den unterschiedlichen Agrarregionen war und ist der Besitz an Grund und Boden die wichtigste Grundlage bäuerlichen Lebens und Arbeitens. Bäuerliche Familienbiographie ist immer auch Hofbiographie. Der Hof ist für die Landwirte die Schnittstelle zwischen Vergangenheit und Zukunft.“ (Fliege 1999, 171)

In diesem Sinne wird der Erbe zum „gehorsamen Werkzeug des Reproduktionsprojekts“ (Bourdieu 1997c, 652), um das Erbe des Erblassers fortzuführen. Die Familienmoral ist an das Projekt „Hof“ gebunden, da in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb die Großfamilie zum Hof dazugehört. Die Generationen sind durch das Erbe miteinander verbunden. Neben der räumlichen Nähe und z.T. wirtschaftlichen Abhängigkeiten verbindet der Habitus die junge mit der alten Generation, denn, wie Kreil formuliert:

„Der Habitus ist die geronnene Erfahrung von Generationen, er ist verinnerlichte Geschichte und wie Bourdieu sagt, wirkt in den Individuen die ganze Vergangenheit in der Gegenwart fort.“ (Kreil 1995, 33)

Imke Lübbeke (1998) hat in ihren offenen Interviews mit vier potentiellen Hoferben herausgearbeitet, dass Hofnachfolge zwar nicht länger einem „sich Einfügen“ in das Konzept des Familienbetriebs und einer Orientierung an den traditionellen Strukturen gleichkommt. Sie überschreibt ihre Studie jedoch mit „Hofnachfolge im Spannungsfeld von traditioneller Lebensform und individueller Lebensführung“ und setzt damit die Tradition als einen Spannungspol. Aus dem Habitus ergeben sich unausgesprochene Gaben und Zugeständnisse an den Erblasser, die dieser seinerseits an seinen Erblasser geben musste. Im Folgenden werden drei Erbschritte aufgezeigt, die in der Regel zeitlich nah beieinander liegen: Das Erbe von den Eltern, das bei der Einheirat und das bei der Hofübernahme.

Da viele der heute in der Lebensmitte befindlichen Bäuerinnen selbst vom Hof stammen, ist das Erbe von Bauerntöchtern für das Erkenntnisinteresse der vorliegenden Untersuchung relevant. Wie im letzten Kapitel bereits herausgearbeitet, „erbt“ die Bauerntochter neben ihrer Aussteuer die Sozialisation auf dem Hof. Hildenbrand (1992) stellte in seiner fallrekonstruktiven Sozialforschung mittels extensiver ethnographischer Verfahren und gemeinsamer familiengeschichtlicher Gespräche mit möglichst allen Familienmitgliedern fest, dass früher neben der Hoferbensozialisation auch eine „habituelle Sozialisation der Ersatzerben“ stattfand, damit auch die weichenden Erben potentiell als Hoferben vorbereitet waren. Durch die allgemeine Integration in den Betrieb wurden letztlich alle Kinder auf das Arbeiten auf dem Hof vorbereitet.

„Hierbei wurden zwar seitens der sozialisierenden Instanzen deutliche Unterschiede zwischen dem Hoferben und den weichenden Erben gemacht [...], jedoch erhielt zumindest auch ein Teil der weichenden Erben in der Regel eine landwirtschaftliche Ausbildung, die so weit reichte, dass sie sowohl habituell als auch bezüglich ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage waren, in der Rolle eines eingeheirateten Jungbauern oder einer eingeheirateten Jungbäuerin selbst einen Hof oder einen Haushalt zu führen.“ (Hildenbrand 1992, 143)

Hildenbrand beklagt die heutige, zu mangelnden Einheiraten in landwirtschaftliche Betriebe führende fehlende Hofsozialisation der Bauerntöchter. Er spricht von „offenkundigem Bruch in der Sozialisation von Bauerntöchtern“, die unter anderem die „Reproduktionssicherung und die Zukunftsperspektiven in der Landwirtschaft“ unsicher hat werden lassen (vgl. ebd., 140).[38] Aus diesen Äußerungen ergibt sich der Zweck der Hofsozialisation der Bauerntochter: Aus der Mithilfe im eigenen Betrieb wird die Vorbereitung auf eine Einheirat in einen anderen Hof.

Gegen den konstatierten Bruch in der Sozialisation der Bauerntöchter sprechen Studien, die keine Verhaltensänderung hinsichtlich der Sozialisation, sondern eher das Verhaftetsein der Eltern in alten Rollenmustern als Ursache der Entscheidung der Bauerntöchter gegen das Leben einer Bäuerin verantwortlich machen. In einer nicht-repräsentativen Befragung der Universität Kassel-Witzenhausen wurden Gespräche mit Studentinnen und Studenten der Landwirtschaft geführt, die ihren elterlichen Hof unter psychischen Anstrengungen verlassen hatten. Die Sozialisation der Mädchen wird von Andrea Werner und Götz Schmidt (1994) als tradtitionell beschrieben:

„Von den Töchtern wurde [...] so bald wie möglich durch Übertragen von Aufgaben aus dem Tätigkeitsbereich der Mütter Entlastung erwartet. Das bedeutete in der Regel Hausarbeiten oder kleine Aufgaben im Außenbereich (Kälber tränken, Heu rechen etc.). Die Mädchen lernten sich nach den Bedürfnissen der Männer zu richten und ihnen zuzuarbeiten, weil die Tätigkeit im Außenbereich als einzig wirkliche Arbeit anerkannt wurde.“ (Werner/Schmidt 1994, 125)

Bei Beibehaltung der Hoferbensozialisation entscheiden sich Bauerntöchter gegen das Leben auf dem Hof, obwohl selbst bei den ablehnenden Studierenden der Witzenhausener Studie eine sehr große Verbundenheit mit dem ländlichen Lebensraum festgestellt wurde. Für alle Befragten war selbstbestimmtes Arbeiten in der Landwirtschaft erstrebenswert, da es eine existentielle Verbundenheit mit der Natur, mit Leben und Tod bedeutet. Sie haben jedoch oft andere Vorstellungen von der Bewirtschaftung der Betriebe als ihre Eltern und wünschen sich ein gefühlvolleres und kommunikativeres Verhalten auf dem Hof:

„Die zentrale negative Erfahrung in den meisten Kindheitserinnerungen war die Verhärtung der Familien. ‚Lieblosigkeit’, ständiges Schweigen verhinderten den Ausdruck von Konflikten und deren Lösung. Erst durch diese Erstarrung wird die Arbeit zur Qual.“ (Werner/Schmidt 1994, 129)

Kreil (1995) bestätigt in ihrer Untersuchung[39] die Hofsozialisation auch bei Nichterben: Bäuerlichkeit und Arbeitsethos finden sich als Habitus wieder. Hildenbrands Schlussfolgerung des „Bruchs in der Sozialisation der Bauerntöchter“ und damit des mangelnden Einsatzes der Bauerntöchter in landwirtschaftlichen Betrieben stellen Heide Inhetveen und Mathilde Schmitt (2000) in Frage. In einer Nachfolgestudie[40] mit 134 Bäuerinnen zwischen 38 und 86 Jahren arbeiten sie die Entwicklung von Höfen heraus und verfolgen im Gegensatz zu den meisten anderen Studien den Verbleib der Bauerntöchter, die nicht Hoferbinnen waren. Sie kommen zu dem Ergebnis: „Ebenso viele Töchter wie Söhne der Bäuerinnen tragen dazu bei, dass die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe aufrecht erhalten wird.“ (Inhetveen/Schmitt 2000, 65) Alle genannten Untersuchungen bekräftigen die selbst heute noch bestehende Hofsozialisation der Bauerntöchter, die quasi als weitere „Mitgift“ zählen kann.

Die Ausbildung zur „ländlichen Hauswirtschaft“ war in der Vergangenheit ein weiteres Moment der bäuerlichen Sozialisation. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich die landwirtschaftliche Berufsausbildung, angepasst an die damaligen industriellen wie bürgerlichen Vorstellungen. Sie teilte sich geschlechtsspezifisch auf, indem Frauen der hauswirtschaftliche Teil zugewiesen wurde (vgl. Schmitt 1999, 177). Damalige Lehrbücher weisen den jungen Frauen ihre Rolle z.B. als Gebärerin des Hofnachfolgers und weiterer Kinder zu:

„Woher sollen die Arbeitskräfte kommen, wenn das Dorf kinderarm wird? Was geschieht, wenn der einzige Sohn nicht geeignet ist als Bauer? Warum kommen aus unseren Dörfern heute weniger Pfarrer, Lehrer und Schwestern als früher?“ (Renner 1957, 163)

Statt ökonomischen Kapitals erben die Bauerntöchter die als inkorpo­riertes kulturelles Kapital anzusehende Hofsozialisation. Es ist nur schwer in ökonomisches Kapital umzuwandeln. Die Benachteiligung hinsichtlich des materiellen Erbes, die in gleichem Maße auch männliche weichende Erben betraf bzw. betrifft, wird aufgrund der hohen Verbundenheit mit dem Betrieb nicht als solche gewertet.[41] Das von der Familie erwartbare Erbe der Bauerntochter bestand folglich mehr oder weniger in der Vorbereitung auf die Einheirat. Sie bekam die Möglichkeit, ihre zukünftige Versorgung auf einem weiteren Hof sicherzustellen, wo sie ihre „mitbekommene“ Arbeitsfähigkeit unter Beweis zu stellen hatte. Die Eltern delegierten gewissermaßen die Versorgung der Töchter an die Schwiegerfamilie. Insofern ist es von Interesse, was die jungen Frauen bei der Einheirat zu „erben“ hatten bzw. haben.

Die Hochzeit des jungen Bauernpaares zieht nicht zeitgleich das Erbe des Hofes mit sich. In der Studie Inhetveen/Blasches (1983) warteten die jungen Paare in der Regel drei bis fünf Jahre, manchmal auch 10 und mehr Jahre bis zur Übergabe (vgl. ebd., 246). In der Erwartung des zukünftigen Besitzes nehmen die Einheiratenden hohen Arbeitsaufwand in Kauf, für den sie kaum Anerkennung zu erwarten haben. Ihr Status innerhalb der Schwiegerfamilie ist vorerst niedriger als in der eigenen Familie, denn „Nichtbesitz aber bedeutet [...] neuerlichen Magdstatus der Frau“ (ebd., 246).

Schmitt (1988) unterscheidet mit Hildenbrand (1992) das traditionale Schwiegertochterkonzept vom integriert modernen bis hin zur marginalisierten modernen bzw. integrationsunwilligen Schwiegertochter. Für die bäuerlich sozialisierten Bäuerinnen, die sich heute in der Lebensmitte befinden, trifft am ehesten das erste Konzept und damit auch der „Magdstatus“ der Frauen zu.[42] In der Generation der jetzt einheiratenden Frauen sind alle Konzepte vorzufinden. Die Einheirat bringt für die Schwiegermutter das Problem des Loslassens mit sich, „die Altbäuerin muß die Haushaltsführung abgeben und sich ein Stück weit aus ihrer Mutterrolle lösen“ (Fliege 1999, 203), und die junge Frau

„steht vor immensen Anpassungsproblemen. Mit der Heirat tritt die Jungbäuerin in ein Lebensumfeld ein, welches durch die Tradition der jeweiligen Familie vorgeformt ist und in der Regel keineswegs beliebig umgeformt werden kann.“ (ebd. 1999, 203)

Erwartet wurde laut Inhetveen/Blasche (1983) die Übernahme der Arbeiten unter der Befehlsgewalt der Schwiegermutter und zum Teil unter der des Ehegatten. Neben der Menge der Arbeit bedeutet auch die Verantwortung für neue Arbeitsbereiche eine Belastung:

„Die Arbeitssituation der jungen Bäuerin wird noch dadurch erschwert, daß - wie die Bäuerinnen übereinstimmend berichtet haben - ihr Arbeitspensum auf dem neuen Hof größer wurde als ihr sicherlich auch nicht geringes Quantum auf dem elterlichen Hof, und daß sie neue ungewohnte Arbeitsbereiche übernehmen mußten, was mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden war.“ (Inhetveen/Blasche 1983, 247)

Entlohnt wurde die Arbeit durch Kost und Logis. Auch heute noch arbeiten die meisten Bäuerinnen ohne eigenen Arbeitsvertrag als Familienarbeitskräfte auf den Höfen. Ende der achtziger Jahre wurde eine übermäßige Arbeitsleistung mit bis zu 16 Stunden pro Tag belegt (vgl. Niebuer 1993, 30). Die trotz des hohen Arbeitsaufkommens festzustellende Zufriedenheit liegt laut Inhetveen/Blasche (1983) im Schaffen „für’s Eigene“ begründet. Um die Zukunft des Hofes zu gewährleisten, wird von der jungen Bäuerin neben der Arbeitsfähigkeit das Gebären gesunder Kinder, insbesondere des Hofnachfolgers erwartet.

Mit der Einheirat binden sich die Frauen an einen Mann mit entsprechender Hoferbensozialisation. Während die Hofnachfolge heute sowohl selbstverständlich als auch reflektiert angetreten werden kann, war in der letzten Generation die Hoferbensozialisation im Sinne der „Kontinuität der eigenen Existenz“ (Schmitt 1988, 99) gegeben und die Übernahme des Hofes unhinterfragt. Das Dilemma des Hofnachfolgers beschreibt Schultheis als das eines Privilegierten, der jedoch nur schwer erwachsen werden kann:

„Der Stammhalter, auch ‚Familiensohn’ genannt, befand sich demnach in eine grundlegend ambivalente Generationenbeziehung hineingeboren. Einerseits kam er als zukünftiger Träger von Familienerbe und -ehre in den Genuß vielfältiger Gratifikationen [...] Auf der anderen Seite aber blieb dieser ‚Familiensohn’ bis ins fortgesetzte Alter unmündig und wurde durch eine strategisch dosierte Transmission der Verfügung über die Produktionsmittel nur nach und nach aus dem väterlichen Kuratel entlassen.“ (Schultheis 1993, 423)

Die Verwöhnung und das bis zum Besitzwechsel die Abhängigkeit vom Vater einschließende Sohnbleiben betrifft unmittelbar die einheiratende Frau. Eine Emanzipation des Sohnes von den Eltern hat in der Regel noch nicht stattgefunden, weshalb es ihm schwer fällt, sich im Streitfall eindeutig auf die Seite der Frau zu stellen.

Aufgrund der gemeinsamen Lebensgrundlage „Hof“ und der großen räumlichen Nähe zu den Schwiegereltern „erbt“ die einheiratende Bäuerin eine starke Abhängigkeit von der älteren Generation auf dem Hof. Dies kann zu „Generationenkonflikten“ führen, besonders solange noch keine formalen Regelungen über Besitz, Räume und Zuständigkeiten gefällt wurden.[43] Verena Christiane Schimpf (1997) konstatiert in einer Studie mit 18 qualitativen Interviews in Bayern und Westfalen noch für das Ende der neunziger Jahre eine Unterordnung der Schwiegertöchter:

„Festzuhalten ist, daß das weibliche Mitspracherecht in bäuerlichen Familien von den jungen Frauen zwar eingefordert wird, aber keineswegs durchweg als selbstverständlich angesehen werden kann.“ (Schimpf 1997, 123)

Statt Mitsprache ist die Schwiegertochter für die Fürsprache und Vermittlung in familiären Konflikten zuständig. In ihrer Position treten die eigenen Bedürfnisse hinter dem Ziel des Familienfriedens zurück.

Ein verändertes Lebensgefühl der jungen Frauen kann durch die Übernahme des Betriebs eintreten. Auch wenn in 90 Prozent der Fälle der Ehemann der Erbe des Betriebs ist und die Frau nur im Falle einer gesonderten vertraglichen Regelung (z.B. Gütergemeinschaft) zur Miteigentümerin wird, bringt die Übergabe dennoch für die Frauen in der Regel ein gewachsenes Bewusstsein ihrer Bedeutung mit sich. In der familiären Verwiesenheit auf den Betrieb sieht auch sie ihn als Eigentum an. In der Position als Frau des Hofbesitzers fühlt sie sich freier:

„Das Eigentum saugt zwar die Arbeit des Menschen restlos auf, aber es konserviert sie auch, macht sie bisweilen für alle Welt und für die Nachkommen sichtbar. Die Arbeit, die im Hof aufgehoben ist, ist also letztlich nicht ‚umsonst’ gewesen. Gleichzeitig gibt dieses Eigentum auch der Arbeit ihre besondere Gestalt: es erscheint als der Inbegriff und Garant von Freiheit in der Arbeit, die fortan zu einem der wichtigsten Topoi in der Selbstdarstellung der Bäuerinnen wird.“ (Inhetveen/Blasche 1983, 249)

Durch die Identifikation mit dem Betrieb wird die Arbeit für die einheiratenden Frauen vielfach zu einer befriedigenden, mit Selbstverwirklichung und vor allem Sinn verbundenen Arbeit. Der Steigerung des Selbstwert- und Freiheitsgefühls durch die Übernahme des Hofes steht das „Altenteil“ gegenüber. Vom verpflichtenden Teil des Erbes wie der Pflege und Versorgung der Schwiegereltern sind die Frauen in weit größerem Maße betroffen als ihre Männer. Das „Nichteigentum“ der Frau im Falle der Zugewinngemeinschaft macht sich allerdings bei einem eventuell frühzeitigen Tod des Gatten als Benachteiligung bemerkbar. Sie wird dann - selbst lediglich Nutznießerin des Betriebs - zur Überbrückerin als Arbeitskraft für die heranwachsenden Kinder.

2.2.4 Folgerungen für das Erbe der Bäuerinnen

Das Erbe der Bäuerinnen kann in Bourdieus Kapitalkategorien eingeordnet werden. Das Erbe ökonomischen Kapitals ist für Bäuerinnen in allen Lebensphasen relativ gering. Damit kann laut Kosmann eine Kränkung einhergehen, da gerade von Frauen das Erbe nicht nur unter monetären Gesichtspunkten betrachtet wird. Die mit dem mangelnden Erbe verbundene ökonomische Abhängigkeit bringt das Angewiesensein auf die gegebenen Strukturen mit sich. Die Landfrauen erben von ihrer Ursprungsfamilie und der Schwiegerfamilie viel inkorporiertes Kulturkapital in Form von Erfahrungswissen und Arbeitsfähigkeit. Bei einer starken Identifikation mit dem Hof können sie dies produktiv einsetzen und ein sinnerfülltes Leben führen, solange ihr Wissen und ihre Arbeitsfähigkeit erwünscht und gegeben sind. Bei der Einheirat erben Bäuerinnen soziales Kapital durch die Familienzugehörigkeit. Mit dem Hofnamen übernehmen sie - um den Preis der Anpassung - die Kontakte und Verbindungen bis hin zum symbolischen Kapital der Schwiegerfamilie. Sie werden dem Gatten zu einem gelungenen Erbe im Sinne Bourdieus verhelfen. Vom Zeitpunkt der Übernahme des Hofes an wird das aus dem sozialen und symbolischen Kapital gewonnene Gefühl der Sicherheit und Zugehörigkeit umso stärker. Da jedoch die familiäre Moral nach Schultheis (vgl. Kapitel 2.2.1.3) gilt, ist die Loyalität zum Familienerbe incl. der Versorgung der älteren Generation unabhängig vom freien Willen selbstverständlich.

2.3 Grundlagen der Forschung zu Entwicklungsaufgaben der Bäuerinnen

Da es in der vorliegenden Studie um die Zusammenhänge der Lebenskonflikte der Bäuerinnen in der Lebensmitte geht, stellt sich die Frage nach den zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben in der Phase des mittleren Erwachsenenalters. In Kapitel 2.2 wurde bereits das frühe Erwachsenenalter insbesondere im Zusammenhang mit der Einheirat als die Lebensmitte prägend beschrieben. Da­rüber hinaus werden nach einer allgemeinen Einführung über die Stufenmodelle der Persönlichkeitsentwicklung vorerst allgemeine Erkenntnisse über das frühe und das mittlere Erwachsenenalter angeführt (vgl. Kapitel 2.3.1). Da geschlechtsspezifische Aufgaben für die einzelnen Phasen erwartet werden, stellt Kapitel 2.3.2 die Entwicklungsaufgaben der Frauen dar. Um die spezielle Situation der Bäuerinnen zu berücksichtigen, müssen in Kapitel 2.3.3 Ergebnisse aus der Agrarsoziologie zu den Lebensphasen des frühen und mittleren Erwachsenenalters wie auch insbesondere für die Herausforderungen an die Generationenbeziehung aufgezeigt werden. Da die Agrarsoziologie jedoch lediglich Phänomene beschreibt, statt sozialpsychologische Hintergründe zu erklären, werden die Erkenntnisse in Kapitel 2.3.4 miteinander in Beziehung gesetzt.

2.3.1 Allgemeine Grundlagen

2.3.1.1 Stufenmodelle der Persönlichkeitsentwicklung

Das bekannteste Entwicklungsmodell über die gesamte Lebensspanne stammt von dem Psychoanalytiker Erich H. Erikson (1902-1994). Erikson (2000) baute sein Modell auf die Freudsche Lehre der psychosexuellen Entwicklung auf, indem er es um psychosoziale Aspekte der Stufen des Erwachsenenalters erweiterte. Die Entwicklung der Persönlichkeit verläuft seiner Theorie gemäß nach einem epigenetischen, aufeinander aufbauenden Prinzip:

„Wenn wir das Phänomen ‚Wachstum’ verstehen wollen, tun wir gut daran, uns an das epigenetische Prinzip zu erinnern, das vom Wachstum der Organismen in utero abgeleitet ist. Dieses Prinzip lässt sich dahin verallgemeinern, dass alles, was wächst, einen Grundplan hat, dem die einzelnen Teile folgen, wobei jeder Teil eine Zeit des Übergewichts durchmacht, bis alle Teile zu einem funktionierenden Ganzen herangewachsen sind.“ (Erikson 2000, 57)

Sein Ansatz bezieht sich auf den gesunden Menschen, doch geht er davon aus, dass der Mensch sich gerade in den psychosozialen Konflikten und Krisen jeder Entwicklungsstufe weiter entwickelt. Basis seiner Theorie bilden die stark biologisch geprägte psychoanalytische Theorie und die gegebenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Menschen. Er formuliert acht Phasen, in denen jeweils eine Polarität dargestellt wird, die der Mensch zum Positiven entscheiden und bewältigen muss, um weiter wachsen zu können:

1. Säuglingsalter Urvertrauen versus Urmisstrauen
2. Frühe Kindheit Autonomie versus Scham, Zweifel
3. Spielalter Initiative versus Schuldgefühl
4. Schulalter Leistung versus Minderwertigkeitsgefühl
5. Adoleszenz Identität versus Rollenkonfusion
6. Frühes Erwachsenenalter Intimität versus Isolation
7. Mittleres Erwachsenenalter Generativität versus Stagnation
8. Spätes Erwachsenenalter Ich-Integrität versus Verzweiflung

Der in der Adoleszenz besonders gewichtige Identitätsbegriff ist in Eriksons Ausführungen von großer Bedeutung. Der Jugendliche befindet sich während der Adoleszenz in einem „psychosoziale[n] Moratorium“ (Erikson 2000, 127), d.h. in einer „gesellschaftlich zugebilligte[n] Wartezeit“ (Conzen 1996, 142), in der der junge Mensch experimentieren darf, um danach das Erwachsenenleben mit den jeweiligen Krisen bewältigen zu können. Dieses Moratorium ist innerhalb der Kulturen unterschiedlich lang. Auf der Suche nach Identität kommt es u.a. zu Gruppenidentitäten der Jugendlichen, die sich vorerst von den unterschiedlichen Rollen- und Identitätsangeboten der Erwachsenen distanzieren müssen. Teilweise kommt es zu Verkehrungen, sogenannten „negativen Identitäten“ (Erikson 2000, 163), um innere Integrationsarbeit zu leisten, denn: „Im wesentlichen geht es jetzt darum, die verschiedenen aus der Kindheit übernommenen Identifikationen in eine vollständigere Identität zu integrieren.“ (Miller 1993, 162) Gelingt die Identitätsentwicklung nicht, kommt es zu einer Rollenkonfusion.

Erikson konstatiert in seinem Artikel „Probleme der Ich-Identität“ (Erikson 2000) die innere und äußere Seite der Identität:

„Der Begriff ‚Identität’ drückt also insofern eine wechselseitige Beziehung aus, als er sowohl ein dauerndes inneres Sich-Selbst-Gleichsein wie ein dauerndes Teilhaben an bestimmten gruppenspezifischen Charakterzügen umfasst.“ (ebd., 124)

Identität schließt folglich die Anpassung an die eigenen wie die gegebenen äußeren Möglichkeiten ein. Erikson unterscheidet darüber hinaus Identität und Identifikation. Am Ende der Adoleszenz sollen die nur begrenzt brauchbaren Kindheitsidentifikationen mit Bezugspersonen der Vergangenheit eine Überordnung durch eine Identität erfahren. Die Identifikationen werden teils aufgegeben, teils modifiziert oder angeglichen. Identität kann als Gefühl immer wieder neu zu erwerbenden psychosozialen Wohlbefindens erlebt werden:

„Die erkennbarsten Begleitumstände sind das Gefühl, Herr seines Körper zu sein, zu wissen, daß man ‚auf dem rechten Weg ist’ und eine innere Gewißheit, der Anerkennung derer, auf die es ankommt, sicher sein zu dürfen.“ (ebd., 147)

Die normative Krise der Adoleszenz enthält laut Erikson besonderes Wachstumspotential. Es stellt sich die Frage, inwiefern eine misslungene oder unvollständige Lösung der Adoleszenzkrise zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.[44] Erikson selbst antwortet darauf:

„Die Identität wird am Ende der Adoleszenz phasen-spezifisch [...] d.h. das Identitätsproblem muß an dieser Stelle seine Integration als relativ konfliktfreier psychosozialer Kompromiß finden - oder es bleibt unerledigt und konfliktbelastet.“ (Erikson 2000, 149)

Der Zeit der Adoleszenz mit der dazugehörigen Identitätskrise wird also eine einmalige Chance zugesprochen.

„Das heißt aber nicht, daß die Identitäts bildung mit der Adoleszenz beginne oder ende: sie ist vielmehr eine lebenslange Entwicklung, die für das Individuum und seine Gesellschaft weitgehend unbewußt verläuft.“ (Erikson 2000, 140)

Insofern können Identitätskrisen immer wieder auftauchen und auch später neue Umgestaltungen und Integrationen mit sich bringen, die wiederum zu einem positiven Identitätsgefühl gelangen lassen.

Die bekannte Theorie Eriksons wird in der wissenschaftlichen Literatur (vgl. Faltermaier 2002) nicht zuletzt aufgrund der mangelnden empirischen Grundlage kritisiert. Er selbst räumt ein, dass er sich vielfach auf alltägliche Beobachtungen stützt (vgl. Erikson 2000, 136).

Das Modell Eriksons wurde in den dreißiger und vierziger Jahren von dem amerikanischen Entwicklungspsychologen Robert J. Havighurst (1974) weiter entwickelt. Er prägte insbesondere den Begriff „Entwicklungsaufgaben“ bzw. „development tasks“, da er in Fortführung des Ansatzes Eriksons nicht von Krisen ausging, sondern von Lernaufgaben. Er versteht darunter

„eine Aufgabe, die in einer bestimmten Lebensperiode des Individuums hervortritt und deren erfolgreiche Bewältigung zu seinem Wohlbefinden und zum Gelingen späterer Aufgaben führt, während ein Mißlingen zu Unzufriedenheit im Individuum, zu Mißbilligung durch die Gesellschaft und zu Schwierigkeiten bei späteren Aufgaben beiträgt“ (Havighurst, zit. nach Faltermaier 1992, 46).

Von drei unterschiedlichen, je nach Lebensphase unterschiedlich gewichteten Faktoren werden die Entwicklungsaufgaben ausgelöst. Als erstes benennt Havighurst die physischen, biologischen Reifungsprozesse als Basis der Entwicklungsaufgaben. Diese Grundlage ist größtenteils universell wie beispielsweise die Veränderungen der Pubertät, der Menopause oder des Alterns. Eine zweite Basis stellen die gesellschaftlichen und kulturellen Erwartungen dar. Diese variieren von Kultur zu Kultur und führen beispielsweise dazu, dass bestimmte Aufgaben an unterschiedlichen Orten oder in unterschiedlichen Zeitepochen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anstehen. Die dritte Quelle, und hier geht Havighurst explizit über die Grundlagen Eriksons hinaus, besteht aus den individuellen Zielen und Werten. Sie gibt die Triebkraft zur Weiterentwicklung.

Die grundlegende Herausforderung durch die Entwicklungsaufgaben formulieren Rolf Oerter und Leo Montada (1998) in Anlehnung an Havighurst als Umgang mit teilweise widersprüchlichen Bedürfnissen:

„Eine Entwicklungsaufgabe stellt gewissermaßen ein Bindeglied dar im Spannungsverhältnis zwischen individuellen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Anforderungen.“ (Oerter/Mon­ta­da 1998, 326)

Havighurst hat, sich an den Normen der Mittelschicht der amerikanischen Gesellschaft zur damaligen Zeit orientierend, die Entwicklungsaufgaben jeder Phase präzise formuliert. In seinem organismischen Modell geht er ebenso wie Erikson davon aus, dass die Aufgaben nach epigenetischem Prinzip bewältigt werden müssen. Das heißt, dass die Stufen konsequent aufeinander aufbauen und bestimmte sensitive Phasen einzelne Entwicklungen stark fördern. Das heißt nicht,

„dass Aufgaben zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt nicht auch in Angriff genommen werden könnten, wohl aber, daß der Lernprozeß dann größeren Aufwand mit sich bringt und externe Hilfestellungen einen geringeren Erfolg erwarten lassen“
(Oerter/Montada 1998, 327).

Die Aufgaben kommen also zu bestimmten Zeiten auf den Einzelnen zu. Gelingt eine Aufgabe nicht, so sind Unzufriedenheiten beim Einzelnen oder in der ablehnend reagierenden Gesellschaft zu erwarten. Bevor diese Probleme jedoch nicht bewältigt sind, kann die nächste Aufgabe nicht erfolgreich gelöst werden.

2.3.1.2 Herausforderungen des frühen Erwachsenenalters

Die zu lösende Polarität in diesem Alter ist nach Erikson die zwischen Intimität und Isolation. Er betont mehrfach als Voraussetzung für Intimität die Identität, damit bei der Hingabe an den anderen kein Ich-Verlust befürchtet werden muss (vgl. Erikson 2000, 114). Nur wer mit sich selbst eins geworden ist, kann sich auf den anderen einlassen. Vielfach wird die Selbstsuche im anderen versucht, was jedoch nicht zu einer wirklichen Intimität führt. Intimität sieht er als Bindung und geschlechtliche Begegnung. Eine gelungene Form der Intimität ist zu unterscheiden von einer frühkindlichen Symbiose. Sie lässt zeitweilige Abgrenzung zu und weiß um die Verlässlichkeit des anderen. Dem gegenüber steht Isolierung, wenn jemand sich nicht oder nur formal auf Beziehungen einlässt. Das kann zum Gefühl von Einsamkeit und Sinnlosigkeit führen. Neben der Intimität ist Distanzierung ein Aspekt des gelungenen frühen Erwachsenenalters. Damit ist nicht etwa ein vorurteilsbehafteter Kampf gegen andere gemeint, sondern das sich Abgrenzen von gefährlichen Einflüssen und Menschen.

Havighurst siedelt das frühe Erwachsenenalter bei 18 bis 30 Jahren an. Er sieht den jungen Erwachsenen in dieser Zeit vor vielfältige Aufgaben der Neu- und Umorientierung gestellt, bei denen er außer vom Partner wenig Unterstützung und Aufmerksamkeit bekommt. Havighurst beobachtet als Anforderungen in der Rangfolge der Nennung die Auswahl eines Partners, mit dem Partner leben lernen, Gründung einer Familie, Versorgung und Betreuung der Familie, ein Heim herstellen, Haushalt organisieren, den Berufseinstieg, Verantwortung als Staatsbürger ausüben und eine angemessene Gruppe finden (vgl. Oerter/Montada 1998). Damit legt er sein Konzept vielfältiger an als Erikson.

In der wissenschaftlichen Literatur sind die Entwicklungsaufgaben des frühen Erwachsenenalters nur selten bearbeitet worden. Oerter/Montada (1998) widmen in ihrem Werk zur Entwicklungspsychologie dieser Phase zwar über 25 Seiten, führen jedoch keine Theorien zur Erklärung soziologischer Aspekte an, wie z.B. die Bedingungen des sozialen Raumes. Doch ist, um den Entwicklungsaufgaben dieser Lebensphase gerecht werden zu können, eine Verknüpfung psychologischer wie soziologischer Elemente unabdingbar. Die Entwicklung der Partnerschaft wird von Oerter/Montada mit dem Punkt Elternschaft verbunden, was nicht der heutigen Realität der Gesamtgesellschaft entspricht. Toni Faltermeier u.a. (2002) gehen davon aus, dass das frühe Erwachsenenalter - sie siedeln es zwischen 20 und 40 Jahren an - „keine einheitliche Lebensperiode“ ist, tragen aber dennoch über die von Oerter/Montada genannten Punkte hinaus altersspezifische übergeordnete Entwicklungsthemen vor (vgl. Faltermeier u.a. 2002, 78-87):

- die Fortführung der Identitätsentwicklung im Rahmen von Verantwortungen, d.h. „Balance zwischen Anpassung und Selbstverwirklichung“ finden;
- die Entwicklung zum großen Teil neuer Beziehungen: emotional, persönlich und sexuell;
- die Sozialisation in Beruf und Familie - Umgang mit normativen Erwartungen;
- die Auseinandersetzung mit Übergängen und kritischen Ereignissen, z.B. dem aus der Norm Fallen/Erlangen von Bewältigungskompetenzen;
- die Entwicklung von Lebenszielen; Grundstein legen und Rahmenbedingungen schaffen für die weitere Entwicklung.

Die Bedeutung des frühen Erwachsenenalters für die Gesamtbiografie formulieren sie deutlich: „In die Phase des frühen Erwachsenenalters fallen wesentliche Entscheidungen, die den Lebensweg bahnen und nur noch beschränkt revidierbar sind.“ (ebd. 78)

2.3.1.3 Herausforderungen der Lebensmitte

Erikson nennt als Thema des mittleren Erwachsenenalters die Generativität. Diese

„ist in erster Linie das Interesse an der Erzeugung und Erziehung der nächsten Generation, wenn es auch Menschen gibt, die wegen unglücklicher Umstände oder aufgrund besonderer Gaben diesen Trieb nicht auf ein Kind, sondern auf eine andere schöpferische Leistung richten, die ihren Teil an elterlicher Verantwortung absorbieren kann“ (Erikson 2000, 117).

Generativität ist die Weitergabe der eigenen Erfahrungen und Leistungen an die nächste Generation. Beschäftigt sich der Mensch in diesem Stadium nur mit sich selbst, führt dies zur Stagnation und Verarmung. Seine Aufgabe ist eine Mittlerfunktion zwischen den Generationen und die Sorge um die Gesellschaft. Kinder zu haben bedeutet nicht zwangsläufig die Erfüllung dieser Aufgabe. Gerade im Umgang mit den Kindern werden Schwachstellen der bisherigen Entwicklung deutlich, so Conzen (1996):

„Die Palette der Ablehnung von Kindern reicht von kühlem Desinteresse bis zu sexuellem Mißbrauch und körperlicher Mißhandlung. Die Psychoanalyse hat gezeigt, in welch vielfältiger Weise Eltern Kinder für ihre eigenen Bedürfnisse benutzen, sie zu Schmusetieren, Ersatzpartnern, narzißtischen Idealobjekten oder zur Projektionsfläche eigener Schwächen machen.“ (Conzen 1996, 153)

Conzen fragt, ob Eriksons Schwerpunktsetzung des mittleren Erwachsenenalters auf Familienbeziehungen nicht Folge eines Ideals seiner Zeit ist: „Müssen alle Aktivitäten in den mittleren Jahren generativ sein, hat alles andere den Anruch von Egoismus und falscher Selbstverwirklichung?“ (ebd., 154). Dieser Fragestellung wird sich hier angeschlossen, da Eriksons Akzentuierung aus heutiger Sicht eine zu starke Fixierung auf das aufgrund der demographischen Entwicklung selbst bei Vätern und Müttern nur noch einen Teil ihres Erwachsenenlebens einnehmende Familienleben bedeutet. Aus gleichem Grund fehlt aus heutiger Perspektive eine sich an die Generativität anschließende Phase, bevor als letzte Stufe der Entwicklung die Polarität „Integrität versus Verzweiflung und Ekel“ zu entscheiden ist. Wo stellen sich beispielsweise die Aufgaben, die mit der Veränderung des Körpers, dem Loslassen alter Kompetenzbereiche verbunden sind? Vielleicht hieße eine der Hauptaufgaben gerade für die in dieser Studie im Mittelpunkt stehenden Frauen ähnlich wie die der Adoleszenz: neue Identitätsfindung mit neuen Rollen, die eben nicht mehr nur generativ sind.

Havighurst (1974) unterteilt das mittlere Erwachsenenalter nochmals in Dekaden. Während die Zeit vom 30. bis zum 40. Lebensjahr eine stabile Zeit darstellt, wird im darauffolgenden Jahrzehnt oft ein Höhepunkt erfahren, in dem der eigene Einfluss auf das Leben sichtbar wird. Vom 50. bis zum 60. Lebensjahr sieht Havighurst die Zeit der größten Herausforderungen, die jedoch sehr unterschiedlich und auch geschlechtsspezifisch erlebt werden. Insgesamt sei diese Phase deutlicher als die vorigen durch gesellschaftliche Aufgaben geprägt. Es werden folgende Entwicklungsaufgaben für diese drei Jahrzehnte genannt: Heranwachsende Kinder auf dem Weg ins Erwachsenenleben unterstützen, Übernahme sozialer Verantwortung (insbesondere für Frauen nach der Kinderphase), Entwicklung der Berufskarriere (für Frauen der Wiedereinstieg), Entwicklung von Freizeitaktivitäten, Beziehung zum Ehepartner wieder festigen, Akzeptieren körperlicher Veränderungen und Auseinandersetzung mit zunehmender Hilfebedürftigkeit. Die neuen Lebensaufgaben bringen die jeweils anstehenden Veränderungen mit sich, sie kommen also auf einen zu. Konflikte und Krisensituationen kommen dann zustande, wenn wichtige, den Menschen so einnehmende Entscheidungssituationen auftreten, dass anderen Lebensbereichen nur noch wenig Energie bleibt.

Die beschriebenen Stufenmodelle sind - trotz teilweise geringer empirischer Fundierung - ein wichtiger Beitrag, menschliche Entwicklung als lebenslang zu betrachten. Gerade in einer Zeit starken demographischen Wandels ist diese Sichtweise folgerichtig, und von daher sind die Modelle Eriksons und Havighursts auch aus heutiger Sicht relevant.

Lange Zeit beschäftigte sich die Entwicklungspsychologie nur mit der Kindheit und Jugend, weil davon ausgegangen wurde, dass mit dem Ende des biologischen Wachstums auch die Persönlichkeit geformt sein müsse. Erst in den siebziger Jahren wurde, nachdem man sich mit dem hohen Alter beschäftigt hatte, verstärkt die Lebensmitte thematisiert.[45] Bis heute wird die Lebensmitte als „Stiefkind der Entwicklungspsychologie“ (Nuber 2002, 24) bezeichnet. Auch wenn sowohl Lehr (1978, 152f ) als auch Faltermaier u.a. (2002, 120) betonen, dass das mittlere Lebensalter nicht besonders krisenhaft und die These der „midlife crisis“ abzulehnen sei, werden auch in weiteren Theorien jeweils etliche krisenhaften Elemente aufgezeigt.

C.G. Jung (1971) beispielsweise geht in seiner Individuationstheorie davon aus, dass es in der zweiten Hälfte des Lebens darum geht, sich nach innen zu wenden. Am Beispiel der Sonne, die den Zenit überschritten hat, erklärt er, die Aufgabe sei es nun, „ihre Strahlen einzuziehen“. Damit gehe eine Veränderung der Seele einher (vgl. ebd., 452). Gisela Schwarz (1989) beschäftigte sich mit Jungs Theorie unter dem Titel „Die Sinnkrise in der Lebensmitte als Integrations- und Werteverlust“.[46] Jung sieht als Auslöser dieser Krise folgende Punkte:

a) die übermäßige Identifikation mit der Persona
b) die mangelnde Integration des Schattens
c) eine einseitige und starre Vorstellung vom eigenen und anderen Geschlecht (Anima- und Animusfunktionen)
d) das Stagnieren des libidinösen Dranges zur Selbstverwirklichung (für Jung = Individuation)

ad a) Die Persona ist in Jungs Psychologie eine Teilfunktion des Ichs. Das Ich wiederum umfasst alles, was der Mensch von sich weiß, wie er sich fühlt und bewertet, alles, was er als sich zugehörig empfindet. Es kann zu sich selbst Stellung beziehen, verhält sich also bewusst. Es hat nicht unbedingt Zugang zum Unbewussten, kann sich aber nach und nach erweitern. Die Persona ist der Teil des Ichs und gleichzeitig auch der Kollektivpsyche, mit der man sich der Außenwelt in Form einer den gesellschaftlichen Erfordernissen angepassten Rolle darstellt. Diese äußere Fassade ist wichtig, um sich sicher in der Gesellschaft bewegen zu können. Die Gefahr besteht jedoch in der Überbewertung der Rolle, die nämlich in der Regel dazu führt, dass Anteile des Inneren ungelebt bleiben und die Beziehung zum Selbst verkümmert.

ad b) Nicht zuletzt durch die Überbetonung der Persona und durch die moralisch wie gesell­schaftlich motivierte Verdrängung und Abspaltung bestimmter Anteile des Menschen entsteht der Schatten. Jung unterscheidet den persönlichen und kollektiven Schatten. Während der persönliche die Teile enthält, die in der individuell eigenen Biografie entstanden sind, umfasst der kollektive Schatten kollektiv Verdrängtes der Kulturgeschichte. Eine geläufige Präsentationsform des Schattens ist die Projektion, in der der Betroffene die eigenen im Dunklen liegenden Züge in einer anderen Person sieht. Insofern wirkt sich der Schatten nicht nur auf die fehlende Individuation und ein mangelndes seelisches Gleichgewicht, sondern auch auf die zwischenmenschlichen Beziehungen aus.

ad c) Die unter Frauenforschungsgesichtspunkten umstrittene Theorie von Anima und Animus reproduziert zuallererst Geschlechterdifferenzen[47], zumal Jung immer wieder die Unterschiede als wesensmäßig betont. Bei anderer Betrachtung bietet sie jedoch ein Menschenbild, bei dem letztlich alle Anteile, gleich ob sie traditionell mit männlich oder weiblich assoziiert wurden, ganzheitlich-androgyn in Männern und Frauen gelebt werden können und es im Sinne der Ganzheit im Jungschen Sinne sogar sollen.

Animus und Anima gelten als sogenannte Archetypen, d.h. sie wirken aus dem kollektiven wie persönlichen Unbewussten heraus. Diese werden nicht zuletzt durch die Kindheitserfahrungen und insbesondere durch die Elternimagines geprägt. Jung unterscheidet zwischen der Psyche der Frau und des Mannes nach klassischen Bildern (Klischees). So gilt beispielsweise der Mann eher als Verstandesmensch und die Frau als Gefühlsmensch. Dennoch ist alles in beiden angelegt. Integriert der Mensch nicht den gegengeschlechtlichen Archetyp, sucht er dessen Inhalte im andersgeschlechtlichen Gegenüber und hält in seinen Bildern sich selbst und den anderen in der Einseitigkeit fest.

ad d) Nicht zuletzt durch die beschriebenen unterlassenen Integrationsleistungen kommt es zu einer Stagnation, zu einer Störung der Libido. Libido definiert Jung im Unterschied zu Freud nicht als reine Triebenergie, sondern insgesamt als zielgerichtete, den Menschen zur Selbstverwirklichung drängende psychische Energie. Die Libidoverluste kommen vor allem dadurch zustande, dass der Mensch das Gefühl hat, nicht wirklich gelebt zu haben. Er fühlt Sinn- und Wertlosigkeit. Jung nennt diesen durch die fehlenden Kräfte zustande kommenden Rückzug Regression. Diese Regression ist jedoch nicht negativ zu bewerten, da sie eine Chance auf Selbstbesinnung und Wandel enthält.

Insofern heißt die Entwicklungsaufgabe in der Lebensmitte Introversion, nachdem das Leben in der ersten Hälfte aus gesellschaftlichen Gründen nach Extroversion verlangt hat. Durch Bekenntnis, Aufklärung, Erziehung und Wandel kann dann der Mensch die ungelebten Anteile integrieren und weiter in seiner Individuation fortschreiten. Diese Theorie ist wenig abhängig von äußeren Umständen und insofern allgemeingültig. Dennoch sind äußere Einflüsse nicht zu vernachlässigen.

In der Lebensmitte sind kritische Lebensereignisse zu erwarten. Faltermaier u.a., die sich auf die breite Palette der z.T. bereits genannten Autoren beziehen, nennen als äußere kritische Lebensereignisse den Schulabschluss der Kinder, die Menopause, das „Empty Nest Syndrom“, die Großelternschaft, die Pensionierung des Partners (vgl. Faltermaier 2002, 125f ) und die Herausforderungen einer gelungenen „nachelterlichen Gefährtenschaft“ (Lehr 1996, 296). Weiter führen sie erst familiäre und dann berufliche Veränderungen an, so z.B. die Pflege der hochbetagten Eltern in der Familie und den beruflichen Wiedereinstieg für Frauen.

Ob es nun zu einer „Midlife Crisis“ kommen muss oder nicht, bleibt offen. Einen wertvollen Hinweis geben Faltermaier u.a., wenn sie sagen, „dass es zu einer ,midlife crisis’ gerade dadurch kommen kann, dass das Individuum notwendige Identitätsveränderungen zu wenig erprobt und vollzogen hat“ (Faltermaier 2002, 127). Diese These stellt Levinson in einem Stufenmodell für das Erwachsenenalter für Männer von 50 bis 55 Jahren ebenfalls auf:

„Vor allem diejenigen, die sich im Übergang zur Lebensmitte zu wenig verändert haben oder zu einer nur unbefriedigenden Lebensstruktur gefunden haben, werden nun eine Krisenzeit erleben.“ (Levinson zit. nach Faltermaier 2002, 119)

2.3.1.4 Generationenbeziehungen der „Sandwichgeneration“

Eine Entwicklungsaufgabe in der Lebensmitte bzw. im mittleren Erwachsenenalter gilt der Gestaltung der sich verändernden familiären Beziehungen, die gerade für Bäuerinnen im Generationenwechsel eine besonders wichtige Rolle spielen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersuchten Martin Kohli und Harald Künemund (2000) im Rahmen des sogenannten „Alterssurveys“ (Haupterhebungszeitraum 1996) mit 4000 Personen im Alter zwischen 40 und 85 Jahren unter anderem die Generationenbeziehungen in der zweiten Lebenshälfte, die manche Vorurteile in der Gesellschaft über die mangelnde Verbindung zwischen den Generationen widerlegen.[48]

Die Untersuchungen Kohli/Künemunds passten die Befragungskriterien den heutigen Familienrealitäten an. Während bislang häufig „Haushalte“ befragt wurden, weiten sie das Zusammenleben auf „Beinahe-Koresidenzen“ aus, zu denen das Leben unter einem Dach oder in der unmittelbaren Nachbarschaft zählen. Denn aufgrund des heutigen Wohlstands ist das Leben in einem Haushalt immer seltener geworden, und auch in „Beinahe-Koresidenzen“ ist eine große Beziehungsnähe festzustellen. Des Weiteren beziehen sie aufgrund veränderter Familienkonstellationen Verwandte der anderen Generationen in ihre Berechnung der Mehrgenerationenhaushalte mit ein. Sie untersuchen die Wohnentfernung, die Beziehungsenge und die gegenseitigen Hilfeleistungen und Transfers der Generationen.

Die Wohnentfernung hat eine große Bedeutung für die Art des Kontaktes untereinander, auch wenn räumliche Nähe nicht zwangsläufig Kontakthäufigkeit und schon gar nicht Beziehungs­nähe bedeutet. Es wurde herausgestellt,

„daß bei rund 80% der Eltern das nächstwohnende der nicht mit den Eltern zusammenlebenden erwachsenen Kinder [...] nur maximal eine Stunde von diesen entfernt wohnt“ (Kohli u.a. 2000, 179).

Koresidenz kann in drei Arten vorkommen. Erstens bezeichnet der Begriff Kinder, die noch nicht aus dem Elternhaus ausgezogen sind (sog. „Nesthocker“), zweitens erwachsene Kinder, die (zeitweilig) wieder zu den Eltern zurückkehren (sog. „Boomerang Kids“) und drittens erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern zusammenziehen, um sich gegenseitig zu unterstützen (wegen Pflege bzw. Kinderbetreuung). Für die ländliche Region ist die erste Form überre­präsentiert.

Bei Ausweitung des Haushaltskonzeptes auf „Beinahe-Koresidenzen“ kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass von den 40- bis 54jährigen 23,6 Prozent mit ihren Eltern mindestens in unmittelbarer Nachbarschaft leben, davon 12,1 Prozent im gleichen Haus oder Haushalt. Im Bezug auf die Kinder leben 83,6 Prozent der gleichen Zielgruppe in Beinahe-Koresidenz, davon 77,4 Prozent sogar im eigenen Haushalt.

Um in der Frage der Generationenbeziehungen eine subjektive Variable aufzunehmen, wurde nach den „Gefühlshaltungen“, den emotionalen Einstellungen von größerer Dauer gefragt. Das Ergebnis: Eltern gingen von engeren Beziehungen zu ihren Kindern aus als umgekehrt. Den Grund dafür sehen Kohli u.a. „im Kontinuitätsbestreben der Eltern im Hinblick auf ihre Nachkommen, wohingegen die junge Generation eher auf ihre Eigenständigkeit pocht“ (ebd., 189).

75,1 Prozent der 40- bis 54jährigen sehen die Beziehung zu ihren Eltern als eng oder sehr eng an. Zu ihren Kindern haben 90,4 Prozent eine enge bzw. sehr enge Beziehung. Die Kontakt­häufigkeit der 40- bis 54jährigen ist ebenfalls beachtlich. 51,9 Prozent der nicht mit den Eltern im gleichen Haushalt wohnenden haben dennoch mehrmals wöchentlich Kontakt, 22,5 Prozent sogar täglich. Töchter haben häufiger einen täglichen Kontakt zu den Eltern als Söhne, was nach wie vor darauf hinweist, dass Frauen vermehrt die familiale Integrationsfigur „Kinkeeper“ inne haben (Kohli u.a. 2000, 190).

Innerfamiliäre Leistungen werden oft als sozialer Tausch angesehen. Durch sie kann z.B. jemandem mehr Aufmerksamkeit zuteil werden, oder aber es sind gar Verpflichtungen und Dankbarkeitserwartungen damit verbunden. „Geben und Dankbarkeit stabilisieren Familienbeziehungen und damit auch Gesellschaften insgesamt.“ (ebd., 191)

Im Alterssurvey wurde die Sandwichgeneration im Alter von 40 bis 54 Jahre nach den Unterstützungen im Hinblick auf (Schwieger-) Eltern und erwachsene Kinder in den letzten 12 Monaten gefragt. Es stellte sich heraus, dass 27,1 Prozent instrumentelle Hilfen an die Eltern gaben, jedoch nur 8,7 Prozent solche zurückbekamen. Es drängt sich die Vermutung auf, „dass manche finanzielle Leistungen durch instrumentelle Hilfeleistungen ‚vergolten’ werden oder ‚eingeklagt’ wurden“ (Kohli u.a. 2000, 195), denn es erhielten 11,6 Prozent von den (Schwieger-) Eltern Geld- und Sachtransfers, während dies in umgekehrter Richtung nur 5 Prozent waren. Die instrumentellen Hilfen zwischen der Sandwichgeneration und den Kindern ist mit gut 10 Prozent nahezu gleich, während Geld- und Sachtransfers zu den erwachsenen Kindern bei 35,9 Prozent zutreffen, in anderer Richtung mit 2,2 Prozent jedoch verschwindend gering sind. Insgesamt wird deutlich, dass die Sandwichgeneration als Geber sowohl instrumenteller Hilfen (zur älteren Generation) als auch von Sachleistungen (zur jüngeren Generation) gesehen wird. Ein Plus in der Rechnung haben sie lediglich bei den Sach- und Geldtransfers der älteren Generation zu verzeichnen, die zudem direkte Transfers zu den Enkelkindern praktiziert.

Martin Kohli und Marc Szydlik (1999) betonen die bindende Wirkung bei der Vermischung materieller und symbolischer Gaben innerhalb der „Familienbande“:

„Wo sich symbolische Bedeutung mit materiellem Gewicht paart, wird der Verpflichtungscharakter besonders deutlich.[...] Wer von den Geschwistern im Elternhaus verbleibt oder als Juniorchef den Familienbetrieb übernimmt, wird gleichzeitig auch Bewahrer des Familiengedächtnisses.“ (ebd., 34)

92,3 Prozent aller Befragten bekannten sich als bereit einzuspringen, wenn Angehörige Hilfen brauchen. In allen Altersstufen zwischen 40 und 85 Jahren ist die Hilfsbereitschaft beachtlich. Es gibt jedoch tendenzielle Unterschiede:

„Jedenfalls sind Ältere noch häufiger als Jüngere bereit, ihren Angehörigen zu helfen. Sie fühlen sich häufiger verpflichtet, etwas zu geben. Sie sind aber auch häufiger der Meinung, dass sie aufgrund ihrer Hilfen Gegenleistungen erwarten können und dass ihre erwachsenen Kinder keine Unerstützungen von ihnen erwarten sollten.“ (Kohli u.a. 2000, 196)

Ein weiterer Faktor bei den Transfers sind Erbschaften. Statistisch lässt sich errechnen[49], dass im Durchschnitt pro Verstorbenem 110.000 bis 220.000 DM vererbt werden, eingerechnet sowohl Erblasser als auch Personen, die überhaupt nichts vererben. Innerhalb der Gruppe der 40- bis 85jährigen hatten 56 Prozent bereits geerbt, darunter 70 Prozent von den eigenen Eltern. Die Mehrheit der Personen erben zur Lebensmitte durch den Tod des letzten überlebenden Elternteils bzw. des Ehepartners.

Kohli u.a. (2000) erstellen eine Beziehungstypologie auf der Grundlage der drei Kriterien Kontakthäufigkeit, finanzielle und instrumentelle Hilfeleistungen und Beziehungsenge. So kommt es zu acht Beziehungstypen, deren drei Kriterien jeweils entweder tendenziell hoch bzw. niedrig eingestuft werden. Darüber hinaus ergeben sich zwei weitere Typen, die auf das Zusammenleben in einem Haushalt bezogen sind. Die Typologie besteht aus Kombinationen der Worte „eng“, „autonom“, „ritualisiert“, „entfremdet“ einerseits mit den Worten „helfend“ oder „unabhängig“ andererseits.

38 Prozent der 40- bis 45jährigen sehen ihre Beziehung zu den Eltern als helfend, 62,9 Prozent als eng an. Im Bezug zu den erwachsenen Kindern sehen sogar 81,3 Prozent die Beziehung als eng an. Der häufigste Typ ist der eng-unabhängige, der sowohl in Bezug auf die Eltern wie die Kinder ca. 5 Prozent mehr ausmacht als der eng-helfende. Der eng-unabhängige Beziehungstyp wird wie folgt definiert:

„Hier geht ein enges Verhältnis mit häufigen Kontakten einher, es werden aber keine Hilfen geleistet. Letzteres muß jedoch nicht bedeuten, dass Hilfen verweigert werden, sondern dass die Generationen derzeit nicht auf Hilfen angewiesen sind. Wenn sich dies ändert, existiert durchaus die Basis für Hilfeleistungen.“ (Kohli u.a. 2000, 203)

Insgesamt lässt sich aus der Häufigkeit der Beziehungstypen eng-helfend, autonom-helfend, eng-unabhängig und autonom-unabhängig die These der „Intimität auf Abstand“ (vgl. Lehr 1996, 274) bestätigen. Diese umfassen drei Viertel der Beziehungen zu den Eltern und über 90 Prozent der Beziehungen zu den Kindern. Lehr beschreibt, dass die Qualität der Beziehung für das psychische Wohlergehen der älteren Generation wichtiger sei als die Kontakthäufigkeit (vgl. Lehr 1996, 276).

Zusammenfassend belegt der Alterssurvey

„in beeindruckender Weise, daß erwachsene Kinder und Eltern a) sich emotional eng miteinander verbunden fühlen, b) häufig miteinander in Kontakt stehen und c) sich gegenseitig mit finanziellen Transfers und immateriellen Hilfen unterstützen“ (Kohli u.a. 2000, 206).[50]

Außerdem ließ sich feststellen, „dass dem öffentlichen ‚Generationenvertrag’ - der Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern - ein privater Transferfluß in der umgekehrten Richtung entspricht“ (ebd.), und dass viele auf finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern und Großeltern - nicht zuletzt aufgrund der Rentenleistungen- zählen können.

Auch Kurt Lüscher (2000) entwickelt eine Theorie, um die Generationenbeziehungen differenzierter betrachten zu können. Es handelt sich um ein Modell, in dem nicht nur die subjektiven, interpersonalen Aspekte erfasst sind, sondern auch die institutionellen, die das System Familie einschließen. Die Institutionalisierung der Familie kommt zum einen primär durch die biologisch vorgegebene mehrjährige Pflegebedürftigkeit der Kinder zustande und zum anderen sekundär durch die direkt interaktiven Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, die einen Anlass für ein transzendentales Verständnis geben. Die subjektive Seite sieht er in der psychischen Nähe begründet. Generationen sind immer in Beziehung, aber durch die jeweiligen Erfahrungen in bestimmten Zeiten immer auch different. Er stellt die heuristische Hypothese auf: „Generationenbeziehungen implizieren und generieren Ambivalenzen.“ (Lüscher 2000, 145) „Ambivalenz“ definiert er wie folgt:

„Von Ambivalenzen soll in sozialwissenschaftlichen Analysen die Rede sein, wenn Polarisierungen des Fühlens, des Denkens, des Handelns, ferner Polarisierungen in sozialen Beziehungen, Strukturen und Prozessen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für eine bestimmte bzw. offene Zeitspanne als prinzipiell unauflösbar interpretiert werden.“ (ebd., 144)

In Form eines Koordinatenkreuzes werden polare Kriterien aufgestellt, aus denen sich vier Umgangsformen der Generationen miteinander ergeben. Auf der institutionellen Ebene wählt er die Polbezeichnungen „Reproduktion“ = Bekräftigung und „Innovation“ = Veränderung. Zwar sind weder radikale Innovationen zwischen den Generationen möglich noch vollständige Reproduktionen, doch zeigen diese beiden Pole ein Feld auf, zwischen denen sich die Generationen bewegen können. Auf der subjektiven Koordinate legt er die gegensätzlichen Bezeichnungen „Konvergenz“ = Annäherung und „Divergenz“ = Distanzierung an.

[...]


[1] Beck selbst beschreibt jedoch schon 1986 die durch sekundäre Instanzen geprägten „Widersprüche im Individualisierungsprozeß“ (Beck 1986, 211).

[2] Vgl. Gerhard Portele und Gottfried Pfeffer (1985); Liebau (1984; 1987); Bourdieu in einem Interview (1997, 31ff); Mathilde Kreil (1995, 40f).

[3] Zur Doppeldeutigkeit des Kompetenzbegriffs ausführlicher Liebau (1987, 72ff).

[4] Vorreiterin in diesem Bereich ist die Amerikanerin Judith Butler (1991).

[5] Vgl. auch die Theorie Christina Thürmer-Rohrs von der „Mittäterschaft“ der Frau (dies. 1989)

[6] Beispielsweise durch Tillmann (2000).

[7] Freud geht davon aus, dass dem Jungen bei seiner frühen Onanie die Kastration als Strafe angedeutet wurde (vgl. Freud 2000 Bd. 1, 522).

[8] Eva S. Poluda-Korte geht im Gegensatz zu Freud von einem strenger entwickelten Über-Ich bei Mädchen aus, das durch die aus der heterosexuellen Geschlechterordnung resultierenden Aggressionen entsteht (dies. 1998, 151).

[9] Vgl. dazu die Kritik von Marlene Stein-Hilbers (2000, 39).

[10] Erdheim betont, dass „Anpassung“ als aktiver Prozess im Sinne von „Mitarbeit an den sich verändernden Strukturen der Gesellschaft“ verstanden werden soll (ders. 1997, 278).

[11] Auch Erich H. Erikson (2000) beschreibt diese Funktion der Pubertät (vgl. Kapitel 2.3.1.1).

[12] Vgl. Flaake/King (1998, 31) und Hagemann-White (1984, 67).

[13] Dies ist ein wichtiger Hinweis im Rahmen der Frauenforschung, die zunehmend die Unterschiede zwischen Frauen zum Thema macht, wie es u.a. auch das Anliegen dieser Untersuchung ist. Zur Differenz unter Frauen vgl. Becker-Schmidt/Knapp (2000, 103ff).

[14] So z.B. Utz Jeggel und Albert Illien (1978).

[15] Illien (1978) hat das dörfliche Beziehungsgeflecht trefflich „Not- und Terrorgemeinschaft“ genannt.

[16] Vgl. die ältere sozialgeschichtliche Dorfstudie Illien/Jeggles (1978, 174), die schon in den 1970er Jahren feststellt, dass früher überlebensnotwendige Gesetzmäßigkeiten in veränderten Verhältnissen weiter wirken.

[17] Obgleich meines Erachtens in der Darstellung Brüggemann/Rhieles insgesamt die Flexibilität der Menschen auf dem Land unterbewertet wurde, halte ich diese These für besonders verfolgenswert.

[18] Albert Herrenknecht unterscheidet die „Alt-Dörfler“, die „Wohnstandort- und die Wohnstandard-Dörfler“, die „Emanzipierten Dörfler“ und die „Neuen Dorf-Rand-Gruppen“ (vgl. ders. 1998, 25 sowie Kapitel 2.5.1.2).

[19] Thomas Kutsch (2000), der zum einen aus Zeiterfassungsbögen von Schülerinnen aus Ballungszentren im Vergleich zu denen von Kindern landwirtschaftlicher Familien bestehende und zum anderen um eine Landfrauenbefragung erweiterte Erhebungen von 1996 und 1997 zusammenführt, sieht die Veränderungen in der Mitarbeit der Bauernkinder im Vergleich zu früheren Zeiten vor allem in dem fehlenden expliziten „Zwang“. Die Hilfe wird heute ausgehandelt. Dennoch ist für über die Hälfte der Mütter in der Landwirtschaft die Übernahme bestimmter Aufgaben seitens der Kinder selbstverständlich. Der größte Unterschied zu den städtischen Kindern ist bei den Jungen festzustellen, da diese in städtischen Haushalten wenig einbezogen wer­den. Aber auch der klassische Frauenbereich verlangt in landwirtschaftlichen Familien mehr Hilfe, denn: „Landwirtschaftliche Familien sind im Durchschnitt größer als nichtlandwirtschaftliche Familien. Kinder in größeren Familien müssen früher mehr Verantwortung zumindest für ihren eigenen Bereich übernehmen.“ (Kutsch 200, 86)

[20] Ein bäuerliches Arbeitsethos ist aufgrund der indirekten Entlohnung heute rational betrachtet kein Zukunftsgarant mehr.

[21] Vgl. Kapitel 2.4.3.2.

[22] Zur Aufgabenverteilung in der Vergangenheit vgl. Michael Mitterauer (1984; 1992) und Ingeborg Weber-Kellermann (1983; 1987)

[23] So der Untertitel Beck-Gernsheims zu ihrem Werk „Das halbierte Leben“ (1993).

[24] Sie betont, dass dieses Faktum nicht - wie Ulrich Planck (1990) es versucht - zu einem Emanzipationsbestreben in der Landwirtschaft umgewertet werden darf.

[25] Die folgenden Ausführungen beruhen auf Bourdieu (1997b, 49ff; 2001, 112ff) sowie Schwingel (2000 86ff).

[26] Diese Kapitalform wird nicht in allen Schriften Bourdieus separat geschildert.

[27] Vgl. Kapitel 2.1.1.2.

[28] In der Landwirtschaft bekommen die Aszendenten ihren Teil, den „Altenteil“, mit dazugehörigen entsprechenden Leistungen (vgl. Kapitel 2.2.3.1).

[29] Die gesamte Diskussion um die Ideologisierungen von „Gemeinschaft“ und die vehementen Gegenreaktionen können im Rahmen dieser Arbeit nicht ausführlich dargestellt werden.

[30] In der Landwirtschaft bildet es die „bindende Klammer zwischen Familie und Betrieb“ (Hildenbrand 1992, 59).

[31] Die Rolle der Frau innerhalb der Generationenbeziehungen moderner Gesellschaften ist wichtiger denn je. Zwar nimmt die Zahl kinderloser Frauen zu, da sie die Sorge um Kinder und auch ältere zu Pflegende „kaum mehr als alternativloses weibliches Geschlechtsschicksal“ (Schultheis 1993, 432) akzeptieren, jedoch tragen in Einelternfamilien in erster Linie Mütter die Verantwortung. „Es scheint ganz so, als ob das weibliche Geschlecht auch hier den eigentlichen Stabilitätskern der Solidaritätsbeziehungen zwischen den Generationen (re-)präsentiert“ (ebd., 433).

[32] Vgl. auch Horstkotte (1985, 43).

[33] Dieses bürgerliche Denken der Vermischung von materiellen und Gefühlsdingen hat ein Erbgleichheitskonzept zur Konsequenz, das in landwirtschaftlichen Betrieben mit Anerbenrecht keinen Raum hat (vgl. Kapitel 2.2.3.1).

[34] Vgl. Kapitel 2.4.1.1.

[35] Diese wenn auch eingeschränkte Testierfreiheit unterscheidet sich insofern ansatzweise von dem von Schultheis festgestellten reinen „Erstgeborenenrecht eines vormodernen Europas“ (1993, 422).

[36] Dies ist eine Standardformulierung zur Pflegeklausel aus alten Übertragsverträgen.

[37] Nach Empfehlungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).

[38] Er zitiert in diesem Zusammenhang die Landjugendstudie Plancks von 1970, in der jede vierte Bauerntochter das Leben einer Bäuerin für unzumutbar hält.

[39] Vgl. Kapitel 2.1.2.

[40] Ausgangsstudie war die empirische Untersuchung von 134 Frauen in kleinbäuerlichen Strukturen Frankens anhand eines strukturierenden Fragebogenleitfadens von 1976/77 (vgl. Intehveen/Blasche 1983).

[41] Vgl. die Ergebnisse der Studie Kosmanns (1998) dahingehend, dass die „Moral“ der Frauen, das Harmoniebestreben und die Familienverbundenheit höher gestellt werden als das Recht. Sie finden sich mit der Ungerechtigkeit ab (vgl. Kapitel 2.2.2).

[42] Vgl. hierzu die gedichten Deutungen einer Bäuerin zu ihrer Rolle mit der Überschrift „Die Bäuerin“ im Anhang.

[43] Die Artikel im Familienteil des landwirtschaftlichen Wochenblattes zeugen von der Aktualität dieser Thematik, wenn es heißt: „Glücksfall Schwiegerfreundin“, „Bei uns weht jetzt ein neuer Wind“ usw.

[44] Diese Frage stellt sich insbesondere hinsichtlich der These der zweizeitigen Geschlechtsentwicklung nach Erdheim (1997) und Flaake/King (1998), nach der dieser Experimentierraum einzigartig ist (vgl. Kapitel 2.1.2.3).

[45] Vgl. Gould (1979), Lidz (1974), Rosenmayr (1978), Stelzer/Dosenberger (1977).

[46] Die eher ideologische Welt- und Werteauffassung Jungs wird in diesem Kontext nicht näher diskutiert.

[47] Vgl. die Diskussion um die Konstruktion der Geschlechter bei Hagemann-White (1984).

[48] Definition nach Kohli u.a. (2000, 192): Generation mit erwachsenen Kindern und noch lebenden Eltern.

[49] Auf der Basis der Zahlen von 1993.

[50] Dies bestätigt die These „Innere Nähe durch äußere Distanz“ (vgl. Lehr 1996, 274).

Ende der Leseprobe aus 264 Seiten

Details

Titel
Bäuerinnen in der Lebensmitte - Biografische Zusammenhänge ihrer Lebenskonflikte und deren Konsequenzen für den Bildungsbegriff in Landvolkshochschulen
Hochschule
Universität Bielefeld  (Pädagogische Fakultät)
Note
magna cum laude
Autor
Jahr
2003
Seiten
264
Katalognummer
V37828
ISBN (eBook)
9783638370707
Dateigröße
1851 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die theoretischen Grundlagen dieser Arbeit sind soziologischer, psychologischer wie pädagogischer Art: Agrarsoziologie, Frauenforschung, Entwicklungspsychologie begegnen sich. Die qualitative empirische Studie ist biografisch-narrativ angelegt. Aufgrund der Ausarbeitung der Zusammenhänge der Lebenskonflikte von Landfrauen werden Postulate für die Bildungsarbeit mit Bäuerinnen in der Lebensmitte entwickelt, die sich nachhaltig emanzipativ auswirken sollen.
Schlagworte
Bäuerinnen, Lebensmitte, Biografische, Zusammenhänge, Lebenskonflikte, Konsequenzen, Bildungsbegriff, Landvolkshochschulen
Arbeit zitieren
Andrea Hötger, Dr. (Autor:in), 2003, Bäuerinnen in der Lebensmitte - Biografische Zusammenhänge ihrer Lebenskonflikte und deren Konsequenzen für den Bildungsbegriff in Landvolkshochschulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37828

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