Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)


Seminararbeit, 2016

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Weltwirtschaftskrise
2.1 Die Subprime-Krise
2.2 Die Bankenkrise

3. Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze
3.1 Gegenstand
3.2 Zielsetzung/Begründung
3.3 FMStG, Artikel 1
3.3.1 Paragraphen 1 und 2
3.3.2 Paragraph 3
3.3.4 Paragraph 4
3.3.5 Paragraph 6
3.3.6 Paragraph 7
3.3.7 Paragraph 8
3.3.8 Paragraph 9
3.3.9 Paragraph 10
3.3.10 Paragraph 13
3.4 FMStG, Artikel 2
3.4.1 Paragraph 3
3.4.2 Paragraph 5
3.4.3 Paragraph 6
3.4.4 Paragraph 9
3.4.5 Paragraph 15
3.4.6 Paragraph 16
3.5 Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
3.5.1 RettungsG – Paragraph 1
3.5.2 Paragraph 2
3.5.3 Paragraph 3
3.5.4 Paragraph 4
3.6 Kritiken an den Finanzmarktstabilisierungsgesetzen

4. Der Europäische Stabilitätsmechanismus
4.1 Die Währungskrise
4.2 Aufbau, Funktion, Ziele
4.2.1 Gegenstand
4.2.2 Zielstellung
4.2.3 Volumen
4.2.4 Funktion und Verteilung
4.3 Eurobonds
4.4 Kritiken

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis
6.1 Einzelwerke
6.2 Onlinequellen

1. Einleitung

Als 2007 der amerikanische Immobilienmarkt implodierte, war das Ausmaß der Krise noch nicht ersichtlich. Nacheinander gaben amerikanische Finanzinstitute, darunter bekannte Investmentbanken, zu, mit den faulen Krediten gehandelt, sich verspekuliert und Millionen Dollar verloren zu haben[1]. Es dauerte nicht lange, bis die Krise nach Europa und somit auch nach Deutschland vorgedrungen war.

Die Zentralbanken griffen ein, unterstützten die jeweiligen Banken, soweit es ihnen möglich war und versuchten den weltweiten Finanzmarkt stabil zu halten. Um ein dauerhaftes Konkurs gehen deutscher Banken zu verhindern, sah sich die deutsche Regierung gezwungen, sehr schnell ein Gesetz, über fast 500 Milliarden Euro, zu verabschieden: Das Finanzmarkstabilisierungsgesetz.[2]

Das Gesetz umfasst verschiedene Möglichkeiten, betroffenen Banken wieder aufzubauen und so den Markt zu stabilisieren. Als Grundwerkzeug dient der Finanzmarktstabilisierungsfonds.[3] Die Mittel dieses Fonds stehen Finanzinstituten unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Die Vorschriften sind in den Artikeln 1 und 2 des FMStG festgehalten. 2009 wurden Änderungen in Bezug auf das vorangegangene FMStG beschlossen.[4]

Infolge der immensen Summen, die Staaten an ihre Banken zahlen mussten, näherte sich schon die nächste Krise: Die Euro-Krise. Hier agierten der IWF, die EZB und die Mitgliedsstaaten der EU um Länder, die aufgrund von hohen Schulden kurz vor der Staatsinsolvenz stehen, in finanzieller Hinsicht zu “retten“.[5] Es wurden befristete Programme entwickelt, die aber von der Zeit nicht ausreichten, um die Staaten wieder aufzubauen.

Als dauerhaftes Instrument wurde 2012 der Europäische Stabilitätsmechanismus eingeführt[6]. Hier beteiligen sich die übrigen EU-Staaten an großzügigen Rettungspaketen für hoch verschuldete Staaten, darunter Griechenland.

Um so ein Paket zu erhalten, muss das Lad erstmal Antrag auf Finanzhilfe beim ESM stellen und auch hierfür wieder Voraussetzungen erfüllen.

In der folgen Seminararbeit werde ich zunächst die Weltwirtschaftskrise erklären und die daraus resultierenden neuen Gesetzbeschlüsse der Bundesregierung, erläutern. Insbesondere Artikel 1 und 2, aber auch die 2009 eingeführten Ergänzung miteinbeziehen.

Der ESM wird einmal in seiner Gänze erläutert werden und sowohl aktive als auch inaktive Maßnahmen, welche das gesamte Instrumentarium des ESM ausmachen. Augenmerk wird ebenfalls auf die Ziele, die Verteilung und das Volumen der Institution gelegt. Die Kritiken, die an beiden Maßnahmen geübt werden, werden aufgegriffen.

2. Die Weltwirtschaftskrise

2.1 Die Subprime-Krise

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem Platzen der Dotcom-Blase 2002 senkte die US-Notenbank, das Federal Reserve System (FED), 2003 den Leitzins auf 1%[7], ein neues Rekordtief, um die Wirtschaft anzukurbeln. Das Geld war so billig wie noch nie zuvor. Günstige Zinsen und der Glaube an steigende Immobilienpreise führten dazu, dass sehr viele Amerikaner Hypothekenkredite aufnahmen und zu Hauseigentümern wurden.

Der Großteil der vergebenen Kredite waren sogenannte „Subprime“-Kredite. Sie wurden an die Teile der Bevölkerung vergeben, die sich unter „normalen“ Umständen keinen Hypothekenkredit hätten leisten können, also an Bürger mit geringerem und mittlerem Einkommen. Geringes Einkommen bedeutet eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, weswegen sich die Banken dieses Risiko teuer bezahlen lassen. Subprime-Kreditnehmer haben oft einen Beleihungswert von über 80%.[8]

Durch die einfache Möglichkeit an Geld und dadurch ans langersehnte Eigenheim zu kommen, stieg die Anzahl der Hauseigentümer an: von 65% auf 69%[9]. Das führte zu einer enorme Nachfrage auf dem Immobilienmarkt und folglich stiegen auch die Häuserpreise um fast 85%[10]. Der Wettbewerb auf dem Häusermarkt wurde immer größer, der Abschluss neuer Subprime-Kredite stieg rasant an.

Während die US-Bevölkerung begeistert in Immobilien investierte, alles mit geliehenem Geld finanzierte, stiegen die Zinssätze wieder an: 2007 lag der Leitzins bei 5,75%.[11] Nun war der Großteil der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage, den monatlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, da die Kredite an den wechselnden Leitzins gebunden waren. Außerdem sorgten fallende Immobilienpreise dafür, dass die Häuser nur mit Verlust verkauft werden konnten. Somit reichte der Erlös aus dem Hausverkauf nicht mehr, um den Kredit zu tilgen. Die Anzahl an Kreditausfällen nahm ab 2007 drastisch zu. Die Zahl der Zwangsversteigerungen verdoppelte sich auf 2,2 Millionen in 2007.[12]

Die Abwärtsspirale der Immobilienkrise beschränkte sich inzwischen nicht mehr nur auf amerikanische Banken. Auf der ganzen Welt waren Kreditinstitute betroffen, die mit US-Immobilien spekuliert hatten. Fonds und Banken standen vor dem Kollaps: Insgesamt drohte der Verlust von mehreren Hundert Milliarden Dollar.[13]

2.2 Die Bankenkrise

Bereits während der Subprime-Krise handelten amerikanische Banken ohne große Bedenken mit den zweitklassigen Hypothekenkrediten, indem sie die Hypotheken, egal ob guter, mittlerer oder schlechter Bonität, in Wertpapiere umwandeln ließen. Diese sogenannten Mortgage Backed Securities (MBS) wurden in Fonds zu Collateralized Debt Obligations (CDO) gebündelt. Die Banken hofften, dass die in den CDOs verbrieften Kredite zusammen mit anderen Finanzprodukten, eine Art Rücklage bilden würden.[14]

Das Gefährliche war, dass diese Pakete nochmals aufgeteilt und gebündelt wurden, sodass am Ende kein Kreditinstitut mehr wusste, welche Papiere sich jetzt in seinen Besitz befanden. Allerdings fielen die Preise der Immobilien und sie mussten versteigert werden, da durch die Zinserhöhung die Kreditnehmer nicht mehr in der Lage waren, den Zahlungsforderungen nachzukommen. So mussten die ersten Banken anfangen, Abschreibungen in Milliardenhöhe zu machen.[15] Allein im europäischen Bankensystem entstanden so Schäden von ungefähr 380 Milliarden Dollar[16].

Der erste Höhepunkt in der Bankenkrise ereignete sich bereits 2007, als die Finanzinstitute begannen, sich untereinander kein Geld mehr zu leihen. So gerieten die weltweiten Geldströme ins Stocken und die Zentralbanken mussten erstmals aushelfen. Bis März 2008 wurden diverse Banken verstaatlicht, z.B. die britische Bank "Northern Rock", oder von Großbanken kurz vor dem Bankrott aufgekauft, z.B. die amerikanische Investmentbank "Bear Stearns".[17]

"Lehman Brothers" war die erste große Bank, die Insolvenz anmeldete, von da an brachen international Banken und Versicherungen zusammen, z.B. der Versicherungsriese "AIG" in den USA[18]. Die US-Regierung beschloss, die Finanzbranche mit 800 Milliarden Dollar zu unterstützen[19]. Aber nicht nur in den USA, auch in Europa mussten Regierungen aktiv werden: die Benelux-Staaten retteten einen Finanzkonzern mit 11,2 Milliarden Euro. Im Oktober übernahm in Island der Ministerpräsident die Kontrolle über die Banken, da diese tief im Strudel der Finanzkrise steckten.[20]

Die Bundesregierung, dessen Sorgenkind die "Hypo Real Estate“ war, verabschiedet im Oktober 2008 im Eilverfahren das teuerste Gesetz in der Geschichte, einen Rettungsschirm mit fast 500 Milliarden Euro: Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz.[21]

3. Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze

3.1 Gegenstand

Die Gesetze, die am 17.10.2008 verabschiedet wurden, sollen helfen, die durch die Finanzkrise verursachten Liquiditätsengpässe zu überwinden und den deutschen Finanzmarkt zeitnah zu stabilisieren. Der “Rettungsschirm“ umfasst 400 Milliarden Euro Garantieermächtigungen, 100 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, davon sind 80 Milliarden Euro zur Kreditvergabe vorgesehen. Verwaltet wird das Geld vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), er darf Bürgschaften vergeben, Finanzinstitute mit Kapital unterstützen und Wertpapiere, die ein besonderes Risiko darstellen, übernehmen. Das FMStG besteht insgesamt aus 7 Artikeln.[22]

3.2 Zielsetzung/Begründung

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) zielt auf Stabilität und Sicherheit des deutschen Finanzsystems und die Zahlungssicherheit der betroffenen Unternehmen ab.[23] Der eigens eingerichtete Fonds soll angeschlagenen Finanzinstitutionen helfen, ihre erlittenen Verluste, die durch den Handel mit amerikanischen Immobilienkrediten entstanden sind, auszugleichen, um nicht Insolvenz anmelden zu müssen und weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können. Es ermöglicht die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung und Rettung des Finanzmarktes[24].

3.3 FMStG, Artikel 1

Der erste Artikel beschäftigt sich mit der Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds sowie der Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes – das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG).[25]

3.3.1 Paragraphen 1 und 2

Das Gesetz besagt, dass ein Fonds eingerichtet wird (§1), dessen Zweck darin besteht, in erster Linie den Finanzmarkt zu stabilisieren, indem die Eigenkapitalbasis bei betroffenen Unternehmen und Banken unterstützt wird (§2).[26]

3.3.2 Paragraph 3

Der Fonds alleine ist nichts rechtsfähig, er kann aber unter seinem Namen klagen und verklagt werden, für dessen Verwaltung wurde die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) eingerichtet (§3a), ein Ausschuss bestehend aus 3 Mitgliedern (§3a, Abs. 3) leitet den Fonds.[27]

3.3.4 Paragraph 4

Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf Finanzhilfe, entscheidet das Bundesministerium für Finanzen nach diversen Auswahlkriterien. Die Bedeutung des Unternehmens für die Finanzmarktstabilität, der Grad des wirtschaftlichen Nutzens und die Dringlichkeit des Antrags sind entscheidend bei der Wahl für die Verwendung der Fondsgelder. Keine Institution hat Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds.[28]

3.3.5 Paragraph 6

Das Bundesfinanzministerium ist ermächtigt, Kredite bis zu 400 Milliarden Euro zu vergeben, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung von Unternehmen am Kapitalmarkt zu unterstützen, dies gilt bis zum 31. Dezember 2009. Ebenfalls dürfen Unternehmen, die Risikopositionen einer Firma aus dem Finanzsektor in Besitz haben, Garantien dafür bekommen, hierfür darf aber ein Entgelt erhoben werden.[29]

3.3.6 Paragraph 7

Der Fond kann Unternehmen gegen den Erwerb von Anteilen oder einer stillen Beteiligung, einer Gewinnbeteiligung, bei der Rekapitalisierung unterstützen (Abs. 1). Hier ist die Bedingung, dass die Institution ein wichtiges Interesse des Landes vertritt oder darstellt (Abs. 2).[30]

[...]


[1] Vgl. o.V. (2008): Ein Jahr US-Immobilienkrise: Wie es zu der Misere kam. URL: http://www.t-online.de/wirtschaft/id_15759330/ein-jahr-us-immobilienkrise-wie-es-zu-der-misere-kam.html.

[2] Vgl. Kaufmann, S.; Bude, M. (2013), Finanzkrise 2008. URL: http://www.planet-wissen.de/gesellschaft/wirtschaft/boerse/pwiefinanzkrise100.html.

[3] Vgl. o.V. Lobbypedia (o.J.), Finanzmarktstabilisierungsgesetz. URL: https://lobbypedia.de/wiki/Finanzmarktstabilisierungsgesetz.

[4] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) (2009): Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG). URL: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/16_wp/fmstergg/bgbl109s0725.pdf?__blob=publicationFile.

[5] Vgl. Kaufmann, Bude 2013, online.

[6] Vgl. Schuppan, N.: Die Euro-Krise, 1. Aufl., München: Oldenbourg 2014, S. 154.

[7] Vgl. Bloss, M.; Ernst, D.; Häcker, J.; Eil, N.: Von der Subprime-Krise zur Finanzkrise, 1. Aufl., München: Oldenbourg 2009, S. 27.

[8] Vgl. Bloss; Ernst; Häcker; Eil 2009, S. 20.

[9] Vgl. Bloss; Ernst; Häcker; Eil 2009, S. 16.

[10] Vgl. Bloss; Ernst; Häcker; Eil 2009, S. 16.

[11] Vgl. Bloss; Ernst; Häcker; Eil 2009, S. 27.

[12] Vgl. o.V. 2008, online.

[13] Vgl. o.V. 2008, online.

[14] Vgl. Kaufmann; Bude 2013, online.

[15] Vgl. Kaufmann; Bude 2013, online.

[16] Vgl. Schuppan 2014, S. 96.

[17] Vgl. o.V. 2008, online.

[18] Vgl. Tagesschau (Hrsg.) (2008), Das Ende der Investmentbanken. URL: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/chronologiefinanzmarktkrise104.html.

[19] Vgl. Schmiester, C. (2008), US-Senat beschließt Rettungspaket. URL: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/usrettungsplan114.html.

[20] Vgl. Kaufmann; Bude 2013, online.

[21] Vgl. Kaufmann; Bude 2013, online.

[22] Vgl. Lobbypedia o.J., online.

[23] Vgl. JB (2013): Ziele des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG). URL: http://www.finanzkrise-auswirkungen.de/2009/08/ziel-finanzmarktstabilisierungsgesetz.html.

[24] Vgl. Schöning, S. (o.J.): Finanzmarktstabilisierunfgsfonds. URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/finanzmarktstabilisierungsfonds.html.

[25] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) (2008): Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG). URL: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/16_wp/fmstg/bgbl108s1982.pdf?__blob=publicationFile.

[26] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) 2008, online.

[27] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) 2008, online.

[28] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) 2008, online.

[29] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) 2008, online.

[30] Vgl. Bundesgerichtshof (Hrsg.) 2008, online.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
19
Katalognummer
V378069
ISBN (eBook)
9783668553002
ISBN (Buch)
9783668553019
Dateigröße
551 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
finanzmarktstabilisierungsgesetze, europäische, stabilitätsmechanismus
Arbeit zitieren
Jil Focks (Autor:in), 2016, Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378069

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