Gewerbesteuer - Der Reformvorschlag der kommunalen Spitzenverbände


Seminararbeit, 2004

30 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Anlass zu einer Reform der Gewerbesteuer

3. Ansätze zu einer Reform der Gewerbesteuer
3.1 Wertschöpfungsorientierte Ansätze
3.2 Einkommensorientierte Ansätze

4. Der Reformvorschlag der kommunalen Spitzenverbände
4.1 Grundlegende Forderungen
4.1.1 Benachteiligung durch Änderungen bei der Gewerbesteuer
4.1.2 Stellung der Kommunen im föderalen Finanzgefüge
4.2 Zentrale Elemente und Folgen des Vorschlags
4.2.1 Die Forderungen und ihre Auswirkungen auf Gruppen privater Wirtschaftssubjekte
4.2.2 Die Auswirkungen auf private Wirtschaftssubjekte im Einzelnen
4.2.3 Die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4.3 Kritik

5. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Gesamtsteueraufkommen der Gemeinden

Tabelle 2: Durch die Gemeinden zu tragende Last der Steuerreform 2000

Tabelle 3: Anteil der Gruppen an Variablen der Gewerbesteuer

1. Einleitung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuer der Kommunen. Nach verschiedenen Änderungen bei der Gewerbesteuer im letzten Drittel des 21.Jahrhunderts stand die Gewerbesteuer im Jahr2002 wieder im Mittelpunkt einer Diskussion um die Gemeindefinanzen. Die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen dazu waren und sind sehr heterogen. Die Folge der bisherigen Reformversuche war meist, dass es nur zu kleinen Veränderungen kam, die der Gewerbesteuer jedoch nie nachhaltigen Wert geben konnten. Weiterhin trugen die wenigen tatsächlichen Gewerbesteuerzahler den relativ größten Teil des Gesamtaufkommens und damit, zusammen mit dem Grundsteueraufkommen der Wohnbevölkerung, den größten Teil an der Finanzierung der kommunalen Haushalte.[1] Auch an der zunehmenden Verschlechterung der kommunalen Finanzen änderte sich nichts.

Aufgrund dieser Fehlentwicklungen setzte die Bundesregierung am 27.März2002 die „Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen“ ein. Die Aufgabe der Kommission sollte die Erarbeitung eines Konzeptes zur Reformierung der Kommunalfinanzen sein, um gleichzeitig die umfassende Neufassung des Gewerbesteuergesetzes zum 1.Januar2005 zu ermöglichen (BMF, Monatsbericht 9/2003).

Zu diesem Zweck wurde innerhalb der Kommission die Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“ gebildet, die Vorschläge zu einer „neuen Gewerbesteuer“ (und zu anderen Kommunalsteuern) entwickeln sollte. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, darunter Vertreter des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erarbeiteten hierzu teilweise eigene Vorschläge. Diese Einzelvorschläge dienten als Grundlage für eine Diskussion und Bewertung innerhalb der Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse dann an die Kommission berichten sollte.

Die Arbeitsgruppe legte am 20.Juni2003 den „Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kommunalsteuern’“ vor. Die Kommission schloss ihre Tätigkeiten am 3.Juli2003 ab.[2]

Die Bundesregierung brachte am 8.September2003 einen eigenen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren ein, der am 17.Oktober2003 im Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf abgelehnte, gab es eine Reihe von vergeblichen Versuchen, einen geeigneten Kompromiss zu finden. Am 19.Dezember2003 wurde im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag doch noch zu einer Lösung gefunden. Auf dieser Grundlage wurde am 23.Dezember2003 das „Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze“ im Bundestag verabschiedet, das am 1.Januar2004 in Kraft trat.

Das Gesetz stellt einen Kompromiss dar, der insbesondere die Forderung aller Seiten nach einer nachhaltigen Reformierung missachtet. Der Vorschlag kommunalen Spitzenverbände, die eine solche Nachhaltigkeit ihrer Vorschlags behaupten (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, 2003) bildet in Kapitel4 den Hauptteil dieser Arbeit. Darin werden die dem Vorschlag zugrunde liegenden Forderungen, die zentralen Elemente sowie die quantitativen Auswirkungen des Modells vorgestellt, um anschließend einige Kritik daran darzulegen. Allerdings sollen zunächst die Umstände und Fehlentwicklungen dargestellt werden, die diese Reform der Gewerbesteuer notwendig machen (Kapitel2). Auch die grundsätzlichen Möglichkeiten der Steuergestaltung werden kurz aufgeführt, um eine Einordnung des Vorschlags der Kommunen zu erleichtern (Kapitel3).

Im letzten Kapitel soll der vorliegenden Arbeit ein Fazit gegeben werden, das die Bewertung der Kompromisse des geltenden Gewerbesteuergesetzes einbezieht.

2. Anlass zu einer Reform der Gewerbesteuer

Zwischen den Interessengruppen besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Form nicht zukunftsfähig ist (Scherf, 2001). Hierzu werden die folgenden Kritikpunkte angeführt, die in Kapitel4 bestimmte von den Kommunen geforderte Reformmaßnahmen begründen.

Konjunkturabhängigkeit

Die Gewerbesteuer beruhte in ihrer ursprünglichen Funktion als Realsteuer auf drei Säulen: Zwei davon, die Lohnsummensteuer und die Gewerbekapitalsteuer wurden 1979 bzw. 1998 abgeschafft (Jarass/Obermair, 2003(1)). Die Kommunen erhielten im Gegenzug, mit den notwendigen Grundgesetzänderungen, einen Teil der Einkommen- und Umsatzsteuer.[3] Zusammen mit der Gewerbeertragsteuer stehen den Kommunen seit 1998 somit nur noch konjunkturreagible Steuern zu.[4]

In der Tat führte die große Aufkommenselastizität vor allem in den wirtschaftlich schwachen Jahren 2001 und 2002 zu einem Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen (s. Tabelle1), der Hauptfinanzierungsquelle der Kommunen.[5] Entsprechend hatte der Einbruch starke Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen insgesamt. „Da die Gemeinden ihre Ausgaben an den instabilen Einnahmen orientieren, kommt es zu prozyklischen, die Konjunktur verschärfenden Schwankungen der kommunalen Ausgaben“ (Scherf, 2002 (2)).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer und dem Gesamtsteueraufkommen der Gemeinden, eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes (nominal)

Aufgabenzuweisung durch Bund und Länder[7]

Die Tatsache des Rückgangs des Gewerbesteueraufkommens um 9% und 4% für 2001 und 2002 ist alleine nicht ausreichend um die prekäre Lage der Kommunen zu verdeutlichen. Hinzu kommt, dass die Kommunen in der misslichen Lage sind, ihre Aufgaben nur beschränkt selbst bestimmen zu können. Vielmehr findet eine Zuweisung von Aufgaben durch Bund und Ländern statt (Bach/Vesper, 2002). So wurde z.B. der Anspruch auf einen Kindergartenplatz durch den Bund bestimmt, wobei die Kommunen für die Bereitstellung zuständig und damit Träger der finanziellen Lasten sind. Dieses Geld fehlt bei Aufgaben, die nicht konkret vom Bund benannt sind, z.B. den kommunalen Sachinvestitionen. Dies zeigen die folgenden Beispiele:

- Im Jahr 2002 wurden in Nordrhein-Westfalen 5,4% weniger Mittel für Sachinvestitionen aufgebracht als im Vorjahr. Zum Ende des dritten Quartals 2003 waren es sogar 12,8% weniger (NRW-Innenministerium, 2004).
- Von 1980 bis 2002 sank die Sachinvestitionsquote aller kommunalen Haushalte in Deutschland von 30% auf 15%. Im gleichen Zeitraum verdoppelte sich der Anteil der Sozialen Leistungen an den Ausgaben nahezu von 11% auf 19% (Jarass/Obermair, 2003 (2)).

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Durch die Möglichkeit der Geltendmachung von Fremdkapitalzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden Anreize für Unternehmen geschaffen, sich zunehmend (nahezu ausschließlich) mit Fremdkapital zu finanzieren, um so ihre Steuerlast zu verringern. Dieses Fremdkapital wird zum Teil am internationalen Kapitalmarkt akquiriert, mit der Folge, dass steuerfrei Schuldzinsen ins Ausland bezahlt werden (Jarass, 2003). Außer dem negativen fiskalischen Effekt auf alle Gebietskörperschaften, steigt dadurch die Abhängigkeit vom Ausland und die wirtschaftliche Fremdbestimmung.

Die hohen Freibeträge bei der Gewerbesteuer, lassen den Unternehmen große Freiräume bei der legalen Umgehung bzw. Minderung der Besteuerung ihres Gewerbes. Sie bewirken, dass kaum noch kleine Betriebe steuerpflichtig werden und die Gewerbesteuer so zunehmend zu einer Großbetriebsteuer verkommt (Maiterth, 2003).

Reform der Unternehmensbesteuerung 2000

Auch die Änderungen der Steuerreform im Jahr 2000 hatten große Auswirkungen auf das Aufkommen der Gewerbesteuer, hervorgerufen durch weitere Entlastungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Seitdem besteht z.B. bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen die Möglichkeit, die Gewerbesteuer pauschal mit der Einkommensteuer zu verrechnen (Broer, 2001). Danach wird eine Ermäßigung der Steuerlast in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages ermöglicht (BMF, 2003 (1)).

Weiterhin erlaubt es die seit der Reform der Unternehmensbesteuerung mögliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen Unternehmen und ihren Tochterkapitalgesellschaften („gewerbesteuerliche Organschaft“), Verluste verbundener Unternehmen unbeschränkt von den laufenden Einnahmen abzuziehen (Jarass/Obermair, 2003 (2)).

Gleichfalls wirkt sich die seit 2002 geltende Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen negativ auf die Kommunalfinanzen aus (Büttner, 2003), denn auch diese Maßnahme mindert den Steuermessbetrag.

Indirekt hat die Steuerreform durch den kommunalen Anteil von 15% am Einkommensteueraufkommen die Folge, dass auch hier kommunale Mindereinnahmen zu erwarten sind (Hofmann/Scherf, 2001).

Die Kommunen finanzieren in den nächsten Jahren einen erheblichen Teil (s.Tabelle2) der durch den Bund durchgesetzten Änderung bei der Unternehmensbesteuerung, obwohl ihnen wegen ihrer Bedenken im Mai2000 ein um mindestens 164Mrd.€ höheres Gewerbesteueraufkommen angekündigt wurde. Die Belastung entspricht bis 2005 einem Gesamtbetrag von 60Mrd.€ (Jarass/Obermair, 2003 (2)).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Durch die Gemeinden zu tragende Last der Steuerreform 2000 (in Anlehnung an: Hofmann/Scherf, 2001)

Verletzung von Besteuerungsprinzipien

Das Äquivalenzprinzip besagt, dass sich die Höhe der Abgaben nach dem Empfang staatlicher Leistungen durch den Staatsbürger richten solle. Die Gewerbesteuer wird nicht nach diesem Prinzip erhoben, denn Nutzer- und Zahlerkreis liegen hier aufgrund der vielen Ausnahmen (Freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft etc.) weit auseinander (Scherf,2002(1)), und wird daher häufig kritisiert. Das Besteuerungsprinzip der Äquivalenz ist unter Finanzwissenschaftlern umstritten, wird aber meist mit dem Hinweis auf mangelnde quantitative Messbarkeit der Leistungs-Gegenleistungsbeziehung zurückgewiesen (Gabler, 1992).

Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird dadurch verletzt, dass die Gewerbesteuer weder eine reine Objektsteuer, da sie den Ertrag des Gewerbebetriebs besteuert, noch eine eindeutige Ertragsteuer ist, denn schließlich werden zahlreiche vom Ertrag unabhängige, also nicht auf die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers bezogene Elemente einbezogen (Jachmann, 2000).

Die Belastung der gewerblichen Erträge zusätzlich zu Einkommen- und Körperschaftsteuer, verstößt gegen das Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung, „wenn die Gewerbesteuer das gleiche Ertragspotential wie andere Ertragsteuern abschöpft und dies nicht durch besondere Gründe gerechtfertigt ist“ (Jachmann, 2000). Eine Gestaltung der Gewerbesteuer, bei der eine klare Abgrenzung nach Ertrag- oder Objektsteuer stattfindet, würde also eine Beurteilung nach dem Gleichheitsprinzip ermöglichen.

Gewerbesteuerbelastung als Wettbewerbsnachteil

Von Seiten der Wirtschaft wird bemängelt, dass die Gewerbesteuer zu einem internationalen Wettbewerbsnachteil[8] führe. Die Gewerbebetriebe fühlen sich durch diese Form der Besteuerung zusätzlich belastet und sind der Meinung, die Gewerbesteuer mache Deutschland als Wirtschaftsstandort unattraktiv. Die Wettbewerbsverzerrung besteht jedoch nicht nur gegenüber ausländischen, sondern auch gegenüber inländischen Wettbewerbern. Fast 90% des gesamten Gewerbesteueraufkommens wurde 1995 von ca. 10% der Unternehmen erbracht (Jarass/Obermair, 2003 (1)). Lediglich knapp 40% (s.Tabelle3) der Unternehmen konnten 1998 einen positiven Messbetrag ausweisen, während die anderen, aufgrund tatsächlicher Ertragsschwäche oder den o.g. Gestaltungsmöglichkeiten, die Zahlung umgehen konnten. Dieser Umstand verstößt zusätzlich zur vollständigen Ausnahme bestimmter Berufsgruppen gegen das Prinzip der Wettbewerbsneutralität der Besteuerung (Scherf, 2002 (2)). Es muss daher festgestellt werden, dass der hier angeführte Kritikpunkt durch eine dem Äquivalenzprinzip entsprechende Regelung der Gewerbesteuer zumindest abgeschwächt würde, da dann alle inländischen Wirtschaftsbetriebe belastet würden. Die daraus folgende geringere Belastung des Einzelnen würde somit auch den Kostennachteil im internationalen Vergleich verringern.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Anteil der Gruppen an Variablen der Gewerbesteuer, eigene Berechnungen auf Basis der Gewerbesteuerstatistik 1998 des Statistischen Bundesamtes

3. Ansätze zu einer Reform der Gewerbesteuer

Die Probleme der Gewerbesteuer sind in Kapitel2 ausreichend dargestellt worden. Als Konsequenz stellt sich die Frage nach Möglichkeiten zur Behebung der Missstände. Grundsätzlich lassen sich die in den letzten Jahrzehnten zahlreich entwickelten Vorschläge in zwei Kategorien einordnen, die sich in ihrer Besteuerungsgrundlage unterscheiden: wertschöpfungsorientierte und einkommensorientierte Modelle.

3.1 Wertschöpfungsorientierte Ansätze

Die zugrunde liegende Idee, ist die Besteuerung der innerhalb von Unternehmen stattfindenden Wertschöpfung. Als Summe aller, der betrieblichen Wertschöpfung dienenden Beträge (Löhne, Mieten, Pachten, Zinsen und Gewinne), wird die Wertschöpfung dabei als Maß für die Inanspruchnahme der öffentlichen Leistungen gesehen. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums ist die örtliche Wertschöpfung ein angemessener Indikator für Gemeindesteuern (Broer, 2001), denn dadurch bestehe für die Gemeinden der Anreiz, Unternehmen für die Ansiedlung auf ihrem Gebiet zu gewinnen.

Die in die Bemessungsgrundlage fließenden Elemente sind bei diesem Ansatz hauptsächlich (Gewinne ausgenommen) von der Konjunktur relativ unabhängig, sodass eine wertschöpfungsorientierte Besteuerung den Vorteil hat, dass die Einnahmen ebenfalls weniger konjunkturabhängig sind.

Wertschöpfung entsteht auch in den Freien Berufen, der Land- und Forstwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, dem Gesundheitswesen und bei den Aufgaben des Staates. Daher sind nach dem genannten Ansatz auch diese Wirtschaftsbereiche mit der Gewerbesteuer zu belegen (Broer, 2001).

Der Idee einer Besteuerung der Wertschöpfung folgen verschiedene Modelle. Viele sehen die Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf alle Freien Berufe und die Land-, Forst- und Wohnungswirtschaft vor. Die Erweiterung auch auf öffentliche Unternehmen und Unternehmen des Gesundheitswesens erwägt allerdings nur das Modell des Hessischen Finanzministeriums (BMF, 2003 (2)).

Jarass und Obermair wollen in ihrem für den Bayerischen Städtetag erarbeiteten Modell, die Löhne aus der Bemessungsgrundlage herausnehmen, da diese bereits stark durch die Einkommensbesteuerung und Nebenkosten belastet seien (Winheller, 2003).

Die Bertelsmann Stiftung präferiert „diejenigen Modelle, die die kommunale Wirtschaftsteuer auf eine breite, wertschöpfungsorientierte Grundlage stellen. Je umfassender die Nutzer kommunaler Leistungen erfasst werden (Unternehmen, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft etc.) und je breiter die Bemessungsgrundlage ist, desto niedriger kann der Steuersatz angesetzt und damit die Steuerbelastung begrenzt werden“ (Bertelsmann Stiftung, 2003).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass wertschöpfungsorientierte Modelle einen breiteren Zahlerkreis, sowie die Hinzurechnung ertragsunabhängiger Bestandteile in die Bemessungsgrundlage vorsehen, um eine gleichheitsgerechte Steuerlast zu erreichen.

[...]


[1] Die Gewerbesteuer und die Ausgleichsanteile an den Verbundsteuern dominieren die Gesamteinnahmen der Kommunen. Wegen dieses engen Zusammenhangs werden sie in dieser Arbeit oft synonym verwendet.

[2] Winheller (2003) spricht (in Anlehnung an Bundesfinanzminister Hans Eichel in: Handelsblatt Nr. 126 vom 4.Juli2003, S.6) von einem Scheitern der Kommission.

[3] Nach Einführung des Zinsabschlags 1993, wurde den Kommunen ein Anteil von 12% an diesem gewährt.

[4] Zudem wurde 1969 die Gewerbesteuerumlage eingeführt, die Bund und Ländern einen Anteil von 20% an der Gewerbesteuer zuspricht. Der Anteil ist im Grundgesetz variabel gestaltet und kann durch Bundesgesetz verändert werden.

[5] Nach eigenen Berechnungen aus den Daten zu Kommunalfinanzen des Statistischen Bundesamtes schwankt der Anteil der Gewerbesteuer seit 1980 zwischen 81% (2002) und 87% (1989-1992). Siehe in diesem Zusammenhang auch die hohe Korrelation des Gewerbesteueraufkommens zum gesamten Gemeindesteueraufkommen in Tabelle1.

[6] Durchschnittliche Entwicklung nach eigenen Berechnungen (ungerundet 7,7%) für die ersten drei Quartale; nach BMF, „Gewerbesteueraufkommen“, 2003.

[7] Dieser Aspekt wird durch die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen nicht berücksichtigt (vgl. Junkernheinrich, 2003).

[8] Nach Jarass/Obermair für: Bayerischer Städtetag, „Reform der Gewerbesteuer – Anforderungen und Auswirkungen“, 2003, ist die Gewerbesteuer keine deutsche Sonderbelastung;

Vgl. auch: BMF, „Anlage6.1 zum Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kommunalsteuern’“, 2003

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Gewerbesteuer - Der Reformvorschlag der kommunalen Spitzenverbände
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal  (Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Steuerlehre)
Veranstaltung
Seminar zur Finanzwissenschaft
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
30
Katalognummer
V37682
ISBN (eBook)
9783638369565
ISBN (Buch)
9783638654135
Dateigröße
1001 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewerbesteuer, Reformvorschlag, Spitzenverbände, Seminar, Finanzwissenschaft
Arbeit zitieren
Marko Milos (Autor:in), 2004, Gewerbesteuer - Der Reformvorschlag der kommunalen Spitzenverbände, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37682

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