Eine Analyse der grundlegenden Anforderungen sehbehinderter und blinder Menschen an einen öffentlichen Freiraum

Freiraumplanung für Menschen mit Sehbehinderung


Bachelorarbeit, 2017

76 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Ehrenwörtliche Erklärung

1 Einleitung

2. Definition Sehbehinderung
2.1 Kategorisierung Sehbehinderung und Blindheit
2.2 Zahlen und Altersverteilung

3. Ursachen einer Sehbehinderung oder Blindheit
3.1 Formen einer Sehbehinderung
3.2 Formen einer Blindheit
3.3 Zwischenfazit

4. Bauliche Anforderungen eines öffentlichen Freiraums Sehbehinderter und Blinder in Bezug zu ihrer räumlichen Wahrnehmung
4.1 Wahrnehmung der Umgebung - Optimale Unterstützung des „Restsinns“
4.2 Persönliche Hilfsmittel sehbehinderter Menschen
4.3 Alternative Wahrnehmung
4.4 Hilfsmittel blinder Menschen
4.4.1 Fortbewegung blinder Menschen mit dem Langstock
4.4.2 Fortbewegung blinder Menschen mit dem Blindenführhund
4.4.3 Verkehrsschutzzeichen
4.5 Zwischenfazit

5 Prioritätsstufen nach C. Ruhe

6. Grundlegende Planungsanforderungen
6.1 Relevante Normen
6.2 Visuell kontrastierende Anforderungen
6.2.1 Leuchtdichtekontrast
6.2.2 Farbkombinationen
6.2.3 Schriftarten
6.2.4 Piktogramme
6.2.5 Belichtung und Beleuchtung
6.3 Taktil und haptisch kontrastierende Anforderungen
6.3.1 Tastkanten
6.3.2 Bodenindikatoren
6.3.2.1 Leitstreifen
6.3.2.2 Aufmerksamkeitsfelder
6.3.3 Tastmodell
6.3.4 Brailleschrift an Handläufen
6.4 Auditiv kontrastierende Anforderungen
6.5 Bauliche und gestalterische Maßnahmen von Freiraumelementen für Sehbehinderte und Blinde
6.5.1 Leitsystem
6.5.2 Gehweggestaltung
6.5.3 Überquerungssituation
6.5.4 Treppenanlage

7 Fazit

II. Abbildungsverzeichnis

III. Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Jahr 2013 leben in Deutschland 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung (vgl. Statistisches Bundesamt k.A.).

Menschen mit einer Behinderung sind im Alltag mit erheblichen Hindernissen konfrontiert.

Barrieren im Alltag sind für behinderte Menschen belastend und können zu einem Ausschluss des gesellschaftlichen Lebens führen (vgl. Rebstock/ Sieger 2015: VIII). Im Sinne der Zielformulierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes § 1 gilt es „[ ] Benachteiligungen aus Gründen [ ] einer Behinderung [ ] zu verhindern oder zu beseitigen“.

Um eine Chancengleichheit in der Gesellschaft zu erreichen, wird in Deutschland die Barrierefreiheit angestrebt (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales k.A.). Die Barrierefreiheit beschreibt eine Umweltgestaltung, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist. Diese inklusive Umweltgestaltung entspricht dem Recht, das unter anderem im deutschen Grundgesetz Art. 3 (siehe Abb. 1) festgelegt ist:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Menschen, die bezüglich ihres physischen oder psychischen Zustandes benachteiligt sind, müssen durch barrierefreie Maßnahmen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sein. Dies betrifft nicht nur Menschen mit einem Behindertenausweis, sondern auch die Menschen, die von altersbedingten Einschränkungen betroffen sind.

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Abb. 1: Gesetzliche und normative Grundlagen zur Barrierefreiheit.

Die „Aktion Grundgesetz“ betont „Behindert ist man nicht, behindert wird man!“ (Rau 2013: 10).

Diese Aussage betont die Wichtigkeit einer barrierefreien Umweltgestaltung. Barrierefreiheit betrifft alle Lebensbereiche.

Der Arbeitsplatz, der Zu- und Umgang mit Medien sowie die Wohnung sind wenige von zahlreichen Dingen im Alltag, die für betroffene Menschen barrierefrei gestaltet werden müssen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Alltags ist der öffentlich zugängliche Freiraum.

Der öffentliche Freiraum ist ein wichtiger Verbindungspunkt zwischen der Arbeit, der Erholung und der Freizeit und muss demnach barrierefrei gestaltet werden (vgl. Rebstock/ Sieger 2015: VIII). Laut DIN 18040-3:2014-12 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ sind ein öffentlicher Freiraum alle Flächen wie „Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und öffentliche Grünanlagen sowie deren Zugänge“.

Er ist ein Ort der Begegnungen verschiedenster Menschengruppen mit individuellen Bedürfnissen.

Dieser Gesichtspunkt impliziert den Bedarf einer Barrierefreiheit.

Die Barrierefreiheit dient als Mittel, Menschen verschiedener Einschränkungen eine gewisse Selbstständigkeit in ihrem Leben zu geben bzw. die verbleibende Selbstständigkeit zu fördern und nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Freiraumplanung für Menschen mit sensorischer Einschränkung. Das Interesse gilt der Freiraumplanung für die Menschen mit einer Sehbehinderung. Zu Beginn ist anzumerken, dass in dieser Arbeit der Oberbegriff „Sehbehinderung“ der Bauliteratur entsprechend für die Unterkategorien „Blindheit“ und „Sehbehinderung“ verwendet wird (vgl. Rau 2013: 19).

Ein Mensch mit uneingeschränkter Sehkraft nimmt die Umwelt zu 80-90 % über die Augen, zu 10 % über das Gehör wahr (vgl. Rau 2013: 19).

Wie also findet sich ein Sehbehinderter in seiner Umwelt zurecht?

Wie gilt es einen Freiraum dementsprechend zu gestalten, um diesen für die besondere Menschengruppe zugänglich und nutzbar zu machen?

Sich mit dem Thema der Sehbehinderung zu beschäftigen, ergab sich aus meiner persönlichen Zustimmung der Aussage von Herbert Bienk, Staatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg, die folgendermaßen lautet:

„Die Frage, ob etwas rollstuhlgerecht ist, wird oft diskutiert. Hindernisse, die man wegen einer Sinnesbehinderung überwinden muss, sind vielen nicht automatisch bewusst.“ (Bienk 2008: 3)

Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Anforderungen dieser besonderen Menschengruppe an einen öffentlichen Freiraum herauszufinden und entsprechende grundlegende bauliche sowie gestalterische Maßnahmen zu nennen.

Es soll dargestellt werden, durch welche Maßnahmen ein Freiraum als Mittel zur Inklusion Sehbehinderter dienen kann (vgl. Böhringer/ Specht 1999: 40).

Zu Beginn der Arbeit wird die Definition der Sehbehinderung gemäß des deutschen Rechts aufgezeigt.

Es findet eine Kategorisierung des Oberbegriffs „Sehbehinderung“ in „Blindheit“ und „Sehbehinderung“ statt.

Die Definition und Kategorisierung einer Sehbehinderung stellen das zweite Kapitel dar.

Im Anschluss folgt das dritte Kapitel, das sich mit den Ursachen einer Sehbehinderung und einer Blindheit beschäftigt.

Neben den Ursachen wird in diesem Kapitel die entsprechende Sinnesbeeinträchtigung durch Abbildungen dargestellt.

Dieses Kapitel wird die unterschiedlichen Sinnesbeeinträchtigungen durch bildliche und tabellarische Darstellungen deutlich vermitteln.

Das vierte Kapitel thematisiert die räumliche Wahrnehmung Sehbehinderter und Blinder. Es werden folgende Fragen geklärt:

Welche grundlegenden Anforderungen haben blinde und sehbehinderte Menschen an einen öffentlichen Freiraum entsprechend ihrer räumlichen Wahrnehmung?

Durch welche grundlegenden baulichen bzw. gestalterischen Maßnahmen kann sich ein Sehbehinderter und Blinder im öffentlichen Freiraum informieren und orientieren? Welche in einem öffentlichen Freiraum vorhandenen Informationen sind wichtig und müssen für sehbehinderte und blinde Menschen gleichberechtigt gestaltet werden?

Die Kapitel 4, 5 und 6 stellen den Hauptteil dieser Arbeit dar.

Im Hauptteil der Arbeit werden diese grundlegenden Anforderungen Sehbehinderter und Blinder an einen öffentlichen Freiraum mit entsprechenden baulichen Maßnahmen in Verbindung gebracht.

Der Begriff öffentlicher Freiraum bezieht sich in diesem Kontext auf den öffentlichen Verkehrsraum.

Anhand von Abbildungen werden die baulichen und gestalterischen Maßnahmen verdeutlicht.

Weitere Fragen werden im Hauptteil der Arbeit geklärt:

Welche grundlegenden und zielführenden Gestaltungsprinzipien gibt es für sehbehinderte und blinde Menschen?

Durch welche Maßnahmen können die grundlegenden Anforderungen von sehbehinderten und blinden Menschen in die Freiraumgestaltung bzw. Planung integriert werden?

Die Erläuterung und Darstellung der Gestaltungsmaßnahmen für die Förderung der Selbstständigkeit sehbehinderter und blinder Menschen in einem öffentlichen Freiraum soll durch diese Arbeit deutlich mit der Sinnesbeeinträchtigung in Verbindung gebracht werden. Ziel dieser Arbeit soll es sein, Prinzipien einer Freiraumgestaltung darzustellen, die den grundlegenden Bedürfnissen sehbehinderter und blinder Menschen gerecht werden.

Bei der Bearbeitung dieser Thematik wird die 3., vollständig überarbeitete Auflage von Frau Dipl.-Ing. Ulrike Rau „barrierefrei bauen für die zukunft“, die im Jahr 2013 erschien, hinzugezogen.

Ergänzend zu dieser Literatur treten „Bauen für Behinderte und Betagte“ (1979) sowie ein Kommentar zur DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen. Band 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ von Markus Rebstock und Volker Sieger aus dem Jahr 2015 als grundlegende Informationsquellen auf.

Die DIN Norm 18040- Teil 3: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum dient in dieser Arbeit als Wissensgrundlage.

2. Definition Sehbehinderung

Laut dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (k.A.) spricht man von einer Sehbehinderung, wenn das Sehen dauerhaft beeinträchtigt ist.

„Sehbehinderung“ ist der Oberbegriff für „Blindheit“ und „Sehbehinderung“.

Sehbehinderung und Blindheit definieren unterschiedliche Ausprägungen einer Störung bzw. Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Grobe Kategorisierung Sehbehinderung.

Eine Sehbehinderung kann als Folge einer Krankheit, des natürlichen Alterungsprozesses oder durch einen Unfall entstehen.

Im 3. Kapitel werden Ursachen näher erläutert, die zu einer Sehbehinderung führen.

Das Hauptaugenmerk der Ursachen liegt auf den krankheitsbedingten und altersbedingten Formen einer Sehbehinderung oder Blindheit.

Während sehbehinderte Menschen unter einer Einschränkung der visuellen Wahrnehmung leiden, definiert eine Erblindung einen „vollständig[en] oder fast vollständig[en]“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2016) Ausfall der visuellen Wahrnehmung.

Blindheit ist die „ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung“ (Wikimedia Foundation Inc. 2016).

Die Definition einer Blindheit unterscheidet sich aus gesetzlicher und medizinischer Sicht. Laut gesetzlicher Definition besteht eine Blindheit bereits bei einem sehr geringen Sehrest. Aus medizinischer Sicht besteht eine Blindheit, sobald „[...] nicht einmal mehr ein Lichteinfall oder verschiedene Lichtstärken wahrgenommen werden können.“ (Kittlas 2015) Der Fachbegriff einer vollständigen Erblindung lautet Amaurose.

Diese Arbeit bezieht sich auf die gesetzliche Definition einer Blindheit.

Von einer Blindheit wird also auch gesprochen, wenn noch ein geringer Sehrest bzw. die Wahrnehmung eines Hell-Dunkel-Kontrastes vorhanden ist.

Im folgenden Kapitel-Unterpunkt wird die Definition einer Sehbehinderung und Blindheit nach dem deutschen Recht aufgezeigt.

2.1 Kategorisierung Sehbehinderung und Blindheit

Ein gesundes Auge beträgt eine Sehschärfe von 100 %.

Man spricht von einem Visus von 1,0. Ausgehend von diesem Wert werden Sehschwächen in Bruch- oder Prozentzahl angegeben. (vgl. Rau 2013: 19) Nach deutschem Recht werden Sehbehinderung und Blindheit wie folgt definiert:

- „Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit

Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 30 %)

- Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 5 %)

- Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 2 %)“

(Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., DBSV k.A.)

Spricht man von einer Sehschärfe von 0,3 oder 30%, bedeutet dies beispielsweise, dass der Betroffene ein Hinweisschild aus 1 m Entfernung wahrnimmt, während ein Mensch mit gesunder Sehschärfe dieses Schild bereits aus 3 m Entfernung wahrnimmt. (vgl. Rau 2013: 19)

Der Zähler des Bruches gibt die Entfernung an, aus der eine untersuchte Person eine Information gerade noch erkennen kann.

Der Nenner des Bruches gibt die Entfernung an, aus der ein Mensch mit einem gesunden Sehvermögen dieselbe Information wahrnehmen kann. (vgl. Böhringer/ Specht 1999: 40)

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Abb. 3: Horizontalschnitt des Auges und Sehkraft im Vergleich.

Neben der Sehschärfe kann eine Sehbehinderung über die Einschränkung des Gesichtsfeldes bestehen (vgl. Rau 2013: 19).

Das Gesichtsfeld umfasst das Umfeld, das man wahrnimmt, während man „bei einer geraden Kopfhaltung geradeaus schaut“ (Firma DUPLICON: 2012-2016). Es definiert die Wahrnehmung des Umfeldes, „ohne [die] Augen, [den] Kopf oder [den] Körper zu bewegen“ (Rau 2013: 19). In der Jugend beträgt das Gesichtsfeld eines Menschen ca. 175° und reduziert sich im Alter auf ca. 139° (vgl. Rau 2013:19).

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Abb. 4: Sehschädigung nach Rath (1987).

Nach deutschem Recht wird von einer Sehbehinderung gesprochen, wenn ein Sehrest von weniger als 30 % vorliegt und somit nur 30 % des gesamten Gesichtsfelds wahrgenommen werden kann.

Dies erklärt, dass blinde Menschen trotz eines Sehrestes von 2 % visuell kontrastierende Objekte wahrnehmen können. (vgl. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. k.A.)

„Blinde Menschen können theoretisch eine Restsehkraft besitzen. Diese beschränkt sich allerdings maximal auf eine Hell-/ Dunkelwahrnehmung.“ (Boenke; Grossmann; Michels 2011)

In Abbildung 4 werden die Einschränkungen der Sehbehinderung je nach Grad der Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung dargestellt.

Auf die Aussage der Abbildung 4 wird in Bezug der unterschiedlichen Ausprägungen einer Sehbehinderung in Kapitel 3 erneut eingegangen.

2.2 Zahlen und Altersverteilung

Laut des Statistischen Bundesamtes zählt Deutschland im Jahr 2009 ca. 350.000 Menschen, die von einer Erblindung oder Sehbehinderung betroffen sind.

130.000 Betroffene davon sind blind bzw. hochgradig sehbehindert. (vgl. Rau 2013: 19; zitiert nach Statistik schwerbehinderter Menschen, DESTATIS 2009)

Die Abb. 5 stellt die Altersverteilung betroffener Menschen dar.

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Abb. 5: Altersverteilung und Anzahl der Sehbehinderten 2009.

Die Abb. 5 zeigt, dass im Jahr 2009 rund 70% der Sehbehinderten über 65 Jahre alt waren. Diese Altersverteilung ist in Deutschland auf den demographischen Wandel zurückführen.

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland weist eine beständig steigende Lebenserwartung auf.

Im Jahr 2013 lag der Anteil der Menschen in einem Alter über 60 bei knapp 28 % der Gesamtbevölkerung. (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2015) Laut DESTATIS 2009 lautet eine Prognose, dass der Bevölkerungsanteil der über 65 Jährigen im Jahr 2060 auf 34 % steigt (vgl. Rau 2013: 9).

Mit dem natürlichen Alterungsprozess nimmt die visuelle Wahrnehmung aufgrund der natürlichen altersbedingten Entwicklung der Sehorgane und einer Reduktion des Gesichtsfeldes ab.

Es beginnt bereits im Alter von 45 Jahren ein Prozess der visuellen Einschränkung.

Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung und den damit verbundenen möglichen physischen und psychischen Einschränkungen ist Barrierefreiheit kein „[ ] Randgruppenthema mehr, sondern eine existenzielle Aufgabe unserer Gesellschaft [ ]“ (Rau 2013: 9).

Aufgrund des Alters kann eine höhere Verletzungsgefahr bestehen, die auf zusätzliche „Motorikverluste“ zurückzuführen ist.

Ein Aspekt, der in die bauliche Planung miteinbezogen werden muss.

3. Ursachen einer Sehbehinderung oder Blindheit

Blindheit und Sehbehinderung können neben Unfällen durch angeborene oder erworbene Ursachen auftreten.

In diesem Kapitel werden verschiedene krankheitsbedingte und erblich bedingte Ursachen für eine Sehbehinderung, ihre Definition und Auswirkungen der Behinderung auf die visuelle Wahrnehmung erläutert.

Es wird in diesem Kapitel auf krankheitsbedingte und vererbte Ursachen einer Sehbehinderung eingegangen.

3.1 Formen einer Sehbehinderung

Die folgende Tabelle listet Beispiele von Erkrankungen des Sehorgans auf, die eine Seheinschränkung zur Folge haben. Die Nennung explizierter Krankheiten beruht auf WHOAngaben, da diese Krankheiten die häufigsten Ursachen einer Sehbehinderung in Deutschland aufzeigen (vgl. Bertram 2005).

Dazugehörige Abbildungsnummern, die in der letzten Spalte der Tabelle zu entnehmen sind, weisen auf Abbildungen auf den folgenden Seiten hin. Die Abbildungen stellen die jeweilige Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung im Vergleich der uneingeschränkten visuellen Wahrnehmung dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1: Krankheitsbedingte Ursachen für Seheinschränkungen.

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Abb.6: Gesundes Auge.

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Abb.7: Wahrnehmung - Grauer Star.

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Abb.8: Gesundes Auge.

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Abb.9: Wahrnehmung - Retinis pigmentosa.

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Abb.10: Gesundes Auge.

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Abb.11: Wahrnehmung - MD /AMD.

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Abb.12: Gesundes Auge.

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Abb.13: Wahrnehmung - Diabetische Retinopathie.

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Abb.14: Gesundes Auge.

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Abb.15: Wahrnehmung - Grüner Star.

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Abb. 16: Gesundes Auge. Abb. 17: Farbwahrnehmung - Rot-Grün-Schwäche.

Die tabellarische Darstellung der häufigsten krankheits- und erbbedingten Ursachen einer Sehbehinderung in Deutschland sowie die entsprechenden Abbildungen der visuellen Wahrnehmung machen die Reichweite einer Sehbehinderung deutlich. Zum einen ist die Vielfalt an Ursachen hoch zum anderen aber auch die Schweregrade und Ausprägungen der jeweiligen Krankheit.

Die Ursachen sowie die Schweregrade einer Sehbehinderung sind facettenreich. Die Gruppe der sehbehinderten Menschen ist demnach sehr inhomogen.

Laut Bertram (2005) ist die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) mit etwa 50 % die häufigste Ursache für eine Blindheit in Deutschland (siehe Abb. 11).

Diese Krankheit wird auch „gelber Fleck“ genannt. AMD gilt als Hauptursache einer Sehbehinderung über 50 Jahren in der westlichen Welt (vgl. PRO RETINA Deutschland e. V. 2016).

Aus der Abb. 5 in Kapitel 2.2 ist zu entnehmen, dass in Deutschland aufgrund des demographischen Wandels eine Sehbehinderung zunehmend mit dem natürlichen Alterungsprozess auftritt.

Der Alterungsprozess der Augen sowie die Reduktion des Gesichtsfeldes bewirken Einschränkungen der Sehfunktion (vgl. Rau 2013: 21).

In der folgenden Tabelle werden die natürlichen altersbedingten Einschränkung der visuellen Wahrnehmung aufgelistet.

Die Betrachtung der altersbedingten Einschränkung der visuellen Wahrnehmung soll die allgemeinen krankheitsbedingten Ursachen ergänzen.

Darüber hinaus ist die Betrachtung der Ursachen einer Sehbehinderung durch den Alterungsprozess vor allem hinsichtlich des demographischen Wandels bzw. der stetig ansteigenden Lebenserwartung in Deutschland im Aspekt der Freiraumplanung von großer Bedeutung (siehe Kap. 2.2: 8).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Seheinschränkungen durch den natürlichen Alterungsprozess.

3.2 Formen einer Blindheit

Eine angeborene Form der Blindheit kann aufgrund „vorgeburtliche[r] Fehlbildungen am optischen System oder [aufgrund] erblicher Netzhauterkrankungen [ ]“ (Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV 2016) bestehen.

Diese Ursachen führen zu einer Blindheit seit Geburt an oder einer allmählichen Erblindung innerhalb des ersten Lebensjahres (vgl. Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV 2016).

Die lebersche kongenitale Amaurose oder auch Amaurosis congenita (Leber) sind die häufigsten Erbkrankheiten.

Diese Erbkrankheiten führen zu einem Schwund des Sehnervs, sind jedoch weltweit gesehen in Deutschland relativ selten. (vgl. Gesundheitsportal Onmeda 2016)

Eine erworbene Erblindung kann als Folge fortschreitender Krankheitsbilder auftreten.

Nach der AMD folgen mit 18 % der Grüne Star, mit 17 % die diabetische Retinopathie und mit 5 % der Graue Star als Ursache für Blindheit in Deutschland (vgl. Bertram 2005).

Eine plötzliche Erblindung kann durch eine Netzhautablösung entstehen.

Formen einer unvorhersehbaren Erblindung ist zumeist auf Prozesse im Hirnbereich zurückzuführen, z.B. durch Blutungen im Gehirn (vgl. Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV 2016).

In Deutschland erblinden laut WHO-Angaben 10.000 Personen pro Jahr (vgl. Bertram 2005).

3.3 Zwischenfazit

Durch die Betrachtung der verschiedenen Formen einer Sehbehinderung wird deutlich, in wie vielen Facetten eine visuelle Einschränkung auftreten kann.

Es liegen Unterschiede bei sehbehinderten und blinden Menschen bezüglich der verbleibenden visuellen Wahrnehmung vor.

Während ein sehbehinderter Mensch je nach Ausprägung der Seheinschränkung seinen restlichen Sehsinn nutzen kann, ist ein blinder Mensch primär von seinen verbleibenden Sinnen „Hören, Tasten, Riechen“ abhängig.

Sowohl die Menschengruppe der Sehbehinderten als auch die Gruppe der Blinden ist inhomogen und fordert entsprechend unterschiedliche bauliche und gestalterische Maßnahmen, um eine selbstständige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit innerhalb eines öffentlichen Freiraums zu erreichen.

Es wird deutlich, dass sowohl eine Sehbehinderung als auch eine Blindheit „ein individuelles Problem“ (Horn/ Wanke 2008: 8) ist.

Dies lässt sich dadurch erklären, dass eine Sehbehinderung von dem Grad der Krankheit abhängt, jeder Mensch individuell ist und unterschiedlich mit einer Sehbehinderung zurechtkommt (vgl. Horn/Wanke 2008: 8).

Folgende Problematiken von sehbehinderten und blinden Menschen gilt es laut Betrachtung der verschiedenen Ausprägungen der Sinneseinschränkung in der Planung bzw. Gestaltung eines öffentlichen Freiraumes laut Tab 1 + 2 des Kapitels 3.2 zu beachten:

- Herabsetzung der Sehschärfe
- Abnahme der Kontrastsehschärfe
- Blendempfindlichkeit
- Gesichtsfeldeinengung (Tunnelblick)
- Verlust der zentralen Sehschärfe
- Gesichtsfeldausfälle
- verminderte Sehschärfe im Nahbereich
- schlechtere Tiefenwahrnehmung, um Entfernungen einzuschätzen
- verzögerte Dunkelanpassung
- schlechtere Farbwahrnehmung
- Ausfall der visuellen Wahrnehmung

Die Herausforderungen der baulichen und gestalterischen Maßnahmen eines öffentlichen Freiraums bestehen darin, das Spektrum an Sehbehinderungen bei Planungen und baulichen Umsetzungen zu berücksichtigen.

Bei baulichen und gestalterischen Maßnahmen der Umwelt muss also auf die Vielfalt an Anforderungen der facettenreichen Ausprägungen der Behinderung eingegangen werden.

Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Ursachen einer Sehbehinderung wird die Abbildung 5 aus dem 2. Kapitel: 7 hinzugezogen.

Die Ergebnisse aus diesem Kapitel lassen sich bei Betrachtung der Sehschädigungen nach Rath (1987) in die Oberbegriffe Bewegungsstörungen, Farbsinnstörungen, Lichtsinnstörungen und Gesichtsfeldausfälle gliedern.

Diese Abbildung zeigt die Sehschädigungen nach Rath (1987) und ergänzt die Ergebnisse aus diesem Kapitel.

Durch die Betrachtung der Ursachen für eine Sehbehinderung und Blindheit ist die Gliederung in zwei Gruppen hinsichtlich der unterschiedlichen visuellen Wahrnehmung für den weiteren Verlauf der Bearbeitung sinnvoll.

Beim barrierefreien Bauen geht man von zwei Menschengruppen dieser sensorischen Behinderung aus:

- „Sehbehinderte, die sich [mit ihrem Restsinn] visuell orientieren“ (Rau 2013: 19)

- „Blinde und hochgradig Sehbehinderte“ (Rau 2013: 19), die sich durch ihren verbleibenden

Hör- und Tastsinn, aber auch mit ihrem Geruchssinn orientieren (vgl. Rau 2013: 19)

4. Bauliche Anforderungen eines öffentlichen Freiraums

Sehbehinderter und Blinder in Bezug zu ihrer räumlichen Wahrnehmung

„Die gebaute Umwelt sollte allen Menschen ermöglichen, sich als Person individuell zu entwickeln und unabhängig zu sein.“ (Bienk 2008: 4)

Um dieser Anforderung an einen öffentlichen Freiraum gerecht zu werden, müssen sowohl die räumliche Wahrnehmung als auch die Hilfsmittel für die Fortbewegung Sehbehinderter und Blinder betrachtet werden.

Der Prozess der räumlichen Wahrnehmung und das technische Anwenden von Hilfsmitteln muss durch entsprechende bauliche Maßnahmen in die Freiraumplanung integriert werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 76 Seiten

Details

Titel
Eine Analyse der grundlegenden Anforderungen sehbehinderter und blinder Menschen an einen öffentlichen Freiraum
Untertitel
Freiraumplanung für Menschen mit Sehbehinderung
Hochschule
Universität Kassel
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
76
Katalognummer
V376629
ISBN (eBook)
9783668543225
ISBN (Buch)
9783668543232
Dateigröße
2183 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Freiraum, Blindheit, Sehbehinderung, Planung, Landschaftsarchitektur, öffentlicher Verkehrsraum
Arbeit zitieren
Elsa Günther (Autor:in), 2017, Eine Analyse der grundlegenden Anforderungen sehbehinderter und blinder Menschen an einen öffentlichen Freiraum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376629

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