Geschlechterdiskriminierung und Handungsempfehungen für den Unterricht an Grundschulen


Seminararbeit, 2015

14 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund zur Geschlechterdiskriminierung
2.1. Der Begriff Diskriminierung
2.2. Geschlechterstereotype und Geschlechterrollenverständnis
2.3. Aufbau der Geschlechtsidentität im Kindesalter

3. Handlungsmöglichkeiten im LehrerInnenberuf
3.1. Geschlechterbewusste Pädagogik
3.2. Umgang mit Schulbüchern und -materialien
3.2.1. Negatives Beispiel aus einem Schulbuch
3.2.2. Positives Beispiel eines Kinderbuchs

4. Schlussfolgerung und Ausblick

5. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Formen und Ebenen der Diskriminierung

Abbildung 2: Bildgeschichte vom Hasen und Igel (Bonas, et al., 2009, S. 41)

Abbildung 3: Titelbild Raumschiff Cosinus von Tanja Abou aus dem NoNo-Verlag (2011)

1. Einleitung

Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.

Mit dem Slogan der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Themenjahres 2015, möchte ich diese Hausarbeit einleiten.

Bereits Kinder sehen sich mit der Frage nach ihrer geschlechtlichen Identität konfrontiert, für die es gesellschaftlich gesehen nur zwei Antworten gibt: Junge oder Mädchen?

Mädchen die auf Bäume klettern und gut im Mathematikunterricht sind, Jungs die gerne Stricken lernen möchten und sich die Fingernägel lackieren werden leider immer noch mit Verwundern, Ablehnung und Unterdrückung begrüßt.

Aus diesem Grund möchte ich mich in der Hausarbeit zu Beginn mit den theoretischen Grundlagen von Geschlechter-Diskriminierung beschäftigen und im Anschluss die Notwendigkeit entsprechender Handlungsweisen für den Grundschulbereich aufzeigen. Als angehende Sachunterrichtslehrerin finde ich den thematischen Schwerpunkt des Geschlechts als Diskriminierungsmerkmal besonders interessant, da sich pädagogische Arbeit zu Antidiskriminierung und Empowernment leicht in den Unterricht integrieren und mit dem Rahmenplan begründen lässt. Zudem sehe ich mich als Frau selbst in der einen oder anderen Situation gesellschaftlich benachteiligt und möchte meine Schülerinnen auf eine von Männern regierte Welt vorbereiten und auch meinen Schülern diese Situation bewusstmachen, um eine Veränderung in der nächsten Generation zu bewirken.

Wie bereits erwähnt möchte ich mich auf Geschlechter Diskriminierung beziehen, weshalb ich theoretische Hintergründe zum Diskriminierungsbegriff lediglich an dem Merkmal Geschlecht erläutere und auch nur mit Beispielen aus diesem Bereich illustrieren werde. Zudem sei vorab erwähnt dass ich unter dem Begriff Geschlecht, die dichotome Ausprägung des biologischen Geschlechts männlich oder weiblich betrachte, da die Ausarbeitung dieser Hausarbeit ansonsten den Rahmen sprengen würde und ich zudem der Meinung bin, dass die Thematik Gender zwar in der Grundschule Anklang finden, aber nicht zum Kerninhalt erhoben werden sollte.

2. Theoretischer Hintergrund zur Geschlechterdiskriminierung

2.1. Der Begriff Diskriminierung

Seit dem 14. August 2006 soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG - Antidiskriminierungsgesetz) Menschen vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, , des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen. Die Benachteiligung eines Menschen aufgrund beispielsweise eines der oben genannten Merkmale, ist Diskriminierung und mit Hilfe des Gesetzes wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, aufgrund derer gegen die Diskriminierung rechtlich vorgegangen werden kann, sowohl gegen Arbeitgeber als auch Private. (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 2006, S. 1)

Der Begriff Diskriminierung definiert an sich eine negative Unterscheidung anhand von identitätsprägenden Merkmalen, die für die diskriminierte Person „zu Würdeverletzungen oder zu Ausschlüssen von gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft führt“ (Karawanskij (Hrsg.), Pates, Schmidt, Liebscher, & Fritsche , 2010, S. 25) und eliminiert werden muss. (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 2006, S. 2f.)

Dabei ist jede Ungleichbehandlung an gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Rollenvorstellungen und Normalitätsdiskurse geknüpft und lässt sich in ihrer Ausprägung in direkter Diskriminierung und indirekter Diskriminierung unterscheiden (vgl. Karawanskij (Hrsg.), et. al., 2010, S. 26).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Formen und Ebenen der Diskriminierung

Bei der direkten (unmittelbaren) Diskriminierung kommt es zu einer offensichtlichen Benachteiligung einer Person aufgrund eines bestimmten Merkmals, im Gegensatz zu einer Person, die dieses Merkmal nicht aufweist und dementsprechend bevorzugt behandelt wird. Dem gegenüber steht die Form der indirekten (mittelbaren) Diskriminierung, die aus Vorschriften, Kriterien oder Maßnahmen resultieren, die zwar neutral formuliert sind und wirken als seien sie für alle Menschen gleich, die sich jedoch für bestimmte Menschen nachteilig auswirken. Die indirekte Form ist eng geknüpft an die institutionell-strukturelle Ebene, wie beispielsweise mangelnde Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, die Menschen im Rollstuhl mittelbar ausschließen. (vgl. Karawanskij (Hrsg.), et. al. , 2010, S. 29ff. & Prof. Dr. Klein, 2007, S. 8)

Jedoch kann die Ungleichbehandlung von Menschen nicht nur in den genannten Formen ausgeprägt sein, sondern findet zudem auf verschiedenen, miteinander verknüpfbaren Diskriminierungsebenen statt.

Diskriminierende Handlungen auf der individuellen Ebene beinhalten Ursachen, wie Äußerungen über persönliche Einstellungen und Vorurteile innerhalb der Interaktion einzelner Menschen. Jedoch muss die Ausgrenzung durch Individuen gekoppelt an die Gesellschaft betrachtet werden, denn diese schafft erst das entsprechende Umfeld in dem „Diskriminierung ermöglicht, [ge]duldet oder ungenügend sanktioniert“ (Karawanskij (Hrsg.), et. al., 2010, S. 35) wird. (vgl. ebd., S. 34f.)

Auf institutionell-struktureller Ebene resultieren Benachteiligungen aus sozialen Prozessen, wie interne Regelungen und gängige Praktiken, die in der Organisation gesellschaftlicher Institutionen entstehen und dabei, im Gegensatz zur individuellen Diskriminierung, gleich für eine ganze Gruppe gelten können. (vgl. Prof. Dr. Klein, 2007, S. 10)

Beispiele hierfür sind der traditionelle Männerstammtisch eines Betriebes, auf dem Strategien und Vorgehensweisen diskutiert und beschlossen werden, aber auch höhere Versicherungstarife für Frauen, die mit der höheren Lebenserwartung begründet werden. (vgl. ebd.)

Normen und Wertvorstellungen innerhalb einer Gesellschaft können Ungleichbehandlungen auf ideologisch-diskursiver Ebene abbilden (vgl Karawanskij (Hrsg.), et. al., 2010, S. 37ff.). Hier greifen im Besonderen Vorstellungen von Stereotypen, die einem Geschlecht zugeordnet werden und ausmachen, wie ein Mädchen oder ein Junge zu sein hat.

Beispielhaft wäre hier eine Ausschreibung zum Fußballturnier an einer Grundschule zu nennen, die explizit nur Spieler für Jungenmannschaften sucht oder Aufgaben wie Nähen und Stricken für Mädchen und Sägen für Jungen im Kunstunterricht.

2.2. Geschlechterstereotype und Geschlechterrollenverständnis

Geschlechterstereotype schreiben Personen aufgrund ihrer erkennbaren

Geschlechtszugehörigkeit bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen zu, die nach den Norm- und Wertevorstellungen im Kultur- und Gesellschaftskreis dem entsprechenden Geschlecht zugehörig sind. Dabei bedienen sich Stereotype auf den Wesenskern beschränkter Zuordnungen, die im Laufe des Lebens erworben und immer weiter ausgebaut werden. Sie werden binär, also stets heterosexuell und gegengeschlechtlich konstruiert, enthalten dabei hierarchische Wertungen und sind oft ganz explizit sexualisiert. Damit einhergehend können sie zum Beispiel auch homophobe, rassistische, antisemitische oder behindertenfeindliche Vorurteile bedingen. (vgl. Athenstaedt & Alfermann, 2011, S. 14ff.)

Geschlechterrollen erweitern das Spektrum der Zuschreibung von typischen Eigenheiten um die normativen Erwartungen bestimmter Verhaltens-, Handlungsweisen und Eigenschaften. Damit wird ein „überindividuelles, relativ stabiles und insofern vorhersagbares geschlechtsspezifisches Verhaltensmuster“ (Alfermann, 1996, S. 31) für eine Person konstruiert, welches in einen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmen eingebettet ist. (vgl. ebd.)

In beiden Fällen wird lediglich das biologische Geschlecht, also die dichotome Aufteilung in männlich und weiblich als Geschlechtsausprägung, anerkannt.

2.3. Aufbau der Geschlechtsidentität im Kindesalter

Unter Geschlechtsidentität ist die „subjektive Einschätzung einer Person von sich selbst im Unterschied zur Beurteilung der eigenen Person durch andere“ (Blank-Mathieu, o.J.) zu verstehen. Hierzu wird ebenfalls die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht gezählt und das übergeordnete Ziel soll eine subjektive Einschätzung mit Übereinstimmung zum Selbstbild ergeben (vgl. ebd.). Die Entwicklung einer derartigen Identität muss als Prozess, beginnend mit der Geburt, betrachtet werden, der in verschiedenen Dimensionen beeinflusst wird:

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Geschlechterdiskriminierung und Handungsempfehungen für den Unterricht an Grundschulen
Hochschule
Universität Rostock  (Schulpädagogik)
Veranstaltung
Vertieungssemina Schulpädagogik
Note
1,3
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V375999
ISBN (eBook)
9783668547247
ISBN (Buch)
9783668547254
Dateigröße
768 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Diskriminierung, Geschlechterdiskriminierung, Grundschule, Handlungsempfehlung
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Geschlechterdiskriminierung und Handungsempfehungen für den Unterricht an Grundschulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375999

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