Frauen im Wohlfahrtsstaat. Ein Vergleich der Familienpolitik in Deutschland und Schweden


Hausarbeit, 2017

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wohlfahrtsstaat- zwischen Staat, Markt und Familie
2.1. Begriffsbestimmung Wohlfahrtsstaat
2.2. Familienpolitik im Wohlfahrtsstaat

3. Familienpolitik in Deutschland
3.1. Geschichtlicher Hintergrund der Familienpolitik in Deutschland
3.2. Elterngeld und Elternzeit
3.3. Erwerbstätigkeit der Mütter nach der Geburt
3.4. Kinderbetreuung in Deutschland

4. Familienpolitik in Schweden
4.1. Geschichtlicher Hintergrund der Familienpolitik in Schweden
4.2. Elterngeld und Elternzeit
4.3. Erwerbstätigkeit der Mütter nach der Geburt
4.4. Kinderbetreuung in Schweden

5. Zusammenfassender Vergleich beider Länder

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Jahr 2011 war in verschiedenen Medien zu lesen, dass Deutschland das europäische Land mit der geringsten Geburtenrate ist. Bei einem Vergleich europäischer Länder stellte sich, zum Erstaunen der meisten konservativen deutschen Politiker heraus, dass eine hohe Geburtenrate mit einer hohen Rate berufstätiger Frauen korrelierte (Schreyögg 2013: 52).

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Vergleich der Familienpolitik zwischen den beiden europäischen Ländern Deutschland und Schweden. Deutschland und Schweden haben einige strukturelle Gemeinsamkeiten, enthalten jedoch auch Unterschiede in ihrer jeweiligen Familienpolitik, die sie als Vergleich interessant machen: beide Staaten vertreten unterschiedliche Wohlfahrtsstaattypen und unterschiedliche Geschlechtersysteme (Kolbe 2002: 21).

Bereits im Jahre 1974 führte Schweden als erstes Land weltweit den Elternurlaub ein. Erst im Jahr 1986, über zehn Jahre später, trat das Erziehungsgeldgesetz in Deutschland in Kraft. Wieso zog Deutschland erst zehn Jahre später dem schwedischen Modell nach? Sowohl in Schweden als auch in Deutschland setzte sich der Staat immer mehr für die Kindererziehung, Kinderbetreuungseinrichtungen, finanzielle Unterstützung von Eltern und der sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von Kinderbetreuungszeiten ein. Diese Maßnahmen richteten sich damit erstmals an Eltern und nicht nur an die Mütter (Kolbe 2002: 14). Außerdem stellte sich heraus, dass mit der jeweiligen Familienpolitik von Schweden und Deutschland ganz eigene ideologische Positionen in den entsprechenden Ländern gefördert werden. Diese ideologischen Positionen erweisen sich aber nicht nur für die jeweilige Geburtenrate eines Landes als entscheidend, sondern auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Schreyögg 2013: 52).

Der Forschungsstand und das Forschungsinteresse zur Familienpolitik sind als hoch zu bewerten, da gerade in den letzten Jahren zahlreiche neue Literatur erschienen ist und Studien zur Familienforschung durchgeführt worden sind. Ein Klassiker der Wohlfahrtsstaatsforschung ist jedoch das Werk von Gösta Esping-Andersen „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ welches 1998 erschienen ist. Nach der Einteilung von Esping- Andersen ist Schweden als sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat von Universalismus und Gleichberechtigung geprägt (Esping-Andersen 1998: 44f.). Das Leitbild der schwedischen Kultur ist das sogenannte „Doppelversorgermodell“. Dieses basiert auf der Annahme, dass innerhalb eines Haushalts sowohl Männer als auch Frauen gleichermaßen erwerbstätig sind. In Deutschland, als konservativer Wohlfahrtsstaat, besteht jedoch nach herrschender Meinungen das „modernisierte Ernährermodell“ in welchem der Mann nach traditionellen Vorstellungen vollständig erwerbstätig ist und die Frau in Teilzeit arbeitet (Gerlach 2004: 200). Eine andere Autorin, Jane Lewis, geht von einem „Zwei-Verdiener-Modell“ aus, in dem die Erwerbstätigkeit der Frau geringer ist als die des Mannes (Lewis 2003: 62f.).

Die vorangestellten Erläuterungen führen deshalb zu folgender Fragestellung: Hat sich das Modell der deutschen Familienpolitik bereits an das schwedische Doppelversorgermodell angenähert oder führen unterschiedliche Geschlechterrollenverständnisse zu einem Hindernis in dieser Annäherung?

Zur Beantwortung dieser Frage geht diese Arbeit zuerst auf die Familienpolitik beider Länder Deutschland und Schweden ein und erläutert dann sowohl die geschichtlichen Hintergründe zur Entstehung der unterschiedlichen Familiensysteme als auch die Elternzeit und Elterngeld, Erwerbstätigkeit von Frauen nach der Geburt und die Kinderbetreuung in den beiden Ländern. Hierbei wird auf das konservative Modell in Deutschland und das Doppelversorgermodell in Schweden unter Einbeziehung von Gösta Esping- Andersen eingegangen und erläutert. Ein abschließender Vergleich verdeutlicht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Wohlfahrtstaaten. In dem Fazit der Arbeit werden unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse die beiden familienpolitischen Systeme in Bezug auf unterschiedliche Geschlechtermodelle und Elternzeit im Erwerbsleben in Bezug auf Frauen gegeneinander abgeglichen.

2. Wohlfahrtsstaat- zwischen Staat, Markt und Familie

2.1. Begriffsbestimmung Wohlfahrtsstaat

Um die Familienpolitik in einem Wohlfahrtsstaat erklären zu können, muss zunächst der Begriff des Wohlfahrtsstaates bestimmt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Wohlfahrtsstaaten zu klassifizieren und zu analysieren. Esping- Andersen ist einer der bedeutendsten Soziologen der aktuellen Wohlfahrtsstaatsforschung. Daher orientiert sich diese Arbeit als Grundlage an seiner Theorie. Eine allgemeine Lehrbuchdefinition des Wohlfahrtsstaates lautet: „Ein Wohlfahrtsstaat bezieht sich auf die Verantwortung des Staates für die Sicherung eines Mindestmaßes an Wohlfahrt für seine Bürger“ (Esping- Andersen :32). Die ersten Studien und Versuche, einen Wohlfahrtsstaat genauer zu definieren gingen davon aus, dass die Höhe der Sozialausgaben das wohlfahrtstaatliche Engagement eines Staates widerspiegelt. Die Länder wurden durch verschiedene Kriterien bewertet: Urbanisierungsgrad, Wachstumsraten und der Anteil an alten Menschen (Esping- Andersen :32). Auch weitere Soziologen wie Stephens (1979) oder Myles (1984) versuchten den Wohlfahrtsstaat zu erklären (Esping- Andersen: 33). Alle Untersuchungen fixierten sich jedoch auf die Sozialausgaben des Wohlfahrtsstaates die nach Esping- Andersen „nur Begleiterscheinungen dessen, was die theoretische Substanz des Wohlfahrtstaates ausmacht“ sind (Esping- Andersen: 33). Es stellt sich hierbei die Frage, nach welchen Kriterien zu beurteilen ist, wann ein Staat ein Wohlfahrtsstaat ist. Esping- Andersen setzt einen Fokus auf die Gewährung sozialer Rechte im Wohlfahrtstaat die nach den Prinzipien der De-Kommodofizierung, sozialer Stratifikation und dem Verhältnis von Markt, Staat und Familie analysiert und kategorisiert werden ( Esping- Andersen 1998: 36). Die De-Kommodifizierung ist ein Kriterium für die Entkoppelung von Verteilungsfragen vom Marktmechanismus, also inwieweit der Staat Möglichkeiten des Aussteigs aus dem Arbeitsmarkt aus familiären, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen bietet. Ein weiteres Klassifikationsprinzip ist Stratifizierung, also das Verhältnis zwischen Staatsbürgerrechten und sozialen Klassen im Wohlfahrtsstaat. Das dritte Unterscheidungskriterium ist die Frage nach der Rolle die Markt, Staat und Familie bei der Herstellung sozialer Dienstleistungen spielen (Esping- Andersen 1998: 36ff.). Mit diesen Kriterien die von Esping- Andersen aufgestellt wurden, können drei Wohlfahrtsstaatsregime unterschieden werden:

Das liberale Regime, in dem die Klassenunterschiede gefördert werden, die De-Kommodifizierung gering ist und der Markt eine zentrale Rolle bei der Wohlfahrtsproduktion einnimmt. Dieses Regime lässt sich vor allem in angelsächsischen Nationen finden. Das konservative Regime, welches vor allem in Österreich, Frankreich, Italien und Deutschland zu finden ist, sind wohlfahrtsstaatliche Leistungen nur auf den Statuserhalt gerichtet ist, De- Kommodifizierung spielt hierbei nur mäßig eine Rolle. Das sozialdemokratische Regime, welches vor allem in den skandinavischen Ländern zu finden ist und sich durch Universalismus und starke de-kommodofizierende Rechte ausweist (Esping- Anderesen 1998: 43 ff.).

Diese Analyse des Wohlfahrtsstaates durch Esping- Andersen war ein wichtiger Fortschritt in der Wohlfahrtsregime- Forschung. Allerdings bleibt sie auch nicht unumstritten und weist auch aus feministischer Sicht einige Mängel auf (Lewis 2004: 72f.).

2.2. Familienpolitik im Wohlfahrtsstaat

Um genauer auf die Familienpolitik innerhalb eines Wohlfahrtstaates einzugehen, stellt sich die Frage nach den Gründen eines Eingriffs des Staates in die familiären Lebensbeziehungen. Nach Gerlach ist das Ziel hierbei die „Ermöglichung der vollen Leistungsentfaltung der Familie“ (Gerlach 2004: 113). Hierbei entstehen verschiedene familiäre Grundfunktionen, die als Aufgaben im Sinne der gesellschaftlichen Regeln gesehen werden. Diese Grundfunktionen sind Reproduktionsfunktionen, Sozialisationsfunktionen, Haushaltsfunktionen, Solidaritätsfunktionen und Erholungsfunktionen (Gerlach 2004: 113,114). Jeder Staat verfolgt hierbei unterschiedliche Motive, die Familien innerhalb ihres Staates zu unterstützen: ein bevölkerungspolitisches Motiv, ein sozialpolitisches Motiv, ein familial- institutionelles Motiv und ein emanzipatorisches Motiv (Gerlach 2004: 114). Da sich diese Hausarbeit auf Familienpolitik in genauerer Betrachtung von Frauen bezieht, wird hier nur letzteres Motiv, das emanzipatorische Motiv, genauer erläutert. Das familienpolitische emanzipatorische Motiv bringt eine der größten Herausforderungen mit sich in Bezug auf die zukünftige und gegenwärtige Lage der Familienpolitik. Dem Motiv entspringt die Erkenntnis, dass sich durch existierende Macht- und Herrschaftsstrukturen Familien bilden und das bestimmte Machtgefälle auch heute noch zwischen Eltern und Kindern, Männern und Frauen entstehen (Gehrlach 2004: 114). Die Machtgefälle und Rechte von Frauen und Kindern haben sich seit den letzten Jahrzehnten verbessert, jedoch sind sie immer noch nicht durchgängig vorhanden (Gerlach 2004: 119). Die Aufrechterhaltung dieser Machtgefälle in Familien hat sich insbesondere auf Frauen ausgewirkt. Diese erbringen Leistungen, die für andere gesellschaftliche Teilsysteme (Wirtschaftssystem, schulisches Sozialisationssystem) von Wichtigkeit sind (Gerlach 2004: 119). Diese Leistungen gehen weder in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein noch werden sie ausreichend honoriert. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Frauen in Abwägung ihrer rationalen zur Verfügung stehenden Chancen und der Kosten lange Zeit auf Familie verzichteten (Gerlach 2004: 119).

3. Familienpolitik in Deutschland

3.1. Geschichtlicher Hintergrund der Familienpolitik in Deutschland

Den Beginn der Familienpolitik in Deutschland markiert das Jahr 1953. Unter dem Familienminister Franz- Josef Wuermeling ging es in der Bundesrepublik hauptsächlich darum, die „familiale Leistungserbringung durch die in Arbeitsteilung und Rollenwahrnehmung traditionell bestimmte Familie zu sichern“ (Gerlach 2004: 200). Dafür gab es verschiedene Maßnahmen die dazu führten, dass Elternschaft nicht in Armut endete (Gerlach 2004: 200). Die Frauen- bzw. Müttererwerbstätigkeit wurde als Bedrohung für die Familie in Bezug auf die Funktionserfüllung empfunden (Gerlach 2004: 200). Die Einflüsse aus der 68er-Bewegung in den sechziger Jahren führten dazu, dass sich das traditionelle Familienbild langsam auflöste, vor allem da die Frauenerwerbstätigkeit nicht mehr im gleichen ausgeprägten Maße kritisiert wurde. Im Jahre 1969 kam es zu einer Veränderung der Familie in der traditionellen Zusammensetzung. Die wichtigsten Schritte waren die Einführung des Nichtehelichengesetzes, das Adoptionsgesetz und das Ehe- und Scheidungsrecht sowie die Durchsetzung von Interessen einzelner Familienmitglieder insbesondere von Frauen und Kindern (Gerlach 2004: 201). Ab dem Jahr 1979, in dem die Einführung des Mutterschaftsurlaubes gelang, kam es daraufhin drei Jahre später im Jahr 1982 zu einer Veränderung der Kindergeldansprüche. Unter der christlich-liberalen Regierung kam ein Familienausgleichsmodell zustande, bei dem das Kindergeld einen Zuschlag bekam und sich eine Zuteilung des Geldes nicht mehr nach dem Einkommen der Eltern, sondern nach Anzahl der Kinder im Haushalt richtete (Gerlach 2004: 201). Das Jahr 1986 markierte ein wichtiges Symbol in der Familienpolitik. Mit dem Wechsel vom Mutterschaftsgeld zum Erziehungsgeld konnte das Geld nun von allen Eltern bezogen werden und nicht nur von erwerbstätigen Müttern (Gerlach 2004: 202). Die schrittweise Ablösung von traditionellen Familienbildern machte sich auch ab dem Jahr 2000 bemerkbar, da dort die Unterschiedlichkeiten von Lebensformen anerkannt wurden und auch Alleinerziehende eine Chance auf niedrigere Kinderbetreuungskosten durch eine Einführung von Haushaltsfreibeträgen bekamen (Gerlach 2004: 202). Zum 01.01.2007 wurde das Erziehungsgeld zum Elterngeld und brachte Veränderungen der Elternzeit mit sich. Dieses ist nun vom Einkommen der Eltern abhängig und eine brachte eine Einkommensersatzleistung für erwerbstätige Eltern mit sich, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen (Bäcker 2017: 13). Dieses Modell einer aus Traditionen ausbrechenden Familie und auch vor allem für erwerbstätige Frauen verbesserte Situation, sollte in den nächsten Jahren weiterentwickelt und ausgebessert werden. Die Resultate dieser Entwicklungen sollen im Folgenden erläutert werden.

3.2. Elterngeld und Elternzeit

Um dem skandinavischen Modell zu folgen, wurde das Elterngeld zum 01.01.2007 verabschiedet, welches das seit 1986 bestehende Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ablöste (Reimer 2013: 15). Seit dem 01.01.2007 wurden mit Inkrafttreten des BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) neue finanzielle Unterstützungen für Eltern bereitgestellt. Diese sind nicht nur für die nachhaltige Familienpolitik von Vorteil, sondern auch zur Unterstützung von Familien (Reimer 2013: 8). Durch diese Maßnahmen sollen unter anderem gleiche und gerechtere Verhältnisse für beide Geschlechter erreicht werden, ein Geburtenrückgang erzielt werden sowie die Humanressourcen entwickelt werden. Das Elterngeld soll einerseits die Verwirklichung von Kinderwünschen ermöglichen und andererseits sollen bestimmte Lebensmodelle frei gewählt werden können um eine geschlechtergerechte Arbeitsteilung zu vergrößern und zu ermöglichen (Reimer 2013: 7). Eltern, deren Kinder nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren worden sind, können dieses Elterngeld beantragen. Es beträgt 67% des vor der Geburt erreichten Nettoeinkommens der Antragsstellenden und wird maximal für 14 Monate gezahlt, welches mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat beträgt. Elternteile, die ein Einkommen unter 1000 Euro haben, bekommen eine erhöhte Einkommensersatzrate und Eltern ohne vorheriges Einkommen erhalten mindestens 300 Euro (Reimer 2013: 16). Für Eltern, deren Nettoeinkommen mehr als 1200 Euro beträgt, wird das Elterngeld von 67% auf 65% des Nettoeinkommens gekürzt und für Personen die innerhalb der Reichensteuer liegen wird das Elterngeld ganz gestrichen (Reimer 2013: 16). Das Elterngeld in Deutschland kann somit als Anreiz für Erwerbstätige gesehen werden, sich für ein Kind zu entscheiden, da durch das Geld keine großen Einkommenseinbrüche für die Eltern entstehen, dies gilt für Männer und Frauen (Reimer 2013: 16). Das Elterngeld kann damit jedoch auch negative Anreize geben. Beispielweise können Eltern aus höheren Einkommensgruppen, wenn der andere Elternteil einen großen Teil zum Einkommen beitragen kann, es sich länger leisten, das Kind zuhause zu betreuen, als Eltern aus niedrigen Einkommensgruppen (Reimer 2013:16).Väter sollen mehr für die „Vätermonate“ animiert werden um diese auch zu nutzen und den Müttern soll der schnelle Wiedereinstieg ins Erwerbsleben mit einem zeitlich befristeten Elterngeld erleichtert werden. Ein weiterer Faktor aus demographischer Sicht ist auch, dass sich somit mehr Eltern für ein Kind entscheiden und damit eine Kehrtwende des Geburtenrückgangs bewirkt wird (Reimer 2013: 15).

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Frauen im Wohlfahrtsstaat. Ein Vergleich der Familienpolitik in Deutschland und Schweden
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V373979
ISBN (eBook)
9783668512931
ISBN (Buch)
9783668512948
Dateigröße
730 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
frauen, wohlfahrtsstaat, vergleich, familienpolitik, deutschland, schweden
Arbeit zitieren
Lena Weidemann (Autor:in), 2017, Frauen im Wohlfahrtsstaat. Ein Vergleich der Familienpolitik in Deutschland und Schweden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373979

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