Die Krise der repräsentativen Demokratie und ihrer Parteien in Deutschland. Sind Verfahren wie der SPD-Mitgliederentscheid über den Eintritt in die Große Koalition 2013 ein möglicher Ausweg?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Gegenstand und Fragestellung
1.2 Aufbau der Arbeit

2 Rechtliche Vorgaben, Hintergründe und Ablauf des SPD-Mitgliedervotums
2.1 Die Möglichkeit eines innerparteilichen Mitgliederentscheids in Grundgesetz, Parteiengesetz und SPD-Organisationsstatut
2.2 Politische Hintergründe
2.3 Konkrete Durchführung des Mitgliederentscheids

3 Der Mitgliederentscheid als Vorbild für mehr direkte Demokratie in Parteien zur Überwindung der Parteien- und Demokratiekrise?
3.1 Merkmale sowie Vor- und Nachteile einer direkten Demokratie und die rechtliche Lage in Deutschland
3.2 Pro-Argumente für den Mitgliederentscheid als direktdemokratisches Instrument
3.3 Mehr innerparteiliche Demokratie als Reaktion auf Mitgliederschwund und abnehmende Wählerresonanz?

4 Der Mitgliederentscheid als Beispiel für die negativen Folgen von innerparteilicher Basisdemokratie im von Parteien geprägten repräsentativen System
4.1 Merkmale sowie Vor- und Nachteile einer repräsentativen Demokratie
4.2 Die Krise der Parteien als Krise der gesamten repräsentativen Demokratie?
4.3 Gegenargumente bezüglich des Mitgliederentscheids als direktdemokratisches Instrument

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Internetquellen

1 Einleitung

1.1 Gegenstand und Fragestellung

"Wir wagen mehr Demokratie und mehr Teilhabe, das ist einmalig, und darauf sind wir stolz! (...) Über den Koalitionsvertrag entscheiden die Parteien, und ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum es demokratischer sein soll, wenn ein kleiner Parteivorstand darüber entscheidet oder sogar nur die Person des Vorsitzenden, als wenn die gesamte Partei die Verantwortung übernimmt. "[1]

(Andrea Nahles, damalige SPD-Generalsekratärin, im November 2013 über den SPD-Mitgliederentscheid)

„Die Mitgliederbefragung verschiebt die Wahl eines Kanzlers, die ohnehin schon aus dem Parlament in die Parteizentralen verlagert ist, noch weiter in die Parteien, besser gesagt: in diesem Fall in eine einzige Partei. (...) Gingen jetzt aber alle Parteien dazu über, dem Beispiel der SPD zu folgen, gäbe es eine neue Form des Zweiklassenwahlrechts. Die Mehrheit wählt die Abgeordneten, die Minderheit bestimmt die Inhalte. “[2]

(Jasper von Altenbockum, verantwortlicher Redakteur für den Bereich Innenpolitik bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im November 2013 zum selben Thema)

Der im Dezember 2013 durch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) durchgeführte Mitgliederentscheid über die Frage, ob die Partei mit den beiden konservativen Parteien Christlich Demokratische Union (CDU) und Christlich­Soziale Union (CSU)[3] als Juniorpartner in eine Große Koalition eintreten sollte löste deutschlandweit eine rege Debatte über dessen Rechtmäßigkeit, aber auch über dessen Bedeutung für die Zukunft der repräsentativen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus. Wie in den beiden Eingangszitaten dabei anklingt, fokussierte sich ein Teil der Diskussion darauf, ob das Mitgliedervotum eine Stärkung der Demokratie oder vielmehr eine Schwächung ebenjener, namentlich der repräsentativen Demokratie, in Deutschland darstelle.

Dabei kann die demokratie- und verfassungstheoretische Debatte rund um den SPD-Mitgliederentscheid als Teil eines viel größeren, seit Jahren geführten Grundsatzstreits um die Stärkung direktdemokratischer Elemente zulasten des repräsentativdemokratischen Systems angesehen werden. Die Forderung nach mehr partizipatorischen Einflussmöglichkeiten des Volkes steht dabei im Kontrast zu einer massiv wachsenden Politik- und Demokratieverdrossenheit bzw. Gleichgültigkeit, die sich anhand von sinkenden Wahlbeteiligungsraten und Mitgliederzahlen von großen Parteien manifestiert.[4] Neben der zunehmenden Skepsis gegenüber Entscheidungsprozessen der repräsentativen Demokratie kann man entsprechend auch eine „allgemeine Schwäche der Parteien"[5] attestieren. Angesichts des schwindenden Ansehens von Parteien und der repräsentativen Demokratie in der Bevölkerung kommen vermehrt Zweifel an deren Legitimität für den politischen Entscheidungsprozess auf. Es stellt sich also die Frage nach möglichen Auswegen, etwa durch mehr direktdemokratische Mitbestimmung, wie beim SPD-Mitgliederentscheid 2013 über den Eintritt in eine Große Koalition. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, inwieweit die Suche nach und die Durchführung von neuen Wegen der Legitimitätsgebung in Parteien der aktuellen Skepsis einer Vielzahl von Bürgern überhaupt gerecht wird oder ob diese nur eine von vielen in einem Bündel von möglichen und nötigen Maßnahmen zur Rückgewinnung des Vertrauens in der Bevölkerung sein könnte.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, herauszuarbeiten, inwieweit der SPD- Mitgliederentscheid einen erfolgversprechenden Lösungsansatz zur Überwindung der Krise der Parteien und für mehr Zustimmung zum aktuellen demokratischen System in Deutschland darstellen könnte. Dabei soll auch analysiert werden, ob rechtliche, politische oder demokratietheoretische Gründe einer vermehrten innerparteilichen Demokratie eventuell entgegenstehen.

Als Arbeitsmittel wurde im Vorfeld dieser Arbeit insbesondere für den theoretischen Teil auf Sammelbände mit Beiträgen von verschiedenen Autoren zurückgegriffen, die sich mit Ursachen, Auswirkungen und möglichen Lösungen der Vertrauenskrise in die Parteien und die repräsentative Demokratie beschäftigten. Um eine ausgewogene Darstellung der Debatte um den SPD-Mitgliederentscheid zu gewährleisten, wurden für diese Arbeit journalistische Abhandlungen und Kommentare aus verschiedensten deutschen Medien, aus zeitlichen Gründen vor allem von deren Onlineauftritt, verwendet. Für eine bessere Übersichtlichkeit erfolgt daher eine Aufteilung der Quellenangaben in Literatur- (Punkt 6) und Internetquellen (Punkt 7).

1.2 Aufbau der Arbeit

Zur Klärung dieser Frage soll in Punkt 2 zunächst einleitend auf die rechtlichen Voraussetzungen (2.1) und politischen Hintergründe (2.2) eingegangen sowie der Ablauf des SPD-Mitgliederentscheids beschrieben werden (2.3).

In Punkt 3 soll erörtert werden, inwieweit das Mitgliedervotum Vorbildcharakter für die Stärkung direktdemokratischer Elemente in deutschen Parteien haben könnte und damit zur Wiedererstarkung Letzterer und letztendlich auch der Demokratie beitragen könnte. Dabei werden zunächst die wesentlichen Merkmale einer direkten Demokratie sowie deren Vor- und Nachteile definiert, um deutlich zu machen, wovon Beobachter überhaupt sprechen, wenn sie von der Einführung direktdemokratischer Elemente sprechen (3.1). Die demokratietheoretischen und weitere Argumente für den Mitgliederentscheid werden in 3.2 dargelegt. In 3.3 wird der Frage nachgegangen, ob die Stärkung von basisdemokratischen Elementen in Parteien ein geeignetes Mittel für die Gewinnung neuer Mitglieder und mehr Wählerstimmen sein könnte.

Mögliche negative Effekte des SPD-Mitgliedervotums auf die repräsentative Demokratie werden in Punkt 4 behandelt. In 4.1 werden dabei spiegelbildlich zu 3.1 das Wesen einer repräsentativen Demokratie sowie deren Vor- und Nachteile erläutert. In 4.2 wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern die aktuelle Krise der Parteien mit der Skepsis gegenüber der repräsentativen Demokratie zusammenhängt oder gleichzusetzen ist. In 4.3 wird die argumentative Seite beleuchtet, die das Mitgliedervotum als ungerechtes bis undemokratisches Verfahren ansieht.

In einem abschließenden Fazit in Punkt 5 soll unter Berücksichtigung der erarbeiteten Ergebnisse die eingangs gestellte Frage differenziert beantwortet werden, ob mit direktdemokratischen Verfahren in Parteien wie dem SPD- Mitgliederentscheid 2013 das Ansehen der Parteien gesteigert und die Legitimitätskrise der repräsentativen Demokratie überwunden werden kann.

2 Rechtliche Vorgaben, Hintergründe und Ablauf des SPD- Mitgliedervotums

2.1 Die Möglichkeit eines innerparteilichen Mitgliederentscheids in Grundgesetz, Parteiengesetz und SPD-Organisationsstatut

Das deutsche Grundgesetz selbst erwähnt die Möglichkeit eines innerparteilichen Mitgliederentscheids nicht. Art. 21 Abs. 1 GG schreibt bezüglich der Parteien u.a. lediglich vor: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen". Ein Mitgliedervotum kann als im Sinne dieses Absatzes angesehen werden und ist damit verfassungsrechtlich zumindest denkbar.

Klarheit darüber, ob ein derartiges Votum auch die Bundespolitik direkt betreffen und indirekt beeinflussen dürfte, brachte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2013 (Az. 2 BvQ 55/13). Darin lehnen die Richter einen Eilantrag zur Untersagung des SPD-Mitgliederentscheids über die Große Koalition ab. Dieser hatte sich zum einen auf den oben genannten Art. 21 Abs. 1 GG bezogen. Seine Autoren meinten festgestellt zu haben, dass dieser durch das SPD- Mitgliedervotum verletzt werden würde, da der SPD ein zu weiter Einfluss eingeräumt werden würde, die überwiegend von Nicht-SPD-Mitgliedern gewählten SPD-Bundestagsabgeordneten jedoch von der Entscheidung ausgeschlossen würden und damit das Ergebnis der Bundestagswahl verfälscht würde. Dies wiesen die Verfassungsrichter jedoch zurück, indem sie darauf hinwiesen, dass „mit der Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern in Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe die SPD jedoch nicht zugleich auch öffentliche Gewalt"[6] ausübe. Parteien seien aber nicht Teil des Staates. Darüber hinaus stellten die Richter fest: „Der Abschluss einer Koalitionsvereinbarung zwischen (...) politischen Parteien und die dem vorangehende oder nachfolgende parteiinterne Willensbildung wirken nicht unmittelbar und dergestalt in die staatliche Sphäre hinein, dass sie als - auch in einem weit verstandenen Sinn - staatliches Handeln qualifiziert werden könnten".

Den Einwand der Antragsteller, dass das SPD-Mitgliedervotum auch gegen Art. 38 Abs. 1 GG verstoße, wonach die Bundestagsabgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes" und an „Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" seien lehnten die Richter ebenfalls mit folgender Begründung ab: „Im organisatorischen Zusammenschluss geht die Freiheit und Gleichheit des Abgeordneten (...) nicht verloren. Sie bleibt innerhalb der Fraktion bei Abstimmungen und bei einzelnen Abweichungen von der Fraktionsdisziplin erhalten (...). Wie die politischen Parteien diesen parlamentarischen Willensbildungsprozess innerparteilich vorbereiten, obliegt (...) grundsätzlich ihrer autonomen Gestaltung."[7] Im Kern stellten die Bundesrichter also fest, dass die Parteien selbst darüber entscheiden dürfen, in welchem Verfahren sie die innerparteiliche Willensbildung und -feststellung betreiben. Dies betreffe aber nicht die Freiheit des Mandats eines Bundestagsabgeordneten. Der SPD-Mitgliederentscheid wurde damit seitens des Bundverfassungsgerichts als verfassungsgemäß eingestuft.

Auch das Parteiengesetz (PartG) enthält keine besonderen Vorgaben bezüglich eines Mitgliederentscheids und schreibt in §1 Abs. 2 PartG lediglich vor: „Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie (...) auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen." Über die genaue Ausgestaltung dieser Einflussnahme ist jedoch nichts im Parteiengesetzt vermerkt. Damit ist ein Mitgliederentscheid im Rahmen des Parteiengesetzes nicht ausgeschlossen, wobei es §10 Abs. 2 S. 1 PartG zu beachten gilt: „Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht."

Im Organisationsstatut der SPD sind dagegen der Vor- und Ablauf in §13 und §14 genau festgelegt. In §13 Abs. 1 ist festgeschrieben: „Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen." Dieser kann aufgrund eines Antrags der Mitglieder selbst, des Parteitags, des Parteivorstands oder von Bezirksvorständen zustandekommen (§13 Abs. 3 und 4). Wirksam ist der Entscheid, wenn 20% der Mitglieder ihre Stimme abgeben und mehr als die Hälfte für das Anliegen des Entscheids gestimmt haben (§13 Abs. 3). Verfahrenstechnische Bestimmungen des Mitgliederentscheids werden in §14 des Statuts detailliert beschrieben, die jedoch für diese Arbeit nicht von Relevanz sind.

2.2 Politische Hintergründe

Bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 kam die SPD auf lediglich 25,7% der Zweitstimmen, die konservativen Parteien CDU und CSU kamen gemeinsam bundesweit auf 41,5%[8]. Da ihr bisheriger Koalitionspartner FDP nicht mehr im Bundestag vertreten war und die Unionsparteien nicht die absolute Mehrheit der Sitze erreicht hatten, mussten sie sich einen neuen Koalitionspartner suchen, um erneut die Bundeskanzlerin zu stellen[9]. Rechnerisch war zwei eine Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken möglich, eine Regierungsbildung mit der Linken hatte die SPD-Führung jedoch vor der Wahl ausgeschlossen[10]. Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und den Grünen scheiterten Mitte Oktober, womit eine Große Koalition immer wahrscheinlicher wurde[11]. Bereits am 27. September beschloss ein außerordentlicher Parteikonvent der SPD, dass ein Mitgliedervotum über eine Koalitionsbeteiligung abstimmen werde. Der politische Hintergrund waren die starken Widerstände innerhalb der SPD gegen eine Neuauflage der Großen Koalition. Insbesondere der größte SPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen schien gegen eine Zusammenarbeit mit den Unionsparteien auf Regierungsebene zu sein[12]. Anfang Dezember sprach sich auch noch die Jugendorganisation der SPD auf einem Bundeskongress gegen die Große Koalition aus[13]. Vielen SPD-Mitgliedern war noch in Erinnerung, dass ihre Partei nach der letzten Großen Koalition (2005-2009) das schlechteste Wahlergebnis der Nachkriegsgeschichte eingefahren hatte. Daher kamen Befürchtungen auf, dass eine erneute Große Koalition wieder erhebliche Stimmeinbußen für die Sozialdemokraten mit sich bringen würde[14]. Andere trieb wiederum die Sorge um, dass man als Juniorpartner inhaltlich nur sehr wenig gegen die deutlich stärkeren Unionsparteien in einer gemeinsamen Regierung durchsetzen und damit einen Glaubwürdigkeitsverlust erleiden könnte[15]. Ende September sprachen sich in einer Umfrage fast zwei Drittel der SPD-Mitglieder dagegen aus, dass ihre Partei eine Große Koalition eingehen solle[16]. In dieser angespannten innerparteilichen Lage konnte die Legitimität eines Parteibeschlusses, der die Bildung einer Großen Koalition bejaht, scheinbar nur von der Basis selbst kommen[17]. In diese Richtung äußerte sich auch der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel[18]. Dieser schrieb zudem unmittelbar vor dem Mitgliederentscheid in einem Vorwort im Parteiorgan Vorwärts: „Ich bin gewiss, dass ihr verantwortlich abwägen werdet (...). Wir haben nicht alles erreicht, doch die Ergebnisse unserer Gespräche rechtfertigen ein nüchternes Bündnis der Vernunft (,..).“[19]

2.3 Konkrete Durchführung des Mitgliederentscheids

Am 1. November 2013 teilte die SPD in einem Brief an ihre 470 000 Mitglieder mit, dass diese in einer Abstimmung per Briefwahl zwischen dem 6. Dezember und dem 12. Dezember (24 Uhr) über die Annahme des Koalitionsvertrags abstimmen könnten. Auf den an alle SPD-Mitglieder verschickten Stimmzetteln stand die Frage: „Soll die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) den mit der Christlich Demokratischen Union (CDU) und Christlich-Sozialen Union (CSU) ausgehandelten Koalitionsvertrag vom November 2013 abschließen?“. Als mögliche Antworten konnte man nur „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen[20].

Die Stimmen wurden am 14. Dezember unter notarieller Aufsicht und unter Aufsicht von den Landes- und Bezirksverbänden entsandten MPZK (Mandatsprüfungs- und Zählkommissionen) mit hunderten Ehrenamtlichen in Berlin ausgezählt. Stimmberechtigt waren alle bis zum 13. November registrierten Mitglieder. Zur Diskussion über die Inhalte des Koalitionsvertrags bot die Partei zahlreiche Regionalkonferenzen und weitere lokale Diskussionsveranstaltungen an[21].

Am 14. Dezember erfolgte schließlich die offizielle Verkündung des Ergebnisses. Das erforderliche Quorum von 20% wurde mit einer Beteiligung von 77,86% weit übertroffen. 75,96% der abgegebenen Stimmen lauteten auf „Ja“ gestimmt, 23,95% auf „Nein“. Damit hatte die SPD den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU angenommen[22].

3 Der Mitgliederentscheid als Vorbild für mehr direkte Demokratie in Parteien zur Überwindung der Parteien- und Demokratiekrise?

3.1 Merkmale sowie Vor- und Nachteile einer direkten Demokratie und die rechtliche Lage in Deutschland

Eine direkte Demokratie definiert sich darin, dass sie eine demokratische Herrschaftsform darstellt, in der das Volk direkt, etwa im Rahmen von Versammlungen oder Abstimmungen, politische Entscheidungen trifft. Lediglich für deren Umsetzung ist dann die staatliche Verwaltung zuständig. Prinzipiell gilt, dass der Wille des Volkes möglichst unverfälscht in politischen Entscheidungen zum Tragen kommen soll[23].

Befürworter einer direkten Demokratie führen u.a. an, dass direktdemokratische Instrumente „themenspezifische, politikinhaltliche Partizipationsmöglichkeiten“[24] schaffen würden, womit auch anspruchsvollere Bürger zu mehr politischer Teilnahme angeregt würden. Zudem würden „parteidemokratische

Machstrukturen“[25] geöffnet und Regierung wie Parlament zu mehr Rechtfertigung ihrer Arbeit sowie zu einer sachspezifischen Kommunikation mit den Bürgern gezwungen. Andernfalls würden die Regierenden riskieren, dass ihre Gesetze in einer Abstimmung vom Volk wieder abgeschafft bzw. zurückgewiesen würde. Dementsprechend könnten in einer direkten Demokratie auch Transparenz und Offenheit seitens der Politiker ein größeres Gewicht beigemessen werden, um die Bürger so von ihren Vorhaben zu überzeugen. Dies würde auch den politischen Wettbewerb fördern und insgesamt die politische Integration der Bürger wegen der unmittelbaren Beteiligung und der damit verbundenen gesellschaftlichen Debatten stärken. So würden die Bürger eben auch ein größeres eigenes Verantwortungsgefühl für das Allgemeinwohl entwickeln.[26]

Kritiker der direkten Demokratie weisen häufig darauf hin, dass erhebliche Ressourcen benötigt werden, um Themen für eine Volksabstimmung überhaupt auf die politische Agenda zu setzen sowie erhebliche finanzielle und organisatorische Mittel, um einen Abstimmungskampf erfolgreich bestreiten zu können. Dies würde

die Anzahl derjenigen, die Volksinitiativen überhaupt starten könnten erheblich einschränken[27]. So könnte direkte Demokratie einerseits zur Machtbegrenzung der politischen Eliten führen, zugleich aber ein „Vehikel gut organisierter Sonderinteressen werden"[28]. Auch besteht die Gefahr, dass gewisse populistische Entscheidungen vom Volk zwar mehrheitlich befürwortet werden, in letzter Konsequenz aber für den Staat und die Allgemeinheit erheblichen Schaden anrichten könnten, z.B. drastische Steuersenkungen. Ebenso werde der Gesetzgebungsprozess enorm verlangsamt und verkompliziert, komplexe Sachfragen könnten die Bürger überfordern[29].

In Deutschland schränkt das Grundgesetz direktdemokratische Instrumente auf Bundesebene stark ein. Zwar besagt Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe und dies nicht nur durch Wahlen, sondern durch „Wahlen und Abstimmungen“ geschehe solle. In Art. 76 Abs. 1 GG wird jedoch festgelegt, dass Gesetzesvorlagen nur durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat erfolgen können. Das Volk selbst verfügt dementsprechend über kein unmittelbares Initiativrecht zur Gesetzgebung auf Bundesebene. Dort sind nur Volksentscheide im Falle einer Neugliederung des Bundesgebiets - aber nur für die Bürger in den betroffenen Bundesländern - (Art. 29 GG und Art. 118 GG) sowie für den Fall, dass sich das deutsche Volk „in freier Entscheidung" eine neue Verfassung gibt (Art. 146 GG) vorgesehen. Insgesamt wurde das Demokratieprinzip im Grundgesetz also nicht als rein repräsentatives festgelegt. Daher herrscht heute die Meinung vor, dass eine Ausweitung direktdemokratischer Verfahren im Rahmen der repräsentativen Demokratie dem Grundgesetz nicht entgegenstehen würde[30].

In allen 16 Verfassungen der deutschen Bundesländer sind dagegen plebiszitäre Elemente verankert. Dies schließt neben direktdemokratischen Instrumenten auf Landesebene auch derlei Verfahren auf Gemeinde- und Kreisebene ein[31].

[...]


[1] Zitat von Nahles in: Focus 2013.

[2] Von Altenbockum 2013.

[3] CDU und CSU werden im Folgenden auch „Unionsparteien“ genannt.

[4] Vgl. Kleinert 2012, 18ff.

[5] Kleinert 2007, 3.

[6] Zitat direkt aus dem Urteil vom 6. Dezember 2013, Quellenangabe siehe Anm. 6.

[7] Das ganze Urteil ist nachzulesen unter: https://www.bundesverfassunqsqericht.de/entscheidunqen/qk20131206 2bvq005513.html (letzter Zugriff am 18.08.2014).

[8] Vgl. Der Bundeswahlleiter 2013 I.

[9] Vgl. Bundeswahlleiter 2013 II.

[10] Vgl. Meisner / Monath 2013.

[11] Vgl. Gathmann / Meiritz 2013.

[12] Vgl. Diehl / Medick 2013.

[13] Vgl. Kämper 2013.

[14] Vgl. Geis 2013.

[15] Vgl. Mattheis / Welky 2013.

[16] Vgl. Pagel 2013.

[17] Vgl. Hickmann 2013.

[18] Vgl. Medick 2013.

[19] Gabriel 2013.

[20] Vgl. SPD 2013 I.

[21] Vgl. Handelsblatt 2013 und SPD 2013 I.

[22] Vgl. SPD 2013 II.

[23] Vgl. Klein / Schubert 2011, 81 f.

[24] Batt 2006, 16.

[25] Ebd., 16.

[26] Vgl. ebd., 16f.

[27] Vgl. Batt 2006, 15.

[28] Kleinert 2012, 24.

[29] Vgl. Kleinert 2012, 24.

[30] Vgl. Decker 2006, 3.

[31] Vgl. Weixner 2006, 18.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Krise der repräsentativen Demokratie und ihrer Parteien in Deutschland. Sind Verfahren wie der SPD-Mitgliederentscheid über den Eintritt in die Große Koalition 2013 ein möglicher Ausweg?
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Verfassungsstaatlichkeit Partizipation: Anspruch - Formen - Institutionen
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
30
Katalognummer
V373625
ISBN (eBook)
9783668513389
ISBN (Buch)
9783668513396
Dateigröße
622 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
SPD, Bundestagswahl, Wahl, Mitgliederentscheid, Große Koalition, Koalition, Koalitionsverhandlungen, CDU, CSU, Parteien, Demokratie, repräsentative Demokratie, direkte Demokratie, Politikverdrossenheit, Populismus, Bundestag, Politiker, Grundgesetz, Mitgliederschwund, Bundesrepublik, Deutschland, Sigmar Gabriel
Arbeit zitieren
Benedikt Weingärtner (Autor:in), 2014, Die Krise der repräsentativen Demokratie und ihrer Parteien in Deutschland. Sind Verfahren wie der SPD-Mitgliederentscheid über den Eintritt in die Große Koalition 2013 ein möglicher Ausweg?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373625

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