Verfahren und Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen


Bachelorarbeit, 2015

79 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Merkmale von kleinen und mittleren Unternehmen
2.1 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
2.1.1 Quantitative Merkmale
2.1.2 Qualitative Merkmale
2.2 Volkswirtschaftliche Bedeutung

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung.
3.1 Grundbegriffe der Unternehmensbewertung
3.2 Entwicklung der Unternehmensbewertung.
3.3 Funktionen der Unternehmensbewertung
3.3.1 Hauptfunktionen
3.3.2 Nebenfunktionen
3.3.3 Funktionen der Unternehmensbewertung nach IDW S
3.4 Anlässe der Unternehmensbewertung.
3.4.1 Transaktionsbezogene Bewertungsanlässe.
3.4.2 Nicht transaktionsbezogene Bewertungsanlässe
3.4.3 Anlässe der Unternehmensbewertung nach IDW S 1
3.5 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

4 Bewertungsverfahren
4.1 Gesamtbewertungsverfahren
4.1.1 Ertragswertverfahren.
4.1.2 Discounted-Cashflow-Verfahren
4.1.3 Multiplikatorverfahren
4.2 Einzelbewertungsverfahren
4.2.1 Substanzwertverfahren.
4.2.2 Liquidationswertverfahren
4.3 Mischverfahren
4.3.1 Mittelwertverfahren
4.3.2 Übergewinnverfahren
4.3.3 Praktikerverfahren

5 Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
5.1 Grenzen der Aussagefähigkeit eines Unternehmenswertes
5.2 Besonderheiten bei der Bewertung von KMU.
5.2.1 Probleme und Besonderheiten bei der Bewertung von KMU
5.2.2 Besonderheiten bei der Bewertung von KMU nach IDW S 1
5.3 Auswahl des Bewertungsverfahrens

6 Schlussbetrachtung.

Anhang.

Literaturverzeichnis..

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Qualitative Merkmale von KMU

Abbildung 2: Grenzpreisermittlung

Abbildung 3: Haupt- und Nebenfunktionen der Unternehmensbewertung

Abbildung 4: Bewertungsanlässe nach IDW S 1 i.d.F. 2008

Abbildung 5: Bewertungsverfahren im Überblick

Abbildung 6: Ableitung der finanziellen Überschüsse im Ertragswertverfahren

Abbildung 7: Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren

Abbildung 8: DCF-Verfahren im Überblick

Abbildung 9: Ermittlung des Flow-to-Equity

Abbildung 10: Vereinfachte Ermittlung der operativen Einzahlungsüberschüsse

Abbildung 11: Ermittlung des Free Cashflows

Abbildung 12: Ermittlung des Total Cashflow

Abbildung 13: Ermittlung und Anwendung von Multiplikatoren

Abbildung 14: Vermögensarten im Steuerrecht

Abbildung 15: Mögliche Bereinigungen im Zusammenhang mit der Vergangenheitsanalyse

Abbildung 16: Verwendete Bewertungsverfahren bei der Bewertung von KMU

Abbildung 17: Zusammenhang zwischen Kosten und Nutzen der Bewertung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Abgrenzungsmerkmale nach § 267 HGB

Tabelle 2: Überblick gängiger Definitionen von KMU anhand quantitativer Merkmale

Tabelle 3: Drei-Phasen-Schema der Entwicklung der Unternehmensbewertung

Tabelle 4: Klassifizierungsansätze von Unternehmensbewertungsanlässen

Tabelle 5: Systematisierung der Bewertungsanlässe

Tabelle 6: Überblick von Enterprise Multiples

Tabelle 7: Bewertungsprobleme bei KMU

Tabelle 8: Bewertungsprobleme aufgrund qualitativer Merkmale von KMU

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Innerhalb der letzten Jahre ist die Bedeutung von Unternehmensbewertungen enorm gestiegen. Durch die Globalisierung hat sich die Wirtschaftswelt stark gewandelt. Tag- täglich finden unzählige Transaktionen mit einem immer größer werdenden Handels- volumen statt. Auch Unternehmensverkäufe und -käufe, Fusionen und Aufspaltungen sind keine Seltenheit mehr. Dies hat einen entscheidenden Einfluss auf die Unterneh- mensbewertung. Weiterhin ist die Unternehmensbewertung ein wichtiges Instrument zur operativen und strategischen Unternehmenssteuerung und beeinflusst zudem das Rating der Unternehmen. Ebenso fordert die IFRS-Rechnungslegungsvorschrift seit dem Jahr 2005 eine jährliche Unternehmensbewertung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen.1

Der Bewertung von Unternehmen kommt eine entscheidende Rolle zu, da diese im Rahmen verschiedenster Anlässe Anwendung findet. Unter anderem wird die Bewertung in Bezug auf Unternehmenstransaktionen, als Grundlage zur Bemessung der Erbschaftssteuer oder zur Wertermittlung einer Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter verwendet.

Die Unternehmensbewertung ist aufgrund der hohen praktischen Bedeutung ein stark diskutiertes Thema in der Betriebswirtschaft. Dabei wird besonders der Frage nach der Ermittlung von Werten und Preisen eines Unternehmens Beachtung gewidmet. Die Diskussion wird durch die ständige Weiterentwicklung bestehender Konzepte voran- getrieben, dies spiegelt sich vor allem im Wandel von der objektiven über die subjek- tive hin zur funktionalen Werttheorie im Verlauf der letzten Jahre wider. Durch die an- haltende Diskussion verdeutlicht sich, dass es bisher und wahrscheinlich auch in Zu- kunft kein alleiniges und allgemeingültig richtiges Verfahren zur Unternehmensbewer- tung gibt und geben wird, welches für die verschiedensten Unternehmen sinnvoll an- wendbar ist. Daher sind mehrere Verfahren vorhanden, um die vielfältigen Besonder- heiten von Unternehmen bei der Bewertung berücksichtigen zu können.

Eine bedeutsame Rolle in den geführten Diskussionen spielen in Deutschland die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Die für die Unternehmensbewertung wohl wichtigste Verlautbarung ist der IDW Standard 1 (IDW S 1), der die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen darstellt.

In dieser Diskussion wurden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Vergan- genheit, trotz ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung, weitestgehend vernachlässigt. In der Theorie wurde fast ausschließlich auf die Bewertung von großen Unternehmen eingegangen. Dieser Gesichtspunkt hat sich in den letzten Jahren leicht verändert. Vermehrt ist Literatur zu finden, die sich mit der Bewertung kleiner und mittlerer Unter- nehmen befasst.

In Deutschland zählen über 99 % aller Unternehmen zu kleinen und mittleren Unter- nehmen und beinahe 60 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiten in einem kleinen und mittleren Unternehmen. KMU stellen zudem etwa 82 % aller be- trieblichen Ausbildungsplätze.2 Diese Kennzahlen betonen die Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen. KMU besitzen spezifische Merkmale, die sie von großen Unternehmen unterscheiden und die bei einer Bewertung zu berücksichtigen sind. Dazu zählen insbesondere ein fokussiertes Geschäftsmodell und der enorme Einfluss der Eigentümer. Aufgrund dieser Besonderheiten kommt die Frage auf, ob KMU an- ders als große Unternehmen zu bewerten sind. Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Grundsätze und Methoden, nach denen KMU bewerten werden, sind dieselben wie auch für große Unternehmen. Allerdings gibt es einen sehr entscheiden- den Unterschied zwischen KMU und Großunternehmen: KMU sind sehr stark durch den Unternehmer bzw. Geschäftsführer geprägt.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dem Leser die Grundlagen der Bewertung von Unternehmen näher zu bringen und einen Überblick über die unterschiedlichen gängigen Bewertungsverfahren zu schaffen. Dadurch soll eine Basis für die Problematik der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt werden. Hauptziel ist es, den Schwerpunkt auf die Betrachtung der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen zu legen. Dem Leser sollen hierbei neben den Grenzen der Aussagefähigkeit eines Unternehmenswertes ebenso die Besonderheiten bei der Bewertung von KMU aufgezeigt werden. Daneben werden die vorgestellten Bewertungsverfahren auf ihre Eignung zur Bewertung von KMU hin überprüft.

Im Anschluss an dieses Kapital wird zunächst auf spezifische Merkmale von KMU ein- gegangen. Anhand dieser Merkmale wird eine für diese Arbeit geltende Definition für KMU herausgearbeitet. Ebenso wird die volkswirtschaftliche Bedeutung von KMU auf- gezeigt.

In Kapitel drei werden die Grundlagen der Unternehmensbewertung erläutert. Hierzu erfolgt zunächst eine Erläuterung des Wertbegriffs um darauf aufbauend die Entwicklung der Werttheorie zu dokumentieren. Anschließend werden die vielfältigen Bewertungsfunktionen und -anlässe dargestellt. Ebenso sollen dem Leser die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung verdeutlicht werden.

Nach den Grundlagen werden verschiedene ausgewählte Bewertungsverfahren dargestellt. Diese können in Gesamtbewertungs-, Einzelbewertungs- und Mischverfahren unterschieden werden.

In Kapitel vier geht es um die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen. Hierbei wird der Unternehmenswert kritisch betrachtet indem die Grenzen der Aussagefähigkeit eines Unternehmenswertes dargestellt werden. Im Anschluss auf die Kritische Betrachtung des Unternehmenswertes erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Besonderheiten bei der Bewertung von KMU. Daraufhin werden die Bewertungsverfahren auf ihre Eignung zur Bewertung von KMU hin untersucht.

Beendet wird die Arbeit mittels einer abschließenden Betrachtung.

2 Merkmale von kleinen und mittleren Unternehmen

2.1 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Um die bewertungsrelevanten Besonderheiten von KMU untersuchen zu können, ist zunächst eine Definition von KMU als Bewertungsobjekt notwendig. Diese sollte sowohl eine eindeutige Zuordnung möglich machen, als auch Merkmale aufzeigen, die KMU von großen Unternehmen unterscheiden.

Bereits in der von John Welsh und Jerry White geäußerten Aussage: „a small business is not a little big business“3 im Jahre 1981, zeigt sich, dass kleine und mittlere Unternehmen von größeren Unternehmen abzugrenzen sind. Jedoch ist aufgrund der Heterogenität von KMU keine allgemeingültige Definition vorhanden. So ist bspw. die Definition der Deutschen Gesetzgebung, unter § 267 HGB, nicht identisch mit der Empfehlung der Europäischen Kommission. Jedoch herrscht eine Einheit unter den verschiedenen Abgrenzungstheorien unter dem Gesichtspunkt der quantitativen Merkmale zur Eingruppierung. Eine Klassifizierung nach rein quantitativen Merkmalen ist recht einfach möglich, ist allerdings für die Klassifizierung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Praxis zu ungenau.

Durchgesetzt hat sich die Abgrenzung nach quantitativen und qualitativen Merkmalen, anhand dessen eine Klassifizierung von KMU vorgenommen werden kann. Die quantitative Klassifizierung setzt an einfach messbaren Kriterien an, während aus qualitativer Sicht Merkmale angesprochen werden, die ökonomische, gesellschaftliche und psychologische Merkmale einschließen.

2.1.1 Quantitative Merkmale

Die quantitativen Bezeichnungen ‚klein‘ und ‚mittel‘ lassen eine mengenmäßige Klassifizierung als naheliegend erscheinen. In der Praxis und in gesetzlichen Vor- schriften sind einige verschiedene Abgrenzungsmerkmale zu finden, die eine Klas- sifizierung von KMU häufig anhand von Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl vornehmen. Vorteil hierbei ist, dass die Kriterien statistisch verfügbar sind.

Die deutsche Gesetzgebung definiert im § 267 HGB die Größenklassen von Kapitalgesellschaften anhand dreier Merkmale. Dabei dürfen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschritten werden. Nach § 267 HGB gelten die folgenden Werte für die Klassifizierung von KMU.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Abgrenzungsmerkmale nach § 267 HGB (Eigene Darstellung)

Die Europäische Kommission bezeichnet ein Unternehmen dann als ein KMU, wenn es nicht mehr als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro auf- weist.4

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) verwendet hingegen eine andere Definition als die Europäische Kommission. Seit dem 01.01.2002 werden Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro als kleine und mittlere Unternehmen definiert.5 Diese Definition des IfM Bonn hat sich in Deutschland durchgesetzt.

Diese Abgrenzungen verdeutlichen bereits, dass die Spanne der Schwellenwerte für einzelne Größenindikatoren sehr breit sein kann und deren Bestimmung gewissermaßen willkürlich ist. So wird der Schwellenwert für die Beschäftigtenanzahl vom IfM doppelt so hoch festgelegt wie von der Europäischen Kommission.

Einen Überblick der gängigen gesetzlichen und institutionellen Definitionen findet sich in Tabelle zwei.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Überblick gängiger Definitionen von KMU anhand quantitativer Merkmale (Quelle: Ihlau / Duscha / Gödecke (2013), S. 4)

Die Tabelle lässt die Frage aufwerfen, ob ein Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte zu unterschiedlichen Methoden der Wertermittlung führen kann. Jedoch können weder eine geringere Beschäftigtenanzahl oder eine Umsatzsteigerung eine bestimmte Vorgehensweise zur Bewertung begründen. Es gibt keine abweichenden Bewertungsanforderungen, sollte ein Unternehmen den fünfhundertsten Mitarbeiter einstellen oder einen Umsatz von 51 Mio. Euro aufweisen. Dies lässt den Schluss zu, dass eine reine quantitative Abgrenzung nicht ausreichend sein kann. Dennoch liefern diese Merkmale einen ersten Hinweis, ob es sich bei Unternehmen um ein mittelständisches Unternehmen handelt.6

2.1.2 Qualitative Merkmale

Die bereits genannte Aussage von John Welsh und Jerry White „a small business is not a little big business“7 kann mit der Feststellung „in small (and medium-sized) business the owner is the business”8 von William Glueck ergänzt werden. Dadurch soll deutlich gemacht werden, dass sich KMU nicht nur quantitativ von Großunter- nehmen unterscheiden, sondern auch qualitativ. Qualitative Kriterien sollen somit die Wesensunterschiede von KMU zu Großunternehmen aufzeigen. Zwar lassen sich Unternehmen anhand quantitativer Kriterien zu einer bestimmten Größenkate- gorie zuordnen, jedoch kann erst durch die Betrachtung qualitativer Merkmale ein vollkommener Einblick in das Wesen eines Unternehmens erreicht werden.

Qualitative Merkmale sind oftmals so dominierend, dass selbst bei Überschreiten eines quantitativen Kennzeichens von einem KMU ausgegangen werden kann.9 So wird die quantitative Abgrenzung der Europäischen Kommission erst durch ein qua- litatives Merkmal vollständig. KMU müssen laut der Europäischen Kommission un- abhängig sein, d.h. bei kleinen und mittleren Unternehmen dürfen nicht mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen.10

In der Literatur werden häufig die in folgender Abbildung genannten qualitativen Merkmale erwähnt.

Geschäftsmodell

- Hohe Abhängigkeit von nur wenigen Kunden, Produkten, Dienstleistungen, Lieferanten
- Überschaubares, wenig diversifiziertes Geschäftsmodell
- Nischenmärkte
- Geringe Marktabdeckung

Unternehmensführung

- Starker EInfluss von Eigentümern / Geschäftsführern
- Einheit von Eigentum und Leitung
- Flache Hierarchien
- Konzernunabhängigkeit

Finanzierung

- Häufig kein Kapitalmarktzugang
- Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
- Niedrige Eigenkapitalquote

Informationen

-Einfaches Rechnungswesen, oft steuerlich geprägt
-Eingeschränkte Informationsquelle
-Einfache interne Kontrollen
-Fehlende bzw. nicht dokumentierte Unternehmensplanung

Abbildung 1: Qualitative Merkmale von KMU

(Eigene Darstellung in Anlehnung an Ihlau / Duscha / Gödecke (2013), S. 6)

Während Großunternehmen meistens einem Konzernverbund angehören, über ein unabhängiges Management verfügen und nur ein geringer Einfluss der Eigentümerschaft auf strategische Entscheidung besteht, sind KMU wirtschaftlich und rechtlich selbstständig und werden mindestens von einem Inhaber geleitet, der unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden ist.11

Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien heranzuziehen sind, um ein KMU zu definieren. Ein KMU besitzt im Sinne der vorliegenden Arbeit folgende Merkmale:

- Rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit
- Weniger als 500 Mitarbeiter
- Umsatz < 50 Mio. EUR
- Es existiert ein Eigentümer-Unternehmer
- Kein Börsengang

2.2 Volkswirtschaftliche Bedeutung

„Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen [..] sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Sie tragen wesentlich zur Entstehung von Arbeitsplätzen bei, fördern den Unternehmergeist und die Innovationstätigkeit in der EU und spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung.“12

Kleine und mittlere Unternehmen nehmen eine zentrale Stellung in der deutschen Volkswirtschaft ein. Im Jahre 2012 gab es laut IfM rund 3,71 Mio. Unternehmen in Deutschland. Davon zählten etwa 99,6 % zu kleinen und mittleren Unternehmen. KMU erwirtschafteten im Jahre 2012 einen Umsatz von rund 2,1 Mio. Euro, was einem Anteil von 35,3 % aller Unternehmen entspricht. Besonders als Arbeitgeber haben KMU eine bedeutende Rolle inne. So waren 2012 59,4 % aller sozialversi- cherungspflichtigen Arbeitnehmer bei KMU beschäftigt. Zum Jahresende 2013 ab- solvierten 82,2 % aller Auszubildenden ihre Ausbildung in einem KMU.13

Auch die aktuell veröffentlichen Zahlen zur Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots belegen die Bedeutung der KMU für den Arbeitsmarkt. So gab es in Deutschland im ersten Quartal 2015 über eine Million offene Stellen. Rund 92,8 % der Stellenangebote kamen von Betrieben mit weniger als 500 Mitarbeitern.14

Bedeutsam ist zudem die konjunkturstabilisierende Wirkung von KMU, die aus der Konzentration auf Nischenmärkte, der Stabilität der Kundenbeziehungen und dem flexiblen Produktionsapparat resultiert. Daneben tragen KMU durch ihr vielfältiges Güterangebot zu einer ausgeglichenen Wirtschaftsstruktur bei. KMU sind in der Lage, den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Denn je mehr Unternehmen in einem Markt vorhanden sind, desto kleiner ist die Marktmacht der jeweiligen Unternehmen. Aufgrund diesem Wettbewerbsdruck wird die Innovationstätigkeit bei den Marktteil- nehmern gefördert. Vor allem KMU wird eine größere Innovationsdynamik als Groß- unternehmen zugeschrieben. So entwickeln sich einige KMU, dank ihrer Innovatio- nen, zu Hidden Champions.15

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung

3.1 Grundbegriffe der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung ist die Bezeichnung für die Wertermittlung eines Unter- nehmens anhand verschiedener Verfahren.16 Dabei ist das Unternehmen der unter- suchte Gegenstand der Unternehmensbewertung, welches als Bewertungsobjekt bezeichnet wird.

Der Begriff ‚Wert‘ ist immer mit einer Bewertung verbunden, da das Bewertungser- gebnis das Resultat eines Bewertungsvorganges ist. Im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung hat Adolf Moxter das bekannte Zitat: „Bewerten heißt ver- gleichen“17 geprägt. Der Begriff Wert wird in unterschiedlichster Weise verwendet und ist somit nicht klar umrissen. Neben einer numerischen Ausprägung einer Vari- ablen, drückt der Wert zudem auch Grundlagen eines Gemeinwesens aus - wie z.B. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, welches die Grundwerte des Staates beinhaltet.18

Jeder Mensch ordnet einem Objekt, unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Vorstellungen, einen gewissen Wert zu. Dieser ist abhängig vom subjektiven Nutzen, den das Objekt stiftet. Demnach kann der Wert für dasselbe Objekt von Mensch zu Mensch variieren, sodass kein objektiver Wert existiert. Folglich wird der subjektive Wert eines Gutes durch den betriebswirtschaftlichen Aspekt des Nutzens definiert, den das Gut für ein Wirtschaftssubjekt spendet. Der Nutzen hat dabei die Fähigkeit die Bedürfnisse des Wirtschaftssubjektes zu erfüllen.19

Neben diesem subjektiven Wertbegriff ist der ökonomische Wert abzugrenzen. Die- ser resultiert aus der Unbegrenztheit menschlicher Bedürfnisse und der Knappheit der Güter. Grundsätzlich besteht der ökonomische Wert aus einem Gebrauchswert, einem Tauschwert und einem Ertragswert. Einen Gebrauchswert besitzt ein Gut, wenn es in der Lage ist menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Aufgrund der Knappheit der Güter, können Güter gegen andere eingetauscht werden.20

Diese Güter besitzen durch ihre Knappheit und ihren Gebrauchswert einen Tausch- wert. Dieser Tauschwert lässt sich in Geldeinheiten angeben. Der Ertragswert eines Gutes leitet sich aus den erzielten Erträgen aus dem Tauschwert ab. Einen solchen Wert besitzen Güter, die Leistungen hervorbringen und als Folge einen Ertrag ab- werfen können.21

„Heutzutage kennen die Leute von allem den Preis und nicht den Wert.“22 Diese Aussage von Oscar Wilde verdeutlicht, dass Wert und Preis voneinander zu unter- scheiden sind. Der Preis gibt einen tatsächlichen Geldbetrag an, der bei einem Ei- gentümerwechsel gezahlt wird und sich aus Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer ergibt. Obwohl der Preis dabei nicht dem subjektiven Wert entsprechen muss, da Käufer und Verkäufer unterschiedliche Werte ermitteln, besteht dennoch eine Verbindung zwischen den beiden. Haben beide Parteien wirtschaftlich agiert, sollte der Preis zwischen der Preisobergrenze des Käufers und der Preisunter- grenze des Verkäufers liegen. Beide Parteien sollten ihre jeweiligen Grenzpreise kennen.23

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Grenzpreisermittlung (Quelle: Born (2003), S. 7)

3.2 Entwicklung der Unternehmensbewertung

Innerhalb der letzten Jahre gab es große Änderungen bezüglich der Wertbestim- mung eines Unternehmens. Im Endeffekt haben drei Werttheorien eine besondere Bedeutung erlangt: Die objektive, die subjektive und die funktionale Werttheorie.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Drei-Phasen-Schema der Entwicklung der Unternehmensbewertung (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Mandl / Rabel (1997), S. 6)

Bis etwa Anfang der 60er Jahre dominierte die objektive Unternehmensbewer- tungslehre, welche die älteste Theorie darstellt. Dieser Ansatz geht von einem ob- jektiven Wert aus. Daher wird der Wert unabhängig von äußeren Faktoren, dazu zählen die Interessen von Käufer und Verkäufer, ermittelt und berücksichtigt ledig- lich solche Daten, die in dem zu bewertenden Unternehmen selbst liegen. Folglich findet eine Wertermittlung losgelöst von Personen statt, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem haftet der ermittelte Wert dem Unternehmen wie eine Eigen- schaft an und soll weiterhin von jedem realisierbar sein und für jedermann gelten. Infolgedessen orientiert man sich bei der objektiven Werttheorie nicht an zukünfti- gen bzw. zu erwartenden Entwicklungen, sondern an vergangenen und gegenwär- tigen Verhältnissen. Somit kommt dem Substanzwert eines Unternehmens wesent- liche Bedeutung zu. Dieser ergibt sich aus den Vermögensgegenständen und deren Wiederbeschaffungspreisen abzüglich den Schulden eines Unternehmens.24

Die objektive Unternehmensbewertung wurde Ende der 50er Jahre immer stärker kritisiert. Besonderer Kritikpunkt war, dass nicht berücksichtigt wurde, dass ein Ob- jekt an sich wertlos ist. Erst durch die Nutzenvorstellung von Personen wird einem Objekt ein gewisser Wert zugesprochen. Dies kann nicht geschehen, wenn die Be- wertung losgelöst von Personen stattfindet. Deshalb ist die Berechnung eines ob- jektiven Unternehmenswertes generell unmöglich, da jede Wertvorstellung grund- sätzlich subjektiv ist. Damit existiert kein objektiver, allgemein gültiger Unterneh- menswert. Zudem wurde kritisiert, dass eine objektive Unternehmensbewertung nicht die Interessen der Beteiligten Personen berücksichtigt und somit keine brauch- bare Verhandlungsbasis vorhanden ist.25

Auch wurde die Tatsache, dass der Ansatz für jedermann gelten soll, kritisch ange- merkt. Ein solcher ‚Jedermann‘ müsse zunächst definiert werden, da reale Perso- nen, mit all ihren Eigenschaften und Interessen, in der objektiven Werttheorie nicht berücksichtig werden und lediglich von einem allgemeingültigen normalen Unter- nehmer ausgegangen wird.26 Diese Sachlage wurde in der Literatur häufig kritisiert. So beschrieb Wolfgang Ballwieser den ‚Jedermann‘ spöttisch als „einen nahen Ver- wandten des homo oeconomicus, der […] eine im Extremfall unendlich große Sen- sibilität und Planungskapazität besitzt und durch vieles Denken nicht unlustig wird.“27 Weitaus kritischer äußerte sich Dr. Wolf-Rüdiger Bretzke. Er äußerte, dass der normale Anleger bzw. der durchschnittlich begabte Manager, welcher er als ho- munculus bezeichnete, zunächst immer erst erfunden werden muss.28

Trotz der großen Mängel und der schon früh erkennbaren Probleme, galt diese Theorie eine lange Zeit als herrschende Meinung, was vor allem daran lag, dass „der Begriff des Objektiven im Sprachgebrauch mit Wissenschaftlichkeit, Überparteilichkeit, Gerechtigkeit, Unbestechlichkeit, Redlichkeit, Bestimmtheit, Nachprüfbarkeit und Allgemeingültigkeit in Verbindung gebracht wird.“29

Letztendlich ist festzustellen, dass ein objektiver Unternehmenswert zu keinen befriedigenden Ergebnissen führt.

Mit der zunehmenden Kritik an der objektiven Unternehmensbewertungslehre rückte die subjektive Unternehmensbewertungslehre Mitte der 60er Jahre in den Mittelpunkt. Während bei der objektiven Unternehmensbewertungslehre von einem allgemeingültigen Unternehmenswert ausgegangen wird, existiert nach der subjektiven Werttheorie für jeden Bewertungsinteressenten, d.h. für einen ganz bestimmtes Bewertungssubjekt30, ein spezifischer Wert.31

Charakteristisch für die subjektive Unternehmensbewertung sind die drei Prinzipien: Subjektivität, Zukunftsbezogenheit und Gesamtbewertung.

Gemäß dem Prinzip der Subjektivität ist eine Einbeziehung eines Bewertungsinte- ressenten erforderlich. Demnach wird der Unternehmenswert unter Beachtung der jeweiligen individuellen Ziele, finanz- und realwirtschaftlichen Handlungsmöglichkei- ten, Handlungsbeschränkungen und Vorstellungen des Bewertungssubjekts be- stimmt. Somit sind die Unternehmenswerte subjektiv, weswegen Unternehmen für jedes Bewertungssubjekt einen anderen individuellen Wert haben können. Dies hat zur Folge, dass selbst aus denselben Nutzenerwartungen verschiedener Bewer- tungssubjekte ein unterschiedlicher Unternehmenswert resultieren kann, wenn sich bspw. die den Subjekten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unterscheiden. Das Konzept der subjektiven Unternehmensbewertung orientiert sich an zukunfts- bezogenen Einschätzungen und Erwartungen des Bewertungssubjektes. Hier setzt das Prinzip der Zukunftsbezogenheit an, welches besagt, dass für die Bewertung eines Unternehmens nur der zukünftige Nutzen für das Bewertungssubjekt bewer- tungsrelevant ist.32 Es gilt das Zitat: „Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts!“33 Die in der Vergangenheit liegenden Erfolge eines Unternehmens, können jedoch als ein Indikator für die Zukunft dienen. Das Prinzip der Gesamtbewertung besagt, dass nicht die Summe der einzelnen Vermögenswerte des Unternehmens bewer- tungsrelevant ist, sondern dass das Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden soll.34

Aufgrund der Prinzipien der subjektiven Unternehmensbewertung rückte das zuvor verwendete Substanzwertverfahren immer mehr in den Hintergrund und das Ertragswertverfahren fand Anwendung. So entspricht der subjektive Unternehmenswert dem Ertragswert des Unternehmens. Dieser wird als Gegenwartswert (Barwert) zukünftiger Zahlungsüberschüsse bezeichnet und ergibt sich durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsüberschüsse.35

In der Subjektivität dieser Theorie liegt der entscheidende Kritikpunkt. Eine indivi- duelle Unternehmenswertermittlung für jeden einzelnen Bewertungsinteressenten lässt sich intersubjektiv nicht nachvollziehen. Zwar beruht der subjektive Ansatz auf der richtigen Tatsache, nämlich dass Personen unterschiedliche Wertvorstellungen besitzen, dennoch ist die subjektive Werttheorie wissenschaftlich unbefriedigend und aufgrund der schweren Nachvollziehbarkeit schwierig umsetzbar. Des Weiteren wurde die subjektive Unternehmensbewertung dahingehend kritisiert, dass sie keine geeignete Grundlage für einen fairen Interessensausgleich der betreffenden Vertragsparteien bietet.36

Die Kontroverse zwischen der objektiven und subjektiven Unternehmensbewertung konnte durch die in den 70er Jahren entwickelte funktionale Unternehmensbe- wertungslehre, die heute als die allgemein anerkannte Unternehmensbewertungs- lehre anerkannt wird, überwunden werden, da die Vorstellungen beider Theorien in diesem Ansatz vereint wurden. Die Entwicklung geht auf die „Kölner Schule“ zurück. Hierzu zählen die Arbeiten von Münstermann, Matschke, Jaensch, Engels, Sieben und Busse von Colbe. Aus diesem Grund trägt die Theorie auch den Namen „Kölner Funktionenlehre“37

Signifikant für diesen Ansatz ist die Zweckabhängigkeit des Unternehmenswertes, d.h. die Auffassung, dass Unternehmensbewertungen vielen Zwecken dienen, die Einfluss auf die Bewertung und das Ergebnis haben. Somit führen differierende Be- wertungszwecke in der Regel zu unterschiedlichen Unternehmenswerten. Daher sind vor jeder Unternehmensbewertung genaue Bewertungszwecke festzulegen, denen wiederum jeweils eine Funktion der Unternehmensbewertung zugeordnet wird.38

Typische Bewertungszwecke sind:39

- Ermittlung von Entscheidungswerten
- Ermittlung von Schiedswerten
- Ermittlung von Argumentationswerten
- Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen

Folglich kann es nicht den einen Unternehmenswert geben, denn unterschiedliche Funktionen und Zwecke führen zu unterschiedlichen Bewertungsverfahren und zu verschiedenen Unternehmenswerten.40 So schrieb Adolf Moxter: „Es gibt nicht den schlechthin richtigen Unternehmenswert: Da Unternehmenswertermittlungen sehr unterschiedlichen Zwecken dienen können, ist der richtige Unternehmenswert jeweils der zweckadäquate.“41

Die funktionale Unternehmensbewertung unterscheidet Haupt- und Nebenfunktionen. Sowohl Haupt- als auch Nebenfunktionen orientieren sich auf interpersonale Konfliktsituationen, die auf eine Änderung der Eigentumsverhältnisse des Bewertungsobjekts zielen. Werden Bewertungen ohne einer Veränderung der personellen Eigentumsverhältnisse vorgenommen, liegen Nebenfunktionen vor.42

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Haupt- und Nebenfunktionen der Unternehmensbewertung (Eigene Darstellung)

3.3 Funktionen der Unternehmensbewertung

3.3.1 Hauptfunktionen

Berater / Bewerter haben in der Beratungsfunktion die Aufgabe Entscheidungs- werte für Käufer oder Verkäufer zu ermitteln. Untersuchungsgegenstand sind die jeweiligen Grenzpreise von Käufer und Verkäufer. Während der Verkäufer erfahren möchte, welchen Betrag er mindestens erzielen muss (Preisuntergrenze), möchte der Käufer dagegen wissen, welchen Betrag er höchstens zahlen sollte (Preisober- grenze). Die Preisuntergrenze des Verkäufers sollte nicht unterschritten werden, da sich der Verkäufer sonst gegenüber einer Alternativinvestition verschlechtern würde. Die Preisobergrenze des Käufers sollte nicht überschritten werden, da der Käufer sonst eine geringere Rendite im Vergleich zu Alternativanlagen erhält. Für eine erfolgreiche Verhandlung ist es notwendig, dass Käufer und Verkäufer ihre Grenzpreise kennen. Auch ist es unumgänglich, dass die Preisobergrenze des Käu- fers über der Preisuntergrenze des Verkäufers liegt um einen Verhandlungsspiel- raum zu haben. Im Rahmen der Ermittlung der Grenzpreise, werden die subjektiven Vorstellungen, Ziele und Pläne der Käufer und Verkäufer miteinbezogen. Daneben spielen auch nicht-monetäre Größen, wie bspw. Forderung nach weiterer Mitarbeit in der Führung, Liefer- und Einkaufsverpflichtungen oder Bereitstellen von finanzi- ellen Mitteln eine Rolle. Die Parteien haben keine Kenntnis über den Grenzpreis ihres Verhandlungspartners und können diesen nur schätzen. Die Beratungsfunk- tion kann nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens angewendet wer- den. Sobald Entscheidungswerte benötigt werden, kann die Beratungsfunktion zur Anwendung kommen, wie z.B. bei Fusionen oder Spaltungen. Die Beratungsfunk- tion bedingt keinen externen Berater, sondern kann auch von internen Stellen eines Unternehmens erfüllt werden.43

In Konfliktsituationen zwischen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens soll mittels der Vermittlungsfunktion ein Einigungspreis ermittelt werden. Ziel des Vermittlers ist es, einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Parteien herzustellen und somit einen für Käufer und Verkäufer akzeptablen Einigungspreis zu erzielen.44

[...]


1 Vgl. Voigt et al. (2005), S. 13 f.

2 Vgl. IfM Bonn (2014).

3 Welsh / White (1981), S. 1.

4 Vgl. Europäische Kommission (2015).

5 Vgl. IfM Bonn (2015a).

6 Vgl. Schütte-Biastoch (2011), S. 6.

7 Welsh / White (1981), S. 1.

8 Glueck (1980), S. 46.

9 Dies kommt in der Bezeichnung ‚Mittelstand‘ zum Ausdruck. Dieser wird häufig anstelle des üblichen Begriffs KMU (oder international: small and medium-sized enterprises = SME) verwendet. In dieser Arbeit werden die Begriffe KMU und Mittelstand synonym verwendet.

10 Vgl. IfM Bonn (2015b).

11 Vgl. Schütte-Biastoch (2011), S. 7.

12 Zitat von Günther Verheugen. In: Europäische Kommission (2006), S. 3.

13 Vgl. Ifm Bonn (2014).

14 Vgl. IAB (2015).

15 Vgl. Ihlau / Duscha / Gödecke (2013), S. 11.

16 Vgl. Gabler (2013), S. 443 f.

17 Moxter (1983), S. 123.

18 Vgl. Behringer (2012), S. 56.

19 Vgl. Behringer (2012), S. 56; vgl. dazu auch Busch (2008), S. 37.

20 Vgl. Peemöller (2015a), S. 4; vgl. Dazu auch Busch (2008), S. 27.

21 Vgl. Busch (2008), S. 37.

22 Zitat von Oscar Wilde. In: Fichtl (2007), S. 175.

23 Vgl. Behringer (2012), S. 57 f.; vgl. dazu auch Born (2003), S. 7.

24 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 6 f.

25 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 7; vgl. dazu auch Peemöller (2015a), S. 4 f.

26 Vgl. Busch (2008), S. 40.

27 Ballwieser (1983), S. 6.

28 Vgl. Bretzke (1976), S. 546 f., dort Fn. 8.

29 Matschke (1976), S. 517.

30 Ein Bewertungssubjekt soll innerhalb dieser Arbeit folgendermaßen definiert werden: Es handelt sich dabei immer um eine natürliche Person, die bereits Eigentümer / Unternehmer in einem KMU ist oder dies einmal werden könnte. Damit sind auch Verkäufer und Käufer eines KMU erfasst.

31 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 7.

32 Vgl. Matschke / Brösel (2013), S. 18 ff.

33 Münstermann (1970), S. 21.

34 Vgl. Matschke / Brösel (2013), S. 20.

35 Vgl. Gabler (2013), S. 129.

36 Vgl. Busch (2008), S. 42.

37 Vgl. Mandl / Rabel (1997) , S. 9; vgl. dazu auch Busch (2008), S. 43.

38 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 9; vgl. dazu auch Ihlau / Duscha / Gödecke (2013), S. 32.

39 Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 17.

40 Vgl. Matschke / Brösel (2014), S. 7.

41 Moxter (1983), S. 6.

42 Vgl. Matschke / Brösel (2014), S. 7.

43 Vgl. Peemöller (2015a), S. 8 f.; vgl. dazu auch Sieben (1983), S. 540.

44 Vgl. Peemöller (2015a), S. 9 f.; vgl. dazu auch Sieben (1983), S. 541.

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Verfahren und Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen
Hochschule
Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik
Note
1,7
Jahr
2015
Seiten
79
Katalognummer
V372434
ISBN (eBook)
9783668504110
ISBN (Buch)
9783668504127
Dateigröße
893 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
verfahren, besonderheiten, bewertung, unternehmen
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Verfahren und Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372434

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Titel: Verfahren und Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen



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