Das System der Gefahrenabwehr in den Niederlanden. Vergleich von Führungssystemen in Deutschland und den Niederlanden


Hausarbeit, 2014

33 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Methodische Vorgehensweise/Zielsetzung

2 Vorbereitende Darstellung zum Vergleich der Führungssysteme
2.1 Rahmenbedingungen im Königreich der Niederlande
2.2 Aktuelle Situation in den Niederlanden
2.3 Das GRIP-System
2.4 Die Führungsstufen nach FwDV 100

3 Vergleich und Ableitung der Bewertung für GRIP und Führungsstufen
3.1 Auswahl der Führungsstufen
3.2 Aufwuchsfähigkeit der Führungsstufen und Regelungsweite
3.3 Personelle Ausstattung/Funktionsbesetzung
3.4 Rufbereitschaft/Eintreffzeit
3.5 Fachkompetenz der Einsatzleitung
3.6 Übungs-/Einsatzerfahrung
3.7 Zusammenarbeit im Abteilungs-/Verwaltungsdienst
3.8 Aufbau monodisziplinär/multidisziplinär

4 Vorteile des GRIP-Systems

5 Anpassungsbedarf in Deutschland

6 Schlusswort

7 Quellenangabe
7.1 Literatur
7.2 Internet
7.3 Gesprächs-/Interviewpartner

8 Anlagen
8.1 Anlage 1: Die Säulen der Gefahrenabwehr in den Niederlanden
8.2 Anlage 2: Die Funktionen im GRIP-System
8.3 Anlage 3: Gemeinden/Provinzen/Polizei- und Sicherheitsregionen

Glossar:

Actiecenter

Die niederländischen operativ-taktischen Stäbe werden durch sogenannte Actiecenter bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt. Den Vertretern der Fachdisziplinen (z.B. Feuerwehr oder Polizei) stehen hierfür Führungskräfte/Sachbearbeiter im rückwärtigen Bereich zur Verfügung. Diese bearbeiten als Fachstäbe Fragestellungen aus dem jeweils eigenen Fachgebiet. Die Kräfte der Actiecenter arbeiten räumlich getrennt von den Führungsstäben.

Bundesrepublik

Mit Bundesrepublik ist im Text immer die Bundesrepublik Deutschland gemeint.

Entfärbt

Die niederländischen Fachdisziplinen werden in Planunterlagen und Organigrammen mit den Farben rot (Feuerwehr), weiß (Rettungsdienst), blau (Polizei) und orange (Bevölkerungsschutz) dargestellt. Das entfärbte Handeln der Führungskraft bedeutet, dass Leitungsfunktionen zwar jeweils einer Fachdisziplin entstammen, in ihrer Rolle als Leiter eines Führungsmoduls aber „entfärbt“ alle Interessen, fachdisziplinübergreifend, gleichermaßen berücksichtigen.

Führungsmodul

Mit Führungsmodul werden im Text Führungseinheiten sowohl im operativ-taktischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich beschrieben. Relevant ist hierbei, dass Aufgaben klar definiert und die Kernbesetzung und Arbeitsweisen immer gleich sind.

Führungsstufen

Der Begriff der Führungsstufen entstammt der Feuerwehrdienstvorschrift 100 und bezieht sich im engeren Sinne auf das deutsche Führungssystem. Im Vergleich des deutschen mit dem niederländischen System sind hiermit sowohl die Führungsstufen nach Feuerwehrdienstvorschrift 100 als auch die GRIP-Phasen gemeint.

Königreich, Reich

Mit Königreich oder Reich ist im Text immer das Königreich der Niederlande, allerdings ohne die Karibikinseln Aruba, Curacao und Sint Maarten, gemeint.

Land

Der Begriff Land bezieht sich auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden landläufig auch als Bundesländer bezeichnet.

Monodisziplinär

Die Führungskräfte bedienen nur den jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich bzw. sie arbeiten im eigenen Aufgabengebiet. Es gibt mehrere Leiter für die unterschiedlichen Fachdisziplinen im „Nebeneinander“.

Multidisziplinär

Es gibt einen übergeordneten Leiter, der die Belange aller Fachdisziplinen berücksichtigt. Alle Fachdisziplinen sind in der Führungseinheit vertreten. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in engster Abstimmung im „Miteinander“.

Sektor

Reichsaufgaben sind den niederländischen Ministerien zugeteilt. Diese Zuständigkeitsbereiche der Ministerien nennt man in den Niederlanden „Sektoren“. Das Ministerium für Sicherheit und Justiz bedient z.B. den Sektor Sicherheit und Justiz.

Technische Einsatzleitung, TEL

Die technische Einsatzleitung entspricht der örtlichen Einsatzleitung und ist dem operativ-taktischen Bereich zugeordnet. Sie kann vor Ort oder räumlich abgesetzt betrieben werden.

4 Säulen der Gefahrenabwehr

Im niederländischen System werden die Fachdisziplinen Feuerwehr, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz und Polizei als die 4 Säulen der Gefahrenabwehr bezeichnet.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Vorwort

Das System der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Bundesrepublik Deutschland sowie das System der Gefahrenabwehr im Königreich der Niederlande verfolgen das gleiche Ziel. Die effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Gefahrenabwehrbehörden zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten. Dieser Anspruch behält bei alltäglichen Einsätzen bis hin zur Katastrophe seine Gültigkeit. Er stellt folglich hohe Anforderungen an die Aufwuchsfähigkeit der Führungssysteme.

Zur Zielerreichung kommt es wesentlich auf ein funktionierendes Führungssystem an. Wer nicht weiß, wo er hin will, darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt (frei nach Mark Twain). Bezogen auf Einsatzszenarien der Gefahrenabwehr bedeutet dies, lagebezogen Einfluss auf die Entscheidungen und das Verhalten der Einsatzkräfte zu nehmen. Nur so lassen sich die Einsatzziele erreichen.

Ein bedeutender Baustein innerhalb der Führungssysteme sind die Führungsstufen in Deutschland sowie die GRIP-Phasen in den Niederlanden. Trotz gleicher Ziele sind die Wege zur Zielerreichung in beiden Ländern gänzlich verschieden. Dies ist im Wesentlichen den jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen geschuldet. Trotz nachweislich funktionierender Systeme in beiden Ländern lohnt sich ein Vergleich. Auf diese Weise lassen sich Schwachpunkte im eigenen System identifizieren bzw. Optimierungspotenziale ausweisen.

In der Gefahrenabwehr geht es regelmäßig um die höchsten Schutzgüter der Gesellschaft, bei denen der Schutz bzw. die Verteidigung des menschlichen Lebens an oberster Stelle steht. Das Streben nach Verbesserung ist somit eine logische Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörden gegenüber der Bevölkerung.

1.2 Methodische Vorgehensweise/Zielsetzung

In dieser Facharbeit wird zur Vorbereitung auf den Vergleich der Führungsstufen zunächst das System der Gefahrenabwehr in den Niederlanden erläutert. Zum grundlegenden Verständnis ist es notwendig, die Rahmenbedingungen und den Staatsaufbau im Königreich zu beschreiben. Auf der Grundlage des Begreifens der niederländischen Strukturen werden die GRIP-Phasen vorgestellt. Im Anschluss folgt die Darstellung der deutschen Führungsstufen gemäß FwDV 100. Es schließen sich ein Vergleich und die Ableitung zur Bewertung der beiden Systeme an. Als Ziel dieser vergleichenden Bewertung wird herausgearbeitet, wo Anpassungsbedarf für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Deutschland besteht.

Für die Erstellung der Arbeit wurde Kontakt mit dem „Instituut Fysieke Veiligheid“, IFV (Institut für Physische Sicherheit), der „Veiligheidsregio“ (Sicherheitsregion) Noord en Oost Gelderland, der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) sowie dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) aufgenommen, um vorhandene Unterlagen zu sichten und/oder Interviews mit den entsprechenden Fachleuten zu führen. Darüber hinaus wurden eine Internet- sowie Literaturrecherche in Deutschland und den Niederlanden durchgeführt.

Der Schwerpunkt liegt grundsätzlich auf dem die Niederlande betreffenden Teil der Aufgabenstellung. Dies ist in der bei der Zielgruppe dieser Arbeit allgemein vorhandenen Kenntnis der deutschen Strukturen und Rahmenbedingungen begründet. Zudem kann bei Bedarf entsprechendes Wissen leicht verfügbar gemacht werden. Des Weiteren erfolgt eine Konzentration auf die vergleichbaren GRIP-Phasen und Führungsstufen. Die Phasen GRIP 5 und GRIP Rijk werden zwar betrachtet, aber aufgrund fehlender vergleichbarer Führungsstufen im Bundesgebiet nicht in aller Tiefe dargestellt. Im Kern der Aufgabenstellung liegt die Ermittlung eines Anpassungsbedarfs für das deutsche System. Aus diesem Grund werden lediglich die Vorteile des niederländischen, nicht aber die des deutschen Systems herausgearbeitet.

2 Vorbereitende Darstellung zum Vergleich der Führungssysteme

2.1 Rahmenbedingungen im Königreich der Niederlande

2.1.1 Fläche und Bevölkerung

Das Königreich der Niederlande erstreckt sich über eine Fläche von ca. 41.500 km², wobei ca. 34.000 km² auf Land- und ca. 7.500 km² auf Wasserflächen entfallen (vgl. ipicture). Damit hat die Landfläche des Staatsgebiets der Niederlande in etwa die Größe des Landes Baden-Württemberg (vgl. Statistische Ämter). Die Bevölkerungszahl der Niederlande beträgt ca. 16,8 Mio. Einwohner (vgl. 1. Auswärtiges Amt). In den Niederlanden leben somit in etwa 700.000 Menschen weniger als in Nordrhein-Westfalen (vgl. Statistische Ämter). Größte Stadt des Landes ist die Hauptstadt Amsterdam mit ca. 800.000 Einwohnern. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 498 Einwohnern pro km² (vgl. 1. Auswärtiges Amt). Dies entspricht in etwa der Bevölkerungsdichte von Nordrhein-Westfalen (515 Einwohner/km²) (vgl. Statistische Ämter).

2.1.2 Staatsform

Das Königreich der Niederlande ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischem Regierungssystem (vgl. 2. Auswärtiges Amt).

2.1.3 Regierungssystem und Staatsaufbau

Die Niederlande sind ein dezentraler Einheitsstaat. Das Reich ist grundsätzlich für Angelegenheiten von nationalem Interesse zuständig (vgl. Hüwe 2008, S.13). Es setzt sich aus 12 Provinzen zusammen, welche am ehesten den deutschen Regierungsbezirken ähneln (vgl. 2. Auswärtiges Amt). Diese Gebietskörperschaften nehmen Aufgaben wie z.B. Umwelt, Raumordnung und Soziales (...) wahr (vgl. Hüwe 2008, S.13). Die gesetzgebende Gewalt liegt ausschließlich bei Krone und Parlament (vgl. 2. Auswärtiges Amt).

Die 408 Gemeinden der Niederlande bestehen als autonome Gebietskörperschaften (vgl. 1. Auswärtiges Amt). Die Provinzen und Gemeinden können, bei eigener Zuständigkeit, im vom Reich durch Gesetze oder von den Provinzen durch Verordnungen vorgegebenen Rahmen frei entscheiden. Sie haben allerdings im Sinne der Auftragsverwaltung vorgegebene Pflichten zu erfüllen (vgl. Hüwe 2008, S.13).

Landkreise, wie in der Bundesrepublik Deutschland, gibt es in den Niederlanden nicht.

2.1.4 Entwicklung des niederländischen Systems der Gefahrenabwehr

Der aktuellen Organisation der Gefahrenabwehr in den Niederlanden geht ein langer Entwicklungsprozess voraus. Bereits im Jahr 1993 wurde die Einrichtung von 25 Polizeiregionen beschlossen. Im Jahr 1994 bezog die damalige Ministerin für Sicherheit und Justiz, Frau Dales, Position zur Weiterentwicklung der Feuerwehr. Sie forderte einen Wandel von einem technisch ausführenden Apparat zu einer Organisation mit Mittelpunktfunktion im Zusammenwirken der Gefahrenabwehrbehörden.

Konkrete Ereignisse, wie die Feuerwerkskatastrophe von Enschede im Mai 2000, der Neujahrsbrand in der Bar „De Hemel“ in Volendam im Jahr 2001, aber auch Bedrohungslagen (z.B. Terror oder Grippeepidemien) untermauerten die Notwendigkeit der Weiterentwicklung, die in der Gründung von Sicherheitsregionen mündete.

Die Evaluation der Ereignisse förderte Mängel in der Behördenorganisation und der Stärke der für Katastrophen verfügbaren Einheiten zu Tage. Im Schwerpunkt erkannte man einen Lösungsweg in der Stärkung der multidisziplinären Zusammenarbeit zwischen den traditionellen aber auch mit neuen Sicherheitspartnern.

Die Feuerwehrorganisation verlagerte sich von der Gemeinde- hin zu einer regionalen Zuständigkeit. Viele Gemeinden in den Niederlanden sind schlichtweg zu klein, um Aufgaben im Katastrophenschutz oder der Krisenbewältigung eigenständig bewältigen zu können (vgl. Ministerie VenJ 2013, S. 5-6).

2.2 Aktuelle Situation in den Niederlanden

2.2.1 Einrichtungen der Gefahrenabwehr auf Reichsebene

Einrichtungen zur Gefahrenabwehr auf Reichsebene, vergleichbar mit der Bundesanstalt THW, gibt es in den Niederlanden nicht.

2.2.2 Sicherheitsregionen

Das niederländische Staatsgebiet ist in Sicherheitsregionen eingeteilt. Die Regionen sind für die Vorsorge und die Durchführung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes verantwortlich. In den Regionen arbeiten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mit den Vertretern der Gemeinden, auf Grundlage eines gemeinsamen Katastrophenschutzplans, zusammen (vgl. Klos 2010, S.27-28).

Hierdurch sollen Katastrophen und Krisen bewältigt werden können, welche die Gemeindegrenzen und/oder die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde überschreiten. Durch die Vergrößerung der Organisation ergeben sich verbesserte Möglichkeiten insbesondere in der multidisziplinären Zusammenarbeit und bei der Entwicklung einer zusammenhängenden Strategie. Schließlich werden Kapazität, Wissen, Erfahrung und Finanzmittel gebündelt, wodurch die Professionalität der beteiligten Organisationen steigt (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.9).

Bei der Einteilung wurden die im Jahr 1993 beschlossenen Grenzen der 25 Polizeiregionen für die Sicherheitsregionen übernommen.

Die Sicherheitsregionen verfügen jeweils über eine zentrale Leitstelle. Die Annahme von Notrufen und die Koordination der Dienste erfolgen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zusammengefasst in der zentralen Leitstelle (vgl. Niehues 2012, S.12). Diese Leitstellen sollen laut Beschluss bis zum Jahr 2017 auf 10 reduziert werden (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.31-32). Dieser Entwicklung geht eine Fusion der ehemals 25 Polizeiregionen zu aktuell 10 Polizeiregionen voraus.

Jede Sicherheitsregion ist gemäß § 1 Art. 1 des Gesetzes über die Sicherheitsregionen eine öffentliche Körperschaft.

Die Führung der Sicherheitsregion übernimmt die sogenannte Sicherheitsorganisationsbehörde. Sie setzt sich aus allen Bürgermeistern der Region zusammen. Zu Sitzungen werden zusätzlich der leitende Oberstaatsanwalt, der Vorsitzende der Wasserbehörde sowie der Kommissar des Königs als Vorsitzender der Provinz (vgl. Hüwe 2008, S.13) eingeladen. Anlassbezogen können weiter Krisenpartner hinzukommen. Die Bürgermeister vertreten ihre Gemeinden in der Sicherheitsregionsbehörde und legen hierüber in ihrem eigenen Gemeinderat Rechenschaft ab.

Aus den Reihen der Bürgermeister wird der Vorsitzende der Sicherheitsregion gewählt (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.15-16). Dies ist im Regelfall der Bürgermeister der größten Gemeinde in der Sicherheitsregion.

2.2.3 Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat setzt sich aus den 25 Vorsitzenden der Sicherheitsregionen zusammen. Er dient als landesweite Plattform der Sicherheitsregionen, als Beratungsorgan und steht dem Minister für Sicherheit und Justiz als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Sicherheitsrat Leitungsgremium für die zentrale Ausbildungseinrichtung, das „Instituut Fysieke Veiligheid“, IFV (Institut für Physische Sicherheit) (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.17). Das IFV ist vergleichbar mit den deutschen Landesfeuerwehrschulen, wie z.B. dem Institut der Feuerwehr NRW, IdF NRW.

2.2.4 Rechtsgrundlage

Die Gefahrenabwehr in den Niederlanden liegt im Ressort des Ministerie van Veiligheid en Justitie (Ministerium für Sicherheit und Justiz).

Fundament der beschriebenen Reformen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist das reichsweit geltende „Wet veiligheidsregio’s“ (Wvr), das Gesetz über die Sicherheitsregionen. Durch das Wvr wurden das zuvor geltende „Brandweerwet“ (Brandschutzgesetz), das „Wet op Rampen en zware Ongevallen“ (Gesetz über Katastrophen und schwere Unfälle) sowie das „Wet geneeskundige hulpverlening bij ongevallen en rampen“ (Gesetz über medizinische Hilfe bei Unfällen und Katastrophen) ersetzt (vgl. Hohl 2014, S.12).

Das Gesetz über die Sicherheitsregionen verpflichtet die Gemeinden einer Sicherheitsregion, verbindlich gemeinsame Regelungen zu vereinbaren. Hierdurch wird sichergestellt, dass jede Gemeinde Anteil an der behördlichen und organisatorischen Steuerung der Sicherheitsregionen hat.

2.2.5 Die niederländischen Feuerwehren

Die Feuerwehren der Niederlande haben eine grundlegende Neustrukturierung von ehemals über 400 kommunalen zu 25 regionalen Feuerwehren erfahren. Das Königreich verfügt über ca. 30.000 Feuerwehrleute, von denen ca. 22.000 freiwillige und ca. 8.000 hauptamtliche Kräfte sind (inkl. 4.000 Verwaltungskräfte).

Die Feuerwehr verfügt infrastrukturell über 1.008 Feuerwachen und Gerätehäuser. Pro Jahr sind ca. 142.000 Alarme abzuarbeiten, wobei ca. 96.000 Einsätze auf den Bereich Brandbekämpfung (inkl. ca. 60.000 Fehlalarme) und ca. 46.000 Einsätze auf den Bereich der Hilfeleistungen entfallen.

Die Gesamtkosten für die Feuerwehr belaufen sich auf ca. 1,1 Milliarden Euro. Dies entspricht Kosten in Höhe von 67 € pro Einwohner (vgl. ebd., S. 3).

Noch im Jahr 2013 gab es kommunale Feuerwehren, bei denen die Bürgermeister oberste Dienstherren waren. Das Personal war bei den Kommunen angestellt. Gebäude und Material befanden sich im Besitz der Kommunen, die ebenfalls für Beschaffungen zuständig waren (vgl. ebd., S. 5). Seit dem Jahr 2014 gibt es nur noch regionale Feuerwehren. Personal, Gerätschaften und Gebäude gehören der jeweiligen Sicherheitsregion.

In Bezug auf Ausbildung und Prüfung wird nicht zwischen Haupt- und Ehrenamt unterschieden. Die hauptamtlichen Kräfte haben einen Beamtenstatus. Die freiwilligen Kräfte werden aufgrund der Gleichwertigkeit der Ausbildung voll in den Dienstbetrieb der Feuerwehr integriert und bekommen ihre Dienste bezahlt. Durch die einheitliche Ausbildung und die Bezahlung der freiwilligen Kräfte wird vielfach ehrenamtliches Personal schrittweise zum Hauptamt geführt, indem sie zunächst eine Teilzeitanstellung erhalten, um schließlich bei einer entsprechend freien Stelle in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden (vgl. Hüwe 2008, S.45).

Im Gegensatz zu vielen deutschen Feuerwehren wirkt die niederländische Brandweer grundsätzlich nicht im Rettungsdienst mit.

2.2.6 GHOR

Die „Geneeskundige Hulpverleningsorganisatie in de Regio“, GHOR (medizinische Hilfeleistungsorganisation der Region), ist ebenfalls auf der Ebene der Sicherheitsregionen organisiert.

Die GHOR hat die Aufgabe, den Rettungsdienst für Großschadenereignisse einzurichten und in Stand zu halten. Dazu schließt die GHOR Vereinbarungen mit medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Trauma-Zentren, Gesundheitsämtern, Hausärzten, dem Roten Kreuz, psychosozialen Dienstleistern sowie regionalen Rettungsdiensten. Diese Vereinbarungen regeln Alarmierungsverfahren, Zuständigkeiten, das Informationsmanagement, Art und Weise des Mitarbeiter- und Materialeinsatzes sowie Übungen zur Sicherstellung von reibungslosen Abläufen im Einsatz.

Der Leiter der öffentlichen Gesundheit, Leiter des Gesundheitsamtes (Gemeentelijke gezondheidsdienst, GGD), steht gleichzeitig an der Spitze der GHOR. Die GGD-Regionen sind, nach Vorgaben des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit (Wet publieke gezondheid, Wpg), territorial kongruent mit den Sicherheitsregionen. Des Weiteren sind die Sicherheitsregionsbehörden für die Vorbereitung der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.27-29).

2.2.7 Bevolkingszorg

Der Bevölkerungsschutz ist das Bindeglied in die Stadtverwaltung. Hier liegen Aufgaben wie die Information und Warnung der Bevölkerung, Registrierung und Unterbringung von Betroffenen, Nachsorge oder auch die Bestattungsversorgung. Die auf die Gefahrenabwehr bezogenen Gemeindeprozesse werden hier für die Einsatzvorbereitung aber auch im Einsatz koordiniert (vgl. Ministerie VenJ 2013, S.35).

2.3 Das GRIP-System

In den Niederlanden sind die Führungsstufen durch die Gecoördineerde Regionale Incidentbestrijdings Procedure (GRIP) strukturiert. Die deutsche Übersetzung lautet sinngemäß „koordiniertes regionales Zwischenfallbekämpfungsverfahren“. Dieses Verfahren gliedert sich in die Stufen 0 bis 5, plus der Stufe GRIP-Rijk (Reich).

Die GRIP-Phasen sind nicht gesetzlich verankert, werden jedoch reichsweit angewendet. Durch die fehlende gesetzliche Grundlage kann es zu minimalen regionalen Unterschieden bei der Definition der GRIP-Phasen kommen. Dies ist für die praktische Umsetzung des Systems kein Problem, wie die Einsatzerfahrung zeigt.

Zu den in den Abbildungen verwendeten „Funktionspuppen“ siehe auch Anlage 2.

2.3.1 GRIP 0

Hiermit wird die Führung bei „Standardeinsätzen“ beschrieben. Die Zusammensetzung der Führungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist ereignisbezogen. Es gibt keine feste Standardzusammensetzung und keinen multidisziplinären Einsatzleiter (vgl. Klos 2010, S.33). Die Niederländer sprechen hier vom Motorkapoverleg (Motorhaubenbesprechung).

2.3.2 GRIP 1

Die Stufe 1 wird ausgelöst, sobald für einen oder mehrere Dienste ein Bedarf an strukturierter Koordination festgestellt wird oder ein erhöhter Materialbedarf zur Bewältigung des Schadenereignisses besteht. Es handelt sich um eine routinemäßige Koordination am Einsatzort. Hierzu wird am Schadenort eine technische Einsatzleitung (TEL), das sogenannte Commando Plaats Incident (COPI), eingerichtet (vgl. IFV, S.4-5). Die Führung übernimmt der Leiter COPI (TEL). Der Leiter COPI unterrichtet den Bürgermeister. Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde hat formal die Befehlsgewalt. Jede Sicherheitsregion muss zeitgleich zwei COPI stellen können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Führung in GRIP 1 (in Anlehnung an IFV, S. 8)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Kernbesetzung COPI (in Anlehnung an IFV, S. 8)

2.3.3 GRIP 2

Diese Stufe wird ausgelöst, wenn eine strukturelle Unterstützung der Hilfsdienste von außerhalb des Schadengebietes notwendig ist (Führung aus dem rückwärtigen Bereich). Neben der Gefahrenabwehr vor Ort, geführt durch das COPI oder die COPI`s, sind auch die Folgen des Schadenereignisses zu bekämpfen. Die Niederländer sprechen vom brongebied (Ursachengebiet) und effectgebied (Effektgebiet).

Zusätzlich zu dem aus GRIP 1 bekannten COPI wird in GRIP 2 ein operativ-taktischer Führungsstab, das Regionaal Operationeel Team (ROT), eingerichtet. Die Führung des operativ-taktischen Führungsstabs übernimmt der Leiter ROT. Das ROT nutzt eine ortsfeste Befehlsstelle (vgl. ebd., S.5), zumeist im Gebäude der Sicherheitsregionsbehörde. Den Fachdisziplinen steht jeweils innerhalb der Behörde ein Actiecenter zur Verfügung. In diesem werden jeweils monodisziplinär Aufgaben für die Mitglieder des ROT abgearbeitet. Das ROT ist die höchste operative Führungsstufe. Der Leiter ROT unterrichtet den Bürgermeister. Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde hat formal die Befehlsgewalt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Führung in GRIP 2 (in Anlehnung an IFV, S. 8)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Kernbesetzung ROT (in Anlehnung an IFV, S. 8)

[...]

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Das System der Gefahrenabwehr in den Niederlanden. Vergleich von Führungssystemen in Deutschland und den Niederlanden
Veranstaltung
Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2014
Seiten
33
Katalognummer
V372023
ISBN (eBook)
9783668541658
ISBN (Buch)
9783668541665
Dateigröße
1160 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Facharbeit, Führungssysteme, Feuerwehr Niederlande, höherer feuerwehrtechnischer Dienst, Führungsstufen, Feuerwehr
Arbeit zitieren
Master of Arts Marco Jennißen (Autor:in), 2014, Das System der Gefahrenabwehr in den Niederlanden. Vergleich von Führungssystemen in Deutschland und den Niederlanden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372023

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