Die NS-Gedenkstätte Breitenau als außerschulischer Lernort

Außerschulische Lernorte


Examensarbeit, 2007

86 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Geschichte Breitenaus
1.1 Die Nutzung Breitenaus vor 1933
1.2 Das „frühe Konzentrationslager“ Breitenau 1933 bis 1934
1.2.1 Die Einweisung in das Konzentrationslager Breitenau
1.2.2 Haftgründe
1.2.3 Lageralltag
1.3 Exkurs: „Regionale Parallelwelten“
1.4 Die Auflösung des Konzentrationslagers Breitenau im März 1934

2. Arbeitserziehungslager Breitenau 1940-1945
2.1 Leitung und Organisation des Lagers
2.2 Die Bürokratische Organisation - Die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
2.3. Lageralltag
2.3.1 Das Strafsystem
2.3.2 Entlassungen
2.3.3 Lagerverwaltung, Lagergelände
2.3.4 Die Wachmannschaften
2.4 Unterschiedliche Häftlingsgruppen
2.4.1 Zwangsarbeiter
2.4.2 Schutzhäftlinge deutscher Herkunft
2.4.3 Weibliche Gefangene
2.5 Die Auflösung des AEL Breitenau

3. Zur Bedeutung außerschulischer Lernorte zu den NS-Verbrechen
3.1 Funktionen der NS-Gedenkstätte als außerschulischer Lernort
3.2 Ziele der Gedenkstättenpädagogik
3.3 Formen des pädagogischen Programms in Gedenkstätten

4. Die Gedenkstätte Breitenau
4.1. Gründung der Gedenkstätte
4.2 Die Beschreibung der Gedenkstätte
4.3 Die (neue) Dauerausstellung - Vermittlung mit Moderner Kunst
4.3.1 Die Konzeption des Rundgangs durch die Gedenkstätte
4.3.2 Die Ausstellungsräume
4.4 Pädagogische Programmatik - Was sollen Schüler lernen?
4.5 Zielsetzungen der Kunstausstellung Breitenaus

5. Kritik an dem Medium Kunst in Gedenkstätten

6. Die pädagogische Kommunikation in Breitenau
6.1 Die Transkriptionsregeln (GAT)
6.2 Die Transkriptionsausschnitte
6.2.1 Interpretation des ersten Transkriptauszugs
6.2.2 Interpretation des zweiten Transkriptauszugs
6.2.3 Interpretation des dritten Transkriptauszugs
6.3 Befunde und Schlussfolgerungen

7. Didaktische Legitimation und Überlegungen

8. Vor- und Nachbereitung des außerschulischen Lernorts Breitenau im Geschichtsunterricht
8.1 Inhaltliche Vorbereitung des Gedenkstättenbesuches
8.2 Didaktische und methodische Vorbereitung

9. Lernzielbestimmung
9.1 Frühes Konzentrationslager Breitenau
9.2 Arbeitserziehungslager Breitenau
9.3 Die Gedenkstätte
9.4 Funktionen einer Gedenkstätte
9.5 Die moderne Kunstausstellung
9.6 Soziale Lernziele

10. Für welche Lerngruppe ist der außerschulische Lernort geeignet?
10.1 Welche Methoden eignen sich?
10.2 Forschend-entdeckendes Lernen - „Spurensuche“
10.3 Handlungsorientierte Arbeitsformen
10.4 Problemorientiertes Lernen
10.5 Projektorientiertes Arbeiten
10.6 Auf welche Materialien kann zurückgegriffen werden?
10.7 Nachbereitung des Gedenkstättenbesuches Breitenaus

11. Themenvorschläge für einen Unterricht zur Vor- und Nachbereitung des Gedenkstättenbesuches Breitenau

12. Fazit

13 Literaturverzeichnis:

14. Abkürzungsverzeichnis:

15. Bildnachweise:

16. Tabellennachweis:

„Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung“.1

(Theodor Adorno, W.)

Einleitung

„Je weiter die Menschheit sich von Auschwitz entfernt, desto näher tritt dieses Ereignis, die Erinnerung an dieses Verbrechen an uns heran“.2

Zum zweiundsechzigsten Mal jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs und die breite Aufmerksamkeit in Rundfunk und Fernsehen, welche der Shoah3 mit Legitimität zuteil wird, ist in der Bundesrepublik Deutschland bisher ungebrochen. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Shoah gehört zum politischen bundesrepublikanischen Selbstverständnis und dreht sich hauptsächlich um die Frage der angemessenen Erinnerung an ihre Opfer und den aus den NS-Verbrechen zu ziehenden Lehren für die Menschlichkeit. Doch in welcher Form kann man aus der Geschichte des Nationalsozialismus lernen, in einer Zeit der allmählichen Historisierung der Shoah und anderen nationalsozialistischen Verbrechen? Aus Auschwitz - der Zäsur der Moderne - lernen, heißt sich mit Fragen der Moral, Ethik, und den Menschenrechten und -pflichten bewusst auseinanderzusetzen. Ein Lernen aus der Geschichte, um ein „zweites Auschwitz“ in Zukunft zu verhindern, „beginnt in der Schule und in der Einrichtung und Pflege von Stätten des Gedenkens“.4 Dieses Bewusstsein, dass ein zweites Auschwitz nach Adorno möglich ist, ist unabdingbar um derartige Mechanismen „der Banalität des Bösen“ aufzuzeigen und zu verhindern.5 Eine normative Auseinandersetzung der Pädagogik mit möglichen Formen der Tradierung der NS-Verbrechen ist für eine zukünftige präventive „Erziehung nach Auschwitz“6 im schulischen und außerschulischen Bereich wichtig. Die außerschulische Jugendbildung arbeitet kooperativ mit der Schule am Ort der nationalsozialistischen Verbrechen zusammen und stellt sich den Herausforderungen Kindern und Jugendliche darüber aufzuklären. Als Form des Gedenkens verstehen sich die Gedenkstätten der NS-Verbrechen, die mit ihrer Arbeit versuchen, gegen das Verdrängen

und Vergessen vorzugehen und sehen sich in der Verantwortung der Opfer gegenüber. Sie

sind Stätten des Gedenkens, Mahnens und Lernens. Das Ziel der Gedenkstättenpädagogik ist nicht die bloße kognitive Wissensvermittlung der NS-Geschichte, sondern eine moralische Verurteilung der Shoah und allen NS-Verbrechen. Im Bereich der außerschulischen Bildung und des Geschichtsunterrichts geht es ferner um die Frage, wie sich sowohl am Ort des Geschehens als auch in Gedenkstätten moralisch-affektive Haltungen der Heranwachsenden fördern und in richtige Bahnen lenken. Es bedarf neue Zugänge zur NS-Vergangenheit, um den öffentlichen und curricularen Anforderungen gerecht zu werden. Ein neues Medium in manchen Gedenkstätten ist unter anderem die moderne Kunst, welche auf affektiver Ebene eine Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen und der Shoah anstrebt. Die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrations- und Arbeitserziehungslagers Breitenau bei Kassel verwendet in ihrer Ausstellung moderne Kunst, um über die nationalsozialistischen Verbrechen vor Ort nach den gesellschaftlichen und politischen Ursachen zu fragen. Dabei wird mit der Ausstellung der Versuch unternommen, auf affektiver Ebene, an die Lebenswelt der Schüler7 anzuknüpfen. Die modernen Kunstexponate verbinden historische Quellen und die Lebenswelt der Schüler und somit Vergangenheit und Gegenwart an einem Ort. Breitenau wurde erst in den frühen 80er Jahren von einer Hochschulgruppe „wiederentdeckt“. Lange Zeit waren die damaligen Funktionen dieses Ortes als frühes Konzentrationslager und Arbeitserziehungslager verdrängt worden - Breitenau ein Paradebeispiel für einen eher passiven Umgang mit der NS-Geschichte.

In der vorliegenden fachdidaktischen Examensarbeit wird, neben der Geschichte des ehemaligen Konzentrationslagers und Arbeitserziehungslager Breitenau von 1933-1945, der Fokus auf die pädagogische Konzeption der Ausstellung gelegt, sowie der Versuch unternommen, didaktisch-methodische Angebote für die Vor- und Nachbereitung von Gedenkstättenbesuchen anzubieten. Hierfür werden unter anderem Transkripte verwendet, die im DFG-Projekt: „Der Umgang mit Paradoxien politisch-moralischer Erziehung“ (2005-2007) in der Gedenkstätte Breitenau angefertigt wurden. In diesem Projekt von Prof. Dr. Radtke und Dr. Proske werden die Strukturprobleme, die Antinomien, Paradoxien und Aporien in der pädagogisch-moralischen Kommunikation in schulischen und außerschulischen Lernorten untersucht und mit Hilfe von Transkripten interpretiert. Ich arbeitete als studentische Hilfskraft von 2005-2007 in diesem DFG-Projekt und meine Hauptaufgabe bestand darin Transkripte anzufertigen.

Die reinterpretierten Transkriptauszüge werden zum einen verwendet, um die black-box

der Kommunikation in der Gedenkstätte Breitenau ansatzweise zu öffnen, zum anderen, um auf mögliche Chancen und Risiken bei dem Besuch dieses außerschulischen Lernorts hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird überlegt, inwiefern sich diese Gedenkstätte für die bewusste Auseinandersetzung der NS-Verbrechen mit Haupt- oder Realschülern eignet und was in der Vor- und Nachbereitung dieses Ortes im Geschichtsunterricht geleistet und berücksichtigt werden muss. Die vorliegende schriftliche Abhandlung möchte nicht die Effektivität außerschulischen Lernens für den Geschichtsunterricht, sondern die Formen seiner Vor- und Nachbereitung diskutieren. Die verwendete Forschungsliteratur über die Geschichte Breitenaus stützt sich auf die wenigen Monographien und Aufsätze, die von der Gedenkstättenleitung veröffentlicht wurden.8

1. Die Geschichte Breitenaus

1.1 Die Nutzung Breitenaus vor 1933

Das alte Benediktinerkloster, welche sich an der Fulda und Eder befindet, wurde bereits im Jahre 1527 durch Landgraf Phillip aufgelöst und wurde fürstliches Hofgut. Jenes wurde 1831 staatlicher Besitz im Schwalm-Eder Kreis, jedoch blieb die alte Klosterkirche in ihrer Funktion erhalten. Bereits im Jahre 1874 wurde durch den Kommunalen Bezirksverband im Regierungsbezirk Kassel die Korrektions- und Landarmanstalt in Breitenau, auf dem Gelände des ehemaligen Klosters, gegründet.9 Im Jahre 1911 wurden Sträflinge aus der Region Kassel in Breitenau untergebracht. Vor der nationalsozialistischen Machtergreifung war Breitenau ein Ort der so genannten „Korrektion“ - der Umerziehung von gesellschaftlich unerwünschten Randgruppen wie Prostituierten, Sinti und Roma, Zuhältern und Sträflingen.10

1.2 Das „frühe Konzentrationslager“ Breitenau 1933 bis 1934

Bereits wenige Wochen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 zum Anlass genommen, im Rahmen der „ Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“11 vom 28. Februar 1933, des „ Gesetzes

zur Behebung der Not von Volk und Staat“ 12 vom 23. März 1933, sowie der „ Zerschlagung

der Gewerkschaften“ vom 2. Mai 1933 im ganzen deutschen Reich so genannte politische Gegner, ohne eine richterliche Verurteilung zu verhaften und sie in Schutzhaft zu stellen.13 Die Verordnungen beschnitten gänzlich die Persönlichkeitsrechte und der Staat entwickelte sich zunehmend zu einem Überwachungsapparat.14 Nach dem §15 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 verstand man unter dem Begriff der Schutzhaft eine polizeiliche Verwahrung, um den Häftling erstens zum eigenen Schutz, zweitens um bereits aufgetretene „ Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ wiederherzustellen und „ zukünftige Gefahren“ zu beseitigen.15 Nach dem damaligen Gesetz, aus der Zeit der Weimarer Republik, musste der Schutzhäftling innerhalb von 24 Stunden aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen oder diesen vor ein ordentliches Gericht geführt werden.16 Die Notverordnungen führten zu Massenverhaftungen und zur Einrichtung von so genannten Schutzhaftstellen, da die Polizeigefängnisse bald überfüllt waren.17 Im Zuge der durchgeführten Verhaftungswellen wurden die ersten Konzentrationslager für politische Feinde und Schutzhäftlinge errichtet.18 In diesem Zusammenhang wurde am 16. Juni 1933 im ehemaligen Kloster und Arbeitshaus Breitenau ein „Konzentrationslager für politische Schutzhäftlinge“ auf Anordnung des Kasseler Polizeipräsidenten Fritz von Pfeffer installiert.19 Breitenau war somit das erste Konzentrationslager in der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Der Bezirksverband Kassel und der Polizeipräsident Fritz von Pfeffer waren für die Einweisungsgründen der Häftlinge und Organisation des Lagers verantwortlich.20 Bis 1934 lag die Verwaltung und Überwachung bei den vom regionalen Polizeipräsidium eingesetzten Polizeikommando21, somit nicht direkt bei der SA und SS. Allerdings wurden die Wachmannschaften für dieses regional eingerichtete Konzentrationslager von der SA bis zum 8. August 1934 gestellt.22 Danach wurde die Wachmannschaft von der SS gestellt und immer wieder an die Belegung des Lagers angepasst.23

Das Konzentrationslager Breitenau gehörte zu den ersten ((neben den Lagern Börgermoor, Dachau, Breslau-Dürrgoy, Esterwegen, Fuhlsbüttel, Heuberg (Baden), Kemna (Wuppertal- Barmen), Kislau (Baden), Lichtenburg, Moringen, Oranienburg, Osthofen, Sonnenburg und Ulm-Kuhberg)).24 Diese unterschieden sich von den später eingerichteten Konzentrationslagern zum Beispiel von den SS-Konzentrationslagern Sachsenhausen oder Buchenwald etc. Die Existenz der frühen Konzentrationslager wurde in der Presse nicht verheimlicht, um somit potenzielle Kritiker des NS-Regimes zu warnen25 und diese in Listen als „Volksfeinde“ zu diffamieren. Die ersten politischen Schutzhäftlinge, die als „Volksfeinde“ deklariert waren, vornehmlich Parteimitglieder und Funktionäre der Sozialdemokratischen Partei und der Kommunistischen Partei Deutschlands, wurden ab dem 19. Juni 1933 in Breitenau eingewiesen. Es gab neben diesen Gruppen noch andere inhaftierte politische Gegner des Nationalsozialismus in Breitenau, welche durch die so genannte „Schutzhaft“ mit Gewalt aus dem öffentlichen Leben entfernt wurden. In der Region Kassel wurden im Zeitraum März bis April 1933, neben Breitenau, mehrere Schutzhafteinrichtungen errichtet.26 Teilweise wurden diese von dem Regierungsbezirk Kassel, somit durch die Polizei, auf der anderen Seite von der NSDAP und deren Gruppierungen eingerichtet.27 In diesem Zusammenhang muss zwischen den privaten und unter SA und SS geführten und staatlichen Schutzhaftstellen im Zeitraum 1933-1934 unterschieden werden.28 Der Umgang mit den so genannten Schutzhäftlingen in den staatlichen Konzentrationslagern war als in den provisorisch eingerichteten privaten der SA und SS, da man vorerst auf rechtsstaatliche festgelegte Ordnungen und Regeln zurückgriff.29 Die früheren Konzentrationslager waren Orte der Demütigungen, Schikanen und Misshandlungen; durch harte Arbeit sollte der Willen des „Volkfeindes “ für die nationalsozialistische Ideologie gefügig gemacht werden.30 Das Vorhaben des Kasseler Polizeipräsidenten Pfeffers im Regierungsbezirk Kassel ein Konzentrationslager zu errichten, wurde erstmalig in der schriftlichen Korrespondenz mit dem Regierungspräsidenten in Kassel am 27. Mai 1933 bekundet.31

Für die Aufnahme in die „Anstalt“, wie die Landesarbeitsanstalt Breitenau genannt wurde32, kamen (…) „grundsätzlich nur solche Schutzhäftlinge in Betracht, die voraussichtlich längere Zeit - mindestens 4 Wochen - festgehalten werden müssen“.33 In dem genannten Zeitraum 1933-1934 wurden insgesamt 457 Schutzhaftgefangene in Breitenau inhaftiert.34 Das Konzentrationslager Breitenau war in der Anfangszeit eine staatliche finanzierte und geführte Einrichtung bis zur vollständigen Umstrukturierung der Ämter auf regionaler und reichsweiter Ebene durch die NSDAP.35 Es bot sich eine Weiterführung förmlich an und man griff auf die tradierten Haftformen zurück, da die Räumlichkeiten in Breitenau schon vor 1933 als Arbeitshaus genutzt wurden.

1.2.1 Die Einweisung in das Konzentrationslager Breitenau

Die Einweisung in das Konzentrationslager Breitenau war ein schneller, behördlicher Vorgang. Von Seiten des Kasseler Landrats oder des Oberbürgermeisters wurde eine Anfrage an den Polizeipräsidenten Pfeffer gestellt, ob über einen bestimmten „politischen Feind“ Schutzhaft verhängt werden könne. Zuvor befand sich der zukünftige Schutzhäftling in örtlichem Polizeigewahrsam. Willigte der Polizeipräsident ein, so kam der Beschuldigte umgehend nach Breitenau.36 Die „politischen Feinde“ wurden oftmals von der Bevölkerung als solche denunziert, wenn jene entweder oppositionelle politische Ämter innehatten und Anhänger einer von der NSDAP verbotenen Parteien waren, oder öffentlich die Regierung kritisierten.37 Weit über 95 Prozent der Inhaftierten kamen aus dem Raum Kassel und Hanau.38 Die meisten der ersten Schutzhäftlinge führten handwerkliche Berufe aus39, stammten also nicht aus der Oberschicht. Unter den verhafteten sozialdemokratischen Funktionären befanden sich aber auch prominente Repräsentanten aus der Region Kassel.40 In den zeitgenössischen Pressemitteilungen 1933 wurde die Schutzhaft von politischen Feinden allgemein gerechtfertigt.41 Es lassen sich zynische Bemerkungen in den Berichten über Breitenau und ihren Schutzhäftlinge aufzeigen, dass dort ihre „bisher größtenteils brachliegende Arbeitskraft nutzbringender

Beschäftigung zugeführt wird.“ 42 Neben Verharmlosung des Alltags der Schutzhäftlinge, wurden Einzelbiographien politischer Feinde in lokalen Zeitungen veröffentlicht.43 Insgesamt haben die Häftlinge, laut einer Landeszeitung vom 23. Juni 1933, ein „recht erträgliches Dasein, das zum Teil über dem Niveau dessen liegt, was sie in früheren Zeiten gewohnt waren.“ 44 Über „körperliche Züchtigungen“ der Häftlinge, sowie über Misshandlungen und Folter war in den Berichten nicht die Rede. Nur das jene „sinnvolle Arbeiten“ verrichteten, ohne einem so genannten Volksdeutschen die Arbeit wegzunehmen, wurde in der regionalen Presse thematisiert.45 In den Artikeln wird das Konzentrationslager Breitenau lediglich verharmlosend als ein „vorübergehendes Erziehungslager“ dargestellt.46 Bei der Bevölkerung sollte der Eindruck erweckt werden, dass die Schutzhäftlinge menschlich behandelt würden und einer für die deutsche Volksgemeinschaft sinnvolle Arbeit nachgehen. Die Schutzhäftlinge wurden an regionale Firmen ausgeliehen und mussten unter anderem im Straßen- und Wegebau und in der Landwirtschaft arbeiten.

1.2.2 Haftgründe

Die Anhänger der SPD und KPD bildeten die größte Gruppe der Schutzhäftlinge in Breitenau.47 Sobald man Mitglied einer oppositionellen Partei war und diese öffentlich gegen die NSDAP vertrat, wurde man umgehend als „politischer Feind“ diffamiert und inhaftiert.48 Dabei ging es der nationalsozialistischen Führung darum, jedwede Kritik im Keim zu ersticken. Für diese Gruppe sah man eine lange Schutzhaft vor.49 Dem zu erklärte man die Funktionäre der KPD und SPD oftmals des Hoch- und Landesverrates schuldig.50 Dagegen sollten so genannte „untergeordnete Mitläufer der KPD und SPD “ nur vorübergehend inhaftiert werden.51 Neben der Parteimitgliedschaft war auch jedes „aufmüpfige“ Verhalten bereits ein sofortiger Inhaftierungsgrund. Diese Gruppe, welche auf Grund von (…) „Beleidigung von Mitgliedern der Reichs- und Staatsregierung, der SA und SS“ 52 auffällig geworden war, sollte durch „erzieherische Maßnahmen“ in der Schutzhaft im „nationalsozialistischen Geiste“ durch schwere Arbeit umerzogen und gefügig gemacht werden. Neben diesen genannten Gruppen wurden viele politische Amtsinhaber und Mandatsträger53 des früheren Kasseler Kommunallandtags in Breitenau inhaftiert, um somit deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. In der „Kasseler Post“ von 1941 heißt es zynisch:

„Bei dem Rundgang sah man unter den Häftlingen manch bekanntes Gesicht von Leuten, die früher einmal im Kasseler Stadtparlament eine bedeutende Rolle spielten und deren Namen mit dem folgeschweren Wirken des Marxismus in Kassel unlösbar verbunden sind“. 54

In den meisten Fällen wurden die Schutzhäftlinge ohne eine richterliche Verurteilung ihren bürgerlichen Rechten entzogen und inhaftiert. Wenn es zu einer Verhandlung vor einem örtlichen Gericht kam, so stand die Schuld des Angeklagten im Vorneherein fest.55 Mit diesen Schauprozessen wollte man ein Exempel statuieren, um die Bevölkerung zum „richtigen Verhalten gegenüber Volk und Vaterland“ zu erziehen. Später im Rahmen des Parteienverbots häuften sich die Verhaftungswellen und die staatlich organisierten Razzien. Man unterschied zwischen zwei Gruppen, denjenigen, die sich formen ließen und die nationalsozialistische Idee verinnerlichten, und den „Radikalen“56, die ihr widerstanden.

Ein weiterer Grund für eine Inhaftierung in den ersten Konzentrationslagern war die jüdische Abstammung. In den ersten Tagen des Konzentrationslagers Breitenau wurden Juden als „Volksschädlinge“ inhaftiert, denen eine intime Beziehung mit deutschen Frauen nachgesagt wurde.57 Das antisemitische Motiv spielte allerdings in den ersten Jahren des Konzentrationslagers Breitenau keine entscheidende Rolle.58 Zum Beispiel rückten jüdisch stämmige Parteianhänger sozialdemokratischer Parteien sofort in das Visier des NS- Überwachungsapparates. In den nachfolgenden Jahren wurden antisemitische Verordnungen und Gesetze bis zur Deportationen in Vernichtungslager verschärft. Im Rahmen der „Abrechnung“, breit geplante und durchgeführte Razzien, wurden seit der

Machtergreifung überall im Land politische Feind der Nationalsozialisten verfolgt, gefoltert und liquidiert.59 Unter den „Schutzhäftlingen“ im Konzentrationslager Breitenau befanden sich hauptsächlich Männer, jedoch wurden im Frauenhaus Frauen in Schutzhaft gestellt.60 Die „humane“ Form der „Erziehung“ in Konzentrationslagern, sowie das Trennen der Feinde von der „Volksgemeinschaft“, wurden öffentlich angepriesen.61

1.2.3 Lageralltag

Die Haftbedingungen, die im Konzentrationslager Breitenau vorherrschten, waren laut Zeugenberichten ehemaliger Häftlinge, im Vergleich zu anderen KZ „aushaltbar“.62 Auf den ersten Blick verwundert diese Aussage, da auch in den Anfangszeiten Breitenaus bis 1934 die Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen in kleinen überfüllten Zellen eingepfercht wurden und auf provisorischen Betten zu mehreren oder auf dem Boden schlafen mussten. Das hängt vermutlich damit zusammen, dass man in Breitenau an tradierte Haftbedingungen anknüpfte. Bis heute ist nicht geklärt, ob die Häftlinge eine Lageruniform tragen mussten, hier liegen unterschiedliche Aussagen von Zeitzeugen vor.63 Manchmal war es einzelnen Häftlingen gestattet, Besuche für kurze Zeit, in Anwesenheit der Aufseher, zu empfangen. Allgemein wurden die Häftlinge von Anfang an in zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen in die der so genannten „Unverbesserlichen“, zum anderen in „Gemilderte“.64 Es ist von einem fließenden Wechsel zwischen den beiden Kategorien auszugehen. Die Häftlinge bildeten keinesfalls eine homogene Gruppe; vielmehr distanzierten sich unterschiedliche Gruppen voneinander wie zum Beispiel Sozialdemokraten von Kommunisten.65 Insgesamt herrschte ein willkürlicher Umgang mit den politischen Häftlingen, besonders mit den Kommunisten. Neben schweren körperlichen Misshandlungen, Essensentzug, Einzelhaft in einer Dunkelzelle standen Kollektivstrafen im Lager Breitenau an der Tagesordnung.66

1.3 Exkurs: „Regionale Parallelwelten“

Das Konzentrationslager Breitenau war keine losgelöste Strafeinrichtung, sondern befand sich in unmittelbarer Nachbarschaft des kleinen Ortes Guxhagens. Umliegende Firmen und landwirtschaftliche Betriebe bezahlten für die günstigen Arbeiter aus Breitenau.67

Infolgedessen wurde eine jahrzehntlange Tradition seit 1874 fortgeführt, Sträflinge zur gemeinnützigen Arbeit in Betrieben zu vermieten. Nach dem Morgenappell wurden die Schutzhäftlinge von bewaffneten Wachleuten zu ihren Arbeitsplätzen in örtliche Betriebe in der Region Kassel geführt und abends wieder abgeholt. Scheinbar waren täglich durch den Ort marschierende Arbeitskollonen von Schutzhäftlingen für die Bevölkerung etwas Alltägliches.68 Fortwährend begegneten sich diese Parallelwelten, zum einen das bäuerliche Leben der Guxhagener, zum anderen das unmenschliche der Schutzhäftlinge Breitenaus. Indoktriniert durch die nationalsozialistische Propaganda, dass „Volksfeinde“ sich durch gemeinnützige Arbeit, in ihrem Interesse, auf die Idee ihrer „Volksgemeinschaft“ zurückbesinnen können, übersahen die Menschen in Guxhagen bewusst öffentliche Demütigungen und Misshandlungen der Schutzhäftlinge Breitenaus. Es ist zu vermuten, dass der Profit mit den gemieteten Schutzhäftlingen dazu führte, dass die Bevölkerung über vieles hinweg sah. Man muss sich auch vor Augen führen, dass das Konzentrationslager Breitenau für die Region Guxhagens der größte Arbeitgeber war und zahlreiche Bedienstete, sowie die SA- und SS-Wachmannschaften aus der unmittelbaren Umgebung stammten.69 Das Zusammentreffen der genannten Parallelwelten fand jeden Sonntag im Gottesdienst in der ehemaligen Klosterkirche, auf dem Gelände des Konzentrationslagers Breitenau ihren Höhepunkt. So feierten Gemeinde und einzelne bewachte Häftlinge in der ehemaligen Klosterkirche den Gottesdienst zusammen, während im Westteil, durch eine Mauer getrennt sich im Hauptgebäude des Konzentrationslagers noch andere inhaftierte „politische Gegner“ in Gefängniszellen befanden. (Siehe Anhang 5) Inwiefern die Häftlinge für die Teilnahme am Gottesdienst ausgesucht wurden, ist unklar. Es ist anzunehmen, dass in dem Strafsystem des Lagers die Teilnahme an dem Gottesdienst eine „Belohnung“ für einzelne Häftlinge war.

Die „ Dissidenten “, wie es in einem Zeitungsartikel heißt, sollten durch die regelmäßige Teilnahme an dem Gottesdienst zur Ordnung gezüchtigt werden.70 Während des Gottesdienstes waren die Schutzhäftlinge von der Gemeinde getrennt. Es war für die Gemeinde scheinbar nichts ungewöhnliches, dass das Kirchengebäude, neben seiner Funktion als Gotteshaus, ein Gefängnis beherbergte.71

1.4 Die Auflösung des Konzentrationslagers Breitenau im März 1934

Bei näherer Untersuchung der Belegungszahlen des Konzentrationslagers ist ab Herbst 1933 ein immer höher werdender Abgang von Schutzhäftlingen und anderen Insassen festzustellen. Dieser Befund ist mit der Errichtung von größeren Konzentrationslagern im Deutschen Reich zu erklären.72 Ein Großteil der Häftlinge wurde nach einem Zeitraum von vier bis acht Wochen entlassen oder in ein großes Konzentrationslager deportiert.73 In diesem Zeitraum wurde der Oberpräsident in Kassel vom preußischen Innenminister aufgefordert, eine bestimmte Anzahl an politischen Schutzhäftlingen umgehend in staatliche Konzentrationslager, unter anderem im Lager Sonnenburg bei Küsterin zusammen zu ziehen.74 Vom 17. Oktober 1933 bis zur Schließung Breitenaus im März 1934 wurden insgesamt 78 Schutzhäftlinge in die Konzentrationslager Börgermoor, Esterwegen, Sonnenburg sowie Lichtenburg „überführt“.75 Parallel zu den abgehenden Schutzhäftlingen in größere Konzentrationslager wurden nach der Erlassung des „ Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßnahmen zur Sicherung und Besserung“ 76 im November 1933 andere Delinquenten und Korrigenden in Breitenau inhaftiert. Am 17. März 1934, der Tag der Lagerauflösung, befanden sich insgesamt noch 36 Schutzgefangene und drei SS-Wachmänner in Breitenau.77 Vorangegangene schriftliche Korrespondenzen zwischen dem Preußischen Minister des Inneren und dem Kasseler Oberpräsident spiegeln die Entwicklung des Aufbaus von Groß- Konzentrationslagern im Deutschen Reich wider. In einem Schreiben vom Juli 1933 wird von Seiten des Preußischen Innenministers eine vorübergehende Inhaftierung von Schutzhäftlingen in Breitenau, bis zur Fertigstellung des Moorlagers in der Region Osnabrück betont.78 Immer wieder beantragte der Kasseler Oberpräsident, wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Interessen für die Region, ein weiteres Bestehen des Konzentrationslagers Breitenau als Schutzhaftstelle, 79 auch nach der Fertigstellung größerer Lager. Der wirtschaftliche Faktor spielte dabei eine entscheidende Rolle. Nicht nur die Möglichkeiten Schutzhäftlinge als billige Arbeitskräfte an regionale Betriebe zu vermieten, sondern auch die günstige Nutzung Breitenaus als Gefängnis zahlte sich für die Umgebung Kassel aus. Dieses Anliegen wurde bis März 1934 vom Preußischen Innenministerium gebilligt. Daneben ist zu vermuten, dass die Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner des NS-Regimes nach März 1934 stärker zentralisiert wurde, d.h. bis zur vollständigen nationalsozialistischen Machtumstrukturierung des Deutschen Reichs, musste auf regional geführte Konzentrationslager zurückgegriffen werden.

2. Arbeitserziehungslager Breitenau 1940-1945

Seit der Schließung im März 1934 war Breitenau wieder bzw. weiterhin als „Landesarbeitsanstalt und Landesfürsorgeheim“ genutzt worden. Im Sommer 1940 wurde in Breitenau ein Arbeitserziehungslager eingerichtet, um Zwangsarbeiter „umzuerziehen“, die gegen NS-Arbeitsvorschriften verstoßen. Insgesamt sind 106 Arbeitserziehungslager im Deutschen Reich, sowie in den besetzten Gebieten nachweisbar.80 Breitenau war eines von insgesamt sechs hessischen Arbeitserziehungslagern ((neben Affoldern, Biblis, Griesheim, Heddernheim sowie Hirzenhain)).81 Als so genannte Arbeitserziehungslager (AEL) wurden die 1940 von der Gestapo eingerichteten Lager bezeichnet, in denen ausländische Zwangsarbeiter bis zu 56 Tagen, mit Verlängerungsmöglichkeiten inhaftiert wurden, die ihrer „Arbeitspflicht“ nicht nachkamen. Obwohl die dortigen Verhältnisse mit denen der Konzentrationslager vergleichbar waren, galten sie als im nationalsozialistischen Jargon als „Vorstufe zu Konzentrationslagern“ 82 und unterlagen einzelnen regionalen Gestapostellen. Arbeitssaboteure und Arbeitsunwillige sollten in den AEL zur zukünftigen Arbeit diszipliniert und erzogen werden. Offenbar wollte man mit dem harten Vorgehen gegen ausländische Arbeitsverweigerer ein Exempel statuieren, um andere abzuschrecken. Die Arbeitserziehungslager waren nur eines von zahlreichen Disziplinierungs- und Strafmitteln. Oftmals gingen Verwarnungen, Geldstrafen und körperliche Misshandlungen der Inhaftierung in Arbeitserziehungslagern voraus.83 Allerdings bedeutet das nicht, dass die körperlichen Misshandlungen an ausländischen Zwangsarbeitern und anderen Häftlingen in den AEL nach der Inhaftierung ihr Ende fanden. In dem Befehl des Reichsführers der SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Heinrich Himmler vom 28. Mai 1941 „ sollte im Interesse der Wehrkraft des deutschen Volkes gegen ausländische Arbeitsverweigerer mit allen Mitteln entgegengetreten werden“. 84 Zynisch heißt es ebenfalls in dem gleichen Befehl, dass die Arbeitserziehungslager ausschließlich zur Aufnahme von „ Arbeitsverweigerern und arbeitsunlustigen Elementen“85 bestimmt seien, sowie deren Einweisung einen „Erziehungszweck“ verfolge und somit nicht als Strafmaßnahme gelte.86 Anders konterkariert das Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, SS-Obergruppenführer Kaltenbrunner im Mai 1944 die Situation in den AEL als Strafmaßnahme:

„Die Arbeitsbedingungen und die Lebensverhältnisse für die Insassen sind im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager. Dies ist notwendig, um den gewünschten Zweck zu erreichen und möglich, da die Unterbringung der einzelnen Schutzhäftlinge im allgemeinen nur einige Wochen, höchstens wenige Monate dauert.“ 87

Wurde der „gewünschte Zweck“, die Arbeitsverweigerer in den AEL gefügig zu machen, nicht gereicht, so veränderte sich, maximal nach einer Haftzeit von acht Wochen, deren Status zu Schutzhäftlingen und konnten in ein Konzentrationslager überführt werden.88 Ebenfalls fungierte Breitenau unter anderem als Durchgangs- und Sammellager für Gestapo-Häftlinge und weiteren bevorstehenden Deportationen z.B. in das Konzentrationslager Buchenwald.89 In diesem Zusammenhang wurden neben Arbeitsverweigerern auch politische Gegner in Arbeitserziehungslager solange inhaftiert, bis über ihr weiteres Schicksal entschieden wurde.90 Zur weiteren Bestrafung wurden die Schutzhäftlinge in größere Konzentrationslager, als so genannte „AE-Häftlinge“ deportiert. Zum Großteil wurden in Breitenau polnische Zwangsarbeiter, neben anderen Ausländern, inhaftiert. Die AEL-Haft entwickelte sich zunehmend zu einem neuen arbiträren Herrschafts- und Kontrollinstrument des NS-Regimes, die im Kriegsverlauf immer weiter auf die einzelnen Häftlingsgruppen angepasst wurde.

2.1 Leitung und Organisation des Lagers

Die Leitung des neu eingerichteten Arbeitserziehungslagers Breitenau unterstand der Kasseler Gestapozentrale. Für die Verwaltung und Organisation des Lagers wurde auf die langjährigen Mitarbeiter des Kommunalen Bezirksverbands zurückgegriffen.91 Ähnlich wie in den Jahren 1933-1934 knüpfte die Gestapo an Erfahrungen mit Schutzhaftgefangenen in Breitenau an. Erneut wurden die seit längerer Zeit bestehenden Hafträume Breitenaus von der Gestapo genutzt, um Arbeitsunwillige, andere politische Gegner und so genannte „Volksschädlinge“ zu inhaftieren und sie im „nationalsozialistischen Geiste zu erziehen“.

Allerdings sind, bei näherer Untersuchung, wesentliche Unterschiede zwischen der Organisation und Verwaltung des früheren KZ und des späteren AEL Breitenau feststellbar. Erstens wurden für das frühe KZ Breitenau die Wachmannschaften von der SA zur Verfügung gestellt. Zweitens wurden ab 1940 das dortige Personal, sowie mehrere ortsansässige Aufseher, vermutlich aus Kostengründen, übernommen, die bereits seit Jahren im Arbeitshaus Breitenau arbeiteten. Somit war die von 1933 bis 1934 bestandene Trennung zwischen Konzentrationslager und Landesarbeitsanstalt nun abgeschafft, da der Bezirksverband die Zuständigkeit innehatte.92 Damaliger Direktor der Landesarbeitsanstalt Breitenaus war der Landesinspektor des Bezirksverbands Georg Sauerbier, der in engem Kontakt mit den Gestapostellen stand.93

2.2 Die Bürokratische Organisation - Die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen

Die allgemeinen bürokratischen Einweisungsverfahren wurden im Laufe des Krieges vereinfacht, und somit kam es zwischen der Gestapo in Kassel und anderen Behörden und Institutionen zu einer nahtlosen Kooperation. Dies spräche für ein, bis ins kleinste Detail, organisiertes nationalsozialistisches Verfolgungs- und Strafsystem. Anhand der Schriftwechsel zwischen der Kasseler Gestapozentrale und mehreren Behörde über einzelne Häftlinge, wie zum Beispiel Arbeitsämtern, Krankenkassen, Gesundheitsbehörden, einzelnen Firmen und Polizeistellen, kann man das ausgeklügelte nationalsozialistische Strafsystem belegen. Das Arbeitserziehungslager Breitenau wurde wie ein wirtschaftlicher Betrieb organisiert, und man versuchte auf perfide Art und Weise aus so genannten „Volksschädlingen“ Profit zu schlagen. In diesem Zusammenhang wurde zum Beispiel vom Fuldaer Finanzamt dem Lager Breitenau in einem Schriftwechsel gebrauchte Schuhe von ermordeten Juden angeboten94, die für die Häftlinge in Breitenau geordert wurden.

Neben der Abwicklung der Transportkosten der nach Breitenau deportierten Häftlinge, über die so genannte Transportbehörde - der Kasseler Landrat - wurden verschiedene Behörden zum Beispiel über den Krankheitszustand der Häftlinge und den bevorstehenden Arbeitseinsatz in den Betrieben etc. informiert. (Vgl. Anhang 3.3)

Die Lagerleitung Breitenaus stand in einem regen Kontakt mit der Kasseler Gestapozentrale und anderen Behörden und Institutionen, was briefliche Korrespondenzen belegen. Neben Arbeitsämtern, welche die Vergabe der Zwangsarbeiter an örtliche Betriebe koordinierten, kannten einzelne Polizeistellen, Krankenhäuser und Firmen die Abläufe und den Lageralltag Breitenaus.95 Über jeden Häftling wurde eine Akte geführt. (Vgl. Anhang 3 und 3.4) Diese behördlichen Schritte beweisen, dass Menschen aus der Bevölkerung über die Zustände und den unmenschlichen Umgang mit so genannten Volksschädlingen wussten und zu ihrer Verfolgung und Eliminierung beitrugen.

Die einzelnen Verwaltungsabläufe für bevorstehende Deportationen zeigen die perfekte bürokratische Zusammenarbeit mehrerer Ämter, sowie die Technisierung des NS- Verfolgungsapparates. Im Falle einer nicht erfolgreichen Disziplinierung des „Dissidenten“ im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie wurde die Kasseler Gestapozentrale von der Lagerleitung Breitenaus kontaktiert. Nach einer Untersuchung durch einen Sachbearbeiter wurde entweder über eine Verlängerung der Haftzeit oder Verhängung einer weiteren Schutzhaft entschieden (siehe Schutzhaftbefehl, Anhang 3.5), oder es wurde ein begründeter Antrag für eine Deportation an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin gestellt. Die meisten Deportations-Anträge wurden umgehend an die Kasseler Gestapozentrale telegraphisch zurück übermittelt, und anschließend wurde der Transport des Delinquenten von dem Landrat in Mellungen organisiert und bei der Reichsbahn beantragt. Anfallende Transportkosten wurden an den Kasseler Regierungspräsidenten übermittelt. Folglich wurde die Lagerleitung in Breitenau über den Termin der Deportation des Häftlings in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der verschärften so genannten „Polenerlasse“ konnte ab Mai 1943 jede Gestapostelle ohne Genehmigung durch die RSHA über polnische Zwangsarbeiter Schutzhaft verhängen oder diesen in ein Konzentrationslager einzuweisen, beziehungsweise das RSHA setzte sich gegen das Reichsjustizministerium durch, fortan lag die Zuständigkeit bei „kriminellen Verfehlungen“ politischer und sowjetischer Arbeitskräfte ausschließlich bei der Gestapo. Der einzelne Betrieb wurde einfach mit einer anderen Arbeitskraft ersetzt und nicht über das weitere Schicksal der früheren in Kenntnis gesetzt. In diesem Zusammenhang wurden in den Behörden unter anderem die Begriffe: „Transportersuche“, „Transportzettel“ und die so genannte „Sonderbehandlung“, die als Synonym für die Exekution von Häftlingen verwendet wurde, erfunden, um mit Distanz den Häftling nicht mehr als Mensch zu sehen, sondern als „parasitäres lebensunwertes Wesen“. Mit jedem Verwaltungsschritt wurde der Häftling zunehmend entmenschlicht. Es ist nicht nachweisbar, wie viele Menschen in der Umgebung Kassel über die Zustände in Breitenau gewusst haben, doch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Beamten in den einzelnen Behörden darüber gut informiert war, wenn sie täglich am Schreibtisch in kleinen Verwaltungsschritten über das weitere Schicksal eines Häftlings entschieden.

In Breitenau stand nicht die Vernichtung der Inhaftierten im Vordergrund, sondern in erster Linie sollte durch extreme Lagerbedingungen und harte Arbeit der Häftling im Geiste des NS-Regimes umerzogen werden. Im Oktober 1943 wurden, nachdem das Verwaltungsgebäude der Kasseler Gestapo durch einen schweren alliierten Luftangriff zerstört worden war, einzelne Referate der Gestapo in Breitenau in der ehemaligen Zehntscheune, in der sich zuvor das Altersheim befand, untergebracht.96 Genau ein Jahr später wichen weitere Referate der Gestapo, wie zum Beispiel das Referat „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch ausländischer Arbeiter“, nach Breitenau aus. Inwiefern diese Umstrukturierung die einzelnen Verwaltungsschritte, die zu der Inhaftierung eines „Arbeitsbummelanten“ führten, beeinflussten bzw. beschleunigten, da die einzelnen Gestaporeferate und das AEL Breitenau sich an einem Ort befanden, ist unklar. Allerdings kann man Vermutungen anstellen, dass diese unmittelbare „Nachbarschaft“ die Koordination der Verfolgung und Inhaftierung zwischen der Lagerleitung Breitenaus und der Kasseler Gestapo verbesserte.97 Die Gang der einzelnen Verwaltungsschritte wurde an diesem Ort verkürzt und auf Kosten von Menschenleben in Breitenau rationalisiert. Einzelne Betriebe und ortsansässige Firmen wurden regelmäßig über den Zustand ihrer in Breitenau inhaftierten Arbeitskraft informiert.

2.3. Lageralltag

Im Vergleich zur ersten Phase des Konzentrationslagers Breitenau, im Zeitraum 1933- 1934, war der Umgang mit den Häftlinge, in der Phase des AEL viel stringenter und brutaler. Von insgesamt 8500 Schutzhaftgefangenen in Breitenau wurden 32 ermordet.98 Im Gegensatz zu anderen Arbeitserziehungslagern kamen in diesem Lager vergleichsweise weniger Häftlinge ums Leben. Doch was bedeutet das für den Lageralltag und das allgemeine Bestrafungssystem in Breitenau? Das Arbeitserziehungslager Breitenau knüpfte, seit seiner Betriebnahme im Jahre 1940, an tradierte Lagerordnungen an, die schon vorher bestanden. Das frühere Personal, das übernommen wurde, veränderte meistens nicht ihren Umgang mit den Häftlingen. Während in Vernichtungslagern „Vernichtung durch Arbeit“ an der Tagesordnung stand, galt in den Arbeitserziehungslagern vielmehr das Credo: „Erziehung durch Arbeit“. Denkbar wäre, dass die Häftlinge Wirtschaftsfaktoren galten, was dazu führte, dass relativ wenige starben. Meiner Meinung nach zeigt dies den paradoxen ambivalenten Umgang mit den Inhaftierten, denn einerseits waren Häftlinge im Todesfall durch andere Arbeitskräfte ersetzbar, andererseits war man in Breitenau anscheinend bemüht, den Verlust an vermietbaren Häftlingen so gering wie möglich. Der Einsatz von Häftlingen in kriegswichtigen Produktionsstätten war für Breitenau profitabel. Nicht nur außerhalb des Lagers wurden die Häftlinge gezwungen zu arbeiten, auch in internen Werkstätten und Scheunen wurden Güter für den eigenen Gebrauch in Breitenau und für andere Firmen produziert. Trotz den Bemühungen, nicht die komplette Arbeitsfähigkeit der Häftlinge zu beeinträchtigen, waren harte körperliche und psychische Strafen in Breitenau keine Seltenheit. Die Aufseher wollten bewusst jeden potenziellen Widerstandswillen brechen. Für das harte Bestrafungssystem war Breitenau bekannt, und man redete begeistert im Kasseler Landtag, dass frühere Schutzhäftlinge sich lieber das Leben nehmen wollten, als noch einmal ein Fuß in Breitenau zu setzen.99 Bereits bei der Lagereinweisung schüchterte man die Häftlinge mit Gewalt ein und gab ihnen zu verstehen, dass sie minderwertige Menschen und Volksfeinde seien. Nachdem die Häftlinge sich im Keller des Klosters, unter demütigenden Bedingungen geduscht hatten, entpersonalisierte man jeden von ihnen, indem man ihnen die Haare schor und ihnen persönliche Gegenstände und die Kleidung abnahm100 und Häftlingsnummern vergaben. (Vgl. Abbildung 1)

Jeder Häftling wurde nach seiner Registrierung bei dem Bürgermeisteramt in Guxhagen angemeldet, die jeweilige Gestapostelle über die Inhaftierung in Breitenau in Kenntnis gesetzt. In der Regel wurde der Häftling in den nächsten Tagen einer Arbeitskolonne

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die ehemaligen Duschen in Breitenau

zugeteilt, in der er bis zu zwölf Stunden täglich unterschiedliche schwere Arbeiten verrichten musste.

Nach mehreren Wochen der „Arbeitserziehung“ wurde der Häftling von der Gestapo, an den zivilen Arbeitgeber zurückgestellt, wenn eine „erfolgreiche Umerziehung“ feststellbar war.101 Die männlichen Schutzhäftlinge wurden im Hauptgebäude des ehemaligen Klosters, in viel zu kleinen Zellen inhaftiert, die oftmals nicht mal mit Stroh ausgelegt waren, so dass sie auf dem nackten Fußboden zu mehreren schlafen mussten. Ursprünglich war die Lagerkapazität für insgesamt 350 Gefangene bestimmt, doch vor allem gegen Kriegsende befanden sich mehr als 800 Schutzhäftlinge auf dem Gelände des Arbeitserziehungslagers. Dies führte dazu, dass oftmals eine Zelle mit zehn bis fünfzehn Häftlingen belegt wurde, die eigentlich für einen vorgesehen war. Vor allem ab der Kriegsmitte verschlechterte sich die Situation der Unterbringung der Häftlinge zunehmend, und bald war das Lager überfüllt und Krankheiten breiteten sich aus.102 In einem Bericht eines ehemaligen Aufsehers werden die unmenschlichen Bedingungen, unter denen die Häftlinge in Breitenau lebten, deutlich:

„Weil die Anstalt nicht voll belegt war, bekamen wir durch die Gestapo politische Gefangene zugewiesen und es entstanden dadurch Verhältnisse, die in normalen Zeiten nie vorgekommen wären. Im Laufe der Zeit war die Anstalt so überbelegt, daß in einer Zelle für einen Mann 10-15 Mann untergebracht werden mussten. Auch im damaligen Schweinestall wurden (…)die Schutzhäftlinge eingesperrt und die Futtertröge dienten als Closetts.“ 103

[...]


1 Theodor W. Adorno (1970): Erziehung zur Mündigkeit. Frankfurt a.M., S. 88.

2 Reisch, Linda (1992): Geleitwort. In: Loewy, Hanno (Hg.): Holocaust: Die Grenzen des Verstehens. Eine Debatte über die Besetzung der Geschichte. Frankfurt a.M., S. 7.

3 Shoah ist ein anderer Begriff für Holocaust.

4 Rau, Johannes (2000): „Wenn wir der Jugend die Erinnerung weitergeben…“. Die Ansprache von Bundespräsident Johannes Rau vor der Knesset in Jerusalem. In: Frankfurter Rundschau vom 17.2.2000, S. 12.

5 Diesen Begriff prägte Hanna Arendt in ihrem Buch: Arendt, Hanna (1965): Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München.

6 Theodor W. Adorno (1970), S. 88-104.

7 Im Folgenden wird zugunsten der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form gewählt, wobei selbstverständlich auch alle Schülerinnen mit eingeschlossen und bedacht sind.

8 An dieser Stelle ist zu betonen, dass die Forschungsliteratur über die Geschichte Breitenaus hauptsächlich von den Autoren Richter und Krause-Vilmar stammt.

9 Ebd. S. 9.

10 Krause-Vilmar, Dietfried (1998): Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftlager 1933/34. Marburg, S. 12.

11 Vgl. Reichstagsbrandverordnung In: Reichsgesetzblatt (RBGl) I 1933 S. 83.

12 Richter, Gunnar (2002): Die Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen bei Kassel. Ein Leseheft. Kassel, S. 5.

13 Richter, Gunnar (1993): Breitenau. Zur Geschichte eines nationalsozialistischen Konzentrations- und Arbeitserziehungslagers. Kassel, S. 50.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Ebd. S. 52.

17 Ebd. S. 54.

18 Ebd. S. 56.

19 Vgl. Richter (2002), S. 12.

20 Vgl. Richter (1993), S. 62.

21 Ebd.

22 Ebd. S. 58ff.

23 Ebd.

24 Ebd.Vgl. Richter (2002), S. 22.

25 Ebd. S. 60.

26 Ebd. S. 30-31.

27 Ebd. S. 31.

28 Ebd.

29 Ebd.

30 Vgl. Richter (1993), S. 56.

31 HStA Mbg 165/3878. PP Kassel an RP vom 27.5. 1933, sowie HstA Mbg 180. Wolfhagen 2329. Der kom. RP an die LR Reg. bez. Kassel am 27.6.1933.

32 Krause-Vilmar (1998): Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftlager 1933/34. Marburg, S. 40.

33 Ebd. S. 41.

34 Ebd. S. 63.

35 Ebd.

36 Ebd. S. 60.

37 Ebd. S. 62.

38 Ebd. S. 63.

39 Ebd. S. 65.

40 Vgl. Richter (1993), S. 78.

41 Krause-Vilmar (1998), S. 93.

42 Niederhessische Zeitung Nr. 71 vom 15.06.1933 unter der Überschrift „Breitenau wird Konzentrationslager“.

43 Ebd. S. 106.

44 Waldeckische Landeszeitung Nr. 145 vom 23.06.1933; Frankenberger Zeitung Nr. 145 vom 24.06.1933.

45 Krause-Vilmar (1998), S. 103.

46 Vgl. Richter (1993), S. 70.

47 Vgl. Krause-Vilmar (1998), S. 66.

48 Seit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien (14.07.1933) wurde die NSDAP als einzige Partei etabliert und das Verbot bestehender Parteien, sowie ihrer Anhänger verschärft.

49 Krause-Vilmar (1998), S. 66.

50 Ebd. S. 67.

51 Ebd. S. 66.

52 Ebd. S. 67.

53 Ebd. S. 68.

54 Breitenau-Akten „Beschaffung von Haushalts- und Wirtschaftsbedürfnissen 1941 - 11/43. LWV-Archiv Nr. 9767.

55 Vgl. Krause-Vilmar (1998), S. 79.

56 Kasseler Post vom 23. Juni 1933: „Eine Stunde unter Schutzhäftlingen. Besuch im Konzentrationslager Breitenau.“

57 Richter (1993), S. 79.

58 Vgl. Krause-Vilmar (1998), S. 80.

59 Ebd. S. 86.

60 Ebd. S. 91.

61 Ebd. S. 105.

62 Vgl. Richter (1993), S. 84.

63 Ebd. S. 86.

64 Ebd.

65 Ebd.

66 Ebd.

67 Ebd. S. 87.

68 Ebd. S. 87f.

69 Ebd. S. 88.

70 Ebd.

71 Ebd.

72 Ebd.

73 Ebd.

74 Ebd.

75 Ebd.

76 Vgl. Krause-Vilmar (1998), S. 231.

77 Vgl. Richter (1993), S. 92.

78 Schreiben des Preußischen Ministers des Inneren an den Kasseler Regierungspräsidenten vom 24. Juli 1933. HStA Marburg, Bestand 165/3878. (K.V.)

79 Vgl. Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes an alle Staatspolizeistellen vom 19.8.1933 und Schreiben des Kasseler Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten in Kassel vom 31.8.1933. HStA Marburg, Bestand 164/3878. (K.V.)

80 Vgl. Richter (1993), S. 96.

81 Ebd.

82 Ebd.

83 Ebd.

84 Erste Seite des Erlasses des Reichsführers- SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 12.12.1941 - S II C3 Nr. 9466/40 - 272 - „Betrifft: Errichtung von Arbeitserziehungslagern.“ Archiv Ludwigsburg, AEL 468, aus: A-10. Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, SS-Obergruppenführer Kaltenbrunner, vom Mai 1944. zitiert in: Internationaler Suchdienst Arolsen (Hg.): Verzeichnis der Haftstätten unter dem Reichsführer-SS (1933-1945). Konzentrationslager und deren Außenkommandos sowie andere Haftstätten unter dem Reichsführer-SS in Deutschland und deutsch besetzten Gebieten. Arolsen 1979, S. LXXVII.

85 Ebd.

86 Ebd.

87

88 Vgl. Richter (1993), S. 98.

89 Vgl. Ebd. S. 100f.

90 Ebd.

91 Ebd.

92 Ebd. S. 102.

93 Ebd.

94 Verweis befindet sich: Ebd. S. 142.

95 Ebd. S. 140.

96 Ebd. S. 204.

97 An dieser Stelle kann man auch von Parallelwelten sprechen, einerseits die Bürokratisierung der Verfolgung von arbeitsunwilligen Deutschen und Zwangsarbeitern der Gestapo, andererseits die Haftstätten des Arbeitserziehungslager Breitenaus.

98 Es wurden nicht die Opfer der Massenexekutionen gegen Kriegsende mitgezählt.

99 Aus: Breitenau-Akten. Allgemeines 1938 - 11/1943. LWV-Archiv Nr. 9735. Veröffentlicht In: Gesamthochschule Kassel (Hg.): a.a.O., S. 18/II.

100 Ebd. S. 146.

101 Ayaß, Wolfgang (1992): Das Arbeitshaus Breitenau. Kassel, S. 302f.

102 Richter, Gunnar (1993), S. 146.

103 Bericht des ehemaligen Oberaufsehers W. vom 12.3.1947 über die Zustände in Breitenau während des Krieges. Archiv der Gedenkstätte Breitenau. Der Bericht wurde für eine Spruchkammerverhandlung abgefasst.

Ende der Leseprobe aus 86 Seiten

Details

Titel
Die NS-Gedenkstätte Breitenau als außerschulischer Lernort
Untertitel
Außerschulische Lernorte
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
86
Katalognummer
V371789
ISBN (eBook)
9783668496064
ISBN (Buch)
9783668496071
Dateigröße
907 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Außerschulische Lernorte, NS-Gedenkstätten, Erinnerungskultur
Arbeit zitieren
Pascal Wolf (Autor:in), 2007, Die NS-Gedenkstätte Breitenau als außerschulischer Lernort, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371789

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