Finanzintermediation und Konjunkturzyklus


Seminararbeit, 2003

31 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung:

I. Der vollkommene Kapitalmarkt

II. Der unvollkommne Kapitalmarkt

III. Resumée

IV. Makroökonomische Auswirkungen

V. Allgemeingültige Gleichgewichtsmodelle

VI. Kanäle der monetären Transmission

VII. Der Erwartungskanal

VIII. Der Zinskanal

IX. Der Kreditkanal
IX.I. Der Bankkreditkanal
IX.II. Der Bilanzkanal

X. Schlusswort

Graphikverzeichnis:

- Graphik 1: Finanzierungskst. in Abhängigkeit vom Risiko
- Graphik 2: Prämie für erwartete Zusatzkosten
- Graphik 3: Finden des optimalen Marktgleichgewichts
- Graphik 4: Kanäle monetärer Transmission
- Graphik 5: Zinskanal
- Graphik 6: Auswirkungen einer Veränderung des

Finanzsystems bei konst. geldpolitischer

Maßnahme

- Graphik 7: Kreditkanal, Wechselkurskanal und Zinskanal

im Vergleich

- Graphik 8: Kapitalmarktfinanzierung

Seminararbeit „Finanzintermediation und Konjunkturzyklus“

von

Sascha Djamali und Matthias Bender

Worüber handelt diese Arbeit Die Seminararbeit wird versuchen zuerst aus mikroökonomischer Sicht die Unterschiede zwischen dem Modell des vollkommenen Kapitalmarkts und dem unvollkommenen Kapitalmarkt und ihre Auswirkungen auf die Kreditvergabe zu verdeutlichen. Danach wird der Versuch unternommen, diese Ergebnisse in eine makroökonomische Umwelt einzubetten. Das Modell von Kiyotaki und Moore (1997) wird zur Erklärung des finanziellen Akzelerators zu Hilfe genommen. Im weiteren werden dann die monetären Transmissionskanäle kurz erläutert, wobei auf den Kreditkanal der Schwerpunkt gesetzt wird.

I. Der vollkommene Kapitalmarkt

Man stelle sich die Modellwelt eines vollkommenen Kapitalmarkts vor. Kapitalgeber und Kapitalnehmer teilen die vollkommene Information und die Kosten der Refinanzierung bei Risikofreiheit und die Kosten externer Finanzierung sind identisch. Die erwarteten Zahlungen des Kapitalnehmers sind gleich den erwarteten Erträgen des Kapitalgebers. Der vereinbarte Kreditzins enthält eine Ausfallprämie, welche die Möglichkeit ausgleicht, dass der Kapitalnehmer unter bestimmten Umständen seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollkommen nachkommt. Die Ausfallprämie wird nötig, wenn zu finanzierende Projekte mit einem Risiko behaftet sind, welches beide, Kapitalgeber und Kapitalnehmer kennen.

Mit den Themen Ausfallprämie und Risiko wollen wir uns nun näher beschäftigen. Risiko für den Kapitalgeber entsteht, wenn der Kapitalbedarf eines Kapitalnehmers höher als seine Sicherheit aus der Summe der Aktiva ist. Solche Unternehmen gelten dann als finanziell beschränkt. Das Beispiel 1 soll dies verdeutlichen: Wenn ein Unternehmer einen Kredit über 10 Millionen Euro erhalten möchte und 20 Millionen Euro als Sicherheit vorweisen kann, besteht für den Kapitalgeber kein Risiko, dass er sein Kapital nicht zurückerhält. Selbst wenn das mit dem geliehenen Kapital zu finanzierende Projekt A mit einer Erfolgswahrscheinlichkeit von 10 % behaftet ist (der Projekterfolg also eher unwahrscheinlich ist), wird er den Kredit gewähren, da es ihm egal sein kann, ob das Projekt gelingt oder nicht. Die Sicherheiten von 20 Millionen Euro stehen dem Kapitalgeber auch zur Verfügung, wenn das Projekt ein Misserfolg wird. Sein Zins bestimmt sich in einem solchen Fall nur über die Opportunitätskosten für die Refinanzierung,. Die Ausfallprämie entfällt.

II. Der unvollkommene Kapitalmarkt

Wie aus dem Namen zu erkennen ist, bestimmt sich der unvollkommene Kapitalmarkt durch die unvollkommene Information. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass der Kapitalnehmer besser als der Kapitalgeber mit dem zu finanzierenden Projekt vertraut ist. Es herrscht dadurch ein Informationsüberhang zugunsten des Kapitalnehmers. Die Informationen, welche der Kapitalnehmer mit dem Kapitalgeber teilt, sind die Grundlage für die Natur des Kreditgeschäftes. Die Befähigung von Kreditmärkten zu effizienten Anpassungen zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern beruht auf ihr.

Die Modellwelt aus der unvollkommenen Informationstheorie, mit der wir uns im folgenden nun beschäftigen werden, stammt von Jaffee und Russell (1976), Keeton (1979) und Steglitz und Weiss (1981). Auch wenn deren Modelle in den Mechanismen – adverse Selektion oder Überwachungskosten variieren – beruhen sie alle auf der Annahme, dass ein Kapitalgeber bei fortlaufender Vergabe von Krediten an einen Kapitalnehmer und eines sich immer weiter erhöhenden Zinses um das sich immer weiter erhöhende Risiko auszugleichen, einen Punkt erreichen kann, an dem seine erwarteten Profite zu sinken anfangen. Wenn dies der Fall ist, wird der Kapitalgeber zu keinem Zins mehr Kredite an den Kapitalnehmer gewähren, auch wenn dieser bereit wäre, einen noch höheren Zins zu bezahlen. Dieser Zusammenhang wird als der Fall der Kreditrationierung beschrieben, der sich durch einen Überhang auf Seiten der Nachfrage nach Krediten auszeichnet. Kreditrationierung ist damit eine extreme Form der finanziellen Restriktion.

Zur Verdeutlichung der Kreditrationierung ziehen wir das erweiterte Beispiel 2 heran. Man stelle sich unseren Unternehmer vor, dessen Summe der Aktiva wieder 20 Millionen Euro beträgt. Nun möchte er ein Projekt B finanzieren, und benötigt für die Finanzierung einen Kredit in Höhe von 100 Millionen Euro. Als Sicherheit bietet er die 20 Millionen Euro an und ist bereit einen Zins bis zur Höhe von 50 % zu akzeptieren. Das Kapital soll nur für Forschungs- und Entwicklungskosten investiert werden und ist daher nicht mehr als Sicherheit verwendbar. Die Wahrscheinlichkeit für einen Projekterfolg beträgt wieder 10 %. Wir nehmen zusätzlich an, dass die Erlössumme im Fall eines Erfolgs 200 Millionen Euro beträgt.

Der Kapitalgeber wird in einem solchen Fall nicht bereit sein, das Projekt B zu finanzieren, da die Wahrscheinlichkeit, dass er nur die 20 Millionen Euro der Sicherheit zurückerhält, viel größer ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass er 150 Millionen Euro (100 Millionen x 1,5) zurückerhält. Er wird verzichten das Projekt B zu finanzieren, obwohl er im Fall eines Projekterfolgs einen Zins von 50 % erhalten würde. Selbst wenn der Unternehmer bereit wäre, einen noch höheren Zins zu akzeptieren, würde der Kapitalgeber angesichts dieses hohen Ausfallrisikos Kreditrationierung betreiben und dem Unternehmer den Kredit verwehren.

In der Graphik 1 kann man das Problem der Kreditrationierung für den Unternehmer gut erkennen. Die Finanzierungskosten für die ersten zwanzig Millionen Euro Kredit ergeben sich durch die Refinanzierungskosten des Kapitalgebers. Durch den weiteren Kapitalbedarf über seine Sicherheiten hinaus wird das Unternehmen finanziell beschränkt; der Zins steigt mit fortlaufender Erhöhung der Kapitalnachfrage (und des Risikos) expotential. An dem Punkt, an welchem das Grenzprodukt des Kapitals gleich dem Kapitalbedarf ist, wird der Kapitalgeber aufhören, Kredite zu vergeben. Die extremste Form der finanziellen Beschränktheit ist dann, wo m ® ∞. Zu keinem Zins ist der Kreditgeber noch bereit einer Vergrößerung des Kreditvolumens zuzustimmen. Die Möglichkeit für den Unternehmer 100 Millionen Euro zu erhalten, besteht daher nicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Graphik 1: Finanzierungskosten in Abhängigkeit vom Risiko

In dem von uns zuletzt genannten Beispiel 2 handelte es sich um ein Projekt, welches im Erfolgsfall zu einem Gewinn für den Kapitalnehmer von 50 Millionen Euro (200 – 100 – 50), mit anderen Worten zu einer mehr als Verdreifachung seiner Aktiva geführt hätte. Diese enorme Gewinnspanne könnte dazu führen, dass der Kapitalnehmer, welcher über die Projekterfolgswahrscheinlichkeit besser als der Kapitalgeber informiert ist, dem Kapitalgeber falsche Informationen über die Erfolgswahrscheinlichkeit zuspielt. Ein solches Verhaltensmuster bauen wir nun in unser bekanntes Beispiel 2 ein. Der Kapitalnehmer ist sich des hohen Risikos für sein Projekt bewusst und weiß, dass er einen Kredit für die 100 Millionen Euro nicht erhalten wird. Wenn der Kapitalnehmer den Kapitalgeber jedoch nun aber glaubhaft davon überzeugen kann, dass das zu finanzierende Projekt B eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 90 % aufweißt (obwohl sie in Wirklichkeit 10 % beträgt), wird der Kapitalgeber das Projekt B möglicherweise finanzieren. Den Verlust, den er im Fall eines Projektmisserfolgs erleiden wird, ist in einem solchen Fall durch die Ausfallprämie im Zins und der Sicherheit von 20 Millionen Euro jedoch nicht gedeckt, da die Ausfallprämie durch die Misserfolgs-wahrscheinlichkeit von 10 % bestimmt wurde.

Die Möglichkeit, dass ein Kapitalnehmer dem Kapitalgeber falsche Informationen über die Projekterfolgswahrscheinlichkeit oder den Projekterfolg übermittelt, ist dem Kapitalgeber natürlich auch bewusst. Besonders der Umstand, dass der Kapitalgeber eines Projekts nicht am Projekterfolg beteiligt ist, aber das Risiko eines Totalverlusts im Fall mangelhafter Sicherheiten tragen muss, kann dazu führen, dass Kapitalnehmer ohne Wissen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen mit Fremdkapital in riskante Projekte mit hoher Rendite investieren. Besonders wenn frühere Projekte sich schon nicht zur Zufriedenheit entwickelt haben, dies aber dem Kapitalgeber bisher verheimlicht wurde, führen solche Umstände oft dazu, das Kapitalnehmer ohne Absprache mit den Kapitalgebern in immer riskantere Projekte investieren. Eine Entwicklung welche dann sogar zum Totalverlust des geliehenen Kapitals führen kann.

Um einen Verlust, wie der Kapitalgeber in unserem Beispiel erlebt hat, zu verhindern, wurden drei verschiedene Maßnahmen entwickelt.

- Die Tatsache das zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer eine asymmetrische Information besteht, führt dazu, dass der Kreditzins eine Prämie enthält, mit der sich der Gläubiger vor einer Übervorteilung durch den Schuldner schützt, wie im Beispiel oben dargestellt. Darüber muss man sich im klaren sein, dass somit jeder Kreditnehmer und hier insbesondere der „ehrliche“ Kreditnehmer, den Schutz der Kapitalgeber vor dem Risiko der Übervorteilung durch einige wenige „unehrliche“ Kreditnehmer trägt.
- Um Störungen gar nicht erst auftreten zu lassen, verursachen die Kapitalgeber außerdem erhebliche Kosten durch Kreditwürdigkeitsprüfung, laufende Überwachung und letztendlich auch Beitreibung, welche auch auf die Prämie aufgeschlagen werden.
- In unserem Beispiel 2 möchte der Unternehmer den von ihm benötigten Kapitalbedarf ausschließlich zur Deckung der erwarteten Forschungs- und Entwicklungskosten einsetzen. Angenommen der Kredit würde bewilligt werden, würde dies dazu führen, dass das investierte Kapital sich nicht mehr als Sicherheit eignet – auch deshalb wird der Kapitalgeber dieses Projekt nicht finanzieren. Wenn der Kapitalgeber sich plötzlich bereit erklären würde, das Projekt zu finanzieren, jedoch nur unter der Bedingung, dass sich der Unternehmer verpflichtet, den überwiegenden Anteil des erhaltenden Kapitals in Aktiva (Gebäude, Grundstücke, etc.) zu investieren, dann ist dieser Zusammenhang ein Beispiel für das Moral-Hazard-Problem. Der Kreditnehmer wird in ineffizienter Weise in seinen Handlungen eingeschränkt, indem er sich wie in unserem Beispiel gezeigt, auf beleihungsfähige Projekte beschränken muss. Die Entscheidungsvollmacht des Kreditnehmers wird hierdurch beschränkt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Finanzintermediation und Konjunkturzyklus
Hochschule
Technische Universität Darmstadt
Note
2,0
Autoren
Jahr
2003
Seiten
31
Katalognummer
V37176
ISBN (eBook)
9783638365956
Dateigröße
561 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzintermediation, Konjunkturzyklus
Arbeit zitieren
Sascha Djamali (Autor:in)Matthias Bender (Autor:in), 2003, Finanzintermediation und Konjunkturzyklus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37176

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