Der Offene Kanal - Ein Arbeitsfeld für medienpädagogische Soziale Arbeit? - Dargestellt am Beispiel des Offenen Kanals Hamburg


Diplomarbeit, 2003

129 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Offene Kanal
2.1 Entstehungsgeschichte Offener Kanäle
2.2 Definition "Offener Kanal"
2.3 Der Offene Kanal Hamburg - Die Einrichtung
2.4 Regelungen
2.5 Ziele und Zielgruppen
2.6 Trägerschaft
2.7 Finanzierung
2.8 Entscheidungskompetenz und Verantwortung
2.9 Kooperation und Vernetzung
2.10 Frauen im Offenen Kanal
2.11 Kinder im Offenen Kanal

3. Medienpädagogische Positionen
3.1 Einleitung
3.2 Die kulturkritisch-geisteswissenschaftliche Position
3.3 Die technologisch-funktionale Position
3.4 Die ideologiekritische Position
3.5 Die gesellschaftskritische Position
Exkurs: Zum Begriff der Emanzipation
3.6 Die handlungsorientierte Position

4. Medienpädagogik in der Sozialen Arbeit
4.1 Einleitung
4.2 Wodurch zeichnet sich Soziale Arbeit aus?.
4.3 Medienpädagogik als Bestandteil von Gemeinwesenarbeit, Sozialer Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe
4.3.1 Medienpädagogik in der Gemeinwesenarbeit
4.3.2 Medienpädagogik in der sozialen Gruppenarbeit
4.3.3 Medienpädagogik in der Einzelfallhilfe
4.3.4 Fazit
4.4 Medienpädagogische Soziale Arbeit
4.4.1 Drei wesentliche Zielbereiche Medienpädagogischer Sozialer Arbeit
4.5 Medienpädagogik – Ein eigener Berufszweig?

5. Medienpädagogik im Offenen Kanal Hamburg
5.1 Einleitung
5.2 Relevante medienpädagogische Positionen für die Arbeit in Offenen Kanälen
Exkurs: Freie Erziehung und der Offene Kanal
5.3 Alternative und Aktive Medienarbeit
5.3.1 Ursprünge Alternativer Medienarbeit
5.3.2 Die Videobewegung
5.3.3 Medienzentren
5.3.4 Das Modell des Freien Radios
5.3.5 Aktive Medienarbeit
5.3.5.1 Definition ‚Aktive Medienarbeit‘
5.3.5.2 Ziele und Kriterien aktiver Medienarbeit
5.3.5.3 Zielbereiche aktiver Medienarbeit
5.4 Fazit

6. Der Partizipationsbegriff im Rundfunk
6.1 Einleitung
6.2 Partizipationsbegriff und Demokratieverständnis
6.3 Partizipationsmöglichkeiten im Rundfunk
6.4 Fazit

7. Partizipation von Kindern in den Medien
7.1 Einleitung
7.2 Medienöffentlichkeit als Partizipationsmöglichkeit
7.3 Konzepte von Öffentlichkeit unter dem Aspekt der Partizipations- möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
7.3.1 Medienöffentlichkeit
7.3.2 Gegenöffentlichkeit
7.3.3 Spezialöffentlichkeit
7.3.4 Kinderöffentlichkeit
7.4 Bietet der Offene Kanal Partizipationsmöglichkeiten für Kinder?.

8. Fazit: In welcher Form kann der Offene Kanal für medienpädagogische Soziale Arbeit genutzt werden?
8.1 Einleitung: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit
8.2 Der Offene Kanal leistet in seiner heutigen Form keine medienpädagogische Soziale Arbeit - dennoch ist er für diese von Bedeutung
8.3 Aufgaben des Offenen Kanals im Rahmen von Kooperationsprojekten
8.4 Medienpädagogische Zentren - Dezentrale Quartiersarbeit

9. Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Aktive Medienarbeit in Kooperation mit dem Offenen Kanal Hamburg Dargestellt am Beispiel des Projektes: „Job-City-Bound“
A1.1 Einleitung
A1.2 Das Projekt „Job-City-Bound“
A1.3 .Das Projekt „ Kamera“
A1.3.1 Durchführung des Projektes „ Kamera“
A1.4 Fazit
A1.5 Weitere Entwicklung
Anhang 2: Definition: „Rundfunk“ und „Hörfunk“
Anhang 3: Nachweis relevanter Gesetzestexte

1. Einleitung

Offene Kanäle, die zur „dritten Säule“ des Rundfunks neben dem öffentlich-rechtlichen und dem privat-kommerziellen Bereich gehören, waren und sind in der öffentlichen Diskussion heftig umstritten.

In der aktuellen Diskussion steht nach dem Offenen Kanal Berlin die Existenz des Offenen Kanals Hamburg zur Debatte.

Die einen sehen in ihm lediglich ein Alibi, mit dem die hinter der Privatisierung des Rundfunks stehenden wirtschaftlichen Interessen verschleiert werden sollen, andere hingegen sehen die Möglichkeit des Rollenwechsels vom bisher passiven Zuschauer zum aktiven Rezipienten.

Eine solche Möglichkeit entspräche den Methoden und Zielsetzungen einer emanzipatorischen Medienarbeit, die den aktiven und selbstbestimmten Umgang mit Medien und die Möglichkeit zu authentischer Erfahrung mit Hilfe dieser anstrebt.

Doch was bedeutet die Existenz Offener Kanäle für die medienpädagogische Soziale Arbeit? ( mit diesem Begriff bezeichne ich Medienpädagogik unter den Zielsetzungen der Sozialen Arbeit, in Abgrenzung von anderen Formen der Medienpädagogik außerhalb der Sozialen Arbeit. Zur näheren Begriffsbestimmung sei auf Kapitel 4.4 verwiesen)

Und, wieweit wird der Offene Kanal in seiner heutigen Form seiner ursprünglichen Aufgabe, jedem Bürger die Möglichkeit zur medialen Partizipation zu geben, gerecht?

Um diese Fragen zu beantworten stelle ich in Kapitel 2 zunächst den Offenen Kanal dar, am Beispiel des Offenen Kanals Hamburg.

Dabei werde ich speziell die Gruppe der Frauen und Kinder unter den Nutzern betrachten, Gruppen, die unter den „Medienmachern“ auch heute noch unterrepräsentativ vertreten sind.

In Kapitel 3 werde ich zur Einführung die wesentlichen medienpädagogischen Positionen darstellen, um dann in Kapitel 4 den Bezug der Medienpädagogik zur Sozialen Arbeit zu erläutern.

Hieraus folgend beschäftige ich mich mit der Frage nach der Ausbildung zum Medienpädagogen. Welche Anforderungen werden an ihn gestellt? Sind diese Fähigkeiten innerhalb des Studiums der Sozialpädagogik/ Sozialarbeit erlernbar oder bedarf es zusätzlicher Ausbildung?

In Kapitel 5 betrachte ich die für die Arbeit im und in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal relevanten medienpädagogischen Positionen – die aktive und die alternative Medienarbeit - genauer und untersuche, ob diese Arbeit im Offenen Kanal stattfindet.

Offene Kanäle legen ihren Schwerpunkt nach wie vor auf die Verwirklichung der Meinungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger, der Offene Kanal Hamburg hat in seiner Satzung sogar explizit das Ziel „Minderheiten, die sonst wenig zu Wort kommen, speziell ein Forum zu bieten“, betonen also die Möglichkeit zur Partizipation und zur Schaffung einer Öffentlichkeit.

In Kapitel 6 betrachte ich den Begriff der Partizipation im Rundfunk genauer und führe ihn in Verbindung mit dem Begriff und dem Verständnis von Demokratie, um mich dann in Kapitel 7 exemplarisch mit den Möglichkeiten zu befassen, die der Offene Kanal für die Partizipation von Kindern bietet.

Ich habe mich hier exemplarisch auf die Gruppe der Kinder beschränkt, da es den Umfang der Arbeit sprengen würde alle Gruppen zu betrachten. Zudem sind Kinder eine Gruppe, der sich heute, trotz ihren in der Kinderrechtskonvention sowie im Grundgesetz zugesicherten Rechten auf mediale Beteiligung, kaum Möglichkeiten zur direkten Partizipation bietet. Daher sind sie nach dem Selbstverständnis Sozialer Arbeit eine besonders zu fördernde Gruppe.

Durch meine praktische Arbeit in medienpädagogischen Projekten mit Kindern habe ich zudem einen besonderen Bezug zu dieser Gruppe.

Vieles exemplarisch an der Gruppe der Kinder Aufgezeigte gilt jedoch auch für andere Gruppen, die von der medialen Partizipation ausgegrenzt sind.

In Kapitel 7 betrachte ich zunächst verschiedene Konzepte von Öffentlichkeit, um sie auf Möglichkeiten für die Partizipation von Kindern zu untersuchen, anschließend betrachte ich die Partizipationsmöglichkeiten, die der Offene Kanal für Kindern bietet.

In Kapitel 8 ziehe ich ein Fazit aus den vorangegangenen Untersuchungen und beschäftige mich mit der Frage, wie der Offene Kanal für medienpädagogische soziale Arbeit genutzt werden kann, wo seine Grenzen liegen und welche möglichen neuen Organisationsformen für eine solche Arbeit denkbar wären.

Speziell stelle ich hier das Modell von dezentralen Medienkompetenzzentren, angegliedert an bestehende Quartiersarbeit, vor.

Im Anhang werde ich ein Projekt aktiver Medienarbeit mit Schülerinnen darstellen und so ein Beispiel geben, wie der Offene Kanal für medienpädagogische Arbeit genutzt werden kann.

Begriffsbestimmung: „Soziale Arbeit“

Im Folgenden bezeichne ich Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit dem Begriff „Soziale Arbeit“, welcher beide Bereiche integriert.

Während sich das Studium der Sozialpädagogik historisch aus der Ausbildung der Wohlfahrtspflege entwickelte, hat die Sozialarbeit ihre Wurzeln in der Ausbildung zur Jugendleitung. (vgl. Rauschenbach 1994, S.469).

Arbeitsfelder der Sozialpädagogik finden sich heute in der Erziehung und Bildung, Sozialarbeit hingegen enthält auch Elemente der Volkswirtschaft, des Rechtes, der Soziologie, Verwaltung und Psychologie. (vgl. Rauschenbach. 1994, S.469).

Im Folgenden verwende ich die Begriffe Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Soziale Arbeit. Bisher haben sich in der Literatur eine präzise und einheitliche Begriffsverwendung nicht durchgesetzt. Vielfach werden beide Begriffe auch heute noch unbestimmt und überschneidend verwendet. (vgl. Rauschenbach 1994, S.468) In der von mir zitierten Literatur ist zum Teil nur von Sozialarbeit, Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik die Rede, die Ausführungen beziehen sich jedoch auf alle Bereiche.

In meiner Arbeit verwende ich „Soziale Arbeit“ als einen Begriff, der Sozialpädagogik und Sozialarbeit umfaßt.

Sollte der Zusammenhang oder die zitierte Literatur es erfordern, verwende ich auch den Begriffe „Sozialarbeit“ oder „Sozialpädagogik“; damit ist jedoch keine Abgrenzung vom jeweils anderen Begriff beabsichtigt.

2. Der Offene Kanal

2.1 Zur Entstehungsgeschichte Offener Kanäle

Offene Kanäle und Bürgerfunk in Deutschland- „Rundfunk dritter Art“

(Bessler 1987, S. 725)

2001 waren in der BRD 73 Offene Kanäle auf Sendung. Die Entstehungsgeschichte Offener Kanäle geht zurück bis zum Ende der 70 er Jahre, als die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, zunächst in Pilotprojekten, mit Breitbandkabel eine möglichst breite Palette neuartiger Fernseh- und Hörfunkprogramme zu erproben.

Die Forderung nach Bürgersendern ist allerdings viel älter: Bereits 1928 veröffentlichte der Arbeiter-Radio-Bund Deutschland e.V. ein Programm mit zwölf medienpädagogischen Forderungen, dessen letzte lautete: „Freigabe von Versuchssendern auch für ernsthafte Amateurgruppen“.

Die Kabelpilotprojekte wurden mit wissenschaftlicher Begleitforschung beobachtet und ausgewertet, um den gesellschaftlichen Nutzen neuartiger Rundfunkprogramme und die für ihre Verbreitung notwendige Verkabelung bewerten zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren sogenannten „Rundfunkurteilen“ festgeschrieben, dass alle gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunk angemessen zu Wort kommen müssen.

Bereits in dieser Vorbereitungsphase der Kabelpilotprojekte entstand die „Expertengruppe Offener Kanal“ (EOK) , ein kleiner Kreis von Medienfachleuten, die 1980 einen Katalog von Forderungen und Zielvorstellungen veröffentlichten, nach denen bis heute Offene Kanäle bundesweit arbeiten.

Diese Spielregeln sind fast identisch mit denen, die sich seit dem Start der ersten „public access“- Kanäle in den USA 1962 bewährt haben:

- Das Recht für jeden auf kostenlose Benutzung der Produktions- und Sendekapazitäten des Offenen Kanals
- Selbstverantwortlichkeit für die Beiträge
- Die Nutzungsrechte liegen beim jeweiligen Produzenten

„Prinzip der Schlange“, d.h. gesendet werden die Beiträge in der Reihenfolge des Eingangs. Ausnahmen sind möglich.
Am 1. Januar 1984 richtete die Anstalt für Kabelkommunikation in Ludwigshafen den ersten Offenen Kanal ein. Es folgte die Einrichtung von weiteren Offenen Kanälen in Dortmund und Berlin. Die Bürger nutzten diese Chance erfolgreich, Befürchtungen von Chaotentum, Radikalismus oder Langeweile traten weitestgehend nicht ein.

1987 beschlossen die Ministerpräsidenten nach erfolgreichem Abschluß der ersten Erprobungsphase, dass Offene Kanäle dort, wo sie durch entsprechende Landesgesetze geregelt sind, durch Rundfunkgebühren gefördert werden können.

Offene Kanäle existieren heute in fast allen Bundesländern. Sie haben das Ziel, allen auf Veröffentlichung angelegten Meinungen unzensiert die elektronischen Medien zu öffnen. Der Begriff „elektronische Medien“ bezieht sich nicht auf das Internet. Zur Zeit des ersten Offenen Kanals war die Entwicklung auf dem Internetsektor noch nicht abzusehen.

Exkurs: Internet

Eine Gefahr für den Bestand Offener Kanäle besteht heutzutage darin, dass die rasante Entwicklung des Internets einen Apparat geschaffen hat, wie ihn Brecht sich in seiner Radiotheorie 1932 gewünscht hat „... der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens, ein ungeheures Kanalsystem, d.h. er wäre es, wenn er verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn in Beziehung zu setzen“ (Brecht 1967, S. 129)

Somit ließe sich, vorausgesetzt jeder Bürger erhielte die nötigen Fähigkeiten und Mittel dazu, die bei der Einführung Offener Kanäle erhoffte demokratisierende Wirkung auf die Medien mit Hilfe des Internets erreichen.

Jeder kann im Offenen Kanal eigene Beiträge produzieren und senden, ohne Berücksichtigung der Intention, Herkunft oder Aussage.

„Offene Kanäle sind im eigentlichen Sinne weder Rundfunk noch Massenkommunikation, sondern ein Stück demokratische Kultur. Demokratie setzt Kommunikation voraus und als kommunikative Instrumente bieten die Offenen Kanäle eine Chance für die Weiterentwicklung von Demokratie. Diese Chance nicht zu nutzen hieße das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht auszuschöpfen.“( Kamp, o.E., S. 7)

2.2 Definition „Offener Kanal“

„Offener Kanal“ ist laut einer Definition der Landesmedienanstalten durch folgende Punkte gekennzeichnet:

- Offener Kanal ist lokales oder regionales Radio oder Fernsehen, das allen Bürgerinnen und Bürgern den freien und gleichberechtigten Zugang zu diesen elektronischen Medien garantiert.
- Offene Kanäle bieten die Möglichkeit, sich selbstverantwortlich mit selbstbestimmten Inhalten an die Öffentlichkeit zu wenden.
- Für die Produktion der Beiträge stellen die Offenen Kanäle Studios, Aufnahmegeräte, technische Einweisung und Beratung zur Verfügung.
- Sie sind werbefrei und nicht kommerziell, sie werden aus Rundfunkgebühren finanziert.
- Als Orte der lokalen Kommunikation sind Offene Kanäle in unterschiedlichen Organisationsformen gewachsen.
- Möglichkeiten der medienpädagogischen und politischen Bildung finden sich in Offenen Kanälen ebenso wie soziale und kulturelle Aktivitäten und Impulse.
- Bei deren Umsetzung finden Erfahrungen aus dem Austausch und der Zusammenarbeit mit vergleichbaren Projekten im In- und Ausland Berücksichtigung.

2.3 Der Offene Kanal Hamburg - Beschreibung der Einrichtung

Der Offene Kanal Hamburg (OK Hamburg) existiert seit 1988. In den Räumen in der Stresemannstraße 375 in Hamburg- Bahrenfeld richtete er auf 600 qm ein Fernseh- und zwei Hörfunkstudios, Sicht- und Schnittplätze, eine Sendezentrale sowie Büroräume und eine Caféteria ein.

Im Hörfunk sind die Sendezeiten von Montag bis Samstag rund um die Uhr auf UKW 96.0 bzw. im Kabelnetz auf 95,45 und im Fernsehen von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf Kabelkanal 2 . Zu empfangen ist der Offene Kanal nur im Großraum Hamburg.

Die NFO Infratest Media Research- Reichweitenforschung für den Ballungsraum Fernsehen 2002 ergab für den Erhebungszeitraum vom 20.1. bis 24.3.2002 eine Tagesreichweite von 35.000 Zuschauern im Ballungsraum Hamburg. Knapp 40% der Hamburger über 14 Jahren kennen das Programm des Offenen Kanals Hamburg, etwa 1% schalten gezielt im

Zeitraum einer Woche das Programm des Offenen Kanals ein. .

Die Zahl für „Seher gestern“, also für Personen, die am Tag vor der Befragung den Offenen Kanal eingeschaltet haben, liegt bei 2,8 %.

(vgl. NFO Media Research „Ballungsraum Fernsehen“ 5/ 2002,)

2.4 Regelungen

Offener Kanal allgemein

Art. 5 des GG garantiert jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung. Im Medienzeitalter gehört dazu der ungehinderte, eigenverantwortliche und selbstverantwortete Zugang zu den elektronischen Medien. Der Offene Kanal ermöglicht grundsätzlich jedem diesen Zugang.

Nahezu alle Landesgesetze in der BRD, so auch in Hamburg, verbieten staatlichen und kommunalen Stellen, politischen Parteien und Wählervereinigungen, davon abhängigen Unternehmen sowie Inhabern einer Rundfunkerlaubnis den Zugang zum Offenen Kanal.

Das „Prinzip der Schlange“.

Dieses Prinzip des Offenen Kanals besagt, dass derjenige Nutzer die freie Auswahl der Sendezeit hat, der seinen Beitrag zuerst angemeldet hat. Möchten also mehrere Nutzer dieselbe Sendezeit haben, werden sie in der Reihenfolge ihrer Anwendungen berücksichtigt. Abweichungen von diesem Prinzip gibt es zum einen für feste Sendezeiten, also z.B. jeden Samstag von 20-21 Uhr für Jazzsendungen, wobei jedem von vier Nutzern ein Samstag im Monat fest reserviert wird. Außerdem gibt es Abweichungen bei Sendungen zu Thementagen.

Ausnahmen sind zudem aktuelle Anlässe, wie z.B. eine Live- Übertragung per ISDN von einem bedeutenden Ereignis, für die ein ganzer Abend reserviert wird.

Rechtliche Grundlagen und Satzungsregelungen des Offenen Kanals Hamburg

Der Offene Kanal ist eine Einrichtung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM), der Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk der Hansestadt. Aus ihrem Anteil an den Rundfunkgebühren wird auch der Offene Kanal finanziert.

Die Rechtsgrundlage des Offenen Kanals Hamburg ist das Hamburger Mediengesetz (HmbMedienG) vom 20. April 1994 ergänzt durch seine Neufassung vom 23. April 1996. Weitere Regelungen finden sich in der Satzung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien für den Offenen Kanal Hamburg vom 28. September 1994 (Amtl. Anz. S. 2412) (-- siehe Anlage)

Strafrechtliche Verbote bei der Verbreitung von Beiträgen sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zu beachten, dieses sind insbesondere

- §184 StGB: Pornographie
- §130 StGB: Aufstachelung zum Haß
- §131 StGB: Gewaltverherrlichung
- §§ 185 ff StGB: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- §§ 86 ff StGB: Propaganda für verbotene Parteien oder Vereinigungen

(In der Anlage folgt eine ausführliche Darstellung der Strafrechtlichen Verbote bei der Verbreitung von Beiträgen im Offenen Kanal)

Das Hamburgische Mediengesetz und die Satzung des OK Hamburg vom 28.9.1994 enthalten die rechtlichen Grundlagen, die für den Offenen Kanal gelten. Ergänzend dazu regelt die Nutzungsordnung für den Offenen Kanal Hamburg weitere Einzelheiten.

Der Offene Kanal Hamburg hat nach dem Hamburger Mediengesetz die Aufgabe, „Einzelnen und gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen und Institutionen Gelegenheit zur Verbreitung eigener Beiträge in Hamburg zu geben“ (§ 34, Abs. 2, HmbMedienG).

Dafür stellt er nach der Satzung des Offenen Kanals mit Hilfe eigener Studios technische Produktionsmittel zur Verfügung und übernimmt die Sendeabwicklung. Sein Angebot „gilt vor allem für diejenigen, die in anderen Medien nur unterdurchschnittlich zu Wort kommen“ (§1, Abs. 1, Satzung des OK Hamburg).

Im Offenen Kanal können Hamburger Bürger also selbstverantwortliche Radio- und Fernsehsendungen produzieren und ausstrahlen. Eine Zensur ist durch das Gesetz ausgeschlossen.

Wie in anderen Bundesländern steht die Einführung des OK auch in Hamburg in engem Zusammenhang mit der Zulassung privatrechtlicher Rundfunkanbieter: Ziel des 1985 mit der absoluten Mehrheit der SPD verabschiedeten Hamburgischen Mediengesetzes ist in erster Linie die Schaffung einer rechtlichen Grundlagen für privaten Rundfunk. (vgl. Hübner 1989, S.68ff)

Die Schaffung eines Offenen Kanals wird auch innerhalb der SPD in der Hamburger Bürgerschaft als Kompromiss, als gewisse „Alibifunktion“ bei der Öffnung des Rundfunks für privat-kommerzielle Ziele angesehen.(vgl. Rath 1992, S.42 f) Dieses geschah Mitte der 80 er Jahre unter dem damaligen ersten Bürgermeister Klaus von Dohnanyi im Rahmen der medienwirtschaftlich orientierten Standortpolitik.

2.5 Ziele und Zielgruppen

Die Ziele des Offenen Kanals sind nach dem Hamburgischen Mediengesetz/ Rundfunkstaatsvertrag, § 34, Abs. 2 folgendermaßen definiert :

„ Der Offene Kanal gibt Einzelnen und gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen und Institutionen, die nicht Anbieter sind, Gelegenheit zur Verbreitung eigener Beiträge in Hamburg; dabei sind regionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen... Die Beiträge sind unentgeltlich und werbefrei zu erbringen. Beiträge staatlicher Stellen und Beiträge, die der Wahlvorbereitung oder Öffentlichkeitsarbeit einzelner Parteien oder an Wahlen beteiligter Vereinigungen dienen, sind nicht zulässig.“

Der Zweck des Offenen Kanals ist nach §1, Abs. 1, der Satzung der HAM wie folgt festgelegt:

(1)... Offene Kanal Hamburg gibt im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen und Institutionen Gelegenheit zur Verbreitung eigener Sendebeiträge im Hörfunk und im Fernsehen. Der Offene Kanal ist so einzurichten und auszugestalten, dass von seinem Angebot möglichst viele Bürger Gebrauch machen könne. Sein Angebot gilt vor allem für diejenigen, die in anderen Medien nur unterdurchschnittlich zu Wort kommen“

Dieses Gesetz und die Satzung sind bindend für den Offenen Kanal; darüber hinaus gibt es keine verbindlichen Ziele oder Zielgruppen.

Doch über Ziele und Zielgruppen des Offenen Kanals wurde viel diskutiert und spekuliert. Dem Offenen Kanal werden zahlreiche Funktionen zugeschrieben, z.B.:

- Förderung der politischen Partizipation
- Verbesserung der lokalen Kommunikation
- Instrument für medienpädagogische Arbeit
- Forum für Minderheiten
- Alibifunktion für die Kommerzialisierung des Rundfunks
- Vielfaltsreserve

Tatsache ist, dass der Offene Kanal die technischen Möglichkeiten zur Produktion und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen bereitstellt, damit jeder Bürger selbstverantwortlich die Möglichkeit erhält, eigene Beiträge zu erstellen. Es werden also zunächst nur Möglichkeiten geschaffen. Welche konkreten Funktionen der Offene Kanal dann tatsächlich erfüllt, hängt davon ab, wofür Nutzer ihn verwenden.

Die ursprüngliche Idee, die hinter der Entstehung von Offenen Kanälen in der BRD stand, waren neben diskutierten Zielen wie politische Partizipation und aktive Teilnahme aller Bürgern an der gesellschaftlichen Kommunikation – auch der von Minderheiten, die sich in den bestehenden Medien nicht ausreichend berücksichtigt fühlten – auch gänzlich andere Motive.

Mitte der 80 er Jahre stand die Einführung von privatwirtschaftlich organisiertem Rundfunk in Deutschland zur Debatte. Hierfür mussten neue gesetzliche und organisatorische Grundlagen geschaffen werden, welche die Voraussetzung für den Übergang zu einem dualen Rundfunksystem bildeten.

In einigen Bundesländern enthielten diese auch Regelungen über die Einrichtung Offener Kanäle. Somit ergab sich eine enge Koppelung zwischen dem Konzept Offener Kanäle und der Einführung von privatwirtschaftlich organisiertem Rundfunk. Verstärkt wurde diese problematische Koppelung noch dadurch, dass der Offene Kanal per Kabel verbreitet werden sollte und deshalb die damals sehr umstrittene Verkabelungspolitik der Post zur Voraussetzung hatte.

Die Konsequenz war, dass sich viele Gegner der Verkabelung und Einführung des privatwirtschaftlich organisierten Rundfunks auch gegen die Offenen Kanäle wandten und diese nur als „Alibi“ für die Kommerzialisierung des Rundfunks betrachteten.

Offene Kanäle sind in erster Linie „offen“. Auf abstrakter Ebene erfüllen sie die Funktion, ein Verfahren zur Förderung kommunikativer und kultureller Vielfalt und Kreativität zu sein. Das Basisprinzip der Offenheit ist gesetzlich und in der Satzung festgeschrieben. Daher ist es dem Offenen Kanal Hamburg nicht möglich, sich auf abweichende Ziele oder Zielgruppen festzulegen.

Der letzte Satz der Satzung des Offenen Kanals Hamburg:

„...Sein Angebot gilt vor allem für diejenigen, die in anderen Medien nur unterdurchschnittlich zu Wort kommen“

ist nur in der Satzung des Offenen Kanals Hamburg festgeschrieben und soll Minderheiten und Randgruppen fördern, also eine Ergänzung zum kommerziellen Rundfunk bieten. Er wird auch zu einem Sprachrohr für ethnische Minderheiten, sofern sie in anderen Medien wenig zu Wort kommen. Aufgrund eines großen Angebotes türkischer Sendungen über Satellit findet sich diese Gruppe zur Zeit im Offenen Kanal Hamburg kaum wieder. Im Moment überwiegen afghanische, afrikanische und iranische Sendungen im fremdsprachlichen Bereich.

Der Offene Kanal bietet also ein Vielfaltsreserve, er ermöglicht die Verbreitung von Beiträgen über Themen, die gerade in den anderen Rundfunkanstalten nicht zu Wort kommen.

In der Zeit des Hafenstraßen-Konfliktes, der von den Medien oft sehr einseitig dargestellt wurde, ging zum Beispiel „Radio Hafenstraße“ auf Sendung und ermöglichte so eine Darstellung der Situation aus Sicht der Betroffenen.

Hier nun ein Beispiel für die Arbeit mit einer „Randgruppe“:

Beim Offenen Kanal meldete sich eine Gruppe Obdachloser, die ein „Obdachlosenradio“ produzieren wollten. Nachdem ich die Betreuung dieser Gruppe übernommen hatte, konnte ich es durchsetzen, dass sie sofort einen Sendeplatz bekamen, ohne die üblichen Warte- und Bewerbungsfristen und auch ohne den sonst festen Wohnsitz in Hamburg nachweisen zu müssen. Die zum damaligen Zeitpunkt noch vom Nutzer zu zahlenden GEMA-Gebühren wurden der Gruppe erlassen und vom Offenen Kanal übernommen.

2.6 Trägerschaft

Der Träger des Offenen Kanals Hamburg ist die HAM, die Hamburgische Anstalt für neue Medien. Sie setzt einen Beauftragten für den Offenen Kanal ein.

Die HAM ist wurde 1986 errichtet, als das Hamburgische Mediengesetz in Kraft trat und eine rechtliche Grundlage für den damals neu entstehenden Privatfunk schuf.

Wie alle deutschen Landesmedienanstalten war auch die HAM ein Kind der Rechtsprechung aus den 80 er Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Urteil ausgesprochen, wonach der Privatfunk, wenn er geschaffen würde, nicht einfach dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte überlassen werden dürfte. Daher wurde in allen Bundesländern ein Zulassungs- und Aufsichtsregime eingerichtet, das von Landesmedienanstalten mit plural zusammengesetzten Gremien ausgeübt wird.

Die HAM ist eine selbstverwaltete Anstalt Öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Allgemeininteresse zu vertreten. Aus Vorschlägen Hamburger Organisationen wählt die Bürgerschaft den Vorstand, der aus derzeit 13 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht . Diese gehören so unterschiedlichen Organisationen an wie z.B. dem Landesfrauenrat Hamburg, der Handwerkskammer oder dem DGB.

Der Vorstand unterscheidet vor allem über Zulassung, Untersagung, Rücknahme und Widerruf hinsichtlich der Veranstaltung von Rundfunkprogrammen. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlich bestimmten Programmgrundsätze und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und die Behandlung von Beschwerden. Er erläßt die Satzungen der HAM, stellt den jährlichen Haushaltsplan fest und genehmigt den Jahresabschluß.

Zur fachlichen Vorbereitung seiner Entscheidungen hat der Vorstand drei Ausschüsse gebildet, darunter den Ausschuß Offener Kanal mit derzeit vier Mitgliedern.

Die HAM wird über einen Anteil an den Rundfunkgebühren finanziert und hat ein jährliches Haushaltsvolumen von ca. 5 Millionen DM, wovon etwa ein Drittel an den Offenen Kanal gehen. Sie ist mit derzeit 12 Mitarbeitern plus 14 Mitarbeitern für den Offenen Kanal eine der kleinsten Landesmedienanstalten Deutschlands.

2.7 Finanzierung

Finanziert wird der O.K. Hamburg von der HAM, der Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk der Hansestadt Hamburg. Aus ihrem Anteil an den Rundfunkgebühren (zur Zeit zwei Prozent) wird auch der Offene Kanal Hamburg finanziert.

Die materielle Grundausstattung (Material- und Sachausstattung) betrug 2001 ca.
1.7 Millionen DM. Der größte Anteil dieses Geldes sind die Personalkosten. Dazu kommen Miete, Telefonkosten, Leitungsgebühren an die Telekom und Reparaturkosten. Ein bestimmter Teil des Haushalts ist für den Bereich der Technik vorgesehen, so gibt es im Hörfunk- wie auch im Fernsehbereich ein festes Budget für jedes Jahr.

Für die Nutzer ist das Produzieren und Senden von Beiträgen kostenlos, lediglich die Materialkosten der Videokassette bzw. des Audioträgers sind zu tragen. Falls das gesendete Musikmaterial GEMA-geschützt ist, trägt der Offene Kanal durch Zahlung einer Pauschale an die GEMA die anfallenden Gebühren. Dem Nutzer entstehen so keine Kosten.

Die GEMA ist eine deutsche Urheberrechtsgesellschaft. Der Name GEMA ist die Abkürzung für „Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt die Rechte der Komponisten, Texter und Musikverleger. Als staatlich anerkannte Treuhänderin leitet sie die Lizenzverträge, die für jeden Nutzer von Musik dem Urheber gegenüber entstehen, an Komponisten, Texter und Verleger weiter.

Sie dient so dem Schutz der Urheber und der Vertretung seiner Rechte, denn kein Musiker wäre in der Lage, selbst zu kontrollieren, wie oft sein Werk gespielt wird und die Beiträge dafür selbst einzufordern.

GEMA-Gebühren für Radiosender können beachtliche Summen erreichen. Durch ein Sonderabkommen mit der GEMA und Zahlung einer Pauschale ermöglicht der Offene Kanal somit auch für wirtschaftlich schwächer gestellten Nutzer die Einbindung von Musik in seine Sendung.

2.8 Entscheidungskompetenz und Verantwortung

Die Hamburgische Anstalt für Medien, kurz HAM, setzt einen Beauftragten für den Offenen Kanal Hamburg ein.

Dieser hat in allen Fragen die Entscheidungskompetenz für den Offenen Kanal Hamburg, in Zweifelsfällen leitet er das Anliegen an die HAM weiter, die dann entscheidet.

In der HAM gibt es einen OK-Ausschuß, der in diesem Fall entscheidet. Bei der Frage der Verwendung der Gelder bestimmt der Beauftragte des Offenen Kanals alleine. Die Leitung arbeitet auch den Haushaltsplan aus. Die formale Entscheidungskompetenz liegt allein beim Beauftragten bzw. bei der HAM.

Steht beispielsweise eine Nutzungsänderung zur Debatte, gibt der Beauftragte die Vorschläge an den OK-Ausschuß weiter. Dieser aus vier Personen bestehende Ausschuß entscheidet dann abschließend. Innerhalb des Offenen Kanals delegiert der Beauftragte einzelne Aufgaben an Mitarbeiter.

Hier ein Beispiel: In der Hörfunktechnik soll ein neues digitales Schnittsystem angeschafft werden. Nach Rücksprache mit dem Techniker entscheidet der Beauftragte.

Die Entscheidungskompetenz über die Vergabe von festen Sendezeiten liegt ebenfalls bei der HAM, bzw. dem Beauftragten für den Offenen Kanal. Beschwerden werden vom Leiter des Offenen Kanals, dem Beauftragten für den Offenen Kanal nach Stellungnahme des Nutzers entschieden. Bei Nichtabhilfe erfolgt eine abschließende Entscheidung durch den Vorstand der HAM. Gegendarstellungsansprüche oder Klagen richten sich gegen den Nutzer.

Der Offene Kanal hat jedoch die Pflicht, alles so zu organisieren, dass ihm im Nachhinein kein Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann. Hierzu finden zum einen die Einführungsgespräche statt, in denen den Neunutzern das Mediengesetz, die Satzung sowie die Nutzungsordnung erklärt werden.

Zudem bekommt jeder Neunutzer eine Mappe mit Unterlagen ausgehändigt, die neben den oben genannten Gesetzen und Regelungen eine Kopie der wichtigsten strafrechtlichen Gebote aus dem StGB enthält, die bei der Ausstrahlung von Beiträgen im Offenen Kanal relevant sind.

Für jeden einzelnen Beitrag muss zudem eine Sendeanmeldung abgegeben werden, in der die Nutzer unterschreiben, dass sie sich an die geltenden Gesetze halten. Ohne diese Sendeanmeldung darf der Beitrag nicht ausgestrahlt werden. Dieses ist die Absicherung für den Offenen Kanal.

Eine Programmbeobachtung ist nicht die Aufgabe der Mitarbeiter des Offenen Kanals, sondern gehört zu den Pflichten der HAM. Nach heutiger Gesetzeslage muss jedoch bei konkretem Verdacht diesem nachgegangen werden. Nach dem Sichten des umstrittenen Beitrages entscheidet der Beauftragte. In Zweifelsfällen hält er Rücksprache mit der HAM, welche einen eigenen Juristen beschäftigt.

Hier ein Beispiel: In einer Live-Musiksendung trat eine Punk-Band auf, welche die Textzeile „ Schweine in der Deutschen Bank“ in einem ihrer Songs verwendete. Eine Klage der Deutschen Bank ging in diesem Fall nur an den Verantwortlichen der Sendung und nicht an den Offenen Kanal, da bei einer Live- Sendung eine Vorkontrolle lediglich über die Sendeanmeldung möglich ist. Die Inhaltsangabe auf der Sendeanmeldung enthielt natürlich nicht die gesamten Texte aller Bands, die an diesem Abend live auftraten.

Die Verantwortung für die Sendungen liegt allein beim Nutzer (s.o.). Der Offene Kanal macht keine inhaltlichen Vorgaben und nimmt keinen Einfluß auf die inhaltliche Gestaltung der Sendungen. Der Nutzer hat sich lediglich an die geltenden Gesetze zu halten, wie z.B. das Verbot von Werbung, Pornographie, Aufstachelung zum Rassenhaß u.a.

Verantwortlich für alle Fragen, die den Offenen Kanal betreffen, ist der Beauftragte
(s.o.). Er kann zwar intern die Aufgaben delegieren, wird jedoch im Zweifelsfall selbst zur Verantwortung gezogen.

In einer Sendung namens „ Blow up“ wurden beispielsweise pornographische Szenen beanstandet. Die damalige Kommissarische Leiterin wurde daraufhin neben dem Nutzer zur Verantwortung gezogen und musste nachweisen, dass dem Offenen Kanal kein Organisationsverschulden nachzuweisen war. Sie musste sich dazu selbst einen Anwalt nehmen, der allerdings von der HAM gezahlt wurde.

2.9 Kooperationen und Vernetzung

Zwischen den einzelnen Offenen Kanäle in Deutschland – mittlerweile 73 – findet ein Austausch statt, wie z.B. in der Aus- und Fortbildung (beispielsweise ein Lichtsetzseminar im OK Bremerhaven) oder bei Fachtagungen. Inzwischen bewährt ist die Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg und der Fachhochschule Hamburg.

Regelmäßig finden Seminare des Instituts für Journalistik der Universität Hamburg im Offenen Kanal Hamburg statt, um den angehenden Journalisten die Möglichkeit zu geben, praktische Erfahrungen zu sammeln. Der Studiengang „Medienbetriebstechnik“ der Fachhochschule bietet ebenfalls regelmäßig Seminare im Offenen Kanal Hamburg an. In unregelmäßiger Folge zeigen Studierende der Fachhochschule Saarlandstraße einzelne Beiträge.

Die Internationale Frauenuniversität (IFU) führte 2001 ihr Radioprojekt in Kooperation mit dem Offene Kanal Hamburg durch. Der Offene Kanal stellte in diesem Fall Räume und Technik und vermittelte eine Mitarbeiterin als Projektleitung, angestellt wurde diese jedoch für diese Tätigkeit direkt von der IFU.

1997 gab es erstmals Seminare der „Akademie für Publizistik“ in den Räumen des Offenen Kanals. Nachwuchsjournalisten aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten hier die Möglichkeit, eigene Sendungen im Hörfunk und Fernsehen des Offenen Kanals zu gestalten. Dabei erhalten sie Hilfen, wie z.B. einem Moderationstraining.

Auch mit den Hamburger Schulen findet eine Zusammenarbeit statt. Es gibt Schulen, die als reguläre Nutzergruppen regelmäßig eigene Sendungen produzieren, wie z.B. den „GUB-TV“, eine Fernsehsendung des Gymnasiums Uhlenhorst-Barmbek.

Seit Herbst 2002 wird an einigen Schulen Hamburgs ein Wahlpflichtkurs „Radio“ angeboten. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden seit März 2003 wöchentlich im Hörfunk des Offenen Kanals ausgestrahlt.

Eine weitere Form der internen Zusammenarbeit Offener Kanäle ist ein Programmaustausch im Fernsehen mit anderen Offenen Kanälen Norddeutschlands im Rahmen der „Nordschiene“ : Bisher beteiligen sich neun Offene Kanäle Norddeutschlands an diesem Austausch. Es werden Beiträge zu thematischen Schwerpunkten gesammelt und im Rahmen des Thementages „Offene Kanäle in Norddeutschland“ in allen Sendern nacheinander ausgestrahlt.

Gesendet werden diese Schwerpunktthemen derzeit jeweils donnerstags im Fernsehen des Offenen Kanals. Schwerpunktthemen waren 2001 zum Beispiel „Schwul-lesbisches Leben“ oder „Berlinale“

Somit besteht für die Nutzer die Ausnahmemöglichkeit, Sendungen überregional auszustrahlen, soweit sie sich thematisch eignen.

Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation Bürgermedien findet eine Zusammenarbeit Offener Kanäle mit nicht kommerziellen Lokalradios in Norddeutschland statt, an der sich auch der Offene Kanal Hamburg beteiligt. Ein nicht kommerzielles Lokalradio in Hamburg ist zum Beispiel FSK – das Freie Senderkombinat.

Ziel ist die Zusammenarbeit der nicht kommerziellen Bürgermedien mit dem gemeinsamen Anspruch, den Bürgern im lokalen Raum den direkten und von kommerziellen Interessen unabhängigen Zugang zu den elektronischen Massenmedien Radio und Fernsehen zu beschaffen. Die Zusammenarbeit findet statt in Form von Fortbildungen, Nutzerforen, Expertengesprächen, Fachtagungen, Video- und Hörfunkwettbewerben sowie in der Öffentlichkeitsarbeit.

2.10 Frauen im Offenen Kanal

Der Anteil der Frauen, die im Offenen Kanal Hamburg produzieren und senden, liegt nach letzten Untersuchungen bei 26% (vgl. Ansorge-Liebetruth/ Kösterke 1997 ,Vorwort zum Pressespiegel des OK Hamburg). Dies sind immerhin 6% mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 13% im Jahre 1992 (vgl. Jarren / Grothe / Müller 1994, S.36) ist dies eine 100%ige Steigerung, doch immer noch sind Frauen im Offenen Kanal unterrepräsentiert. Der durchschnittliche Nutzer ist männlich, unter 30 Jahre und höher gebildet. Am häufigsten finden sich unter den 50% berufstätigen Nutzern Angestellte.
(vgl. Jarren/ Grothe/ Müller 1994, S. 37/38)

Frauen im Offenen Kanal, das bedeutet, Frauen als Fernsehproduzentin, als Technikerin, als Medienmacherin. Dies sind alles Bereiche, in denen Frauen generell seltener anzutreffen sind als Männer.

Häufig wird behauptet, dass die komplizierte Technik der Grund dafür sei, dass Frauen im Offenen Kanal unterrepräsentiert sind. Jedoch ist dies eher die Angst, durch unsachgemäßen Gebrauch etwas ‘kaputtzumachen’. Diese Furcht stellte ich selbst bei den weiblichen OK-Redakteuren im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen fest, als wir die Digitale Technik im Hörfunk einführten und es selber lernen mussten, um sie den Nutzern vermitteln zu können.

Männer scheinen eher auszuprobieren, mit neuer Technik zu spielen. Erziehungsbedingt haben sie meistens mehr Erfahrungen im Umgang mit der Technik und lassen sich weniger leicht verunsichern.

Die Beziehung von Mädchen zum ... technischen ... Unterricht [ist] von einer deutlichen Distanz geprägt, die sich in erster Linie als Ergebnis von Sozialisationsprozessen sowie vorfindlichen Strukturen gesellschaftlicher Arbeitsteilung darstellen“ (Schmidt 1988, S. 317).

Ich habe festgestellt, dass Frauen größtenteils nicht schlechter sind, wenn sie sich zum erstenmal mit der Materie beschäftigen, sie trauen sich jedoch generell weniger zu und lesen erst einmal die Anleitung, bis sie alle Knöpfe verstehen. Männer hingegen probieren häufig aus und lernen dadurch bei der Produktion. Diese Angst vor Technik ist jedoch nur eine der möglichen Erklärungen, dass es mehr Männer im Offenen Kanal gibt.

Frauen sind zudem im Allgemeinen zurückhaltender, wenn es um die Veröffentlichung ihrer Beiträge, sprich: Ausstrahlung der Sendungen geht. Die Statistiken der Offenen Kanäle bestätigen dies. Und: Viele überlassen ihren Männern die Anmeldeformalitäten.

Als im Offenen Kanal Ludwigshafen die Anzahl der Sendebeiträge pro Person auf drei beschränkt wurde, gab es plötzlich mehr Sendeanmeldungen von Frauen. Es war nicht so, dass es jetzt mehr Frauen im Offenen Kanal gab, ihr Anteil wurde nur ganz plötzlich nach außen deutlich. In vielen Fällen handelte es sich dabei um Sendebeiträge, die vom Ehepartner erstellt worden waren, jedoch zuvor auf dem Namen des Mannes angemeldet waren. Frauen ist es also offensichtlich nicht so wichtig, ob der Name im Vor- und Nachspann sowie im Programmheft genannt wird.

Ein weiterer Faktor ist der Zeitfaktor. Viele Frauen bringen ihre Kleinkinder in den Offenen Kanal mit, welche die Arbeit natürlich behindern. Daraus läßt sich schließen, dass es offensichtlich für die meisten Frauen ein Problem ist, für die Zeit im Offenen Kanal jemanden für Haushalt und Kinder zu organisieren. Dieses Problem existiert bei professionellen Journalistinnen genauso.

Auffallend ist, dass die große Mehrheit der Journalistinnen kinderlos und unverheiratet ist. Nur 37% sind verheiratet, im nationalen Durchschnitt sind es 46%. Dagegen sind 63% ihrer männlichen Kollegen verheiratet, im Verhältnis zu 49% der Männer insgesamt“. (Beaugé. 1998, S.10)

Beispiel für die Arbeit mit Frauen im Offenen Kanal: Thementag zum Weltfrauentag:

Um auch Frauen verstärkt ein Forum zu bieten, den weiblichen Blick auf die Dinge darzustellen, wurde 1998 – wie auch in den Jahren zuvor – wieder einen Thementag zum Weltfrauentag am 8. März 1998 zu veranstaltet. Betreut wurde dieser Thementag von einer Redakteurin, die für den Bereich Frauen und Literatur zuständig war. Zum damaligen Zeitpunkt absolvierte ich mein studienbegleitendes Praktikum im Offenen Kanal und unterstützte sie bei ihrer Arbeit an diesem Thementag. Ich sehe durchaus die Wichtigkeit dieser Themen verbunden mit der konkreten Arbeit der Frauen an den Sendungen als einen Beitrag zur politischen Bildung und einem Gegensatz zum typischen Frauenbild in dem Medien (Die tolle, gut aussehende Frau, die alles organisiert, die ihren Beruf ausübt, ihre Kinder zur Schule bringt, ihren Mann versorgt).

„Massenmedien sind an der Herstellung der Ideologie von der grundsätzlichen Verschiedenheit der Geschlechter in zweifacher Weise benachteiligt: einerseits durch den weitgehenden Ausschluß von Frauen aus dem Bereich der Medien-Produktion, andererseits durch die systematisch stereotype und herabwürdigende Präsentation von Frauen. Das besondere Verhältnis zwischen Frauen und Medien wird durch den Begriff „Sexismus“ – die grundsätzliche und systematische Benachteiligung einer Gruppe aufgrund ihres Geschlechts – treffend gekennzeichnet“ (Sander 1974, S. 12).

Dieser Thementag bot die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit unterschiedlichsten Gruppen von Frauen. Die Hoffnung war natürlich, hierbei mehr Frauen für Beiträge im Offenen Kanal zu gewinnen.

Eine Gefahr hierbei war, Frauen wieder auf „Frauenfernsehen“, „Frauenradio“ und „Frauenthemen“ einzugrenzen. Gerade bei jungen Frauen, mit denen ich in der Zeit meines Praktikums im Rahmen von Fernsehfilmen zusammenarbeitete, spürte ich eine deutliche Abneigung, sich auf Themen wie „Frauen und Musik“, „Frauen in den Medien“ etc. einzulassen. Frauen wollen kein eigenes Fernsehen, keine Frauenfilme, sondern einfach Filme machen und sich vor allem nicht auf die frauenspezifischen Themen u.ä. eingrenzen lassen. Ich denke jedoch, dass eine Einschränkung auf Frauenthemen eine Diskriminierung der Frauen bedeutet, da es sie wieder auf bestimmte Bereiche eingrenzt.

„Nach wie vor werden Frauen im Journalismus (wie in der Politik) oft auf traditionelle weibliche Themenbereiche angesetzt: Bildung, Familie oder Soziales“ (Beaugé 1998, S.10).

M. E. nach ist es zwar wichtig, Frauenbenachteiligung zu analysieren, zu diskutieren und öffentlich zu machen, aber genauso wichtig ist es auch, in Bereiche vorzudringen, die Frauen bisher vorbehalten waren (Politik, Technik, Wissenschaft). Beides gehört zusammen, das zweite ist die logische Folge aus dem ersten.

Ein entscheidender Vorteil lag bei diesem Thementag jedoch darin, zunächst einmal Frauen für den Offenen Kanal zu gewinnen, auch wenn dies am einfachsten über „frauenspezifische Themen“ im Rahmen des Weltfrauentages geschah.

Im Rahmen diese Thementages hofften wir zudem bei den teilnehmenden Frauen ein Interesse für weitere Arbeit im Offenen Kanal zu wecken. Außerdem war unser Wunsch, bei Vereinen die Aufmerksamkeit zu wecken, ihre Botschaft über den Offenen Kanal zu verbreiten, ihn eventuell im Bereich der Frauenfortbildung oder der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Wie bei allen Thementagen, sollte mit diesem speziell das Spektrum vorhandener Frauengruppen erweitert und vernetzt werden, untereinander und mit einzelnen Frauen und Gruppen, die bisher nicht im Offenen Kanal Hamburg tätig waren.

Frauen sollten zu verstärkter Medienarbeit, zur Entdeckung der eigenen Kreativität, der Entwicklung des Selbstbewußtseins und zur Umsetzung eigener Themen ermutigt werden. Angesichts der präsentierten Beiträge soll es ein Aufruf werden, dass sich Frauen verstärkt in die Medien einbringen und die Chancen, die Offene Kanäle bieten, für sich selbst zur Bildung, Weiterbildung und politischer Bildung nutzen. Frauen haben hier eine Chance, politische Botschaften und eigene Einstellungen öffentlich zu machen.

Aufgrund interner Umstrukturierungen fand nach 1998 kein Thementag zum Weltfrauentag mehr statt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Redakteure mehr, die bestimmte Bereiche (Frauen, Musik oder Sport) betreuen, daher auch keine spezielle Frauenförderung mehr.

2.11 Kinder im Offenen Kanal

Bis zum heutigen Zeitpunkt nehmen Kinder nur mittelbar am Geschehen des Offenen Kanals teil: Im Rahmen von Kooperationsprojekten des Offenen Kanals mit externen pädagogisch betreuten Projekten, die ansonsten weitgehend unabhängig vom Offenen Kanal arbeiten. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Fischbrötchen TV – Schüler machen Fernsehen“, das seit 1999 wöchentlich ausgestrahlt und von Hamburger Schülern gestaltet wird. Geleitet und verantwortet werden die Beiträge von einem Sozialpädagogen, der auch die letzte Entscheidungskompetenz in allen Fragen hat. Durchgeführt wird das Projekt vom Verein „Schnittpunkt e.V.“, einem Verein, der medienpädagogische Projekte, besonders im Kinder- und Jugendbereich, anbietet.

Die Aufgabe des Offenen Kanals beschränkt sich bei diesem Projekt im Wesentlichen darauf, das Fernsehstudio für die Live-Sendungen bereitzustellen. Den Schülern wird darüber hinaus, wie jedem anderen Nutzer auch, die Möglichkeit zur Teilnahme an technischen Einführungskursen geboten. Die Arbeit der Schüler sowie die journalistische und technische Betreuung findet außerhalb der Räume und getrennt vom Offenen Kanal statt. Auch Material wie z.B. Kameras und Schnittplätze für die Schüler stellt das Projekt selbst.

Eine weitere Sendung von Kindern im Offenen Kanal ist das Projekt „ISI-TV“. Kindereinrichtungen, wie z.B. Horts oder Häuser der Jugend produzieren mit Hilfe von medienpädagogisch angelernten Betreuern kurze Beiträge. Diese werden im Anschluß von den Mitarbeitern des Projektes geschnitten, vertont und zuletzt von der Projektleiterin zu einer halbstündigen Sendung zusammengeschnitten. Die Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren sind beteiligt als Moderatoren und an der Kamera, nicht jedoch an strukturellen Entscheidungen und dem späteren Schnitt. Teilweise werden die Kinder auch nur als Moderatoren eingesetzt und die Arbeit an der Kamera sowie die Konzeption des Beitrages wird ebenfalls von den Mitarbeitern des Projektes übernommen.

Pädagogische Betreuung, Bereitstellung des Materials (z.B. Kameras) und Multiplikatorenfortbildungen führt der Verein „Schnittpunkt e.V.“ durch. Ebenso wie bei „Fischbrötchen TV“ beschränkt sich die Aufgabe des Offenen Kanals auch hier im Wesentlichen auf die Ausstrahlung der fertigen Sendung. Seit August 2001 ist ein Mitarbeiter des Offenen Kanals - neben seinen sonstigen Aufgaben - mit dem Schwerpunkt „Medienkompetenzförderung“ beauftragt. Er betreut ISI-TV in organisatorischen Zusammenhängen, führt jedoch selbst keine medienpädagogische Arbeit durch. Er fungiert als Ansprechpartner für die Projektleitung und hat somit eine unterstützende Funktion für dieses Projekt.

Im Falle von ISI-TV besteht meiner Meinung nach die Gefahr, Kinder – ähnlich wie im kommerziellen Fernsehen – in einem von Erwachsenen gestalteten Rahmen medial darzustellen und somit das Bild von Kindern durch Erwachsene zu bestimmen. M.E. nach ist es für Erwachsenen oft schwierig, besonders wenn ein „sendefähiges“ Produkt als Ergebnis ihrer Arbeit gefordert wird, sich auf Formen einzulassen, welche die Kinder selbst bestimmen und somit das Ergebnis der Arbeit nicht planen und abschätzen können. Der Medienpädagoge steht zwischen den Erwartungen erwachsener Projektleiter und der Aufgabe, die Eigenständigkeit der Kinder bei der Gestaltung des Produkts zu fördern.

Im Radio des Offenen Kanals Hamburg gibt es seit 2001 eine Sendung von Kindern für Kinder: „Radio Zeppelin“. In unregelmäßigen Abständen sendet eine Gruppe von Kindern, die in einer Kinderredaktion des Vereins „Zeppelin e.V.“ arbeiten, Themen von und für Kinder: Vom Irak-Krieg bis zur Euro-Umstellung, von der Hexenausstellung im Völkerkundemuseum bis zu Hörgeschichten. „Radio Zeppelin“ ist ein Projekt des Vereins „Zeppelin e.V.“, der sich für die Rechte von Kindern einsetzt. Es wird darauf geachtet, dass alle Entscheidungen in Bezug auf die Radiogruppe von den Kindern selbst getroffen werden: Wahl der Redaktionsräume, Kauf der Mikrofone, Wahl der Themen, Schnitt der fertigen Sendungen. Erwachsene Pädagogen helfen und betreuen das Projekt zwar, entscheiden aber nicht über den Rahmen.

Der Offene Kanal dient bei diesem Projekt ebenfalls als Möglichkeit, die fertige Sendung auszustrahlen und in Einzelfällen, um Geräte auszuleihen. Eine konzeptionelle oder journalistische Unterstützung seitens des Offenen Kanals wird nicht angeboten.

Rein rechtlich haben auch Kinder das Recht, im Offenen Kanal Hamburg zu senden. Kinder stehen hierbei allerdings der Hürde gegenüber, dass Personen unter 18 Jahren nicht die Verantwortung für eine Sendung übernehmen dürfen und sie daher eine Person benötigen, die sich für ihre Sendung verantwortlich erklärt. Diese erwachsene Person muss außerdem alle Formulare, wie z.B. Sendeanmeldung und Inhaltsangabe ausfüllen und unterschreiben, sie ist auch haftbar, falls die Sendung gegen bestehende Gesetze verstößt.

Weitere Hürden für Kinder und Jugendliche sind struktureller Natur: Die Buchungszeiten für Studios, Sendeplätze und Geräte liegen zwischen 10 und 13 Uhr, also in einer Zeit, in der Kinder in der Regel in der Schule sind und nicht telefonieren können. Der Offene Kanal liegt außerhalb eines Wohngebietes und ist für Kinder schwer zu erreichen. Nicht zuletzt fehlt ein kindgerechtes Konzept zur technischen und journalistischen Betreuung. M. E. nach sind all dies Gründe, die dazu führen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Sendungen von Kindern im Offenen Kanal gibt, die außerhalb von pädagogisch betreuten Gruppen senden.

Auf Rezipientenseite ist die Resonanz auf Kindersendungen bisher gering. Im Gegensatz zu anderen Sendungen gab es keine schriftlichen Rückmeldungen und kaum Anrufe im Studio bei Live-Sendungen. Kinder im Offenen Kanal zeigten in der Vergangenheit wenig Interesse an von Kindern produzierten Sendungen und schalteten lieber auf Zeichentrickserien in anderen Programmen um. Das Desinteresse an Produkten, die von Kindern geschaffen wurden, ist allerdings nicht neu und nicht auf Offene Kanäle oder das Fernsehen beschränkt. Gründe sind möglicherweise mangelnde Professionalität des Produktes, die Gewöhnung der Kinder an bestimmte Sendeformen, die vom kommerziellen Fernsehen bestimmt werden, oder ein prozessorientiertes Arbeiten, welches das Produkt und den Rezipienten außer Acht läßt. Kinder sind, „was Fernsehen angeht, fast schon Profis. Anspruchsvoll sind sie obendrein. Mit unrealistischem Heldentum und schlampig gemachten Produktionen ist bei ihnen kein Blumentopf zu gewinnen. Die Handlung muss logisch sein, das Auftreten der Akteure und Akteurinnen glaubwürdig und originell die Inszenierung“ ( Programmberatung für Eltern (Hrsg.) 1999, S. 9).

Fazit:

Im Offenen Kanal beteiligen sich Kinder nur mittelbar, eingebunden in medienpädagogische Projekte. Diese werden von Erwachsenen geleitet und verantwortet, daher senden die Kinder nicht selbstbestimmt und selbstverantwortet, sondern nur so autonom, wie es ihnen innerhalb des jeweiligen Projektes erlaubt wird. Formal fungiert der jeweilige Projektleiter als verantwortlicher Nutzer gegenüber dem Offenen Kanal, daher sind die Kinder von den Projektleitern abhängig und können keine Rechte gegenüber dem Offenen Kanal einfordern. Der Offene Kanal bietet keine speziell auf Kinder zugeschnittenen Angebote an, sondern beschränkt sich darauf, die Ergebnisse dieser medienpädagogischen Projekte auszustrahlen, die Projektleitung im Falle von ISI-TV organisatorisch und konzeptionell zu unterstützen und auf den Verleih von Geräten. Für die Projekte allerdings hat der Offene Kanal eine wichtige Funktion, da er die Ausstrahlung der Produkte ermöglicht und somit Öffentlichkeit und eine Resonanzmöglichkeit schafft.

Die Veröffentlichung des fertigen Produktes ist häufig notwendiger Bestandteil der medienpädagogischen Arbeit, z.B. für die Herstellung von ‚Gegenöffentlichkeit‘ oder für die Entwicklung der Fähigkeit, Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Einflußnahme einzuschätzen und die Berechtigung dieser Grenzen zu hinterfragen. (vgl. Schell 1990, S. 3-4)

3. Medienpädagogik

3.1 Einleitung

Der Begriff Medienpädagogik als solcher entstand in den 60 er Jahren, seit ca. 1970 existiert die Medienpädagogik als eigenständiger wissenschaftlicher Forschungs- und Lehrbereich. Die Anfänge der Medienpädagogik reichen jedoch zurück bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Schell (1993) zitiert Dohmen und seine sehr weit gefaßte pragmatische Sichtweise. Er definiert Medienpädagogik als „Disziplin, die sich mit Medien im Gesamtzusammenhang der Erziehung befaßt“ (Schell 1993, S. 15; zit. nach Dohmen 1976, S. 89)

Die Medienpädagogik unterteilt sich, grob gesagt, in fünf Positionen mit unterschiedlichen Zielkategorien. Ich werde hier die einzelnen Zielkategorien nur kurz skizzieren und mich dann in Kapitel 5 mit den für die Arbeit in Offenen Kanälen relevanten Positionen näher auseinandersetzen.

3.2 Die kulturkritisch-geisteswissenschaftliche Position

Seit Beginn des 20.Jahrhunderts bereits existiert ein Zweig, der als „kulturkritisch-geisteswissenschaftliche Position“ bezeichnet wird. Es mag verwundern, dass zu einem solch frühen Zeitpunkt bereits die ersten Anfänge einer medienpädagogischen Position angesiedelt werden. Diese auch „normative Medienpädagogik“ genannte Richtung setzt daran an, Kinder und Jugendliche, die in ihrem Normen- und Wertgefüge noch nicht gereift sind, z.B. vor Gewalt und Schund in den Medien zu bewahren. Dieser „Schund“ waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Groschenhefte, Literatur und Wanderkinos, gegen die es die sittlich gefährdete Jugend zu schützen galt. Sie ist damit in die Zeit der Bewahrpädagogik angesiedelt und eine Pädagogik der Gebote und Verbote.

Auch wurde sie, im Zuge der Kinoreformbewegung, als Arbeiterbildungsinstrument eingesetzt. Unter Hitler wurden Medien in Deutschland ausschließlich als Propagandainstrument mißbraucht, und in der Nachkriegszeit folgte ein Rückfall in die bewahrpädagogische Richtung. Allerdings entwickelte sich diese Position der Medienpädagogik weiter und setzte sich als Ziel, die kritische Nutzung der Medien zu lehren.

Diese Neubestimmung innerhalb der medienpädagogischen Position (vgl. Schell 1993, S. 16) Mitte der 60 er Jahre änderte jedoch nicht den ursprünglichen bewahrpädagogischen Ansatzpunkt: Der „Rezipient sei im Umgang mit den Medien zu erziehen“ (Schell 1993, S. 17). Nicht eine Veränderung der medialen Realität, nicht ein „in Dienst-nehmen“ der Medien ist das Ziel, sondern lediglich das Erlernen der Fähigkeit zu kritischem Umgang mit diesen.

3.3 Die Technologisch-Funktionale Position

Zu Beginn der 60 er Jahre entstand die technologisch-funktionale Position in der Medienpädagogik, die ihre Höchstzeit bis Mitte der 70 er Jahre erlebte. Der wirtschaftliche Aufschwung in der BRD erforderte geeignete qualifizierte Führungskräfte, die das alte Bildungssystem nicht mehr hervorbringen konnte.

Eine Lösung wurde in der Übernahme von Lehrkonzepten aus den USA gesehen: Die Medien wurden in den Dienst von Bildung, Unterricht und Ausbildung gestellt. Die technologisch-funktionale Position befaßt sich ausschließlich mit Mediendidaktik. Die Medienpädagogik hat dazu eine folgenreiche Aufteilung in ‘Erziehung zu den Medien’ (Medienerziehung) und ‘Erziehung durch Medien’ (Mediendidaktik) vollzogen (vgl. Schell 1993, S. 20)

3.4 Die ideologiekritische Position

Mitte der 60 er Jahre setzte im Zuge der Studentenbewegung auch in der Medienpädagogik eine Umorientierung ein. Sie basiert auf der kritischen Theorie der Frankfurter Schule. Die Erziehung zum kritischen, mündigen Rezipienten sollte erreicht werden, die Mechanismen medialer Manipulation von den Menschen erkannt werden.

Diese Position hat, wenn auch aus anderen Beweggründen, starke Ähnlichkeit mit der kulturkritisch-geisteswissenschaftlichen Position (vgl. Hülswede 1974, S.19). Ihr Charakter ist ebenfalls defensiv, da sie allein auf die Aufklärung zielt, die Manipulation der Massenmedien zu durchschauen.

Diese Position spielt zwar heute in der praktischen Arbeit in Offenen Kanälen keine Rolle mehr. Doch ihr Ziel, die Aufklärung über die Manipulationsmechanismen der Massenmedien wird durch den eigenen Umgang mit den Medien auch erreicht, wenn auch nicht auf dem Weg der Analyse und des Gespräches, sondern dadurch, dass im Rahmen der eigenen Arbeit erfahren wird, welche Manipulationsmöglichkeiten der medialen Gestaltung innewohnen, ja, dass quasi jede Art von Mediengestaltung Manipulation ist, da sie die Wahrheit immer aus ‘zweiter Hand’ wiedergibt.

Heute findet allerdings kaum noch eine weitergehende politische Analyse über den Ideologiegehalt der Massenmedien statt. Die politische Dimension, der politische Zusammenhang, in dem diese Manipulation steht, wird vielfach nicht mehr thematisiert.

3.5 Die gesellschaftskritische Position

Eine Weiterentwicklung der ideologiekritischen Position, die sich dennoch von ihr abgrenzt, stellt die gesellschaftskritische Position der Medienpädagogik dar. Diese Form der Medienpädagogik, die sich Mitte der 70 er Jahre im Rahmen einer kritischen Erziehungswissenschaft entwickelte, basiert auf den Forderungen von BRECHT (1967) und ENZENSBERGER (1970), die Medien von Distributions- zu Kommunikationsmitteln zu machen und aus Konsumenten Produzenten zu machen (vgl. Brecht 1967, S. 129 ; vgl. auch Enzensberger 1970, S. 167 f)

Die Massenmedien werden in diesem Ansatz kritisiert. Ihnen wird vorgeworfen, zwar den Anspruch zu erheben, Mittel öffentlicher Kommunikation im Dienste der Allgemeinheit zu sein, jedoch nur einem kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich zu sein. Die Masse der Lohnabhängigen ist damit lediglich Konsument massenmedialer Produkte.

Somit ist die Massenkommunikation doppelt einseitig. Zum einen kann der Rezipient sich nur in von den Medienmachern vorgegebenem Rahmen direkt zu einem Kommunikat äußern (z.B. Sendungen mit Zuschauerbeteiligung, die der Produzent frei filtern kann, so dass sie in sein Konzept passen), zum anderen stellen die Massenmedien eine Wirklichkeit aus zweiter Hand dar, geprägt durch die Sichtweise und das Interesse derjenigen, die aktiven Zugang haben und – im Zuge der Privatisierung des Rundfunks – gefiltert durch die Interessen der Geldgeber.

[...]

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
Der Offene Kanal - Ein Arbeitsfeld für medienpädagogische Soziale Arbeit? - Dargestellt am Beispiel des Offenen Kanals Hamburg
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg  (Fachbereich Sozialpädagogik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
129
Katalognummer
V37047
ISBN (eBook)
9783638365055
ISBN (Buch)
9783638713825
Dateigröße
837 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Diplomarbeit stellt die Möglichkeiten und Grenzen für medienpädagogische Soziale Arbeit in Offenen Kanälen dar. Sie beginnt mit einer prägnanten Darstellung des Offenen Kanals aus historischer, technischer und formal-funktionaler Sicht, mit Bezug auf die Gender-Thematik. Am Beispiel der differenzierten Auseinandersetzung mit einem Kinder-TV zeigt sie das Auseinanderfallen von Anspruch und Wirklichkeit reflektiert auf.
Schlagworte
Offene, Kanal, Arbeitsfeld, Soziale, Arbeit, Dargestellt, Beispiel, Offenen, Kanals, Hamburg
Arbeit zitieren
Dipl. Paed. Kathrin Nina Wiedl (Autor:in), 2003, Der Offene Kanal - Ein Arbeitsfeld für medienpädagogische Soziale Arbeit? - Dargestellt am Beispiel des Offenen Kanals Hamburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37047

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