Welche Strafvorschriften kommen bei der Entziehung virtueller Gegenstände neben Betrug und Erpressung in Betracht?


Seminararbeit, 2017

38 Seiten, Note: 16 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

B. Gegenstand der Untersuchung

C. Diebstahl - § 242 StGB
I. Items als Sache
1. Technische Herangehensweise
a) Autonomer strafrechtlicher Sachbegriff
b) Zivilrechtsakzessorischer Sachbegriff
(1) Rechtsnatur der Software
(2) Rechtsnatur der virtuellen Gegenstände
c) Anwendung des zivilrechtlichen Sachbegriffes im Strafrecht
2. Abstrakte Herangehensweise
3. Erweiterte Auslegung des Sachbegriffes
II. Ergebnis zu § 242 StGB

D. Datenveränderung - § 303a StGB
I. Virtuelle Gegenstände als Daten
II. Einschränkung des Tatbestandes
1. Zu weite Fassung des Tatbestandes
2. Kriterien zur Einschränkung
3. Geschütztes Rechtsgut als Grundlage der Einschränkung
a) Vermögensschutz
b) Interesse an der unversehrten Verwendbarkeit von Daten
c) Persönlichkeitsrechtliche Interessen
d) Verfügungsbefugnis
e) Zwischenergebnis
4. Verfügungsbefugnis in Bezug auf virtuelle Gegenstände
a) Eigentum am Datenträger
b) Skripturakt bzw. Vornahme der Speicherung
c) Relative, abgeleitete Nutzungsrechte sowie Besitzrechte
d) Zwischenergebnis
5. Tatsächliche Herrschaftsmacht
a) Zuordnung an den Betreiber
b) Zuordnung an die Spieler
6. Ergebnis
III. Tathandlung
1. Übersicht
2. Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht der Spieler
a) Tatmodalität
b) Tatbestandausschließendes Einverständnis
3. Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht des Betreibers
IV. Sonstige Voraussetzungen
V. Ergebnis zu § 303a StGB

E. Computersabotage - § 303b StGB
I. Datenverarbeitung
1. Datenverarbeitung bei Privatpersonen
2. Datenverarbeitung bei den Betreibern
II. Wesentliche Bedeutung
1. Der Wesentlichkeitsbegriff in Bezug auf Private
2. Der Wesentlichkeitsbegriff in Bezug auf die Betreiber
III. Erhebliche Störung
IV. Ergebnis zu § 303b StGB

F. Urkundenunterdrückung - § 274 StGB
I. Beweiserhebliche Daten
1. Daten nach § 202a II StGB
2. Daten i.S.d. § 269 StGB
3. Entscheidung und Auswirkungen
II. Ergebnis zu § 274 StGB

G. Ausspähen von Daten - § 202a StGB
I. Daten i.S.d. § 202a II StGB
II. Nicht für den Täter bestimmt
III. Besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang
IV. Sich Zugang zu den Daten unter Überwindung der Zugangssicherung verschaffen
V. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen
VI. Ergebnis zu § 202a I StGB

H. Vorbereitungsstraftaten

I. Fazit und Urteilsanmerkungen

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Welche Strafvorschriften kommen bei der Entziehung virtueller Gegenstände neben Betrug und Erpressung in Betracht?
Hochschule
Universität Regensburg
Note
16 Punkte
Autor
Jahr
2017
Seiten
38
Katalognummer
V370189
ISBN (eBook)
9783668475861
ISBN (Buch)
9783668475878
Dateigröße
745 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
welche, strafvorschriften, entziehung, gegenstände, betrug, erpressung, betracht
Arbeit zitieren
Jonas Maierthaler (Autor:in), 2017, Welche Strafvorschriften kommen bei der Entziehung virtueller Gegenstände neben Betrug und Erpressung in Betracht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370189

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