Der Start in die Bankenunion. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus in Europa


Projektarbeit, 2015

14 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis .. III

1. Einleitung .. 1

2. Die 3 Säulen der einheitlichen Bankenunion .. 2

3. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus SRM .. 2

3.1 Welche Instrumente gibt es? .. 4

3. 2 Chancen und Risiken der Instrumente .. 7

4. Das Fazit .. 10

Literaturverzeichnis .. 11

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Vergleich von max. Hilfe für Banken und der Größe des SRF.. 9

1. Einleitung

„Zwar können wir die Gefahr künftiger Bankeninsolvenzen nie ganz ausschließen, aber mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und dem Abwicklungsfonds werden in Zukunft nicht mehr die europäischen Steuerzahler, sondern die Banken selbst die Kosten von Verlusten schultern müssen.“ [1] Mit diesen Worten begründete Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso den Vorschlag, der Einführung eines neuen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für die Bankenunion in der EU, dem Single Resolution Mechanism (SRM), in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2013. Dieser soll ergänzend wirken für den Einheitlichen Bankenaufsichtsmechansimus. Da es trotz der Bankenaufsicht nach Barroso nie ausgeschlossen werden kann, dass eine Bank in Liquiditätsprobleme gerät, ist die Einführung eines Abwicklungsmechanismus für den Ernstfall zwingend erforderlich und unabdingbar. Ergänzt wird der SRM durch einen Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund. Damit weniger öffentliche Gelder für die Bankenrettung benötigt werden, sollen die Banken selber für ihr Versagen aufkommen und gemeinsam diesen Fonds finanzieren.

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob der Vorschlag und die Einführung des SRM und die damit verbundene Einführung des SRF, die Vorteile mit sich bringt, die Barroso in der Pressemitteilung zum SRM sich erhoffte und welche Risiken weiter trotz des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Abwicklungsfonds bestehen. Die Antwort darauf liegt nahe. Sollte es zu ernsthaften Liquiditätsproblemen von größeren Banken kommen, könnten diese nicht allein durch den SRF abgewickelt werden, es müssten größere Fonds errichtet werden. Der SRF wirkt in einem wirklichen Horrorszenario eigentlich nur wie eine Schmerztablette für einen mehrmals angeschossenen Verwundeten. Kurzfristig kann der Schmerz und können die Probleme der Banken ausgeglichen werden, aber mittel- bis langfristig sind öffentliche Gelder zwingend erforderlich in einer großen Krise. Da allerdings durch den SSM die Risiken für eine Bankeninsolvenz gemindert werden und der SRF, nach dem Bail-In Verfahren, erst das zweite eingreifende Instrument ist, kann viel Zeit gewonnen werden, um neue Gelder und Mittel für eine neue Bankenkrise aufzutreiben.

ZZunächst wird in dieser Arbeit auf die grundlegenden Strukturen des SRM eingegangen und die Grundaufgaben des SRM und des SRF erläutert, außerdem wird das Bail-In Instrument erklärt. Es werden die Zusammenhänge und das Eingreifen der jeweiligen Instrumente genauer bestimmt und analysiert. Danach werde ich den SRF mit dem FDIC und dem DIF, dem amerikanischen Abwicklungsfonds, genauer vergleichen und die Chancen und Risiken des SRM und des SRF unter anderem am Vergleich analysieren. Danach werde ich ein Fazit ziehen zum SRM und seinen Instrumenten und eine Prognose aufstellen.

2. Die 3 Säulen der einheitlichen Bankenunion

Der Sinn der einheitlichen Bankenunion beruht auf drei Säulen. Die eine Seite ist die Aufsicht, durch den Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus, dem SSM (Single Supervisiory Mechanism),welcher ab Ende 2014 seine Arbeit aufnimmt und in erster Linie bedeutende Kreditinstitute innerhalb der Eurozone beaufsichtigen soll und durch die Aufsicht eventuellen Krisen und Liquiditätsproblemen vorzubeugen versucht. Die andere Säule, welche sich mit der Bankenrettung und Abwicklung befasst, ist der Einheitliche Abwicklungsmechanismus, der SRM (Single Resolution Mechanism). Dieser begann seine Arbeit ab Anfang 2015 und ist in erster Linie für die Abwicklung in Liquiditätsprobleme geratener Kreditinstitute zuständig. Die letzte dritte Säule beschäftigt sich mit einem gemeinsamen europäischem Einlagensicherungssytem, dem DGS. Diese Säule findet zurzeit allerdings weniger politische Beachtung, aufgrund von politischer Unwichtigkeit. Grund dafür ist die Harmonisierung [2] der nationalen Einlagensicherungssysteme. [3]

3. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus SRM

Um eine reibungslose Rettung und Abwicklung von in Liquiditätsprobleme geratener Banken versichern zu können, wurde der SRM entwickelt. Das Ziel des SRM ist eine ordnungsgemäße Abwicklung von in Probleme geratener Banken, ohne dass dabei viel in die Realwirtschaft eingegriffen wird und ohne die hohe Verwendung von öffentlichen Geldern, also ohne die Hilfe von Bail-Outs. [4] Ein Bail-Out Eingriff hätte enorme Einflüsse auf die Realwirtschaft eines Landes. Die Aufgabe des SRM soll also sein, das jetzige System zu ändern, in welchem Banken mit Liquiditätsproblemen mit hohen Staatshilfen gerettet werden. Hierfür soll das System des Bail-In Verfahren greifen, bei welchem Gläubiger einer Bank, also i.d.R. Anleger, am Verlust bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit beteiligt werden sollen. Des Weiteren eröffnet der SRM einen Fonds, den SRF (Single Resolution Fund), zur Abwicklung von Banken. In Liquiditätsprobleme geratene Banken können durch diesen gerettet werden. Finanziert wird dieser Fonds durch die teilnehmenden Banken selbst.

Ziele des SRM

Im Vorschlag der Kommission für den SRM nannte diese die Ziele des SRM. Nach Artikel 14 Abs. 2 sind die Abwicklungsziele der Kommission: a) Gewährleistung der Kontinuität kritischer Funktionen der Kreditinstitute; b) die Erhaltung der Marktdisziplin durch die Vermeidung signifikanter negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität; c) der Schutz öffentlicher Mittel durch eine geringere Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

Struktur des SRM

Als zentrale Institution des SRM wurde das Single Resolution Board (SRB) ausgerufen. Dieses entscheidet über die Abwicklung sowie die Restrukturierung von Kreditinstituten, welche dem SRM unterliegen. Das sind alle Banken, welche dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB unterliegen und beaufsichtigt werden [5]. Das SRB arbeitet eng zusammen mit den nationalen Abwicklungsbehörden. Hierfür beschließt das SRB verschiedene Abwicklungskonzepte, die von den zuständigen Abwicklungsbehörden ausgeübt werden. Für andere Konzepte ist den nationalen Behörden selbst ihr Handeln überlassen, lediglich das Nutzen von Hilfsmitteln aus dem SRF, dem Single Resolution Fund, bedarf der Zustimmung und der Konzeption, gemäß Art 6a Abs. 3 SRM-Verordnung, des SRBs. Die Aufgaben des SRB sind das Aufstellen von Abwicklungsplänen, das Prüfen der Abwicklungsfähigkeit, sowie die Vorbereitung der Entscheidungen zur Abwicklung. Sollte das SRB ein Konzept zur Abwicklung durchsetzen wollen, wird dieses von Kommission und Rat beschlossen und die Abwicklung greift für die Bank. Zu prüfen ist hierbei, ob es keine anderen privaten alternativen Maßnahmen gibt und ob öffentliches Interesse besteht. Ist dies nicht der Fall, wird ein klassisches Insolvenzverfahren in Betracht gezogen[6]. Abwicklungsrahmen

Der Abwicklungsrahmen unterliegt drei Stufen. Zunächst müssen sämtliche Kreditinstitute einen eigenen Sanierungsplan aufstellen, in welchem sie erklären, was sie im Fall von Liquiditätsproblemen tun würden und wie sie agieren würden um liquider zu werden. Gleichzeitig in der Stufe der Vorbereitung müssen die jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörden (bei bedeutenden Instituten die EZB; bei weniger bedeutenden die nationalen Behörden) Abwicklungspläne für das Kreditinstitut erstellen. Sollten Schwierigkeiten und Probleme bei den Banken auftreten, kann die zweite Stufe der Frühintervention eingreifen. Sind Schwierigkeiten von den Behörden erkannt, sollten diese schnell beseitigt werden. Eine vollständige Abwicklung wird erst in der dritten Stufe durch die EZB ausgelöst. Hierbei sind die oben genannten Aspekte zu prüfen. Der Haftungsgrundsatz liegt darin, dass zunächst die Eigentümer einer Bank haften, nachrangig haften dann nachrangige Gläubiger und danach vorrangige Gläubiger. Zu beachten ist hier, dass die Verluste der Gläubiger nie größer sein dürfen, als die Verluste, die bei einem möglichen Insolvenzverfahren entstanden wären [7]. Sollte die private Verlustbeteiligung durch das Bail-In nicht ausreichen, greift der Abwicklungsfonds [8] [9].

3.1 Welche Instrumente gibt es?

Die zentralen Abwicklungsinstrumente sind der Abwicklungsfonds, der SRF, und das Bail-In. Des Weiteren kann das SRB vorschlagen, eine Bank komplett zu veräußern oder eine Bank zu einer Bridge Bank [10] umzuformen. [11]

Bail-In

Um Flexibilität auf den Geldmärkten zu gewährleisten und um verlorengegangenes Kapital wiederherzustellen, kann die SRB einen Bail-In vorschlagen. Das Ziel, welches die Kommission durch diese Methode sieht, ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs trotz vorherigen Verlustes. Der Verlust soll teilweise von Gläubigern übernommen wer-den, in dem die Forderungen der Anleger in Eigenkapital umgewandelt werden. Dies muss mindestens 8 % der Forderungen im Falle eines Bail-In betragen. Von einem Bail-In nicht betroffen sind sämtliche Gläubiger die eine Einlage von bis zu 100.000 € haben, da diese den Schutz nationaler Einlagensicherungssysteme genießen. Allerdings finanzieren die Einlagensicherungssysteme die Abwicklung in der Höhe, in der sie sonst hätten die Einleger entschädigen müssen. In der Regel soll das Bail-In Instrument nicht auf gesicherte Einlagen ausgeübt werden. Um eine Wirksamkeit des Bali-Ins zu garantieren, sollte dieses auf möglichst viele ungesicherte Einlagen angewendet werden. Für die Verhinderung des Verlustes der Wirksamkeit des Bali-In Instruments durch eine Verschiebung von Verbindlichkeiten, sind die Banken verpflichtet, jederzeit auf Anordnung des SRB Verbindlichkeiten vorzuhalten. Bei der Anwendung des Bail-In Instrument werden die Verbindlichkeiten in umgekehrter Reihenfolge als bei einem normalen Insolvenzverfahren berührt [12].

Der Abwicklungsfonds

Für die Finanzierung der Abwicklungsinstrumente wurde ein Abwicklungsfonds, der SRF, eingerichtet, welcher die Abwicklungen finanzieren soll. Der wichtige Aspekt in dem Fonds ist, das dieser nicht von öffentlichen Geldern finanziert wird, sondern von den Banken selber, d.h., die Banken kommen selber für ihr Versagen auf. Je nach Größe eines Kreditinstitutes und nach einem Risikoprofil müssen die Banken ab 2015 Abgaben in den SRF leisten. Der Fonds soll dazu beitragen, das Kreditinstitute nicht mehr abhängig von der Kreditwürdigkeit ihres Staates sind und sich so selber retten sollen, anstatt das Staaten viele öffentliche Gelder in den Bankensektor stopfen und somit die Gefahr eines Staatsbankrotts besteht. Die Kommission legt fest, ob eine Bank Mittel aus dem SRF erhalten darf. Danach führt der Abwicklungsausschuss die Zuweisung über Mittel aus dem SRF aus. Der Fonds sei aber nicht als ein Rettungsfonds zu verstehen. Erst wenn die privaten Mittel ausgeschöpft sind und das Bail-In Instrument gewirkt hat, kann der Fonds als Sicherung für ein Kreditinstitut dienen. Zunächst aber soll der Fonds dazu dienen, die Finanzstabilität bei einer Bankenabwicklung zu sichern. [13]

Die Größe des Fonds soll 1% aller in der EU gesicherten Einlagen betragen. Zum Stand 2013 waren das 55 Mrd. Euro. Aufgebaut wird der Fonds über 8 Jahre. In diesen Jahren zahlen die Banken zunächst nur Teile ihrer Beiträge ein, um weiterhin wettbewerbsfähig gegenüber Banken anderer EU Länder, die nicht der Bankenaufsicht der EZB unterstehen, zu sein und nicht arg gebeutelt auf dem Bankenmarkt zu stehen. Die Finanzierung geschieht über die nationalen Abwicklungsfonds, wie z.B. dem SoFFin, dem deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds. Zunächst werden im ersten Jahr 40% der nationalen Fonds mit dem SRF gemischt, 2016 werden weiter 20% der Mittel der nat. Fonds in den SRF transferiert, sodass nach 2 Jahren bereits 60% des SRF stehen. Die restlichen Mittel werden in der Aufbauphase bis 2023 aus den nationalen Fonds transferiert. [14] Sollte die Kommission und der Rat einer Rekapitalisierung einer Bank zustimmen, so haben diese im Normalfall einen Anspruch von bis zu 5% ihrer Verbindlichkeiten. Lediglich in Sonderfällen sind höhere Rekapitalisierungen für ein Kreditinstitut möglich. Der Grund dafür ist, dass es sich bei dem Abwicklungsfonds nicht um einen Rettungsschirm für kaputte Banken handelt, sondern um einen Fonds für die einheitliche Abwicklung von Banken. Für die Bankenrettung ist weiterhin der ESM [15] aktiv.

ZZu vergleichen ist der SRF mit dem amerikanischen Abwicklungsmechanimus dem FDIC und seinem Fonds dem DIF. Diesem sind alle Banken des FRS unterstellt sowie teils auch Nichtmitglieder des FRS unterlegen. Es werden ähnlich wie beim SRF alle Einlagen zu 100% mit einer Einlagesumme von bis zu 100.000$ gesichert. Der FDIC verwendet ebenfalls Bail-In Maßnahmen. Der Unterschied zum SRM bzw. SRF liegt in der Bilanz. Während im europäischen Aufsichtsmechanismus durch eine höhere EK-Quote versucht werden soll die Verluste auszugleichen, sollen in den USA die Aktiva erhöht werden. [16]

3.2 Chancen und Risiken der Instrumente

Die Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechansimus parallel zur Einführung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist zwingend erforderlich. Denn es bedarf einer einheitlichen Abwicklung um ein Moral Hazard zu verhindern. Die Verantwortung für die Abwicklung im Falle einer fehlgeschlagenen Aufsicht liegt also weiterhin größtenteils bei der EU. Ein weiterer positiver Punkt und eine Chance des SRM ist die Einführung des Abwicklungsfonds. Banken kommen so zumindest teilweise für ihr Versagen auf. Kritisch daran ist zu beurteilen, ob die Banken tatsächlich Schuld für ihr Versagen haben oder ob es durch ein Marktversagen, durch Angebots- und Nachfrageschocks, geschieht. Dennoch werden so die Banken zu einem nachhaltigen Handeln gezwungen. Bspw. müssen Entscheidungen über hohe Managementgehälter und hohe Dividendenzahlungen gut überlegt sein von den Banken. Ebenso soll dieses nachhaltige Handeln oder die sogenannte Marktdisziplin durch die Anwendung von Bail-In gefördert wer-den; das nachrangige Gläubiger zuerst für die Probleme aufkommen müssen, aber Gläubiger gleicher Klasse immer für prozentual gleich viel haften, ist auch als fair zu bewerten. Auch in der Bevölkerung dürfte die Anwendung des Bail-In Instruments eine große Akzeptanz gewinnen. Viel Verärgerung herrscht in der Bevölkerung über ständige Bankenrettungen durch den Staat, also durch Bail-Outs, obwohl die Banken meistens selber für ihr Versagen verantwortlich sind. Durch die Anregung zum nachhaltigen Handeln und durch die Eigenverantwortung durch Zahlungen in den einheitlichen Abwicklungsfonds, könnte die breite Masse befriedigt werden.

Problem Bail-In

Die Anwendung des Bail-In Instrument birgt allerdings auch einige Probleme. Zum einen sinkt die Stabilität der Einlagen. Kleinere Schwankungen und Krisen werden eine viel größere Welle auf die Gläubiger schlagen als bisher, da die Angst auf viele Verluste durch das Bail-In besteht. Einzige logische Folgerung der Gläubiger wäre, dass diese ihr Risiko streuen wollen. Dies geschieht zum einen durch weniger Einlagen in risikobehafteten Banken und zum anderen durch das Streuen von Einlagen auf viele Banken. Der erste Fall könnte allerdings darin enden, dass Banken, welche ohnehin schon ein hohes Risiko tragen, nun in große Schwierigkeiten geraten könnten. Der andere Fall könnte dafür sorgen, dass übrig gebliebene Gläubiger nun mehr mit ihren Einlagen haften, bis es schließlich kaum noch nachrangige Gläubiger mit Einlagen gibt und das Bail-In an die gesicherten und vorrangigen Einlagen angewendet werden muss.

Probleme SRF

Auch der SRF bietet viele Probleme. Einerseits soll er eine effiziente Abwicklung finanzieren, doch andererseits stellt er die Banken vor große finanzielle Hürden. Über 8 Jahre wird der SRF aufgebaut. In jedem Jahr müssen die Banken ihre Beiträge leisten. Dies ist für viele Banken, besonders für risikobehaftete Banken, welche hohe Beiträge und Abgaben an den Fonds zahlen müssen, schwer zu besiegeln. Zwar wird zunächst über die nationalen Abwicklungsfonds größtenteils eingezahlt, aber die Summen werden von Jahr zu Jahr größer. Denn diese Beiträge sollen den Banken eine vernünftige Abwicklung garantieren, welche im Optimalfall aufgrund einer guten einheitlichen Aufsicht nicht benötigt wird. Gleichzeitig allerdings veranlassen diese Abgaben ein höheres Risiko in Bezug auf Liquiditätsprobleme. So könnte ein Teufelskreis entstehen. Die Banken zahlen zunächst in den Abwicklungsfonds ein, diese geraten nun in Schwierigkeiten durch die höheren Zahlungen und die Kommission und der Rat beschließen eine Abwicklungsmaßnahme. Zuerst geschieht ein Bail-In, danach werden weitere Mittel aus dem Fonds zur Rekapitalisierung verwendet. Aber leider verfügt der SRF „nur“ über 55 Mrd. Euro. Sollten also mehrere Banken im Zuge der Beitragszahlungen an den SRF Liquiditätsprobleme bekommen, könnte dies verheerende Wirkungen haben. Die Mittel des SRF dürften für eine reibungslose Abwicklung aller dieser Banken nicht ausreichen. Was bliebe, wären zwei Möglichkeiten. Zum einen das Benutzen von Bail-Outs; der Staat rettet mit Steuergeldern die Banken, wobei genau die Nutzung dieses Instruments mithilfe des SRF verhindert werden sollte. Oder die Banken müssten größtenteils Insolvenz anmelden, was einen eventuellen Dominoeffekt auf der ganzen Welt hätte. Gerade für wirtschaftlich kleinere und schwächere Länder birgt dies ein großes Risiko, da diese Länder nicht über Bail-Out Hilfen agieren könnten. Zwar wird der Fonds über 8 Jahre hinweg aufgebaut, sodass die Banken nur langsam auf Teile ihrer Liquidität verzichten müssen. Des Weiteren ist fraglich, ob die Größe des SRF ausreicht. 1% aller Einlagen sind 55 Mrd. Euro. Die Banken haben Anspruch bis zu 5 % ihrer Verbindlichkeiten, im Falle einer Abwicklung. Bei den größten Banken könnte dies den Fonds sprengen. Die Frage, wie die Abwicklung dann finanziert werden soll, ist noch ungeklärt. [17]

[Tabelle ist nicht enthalten in dieser Leseprobe]

Tab. 1: Vergleich von max. Hilfe für Banken und der Größe des SRF

Quelle: Eigenrecherche an Theobald, Lindner, Soemer 2014 S.25

ZZu beachten ist allerdings, dass eine Erhöhung des SRF auch höhere Kosten für die Banken hätte, welches die oben genannten Risiken erhöhen könnte. Eine effiziente Finanzierung und Vergrößerung des SRF ist also nur über eine lange Dauer möglich, in der dieser Fonds Jahr für Jahr langsam vergrößert wird. Des Weiteren entsteht durch den SRF ein Wettbewerbsnachteil für die beaufsichtigten Banken im Gegensatz zu Banken, welche in der EU sind aber nicht in den SRF einzahlen müssen. Zwar sieht die EU für alle nationalen Zentralbanken innerhalb der EU einen Abwicklungsfonds vor, aber die Größe ist nicht die gleiche wie für den SRF. Ebenso können die Beitragszahlungen variieren. So können Banken, welche weniger Beiträge zahlen müssen, auf dem Finanzmarkt einen Wettbewerbsvorteil haben, obwohl auch diese von einer stabilen Bankenunion innerhalb der Eurozone profitieren können. Auch im Vergleich zum amerikanischen Bruder dem DIF, schneidet der SRF schlechter ab. Während die Größe des DIF bis zu 2 % [18] aller gesicherten Einlagen beträgt, also prozentual doppelt so groß ist, darf sie ab einer Größe von weniger als 1,5% keine Beiträge an Banken leisten, um den Fonds wieder schnell aufzubauen. Sollte der Fonds größer als 2% sein, haben die Banken eine Abgabeminderung zu erwarten. Beim SRF ist noch keine derartige Verordnung beschlossen, was mit höheren Beträgen passiert. Auch ist nicht beschlossen, wie die Verteilung der Vermögensgegenstände aussieht von Mitteln aus dem SRF, welche nicht in Anspruch genommen werden. Man sieht also, dass ein großes Transparenzproblem bei der Ausarbeitung des SRF nach außen liegt. Diese Hürde für eine klare Akzeptanz in den teilnehmenden Ländern ist zwingend erforderlich, denn auch ist nicht geklärt, was die einzelnen Länder tun dürfen und können.

4. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, das Barroso mit seinem Wunsch nach einer stabilen Abwicklung von Banken ohne öffentliche Gelder, mit dem SRM und dem damit verbundenen SRF, einen Grundbaustein erschaffen hat. Für das Verhindern von Moral Hazard, war ohnehin ein Parallelprozess zur Aufsicht Pflicht. Auch ein damit verbundener Abwicklungsfonds war die logische Konsequenz, auch um das Ziel zu erreichen, welches zum einen in der EU-Verordnung genannt wurde (s.o.) und welches Barroso vermittelte. Das Ziel wird zum einen durch den SRF erreicht und zum anderen durch die Einführung eines Bail-Ins. Doch Barroso sprach davon, dass nie mehr öffentliche Gelder für die Bankenabwicklung verwendet werden müssen. Dies ist zum einen sehr festgelegt und zum anderen nahezu unmöglich, denn die Größe des Fonds zeigt eindeutig, das im Falle einer großen Krise dieser bei weitem nicht ausreicht. Bei der starken internationalen Verflechtung von Banken auch weit über die EU Grenzen hinaus, kann sich eine Krise schnell auf den Europäischen Markt auswirken. Da hilft auch kein top organisiertes Aufsichtssystem und kein top organisierter Abwicklungsmechanismus. Denn für den Fall einer weltweiten Wirtschaftskrise würde der SRF bei weitem nicht ausreichen, das Anwenden von Bail-Outs wäre unumgänglich. Auch das Bail-In Instrument dürfte auf lange Zeit gesehen nur ein kleines Pflaster auf einer großen Wunde sein. Heilen kann dieses Instrument eine Krise nicht, nur den Schmerz für eine kleine Zeit mindern. Außerdem ist davon auszugehen, dass viele Gläubiger versuchen werden, ihr Risiko zu streuen. Somit würde das Bail-In auch Kleinanleger treffen.

Für die Zukunft muss der SRF wachsen, um Bail-Outs zu verhindern und Barrosos Wunsch einem Stück näher zu kommen. Ein Hoffnungsschimmer ist, dass der FDIC mit dem DIF schon seit über 50 Jahren existiert und auch Stück für Stück aufgebaut wurde. Geschieht dies beim SRF und wird dieser Aufbau in den nächsten Jahren nicht durch eine große Krise behindert, dann kann der SRF in einer einheitlichen Bankenunion ein wichtiges Instrument werden. Bis dahin kann durch das Anwenden von Bail-In kleineren Krisen und Schocks vorgebeugt werden.

Literaturverzeichnis

Deutsche Bundesbank (2013), Geschäftsbericht 2013, mehrere Autoren, Frankfurt am Main, S.23-37

Deutsche Bundesbank (2014), Monatsbericht 07/2014, mehrere Autoren, Frankfurt am Main, S. 46-57

Ellis, Diane (2013), „Deposit Insurance Funding: Assuring Confidence“, FDIC, S. 1-4

Europäische Kommission (2013), Press Release IP-13-674, Brüssel Europäische Kommission (2014), Press Release „Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion: Europäisches Parlament und Rat signalisieren Zustimmung zum Kommissionsvorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus“, Brüssel

Europäisches Parlament und Rat (2013), Vorschlag für Verordnung 2013/0253, Brüssel

Europäisches Parlament und Rat (2014a), Durchführungsverordnung 2015/84, Brüssel

Europäisches Parlament und Rat (2014b), Richtlinie 2014/59/EU des Europäi-schen Parlaments und des Rates, Brüssel

Europäisches Parlament und Rat (2014c), Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, Brüssel

Speyer, Bernhard (2014), „EU Bankenunion - Richtige Idee, schlechte Durchführung“, Deutsche Bank AG, Frankfurt, S. 11-15

Stefano Micossi (2013), „The new Single Bank Resolution Mechanism of the European Union“, http://www.voxeu.org/article/eu-s-new-single-bank-resolution-mechanism, abgerufen am 20. April 2015

Theobald, Thomas; Lindner, Fabian; Soemer, Nicolas (2014), „Chancen und Risiken der Europäischen Bankenunion“, IMK, Düsseldorf, S. 14-18 und S. 24-27


[1] s. Europäische Kommission 2013

[2] Die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht diese ab dem 31.05.1994 vor.

[3] Vgl. Deutsche Bundesbank 2014

[4] Also die Übernahme von Schulen und Tilgungen durch den Staat.

[5] Das sind wiederum Banken, die in Euro Ländern sind oder in EU-Ländern sind welche sich dem SSM angeschlossen haben.

[6] Vgl. Deutsche Bundesbank 07/2014

[7] Vgl. Art. 6 Abs. 2 d) EU Verordnung 1093/2013

[8] Weiteres zu SRF siehe unten 3.1

[9] Vgl. Stefano Miccosi 2013

[10] Bei einer Bridge Bank werden die „guten“ Vermögenswerte über eine Zeit veräußert, während die „schlechten“ direkt abgeschrieben werden.

[11] Vgl. Theobald, Lindner, Soemer 2014

[12] Zunächst kommen die Nachrangigen Gläubiger, als letztes die Einleger die der Einlagensicherungssyteme unterliegen.

[13] Vgl. Europäisches Parlament und Rat (2014b)

[14] Vgl. European Comission 2014

[15] Der ESM ist für die Bankerrettung im Euroraum zuständig, durch Notkredite und Bürgschaften wird die Zahlungsunfähigkeit verhindert.

[16] Vgl. Ellis, Diane 2013

[17] Vgl. Theobald, Lindner, Soemer 2014

[18] Vgl. Ellis, Diane 2013

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Der Start in die Bankenunion. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus in Europa
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Note
2,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V367469
ISBN (eBook)
9783668469785
ISBN (Buch)
9783668469792
Dateigröße
546 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
VWL, Bank, Bankenunion, Aufsichtsmechanismus, Europa, SRF, SRM, FDIC, DIF, Bail-In, SSM
Arbeit zitieren
Gereon Borgwardt (Autor:in), 2015, Der Start in die Bankenunion. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367469

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