Die Bedeutung des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches


Bachelorarbeit, 2013

34 Seiten, Note: 2,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Gliederung und Vorgehensweise der Arbeit

2 Die Bedeutung des Wortes "Kalifat”
2.1 Die Bedeutung im Lexikon
2.2 Die Bedeutung von Kalifat im islamischen Kontext

3 Allgemeine Überlegungen
3.1 Wer darf zum Kalif ernannt werden?
3.2 Inwieweit war das osmanische Kalifat gültig?

4 Das Hervortreten des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches
4.1 Der Zustand des Reiches
4.2 Der Sultan und Kalif Abdulhamid II
4.3 Die Idee des Panislamismus und seine Folgen
4.4 Die Gegenpositionen und das Ende der Herrschaft

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

l. Einleitung

1.1 Problemstellung

Das Thema Kalifat wird innerhalb und außerhalb der islamischen Welt diskutiert. Der Kalif war im Islam eine Person, die nach dem Propheten den ersten Rang der Autorität besaß. Er ist der Nachfolger des Propheten und jeder Muslim ist dazu verpflichtet, dem Kalifen zu gehorchen. In der Geschichte wurde das Kalifat von verschiedenen Dynastien durchgeführt. Von diesen Dynastien sind am meistens Literaturen zum osmanischen Reich zu finden und es wird am meisten über diese Dynastie diskutiert.

Das osmanische Reich verwandelte sich zu einer Republik, aber sein Kalifat ist immer noch ein Brennpunkt für die Historiker, über den weiterhin diskutiert wird. Die Übernahme des Kalifats durch Selim I. wurde auf der internationalen Ebene nicht beachtet, erst nachdem Abkommen von Küçük Kaynarca hat sie einen Platz auf der internationalen Ebene bekommen. Diesem folgte die Herrschaft von Abdulhamid II., in der das Kalifat die Aufmerksamkeit auf sich zog. Der Grund davon waren die Anstrengungen von Abdulhamid II., das Reich vor dem Zerfall zu schützen. Das Kalifat wurde instrumentalisiert und hatte sich eine absolute Herrschaft geschafft. Diese absolute Herrschaft brachte innerhalb und außerhalb des Reiches Folgen mit sich.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Diese Arbeit orientiert sich am Ende des Osmanischen Reiches bzw. am Kalifat. Die Regierung von Abdulhamid II. wird als letztes Kalifat angesehen, weil sich das Kalifat danach in eine symbolische Vertretung verwandelte. Die Regierung von Abdulhamid II. ist eines der strittigsten Themen in der Geschichte. Diese Arbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit der Herrschaftszeit von Abdulhamid II. (1876-1908).

So wird in dieser Arbeit die Frage „ Welchen Einfluss hatte das Kalifat auf das Spätosmanische Reich und welche Wirkung hatte es auf die Regierung, in Bezug auf die Herrschaft von Abdulhamid II. ? “ behandelt. Hierbei wird versucht, eine klare Begriffsdefinition von „Kalif ‘ zu machen und anschließend die Relevanz dieses Begriffes im Spätosmanischen Reich zu analysieren.

1.3 Gliederung und Vorgehensweise der Arbeit

Für die Bearbeitung der vorliegenden Arbeit „Die Bedeutung des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches“ wird erst die Begriffsdefinitionen durchgeführt und anschließend wird ein Einstieg in das Thema osmanisches Kalifat gemacht.

Diese Bachelorarbeit ist insgesamt in fünfKapitel eingeteilt.

Im ersten Kapitel sollen die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit dargestellt werden.

Im zweiten Kapitel wird eine klare Definition zum Begriff „Kalif“ gegeben. Bei der Definition wird neben der allgemeinen Bedeutung die lexikalische Bedeutung des Begriffes erwähnt. Zusätzlich wird auch die Bedeutung im islamischen Kontext untersucht.

Im dritten Kapitel werden allgemeine Überlegungen zum Thema genannt. Mit diesen Überlegungen soll unterschieden werden, welche bestimmten Aspekte beim Kalifenamt eine Rolle spielen. Es soll herausgestellt werden, wer zum Kalif ernannt werden darf und inwieweit das osmanische Kalifat gültig war.

Im vierten Kapitel folgt der Hauptteil dieser Arbeit. Es wird das Hervortreten des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches näher beschrieben, wobei der Zustand des Reiches in den Vordergrund gebracht wird. Desweiteren wird Abdulhamid II. als Sultan und gleichfalls als Kalif dargestellt. Ein weiterer Punkt dieses Kapitels ist die Idee des Panislamismus und seine Folgen. Abschließend zu diesem Kapitel werden die Gegenpositionen, überwiegend die Organisation Jungtürken gegen Abdulhamid II., und das Ende dieser Herrschaft dargestellt.

Das fünfte Kapitel bildet den inhaltlichen Abschluss dieser Bachelorarbeit.

Zum Schluss folgt ein ausführliches Quellenverzeichnis der Quellen, die zur Herstellung der Arbeit beigetragen haben.

2. Die Bedeutung des Wortes "Kalifat"

Die Begriffe Kalif und Kalifat bilden den Kem dieser Arbeit. Das Thema dreht sich um diese Bezeichnungen. Daher wird es sinnvoll sein, zuerst die Bedeutung dieser Wörter darzustellen, um in das Thema besser einsteigen zu können. Es wird einerseits dargestellt, wie sie wörtlich im Lexikon definiert werden, und andererseits, was daraus im islamischen Kontext impliziert wird. Es besteht auch eine gewisse Relevanz der Beziehung zwischen lexikalischer Definition und dem Gebrauch im islamischen Kontext.

2.1 Die Bedeutung im Lexikon

Das Wort Kalifat hiläfa kommt aus dem Arabischen, dessen Verbsubstantiv ist halfan[1]. Am einfachsten wird es wörtlich als Nachfolge, Amt und Regierung übersetzt.[2] Das Wort impliziert die Übernahme eines Amtes von den bisherigen Tätigen. In der Wurzel des Wortes steckt eine Nachfolge, d.h. es gabjemanden, der etwas getan hat und es wird danach vonjemand anderem zum Weiterführen übernommen. Er wird sozusagen der Stellvertreter des Amtes. Es heißt, jemanden zu vertreten und die Vollmacht zu bekommen, an seiner Stelle zu handeln.[3] Kurz gefasst bedeutet Kalif wörtlich Nachfolger.[4]

Ein weiteres wichtiges Wort in diesem Kontext ist Imam. Wörtlich wird es als Vorbeter, führender Mann übersetzt. Obwohl diese beiden Wörter anders übersetzt werden, werden im islamischen Kontext Imam und Kalif in bestimmten Bereichen als Synonyme verwendet.[5]

2.2 Die Bedeutung von Kalifat im islamischen Kontext

Die Institution des Kalifats war von Anfang an (d.h. nach dem Tode des Propheten) Legitimation und Theorie und ihrem Wesen nach problematisch. Im Koran wird der Begriff Kalif nicht an Stelle des Propheten genannt. Im Koran gibt es keine deutliche Darstellung des Kalifen. In der islamischen Gesetzgebung steht das Kalifat nach der Zeit des Propheten als die höchste Autorität und die Einheit von geistlicher und weltlicher Macht. Das wurde erst im 8.und 9. Jh. durch die vier Rechtsschulen kodifiziert. Im Zusammenhang mit seiner Machtstellung erfuhr es je nach erreichter Stufe des Staatenbildungsprozess und der zwischenstaatlichen Machtbalancen innerhalb der 13 Jahrhunderte seiner Existenz eine große Funktions- und Bedeutungswandel.[6] Man begegnet dem Ausdruck in einigen Passagen des Koran im Zusammenhang mit der Eigenschaft, die Adam ([...] Ich werde auf der Erde einen Nachfolger einsetzen[...][7] ) und David (David! Wir haben dich als Nachfolger (früherer Herrscher) auf der Erde eingesetzt.[...][8] ) zugeschriebenwerden.[9]

Als Kalif wird derjenige verstanden, der die Durchsetzung der islamischen Gesetzesbestimmungen, nach den Richtlinien des Propheten und ihm nachfolgen, durchzuführen hat.[10] Als Synonym für Kalif wird das Wort Imam verwendet. Damit ist zwar der Vorbeter im Gebet in den Moscheen gemeint, aber in Bezug zu dieser Bachelorarbeit besteht auch die Verwendung des Begriffs Imam für Kalif. Um diese Funktionen zu unterscheiden, wurden der Bezeichnung zwei Adjektive hinzugefügt. Für Imam, den sogenannten Vorbeter, wird Imämä as-Sugra und für Imam im Sinne von Kalif wird Imämä al- Kubrä verwendet.[11] Ein anderer Titel, der als Synonym für Kalif verwendet wurde, ist Amïr al- Mu'minm. Dieser bezieht sich auf die militärische Autorität als Militärführer der Gläubigen. Wobei Imam insbesondere auf der obersten Führung im Gottesdienst und Glauben beruht.[12]

Die Bezeichnung des Kalif als Imam wird damit begründet, dass die Muslime dem Kalifen genauso zu folgen haben, wie sie es auch im Gebet tun. Es soll den Muslimen bewusst gemacht werden, dass sie dem Kalif in seinen Anweisungen, seien es politische, soziale oder religiöse Themen, zu gehorchen haben, wie es auch im Gebet Pflicht ist, dem Imam nachzubeten. In dieser Arbeit beschäftigen wir uns mit dem Imämä im Sinne von Kalifat und mit Imämä al- Kubrä.[13]

Der Kalif wird im islamischen Kontext als geistliches Oberhaupt und weltlicher Herrscher des Islamischen Staates verstanden.

Während das Amt des Kalifen jahrhundertelang vertreten wurde, gab es viele Kalifen/Herrscher, deren Funktionen und Mühen nicht gleichgewichtig waren, denn nichtjeder, der den Titel Kalif trug, folgte in seinen Handlungen dem Propheten. Daher wurde das Kalifat im Bezug auf die Machtaufteilung zwischen Kalif und Sultan ab den späteren Abbasiden in zwei geteilt. Erstens, ist al-hiläfa al-kämila, der mit voller Befugnis den Propheten vertritt und alle Funktionen und Deutungen in Erfüllung bringt sowie seine Pflicht in den Grenzen von Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit erfüllt. Zweitens al-Hiläfa an-näqisä: dies bedeutet die mangelnde Funktion in der Position und keine richtige Nachfolge in Bezug auf den Propheten, sondern nur symbolische Existenz.[14]

Der Prophet Muhammed hatte die Autorität der religiösen, exekutiven und (durch die von ihm allein empfangenen Offenbarungen) die legislative Führung, die Funktion des obersten Richters, der Militärführung und der alleinigen Verfügung über die Staatsfinanzen in seiner Person konzentriert. Als er gestorben war, lagen keine Nachfolgeregelungen nach seinem Wunsch vor und auch keine konkreten Pläne oder Überlegungen seitens seiner nächsten Gefolgschaft für seine Nachfolgeregelung.[15]

Die Institution des Kalifats wurde nach dem Tode des Propheten als der neue Oberhaupt der Gemeinde gewählt und als Vertreter und Nachfolger des Propheten Muhammad bezeichnet.[16] Ab den Umayyaden wurde der Kalif im Islam als der Vertreter Gottes auf Erden und sein Statthalter gesehen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, die ihm von Gott gegebene Autorität in den von Gott vorgeschriebenen Grenzen auszuüben. Diese Grenzen bilden die Grundlage eines Staates, welcher dieses politische System allgemein anerkennt. Hier ist die Rede von einem menschlichen Kalif, der unter der Souveränität von Gott regiert und Gottes Willen erfüllen vermag, indem er im Rahmen der vorgeschriebenen Grenzen, d.h. Gottes gerichtlicher Verfügung und Anweisung arbeitet.[17]

3. Allgemeine Überlegungen

Die islamische Staatsordnung schätzt die Position des Kalifats sehr hoch ein, weil darunter die weltlichen und religiösen Angelegenheiten von einer Autorität geregelt werden, die dazu bestimmte Werte und Eigenschaften besitzt. Nichtjeder ist berechtigt, Kalif zu werden, obwohl es fürjeden wünschenswert wäre, solch einen Amt auszuüben. Aus diesem Grund erklärten die islamischen Gelehrten im Lichte der Aussagen des Korans und der Hadíte die Eigenschaften eines Kalifen.[18]

Die Ernennung eines Kalifen nach dem Tod des Propheten geschah in zwei Schritten. Als erstes wurde durch die nächste Gefolgschaft in Übereinstimmung der richtige Nachfolger bestimmt. Als Nächstes wurde die Anerkennung der Gemeinde erhalten. Dies war eine Übernahme einer alten Tradition, denn früher wählten die Älteren des Stammes den Stammesführer.[19]

Die Wahl des Kalifen geschah 29 Jahre lang (632-661) durch die Bestimmung der nächsten Gefolgschaft, danach verwandelte sich diese Wahl zu einer Dynastie. Somit wurde die Herrschaft durch Erbfolge bestimmt. Die Reihenfolge der Übernahmen des Kalifats war die folgende: Kalifat von Medina: 632-661, umayyadisches Kalifat (Damaskus): 661-750, abbasidisches Kalifat (Bagdad): 750-1258, mamlükisches Kalifat:1261-1517, osmanisches Kalifat: 1517-1924. [20]

Die Verwandlung des Kalifats zur Dynastie wurde schon vorher durch die Überlieferung des Propheten bestimmt: "Das Kalifat wird 30 Jahre nach meinem Tod Bestand haben, danach wird es Königtum und Monarchie geben."[21] Dies wurde später durch Umayyaden eingesetzt, indem der Nachfolger immer der Nachkomme des herrschenden Kalifen war. So wurde die umayyadische Herrschaft hereditär. Diese Änderung der Übernahme des Kalifats durch Erbfolge wird mit den obengenannten Überlieferung unterstützt.

Das andere Problem bestand darin, dass manche Kalifen ihre Aufgaben nicht erfüllten, sondern nur symbolisch existent waren. Als diese Dynastien ihre weltliche Macht verloren hatten, unternahmen sie nur eine symbolische Vertretung. Wie ist das nach den islamischen Gelehrten angeordnet? Wenn das Kalifat nach den ersten 30 Jahren durch die Erbfolge übernommen wurde, war jeder Herrscher dazu geeignet, Kalif zu sein? In dem nächsten Punkt werden die Eigenschaften eines Kalifen nach den islamischen Gelehrten al Mäwardi und al-Gazäli untersucht, um besser vergleichen zu können, ob die Kalifen der wichtigen Dynastien der islamischen Geschichte ordentlich gehandelt haben.

Von diesen Dynastien ist das osmanische Kalifat umstritten, weil diese Dynastie keine arabische, sondern eine türkische war. Wenn die Kalifatspolitik des osmanischen Reichs untersucht wird, begegnet man auch vielen Auffassungen darüber, ob die Osmanen nach islamischer Auffassung überhaupt Kalife werden konnten? Um dies festzustellen, wird in Verbindung mit dem ersten Punkt die Gültigkeit des osmanischen Kalifats überprüft.

3.1 Wer darf zum Kalif ernannt werden?

Al-MäwardT beschreibt in seiner Abhandlung die Verordnungen der Regierung (al ahkäm as- sultäniyya) die Eigenschaften eines Kalifen, die in den folgenden Absätzen dargestellt werden.[22]

"Nach al- MäwardT geht das Imam-Amt als Funktion von Gott selbst aus, weil der Imam ein Nachfolger des Propheten ist. Der Imam herrscht im Auftrag Gottes und sorgt im Einklang mit der Sarïa‘ für die Erhaltung der göttlichen Ordnung."[23]

Der Kalif muss den Glauben verteidigen und sieben Bedingungen erfüllen bzw. sieben Eigenschaften besitzen, damit er diese Verantwortung übernehmen darf.

Die erste Eigenschaft ist ‘adäla, Gerechtigkeit. Das ist die erste und die unerlässliche Bedingung, weil die Gerechtigkeit zu einer vorbildlichen Herrschaft gehört. Als Nächstes muss er ‘ilm Kenntnis der Tradition besitzen, sodass er unabhängige Entscheidungen treffen und Urteile auf Rechtsfragen fällen kann. Sein Wissen soll umfangreich sein, sodass er selbst die islamischen Wissenschaften beherrscht und Urteile findet. Dieses Wissen ist vor allem das Wissen über die islamische Gesetzgebung und alles, was ihm bei der Ausübung seines Amtes begegnen könnte. Diese sollte er beherrschen und er sollte über die Kompetenz und die Charakterzüge verfügen, um dieses Wissen anwenden zu können.[24] Abgesehen davon, dass er über dieses Wissen verfügt, ist auch wichtig, dass er begabt ist, um zu tun, was sein Wissen verlangt, um in der vorzüglichsten, Art und Weise die Muslime zu verwalten.[25]

Er soll auch körperlich und geistig fit sein, um seinen Aufgaben als Herrscher gerecht zu werden. Dies umfasst, dass der Kalif mit gesundem Menschenverstand handeln kann und auch körperlich gesund ist. Des Weiteren braucht der Kalif Mut und Entschlossenheit-, um das islamische Gebiet und die Muslime zu schützen und um den heiligen Krieg Gihäd gegen die Feinde und die Ungläubigen zu führen. Als Letztes wird die Bedingung( ''asabiyä)[26], die von Ibn Haldün abgeleitet wurde, eingeführt und diese verlangt, dass der Kalif auch ein Nachkomme der Quraiš sein muss d.h. er soll dem Stamme Quraiš angehören.[27] Die letzte Bedingung ‘asabiyä wird im nächsten Punkt detailliert in Bezug auf das osmanische Kalifat diskutiert. Denn das osmanische Kalifat verfügte über keine Stammeszugehörigkeit zu den Quraiš, und dies gibt Anlass, die Legitimation des osmanischen Kalifats auf dieser Ebene zu diskutieren.

Zusammengefasst sind die Bedingungen für die Ausübung des Amtes eines Kalifen folgende: Erstens, Gerechtigkeit Radala), zweitens, das Fachwissen des Kalifen über die islamische Rechtslehre und Tradition (‘ilm), drittens, körperlich-geistig fit sein, viertens, Mut, fünftens, Entschlossenheit, sechstens, Bereitschaft zum Gihäd, siebtens, dem Stamm der Quraiš anzugehören (wugüd al-asabiyyä).

Den höchsten Rang der vorausgesetzten Qualifikationen besitzt das Fachwissen über die islamische Rechtslehre und Tradition, sodass die spirituell-religiösen Aufgaben des Amtes eine hohe Priorität erhielten. All diese Eigenschaften sind miteinander verbunden, denn sie zeigen die Einheit von Religion und Politik, der geistig und weltlich-herrschaftlichen Aspekte einer Gesellschaftsordnung, die auf den Pfad zu Gott ausgerichtet ist.[28]

Bisher wurde die Ansicht von al Mawardï geschildert. Im Folgenden wird ein Blick auf al- Gazalïs These geworfen, der nach al Mawardï gelebt hat und in seiner Zeit das Kalifat in eine andere Richtung ausrichtete, nämlich dass die Autorität schwächer wurde und der Kalif eine symbolische Position innehatte.

[...]


[1] (Vgl.)Wehr: Arabisches Wörterbuch für die Schriftsprache der Gegenwart und Supplement(1985), S.358.

[2] (Vgl.)Ebd., S.359.

[3] (Vgl.)Gümüsoglu: IslamdaImametve Hilafet(2011), S.15-16.

[4] (Vgl.)Kürsat: Der Verwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.51.

[5] (Vgl.)Gümüsoglu: IslamdaImametve Hilafet(2011), S,15.

[6] Kürsat: Der Verwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.52.

[7] Paret: (Übers.)Der Koran(2007), S.15 (Sure 2,30).

[8] Ebd., S.319,(Sure 38,26).

[9] (Vgl.)Kürsat: DerVerwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.51-52.

[10] (Vgl.)Gümüsoglu: IslamdaImametve Hilafet(2011), S.,14-15.

[11] (Vgl.)Ebd.S.14.

[12] (Vgl.)Kürsat: Der Verwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.52.

[13] (Vgl.)Gümüsoglu: IslamdaImametve Hilafet(2011), S.36.

[14] (Vgl.)Ebd.S.42.

[15] (Vgl.)Kürsat: Der Verwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.54.

[16] The encyclopedia of Islam(1971), Bd. 3, S.937/a.

[17] (Vgl.)Liebl: Caliphate(2009), S.374.

[18] Gümüsoglu: Islamda Imamet ve Hilafet(2011), S.163.

[19] Kürsat: DerVerwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.55- 56

[20] Ebd., S.53.

[21] Gümüsoglu: Islamdalmamet ve Hilafet(2011), S.40.

[22] Rosenthal: Political Thought in Medieval Islam(2009), S.27.

[23] Kürsat: Der Verwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.l, S.84.

[24] Gümüsoglu: Islamda Imamet ve Hilafet(2011), S.173.

[25] Ebd., S.174.

[26] ‘Asabiyä, bedeutet Stammeszugehörigkeitsgefühl, Sippensolidarität.

[27] (Vgl.)Gümüsoglu: Islamdalmametve Hilafet(2011), S.29.

[28] Kürsat: DerVerwestlichungsprozess des Osmanischen Reiches im 18. und 19.Jahrhundert(2003), Bd.1, S.88.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
2,8
Autor
Jahr
2013
Seiten
34
Katalognummer
V367219
ISBN (eBook)
9783668457072
ISBN (Buch)
9783668457089
Dateigröße
531 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kalifat, Osmanische Reich, Abdulhamid II
Arbeit zitieren
Serap Ibrahimogullari (Autor:in), 2013, Die Bedeutung des Kalifats gegen Ende des Osmanischen Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367219

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