Gesellschaft bei Ludwig von Mises. Arbeitsteilung und der Wille zur Kooperation


Hausarbeit, 2017

28 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Einleitung

1. Einleitung
1.1. Vorgehensweise
1.2. Hypothese
1.3. Forschungsstand

2. Begriffsklärung
2.1. Gemeinschaft vs. Gesellschaft
2.2. Individuum vs. Gesellschaft
2.3. Menschliches Handeln
2.4. Eigentum – Sondereigentum

3. Ludwig von Mises – Praxeologie
3.1. Apriorische Wissenschaft
3.2. Rationales, teleologisches und kausal bedingtes Handeln
3.3. Oberste Prämisse: absolute Wertfreiheit subjektiver Urteile

4. Gesellschaft bei Ludwig von Mises
4.1. Arbeitsteilung und Mannigfaltigkeit des Menschen
4.2. Vernunft und Wille des Menschen
4.3. Sondereigentum
4.4. Kooperation statt Kampf

5. Analyse

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1.Einleitung

„Gesellschaft ist Zusammenwirken und Zusammenhandeln, das im Erfolg des Partners ein Mittel zum eigenen Erfolg sieht.“ (Ludwig von Mises, 1940: 139).

Menschliches Handeln ist nach Ludwig von Mises die sinnhafte Antwort des Subjekts auf seine Umwelt (vgl. Mises 1940: 11) und basiert auf subjektivenWerturteilen und individuellem Eigennutz. Ziel des Handelns ist immer die Auf­hebung „der Unvollkommenheit und des Unbefriedigtsein[s]“ (Mises 1940: 65). Oben angeführtes Zitat scheint auf den ersten Blick genauso paradox wie Mises‘ „Reichtumsgestaltung aller Glieder der Gesellschaft“ (Mises 1940: 260) mittels der Entscheidungen der Verbraucher am Markt.In meiner Hausarbeit werde ich der Frage nachgehen, wie ein ziel- und zweckbewusstes Handeln einzelner Indivi­duen in Kooperation mit anderen, ebenso ziel- und zweckorientierten Individuen, zum Wohlstand und zur Entwicklung einer Gesellschaft beitragen kann?

1.1. Vorgehensweise

Im ersten Schritt werde ich in Kapitel 2 eine Definition und Klärung der für diese Arbeit relevanten Begriffe vornehmen. In Kapitel 3 gebe ich eine kurze Einfüh­rung in Mises’ Praxeologie, seiner Theorie vom Handeln. Im Hauptteil meiner Arbeit werde ich Mises’ Begriff von Gesellschaft in seinen wichtigsten Punkten ausführen (Kapitel 4) und im Anschluss, in Kapitel 5, in Gegenüberstellung zu relevanten Positionen aus Soziologie und Sozialphi­losophie bringen.Mit meinen Schlussfolgerungen werde ich im Kapitel 6 meine Hausarbeit ab­schließen.

1.2. Hypothese

Ausgehend von Mises’ Praxeologie, die den Einzelnen als Subjekt mit seinenauf individueller Wertsetzung basierender Ein­zelentscheidungin den Fokus nimmt, vertritt die soziologische Sichtweise oder die kritische Herangehensweise der So­zialphilosophie naturgemäß eine Gegenposition zu Mises’ Gesellschaftsbegriff. Kann bei Mises überhaupt von einer Gesellschaft gesprochen werden, wenn die oberste Prämisse des Subjekts Eigennutz und individuelle Bedürfnisbefriedigung ist? Muss nicht von einer bloß kurz- bis mittelfristige Interessensgemeinschaft ausge­gangen werden?

1.3. Forschungsstand

Ludwig von Misesist der dritten Generation derÖsterreichischen Schule der Na­tionalökonomie zuzurechnen. In akademischen Kreisen blieb er ein Außenseiter und trat vehement gegen den deutschen Historismus eines Werner Schmollers undgegen den historischen Materialismus der Marxistenein.In Österreich galt er als der „Chef­analyst[...] für Wirtschaftsfragen der [Wiener Kammer für Handel, Ge­werbe und Industrie]“ (Ebeling 2008: 7). Anerkennung für seine Arbeit wurde Mises erst in den USA zuteil, z. B. mit dem DistinguishedFellow Award 1969 (Margit v. Mises 1978: IX).Die Finanzkrise 2009 und die Frage nach alternativen ökonomi­schen Ansätzen mag ein Auslöser für die Wiederentdeckung Ludwig von Mises’ Werk sein. Eugen Maria Schulak und Herbert Unterköfler legten 2009 mit Die Wiener Schule der Nationalökonomie eine umfangreiche Einführung und Ent­wicklungsgeschichte dazu vor. Peter Koslowski attestierte Mises bereits mehr als zwei Jahrzehnte früher „erhebliche Bedeutung für die Begründung einer Ethi­schen Ökonomie“ (Koslowski 1988: 16), dem auch Hans-Hermann Hoppe in Die Österreichische Schule und ihre Bedeutung für die moderne Wirtschaftswissen­schaften (1996) zustimmte. Das Mises’ Institut (mises.org) in Alabama/USA und das Ludwig von Mises Institut Deutschland e.V. (misesde.org) führen seine Arbeit mit Seminaren, Diskussionsforen und Veröffentlichungen seiner Literatur fort. In Erinnerungen von Ludwig v. Mises (Mises 1978)gewinnen wir Einblicke über die Hintergründe und Motive der wissenschaftlichen Arbeit von Mises, dessen uni­versitäre Lehrtä­tigkeit durch „Agitation der Etatisten und Sozialisten“ (Mises 1978: 70) stets ver­hindert wurde.Explizit für das Thema dieser Hausarbeit habe ich folgende Lite­ratur herangezogen: Die Probleme gesellschaftlicher Kooperation hat Mises be­reits in Gemeinwirtschaft (1922), in Liberalismus (1927), in Kritik des Interventionismus (1929) behandelt und finden sich in seinem abschließen­dem Werk Nationalökonomie. Theorie des Handelns und Wirtschaftens (1940) wieder (vgl. Mises 1978: 75). Seine Vorlesun­gen, die unter dem Titel Vom Wert der besseren Idee (1983) zusammen gefasst wurden, verdeutlichen die Einfachheit und Klarheit seiner Gedanken zu komple­xen wirtschaftlichen Themen.

2. Begriffsklärung

Die folgende Begriffsklärung soll für Klarheit und Eindeutigkeit der in meiner Arbeit verwendeten Begriffe sorgen.

2.1. Gemeinschaft vs. Gesellschaft

Der Begriff Gesellschaft ist nach wie vor ein „vieldeutiger sozialphilosophischer Begriff, der dem Umfang nach vom bloß räumlichen Beisammensein zweier Per­sonen bis zur Gesamtheit aller zwischenmenschlichen Beziehungen der Mensch­heit schlechthin reichen kann“ (Pannier,2008: 211). Die Begriffe Ge­meinschaft (engl. community) und Gesellschaft (engl. society) werden bis Mitte des 19. Jahr­hunderts synonym als Gegenbegriffe zum Staat verwendet. Erstmit der sich aus­differenzierenden Soziologie als Gesellschaftswissenschaft kommt es zu einer „nachhaltigen terminologischen Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Ge­sellschaft“ (Gubatz, 2008: 66).Trotz verschiedener theoretischer Ansätze (de­skriptiv, analytisch, normativ) liegen dem Begriff Gesellschaft der „mitgedachte Moment der Gemeinsamkeit zugrunde“ (Ganslandt, 2008: 113), auch wenn die Klassiker wie Weber, Durkheim und Simmel eine grundle­gende Differenz zwi­schen kollektivistischen und individualistischen Gesell­schaftstheorien manifestie­ren. Neben dem Werturteilstreit gehört die Frage, wel­che „Aussagen über kollek­tive Phänomene auf Aussagen über die beteiligten In­dividuen“ (ebd.) zurückführ­bar sind, zu den noch ungelösten philosophischen Problemen (vgl. Hoff-Bergmann 2008, Ganslandt 2008).

Ferdinand Tönnies verwies bereits 1887 auf den problematischen synonymischen Gebrauch beider Begriffe in der deutschen Sprache und kommt zu folgender De­finition: Jedes auf „gegenseitiger Bejahung“ (Tönnies 1887: 3) beruhendes Ver­hältnis ist eine „Einheit in der Mehrheit oder Mehrheit in der Einheit“ (ebd.), ist eine Verbindung oder Gruppe, in diesich die Einzelnen gewollt und nach indivi­duellen Fähigkeiten mittels gegenseitigen„Förderungen, Erleichterungen [und] Leistungen“ (ebd.) einbringen. Diese Verbindung „wird [...] als reales und organi­sches Leben begriffen“ (ebd.) und ist bei Tönnies der Begriff der Gemeinschaft. Gesellschaft zeichnet hingegen eine „ideelle und mechanische Bildung“ (ebd.) aus und ist für ihn die „Öffentlichkeit, die Welt“ (Tönnies 1887: 4). Oder noch tref­fender formuliert: „Gemeinschaft ist alt,Gesellschaft neu, als Sache und Namen.“ (Tönnies 1887: 5).

2.2. Individuum vs. Gesellschaft

Die Differenzierung in kollektivistische und individualistische Theorien der Ge­sellschaft sagt auch etwas über die Position aus, von der Gesellschaft wissen­schaftlich bearbeitet wird: Bottom-up–vom Individuum –oder Top-down – von der Gesellschaft –ausgehend. Dieser in manchen Theorien zur Feindschaft ent­wickelten Dichotomie der beiden Begriffe tritt Norbert Eliasentgegen. Er plä­dierte in Die Gesellschaft der Individuen für eine andere, von Antinomie und Ideologie freie Sichtweise: Die Gesellschaft und das Individuum bedingen einan­der. Die Trennung in Individualität und „gesellschaftliche Bedingtheit“ (Elias 1987: 90) des Menschen sind „nichts als zwei verschiedene Funktionen der Men­schen in ihrer Beziehung zueinander“ (ebd.: 91). „Die Gesellschaft ist nicht nur das Gleichmachende und Typisierende, sondern auch das Individualisierende“ (ebd.: 90). Für diese Arbeit soll folgendes Zitat aus Ausgangsbasis für die Be­griffe Individuum und Gesellschaft dienen:

„Jede menschliche Gesellschaft besteht aus einzelnen Individuen, und jedes menschliche Indi­viduum wird menschlich nur, wenn es zu handeln, zu sprechen, zu fühlen lernt in Gesellschaft von anderen. Die Gesellschaft ohne Individuen, das Individuum ohne Gesellschaft ist ein Un­ding.“ (Elias 1987: 108f).

Daraus ergibt sich der Begriff Individuum für den einzelnen, „autonomen, sich selbst regierende[n Menschen]“ (Elias 1987: 210), der sich von anderen Indivi­duen in seinen besonderen Fähigkeiten, erworbenen Kenntnissen und gesammel­ten Erfahrungen unterscheidet.

2.3. Menschliches Handeln

Menschliches Handeln unterscheidet sich zu Reflexen, Trieben und passivem Ge­schehenlassen dadurch, dass es immer eine bewusste, auf freier Willensentschei­dung basierende Aktivität des Handelnden ist. Der Handelnde wählt sein Ziel und die zur Zielerreichung angemessenen Mittel. In der Philosophie ist die Frage nach der Zweck-Mittel-Relation bereits seit Aristoteles immer wieder zentrales Thema, wie auch die Frage nach der Verantwortlichkeit des Handelnden aus der ethischen Perspektive (vgl. Prechtl 2008, Tesak 2003,Lumer 2010, Aristoteles 2012).Die subjektivistische Wertlehre nach Carl Menger und Eugen Böhm von Bawerk legte die Grundeinstellung, dass menschliches Handeln nicht zwischen wirtschaftli­chem und nicht-wirtschaftlichem Handeln unterscheidet (vgl. Mises 1978: 81).

2.4. Eigentum – Sondereigentum

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird Eigentum als Sache definiert, über die der Ei­gentümer,„soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“ (§903 BGB) kann.Diese Formulierung leitet sich vom napoleonischen Code Civil und dessen „privatistisch-individualistisch“ (Ganslandt, 2005: 284) gepräg­ten Eigentumsbegriff als Resultat der Errungenschaften der Französischen Revo­lution ab und steht im Zusammenhang mit der „Durchsetzung des modernen bür­gerli­chen Verfassungsstaates gegen das feudalistisch-absolutistische Gesell­schafts- und Staatsgefüge“ (ebd.). Zurückgehend auf die Naturrechtstheorie, des­sen „Fun­dament das Eigentum erwerbende Individuum ist“ (ebd.), bleibt der „sachrechtli­che Eigentumsbegriff als wesentliche Voraussetzung der modernen Verkehrsge­sellschaft“ (ebd.).Das Zustandekommen von Eigentumsrechten erklä­ren mit un­terschiedlichen Ansätzen Grotius‘ Okkupationstheorie, LockesAr­beitstheorie, Rousseaus Legaltheorieund Kants Persönlichkeitstheorie – alle ba­sierend auf dem Ideal des Gesellschaftsvertrages(vgl. Ganslandt 2005: 284f; Blume 2003: 311f). Bei Hegel wird das Privateigentum „zur Bedingung der Mög­lichkeiten in­dividueller Freiheit“ (Ganslandt, 2005: 285) und er erkennt darin die Möglichkeit des Fortschrittes der individuellen Freiheit (vgl. ebd.).

Die rechtliche Verfügungsgewalt ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit der tat­sächlichen Herrschaft über das Eigentum, oder anders formuliert: „Das Recht kennt Eigentümer und Besitzer“ (Mises 1922: 13).

Der Terminus Sondereigentum an den Produktionsmittel steht in der „soziologi­schen und nationalökonomischen Betrachtung [für] jenes Haben der Güter, das die wirtschaftlichen Zwecke der Menschen erfordern“ (Mises 1922: 13) und un­terscheidet sich somit von dem des Rechts (vgl. ebd.).Selbst im deutschen Grundgesetz ist der rein eigennützliche oder egoistische Gebrauch des Eigentum eingeschränkt worden, da dieser „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (GG, Art. 4 (2)) solle.

Im nächsten Schritt werden ich einen kurzen Abriss über Mises’ Theorie des all­gemeinen menschlichen Handelns, der Praxeologie,mit Fokus auf den Aprioris­mus und der Wertfreiheit seiner Theorie geben und im Anschluss seinen Gesell­schaftsbegriff darlegen.

3. Ludwig von Mises –Praxeologie

Die Besonderheit der Österreichischen Schule der Nationalökonomie ist, dass sie „eine Lehre vom wirtschaftlichen Handeln und nicht eine Lehre vom wirtschaftli­chen Gleichgewicht, vom Nichthandeln“ (Mises 1978: 21) ist. Mises will,aufbau­end auf den Ergebnissen Mengers und Böhm-Bawerks und auf der Suche nach den besseren Argumenten gegen die vorherrschende ökonomische Lehre,zu einer „Letztbegründung der Ökonomik“ (Mises 2016) kommen und versuchte mit der Praxeologie menschliches Handeln - ausgehend vom Handeln am Markt –bis auf dessen Grundstruktur eines allgemeinen Handelns frei zu legen. Unabhängig vom wirtschaftlichen Kontext, unabhängig von Bedürfniskategorien oder psychologi­schen Motivationen kommt er zu dem Ergebnis, dass Handeln nur den Zweck hat, subjektives Unbefriedigtsein durch individuelles Handeln in einen Zustand mit geringerem Unbefriedigtsein zu verändern (vgl. Mises 1940: 66). Für Mises ist die „epistemologische Eigenart der Nationalökonomie“ (Mises 1978: 82) wesentlich und eine Unter­scheidung des menschlichen Handelns in rationales oder ökonomi­sches oder so­ziales oder ethischessui generisnicht gegeben (vgl. Mises 1978: 82).Dernicht von Anfang an verwendeteBegriff „Praxeologie“ sollte die Grenze zur Soziolo­gie als historische Geisteswissenschaft besser markieren (vgl. Mises 1978: 82).

Im Folgenden sollen die wesentlichen Merkmale Mises‘ Praxeologie, der Aprio­rismus, das rational-teleologisch-kausale Handeln und die Wertfreiheit subjektiver Werturteile im Detail ausgeführt werden.

3.1. Apriorische Wissenschaft

Mises stellte sich den von Methode und Forschungstechnik unabhängigen Grund­fragen der Wirtschaftstheorie: „Woher stammen diese Sätze, was ist ihre Trag­weite, in welchem Verhältnis stehen sie zur Erfahrung und zur ‚Wirklichkeit‘?“ (Mises 1978: 80). In der Wissenschaft gehen jeder Aufstellung von Gleichungen und Kurven, auch in der mathematischen Ökonomie, nicht-mathematische Über­legungen voraus(vgl. Mises 1978: 36), d.h. wir erkennen als handelnde Menschen das Wesen des Handelns aus unserem Wissen, das uns vor aller Erfahrung – apriori – gegeben ist (vgl. Mises 1940: 17). Die Gründe und Motive für das Han­deln des Einzelnen sind verschieden und variieren, die Grundstruktur des Han­delns– und nur die hat Mises im Fokus –bleibt davon jedoch unberührt. Der Apriorismus in Mises’ Praxeologie meint nicht die absolute, vom Menschen un­abhängige Wahrheit sondern jene Wahrheit innerhalb des menschlichen Denk­vermögens (vgl. Mises 1940: 17).

[...]

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Gesellschaft bei Ludwig von Mises. Arbeitsteilung und der Wille zur Kooperation
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Philosophie II - Praktische Philosophie)
Note
2,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
28
Katalognummer
V366679
ISBN (eBook)
9783668454002
ISBN (Buch)
9783668454019
Dateigröße
605 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ludwig von Mises, Liberalismus, Praxeologie, Handeln, Gesellschaft, Arbeitsteilung, Kooperation, Nationalökonomie
Arbeit zitieren
Martina Wirth (Autor:in), 2017, Gesellschaft bei Ludwig von Mises. Arbeitsteilung und der Wille zur Kooperation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366679

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