Deutschland als e-Government-Vorreiter oder digitales Entwicklungsland?


Bachelorarbeit, 2017

53 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Beispiel in Bezug auf Drohnen
1.2. Strukturierung der Arbeit

2. Ein Überblick zu e-Government
2.1. Good Governance
2.1.1. Strategien zur „Qualitätsverbesserung“
2.1.2. Strategien für eine bessere Bürgereinbindung
2.1.3. Strategien für die Steigerung der Effizienz
2.2. Open Government

3. Aktueller Stand von e-Government in Deutschland
3.1. Projekte und Initiativen in Deutschland
3.1.1 Deutschland im Vergleich zu europäischen Mitgliedsstaaten
3.2 E-Government in Österreich
3.2.1 Ein Beispiel im Bereich des ÖBB in Österreich
3.2.2 Elektronische Gesundheitsakte

4. Gesetze und andere rechtlichen Grundlagen

5. Problematik einer erfolgreichen Etablierung von e-Government
5.1. Politischer Wille zum Handeln
5.2. Haltung der Bürger zu e-Government

6. Mögliche Lösungen für eine erfolgreiche e-Government Strategie

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: DynaTAC 8000X von Motorola

Abbildung 2: Samsung Galaxy s7 edge

Abbildung 3: Erstes "Selfie" der Welt

Abbildung 4: Selfie der heutigen Zeit

Abbildung 5: Drohne vom Typ „Phantom 3 Advanced“

Abbildung 6: Screenshot vor dem klicken auf den Link

Abbildung 7: Screenshot nach dem klicken auf den Link

Abbildung 8: Screenshot der Homepage von „Verwaltung Innovativ“

Abbildung 9: Schaubild vom „Serviceportal Bund“

Abbildung 10: Homepage der Gemeinde Kaisersbach

Abbildung 11: Homepage der Stadt Görlitz

Abbildung 12: Homepage der Stadt Welzheim

Abbildung 13: Homepage der Stadt Hamburg

Abbildung 14: Homepage der Stadt Berlin

Abbildung 15: Erläuterungen zum neuen Personalausweis

Abbildung 16: Ausschnitt aus der Homepage der Stadt Welzheim

Abbildung 17: Online-Kontaktbörse für Baugemeinschaften

Abbildung 18: Schaubild DESI 2017 ranking

Abbildung 19: Startseite der Website von „FinanzOnline“

Abbildung 20: Homepage von HELP.gv.at

Abbildung 21: Klick auf „Familie und Partnerschaft“

Abbildung 22: Klick auf „Heirat“

Abbildung 23: Klick auf „Standesamtliche Trauung“

Abbildung 24: Klick auf „Standesamt“

Abbildung 25: Homepage der "ELGA"

Vorwort

„Deutschland: e-Government-Vorreiter oder digitales Entwicklungsland?“

Angela Merkels Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 09.01.2017 entnommen: „Deutschland droht, digitales Entwicklungsland zu werden“[1] Man sollte meinen, diese Aussage würde große Wellen schlagen und eine umfangreiche Debatte auslösen, wodurch eine Revolution im Gebiet des e-Governments beginnen würde. Doch leider bleibt jeder revolutionäre Ansatz aus.

Es gibt verschiedene Versuche, diese Misere nun endlich zu lösen. Man möchte Digitale Verwaltungsangebote deutlich ausweiten, welche über ein „virtuelles Portal“ zugänglich sein sollen, hierfür hat das Bundeskabinett neue Regelungen auf den Weg gebracht. Dieses Ziel soll bis 2020 erreicht werden.

"Die heute beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten"[2], so Minister de Maizière.

Dieser sogenannte „Durchbruch“ ist im Grunde gut gemeint, allerdings ist das vielmehr ein Ziel, welches schon lange Standard sein müsste. Es lässt auch nichts Gutes erahnen, dass dieses Ziel erst bis 2020 erreicht werden soll, denn die Weiterentwicklung der digitalen Möglichkeiten, bleiben bis zu diesem Zeitpunkt nicht stehen. Ein wahrer Durchbruch wäre es, wenn es eine Möglichkeit gäbe, dass der Staat sich schneller modernisiert als es die digitale Entwicklung tut. Nur so kann man es schaffen den Rückstand wieder aufzuholen.

In dieser Arbeit werde ich einen Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklung des e-Governments in Deutschland geben und diesen auch mit dem Stand anderer Länder vergleichen, sowie zeigen welche Positivbeispiele es dort bereits gibt.

Nicht nur die zentrale Fragestellung, ob Deutschland ein „e-Government-Vorreiter“ oder ein „digitales Entwicklungsland“ ist, soll beantwortet werden, sondern es soll auch aufgezeigt werden, was wir alles erreichen könnten. Ich möchte veranschaulichen, dass e-Government und digitale Medien keine reinen Werkzeuge sind, sondern vielmehr den Lifestyle der modernen Gesellschaft prägen und ausmachen.

1. Einleitung

Deutschland gilt als ein fortschrittliches und wirtschaftlich starkes Land. Das Land der Dichter und Denker mag in einigen Bereichen ein internationaler Vorreiter sein, wie etwa in der Klimapolitik. Die Bundesrepublik ist zum Beispiel im Bereich des Klimaschutzes ein Pionier. Auch beispielhaft, läuft der Ausbau von erneuerbaren Energien, sowie der Ausstieg aus der Atomkraft, welcher bereits begonnen hat.

Ein anderes großes Thema, welches fest mit dem Leben der Menschen verbunden ist, ist die Entwicklung von Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten im Alltag. High-Tech Geräte, moderne Medien, Internet und Anglizismen prägen inzwischen das Bild unserer modernen Gesellschaft. Alleine in den letzten 30 Jahren, seitdem die ersten Mobiltelefone in den neunziger Jahren kommerziell auf den Markt gekommen sind, hat sich der technische Fortschritt unglaublich beschleunigt.

Mit diesem Fortschritt, gehen neue Möglichkeiten für die Menschen einher, der Austausch von Informationen, die Produktivität und auch das Konsumverhalten, sprich jeder Aspekt unseres Lebens ist von dieser Entwicklung betroffen.

Abbildung 1: DynaTAC 8000X von Motorola[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wikimedia Commons, von Redrum0486 derivative work: Technical 13, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7f/DynaTAC8000X-modified.jpg

Diese neuen Möglichkeiten haben uns allerdings nicht nur Arbeit abgenommen und uns alles erleichtert, wir haben dadurch auch neue Herausforderungen bekommen, denen wir uns stellen müssen. Die Schattenseite der Medaille ist ebenso umfangreich, wie die Vorteile. Dem rasanten Informationsaustausch steht der Datenschutz gegenüber, Geräte können für kriminelle Aktivitäten zweckentfremdet werden und neben der steigenden Produktivität im Beruf, steigt auch die Menge, der uns gestellten Aufgaben.

Wie steht um den Umgang mit der Digitalisierung? Ist Deutschland auch ein Vorreiter, wenn es um e-Government geht oder drohen wir ein digitales Entwicklungsland zu werden?

Abbildung 2: Samsung Galaxy s7 edge[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wikimedia Commons, von Răzvan Băltărețu; Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic; https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/10/Samsung_Galaxy_S7_edge_%2825690678361%29.jpg

Abbildung 3: Erstes "Selfie" der Welt[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Library of Congress; übertragen aus en. wikipedia nach Commons., Original uploader Blackmagictea at en. wikipedia, 2006-07-17 (original upload date)

Abbildung 4: Selfie der heutigen Zeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: https://pixabay.com/de/selfie-paar-fotografie-dragooste-1363970/

Wie bereits erwähnt, haben wir mit dem technischen Fortschritt nicht nur neue Werkzeuge und Hilfsmittel für den Beruf und für den Alltag erhalten. Durch die moderne Technologie, hat sich das Leben der Menschen, die diese nutzen, massiv verändert. Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu werden, dass wir uns bereits mitten in einem neuen Zeitalter befinden. Wo früher Computer hauptsächlich für die Arbeit genutzt wurden und auch fast nur als Arbeitsgeräte gesehen worden sind, so sind sie heute kaum aus irgendeiner Lebenslage weg zu denken.

Smartphones dienen nicht mehr nur als mobiles Telefon, sondern sie dienen als ein extrem personalisierter Hochleistungsrechner, der quasi ein Teil von uns geworden ist. Man kann inzwischen nicht mehr davon sprechen, dass man es bei Bedarf oder nach Lust und Laune nutzt, es ist bei den meisten Nutzern immer aktiv.

Unser Smartphone begleitet uns den ganzen Tag über, von dem Moment an dem wir nach dem Aufstehen den Wecker ausschalten und das Gerät vom Ladegerät trennen, bis zum Schlafengehen, wo wir es wieder an die Büchse schließen und den Wecker wieder aktivieren. Der Tragbare Computer begleitet uns also den gesamten Tag über und hilft uns bei unzähligen Dingen. Google beantwortet uns die meisten Fragen, für die man früher andere Menschen fragen musste, in Büchern oder Zeitschriften zu recherchieren hatte oder zu denen man sonst schlicht keine Antwort bekommen hatte.

Programme oder „Apps“ erfüllen zusätzlich Aufgaben, die wir bei Bedarf an unser Smartphone delegieren. Sprachassistenten wie Cortana, Alexa oder Siri, „text-to-speech“, Kalender, Timer, Rechner, Cloud Speicher, Musikerkennungsprogramme, QR- und Barcodescanner, to-do Listen und unzählige Apps mehr, können uns in unserem Leben unterstützen.

Diese unzähligen Hilfsmittel erlauben uns unsere Aufgaben effektiver zu erfüllen, in Folge dessen steigt jedoch auch die Anforderungen an uns. Was von uns im Alltag und im Beruf gefordert wird, kann mithilfe der neuen Technologien bewältigt werden, hier beginnen aber nun die Komplikationen.

1.1. Beispiel in Bezug auf Drohnen

Die Kinder wachsen heutzutage mit moderner Technologie auf, schon für Säuglinge gibt es erste „Lerncomputer“. Diejenigen, die noch vor der Zeit des Internets groß wurden, müssen sich an die neue Situation anpassen. In der Industrie scheint dies besser zu funktionieren als in der Verwaltung.

Hier entsteht nun aber das entscheidende Problem, die Menschen in der Verwaltung sind im Schnitt konservativer, im Vergleich zur freien Marktwirtschaft. In der Verwaltung herrscht eher die Devise „das war schon immer so und wir werden das auch weiterhin so machen“. Das Problem hierbei ist, dass die öffentliche Verwaltung und die Regierung die Aufgabe haben, für die Gesellschaft Rechtsvorschriften zu erlassen und deren Einhaltung zu überwachen. Diese Rechtsvorschriften sollen der Gesellschaft helfen, ein Leben für sich und miteinander, in Frieden und Freiheit führen zu können. Die freiheitlich demokratischen Grundwerte müssen durch Rechtsvorschriften gewährleistet werden. Hierzu ist es allerdings unabdingbar, dass sich die Rechtsvorschriften auch mit den gesellschaftlichen Anforderungen weiterentwickeln. Die neue Lebensweise muss sich auch in den rechtlichen Vorschriften wiederspiegeln können. Hier wird leider deutlich sichtbar, dass es eine große Kluft zwischen dem Lebensstil der Gesellschaft und der Normen gibt, die diesen eigentlich schützen sollen. Ein Beispiel hierfür sind Drohnen, es gibt sie inzwischen in verschiedensten Varianten.

Es beginnt bei günstigen Varianten die für Kinder geeignet sind und wie die qualitativ hochwertigeren Geräte, mit Kameras bestückt sind. Die Drohnen in den etwas höheren Preisklassen lassen sich kinderleicht bedienen, machen hochauflösende Bilder und Videos.

Abbildung 5: Drohne vom Typ „Phantom 3 Advanced“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: © Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)

Die Drohne „Phantom 3 Advanced“ gibt es aktuell für 749,- Euro im Internet zu kaufen. Sie hat eine 1080p HD Kamera, GPS, Flugdatenaufzeichnungssoftware, eine intelligente Flugbatterie (bei niedrigem Akkustand sowie bei Verlust der Verbindung Fliegt die Drohne automatisch zum Startpunkt zurück und landet dort selbstständig.) und noch mehr Features, die es selbst einem Laien erlauben, kinderleicht zum Drohnen Pilot zu werden.

Dieses „Spielzeug“, ist also für jeden zugänglich, je nachdem, in etwas umfangreicherer oder abgespeckter Variante. Drohnen sind tolle Gadgets, die viele neue Möglichkeiten beim Erstellen von Fotos oder Videos bieten. Man kann viel Spaß mit den Fluggeräten haben und sie auch als nützliches Suchgerät nutzen, etwa wenn man etwas von der Luft in unwegsamen Gelände suchen möchte. Doch bei all den positiven Aspekten gibt es auch, wie bei den meistens Werkzeugen, auch viel Potenzial zum Missbrauch der Technologie.

Jeder kann theoretisch zum Hobbyspion werden. Datenschutzrechtlich gibt es auch Probleme, da es wie schon geschehen, dazu kommen kann, dass Menschen gegen ihr Wissen und gegen deren Willen beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. So kann man theoretisch im Sommer durch die Nachbarschaft fliegen und sein Umfeld bespannen, in fremde Gärten schauen oder einen Blick in Fester werfen. Auch potentielle Einbrecher können ihre Zielobjekte in aller Ruhe auskundschaften.

Da die etwas besseren Drohnen eine enorm hohe Flugreichweite haben und sie durch die Kamera an Bord nicht im Sichtfeld des Piloten sein müssen, kann man die Drohne, wenn sie entdeckt werden sollte, schnell wieder aus dem Blickfeld manövriert werden. Dadurch können die Täter unauffindbar entkommen, ohne das Betroffene nun wissen in welchem Ausmaß in ihre Privatsphäre eingegriffen worden ist. Bis man die Flugrichtung der Drohne nachverfolgt, wenn dies überhaupt noch möglich ist, haben die Täter genügend Zeit zu verschwinden und bleiben unauffindbar.

Hier wird deutlich, dass im Bereich der Drohnen massiver Nachholbedarf der Regierung besteht, neue Regelungen zu schaffen. Es müsste eine Schulung für die Bedienung der größeren Drohnen geben, da diese ein enormes Gefahrenpotenzial bergen. Wenn eine Drohne abstürzt kann es großen Sach- und Personenschaden verursachen. Hier sollte es zudem eine Kennzeichnungspflicht geben, damit nachvollzogen werden kann wer die Drohne steuert oder gesteuert hat. Auf diese Weise könnten Drohnen bei Straftaten, eventuell durch eine Kennzeichnung, einer Person zugeordnet werden.

Es werden zwar verschiedene Regelungen gefordert, allerdings geschieht dies viel zu langsam und vor allem zu spät. Bis es einen vernünftigen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Drohnen gibt, werden diese wohl schon „out“ sein und es wird viele Neuheiten geben, bei denen die Gesetzgebung dann erneut hinterherhinken wird.

Die Problematik in diesem Beispiel lässt sich auch auf den Bereich „e-Government“ übertragen.

1.2. Strukturierung der Arbeit

Zunächst wird in dieser Arbeit eine Bestandsaufnahme erfolgen um einen Einblick zu erhalten, inwieweit e-Government Projekte in Deutschland bisher ins Leben gerufen worden sind, welche gescheitert und welche gelungen sind. Neben dem Stand in unserem Land, werden Beispiele aus anderen Ländern erläutert um feststellen zu können wie wir im internationalen Vergleich abschneiden.

Neben den praktischen Projekten ist auch die rechtliche Entwicklung von großer Bedeutung. Was hier bereits erreicht worden ist, welche Ziele und Visionen es gibt, wird anschließend auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene betrachtet. Wichtig ist auch der Umgang mit den möglichen Hindernissen, welche einer erfolgreichen Etablierung von e-Government entgegenstehen können.

Durch diese Bestandsaufnahme und den Vergleich mit anderen Staaten, soll erkennbar werden, in welchem Bereich der digitalen Entwicklung Handlungsbedarf der Behörden in Deutschland besteht. Bemühungen, welche definitiv in einer Sackgasse enden werden sollen sichtbar werden.

Daraus resultierend, sollen Lösungsansätze und mögliche Strategien zum Umgang mit dieser Herausforderung, Hilfestellung bieten.

2. Ein Überblick zu e-Government

Die Bezeichnung „e-Government“ steht übersetzt für „elektronische Regierung“. E-Government beinhaltet den gesamten digitalen Bereich der Regierung und umfasst somit ein sehr großes Aufgabengebiet. Der Begriff wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wie folgt beschrieben:

„Unter „Electronic Government“ („e-Government“) verstehen wir die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden in das Handeln der Regierung und öffentlicher Verwaltung.“[6]

Eine weitere Definition, welche in der Fachliteratur häufiger verwendet wird ist die sogenannte Speyrer Definition:

„(…) Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.“[7]

Dieser Begriff geht mit einer anspruchsvollen Philosophie der Zukunftsgestaltung der Verwaltung im öffentlichen und privaten Bereich einher. Anfangs war man nur von der Entwicklung auf dem technologischen Gebiet ausgegangen, allerdings wurde im Laufe der Umsetzungsversuche klar, dass es noch mehr Bereiche gibt die dadurch betroffen sind. Neben den rein technischen Entwicklungen müssen auch Verwaltungsstrukturen angepasst und gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Um das Potenzial des e-Governments voll ausschöpfen zu können ist auch die Akzeptanz essenziell. Ohne den Willen, die Neuerungen anzunehmen und nutzen zu wollen, ist es nicht möglich diese erfolgreich zu etablieren. e-Government ist also ein großer Bestandteil, wenn es um die Modernisierung des Staates geht. Auch der Abbau der Bürokratie kann hierdurch erreicht werden.

Der Begriff e-Government umfasst im allgemeinen auch verschiedene Beziehungsverhältnisse, da die Verwaltungsprozesse nicht nur auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltungen untereinander stattfinden, was als Government to Government (G2G) bezeichnet wird. Weitere Beziehungen sind Government to Business (G2B) und Government to Citizen (G2C), sprich „Staat zu Wirtschaft“ und „Staat zu Bürger“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Beziehungsmatrix von e-Government Quelle: (verkürzte Darstellung aus Reinermann/Von Lucke).[8]

G2G umfasst die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung auf den Ebenen des Bundes, des Landes und der Gemeinden. Hier findet zum Beispiel bei einem Umzug von Personen ein Datenaustausch bei den Meldebehörden statt. Die Ursprüngliche Gemeinde und die Gemeinde in welche zugezogen wird kommunizieren hier miteinander. Ein weiteres Beispiel ist die Kommunikation zwischen Kommunen und Finanzbehörden, etwa bei der Kfz-Steuermitteilung.[9]

G2B beinhaltet die elektronischen Interaktionsprozesse zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft. Hier kann als Beispiel Autohäuser aufgeführt werden, die bei einem Autokauf auch eine Kfz-Zulassung erteilen und hierfür im Kontakt mit den Kfz-Zulassungsämtern stehen.

G2C ist die Ebene, welche die Beziehung zwischen Staat und Bürger betrifft und ist somit der für den Bürger sichtbaren Teil von e-Government. Die Interaktionen reichen von der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Verwaltungsebene, bis hin zur Teilhabe an politischen Prozessen. Die Möglichkeiten Prozesse sind bei G2C am umfangreichsten.

Hier finden Beispielsweise umfangreichere Verfahren statt, wie die Anmeldung eines Gewerbes mithilfe von elektronischen Zahlungsverfahren, sowie mit zusätzlicher Nutzung einer elektronischen Signatur.[10]

2.1. Good Governance

Eine Entwicklung, welche ebenfalls durch den gesellschaftlichen Wandel entstanden ist, ist das Verständnis, der Beziehung zwischen dem Staat und dem Bürger. Der Fokus hat sich darauf verstärkt, dass der Staat ein Dienstleister für die Bevölkerung ist. Wie in der freien Marktwirtschaft, werden die Bürger als Kunden gesehen und dementsprechend wird auch die Verwaltungsstruktur in den Behörden, daran angepasst.

Um einen guten „Service“ gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Qualität der Arbeit stets überwacht wird und Optimierungen durchgeführt werden. Um diese neue Arbeitsweise realisieren zu können, wird die Verwaltungsstruktur dementsprechend angepasst. Die Organisation der Behörden wird an die Strukturen und Prozesse der Privatwirtschaft angepasst. Ein Ergebnis ist Beispielsweise die Umstellung der Buchführung, von der Kameralistik, welche eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, auf die sogenannte „Doppik“, also der doppelten Buchführung.

Die Doppik ist ein Bestandteil des neuen kommunalen Finanzmanagements, welche in der Privatwirtschaft allerdings schon lange üblich ist. Diese qualitätsbezogene Herangehensweise wird durch den Begriff Good Governance zusammengefasst. Er setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen für „gutes Regieren“. Good Governance ist zu einem Leitbegriff geworden, wenn es um zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Staatswesens geht.

Dieser Begriff wurde auch von der Europäischen Kommission in ihrem Weißbuch „Europäisches Regieren (European Governance)“ vom 25. Juli 2001, aufgenommen. Dort enthalten sind Vorschläge für Verbesserungen in vier Bereichen: „bessere Einbindung“, „bessere Politik, Regelungen und Ergebnisse“, „globales Regieren“ und die „Neuausrichtung der Organe“.[11]

Für die Erreichung der Ziele, der Good Governance Ansätze, sind teilweise extrem einschneidende Organisationsreformen notwendig, welche bisherige Aufbauorganisationen in Frage stellen können. Bei Betrachtung dieses Konzeptes, sieht man, dass hier die Ansätze des Good Governance mit dem e-Government geeint wird, denn in beiden Punkten sind weitreichende Modernisierungen gefordert. Für ein „gutes e-Government“ ist gutes Government essenziell, denn e-Government kann nicht auf veraltete Strukturen aufgebaut werden.[12]

2.1.1. Strategien zur „Qualitätsverbesserung“

Ein neues Steuerungsmodell für Sicherung der Qualität der Verwaltungsleistungen, ist das „kommunale Qualitätsmanagement“. Auch hier bedient sich der öffentliche Sektor der Methoden aus der Privatwirtschaft. Als Vorbild für den Aufbau des „kommunalen Qualitätsmanagements“, dient der Qualitätszirkel „Total Quality Management (TQM).[13]

Durch die Einführung von wettbewerbsähnlichen Elementen, soll den Bürgern der Wert von Verwaltungsleistungen ins Bewusstsein gerufen werden. Andererseits soll die Verwaltung eine höhere Aufmerksamkeit des Ressourcenaufwands, der die Erbringung von Verwaltungsleistungen benötigt, entwickeln.

Ein zentraler Punkt ist Definition von „Produkten“. Diese können eine gewährte Zulassung eines Gewerbes sein oder ein ausgestellter Personalausweis.[14]

[...]


[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/digitalisierung-merkel-deutschland-droht-digitales-entwicklungsland-zu-werden-1.3326389 (zuletzt abgerufen am: 10.04.2017)

[2] Bundesministerium des Innern - Pressemitteilung 14.12.2016

[3] Das weltweit erste kommerzielle Mobiltelefon. Am 21. September 1983 erhielt es seine FCC-Zulassung. Die Federal Communications Commission (FCC) ist eine unabhängige Behörde der USA in Washington. Sie ist Zulassungsbehörde für Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone, Radios, Fernseher und Computer. Sie prüft die Geräte auf Verträglichkeit mit den eigenen und anderen Normen (z. B. von ISA, ISO oder ITU).

[4] Offizieller Verkaufsstart in Deutschland war der 11. März 2016.

[5] Das erste „Selfie“ der Welt aus dem Jahre 1839 von Robert Cornelius, einem der Pioniere der Fotografie. Damals noch ein unglaublicher Aufwand und alles andere als alltagstauglich.

[6] BSI (2006): S. 3.

[7] Liese (2010) S. 19.

[8] Vgl.: Von Lucke (2003): S. 144 ff.

[9] Vgl.: Benkhadda (2010): S. 38.

[10] Gemäß § 2 (1) Signaturgesetz (SigG) wird die elektronische Signatur wie folgt definiert: „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen“

[11] Seckelmann (2007): S. 34 ff.

[12] Seckelmann (2007): S. 39.

[13] Mehde, Neues Steuerungsmodell und Demokratieprinzip, 112.

[14] Seckelmann (2007): S.42.

Ende der Leseprobe aus 53 Seiten

Details

Titel
Deutschland als e-Government-Vorreiter oder digitales Entwicklungsland?
Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg
Autor
Jahr
2017
Seiten
53
Katalognummer
V366443
ISBN (eBook)
9783668447516
ISBN (Buch)
9783668447523
Dateigröße
3577 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutschland, entwicklungsland
Arbeit zitieren
Robert Michael Geist (Autor:in), 2017, Deutschland als e-Government-Vorreiter oder digitales Entwicklungsland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366443

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