Globalisierung - Chancen und Risiken für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie


Studienarbeit, 2005

38 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Globalisierung
2.1 Begriffsklärung
2.2 Globalisierung der Wirtschaft

3. Textil- und Bekleidungsindustrie
3.1 Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie
a) Das Multifaserabkommen
b) Die Uruguay-Runde
c) The Agreement on Textiles and Clothing
d) Integration und Regulierung des Textil- und Bekleidungshandels durch die Europäische Union
3.2 Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie
3.3 Die Konkurrenz

4. Globalisierung – Chance oder Risiko für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

5. Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Literaturverzeichnis

Versicherung

1. Einleitung

Globalisierung ist heutzutage allgegenwärtig und wird äußerst kontrovers diskutiert. Befürworter sehen in ihr eine Chance für ein effizienteres Wirtschaften durch Abbau von Handels- und Wettbewerbsbeschränkungen. Kritiker hingegen bemängeln eine fehlende gesellschaftliche Kontrolle von international operierenden Unternehmen und eine Verstärkung der Gefahr, dass sich die wirtschaftliche Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern weiter vergrößert.

In Deutschland wurde in den letzten Jahren über die voranschreitende Globalisierung und ihre Chancen und Risiken für die deutsche Wirtschaft diskutiert. Anhand der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie soll untersucht werden, welche Auswirkungen Globalisierungsprozesse auf die deutsche Wirtschaft haben und wie diese in Zukunft das wirtschaftliche Handeln beeinflussen werden. Dazu wird zunächst die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie in Bezug auf ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, ihre gegenwärtige wirtschaftliche Lage und die Konkurrenz, die ihr gegenüber steht, charakterisiert. Im Anschluss erfolgt die Abwägung von Chancen und Risiken der fortschreitenden Globalisierung für die Branche. Den Abschluss der Untersuchung bildet ein Blick in die Zukunft der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie.

2. Globalisierung

2.1 Begriffsklärung

Der Begriff der Globalisierung ist ein Schlagwort der Politik, der Ökonomie und der Soziologie. Er bezieht sich auf die zunehmende Verflechtung von Nationen und Menschen auf der ganzen Welt, welche aus Handel, Investitionen, Reisen, kulturellen Kontakten und anderen Wechselbeziehungen resultiert. Als treibende Kräfte der Globalisierung werden häufig:

- die Liberalisierung von Märkten und Marktzutritten,
- technischer Fortschritt und
- die Internationalisierung von Geld- und Gütermärkten

genannt. Globalisierung ist kein neues Phänomen. Bereits im Mittelalter gab es transeuropäischen Handel. In der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg wird eine der zentralen Ursachen der Globalisierung gesehen. Multinationale Zollreduktionen im Rahmen der GATT-Verhandlungen und die Errichtung einer Europäischen Freihandelszone durch den EU-Vertrag hatten einen wesentlichen liberalisierenden und wachstumsfördernden Effekt. Zudem wurde eine zunehmende Öffnung vorher abgeschotteter Volkswirtschaften bewirkt, besonders bei Staaten des ehemaligen Ostblocks und Ostasiens.

2.2. Globalisierung der Wirtschaft

,,Die Globalisierung der Wirtschaft ist einer der wichtigsten Aspekte der wirtschaftlichen Diskussion der 90er Jahre und des neuen Jahrtausends und äußert sich in einer verstärkten Integration und Vernetzung der Weltmärkte, einer Intensivierung des weltweiten Wettbewerbs und einer ansteigenden Interdependenz einzelner Volkswirtschaften.“[1] Auf den internationalen Finanzmärkten werden heutzutage ca. 1,5 Billionen Dollar[2] täglich bewegt. Aufgrund der Verschärfung des Wettbewerbs in einer globalen Wirtschaft sind die Unternehmen gezwungen, sich ständig mit einem hohen Informationsfluss über Märkte und Wettbewerber auseinander zu setzen und daraus an die Situation angepasste Instrumente und Strategien zu entwickeln. Von großer Wichtigkeit sind dabei die Verlagerung von Produktionsstätten und der Abschluss strategischer Allianzen.

Die Globalisierung ist ein Prozess, der tief greifende Veränderungen in unseren Arbeitsbedingungen und in unserer Lebensweise mit sich bringt. Getragen wird dieser Prozess vom Einsatz und der ständigen Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechniken. Das World Wide Web z.B. ermöglicht es, jeder Zeit mit Menschen auf der ganzen Welt zu kommunizieren.

Andererseits entziehen sich multinationale Unternehmen durch weltweite Produktionsverlagerung den Gesetzen ihrer Heimatländer. Schätzungen zu Folge werden heutzutage rund zwei Drittel der weltweiten Verkäufe und Käufe über rund 63000 multinationale Unternehmen abgewickelt, deren Anteil an der weltweiten Produktion fast 30 Prozent (gemessen am Bruttosozialprodukt) beträgt[3]. Besonders problematisch sind die Tätigkeiten von Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen Gesetze für Umweltschutz, Menschrechte oder Arbeitsrecht nicht oder nur sehr schwach existieren.

Im Zuge der Globalisierung wurde in den letzten Jahren strittig diskutiert, ob der Standort Deutschland, besonders im Vergleich zu anderen westlichen Industrieländern und Staaten Südostasiens, noch attraktiv ist. Folgen dieser Diskussionen waren unter anderem ein Abbau von Arbeitnehmerrechten, Einschnitte in den sozialen Sicherungssystemen und Reallohnverluste. Der Unterschied in den Arbeitskosten zwischen Hoch- und Niedriglohnländern und die dadurch hervorgerufene Umverteilung der Produktion haben zu einem enormen Beschäftigungsabbau in Deutschland und der EU geführt.

3. Die Textil- und Bekleidungsindustrie

Die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie, welche weitgehend mittelständisch strukturiert[4] ist, ist nach dem Ernährungsgewerbe die größte Konsumgüterbranche in Deutschland. Die meisten Textil- und Bekleidungshersteller in Deutschland bestehen bereits seit 33, 50 oder mehr Jahren.

Im Allgemeinen teilt man den Output der Textil- und Bekleidungsindustrie in 3 Bereiche[5] ein:

1. Bekleidung (z.B. Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung, sowie Berufs- und Sportbekleidung)
2. Haushalts- und Heimtextilien (z.B. Handtücher, Gardinen und
Teppiche)
3. Technische Textilien (z.B. Transport- und Verpackungstextilien,

Industrietextilien, Medizintextilien, Filterstoffe und Geotextilien)

Charakteristisch für die Herstellung von Bekleidung und textilen Erzeugnissen sind die Mehrstufigkeit und die Abhängigkeit der Verarbeitungsschritte. Da diese nur nacheinander durchgeführt werden können, spricht man auch von der sog. „textilen Kette“. Die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie sind in der Lage die einzelnen Stufen der Fertigung auszulagern. Für die jeweiligen Fertigungsstufen[6] können so individuelle Standortentscheidungen getroffen werden.

Bereits Anfang der siebziger Jahre begann die Textil- und Bekleidungsbranche mit Produktionsverlagerungen ins Ausland. Seitdem hat sich die Branche zu einem der am stärksten in die internationale Arbeitsteilung eingebundenen Industriezweige entwickelt.

3.1 Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie

a) Das Multifaserabkommen

Seit den 60er Jahren wird der internationale Handel mit Textilien und Bekleidung im Rahmen des Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and TradeGATT) durch verschiedene Abkommen geregelt. Grund für die Sonderbehandlung des Textilsektors durch das GATT war der erhöhte Wettbewerbsdruck auf den Märkten der Industrieländer, welcher in den 60er und 70er Jahren durch den Importdruck asiatischer und südamerikanischer Länder ausgeübt wurde. 1962 wurde auf Initiative der USA das Vorläufige Baumwolltextilabkommen (Short Term Arrangement – STA) abgeschlossen, welches noch im gleichen Jahr in das Langfristige Bauwolltextilabkommen (Long Term Arrangement Regarding International Trade in Cotton Textiles – LTA) geändert wurde. Dieses wurde mehrmals verlängert und blieb bis 1973 in Kraft. Im Laufe der Zeit traten dem Abkommen insgesamt 40 Länder bei. Es wurde dem Einfuhrland ermöglicht, seinen Markt gegenüber einzelnen Lieferländern durch Kontingente zu schützen. Dadurch wurde allerdings gegen das allgemeine GATT-Prinzip der Nichtdiskriminierung verstoßen. Das LTA, als Alternative zu diesen einseitigen Schutzmaßnahmen, ermöglichte eine Abweichung von den festgeschriebenen Regeln im Rahmen von bilateralen Abkommen. Aufgrund der zunehmenden Verwendung von synthetischen Fasern wurde 1967 die erste Verlängerung des Long Term Arrangement Regarding International Trade in Cotton Textiles beschlossen. 1970 erfolgte eine zweite Verlängerung des LTA.[7]

Die zahlreich abgeschlossenen bilateralen Verträge der USA mit einigen asiatischen Ländern und dem daraus resultierenden Importdruck auf andere Einfuhrländer, waren nur ein weiterer Impuls für Neuverhandlungen zwischen den GATT-Mitgliedern. 1974 mündeten diese Verhandlungen im Multifaserabkommen (MultifibreMFA) als Nachfolger des LTA. Das Abkommen sollte ursprünglich 1977 auslaufen, wurde aber mehrmals verlängert und erst 1995 durch das ATC-Abkommen (The Agreement on Textiles and Clothing) abgelöst. Dem MFA traten insgesamt 43 Länder bei.

b) Die Uruguay-Runde

Die Uruguay-Runde (1986-1994) war die achte multilaterale GATT-Verhandlungsrunde.[8] Grund für die Einleitung dieser war die Aktualisierung und Erweiterung der GATT-Regelungen des internationalen Handels und die Diskussion über die weitere Beseitigung bzw. den weiteren Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Als grundsätzliche Leitlinie für den Handel mit Textilien und Bekleidung sollte eine Rückführung des internationalen Textilhandels in das allgemeine Regelwerk des GATT und somit eine Beendigung der Sonderstellung der Textil- und Bekleidungsbranche erreicht werden. Das Ergebnis der Uruguay-Runde war eine Vereinbarung über das Auslaufen des MFA und dem Inkrafttreten des ATC-Abkommens (Agreement on Textiles and Clothing). Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand ebenfalls die Modifizierung und Neuformulierung des Anti-Dumpingkodex des GATT. Um den Missbrauch von Anti-Dumpingmaßnahmen als protektionistisches Mittel zu vermeiden, wurde u.a. die Geltungsdauer für Anti-Dumpingmaßnahmen auf 5 Jahre begrenzt, die De-minimis-Klausel[9] eingeführt, sowie eine Sonderregelung für neu gegründeten Unternehmen, um ihnen den Markteintritt zu erleichtern[10]. Neben den bereits genannten Vereinbarungen des 94er Uruguay-Abkommens, wurden weitere Vereinbarungen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen[11] und zum Schutz von geistigem Eigentum (TRIPS - Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) getroffen.

Um die Regelungen in ihren nationalen Gesetzgebungen umzusetzen, wurde Entwicklungsländern ein Zeitraum von 10 Jahren eingeräumt.

Zudem einigten sich die GATT-Mitgliedsstaaten in der Uruguay-Runde auch über die Einrichtung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) als neuen institutionellen Rahmen für das multilaterale Handelssystem.

c) The Agreement on Textiles and Clothing

Das ATC-Abkommen, welches am 1. Januar 1995 in Kraft trat, ersetzt das MFA und regelt ein schrittweises Auslaufen der MFA-Bestimmungen innerhalb einer zehnjährigen Frist bis zum Jahr 2005. Es handelt sich hierbei um ein reines Übergangsinstrument, welches nach seiner Durchführung nicht mehr existieren wird. Der Integrationsprozess ist auf 4 Stufen aufgeteilt und enthält für jede Stufe den jeweiligen Anteil der zu beseitigenden Einfuhrkontingente, den die Mitglieder auf ihr individuelles Importvolumen von 1990 anzuwenden haben[12]. Es bleibt dabei den Mitgliedern überlassen, welche Produkte auf jeder Stufe integriert werden, um die vorgeschriebenen Anteile zu erreichen[13]. Zudem sind im ATC-Abkommen auch Konzessionen der Entwicklungs- und Schwellenländer enthalten. Die Errichtung des Textiles Monitoring Body (TMB), der die Umsetzung des ATC überwacht, ist ein weiterer Bestandteil. Dieser hat vorwiegend eine Berichtsfunktion.

d) Integration und Regulierung des Textil- und Bekleidungshandels durch die Europäische Union

1965 wurden im GATT Sonderbestimmungen für Entwicklungsländer eingeführt, welche Industrieländern Möglichkeiten eröffnen, durch eine Abweichung von den allgemeinen GATT-Prinzipien Entwicklungsländern zu helfen. Das 1971 eingeführte Allgemeine Präferenzsystem der EU basiert auf diesen Sonderbestimmungen. Dieses räumt Entwicklungsländern Zollvergünstigungen bei der Einfuhr in die EU ein. 1995 hat die EU ein neues System eingeführt, dass Präferenzen nur vorübergehend und nach Maßgabe des Bedarfs gewährt und schrittweise wieder entziehen, wenn der Bedarf nicht mehr besteht. Mittel- und osteuropäischen Ländern wurden zum Teil einseitige Präferenzen durch die EU gewährt. Sie sollten die Möglichkeit haben ihre sensiblen Wirtschaftszweige (so z.B. die Textil- und Bekleidungsindustrie) vor EU-Importen zu schützen. Seit 1. Januar 1996 besteht zwischen der EU und der Türkei eine Zollunion, womit die Türkei das erste Land ist, dass vor einer Vollmitgliedschaft die höchste wirtschaftliche Integrationsstufe mit der Europäischen Union eingeht.

[...]


[1] Quelle: ,,Internationalisierungsstrategien“ André Schneider

[2] Quelle: Microsoft Encarta Professional 2003

[3] Quelle: Unctad – UN-Konferenz zu Handel und Entwicklung

[4] Siehe Anhang Nr. 4

[5] Quelle: ,,Globalisierung und Strukturwandel der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie“ Michael Grömling / Jürgen Matthes

[6] 1. Stufe: Spinnstoffaufbereitung ( Vorbereitung der Textilien auf den Spinnereiprozess)
2. Stufe: Spinstoffverarbeitung (Herstellung von Garnen im Spinnprozess)
3. Stufe: Garnverarbeitungsstufe
4. Stufe: Konfektionsstufe (Weiterverarbeitung der veredelten textilen Flächen)

[7] Siehe Anhang Nr. 2

[8] vorangegangene Verhandlungsrunden: Genf (1947), Annecy (1949), Torquay (1951), Genf
(1956), Dillon (1960-61), Kennedy (1964-67), Tokio (1973-79)

[9] In dieser wurde festgelegt, dass kein Dumping vorliegt, wenn die Dumping-Rate eines Produkts weniger als 2% des Exportpreises oder der Mengenanteil des Produkts weniger als 3% vom gesamten Importvolumen des entsprechenden Produkts im Importland beträgt.

[10] Dumping liegt demnach nicht vor, wenn sich der Export unter Preis auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt und der Mengenanteil des Produkts weniger als 20% vom Umsatzvolumen des exportierenden Unternehmens beträgt.

[11] Der Geltungsbereich des Anti-Subventionskodex bezieht sich ausschließlich auf handelswirksame Subventionen. Legitime Subventionen sind in einer ,,Grünen Liste“ kategorisiert. Bei Verstoßen ist es dem geschädigten Einfuhrland gestattet, Ausgleichszölle zu erheben.

[12] Siehe Anhang Nr. 1

[13] Produkte der folgenden 4 Warenkategorien müssen im Integrationsprozess enthalten sein:

Garne, Gewebe, konfektionierte Textilwaren und Bekleidung

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Globalisierung - Chancen und Risiken für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie
Hochschule
EBC Hochschule Berlin
Note
2,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
38
Katalognummer
V36477
ISBN (eBook)
9783638360890
Dateigröße
726 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Globalisierung, Chancen, Risiken, Textil-, Bekleidungsindustrie
Arbeit zitieren
Annica Witt (Autor:in), 2005, Globalisierung - Chancen und Risiken für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36477

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