Möglichkeiten der Preisermittlung bei einem Weiterbildungsunternehmen


Diplomarbeit, 2004

95 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Glossar

1 Einleitung

2 Reformen in Deutschland und ihr Einfluss auf die Bildung

2.1 Bildungsreform und Änderung der Förderbedingungen
2.1.1 Definition und Bedeutung von Weiterbildung
2.1.2 Bildungsreform
2.1.3 Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit
2.2 Arbeitsmarktreform II
2.2.1 Hartz III - Umstrukturierung des Arbeitsamtes
2.2.2 Hartz IV - Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
2.3 Bedeutung dieser Entscheidungen für die Weiterbildungsbranche

3 Grundlagen für die Preisermittlung
3.1 Aufgaben der Kostenrechnung
3.2 Kostenrechnungssysteme
3.3 Teilbereiche der Kostenrechnung

4 Vorstellung verschiedener Verfahren zur Preisermittlung
4.1 Preisermittlung unter Anwendung der Kalkulation
4.1.1 Aufgaben der Kalkulation
4.1.2 Arten der Kalkulation
4.1.3 Kalkulationsverfahren
4.1.3.1 Divisionskalkulation
4.1.3.2 Äquivalenzziffernkalkulation
4.1.3.3 Zuschlagskalkulation
4.1.3.4 Kuppelkalkulation
4.2 Preisermittlung über die kalkulatorische Erfolgsrechnung
4.2.1 Grundlagen der Erfolgsrechnung
4.2.2 Gesamtkostenverfahren
4.2.3 Umsatzkostenverfahren
4.2.4 Deckungsbeitragsrechnung
4.2.4.1 Einstufige Deckungsbeitragsrechnung
4.2.4.2 Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung

5 Abstimmung der Preisermittlungsverfahren
5.1 Auswahl eines Verfahrens
5.2 Modifizierung

6 Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens

Abbildung 2: Unterteilung der Weiterbildung

Abbildung 3: Entwicklung der beruflichen Weiterbildung von 1979 bis 1997

Abbildung 4: Entwicklung der beruflichen Weiterbildung von 1998 bis 2003

Abbildung 5: Ziele und Punkte der Arbeitsmarktreform II

Abbildung 6: Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung beruflicher Weiterbildung von 1999 bis 2003

Abbildung 7: Beteiligung ausgewählter Personengruppen an der Weiterbildung ..

Abbildung 8: Veränderung der Teilnehmerzahlen an FbW

Abbildung 9: Überblick über Kostenrechnung

Abbildung 10: Aufbau einer Kostenrechnung im Unternehmen

Abbildung 11: Arten der Kalkulation

Abbildung 12: Kalkulationsverfahren - Methoden

Abbildung 13: Formen der Zuschlagskalkulation

Abbildung 14: Kalkulationsschema bei einer Zuschlagskalkulation

Abbildung 15: Von den Selbstkosten zum Listenverkaufspreis

Abbildung 16: Verfahren der kalkulatorischen Erfolgsrechnung

Abbildung 17: Das Gesamtkostenverfahren in Kontenform

Abbildung 18: Das Umsatzkostenverfahren in Kontenform

Abbildung 19: Aufteilung der Fixkostenarten

Abbildung 20: Ablauf der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung

Abbildung 21: Stoffplanung für die modulare Weiterbildung zum Kraftfahrer

Abbildung 22: Ablaufplan der Kalkulation für ein Weiterbildungsunternehmen

Abbildung 23: Grundlegende Daten für die Kalkulation

Abbildung 24: Ermittlung der variablen Kosten für Modul eins (PU I)

Abbildung 25: Ermittlung der modulabhängigen Kosten für Modul eins (PU II)

Abbildung 26: Erfassung der modulunabhängigen Kosten (PU III)

Abbildung 27: Erfassung der Unternehmenskosten (PU IV)

Abbildung 28: Zusammenfassung der Daten und Ermittlung des Verkaufspreises

Abbildung 29: Durchführung der Fixkostendeckungsrechnung zur Kontrolle

Abbildung 30: Ermittlung des Break even-Punktes

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis X

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Glossar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten1 2 3 4 5 6 7 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

1 Einleitung

Innerhalb des letzten Jahrhunderts hat sich unsere Gesellschaft von der Produktion weg und hin zur Dienstleistung entwickelt. Besonders haben sich die Technologien (Maschinen, Erfindung des Computers) verändert. Das Zeitalter in dem wir leben wird immer schnelllebiger. Das was heute erlernt wird und dem neusten Stand der Entwicklung entspricht, ist morgen schon veraltet. Das bedeutet für jeden, sich weiterzubilden. Nur so ist es möglich die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Sie kann beispielsweise bei einem Bildungsunternehmen oder an einer Volkshochschule erfolgen. An der Volkshochschule können die Kurse zu günstigen Preisen besucht werden, da sie vom Staat subventioniert werden. Der Besuch bei einer Weiterbildungseinrichtung kann kostenlos erfolgen, wenn der Kurs von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Dann erfolgt die Zahlung der Teilnahmegebühr von der Agentur direkt an das Wei- terbildungsunternehmen.

Durch die Reformen im Rahmen der „Agenda 2010“ sind die Förderungen durch die Agentur für Arbeit stark zurückgegangen. Für viele Weiterbildungsunternehmen bedeutet dies, sich neue Kundengruppen aufzubauen. Durch die „Agenda 2010“ werden Sse gezwungen sich umzustrukturieren, um weiterhin am Markt bleiben zu können. Die SGB III geförderten Kurse verlieren weiterhin an Bedeutung und ihr Anteil an den Umsatzerlösen wird weiter zurückgehen. Demzufolge besteht für die Unternehmen die Notwendigkeit, eine neue Zielgruppe von Kunden zu erschließen. Diese Kunden werden die Weiterbildung zum großen Teil selbst bezahlen. Deshalb wird ein Verfahren zur Preisermittlung gesucht.

Im zweiten Kapitel wird die Weiterbildung eingehender betrachtet und die Reformen der „Agenda 2010“ werden beschrieben. Welche Auswirkungen sie auf die Weiterbildungsbranche haben wird aufgeführt.

Da ein Verfahren zur Preisermittlung gesucht wird, werden im dritten Kapitel die Grundlagen der Kostenrechnung kurz dargelegt. Die Kostenrechnung ist notwendig, da sie mit den relevanten Zahlen für die Preisermittlung dient. Im vierten Kapitel werden die verschiedenen Verfahren, getrennt nach der Anwendung der Kalkulation oder über die kalkulatorische Erfolgsrechnung, vorgestellt. Im darauffolgenden Kapitel wird ein Verfahren ausgewählt und anhand eines Beispielkurses abgestimmt.

2 Reformen in Deutschland und ihr Einfluss auf die Bildung

Die Gesellschaft inklusive der Wirtschaft befindet sich am Anfang des 21. Jahr- hunderts in einem ständigen, sich beschleunigenden Wandel. Er betrifft alle Lebensbereiche.32 Durch zunehmende wirtschaftliche Verflechtungen, internatio- nale Konkurrenzsituationen und technologische Entwicklungen wird ein Strukturwandel bewirkt. Die Strukturveränderungen haben zu einem Fachkräfte- mangel in Deutschland geführt. Um diesen auszugleichen, muss das Bildungs- system verändert werden.33

Aber nicht nur die Anforderungen an die Bildung verändern sich. Im Rahmen der „Agenda 2010“ wurden die Bildungs- und die Arbeitsmarktreform beschlossen. Dabei geht es um die sogenannten „Hartz-Gesetze“.

2.1 Bildungsreform und Änderung der Förderbedingungen

Die Wirtschaft und damit die Arbeitswelt verändern sich immer schneller. Das Wissen, welches in der Schule, während der Berufsausbildung und des Studiums gewonnen wird, reicht nicht mehr aus um den Anforderungen der Arbeitswelt dauerhaft zu genügen. Deshalb ist die Weiterbildung für jeden wichtig und nimmt in ihrer Bedeutung immer mehr zu.34

Der Wissenserwerb, die Qualifizierung und die Bildung sind in der heutigen Zeit lebenslange Prozesse.35 Das Lernen endet heute nicht mit dem Abschluss der Berufsausbildung,36 denn die Gültigkeit und die Aktualität des Erlernten verfallen immer schneller.37 Lebenslanges Lernen wird für den Arbeitnehmer und für das Unternehmen selbst immer wichtiger, da der Wettbewerb in Zukunft stärker durch das Wissen entschieden wird.38 Damit stehen die Unternehmen vor der Aufgabe ihre Mitarbeiter weiter zu qualifizieren. Die Anforderungen an die Weiterbildung selbst und an die Weiterbildungsbranche steigen.39

2.1.1 Definition und Bedeutung von Weiterbildung

Die Weiterbildung kann in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Die Übergänge zwischen diesen Bereichen werden zunehmend fließender. Allgemeine und politische Weiterbildung bilden zusammen die nichtberufliche Weiterbildung. Die wichtigsten Themenbereiche in diesem Gebiet sind Gesundheit, Leben, Erziehung, Kunst, Kultur, Politik und Gesellschaft.40

Der zweite Teilbereich der Weiterbildung ist die berufliche Weiterbildung. Sie besteht aus den drei Bereichen Fortbildung, Umschulung und Lernen am Arbeitsplatz. Zu der Fortbildung gehören die Erhaltungs-, Erweiterung-, Anpassungs- und die Aufstiegsfortbildung.41

Bei der Erhaltungsfortbildung werden Kenntnis- und/oder Fertigkeitsverlust ausge- glichen, die auf Grund der fehlenden Ausübung des Berufes oder von Berufsteilen entstanden sind. Der Erwerb zusätzlicher beruflicher Kenntnisse, ohne dass die betriebliche Aufgabenstellung dies erfordert, ist die Erweiterungsfortbildung. Die Anpassungsfortbildung dient der Angleichung der Kenntnisse an die veränderten Anforderungen des Arbeitsplatzes.42 D.h., die Qualifikation wird den technischen Entwicklungen angepasst.43 Es erfolgt hierbei keine Höherqualifizierung. Die Bewältigung höherer Aufgaben wird mit der Aufstiegsfortbildung angestrebt. Es wird verstärkt Führungswissen vermittelt und das Führungsverhalten trainiert.44

Den Mitarbeitern wird das notwendige Managementwissen vermittelt,45 um einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.46

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gliederung der Weiterbildung47

Für die Weiterbildung gibt es viele Formen wie z. B. Vorträge, Lehrgänge, Seminare und Workshops.48

Die Bildung hat die folgenden Hauptziele.49 Als erstes Ziel bietet die Bildung persönliche Orientierung in einer immer komplexer werdenden Welt. Durch die Bil- dung wird das Teilhaben und die Gestaltung des persönlichen und gesellschaft- lichen Lebens ermöglicht. Außerdem ist die Bildung der Schlüssel zum Arbeitsmarkt und Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung.50 Sie „dient dem Erwerb von Wissen, Kenntnissen und Erfahrungen zur Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel der Anpassung an geän- derte technische Entwicklungen oder des beruflichen Aufstiegs.“51 Damit ist sie direkt berufsbezogen und beruht auf schon erworbenen beruflichen Kenntnissen.52

Definitionen und Regelungen bezüglich der beruflichen Weiterbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) zu finden.

Nach dem Berufsbildungsgesetz § 1 III BBiG soll im Rahmen der beruflichen Fort- bildung jedem die Möglichkeit gegeben werden seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern. Die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann im gegen- seitigen Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb des Unternehmens durch Fernunterricht oder durch außerbetriebliche Fortbildungseinrichtungen er- folgen.53

Zur Weiterbildung zählen auch die Fördermaßnahmen, die die Vermittlung von neuen Fachkenntnissen und die Entwicklung der Persönlichkeit unterstützen.54

Die beschlossene Änderung im Zuge der Reform Hartz I und Hartz II des SGB III verfolgt eine Neuausrichtung der Weiterbildung.55 Das Ziel der beruflichen Weiterbildung nach SGB III ist die Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie deren Anpassung an technische Entwicklungen oder die Ermöglichung eines beruflichen Aufstiegs. Mit dieser beruflichen Fortbildung soll ein Berufsabschluss oder die Befähigung zur Ausübung einer anderen Tätigkeit erreicht werden.

Die Maßnahmen werden vom Arbeitsamt nur als förderungsfähig erachtet, wenn die institutionelle Anerkennung in förmlichen Anerkennungsverfahren erfolgt. Ne- ben den Inhalten wird auch die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Trägers überprüft. Eine Maßnahme wird nur gefördert, wenn deren Dauer als angemessen ange- sehen wird. Abhängig von der persönlichen Förderfähigkeit erhält der Teilnehmer der Maßnahme Erstattungen in Form von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung, Kinderbetreuungskosten (§§ 82ff SGB III) und Unterhaltsgeld (§§ 153ff SGB III). Die Höhe des Anspruchs ist dabei von den Vor- beschäftigungszeiten, ähnlich dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, abhängig.56

Mit der Änderung von SGB III wurde ein neues Verfahren zur Steuerung der nach SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung eingeführt. Das Finanzierungsmodell wurde geändert.57

Die Weiterbildung hat eine besondere Bedeutung. Sie ermöglicht das lebenslange Lernen. Ohne sie verliert das erworbene Fachwissen schnell an Aktualität, die Chance den Arbeitsplatz zu erhalten oder wieder in Beschäftigung zu gelangen. Außerdem kann mit der Weiterbildung die Karriere jedes Einzelnen positiv gestaltet werden.58 Die Bildung trägt zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei. Sie kann das Risiko von Arbeitslosigkeit verringern, bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen.59

Bildung, insbesondere die berufliche Bildung, ist für die Unternehmen und für die Arbeitnehmer eine Daueraufgabe und Vorraussetzung, um den beruflichen und betrieblichen Erfolg zu gewährleisten. Die Bildung ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der nicht unterschätzt werden darf.60

Für die Unternehmer sollte die Weiterbildung der Mitarbeiter nicht mehr nur Kostenfaktor sein, sondern viel mehr als Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens angesehen werden. Weiterhin wichtig für das Unternehmen ist auch die Motivation des weitergebildeten Mitarbeiters anzusehen und der damit zusammenhängende Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen. Der Unternehmer kann Rekrutierungskosten für neue Mitarbeiter einsparen.61

Bezüglich der beruflichen Weiterbildung gibt es seit 1979 die folgende Entwicklung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Entwicklung der beruflichen Weiterbildung von 1998 bis 200363

Die Daten vor und nach 1998 sind nur begrenzt vergleichbar, da in 1998 die betriebliche Einarbeitung aus der beruflichen Weiterbildung ausgegliedert wurde.64

Bis Ende 2002 boomte die Weiterbildungsbranche. 2003 ging die Zahl der Teilnehmer an einem beruflichen Fort- und Weiterbildungskurs gegenüber dem Vorjahr um 37% zurück.65

2.1.2 Bildungsreform

Die Bildung ist in Deutschland besonders seit der PISA-Studie ein Top-Thema, da die Studie Deutschland kein gutes Zeugnis ausstellte. Spürbar ist das auch in der beruflichen Bildung. Seit geraumer Zeit wird Kritik am Leistungsvermögen von Schulabgängern und deren Ausbildungsreife geübt.66 Da sich die Unternehmen mit der Erwachsenenbildung beschäftigen, wird nur dieser Bereich der Bildungsreform näher betrachtet.

Das berufliche Lernen beinhaltet in Zukunft mehr. Nicht nur das Erlangen neuen Fachwissens steht im Mittelpunkt, sondern auch selbständiges Arbeiten, Kreativität, Gestaltungs-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit treten immer mehr in den Vordergrund. Deshalb ist es wichtig, diese bei der beruflichen Weiterbildung nicht zu vernachlässigen.67

Das lebenslange Lernen ist ein Motiv für die Bildungsreform.68 Die Reform soll die Möglichkeit bieten, dass jeder die Kompetenzen erwerben kann, welche erforder- lich sind, um sich in der immer größeren Fülle des Wissens zurecht zu finden, das relevante Wissen auswählen und anwenden zu können. Als weitere Herausfor- derung ist die ständige Weiterentwicklung der Bildungsqualität und des -angebots zu nennen. Außerdem ist eine Lern- und Lehrkultur zu verwirklichen, welche die Motivation und Fähigkeit zum selbständigen Lernen sowie Freude am Lernen und Freude an Leistung vermittelt.69

Der Arbeitsmarkt braucht die berufliche Weiterbildung, damit der Fachkräftebedarf der Wirtschaft bedient werden kann, die Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt rein- tegriert werden und der wirtschaftliche Strukturwandel bewältigt werden kann.70

Die Qualität des Bildungssystems wird daran gemessen, inwieweit dem Arbeits- markt die benötigten qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden und ob die Ausbildung in adäquate Beschäftigung umgesetzt werden kann.71 Die Auf- gabe der Bildungsbranche wird in Zukunft immer stärker dahin gehen, die Menschen dazu zu befähigen, dass sie den immer schnelleren Entwicklungen folgen können und die Anforderungen an ihr Wissen und Können jeder Zeit erfüllen. Daraus ergeben sich drei große Anforderungen, welche die Bildungs- branche erfüllen sollte.72 Die erste ist, die „Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass offen, flexibel und individuell lebenslang gelernt werden kann.“73 Als Zweites nennt Nuissl von Rein „die Aufgabe, organisierte und institutionelle Lehr-/Lern-Pro- zesse mit solchen Lernvorgängen, die individuell, selbstorganisiert und selbst- gesteuert vonstatten gehen, systematisch zu vernetzen, Zugänge, Übergänge und Anerkennungen (Zertifikate, Akkreditionen) sicherzustellen.“74 Als letzte wichtige Aufgabe sieht er „die Aufgabe, die bislang lebenslaufbezogen abgeschotteten Bildungsinstitutionen (Schule, Weiterbildung etc.) zu einem korrespondierenden System zu entwickeln, in dem sowohl notwendige Kulturtechniken verpflichtend gelernt werden müssen, als auch flexible Angebote für Gruppen, Regionen und Inhalte vorgehalten werden.“75

Neu im Rahmen der Bildungsreform sind die berufsvorbereitenden Bildungs- maßnahmen als Qualifizierungsinstrument. Sie dienen zur Berufsvorbereitung für Jugendliche, welche aufgrund von Lernbeeinträchtigungen oder sozialer Benach- teiligung bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.76 Eines der Programme heißt JUMP. JUMP (Jugend mit Perspektive) ist ein Weiterbildungsprogramm für Jugendliche mit und ohne Ausbildung. Es dient dem Abbau der Jugendarbeits- losigkeit. Den Jugendlichen werden vielfältige Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden mit JUMP erhöht.77

Ein weiterer Punkt der Bildungsreform ist die Einführung von Bildungsgutscheinen. Mit ihnen soll der Wettbewerb und die Transparenz am Weiterbildungsmarkt verstärkt und die Wahlmöglichkeiten und Eigenverantwortung der Teilnehmer ver- bessert werden.

Der Bildungsgutschein soll einen positiven Impuls auf die Weiterbildung haben. So soll z. B. ein effizienter Mitteleinsatz zur Entlastung der Sozialkassen und auch des Bundeshaushaltes führen. Um den Weiterbildungsteilnehmern einen Qualitäts- standard zu garantieren, sollen die Weiterbildungsanbieter und die Weiterbil- dungsmaßnahmen einer externen Zertifizierung unterzogen werden. Der freie Wettbewerb der Weiterbildungsträger soll zu mehr Transparenz auf dem Weiterbil- dungsmarkt, mehr Entscheidungsfreiheit und zu weniger überhöhten Preisen für die Weiterbildung und für die Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen führen. Die neu eingeführte Modularisierung soll zu besserer Passgenauigkeit für die Weiterzubildenden und auch für die Unternehmen führen.78

2.1.3 Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit

Die Förderung nach SGB III79 §§ 77 bis 86 („Sechster Abschnitt: Förderung der beruflichen Weiterbildung“)80 ist auf die notwendige berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, von Beschäftigten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Personen ohne beruflichen Abschluss ausgerichtet. Das wesentliche Ziel der För- derung ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.81

Die Vorraussetzungen für die Förderung einer solchen Maßnahme sind im SGB III geregelt. Gemäß § 77 II SGB III ist die Förderung an die Notwendigkeit ge- bunden.82 Die Notwendigkeit ist eng mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes verknüpft und wird von der Regierung definiert. Sie wird angenommen, wenn eine Vermittlung als möglich erscheint oder der Anfragende der zurzeit einer förde- rungswürdigen Altersgruppe entspricht. Die Notwendigkeit wird insbesondere dann als gegeben angesehen, wenn der Arbeitnehmer nicht über einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss verfügt oder wenn der vorhandene Berufsabschluss seit über sechs Jahren nicht genutzt wurde, d.h., der Arbeitnehmer mindestens seit sechs Jahren einer ungelernten Tätigkeit nachgeht. Die Notwendigkeit wird ange- nommen, um eine berufliche Eingliederung des Arbeitslosen zu erreichen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.84 Die Bundesagentur für Arbeit finanziert in diesen Fällen die berufliche Weiterbildung.85

Die Agentur für Arbeit bescheinigt dem Bildungssuchenden das Vorliegen der Vor- aussetzungen für die Förderung einer Bildungsmaßnahme. Dafür erhält er einen Bildungsgutschein. Dieser ist räumlich begrenzt und legt die Bildungsziele und die Bildungsdauer fest. Er hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Der Bildungssuchende kann selbständig einen geeigneten Bildungsdienstleister für sich wählen. Auf Grundlage des Bildungsgutscheins erfolgt die Abrechnung zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit. Zukünftig wird eine Bildungsmaßnahme nur von der Agentur für Arbeit bezahlt, wenn der Träger von einer unabhängigen, fachkundigen Stelle zugelassen ist. Das Ziel des Bildungsgutscheins ist insbe- sondere die Stärkung der Entscheidungs- und Wahlrechte der Bildungs- suchenden.86

Die Bundesagentur für Arbeit hat als zentrales Element für die Förder- und Qualifi- zierungssequenz im Rahmen ihres neuen Fachkonzepts jetzt Qualifizierungs- bausteine. Diese sollen nicht nur auf eine besondere Zielgruppe zugeschnitten sein, sondern vorgegebene Standards und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Die Arbeitsagentur darf eine Maßnahme nur genehmigen, wenn eine bestimmte Integrationsquote erreicht wird. Zu Anfang lag sie noch bei über 70%,87 die spätestens sechs Monate nach Ende des Kurses arbeitstätig sein sollten.88 Inzwischen wird diese Quote differenzierter bestimmt.89

2.2 Arbeitsmarktreform II

Bereits am 1. Januar 2003 sind Hartz I und II in Kraft getreten. Sie beschäftigen sich mit der Modernisierung der Dienstleistung am Arbeitsmarkt.90 Im Rahmen der Reform „Agenda 2010“ wurden vom Bundeskabinett am 13. August 2003 die Gesetzentwürfe zum Umbau von Arbeitsmarkt (Hartz III) und Leistungsrecht (Hartz IV) beschlossen. Offiziell werden sie als „Drittes und viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ bezeichnet. Die weitreichenden Neuregelungen nach dem Motto „Fördern und Fordern“ sollen die Arbeitsvermittlung beschleunigen, für mehr Beschäftigung und damit für Wirtschaftwachstum sorgen.91

In der Arbeitsmarktreform II sieht die Bundesregierung die Chance, die Sockelarbeitslosigkeit aufzubrechen. Sie rechnet mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen als Folge der Reform.92

Die Eckpunkte der Arbeitsmarktreform II für eine neue Ordnung des Arbeitsmarktes enthalten 15 Punkte, die weit über den Bereich der Arbeitsmarktpolitik hinausgehen. Sie besteht aus 13 Modulen die alle ineinander greifen um die Arbeitslosigkeit zu senken. Die drei Ziele der grundlegenden Reform sind:

- Neue Arbeitsplätze schaffen
- Arbeitslose und offene Stellen zusammenbringen
- Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit93

Sie sollen mit den folgenden Punkten erreicht werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Ziele und Punkte der Arbeitsmarktreform II94

Die Personal Service Agenturen sind eigenständige,95 privat organisierte Firmen, die an die Arbeitsagenturen angeschlossen sind.96 Sie haben die Aufgabe, Arbeitsuchende in Betriebe auf bestimmte Zeit zu entleihen. Alle Arbeitslosen können vom Arbeitsamt den Personal Service Agenturen zur Einstellung vorge- schlagen werden. Die Bezahlung und die Beschäftigung der Arbeitskräfte erfolgt nach Tarif.97 Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Leiharbeit liberali- siert, bleibt aber weiterhin auf Grund der Equal-Treatment-Vorgaben eher un- attraktiv.98 Mit der Einrichtung der Personal Service Agenturen wird den Erwerbslosen über die Zeitarbeit der Wiedereinstieg in das Berufsleben99 und den schwer vermittelbaren Arbeitslosen eine schnelle Rückkehr in die Beschäftigung ermöglicht.100 Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass Leiharbeiter über die Zeitarbeit eine Festanstellung finden konnten. In jedem Arbeitsamtsbezirk soll eine Personal Service Agentur gegründet werden.

Änderungen gibt es bei den Minijobs und bei den Haushaltshilfen. Bei der Beschäf- tigung in Privathaushalten werden die hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- verhältnisse für die legale Beschäftigung erschlossen. Aus diesem Grund werden sie billiger und einfacher gemacht. Das Einkommen von bis zu 500 braucht nicht versteuert zu werden. Ein Haushalt meldet die Haushaltshilfe mit einem verein- fachten Haushaltsscheck an und führt pauschal zehn Prozent Sozialbeiträge ab.101 Die Verdienstgrenze für den Minijob wurde von 325 auf 400 angehoben.102 Die Sozialabgaben für den Minijob außerhalb der privaten Hauswirtschaft in Höhe von 25% zahlt der Arbeitgeber.103 Der Angestellte erhält seinen Lohn ohne Abzüge brutto gleich netto.104

Eine neue Art der Förderung der Selbständigkeit sind Existenzgründerzuschüsse im Rahmen der Gründung einer Ich-AG.105 Die eingeführten Ich-AGs sollen zu einer Senkung der Schwarzarbeit und der Arbeitslosigkeit führen.106 Für Arbeitslose entsteht die Möglichkeit, sich sozial abgesichert selbständig zu machen. Der In- haber der Ich-AG zahlt zehn Prozent Steuern auf seine Einnahmen, wenn diese 25.000 nicht überschreiten.107 Wer als Arbeitsloser eine selbständige Tätigkeit aufnimmt,108 dem zahlt das Arbeitsamt drei Jahre lang einen Zuschuss zur Sozialversicherung.109 Im ersten Jahr erhält er 600 , im zweiten 360 und im letzten noch 240 zu den Sozialbeiträgen.110

Zu regionalen Kompetenzzentren werden die Landesarbeitsämter umfunktioniert. Zu ihren Aufgaben gehört, Existenzgründern und Unternehmen bei Beschäftigungsproblemen und Neuansiedlung zu helfen. Für die Landesregierungen sind sie Ansprechpartner, wenn beschäftigungspolitische Maßnahmen in der Region umgesetzt werden sollen. Damit soll eine wirkungsvolle Verzahnung von regionaler Strukturpolitik und Arbeitsmarktpolitik erreicht werden.

Die JobFloater finanzieren Arbeitsplätze. Die Vorreiter bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sind kleine und mittelständische Unternehmen. Da gerade sie Schwierigkeiten haben Kapital für Investitionen zu erhalten, bekommen sie für jeden Arbeitslosen der eingestellt wird einen Gutschein für einen Kredit. Zu günstigen Zinsen kann dann das Unternehmen einen Kredit in Höhe von maximal 100.000 aufnehmen. Möchte sich ein Arbeitsloser selbständig machen, so hat auch er die Möglichkeit diesen Kredit in Anspruch zu nehmen.

Es gibt einen Beschäftigungsbonus für Betriebe. Sie können Zeitkonten oder Zeitwertpapiere führen. Sie bieten die Möglichkeit, die Beschäftigung der Auftragslage anzupassen, ohne dabei Arbeitsplätze abbauen zu müssen.111

Die Einführung von JobCentern soll zu einer besseren Dienstleistung führen. Die JobCenter sollen die doppelten Zuständigkeiten von Arbeits- und Sozialamt aufhe- ben. Die Arbeitsuchenden und die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erhalten in den JobCentern persönlich abgestimmte Beratungs-, Unterstützungs- und Integ- rationsleistungen. Erste Anlaufstelle sollen die JobCenter auch für die Arbeitgeber werden. Diese werden von speziell geschulten Fachkräften betreut. Für die Betreu- ung und Vermittlung werden überall Jobcenter als zentrale Anlaufstelle aufge- baut.112

Sobald der Arbeitsplatz gekündigt wurde, hat der Arbeitnehmer sieben Tage Zeit sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und ist sofort verpflichtet die Vermitt- lungsdienste in Anspruch zu nehmen.113 Sonst wird je Arbeitstag das Arbeitslosen- geld um sieben bis 50 gekürzt.114 Die Arbeitgeber müssen mit Beginn der Kündi- gungsfrist den Arbeitsuchenden zur Arbeitssuche oder für Qualifizierungen bei vollem Gehalt freistellen. Um die Arbeitsuchenden schneller in neue Arbeit bringen zu können werden die Vermittlerinnen und Vermittler von Verwaltungsarbeit entlastet. Die Daten, die zur Leistungsberechnung notwendig sind, wie Beschäfti- gungszeiten und Höhe des Entgelts, können künftig mit einer Signaturkarte (Job- Card) abgerufen werden.115

Ab Januar 2005 werden Langzeitarbeitslose verpflichtet jeden zumutbaren Job anzunehmen.116 Mit der Kürzung oder sogar Sperre von Leistungen hat derjenige zu rechnen, der eine ihm zumutbare Stelle ablehnt. Was als zumutbar gilt und was nicht, ist noch nicht eindeutig festgelegt.117 Wird eine angebotene Beschäftigung abgelehnt, ist die Unzumutbarkeit nachzuweisen.118 Für erste Verstöße wird es zu Anfang kürzere Sperrzeiten geben.119 Wird das Angebot nicht genutzt, indem zumutbare Arbeit abgelehnt wird, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.120 Die Kürzun- gen können bei bis zu 30% liegen.121 Durch die neue Zumutbarkeitsregelung sollen vor allem junge Erwerbslose mobilisiert werden.122 Jugendlichen unter 25 Jahren kann die Unterstützung bis zu drei Monaten komplett gestrichen werden, wenn sie keine Arbeit annehmen. Der Verdienst sollte sich nach ortsüblichen Löhnen und Gehältern richten. Damit wird Lohndumping unterbunden. Bezahlung unter diesen Grenzen gilt dennoch als zumutbar. Arbeitslose ohne Familie sollen mobiler sein. Ab dem vierten Monat ohne Beschäftigung ist ein Umzug zur Arbeitsaufnahme zumutbar.123

Die Vermittlung eines Arbeitsuchenden darf nicht an der fehlenden Betreuung seiner Kinder scheitern. Deshalb hilft die Agentur für Arbeit auch bei der Suche nach einem Kindergartenplatz. Außerdem plant die Regierung bis 2007 vier Milliarden Euro für etwa 10.000 Ganztagsschulen auszugeben.

Hinter den Perspektiven für junge Menschen steht das Vorhaben jedem Jugend- lichen ein Ausbildungsangebot vorlegen zu können. Dazu werden bestehende An- gebote, wie die Beschäftigungsbrücke Ost oder das Jugendsofortprogramm weiter- geführt und um neue Elemente ergänzt. Es wird ein System von Qualifikationsbausteinen entwickelt, welche auf einen Ausbildungsplatz vorbereiten und später bei der Ausbildung angerechnet werden können.124 Alle arbeitslosen Jugendliche unter 25 Jahren werden in Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt. Lehnen sie die Angebote ab, erhalten sie drei Monate lang kein Arbeitslosen- geld.125

Nimmt ein älterer Arbeitsuchender eine Stelle mit geringerem Verdienst an, kann der Einkommensverlust durch eine Art Lohnversicherung für eine Zeit ausgeglichen werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern ab dem 50. Lebensjahr unbegrenzt zu befristen. Ein Bonus für Unternehmen wird von der Bundesanstalt für Arbeit eingeführt. Maßstab für den Bonus ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.126 Stellt ein Arbeitgeber einen über 55 Jahre alten Arbeitlosen ein, so ist er von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung befreit.127

Das Wahlrecht der Arbeitslosen bei der beruflichen Weiterbildung wird gestärkt. Mit dieser Maßnahme wird der Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern gesteigert. Zukünftig schließen Träger so genannte Integrationsverträge ab. Das Eingliede- rungsziel steht dabei im Vordergrund.128 Wird bei einem Arbeitnehmer die Notwen- digkeit einer Weiterbildung festgestellt, so erhält er einen Bildungsgutschein. Dieser ist dann drei Monate gültig. Er kann bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden. Der Bildungsgutschein soll die Vermittlungschancen verbessern.129

Die beiden Punkte „Neues Leitbild für die Bundesanstalt“ (Hartz III) und „Einheit- liche Leistungen“ (Hartz IV) werden unter den Kapiteln 3.2.1 und 3.2.2 näher vor- gestellt.

2.2.1 Hartz III - Umstrukturierung des Arbeitsamtes

Hartz III tratt zum 1. Januar 2004 in Kraft. Bestimmte Übergangsregelungen führen dazu, dass einige Regelungen erst ab 2006 voll greifen.130 Die Bundesanstalt für Arbeit soll der erste Ansprechpartner am Arbeitsmarkt werden.

Es wird eine neue Personalstruktur mit besseren Leistungsanreizen eingeführt. Ein transparentes Controlling- und Steuerungssystem soll installiert werden.131 Die Bundesanstalt für Arbeit wird zum kundenorientierten Dienstleister umstruktu- riert.132 Seine Leistungen werden so kundennah wie möglich angeboten.133 Aus der Bundesanstalt für Arbeit wird ein modernes Service-Unternehmen. Sie erhält den Namen "Bundesagentur für Arbeit" und wird sich in JobCentern - unterstützt von den Kommunen - auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: Die Vermittlung von der der- zeit 4,35 Millionen Arbeitslosen und der gut eine Million erwerbsfähigen Sozialhilfe- empfänger. Wirtschaftsminister Clement hofft auf reformbedingte Einsparungen von fünf Milliarden Euro.134

Das dienstleistungsorientierte Personal vermittelt und berät die Kunden. Die Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt zurzeit 90.000 Mitarbeiter.135 Der Eigenverwaltungsanteil in der Agentur für Arbeit wird gesenkt. Die Anzahl der Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, wird dagegen erhöht.136 Das oberste Ziel der Umgestaltung ist der Abbau der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosen sollen schneller wieder einer Beschäftigung nachgehen.137 Die Dauer der Arbeitslosigkeit liegt im Moment bei durchschnittlich 33 Wochen.138

Die Jobsuchenden werden in den neuen Kundenzentren nicht mehr gleich behan- delt. Es gibt drei aufeinander abgestimmte Bereiche: Kundenschnittstelle Arbeit- nehmer, Kundenschnittstelle Arbeitgeber und die Leistungsgewährung. Daneben bietet der neu eingeführte virtuelle Arbeitsmarkt mehr Transparenz. Der virtuelle Arbeitsmarkt wurde Ende 2003 aktiviert. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bundesweit ihre Stellen- und Bewerberprofile veröffentlichen. Damit werden die Berater und Vermittler entlastet und haben mehr Zeit für die persönliche Beratung der Arbeitsuchenden.

Mit der Umbenennung in Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Aufgaben aus- gedrückt werden. Zielvereinbarungen zwischen Zentrale und Regionaldirektion sowie Regionaldirektion und Arbeitsämtern führen zu einem gestrafften Vorgehen. Die Arbeit der neuen Einheit, die Programme zur Integration von Arbeitslosen ent- wickelt, wird durch das Controlling und den Einsatz von Kosten-Nutzen-Analysen unterstützt.139

Die Arbeitsuchenden werden zwischen leicht und schwer vermittelbar unter- schieden. Leicht Vermittelbare bemühen sich so weit wie möglich selbständig um eine neue Beschäftigung. Dazu steht ihnen unter anderem das virtuelle System zur Verfügung. Die schwer vermittelbaren Arbeitslosen werden zu Betreuungs- kunden.140

[...]


1 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 19.

2 Vgl. Free (2004) S. 2f.

3 Vgl. Becker/Lutz (2002) S. 41.

4 Vgl. Olfert/Rahn (2000) S. 255.

5 Vgl. Uni-Köln (2004) S. 1.

6 Vgl. Free (2004) S. 4.

7 Vgl. Presseservice (2003) S. 1.

8 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 20.

9 Vgl. Br ü hl, R. (2004) S. 239.

10 Vgl. Olfert/Rahn (2000) S. 255.

11 Vgl. Free (2004) S. 5.

12 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 19.

13 Vgl. Free (2004) S. 6.

14 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 23.

15 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 19.

16 Vgl. Free (2004) S. 9.

17 Vgl. Trenkel, H. (2004) S. 7.

18 Vgl. Heinhold, M. (2004) S. 141.

19 Vgl. Doppik (2004) S. 1.

20 Vgl. Schultz, V. (2003) S. 196.

21 Vgl. Jung, H. (2003) S. 45f.

22 Vgl . Schneck, O. (2000) S. 840.

23 Vgl. Free (2004) S. 19.

24 Vgl. Prei ß ner, A. (2003) S. 19.

25 Vgl. Trenkel, H. (2004) S. 7.

26 Vgl. Scholz, C. (2000) S. 197.

32 Vgl. BMBF (2001b) S. 2.

33 Vgl. Weiterbildung (2002) S. 1.

34 Vgl. BMBF (2001b) S. 1.

35 Vgl. BDA (2003) S. 3.

36 Vgl. Pro-Mittelstand (2004) S. 1.

37 Vgl. BDA (2003) S. 3.

38 Vgl. Pro-Mittelstand (2004) S. 1.

39 Vgl. BMBF (2001b) S. 1.

40 Vgl. Baethge, M. (2003) S. 89.

41 Vgl. Baethge, M. (2003) S. 88 und Olfert/Steinbuch (2001) S. 432.

42 Vgl. Olfert/Seinbuch (2001) S. 432.

43 Vgl. Hadeler, T. (2000) S. 383.

44 Vgl. Olfert/Steinbuch (2001) S. 432.

45 Vgl. Olfert/Rahn (1999) S. 349.

46 Vgl. Hadeler, T. (2000) S. 383.

47 Modifiziert nach Baethge, M. (2003) S. 88 und Olfert/Steinbuch (2001) S. 432.

48 Vgl. BMBF (2001b) S. 1.

49 Vgl. Forum Bildung (2001) S. 2.

50 Vgl . BIBB (2004) S. 3ff.

51 B ü denbender/Strutz (2003) S. 380.

52 Vgl. B ü denbender/Strutz (2003) S. 380.

53 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3.

54 Vgl. Scholz, C. (2000) S. 541.

55 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3.

56 Vgl. Hadeler, T. (2000) S. 384.

57 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3.

58 Vgl. Weiterbildung (2002) S. 1.

59 Vgl. BMBF (2001a) S. 2.

60 Vgl. H ä cker, E. (2001) S. 1.

61 Vgl. Pro-Mittelstand (2004) S. 1.

62 Modifiziert nach H ä cker, E. (2001) S. 2

63 Modifiziert nach Jakob, J. (2004) S. 159.

64 Vgl. Baethge, M. (2003) S. 105.

65 Vgl. Hess (2003) S. 1.

66 Vgl. Brosi, W. (2002) S. 5.

67 Vgl. Pro-Mittelstand (2004) S. 1.

68 Vgl. BMBF (2001a) S. 4.

69 Vgl . BIBB (2004) S. 3ff.

70 Vgl. Fuxonline (2004) S. 1.

71 Vgl. Brosi, W. (2002) S. 11.

72 Vgl. Nuissl von Rein, E. (1998) S. 2.

73 Nuissl von Rein, E. (1998) S. 2.

74 Nuissl von Rein, E. (1998) S. 2.

75 Nuissl von Rein, E. (1998) S. 2.

76 Vgl. ZWH (2004) S. 1.

77 Vgl. BMBF (2001b) S. 4.

78 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3f.

79 Vgl. Baethge, M. (2003) S. 105.

80 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3.

81 Vgl. Baethge, M. (2003) S. 105.

82 Vgl. Hadeler, T. (2000) S. 383.

84 Vgl. Hadeler, T. (2000) S. 383.

85 Vgl. BMBF (2001b) S. 4.

86 Vgl. Schuldt/Troost (2004) S. 15f.

87 Vgl. Jakob, J. (2004) S. 159.

88 Vgl. Hess, D. (2003) S. 1.

89 Vgl. Jakob, J. (2004) S. 159.

90 Vgl. K ü hnlein/Klein (2003) S. 3.

91 Vgl. BV (2003) S. 1.

92 Vgl. Bundesregierung (2004b) S. 1.

93 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

94 Modifiziert aus BMGS (2004) S. 1.

95 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

96 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

97 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

98 Vgl. Berthold, N. (2003) S. 129.

99 Vgl. teamArbeit (2004) S. 1.

100 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

101 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

102 Vgl. teamArbeit (2004) S. 1.

103 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

104 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

105 Vgl. teamArbeit (2004) S. 1.

106 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

107 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

108 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

109 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

110 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

111 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

112 Vgl. Tagesschau (2004) S. 1.

113 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

114 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

115 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

116 Vgl. Tagesschau (2004) S. 1.

117 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

118 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

119 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

120 Vgl. Reiners, W. (o.A.) S. 1.

121 Vgl. Tagesschau (2004) S. 1.

122 Vgl. teamArbeit (2004) S. 1.

123 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

124 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

125 Vgl. BV (2003) S. 1.

126 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

127 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

128 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

129 Vgl. Tagesschau (2003) S. 1.

130 Vgl. BV (2003) S. 1.

131 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

132 Vgl. teamArbeit (2004) S. 1.

133 Vgl. BMGS (2004) S. 1.

134 Vgl. BV (2003) S. 1.

135 Vgl. Reiners, W. (o.A.) S. 1.

136 Vgl. SDZ (2002) S. 1.

137 Vgl. Bundesregierung (2004a) S. 1.

138 Vgl. Reiners, W. (o.A.) S. 1.

139 Vgl. Bundesregierung (2004a) S. 1.

140 Vgl. ZDF (2004) S. 1.

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten der Preisermittlung bei einem Weiterbildungsunternehmen
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
95
Katalognummer
V36053
ISBN (eBook)
9783638357982
Dateigröße
879 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Möglichkeiten, Preisermittlung, Weiterbildungsunternehmen
Arbeit zitieren
Dipl.-Kauffrau Wibke Neuschulz (Autor:in), 2004, Möglichkeiten der Preisermittlung bei einem Weiterbildungsunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36053

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