Klimaschutz durch Emissionshandel


Hausarbeit, 2005

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kyoto-Protokoll

3 Emissionshandel
3.1 Cap and Trade
3.2 Funktionsweise des Emissionshandels
3.3 Verteilung der Emissionsrechte
3.4 Strafen für zu hohen Schadstoffausstoß

4 Betroffene Industriezweige

5 Konsequenzen des Emissionshandels für Unternehmen
5.1 Direkte finanzielle Konsequenzen
5.2 Strategische Bedeutung

6 Praktische Auswirkungen des Emissionshandels

7 Fazit

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Reduktionsziele der Industrieländer

Abbildung 2: Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls

Abbildung 3: Artikel 17 des Kyoto-Protokolls

Abbildung 4: Prinzip des Emissionshandels

Abbildung 5: Dimensionen der Konsequenten des Emissionshandels

Abbildung 6: Typische Risiken beim Emissionshandel

Abbildung 7: Nachteile des Emissionshandels

Abbildung 8: Verbesserungsvorschläge am Emissionshandelssystem

Tabelle 1: Reduzierung von Treibhausgasen in Deutschland

Tabelle 2: Betroffene Industriezweige

1 Einleitung

Klimaschutz ist eine der zentralen umweltpolitischen Herausforderungen in unserer jüngsten Zeit. Besonders, wenn man die Umweltkatastrophen in Amerika betrachtet, wie ganze Städte und Regionen verwüstet wurden, weil man fahrlässig mit unsere Klima umgeht. Mit Emissionshandel hat man eine starke umweltpolitische Waffe, die ausgenutzt und in der ganzen Welt umgesetzt werden muss.

Die internationalen politischen Rahmenbedingungen wurden 1997 mit dem Kyoto-Protokoll geschaffen. Ein Instrument zur Reduzierung der „Treibhausgase“[1] ist der Handel mir Emissionsrechten. Dieses Instrument soll neben weiteren Mechanismen, Joint Implementation, Clean Development Mechanism, (Abbildung 2) weltweit zu einer Reduktion der Treibhausgase vor allem der CO2 beitragen. In der Europäischen Union hat der Handel mit Emissionsrechten am 01. Januar 2005 begonnen. Die Bundesregierung hat mit dem Treibhausgas-Emissionengesetzt (TEHG), das am 15.07.2004 in Kraft getreten ist, die rechtlichen Grundlagen für den Emissionshandel in Deutschland geschaffen. Mit der Deutschen Emissionshandelstelle (DEHSt)[2] wurde zudem eine Stelle eingerichtet, die den nationalen Emissionshandel organisiert.

Im Rahmen dieser Hausarbeit ist in erster Linie als zentrale Frage zu klären, wie sich der Emissionshandel auf der Ebene der Unternehmen auswirkt. Um diese Auswirkungen darstellen zu können, soll zunächst auf die Grundsätze des Emissionshandels eingegangen werden. Danach ist zu verdeutlichen, wie dieses System funktioniert und welche Industriezweige besonders betroffen sind. In dem nächsten Schritt werden die praktischen Auswirkungen dieses auf den Unternehmen anhand zwei Studien dargestellt und analysiert, bevor in einem abschließenden Fazit Schlussfolgerungen für die Thematik gezogen wird.

2 Kyoto-Protokoll

Das Protokoll wurde 1997 auf der dritten internationalen Klimakonferenz in der japanischen Stadt Kyoto verhandelt und verabschiedet. Es ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung, in der sich 38 Industriestaaten[3] zur Emissionsreduktion der Treibhausgasemissionen um 5,2% im Vergleich zu 1990 verpflichten[4], Die dafür vorgesehener Zeitraum um die Verpflichtungen zu erfüllen ist 2008-2012. Statt eines einzelnen Stichjahres wurde ein Fünfjahreszeitraum gewählt, um die Wirkung von „außergewöhnlichen“ Ereignissen und Einflüssen, wie z.B. Witterungseinflüsse, zu reduzieren. Man spricht bei diesem Zeitraum auch von der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode.[5]

Im Einzelnen werden folgende Reduktionsziel festgelegt:

Abbildung 1: Reduktionsziele der Industrieländer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: http://www.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/Infopaket_Emissionshandel_Teil1.pdf

Die Reduktionsziele der Europäsche Union wurden auf 8 % festgelegt. Die BRD hat sich dazu bereit erklärt, ihre Emissionen um insgesamt 21% auf der Basis von 1990 zu verringern[6]. Die Reduzierungsziele der einzelnen Treibhausgase in Deutschland sind in der Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Reduzierung von Treibhausgasen in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.umweltbundesamt.org (Nationaler Inventarbericht 2004)

Abbildung 2: Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

3 Emissionshandel

Artikel 17 des Kyoto-Protokolls (Abbildung 3) beschreibt den internationalen Emissionshandel, der es den Industriestaaten erlaubt, untereinander Emissionsrechte zu kaufen und zu verkaufen[7]. Unternehmen, die weniger Emissionen verbrauchen, als sie zugeteilt bekommen haben, können „überzählige Rechte“ an andere Unternehmen verkaufen oder in der nexten Periode wieder verwenden. Umgekehrt können Unternehmen die mehr Emissionen verbrauchen als sie zugeteilt bekommen haben, fehlende Emissionsrechte „dazu kaufen“. Von diesem Handel profitieren sowohl der Verkäufer als auch der Käufer der Emissionsrechte. Der Verkäufer schöpft sein wirtschaftlich erschließbares Reduktionspotential aus und verkauft die überschüssigen Emissionsrechte zum Marktpreis[8], der Käufer kann die Unterdeckung seines Emissionrechtekontos zu kostengünstigsten Konditionen ausgleichen[9]. Diesen Sachverhalt zeigt Abbildung 4.

Grundsätzlich werden beim Emissionshandel zwei System unterschieden: der Handel mit Emissionsreduktionsgutschriften aus LI- oder CDM-Maßnahmen und der Emissionshandel mit den zugeteilten Zertifikaten[10]

Die Entscheidung eines Unternehmens, ob sie ihre bestehenden Anlagen umrüsten, hängt von dem Preis des Emissionszertifikates ab. Wenn dieses günstiger ist als Emissionen, die durch Investitionen in einer entsprechenden Technik vermieden werden, dann profitieren die Unternehmen von den günstigen Zertifikatspreis und umgekehrt. Dies wird dazu führen, dass die Unternehmen mit den geringsten Vermeidungskosten mehr Emissionen vermieden als sie müssen, und ihre überzähligen Emissionanteile an diejenigen verkaufen, die höhere Emissionsvermeidungskosten haben[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Artikel 17 des Kyoto-Protokolls

Die Konferenz der Vertragsparteien legt die maßgeblichen Grundsätze, Modalitäten, Regeln und Leitlinien, insbesondere für die Kontrolle, die Berichterstattung und die Rechenschaftslegung beim Handel mit Emissionen, fest. Die in Anlage B aufgeführten Vertragsparteien können sich an dem Handel mit Emissionen beteiligen, um ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 zu erfüllen. Ein derartiger Handel erfolgt ergänzend zu den im eigenen Land ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der quantifizierten Emssionsbegrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen aus Artikel 3.

Quelle:http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/dokumente/kyoto_protokoll.pdf

Abbildung 4: Prinzip des Emissionshandels

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Dr. J. Lau, Immissionsschutz, 07.06.2004 ppt.

3.1 Cap and Trade

Eine obere Mengengrenze (Cap) für Emissionen wird durch den Staat definiert und in Form von Emissionsrechten an die betroffenen Unternehmen verteilt. Wiederum müssen die Zertifikate möglichst gerecht und kosteneffizient an den Emittenten weiterverteilt werden um eine faires Handel zu ermöglichen (Trade)[12].

3.2 Funktionsweise des Emissionshandels

Die deutsche Emissionshandelstelle stellt für die betroffenen Unternehmen einer nationalen Datenbank zur Verfügung. Darin erfolgt die Verbuchung von Besitz, Vergabe, Übertragung und Löschung der Berechtigung[13]. zur Emissionen von Treibhausgasen, müssen die betroffenen Unternehmen die Erteilung einer Genehmigung bei der DEHSt beantragen. Diese wiederum erteilt eine Genehmigung erst dann, wenn sie der Meinung und Überzeugung ist, dass der Anlagenbetreiber in der Lage ist, seine Emissionen zu überwachen und zu melden. Des Weiteren muss ein qualifiziertes Gutachten vorliegen, in dem die Emissionsmenge testiert werden. Die Berechtigung für den Ausstoß von Treibhausgasen werden jährlich an den Unternehmen vergeben. Die betroffenen Unternehmen müssen der deutsche Emissionshandelsstelle immer am 31 März jedes Jahres einen zertifizierten Bericht über den Ausstoß von Treibhausgasen übergeben. Sachverständige spielen dabei eine entscheidende Rolle erst nach ausführliche Prüfung einer unabhängigen Sachverständigen kann das Unternehmen ihren Bericht abgeben[14]. Dieser Bericht dient zum einen als Nachweis, ob die Emissionsvorgaben eingehalten oder überschritten wurden und bildet zum anderen die Basis zur Anpassung des Kontostands in der Emissionsdatenbank[15]. Bei einer Überschreitung der zugeteilten Emissionsberechtigungen muss ein Ausgleich geschaffen und die zusätzlich erforderlichen Emissionszertifikate auf dem Markt erworben werden (vgl. dazu Abbildung 4). Im Falle eine Überschuss an Emissionszertifikaten können die Restmengen entweder verkauft oder ins nächste Jahr übertragen werden.

[...]


[1] Bei den sechs Treibhausgasen handelt es sich um Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW) und Schwefelhexalfuorid (SF6)

[2] Zuständige nationale Behörde im Sinne des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ist das Umweltbundesamt. Die DEHSt wird als neuer Fachbereich im UBA mit Sitz in Berlin aufgebaut.

[3] Die Vertragsstaaten sind im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführt

[4] http://www.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/Infopaket_Emissionshandel_Teil1.pdf

[5] vgl. Betz Regina Anette, Seite 41

[6] http://www.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/Infopaket_Emissionshandel_Teil1.pdf

[7] vgl. http://www.ji-cdm-austria.at/de/glossar.php

[8] der Preis liegt bei 21,75 €/EUA. Quelle die deutsche Strombörse www.eex.de (Stand 28.09.05)

[9] http://www.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/Infopaket_Emissionshandel.pdf

[10] vgl. Betz Regina Anette, Seite 47f

[11] vgl; http://www.umweltrechtsreport.de/specials/specialp_0302.htm

[12] http://www.foes-ev.de/11lexikon/Emissionshandel2.html

[13] http://www.emissionshandel-fichtner.de/emissionshandel_funktion.html

[14] http://www.presseportal.de/story.htx?nr=682057&ressort=5

[15] http://www.emissionshandel-fichtner.de/emissionshandel_funktion.html

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Klimaschutz durch Emissionshandel
Hochschule
Hochschule Darmstadt  (Fachbereich Wirtschaft)
Veranstaltung
Energierelevantes Umwelt- und Planungsrecht
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V36007
ISBN (eBook)
9783638357609
Dateigröße
439 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Klimaschutz, Emissionshandel, Energierelevantes, Umwelt-, Planungsrecht
Arbeit zitieren
Jubran Habib (Autor:in), 2005, Klimaschutz durch Emissionshandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36007

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