Das Ringen der Weimarer Parteien um eine Verfassung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

26 Seiten, Note: 1,3

Lars Plantholt (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung – Konzessionsverfassung trotz klarer Mehrheiten?

2.Die Verfassungsfrage vor der Nationalversammlung
2.1.Allgemeine Verfassungsdiskussion
2.2.Die Verfassungsfrage bei den Parteien

3.Die Verfassungsberatungen der Nationalversammlung und im Verfassungsausschuss
3.1. Die Reich-Länder-Frage
3.1.1 Reichseinheit
3.1.2 Reichsgesetzgebung
3.1.3 Gliedstaaten
3.2 Der Reichspräsident
3.3 Grundrechte und Grundpflichten
3.4 Verhältnis von Kirche und Staat, Religion und Schule
3.5 Frage der Sozialisierung

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung - Konzessionsverfassung trotz klarer Mehrheiten?

Der eigene Vater zeigte sich nach der Geburt nicht allzu zuversichtlich: „ Die Verfassung von Weimar ist nicht im Sonnenglanz des Glückes geboren[1], äußerte Hugo Preuß im Rückblick auf deren Verabschiedung durch die Nationalversammlung am 31.7.1919. Gute neun Monate zuvor war eben jener Preuß vom Rat der Volksbeauftragten zum Staatssekretär des Inneren ernannt und mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes beauftragt worden.[2] Die Geschehnisse dieser Monate drücken sich in seinem Ausspruch aus.

Neun Monate, die geprägt waren von Unruhen, Unsicherheit und schwerwiegendsten sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Dazu ein stecken gebliebener Revolutionsverlauf, der auf Seiten der Arbeiterschaft bis weit in die Reihen der SPD[3] hinein Enttäuschung hervorrief, ein Friedensvertrag, der auf deutscher Seite Entsetzen statt Erleichterung erzeugte und in der Nationalversammlung eine Regierungskoalition, die zwar als „Weimarer Koalition“ in die Geschichtsbücher Eingang fand, deren Stabilität aber schon in den Sommermonaten des Jahres 1919 brüchig wurde.

Auch die Beurteilung der Verfassung der Weimarer Republik spiegelt diese Umstände wider. Auf der einen Seite waren viele für eine nachrevolutionäre Ära grundlegende Fragen bereits faktisch entschieden, bevor überhaupt ein Verfassungsentwurf das Licht der Welt erblickte: Parlamentarische Demokratie als Staatsform und das freie Wirtschaftssystem waren Eckpunkte, die im Frühjahr und Sommer 1919 nicht mehr zur Debatte standen.[4]

Auf der anderen Seite wird der Weimarer Verfassung selbst immer wieder ein enorm ausgeprägter Kompromisscharakter bescheinigt: Diese Verfassung sei ein unentschiedener, ja unausgegorener Mittelweg zwischen den Zielen und Interessen der gemäßigten Arbeiterbewegung einerseits und denen des (demokratischen) Bürgertums andererseits gewesen.[5] Sie „wies […] keine klare Richtung, weckte keine politischen Energien, erst recht keine Leidenschaften“[6]. Vornehmlich werden diese Mängel einfach dem fehlenden Durchsetzungs-, bzw. Einigungswillen der in der Nationalversammlung und im Verfassungsausschuss vertretenen Parteien angerechnet.[7] Das sahen nicht zuletzt bereits auch beteiligte Abgeordnete ähnlich.[8] Gleichwohl muss dieses Bild offensichtlich erstaunen, wo doch unter diesen Parteien die „bewährte“ Koalition aus SPD, Zentrum und DDP eine deutliche Mehrheit innerhalb dieser Institutionen innehatte.[9]

Nachfolgend soll es nicht zu einer Analyse der Weimarer Reichsverfassung oder einzelner Bestandteile kommen.[10] Vielmehr soll untersucht werden, inwiefern sich unter den angedeuteten Konstellationen eben jener vermeintliche Kompromisscharakter der Verfassung entwickeln konnte. Hierin soll auch die Frage enthalten sein, inwieweit die Ergebnisse - die endgültige Verfassungsform - den Anschauungen und Zielen der beteiligten Parteien entsprachen, bzw. warum dies eben gerade nicht der Fall war.

Hierfür erscheint es weder möglich, noch notwendig oder zweckmäßig, das gesamte Verfassungswerk auf diese Fragen hin zu untersuchen. Vielmehr sollen einerseits Abschnitte der Verfassung behandelt werden, die sich (in der Folgezeit) als historisch bedeutsam erwiesen - wie z.B. die Stellung des Reichspräsidenten - und anderseits naturgemäß solche, die in den Beratungen und Lesungen der Nationalversammlung und des Verfassungsausschusses besondere Kontroversen hervorriefen, eben diejenigen, in denen das Kompromisshafte in hohem Maße fassbar sein könnte. Da die Verfassungsarbeit der Nationalversammlung schlechterdings aus dem Nichts entsprungen ist, ist ein kurzer Blick auf das „Rüstzeug“, mit dem sich die Beteiligten auf den Weg nach Weimar machten, unerlässlich.

2. Die Verfassungsfrage vor der Nationalversammlung

2.1. Allgemeine Verfassungsdiskussion

Mit der Revolution trat im Herbst 1918 an die Stelle der Monarchie nicht ein detailliert vorbereitetes politisches System oder eine klar umrissene verfassungspolitische Idee. Auf Seiten aller Beteiligten, seien es Parteien, Politiker, Verbände oder Militärs, war ein hohes Maß an Improvisation und Orientierungssinn gefordert. Der Ausspruch von der „improvisierten Demokratie“[11] ist zum kennzeichnenden Begriff für die ersten Monate der Weimarer Republik geworden.[12]

Dies gilt nicht zuletzt auch für die vor dem Zusammentreten der Nationalversammlung geführten Verfassungsdiskussionen, auf die an dieser Stelle in knapper Form eingegangen werden soll.

Das Problem war für alle Seiten das Gleiche: Zwar besaß man allseits ein solides Inventar an Standpunkten, Erkenntnissen und Theorien, aber nahezu all das wurde durch die Revolution und die rasende Entwicklung jener Wochen fortlaufend förmlich über den Haufen geworfen, musste den gegebenen Realitäten stets angepasst werden.

Ein Merkmal der geführten Diskussion war somit, dass sie trotz der Verhaftung im Traditionellen einem recht hohem Wandel unterworfen war. Jenes traditionelle Denken war insbesondere der Diskussion der Fachjuristen zueigen, in der sich das Bemühen um Kontinuität und Abstand zur Revolution am deutlichsten widerspiegelte.[13]

In den Verfassungsdiskussionen spielten verschiedene Punkte eine Hauptrolle, die z.T. auch den Verweis auf ausländische Modelle enthielten.[14] Bei der Frage der Parlamentarisierung stand z.B. die Rolle und Gewichtung eines zukünftigen Parlaments zur Debatte.[15] Häufig artikulierte sich darin „ein aus unterschiedlichen Quellen gespeistes Mißtrauen gegen volksgewählte Parlamente“[16], die nicht selten für ungeeignet gehalten wurden, den Volkswillen auszudrücken.[17] Eine naturgemäß insbesondere in konservativen Kreisen gehegte Furcht war die vor sozialistisch bestimmten Parlamenten.

Schließlich wurde es ein zentrales Ziel der Verfassungsdiskussion, den zur Vermeidung einer vermeintlichen Vorherrschaft des Parlaments entwickelten Gleichgewichtsmodellen eine organisatorische Form zu geben. Neben Konstruktionen mit mehreren Kammern, z.B. mittels einer zusätzlichen Länderkammer oder einer berufsständisch-korporatistischen Organisation, gewann hier auch die Vorstellung an Bedeutung, das vermeintlich notwendige Gegengewicht zum Parlament in einem machtvollen (plebiszitär gewählten) Staatsoberhaupt zu suchen. In diesem Zusammenhang spielten Fragen der Legitimation, bzw. nach der Wahl eines solchen Organs eine vorherrschende Rolle.

Eine komplexe Diskussion wurde um die zukünftige Ausgestaltung des Bundesstaates geführt: Stärkung der Eigenständigkeit des Reiches gegenüber den Ländern, Kompetenzabgrenzungen oder Neu- und Umgliederungen von Ländern und Länderkammer bildeten Schwerpunkte der ausführlichen Erörterungen. Vor allem die zukünftige Rolle Preußens war für diese Diskussion immer wieder von hoher Bedeutung.[18]

Manche Diskussionsinhalte, die einige grundlegende Weichenstellungen wie z.B. die Einführung des parlamentarischen Systems, der Verhältniswahl oder das Fortbestehen der Länder zur Debatte stellen sollten, waren zu dem Zeitpunkt, an dem Hugo Preuß seine Arbeit begann, gleichwohl bereits in die Bedeutungslosigkeit abgesunken.

2.2. Die Verfassungsfrage bei den Parteien

Die heterogene Diskussion setzte sich auch in den Verfassungskonzepten der Parteien fort, sofern man von tatsächlichen Konzepten sprechen kann, fehlte es doch allen Parteien zunächst nahezu ausnahmslos an festen Programmen. In besonderem Maße wird dies an der SPD deutlich. Schon eine der ersten fundamentalen Entscheidungen deutet auf einen schweren Mangel an eigenen Vorstellungen, aber auch Kompetenzen hin: Das Überantworten der Federführung an Preuß, der - sei er auch ein noch so linksliberaler Politiker gewesen – dem bürgerlichen Lager zugehörte[19], bedeutete zwangsläufig einen vornehmlich bürgerlichen und eben keinen sozialistischen Kurs in der Verfassungsfrage.[20]

Erst nach dem ersten Entwurf von Preuß entwickelten sich in den Reihen der SPD einigermaßen klare und greifbare Ansichten, wie die hohe Akzentuierung des Parlaments und infolgedessen u.a. die weitgehende Ablehnung der Gleichgewichtsmodelle, bzw. eines zu starken Präsidenten.[21] Fernerhin waren die Schaffung von Arbeiterräten, die Trennung von Staat und Kirche oder die Verstaatlichung von z.B. Industriezweigen und die Entkonfessionalisierung der Schulen originäre Zielvorstellungen der Partei.[22]

Die z.T. ungleichen Vorstellungen schon innerhalb der zukünftigen Koalitionspartner werden bereits an dieser Stelle im Angesicht der Interessen der Zentrumspartei offenkundig. Denn für diese standen naturgemäß und traditionell katholische Anliegen im Vordergrund. Der Konflikt um Fragen der Entkonfessionalisierung war insofern bereits vorprogrammiert. Die Zentrumspartei erwies sich darüber hinaus als Verfechterin einer „ Republik auf föderativer Grundlage[23].

Die dritte Koalitionspartei vertrat am stärksten das Gegengewichtsmodell mit einem starken, vom Volk gewählten Reichspräsidenten. Des Weiteren stand die Einführung von Grund-, bzw. Bürgerrechten, sowie Fragen der Entkonfessionalisierung und - der eigenen Klientel und Herkunft gemäß - Interessen des Mittelstandes im Fokus der DDP.

In Fragen des Verhältnisses und der Gewichtung zwischen Reich und Ländern wünschten in der Koalition ursprünglich insbesondere SPD und DDP eine grundsätzlich unitaristische Verfassung.[24] Gleichwohl kristallisierte sich rasch - eher durch die faktische Entwicklung als gewollt – ein Wiedererstarken der Länder heraus, aber die nähere Ausgestaltung der Bundesstaatlichkeit sollte innerhalb der Koalition nicht unumstritten bleiben.

Die Vorstellungen der künftigen Oppositionsparteien reichten von der Fundamentalopposition der DNVP auf dem rechten Flügel, die sich insbesondere auf die Ausgestaltung des Präsidentenamtes stürzen sollte, über die DVP als stärkster Verfechterin des Einheitsstaates mit hoher Akzentuierung auf wirtschaftspolitischen Fragen bis hin zur USPD. Deren Vorstellungen von der Errichtung und Mitwirkung von Räten an der staatlichen Willensbildung oder der Sozialisierung von Industriezweigen zeigte sich schnell von der Entwicklung überholt. Durch ihre kritische Haltung gegenüber der SPD war sie zudem dort und damit auch in hohem Maße bei den bürgerlichen Parteien diskreditiert.[25]

Bei allen Parteien - und das ist von hoher Bedeutung – nahm die Verfassungsarbeit prinzipiell jedoch einen allenfalls sekundären Charakter an. Im Fokus der Parteien standen drängende tagespolitische Fragen: Die Bewältigung der gewaltigen sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie nicht zuletzt die eigene Um- oder Neuorganisation und der Wahlkampf zur Nationalversammlung. Verfassungspolitik und Verfassungsarbeit kam somit häufig nicht über das Bruchstückhafte hinaus. Und wenn dies doch der Fall war, dann musste sie sich auch immer an aktuelle Stimmungslagen und Probleme oder eben den Wahlkampf anpassen. Infolgedessen mussten verfassungspolitische Vorstellungen bereits zu diesem Zeitpunkt umso kompromisshafter und „zusammengeflickter“ erscheinen, je breitere Kreise man in diesem Zusammenhang erreichen wollte.

3. Die Verfassungsberatungen der Nationalversammlung und im Verfassungsausschuss

Dem von Preuß und seiner Kommission entwickelten Entwurf I vom 3.1.1919 folgte nach Beratungen mit dem Rat der Volksbeauftragten der Entwurf II vom 20.1.1919. Wichtigste Änderung war die Aufnahme eines Grundrechtekatalogs. Bei diesem handelte es sich jedoch in hohem Maße um eine Abschrift aus der Verfassung von 1848 und nicht um den Versuch einer Konsolidierung der Errungenschaften der Novemberrevolution.[26] Andere Modifikationen waren zwar von geringer Art, bestätigten aber doch wie z.B. die Garantie des Eigentums und die Möglichkeit der Enteignung nur gegen Entschädigung die bürgerliche Tendenz der Verfassung.

[...]


[1] Preuß, Hugo: Staat, Recht und Freiheit, Tübingen 1926 (Neudruck Hildesheim 1964; zit. Preuß: Staat, Recht und Freiheit), S. 421.

[2] Dies geschah bereits kurz nach der Revolutionsphase am 15.11.1918.

[3] Im Folgenden wird die Abkürzung SPD für die MSPD verwendet.

[4] Vgl. dazu z.B. Boldt, Hans: Die Weimarer Reichsverfassung, in: Bracher, Karl Dietrich u.a. (Hrsg.): Die Weimarer Rebublik: 1918-1933; Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Düsseldorf 1987, S. 44-62 (zit. Boldt: Die WRV), S.44ff.; Gusy, Christoph: Die Weimarer Reichsverfassung, Tübingen 1997 (zit. Gusy: Die WRV), S. 17ff., 70; Winkler; Heinrich August: Weimar 1918-1933: Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München 1993 (zit. Winkler: Weimar), S. 99ff.

[5] Vgl. z.B. Boldt: Die WRV, S. 59; Gusy: Die WRV, S. 78; Jeserich, Kurt G.A.; Pohl, Hans; von Unruh, Georg-Christoph (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4. Das Reich als Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart 1985 (zit. Jeserich u.a.: Verwaltungsgeschichte), S. 19; Winkler: Weimar, S. 107.

[6] Rürup, Reinhard: Entstehung und Grundlagen der Weimarer Verfassung, in: Kolb, Eberhard (Hrsg.): Vom Kaiserreich zur Republik, Köln 1969, S. 218-243 (zit. Rürup: Entstehung und Grundlagen), S. 218.

[7] Vgl. z.B. Boldt: Die WRV, S. 59ff.; Jeserich u.a.: Verwaltungsgeschichte, S. 16ff.;

[8] Vgl. z.B. die Aussage des SPD-Abgeordneten Katzenstein vom 29.7.1919, in: Heilfron, Eduard (Hrsg.): Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919 in ihrer Arbeit für den Aufbau des neuen deutschen Volksstaates, Bd. I-VII, Berlin o. J. [1920] (zit. Heilfron: Die NV), Bd. VII, S. 343.

[9] Die drei Parteien der Weimarer Koalition vereinigten nach der Wahl am 19.1.1919 311 von 421 Sitzen in der Nationalversammlung auf sich. In dem ab dem 4.3.1919 tagenden Verfassungsausschuss („Achter Ausschuss“ der Nationalversammlung) stellten die Regierungsparteien 22 von 28 Abgeordneten.

[10] Es muss für das Verständnis dieser Arbeit die Kenntnis der Grundzüge der Weimarer Reichsverfassung vorausgesetzt werden, da eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Abschnitte und Artikel den gegebenen Rahmen deutlich sprengen würde.

[11] Vgl. Preuß: Staat, Recht und Freiheit, S. 361, 362.

[12] Abweichender Ansicht z.B. Möller, Horst: Weimar. Die unvollendete Demokratie, München, 6. Aufl. 1997 (zit. Möller: Weimar), S. 95: Für ihn steht die die Revolution überdauernde Kontinuität der Parteienlandschaft einer solchen Formulierung entgegen. Er übersieht dabei aber, dass dieser Begriff das gleichwohl mangelnde „Handwerkszeug“ der Parteien für die Herausforderungen der Revolutionsphase beschreiben will.

[13] Vgl. Gusy: Die WRV, S. 63, 64.

[14] Insbesondere das US-amerikanische Modell stand zur Diskussion, in geringerem Maße auch die Systeme Frankreichs, Großbritanniens und der Schweiz.

[15] Rätemodelle spielten schon zu dieser Zeit innerhalb der Diskussionsmodelle keine bedeutende Rolle mehr.

[16] Gusy: Die WRV, S. 64.

[17] In diesem Zusammenhang wurde häufig einem „nur“ numerischen Volkswillen eine Art qualitativer Volkswille, die Idee und Bedeutung einer „Gemeinschaft“ entgegengehalten, die sich nicht in einem quantitativen Mehrheitswillen ausdrücke lasse.

[18] Guter Gesamtüberblick über die Diskussionsinhalte bei Gusy: Die WRV, S. 63ff.

[19] Hugo Preuß war vor der Revolution Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei (FVP), danach schloss er sich der DDP an. Jene bürgerliche Tendenz der Verfassungsentwicklung spiegelt sich auch in der Kommission aus Hochschullehrern, Vertretern der Landesregierungen und der Volksbeauftragten wider, die Preuß zur Vorbereitung seines Entwurfes einberief: Unter den Teilnehmern befanden sich nur zwei Sozialisten, die Volksbeauftragten Haase und Landsberg waren verhindert (vgl. auch Boldt: Die WRV, S. 47; Winkler: Weimar, S. 99).

[20] Vgl. auch die Einschätzung des Regierungsprogramms durch den Zentrumsvorsitzenden Gröber als „ demokratisches Durchschnittsprogramm […], aber kein sozialistisches Programm “ (Heilfron: Die NV, Bd. I, S. 117).

[21] Siehe z.B. Heilfron: Die NV, Bd. I, S. 59ff. Die Entwürfe beeinflussten die Diskussionen in erster Linie schon deshalb außerordentlich, weil sie „offizieller“ Natur waren. Nachfolgende Gedanken und Veränderungen stellten vorwiegend nur eine Reaktion auf sie dar.

[22] Vgl. Vestring, Sigrid: Die Mehrheitssozialdemokratie und die Entstehung der Reichsverfassung von Weimar 1918/19, Münster 1987 (zit. Vestring: Die MSD), S. 10ff.

[23] Heilfron: Die NV, Bd. I, S. 121.

[24] Vgl. Möller: Weimar, S.112; Ribhegge, Wilhelm: Von Potsdam nach Weimar. Die Nationalversammlung 1919, in: Die Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte 7, 42. Jg. 1995, S. 736-743 (zit. Ribhegge: Von Potsdam nach Weimar), S. 738.

[25] Vgl. Gusy: Die WRV, S. 66ff.; Vestring: Die MSD, S. 47ff.

[26] Preuß selbst hatte im Entwurf I einen solchen auch aus Furcht vor einer langwierigen Grundrechtsdebatte ausgelassen. Wenn er auch sonst die Arbeit der Frankfurter Paulskirche achtete und „reaktivierte“, hier wies er sie deutlich zurück.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Das Ringen der Weimarer Parteien um eine Verfassung
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
26
Katalognummer
V35802
ISBN (eBook)
9783638356145
ISBN (Buch)
9783638684422
Dateigröße
540 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ringen, Weimarer, Parteien, Verfassung, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Lars Plantholt (Autor:in), 2004, Das Ringen der Weimarer Parteien um eine Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35802

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