Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz. Aufgaben aus den Bereichen Rechtsgrundlagen und Umweltmanagement sowie Gefahrstoffe und Betriebsmittel

Ein Kompendium


Studienarbeit, 2007

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Modul Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz
1.1 Einsendeaufgabe
1.1.1 Teil A Rechtsgrundlagen
1.1.1.1 Aufgabe
1.1.1.2 Aufgabe
1.1.1.3 Aufgabe
1.1.2 Teil B: Ökoaudit und Umweltmanagement
1.1.2.1 Aufgabe
1.1.2.2 Aufgabe
1.1.2.3 Aufgabe
1.1.2.4 Aufgabe
1.1.2.5 Aufgabe
1.2 Lösungen
1.2.1 Teil A Rechtsgrundlagen
1.2.1.1 Lösung Aufgabe
1.2.1.2 Lösung Aufgabe
1.2.1.3 Lösung Aufgabe
1.2.2 Teil B Ökoaudit und Umweltmanagement
1.2.2.1 Lösung Aufgabe
1.2.2.2 Lösung Aufgabe
1.2.2.3 Lösung Aufgabe
1.2.2.4 Lösung Aufgabe
1.2.2.5 Lösung Aufgabe
2.1 Einsendeaufgabe
2.1.1 Gefahrstoffe / Betriebsmittel
2.1.1.1 Aufgabe
2.1.1.2 Aufgabe
2.1.1.3 Aufgabe
2.1.2 Gefahrstoffe / Betriebsmittel
2.1.2.1 Lösung Aufgabe
2.1.2.2 Lösung Aufgabe
2.1.2.3 Lösung Aufgabe

3 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Ermittlung der Gefahrstoffe

Tabelle 2 Bewertungsindices der einzelnen Gefahrstoffe

1 Modul Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

1.1 Einsendeaufgabe 1

1.1.1 Teil A Rechtsgrundlagen

Für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes) sind zahlreiche Vorschriften zu beachten.

1.1.1.1 Aufgabe 1

Welche Vorschrift enthält eine Aufzählung dieser Anlagengruppe und welche Aspekte zum Genehmigungsverfahren können dieser Vorschrift entnommen werden?

1.1.1.2 Aufgabe 2

Welche Grundpflichten hat eine Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage? (Nur kurze Auflistung angeben)

1.1.1.3 Aufgabe 3

Wo wird der Stand der Technik für genehmigungsbedürftige Anlagen konkretisiert und welche Verbindlichkeit haben in diesem Zusammenhang Verwaltungsvorschriften und Verordnungen für Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörden

1.1.2 Teil B: Ökoaudit und Umweltmanagement

1.1.2.1 Aufgabe 4

Bei der Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems ist die Bildung einer Audit- bzw. Projektgruppe sehr ratsam. Wie sieht Ihrer Meinung nach die ideale Besetzung einer solchen Gruppe, beispielsweise in einer Möbelfabrik mit 100 Mitarbeitern, aus?

1.1.2.2 Aufgabe 5

Welche Aufgaben hat ein Umweltmanagementbeauftragter in einem Unternehmen mit einem lebendigen und funktionsfähigen Umweltmanagementsystem?

1.1.2.3 Aufgabe 6

Zur Vorbereitung eines internen oder externen Audits ist ein Auditplan zu erstellen. Was sind die Inhalte eines Auditplanes?

1.1.2.4 Aufgabe 7

Die Unternehmen können ihre Umwelterklärung nach der EG-Verordnung validieren bzw. sich nach ISO 14001 zertifizieren lassen. Was sind die Unterschiede zwischen „Validierung“ und „Zertifizierung“?

1.1.2.5 Aufgabe 8

Ein Umweltgutachter darf nicht ein Unternehmen validieren bzw. zertifizieren, bei dem er zuvor selbst als Berater bei der Einführung und Umsetzung des Umweltmanagementsystems mitgewirkt hat. Was spricht Ihrer Ansicht nach für eine solche Trennung von Aufgabenbereichen?

1.2 Lösungen

1.2.1 Teil A Rechtsgrundlagen

1.2.1.1 Lösung Aufgabe 1

Eine Aufzählung der nach §4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagengruppen ist im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) enthalten. Innerhalb der zehn Anlagengruppen (=Branchen) sind die Anlagen fortlaufend nummeriert.

In der 4. BImSchV wird weiterhin festgelegt:

1. Für welche der Anlagen das förmliche Genehmigungsverfahren (§10BImSchG – mit Beteiligung der Öffentlichkeit – Spalte 1 des Anhangs),
2. Für welche der Anlagen das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§19BImSchG – ohne Beteiligung der Öffentlichkeit – Spalte 2 des Anhangs),

durchzuführen ist.

1.2.1.2 Lösung Aufgabe 2

Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage hat sowohl bei der Errichtung als auch während des Betriebes und nach Betriebseinstellung wie folgt Grundpflichten nach §5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erfüllen.

1.2.1.2.1 Grundpflichten nach §5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

- Schutzpflicht (§5 Abs. 1 Nr. 1)
- Vorsorgepflicht (§5 Abs. 1 Nr.2)
- Entsorgungspflicht (§5 Abs. 1 Nr.4)
- Wärmenutzungspflicht (§5 Abs. 1 Nr.4)
- Nachsorgepflicht (§5 Abs.3)

1.2.1.3 Lösung Aufgabe 3

Konkretisiert wird der Stand der Technik für genehmigungsbedürftige Anlagen vor allem in der TA Luft (1. BImSchVwV) und des Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG). Für spezielle Anlagen wie z.B. Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen wird der Stand der Technik weiterhin in der Großfeuerungsanlagen – Verordnung und der Abfallverbrennungsanlagen – Verordnung spezifiziert.

Verordnungen werden meist aufgrund eines Gesetzes erlassen und sind somit für Anlagenbetreiber und Behörden gleichermaßen verbindlich. Verwaltungsvorschriften sind dagegen nur für die Genehmigungsbehörden (Exekutive) verbindlich. Die Verwaltungsvorschriften können aber auch für den Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage von Interesse sein. Sie begrenzen zum einen das Ermessen der Behörden, zum anderen geben sie detailliert Auskunft über die Anforderungen der Anlage bei der Errichtung und dem Betrieb.

1.2.2 Teil B Ökoaudit und Umweltmanagement

1.2.2.1 Lösung Aufgabe 4

- Externer Auditor
- Interner Auditor
- Ein bis zwei Mitarbeiter aus den Betriebsabteilungen (wissenspotential der Mitarbeiter nutzen falls Spezialkenntnisse gefordert sind. Dies kann auch zeitlich begrenzt sein)

1.2.2.2 Lösung Aufgabe 5

In einem lebendigen und funktionsfähigen Umweltmanagementsystem hat der Umweltmanagementbeauftragte die Aufgabe die Einhaltung der im Umweltmanagementsystem festgesetzten Ziele zu überwachen.

1.2.2.3 Lösung Aufgabe 6

- Vorbereitung
- Audit
- Nachbereitung

1.2.2.4 Lösung Aufgabe 7

Die ISO 14001 ist eine Norm. Bei Anwendung der Normen wird das Unternehmen sich einem Zertifizierungsverfahren unterziehen, das bei positivem Ergebnis mit Ausfertigung und Übergabe eines Zertifikates abgeschlossen wird.

Bei der EG-Verordnung hingegen handelt es sich um eine Europa-Verordnung (Eintragung ins Standortregister, veröffentlicht im EU-Amtsblatt), welche die einzelnen EU – Staaten in nationales Recht umsetzen. Das EG – System ist keine Zertifizierungsverfahren. Hier wird von einem Gutachter eine Gültigkeitserklärung vorgenommen (Validierung). Somit erhält das Unternehmen auch kein Zertifikat, sondern „nur“ die Berichtigung das „Logo“ entsprechend der Verordnungsvorgaben zu führen. EG – Verordnung à auf Europa begrenzt.

1.2.2.5 Lösung Aufgabe 8
1.2.2.5.1 Anforderungen an den Umweltgutachter

An den Umweltgutachter werden im Wesentlichen folgende Anforderungen gestellt:

1. Unabhängig (finanziell, kommerziell oder sonstiges)
2. Objektiv (unparteiisch, unbefangen)
3. Integer (zuverlässig, persönlich geeignet)

Hat der Umweltgutachter bei der Einführung und Umsetzung des Umweltmanagementsystems mitgewirkt so kann er bei einer Validierung bzw. Zertifizierung des Umweltmanagementsystems in der Regel die Punkte 1 und 2 nicht erfüllen. Er würde sich in diesem Fall ja quasi selbst kontrollieren. Ein Betriebsfremder Auditor ist objektiver. Daher ist eine solche Trennung der Aufgabenbereiche durchaus sinnvoll.

2.1 Einsendeaufgabe 2

2.1.1 Gefahrstoffe / Betriebsmittel

2.1.1.1 Aufgabe 1

In einem Kfz – Reparaturbetrieb muss nach §16 GefStoffV ermittelt werden, ob Gefahrstoffe im Betrieb vorhanden sind und eingesetzt werden.

Zeigen Sie die Vorgehensweise auf.

a) Nennen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen für das Auffinden von Gefahrstoffen im Betrieb zur Verfügung stehen und geben Sie die Unterlagen an, die auf die jeweiligen Grenzwerte, die biologische Wirkungsweise, die Kennzeichnung, die Aufnahme des Gefahrstoffes durch den Körper und auf möglich Schutzmaßnahmen hinweisen.

b) Im §17 GefStoffV ist die allgemeine Schutzpflicht beim Umgang mit Gefahrstoffen angesprochen, die der Arbeitgeber zum Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch entsprechende wirksame Maßnahmen zu erfüllen hat.

Zeigen Sie auf, um welche Maßnahmen es sich handelt, nennen Sie auch Beispiele, wie diese Forderungen in die Praxis umgesetzt werden können.

c) Der §18 GefStoffV beinhaltet eine Überwachungspflicht und zwar dann, wenn das Auftreten eines oder mehrerer gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen ist.

Führen Sie aus, durch welche Maßnahmen das Auftreten eines oder mehrerer Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz festzustellen ist.

Legen Sie dar was zu tun ist, wenn Sie festgestellt haben, dass sich Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz befinden und wie Sie eine mögliche Gefährdung feststellen und bewerten können.

Zeigen Sie dies auch an einem Beispiel auf.

d) Im §19 GefStoffV ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Zeigen Sie diese kurz auf und begründen Sie warum Persönliche Schutzausrüstungen erst dann zum Einsatz kommen können, wenn alle anderen Maßnahmen – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sind.

2.1.1.2 Aufgabe 2

In Ihrem Unternehmen hat die gem. §16 GefStoffV durchgeführte Ermittlung und die gem. §17 GefStoffV vorgenommene Bewertung folgendes ergeben:

Es wurden zunächst folgende Gefahrstoffe ermittelt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Ermittlung der Gefahrstoffe.[1]

[...]


[1] Quelle: Aus Aufgabenstellung, Prof. Mayer TFH Berlin

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz. Aufgaben aus den Bereichen Rechtsgrundlagen und Umweltmanagement sowie Gefahrstoffe und Betriebsmittel
Untertitel
Ein Kompendium
Hochschule
Beuth Hochschule für Technik Berlin  (Maschinenbau)
Veranstaltung
Fernstudium Industrial Engineering
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V357867
ISBN (eBook)
9783668430815
ISBN (Buch)
9783668430822
Dateigröße
590 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
MAK, TRGS, BAT, Gefahrstoffe, Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz, Umweltmanagement, Betriebsmittel, Gefahrstoffgesetz, GefStoffG, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, TRK, Technische Richtkonzentration, TA, Technische Anleitung, Industrial Engineering, Umweltschutz
Arbeit zitieren
Dipl.-Ing; MSc.; EMBA Richard Kurmann (Autor:in), 2007, Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz. Aufgaben aus den Bereichen Rechtsgrundlagen und Umweltmanagement sowie Gefahrstoffe und Betriebsmittel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357867

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz. Aufgaben aus den Bereichen Rechtsgrundlagen und Umweltmanagement sowie Gefahrstoffe und Betriebsmittel



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden