Die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS


Diplomarbeit, 2003

94 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

I Einleitung
1 Bedeutung der internationalen Rechnungslegung
2 Aufgabenstellung

II Rechnungslegung nach HGB
1 Grundlagen der Rechnungslegung
1.1 Entwicklung der Rechnungslegung
1.2 Wichtige Normen und Funktionen der Rechnungslegung nach HGB
1.2.1 Generalnormen der handelsrechtlichen Rechnungslegung
1.2.2 Zielsetzende Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung
1.2.2.1 Dokumentationsfunktion
1.2.2.2 Rechenschaftsfunktion
1.2.2.3 Zahlungsbemessungsfunktion
1.3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung
2 Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB
2.1 Grundlagen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen
2.1.1 Begrifflichkeit der Pensionsrückstellung
2.1.2 Gestaltungsformen der betrieblichen Rechnungslegung
2.1.2.1 Direktzusage
2.1.2.2 Unterstützungskasse
2.1.2.3 Pensionskasse
2.1.2.4 Direktversicherung
2.2 Der bilanzielle Ansatz von Pensionsrückstellungen
2.2.1 Handelsrechtliche Passivierungspflicht
2.2.2 Handelsrechtliches Passivierungswahlrecht
2.2.3 Steuerrechtliche Behandlung von Pensionsrückstellungen
2.3 Die Bewertung von Pensionsrückstellungen
2.3.1 Grundsätze der Bewertung
2.3.2 Bewertungsverfahren
2.3.3 Rechnungsgrundlagen
2.3.4 Bewertung nach Handelsrecht
2.3.5 Bewertung nach Steuerrecht
2.3.6 Auflösung von Pensionsrückstellungen
2.4 Vorschriften zum Ausweis und zur Offenlegung

III Rechnungslegung nach US-GAAP
1 Grundlagen der Rechnungslegung
1.1 Normensetzende Institutionen der US-Rechnungslegung
1.1.1 Securities and Exchange Commission (SEC)
1.1.2 Financial Accounting Standards Board (FASB)
1.1.3 American Institute of Certified Public Accountants (AICPA)
1.2 Entstehung und Bedeutung der US-GAAP
1.3 Conceptual Framework
1.4 Zielsetzung der US-Rechnungslegung
1.5 Grundsätze der Rechnungslegung nach US-GAAP
2 Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach US-GAAP
2.1 Gesetzliche Grundlagen der Bilanzierung
2.2 Defined contribution and benefit plans
2.3 Ansatz von Pensionsverpflichtungen
2.4 Bewertung von Pensionszusagen
2.4.1 Bewertungsverfahren und zu Grunde liegende Verpflichtungsgrößen
2.4.2 Rechnungsgrundlagen
2.4.3 Ermittlung des Pensionsaufwands
2.5 Bilanzausweis
2.6 Vorschriften zur Offenlegung

IV Rechnungslegung nach IAS/IFRS
1 Grundlagen der Rechnungslegung
1.1 Entstehung und Bedeutung des IASB
1.2 Normensystem der IAS/IFRS Rechnungslegung
1.2.1 Framework
1.2.2 Standards
1.3 Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS/IFRS
1.4 Grundsätze der Rechnungslegung nach IAS/IFRS
1.4.1 Grundannahmen der Rechnungslegung (underlying assumptions)
1.4.2 Qualitative Merkmale (qualitative characteristics)
2 Bilanzierung von Pensionszusagen nach IAS/IFRS
2.1 Grundsätze der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
2.2 Ansatz von Pensionszusagen
2.3 Die Bewertung von Pensionsverpflichtungen
2.3.1 Bewertungsverfahren
2.3.2 Rechnungsgrundlagen
2.3.3 Ermittlung des Pensionsaufwands
2.4 Ausweis in der Bilanz
2.5 Offenlegungsvorschriften

V Vergleichende Darstellung und Zusammenfassung

VI Schlussbemerkung

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Abb. 2 Die betriebliche Altersversorgung über eine Direktzusage

Abb. 3 Die verschiedenen Arten von Rückstellungen und die Stellung von Pensionsrückstellungen

Abb. 4 Die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse

Abb. 5 Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlich-keiten

Abb. 6 Rückstellungsberechnung für Pensionen

Abb. 7 Hierarchie der Anforderungen an die Rechnungslegung nach SFAC No. Par. 32

Abb. 8 Komponenten der net periodic cost nach SFAS 87

Abb. 9 Möglichkeiten des Bilanzausweises auf Basis der ABO

Abb. 10 Berechnung der additional minimum liability

Abb. 11 Möglichkeiten des Bilanzausweises auf Basis der PBO

Abb. 12 Komponenten der net periodic cost nach IAS 19

Abb. 13 Ermittlung der defined benefit liability nach IAS 19

Abb. 14 Höchstbetragsrechnung für das Restvermögen (asset ceiling)

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Vergleichende Darstellung der Grundlagen internationaler Rechnungsle-gungsnormen

Tab. 2 Zusammenfassung wichtiger Sachverhalte der Bilanzierung von Pensions-rückstellungen nach internationaler Rechnungslegung

I Einleitung

1 Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

Durch eine fortschreitende Globalisierung der Märkte und die sich hieraus ergebende zunehmende Wettbewerbsintensivierung ist es oftmals für börsennotierte Unternehmen nicht möglich, den benötigten Kapitalbedarf vollständig an heimischen Kapitalmärkten zu decken.[1] Die Kapitalbeschaffung an ausländischen Börsen erfordert jedoch bestimmte Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen. Nicht zuletzt durch diese Tatsache erfuhr die deutsche Rechnungslegung in den letzten Jahren einen stetigen Wandel. Mit der Einführung des Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1985 entstand das neue dritte Buch des Handelsgesetzbuches (HGB), worin erstmalig Rechnungslegungsvorschriften für alle Kaufleute vorgegeben wurden.[2] Die geringe Akzeptanz der deutschen Rechnungslegung an den ausländischen Kapitalmärkten und die dringende Notwendigkeit einer internationalen Ausrichtung wurde besonders im Oktober 1993 durch den Gang der damaligen Daimler Benz AG an die New York Stock Exchange (NYSE) deutlich.[3] Um die Voraussetzungen der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) und somit die amerikanische Börsenzulassung zu schaffen, musste die Daimler Benz AG eine Überleitungsrechnung („ reconciliation “) ihres Konzern-Jahresabschlusses und Eigenkapitals vom deutschem HGB in das US-amerikanische Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) aufstellen.[4] Eine Internationalisierung wurde schon 1997 nicht mehr ausschließlich nur von amerikanischer Seite gefordert. Die Kontierungsvorschriften am Neuen Markt[5] in Deutschland verlangten einen verbindlichen Jahresabschluss nach einer international anerkannten Norm.[6] Durch diese Tatsache wurde eine Anpassung deutscher Gesetze unumgänglich. Der deutsche Gesetzgeber hat der Internationalisierung der Rechnungslegung durch das KapAEG[7] vom 20. April 1998 und dem neu

hinzugefügten und durch das KapCoRiLiG in 2000 ausgeweiteten[8] § 292 a HGB[9] Rechnung getragen.[10] Mit der so auch in Deutschland möglichen legitimen Umstellung der Rechnungslegung auf international anerkannte Standards – als solche gelten nur International Accountig Standards bzw. mittlerweile International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) und US-GAAP - wurde eine Entwicklung eingeleitet, die bis heute ein großes Diskussionspotential darstellt und den Konzernabschluss nach HGB ersetzt.[11]

Deutlich wird dies auch dadurch, dass alle 30 im Deutschen Aktienindex (DAX)[12] enthaltenen Unternehmen nach einem der beiden international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren. Die Tatsache, dass ab 2005 alle börsennotierte EU-Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS vorlegen müssen[13] und solche die zurzeit vollumfänglich nach US-GAAP bilanzieren ab 2007,[14] lässt noch weitere große Unternehmen in den kommenden Jahren folgen. Des Weiteren ist den Mitgliedstaaten freigestellt, die Anwendung von IAS/IFRS für nichtbörsennotierte Unternehmen und andere Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben.[15]

Als Ursache für den Wandel und auch die kommende rechtliche Bindung ist neben der angestrebten internationalen Börsenzulassung die bessere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu nennen. Sowohl die Unternehmen selbst, als auch potentielle Investoren und Kapitalgeber haben ein wesentliches Interesse daran, dass ihnen international vergleichbare und auch weitaus detailliertere Jahresabschlussinformationen zur Verfügung stehen.[16]

2 Aufgabenstellung

Die vorliegende Arbeit soll dem mit dem deutschen Handelsrecht vertrauten Leser einen Einblick in die Bilanzierung der unter der handelsrechtlichen Bilanzposition „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ erfassten Pensionsrückstellungen nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen geben. Vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Altersversorgung durch die gesetzlichen Rentenkassen schon lange nicht mehr gedeckt werden kann, gewinnt die Bildung von betrieblichen Pensionsrückstellungen im dreigliedrigen Alterssicherungssystem[17] für zukünftig in den Ruhestand entlassene Mitarbeiter immer mehr an Bedeutung. Durch ihre umfangreiche Interpretationsmöglichkeit sind Pensionsrückstellungen, die teilweise einer der größten Passivpositionen der Bilanz bilden, gerade im Hinblick auf die internationalen Regelungen von besonderem Interesse.

Ziel der Arbeit soll es sein, dem Leser das Verständnis für die externe Rechnungslegung nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen zu fördern. Als Schwerpunkt wird dazu näher auf Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen sowie deren Bilanzausweis und Offenlegungsvorschriften eingegangen.

Die Kapitel II bis IV widmen sich genau dieser Aufgabenstellung und erläutern die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS im bilanziellen Ansatz und Bewertung sowie in Bilanzausweis und Offenlegung.

Um die einzelnen Zusammenhänge leichter nachvollziehbar zu machen, werden den Ausführungen die Grundlagen der jeweiligen Rechnungslegung in komprimierter Form vorangestellt. Zur Darstellung der wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze wird dabei näher auf Normierung, Zweck und Zielsetzung eingegangen. Darüber hinaus werden die Regelungsinstitutionen für die US-GAAP und IAS/IFRS Rechnungslegung kurz erläutert, um dem Leser ein klares Gesamtbild zu verschaffen.

Kapitel V liefert eine vergleichende Darstellung der Bilanzierungsgrundlagen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS in komprimierter Form. Durch die abschließende Zusammenfassung der Kapitel II bis IV in tabellarischer Form erhält der Betrachter ein Gesamtbild der Rechnungslegungsnormen in Bezug auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS.

In Kapitel VI erwartet den Leser eine abschließende Betrachtung der Internationalisierung der Rechnungslegung.

Rechnungslegung nach HGB - 5 -

II Rechnungslegung nach HGB

1 Grundlagen der Rechnungslegung

1.1 Entwicklung der Rechnungslegung

In Folge der gesetzlichen Verankerung der deutschen Rechnungslegung ist diese zwingend durch den Gesetzgeber vorbestimmt. Vor der Reformierung des HGB durch die 4., 7. und
8. EG-Richtlinie im Bilanzrichtlinien-Gesetz zum 19. Dezember 1985, waren allgemein einschlägige Normen sowie spezielle Normen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktiengesetz und in diversen Spezialgesetzen, zu finden. Seit dieser Harmonisierung enthält das HGB in den §§ 238 ff. die wesentlichsten Bestimmungen für alle Kaufleute in Form von allgemeinen Vorschriften und speziellen Normen für Kapitalgesellschaften.[18]

Neben den gesetzlichen Vorschriften und Normen schuf der Gesetzgeber aus dem Grunde, dass nicht sämtliche bilanzierungsfähige bzw. –pflichtige Sachverhalte detailliert geregelt werden können, den unbestimmten Rechtsbegriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB[19] ). Die GoB gelten unabhängig von der Rechtsform für alle Kaufleute.[20] Soweit Regelungslücken oder auslegungsbedürftige, unbestimmte Rechtsbegriffe auftreten, ist es die Aufgabe der Berufsorganisation, insbesondere zu nennen das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Stellungnahmen zu erarbeiten, welche die nötigen Hinweise zur Gesetzesanwendung enthalten. Auf diese Art und Weise wurden nicht gesetzlich kodifizierte GoB geschaffen.[21] Zwingende Rechtsvorschriften stellen GoB dar, sofern diese explizit im Gesetz genannt werden,[22] obwohl der Gesetzgeber diese zu keinem Zeitpunkt definiert.[23]

1.2 Wichtige Normen und Funktionen der Rechnungslegung nach HGB

Um ein besseres Verständnis für das System von Rechnungslegungsvorschriften zu erhalten, sollte man sich die Zielsetzung, die der Gesetzgeber mit seinen Vorschriften zur Bilanzierung
Rechnungslegung nach HGB - 6 -

zu erreichen versucht, genau vor Augen führen. Dazu liefern die im HGB verankerten Generalnormen wichtige Anhaltspunkte.[24]

1.2.1 Generalnormen der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Der Gesetzgeber definiert folgende Generalnormen im Gesetz:

- Für alle Kaufleute einschließlich der Einzelkaufleute und der Personengesellschaften

§ 238 HGB (Führung von Handelsbüchern)

(1) „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“

§ 243 HGB (Aufstellung des Jahresabschlusses)

(1) „Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzu-

stellen.“

- Im Besonderen gilt für Kapitalgesellschaften zusätzlich

§ 264 HGB (Aufstellungspflicht)

(2) „Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. […]“

Seit der Reformierung des HGB steht das true and fair view Prinzip des § 264 Abs. 2 HGB als zentraler Grundsatz stets im Vordergrund der handelsbilanziellen Rechnungslegung.[25]

Rechnungslegung nach HGB - 7 -

1.2.2 Zielsetzende Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Im Wesentlichen lassen sich folgende Zwecke des Jahresabschlusses aus den Generalnormen ableiten:

- Dokumentationsfunktion
- Rechenschaftsfunktion
- Zahlungsbemessungsfunktion

1.2.2.1 Dokumentationsfunktion

Die Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses bezieht sich auf die „übersichtliche, vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle.“[26] Des Weiteren ist auf die Sicherstellung der Buchführungszahlen gegen nachträgliche Inhaltsänderungen abzustellen. Geschäftsvorfälle und Ergebnisse der vergangenen Jahre sollen aufgezeichnet und dokumentiert werden, um so als Beweisinstrument für spätere Rechtsstreitigkeiten und mögliche Insolvenzen zu dienen.[27]

1.2.2.2 Rechenschaftsfunktion

Eine vordringliche Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, den am Unternehmen beteiligten Personen[28] Informationen bereitzustellen, die es ihnen ermöglichen, diese Daten zum Zweck der Kontrolle und Disposition zu nutzen und um sich somit eine eigene Einschätzung über die Lage des Unternehmens verschaffen zu können.[29]

Als eine weitere wichtige Jahresabschlussfunktion ist der Gläubigerschutz anzusehen. Die Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses besteht unter anderem darin, dass dieser neben der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Schuldendeckungsmöglichkeit offen legt und die Höhe des Haftungskapitals ausweist. Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses i. S. der Publizitätspflicht dient der frühzeitigen Erkennung von Insolvenzgefahren.

Rechnungslegung nach HGB - 8 -

Des Weiteren ist unter der Rechenschaftsfunktion auch die Informationsfunktion des Kaufmanns selbst zu subsummieren. Mindestens einmal jährlich sollte sich der Kaufmann mittels des Jahresabschlusses darüber informieren, ob das Vermögen ausreicht, seine Schulden zu decken. Durch die erhaltenen Informationen sollte er die Lage und Entwicklung der Unternehmung erkennen und einer evtl. auftretenden Zahlungsschwierigkeit vorbeugen.[30]

1.2.2.3 Zahlungsbemessungsfunktion

Anhand des Jahresabschlusses wird der Gewinn des vergangenen Geschäftsjahres ermittelt und ausgewiesen. Der ausgewiesene Gewinn dient unter Beachtung der nominellen Kapitalerhaltung als Grundlage für die Ausschüttungspolitik der Unternehmung.[31] Hier ist vor allem darauf zu achten, dass die Gesellschafter und Aktionäre einerseits einen Anspruch auf Gewinnausschüttung haben, andererseits aber insbesondere bei Kapitalgesellschaften auf Grund deren Haftungsbeschränkung darauf geachtet werden muss, dass im Interesse des Gläubigerschutzes die Haftungsbasis nicht durch Ausschüttungen verringert wird.[32]

Die gesetzlichen Vorschriften geben neben der Ergebnisermittlung auch einen gewissen Rahmen für die Ergebnisverwendung vor. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Ausschüttungssperre nach den §§ 269, 274 Abs. 2 HGB[33] oder 58 AktG zu verweisen.[34] Durch diese Vorschriften wird unter anderem die Verpflichtung zur Bildung von gesetzlichen Rücklagen zur Stärkung der Unternehmenssubstanz zum Ausdruck gebracht. Letztendlich dient auch die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz und der nominellen Kapitalerhaltung.[35]

Auf Grund des in Deutschland geltenden Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz dient der handelsrechtlich ermittelte und verwendete Gewinn des Jahresabschlusses auch als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Unternehmung. Somit ist die Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses auch für Besteuerungszwecke maßgeblich.[36]

Rechnungslegung nach HGB - 9 -

1.3 Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Als wesentlichstes Charakteristikum der deutschen Rechnungslegung ist die hervorgehobene Stellung des Gläubigerschutzes zu sehen.[37] Im Vergleich zu den international anerkannten Rechnungslegungsstandards wird den Kapitalgeberinteressen in der deutschen Rechnungslegung eine weitaus höhere Stellung beigemessen. Ergebnisabhängige Abflüsse wie Dividenden- und Erfolgsbeteiligungen sollen unterbunden werden, um somit die Ansprüche der Gläubiger zu unterstützen. Als Ausprägung des Vorsichtsprinzips sind das Imparitäts- und Realisationsprinzip zu verstehen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll unter dem Vorsatz der vorsichtigen Bewertung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view Prinzip) vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB) und die Erhaltung der Unternehmung als Ganzes sichern.[38]

2 Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB

2.1 Grundlagen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

2.1.1 Begrifflichkeit der Pensionsrückstellung

Eine gesetzliche Definition des Begriffs der Pensionsverpflichtungen existiert nicht. Im Allgemeinen subsumiert man unter dem Begriff der Pensionsverpflichtungen alle unmittelbaren oder mittelbaren Leistungen eines Arbeitgebers, welche einem Arbeitnehmer oder deren Angehörigen aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses mit Eintritt des Versorgungsfalles zufließen.[39] Bilanzrechtlich sind Pensionsrückstellungen als ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu klassifizieren, die bezüglich ihrer Fälligkeit und Höhe nicht feststehen.[40] Sie entstehen im Wesentlichen durch Einzel-, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Als Leistungen im Rahmen der Altersversorgung eines Arbeitnehmers kommen hierbei vor allem eine Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente sowie sämtliche Kombinationen dieser Leistungsarten in Betracht.[41]

Rechnungslegung nach HGB - 10 -

Die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Da nicht jede Gestaltungsform von betrieblicher Altersversorgung auch tatsächlich zur Begründung von Rückstellungen führt, sollen zunächst die generellen Formen der betrieblichen Altersversorgung untersucht werden, um eine Rückstellungsbildung erwägen zu können.

2.1.2 Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung

Es können vier Gestaltungsformen der betrieblichen Alterversorgung unterschieden werden. Die nachfolgende Grafik soll einen allgemeinen Überblick über diese Gestaltungsmöglichkeiten geben:

[...]


[1] Vgl. SPANHEIMER, Internationale Rechnungslegung, Seite 55.

[2] Vgl. LANGENBECK, Wandel im Rechnungswesen in 50 Jahren BBK, BBK, Nr. 9, 2003, Seite 1998.

[3] Vgl. SPANHEIMER, a. a. O., Seite 34.

[4] Vgl. BAETGE, Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), Seite V; vgl. ebenso An-

lage 1 des Anhangs.

[5] Ein im Frühjahr 1997 von der Deutsche Börse AG eingeführtes Börsenmarktsegment, mit erleichterten Börsen-

zulassungsbestimmungen für junge, innovative Wachstumsunternehmen (Vgl. SCHNECK, Lexikon der

Betriebswirtschaft, Seite 517).

[6] Vgl. ACHLEITNER, BEHR, International Accounting Standards, Seite 3.

[7] Vgl. „Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur

Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen“, vom 13.02.1998, BGBl. I 1998, Seite 707.

[8] Vgl. ZWIRNER, Aufwertung, Ausweitung und Internationalisierung der Konzernrechnungslegung in Deutsch-

land infolge des KapCoRiLiG, BBK, Nr. 17, 2001, Seite 8163 f.

[9] Befristet bis zum 31.12.2004; vgl. SPANHEIMER, a. a. O., Seite 38.

[10] Vgl. SPANHEIMER, a. a. O., Seite 4.

[11] Vgl. ENDRISS, BBK, Nr. 9, 2003, Seite 4539; vgl. ebenso GRÜNBERGER, GRÜNBERGER, Einführung in

die IAS-Rechnungslegung, Seite 2.

[12] Vgl. Anlage 2 des Anhangs.

[13] Vgl. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG,

83/349/EWG, … ,vom 16. April 2003, Seite 2.

[14] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, Anwen-

dung internationaler Rechnungslegung, Seite L243/1 ff.; vgl. ebenso ENDRISS, a. a. O., Seite 4545; vgl. auch

ACHLEITNER, BEHR, a. a. O., Seite 30.

[15] Vgl. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG,

a. a. O., Seite 2.

[16] Vgl. ACHLEITNER, BEHR, a. a. O., Seite 21.

[17] Zu diesem gehört die gesetzliche Rentenversicherung, die Eigenvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge

(vgl. KUßMAUL, KIHM, Die Bewertung von Pensionsrückstellungen in Deutschland, Österreich und Lux-

emburg sowie nach IAS und US-GAAP, Seite 125).

[18] Vgl. SELCHERT, ERHARDT, Internationale Rechnungslegung, Seite 18 f.

[19] Vgl. Anlage 3 des Anhangs.

[20] Vgl. BAETGE, KIRSCH, THIELE, Bilanzen, Seite 92 f., vgl. ebenso THURMAYR, Vorsichtsprinzip und
Pensionsrückstellungen, Seite 17.

[21] Vgl. SELCHERT, ERHARDT, a. a. O., Seite 19.

[22] Vgl. hier z. B. §§ 243 Abs. 1 sowie 264 Abs. 2 HGB.

[23] Vgl. COENENBERG, Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Seite 59.

[24] Vgl. BAETGE, KIRSCH, THIELE, a. a. O., Seite 79.

[25] Vgl. COENENBERG, a. a. O., Seite 51.

[26] BAETGE, KIRSCH, THIELE, a. a. O., Seite 83.

[27] Vgl. GREFE, Kompakt-Training Bilanzen, Seite 17; vgl. ebenso GRÄFER, Sorgenfrei, Rechnungslegung,

Seite 7.

[28] Zu diesen gehören z. B. Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber

[29] Vgl. COENENBERG, a. a. O., Seite 36.

[30] Vgl . GRÄFER, SORGENFREI, a. a. O., Seite 6.

[31] Vgl. COENENBERG, a. a. O., Seite 1091.

[32] Vgl. GRÄFER, SORGENFREI, a. a. O., Seite 2.

[33] Vgl. GREFE, a. a. O., Seite 18.

[34] Vgl. hierzu ausführlich COENENBERG, a. a. O., Seite 36 f.

[35] Vgl. GRÄFER, SORGENFREI, a. a. O., Seite 4.

[36] Vgl. GREFE, a. a. O., Seite 19.

[37] Vgl. PILHOFER, Rückstellungen im internationalen Vergleich, Seite 5; vgl. ebenso SELCHERT, ERHARDT,

a. a. O., Seite 9.

[38] Vgl. SELCHERT, ERHARDT, a. a. O., Seite 27.

[39] Vgl . PETERSEN, a. a. O., Seite 11.

[40] Vgl. COENENBERG, a. a. O., Seite 350; vgl. ebenso BITZ, SCHNEELOCH, WITTSTOCK, a. a. O.,

Seite 115 f.

[41] Vgl. PETERSEN, a. a. O., Seite 12 f.

Ende der Leseprobe aus 94 Seiten

Details

Titel
Die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS
Hochschule
Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung
Veranstaltung
Revision
Note
2
Autor
Jahr
2003
Seiten
94
Katalognummer
V35737
ISBN (eBook)
9783638355612
ISBN (Buch)
9783638704816
Dateigröße
916 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Pensionsrückstellungen, US-GAAP, IAS/IFRS, Revision, IAS, IFRS, HGB, Accounting
Arbeit zitieren
Diplom Betriebswirt (FH) Marcus Wolsfeld (Autor:in), 2003, Die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35737

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