Die Kindesmisshandlung. Formen, Ursachen, Stufen und Folgen für die persönliche Entwicklung


Hausarbeit, 2016

24 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kindeswohlgefährdung
2.1 Kindesmisshandlungen
2.1.1 Vernachlässigung
2.1.2 Sexuelle Misshandlung
2.1.3 Seelische Misshandlung
2.1.4 Körperliche Misshandlung
2.2 Risikofaktoren

3. Erklärungsmodelle

4. Entwicklungsstufen nach Erikson

5. Auswirkungen von körperlicher Misshandlung
5.1 auf die emotionale Entwicklung
5.2 auf die kognitive Entwicklung
5.3 auf die interpersonelle Entwicklung

6. Kindheitstraumen

7. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Seit dem 01.10.2005 wurde das Sozialgesetzbuch VIII in einigen Bereichen neu aufgestellt. Die Paragraphen §8a und §72a wurden mit Blick auf den Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen neu eingeführt. Die Absicht der Neueinführungen ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdungen zu verbessern, früher zu erkennen, damit entsprechend gehandelt werden kann (SGB VIII2015, S. 1009).

Nach dem §1631 BGB haben Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und die Erziehungsberechtigten „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“ (BGB 2015, S. 371).

Allerdings verfasste die deutsche polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 insgesamt 3.441 Fälle von Kindesmisshandlungen in Deutschland.

Besonders erwähnenswert ist, dass die Kinder jünger als 14 Jahre waren und 3.335 der Kinder mit dem/der Täter/in verwandt, bekannt oder befreundet waren.[1] Es gibt eine Dunkelziffer der Kindesmisshandlungen, die nicht gemeldet oder bemerkt werden. Aus Scham und Hilflosigkeit der Kinder sowie Drohungen der Täter/innen werden Kindesmisshandlungen verschwiegen und deshalb wird die Dunkelziffer hoch geschätzt.

Kindesmisshandlungen finden sich in allen sozialen Schichten unserer Gesellschaft wieder.[2] Früher wurden die Fälle der Kindesmisshandlungen meist nur aus sozial schwächeren Familien bekannt, wobei man davon ausgeht, dass wohlhabende Familien die Verletzungen der Kinder versteckten und einen privaten Arzt zu sich nach Hause holten und diese Misshandlungen nicht an die Öffentlichkeit gelangten (Becker/Schulz 2013 S.15).

Die emotionalen, sozialen, kognitiven, psychischen, physischen Bereiche werden in der Kindheit entwickelt und tragen somit zur Entwicklung der Persönlichkeit bei.

Warum misshandeln Eltern oder Bezugspersonen ihre Kinder, obwohl sie eigentlich Liebe, Verständnis, Wärme, Vertrauen und eine bestmögliche Entwicklung garantieren können? Was macht das mit der persönlichen Entwicklung der Opfer?

Die ersten Kapitel geben Auskunft darüber, welche Formen der Kindesmisshandlung existieren und wie sich die Ursachen der körperlichen Kindesmisshandlung erklären lassen. Des Weiteren werden mögliche Faktoren aufgeführt, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Kindesmisshandlung zeigen.

Welche Folgen für körperlich misshandelte Kinder daraus entstehen und wie diese die persönliche Entwicklung der Kinder beeinträchtigen, soll die vorliegende Arbeit herausfmden.

Anhand der Entwicklungsstufen nach Erikson (1966)[3] und den Folgen der Kindesmisshandlung soll herausgearbeitet werden, wie sehr die Opfer in ihrer persönlichen Entwicklung beeinträchtigt werden.

Diese Arbeit wird sich in den nächsten Kapiteln ausschließlich mit der körperlichen Kindesmisshandlung innerhalb des familiären Kontextes beschäftigen. Anzumerken ist, dass die Formulierung in dieser Hausarbeit auf „Eltern und Bezugspersonen“ liegt und diese stellvertretend für Großeltern, Patenonkel, Patentanten und Pflegeeltem verwendet wird.

2. Kindeswohlgefährdimg

Was Kindeswohlgefährdung bedeutet, ist nirgendwo definiert und ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, „der unter verschiedenen Kriterien immer am Einzelfall gemessen werden muss“ (Alle 2012, S. 13).

Der Bundesgerichtshof definiert Kindeswohlgefährdung folgendermaßen:

„eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (BGHFamRZ 1956, S.350 vgl. Kinderschutz Nrw).[4]

Ziegenhain (2007) erklärt die Kindeswohlgefährdung als elterliche Schuld:

„Kindeswohlgefährdung [...] lässt sich also als Ergebnis eines vielschichtigen Prozess beschreiben und als eine komplexe Wechselwirkung von Faktoren bei dem Kind, den Eltern und dem familiären Kontext. Misshandlungen und Vernachlässigung ist eine extreme Manifestation elterlicher Probleme. Misshandlung und Vernachlässigung zeigt sich in der Entgleisung und im Versagen adäquaten elterlichen Verhaltens“ (Ziegenhain 2007 o.S. zit. nach Alle 2012, S.14).

Nach dem §1666 BGB werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind die Gefahren abzuwenden, gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls getroffen, die das „körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet“ (BGB 2015, S. 375)

Im letzten Kapitel wurde die Kindeswohlgefährdung beschrieben und im Folgenden wird die Begriffsbestimmung der Kindesmisshandlung verdeutlicht.

2.1 Kindesmisshandlungen

Mit dem Begriff Kindesmisshandlung sind erhebliche Gewalteinwirkungen von Erwachsenen auf Kinder gemeint. Täter sind meist Bezugspersonen bzw. die Eltern der Kinder. Den Kindern werden seelische- und körperliche Verletzungen zugefügt, die im schlimmsten Fall zum Tod führen können.

Nach dem §225 StGB werden Täter/innen bei Begehen einer Kindesmisshandlung, je nach Schweregrad, zwischen drei Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Differenziert werden die Arten der Kindesmisshandlung in Vernachlässigung, sexueller-, seelischer- und körperlicher Misshandlung.

Unter Kindesmisshandlung wird nach Engfer (2000) und Moggi (2005) eine

„[...] gewaltsame, psychische und/oder physische Beeinträchtigung von Kindern durch Erwachsene [verstanden]. Die Beeinträchtigungen können dabei durch Handlungen (v.a. bei körperlicher und sexueller Misshandlung) und/oder Unterlassungen (v.a. bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zu Stande kommen“ (Engfer, 2000 o.S. zit. nach Moggi 2005, S.94).

Der Untersuchung des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen zu folge, machte 2009 knapp jeder sechste Jugendliche Misshandlungserfahrungen von ihren Eltern oder Bezugspersonen (Baier et al. 2009 vgl. Becker/Schulz 2013, S. 16).

Im Folgenden werden die verschiedenen Misshandlungsformen genauer definiert.

2.1.1 Vernachlässigung

Eine Vernachlässigung wird von Engfer (2016) definiert, dass Kinder nur „unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden“(Engfer 2016, S.5).

Häufig werden bei vernachlässigten Kindern Gedeih Störungen festgestellt, die auftreten können, wenn Kinder die Nahrung verweigern oder Eltern ihre Kinder falsch ernähren. Wenn ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht befriedigt oder beachtet werden, gilt dieses als Vernachlässigung (Häßler 2013, S.5).

2.1.2 Sexuelle Misshandlung

Die sexuelle Misshandlung ist die

„aktive und/oder passive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten, denen sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes oder anderen Gründen nicht frei oder verantwortlich zustimmen können.

Dabei wird die Unterlegenheit und Abhängigkeit der Kinder und Jugendlichen zur Befriedigung der Bedürfnisse von Erwachsenen ausgenutzt“ (Häßler 2013, S.5).

Sexuelle Misshandlungen sind sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Kindes erfolgen. Meist drohen Täter/innen dem Kind, die Handlungen geheim zu halten und viele Opfer fühlen sich schuldig (Alle 2012, S. 25).

2.1.3 Seelische Misshandlungen

Seelische Misshandlungen können durch „Haltungen, Gefühle, Aktionen von Eltern und Betreuungspersonen gegenüber dem Kind, die es herabsetzen, ihm Angst machen, es isolieren, ihm vermitteln, es sei wertlos, ungeliebt, fehlerhaft [...]“ (Alle 2012, S.23) verursacht werden.

Deegener (2005) zählt dazu „Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung, [...] Beschimpfen, Verspotten, Erniedrigen, Liebesentzug“ (Deegener 2005, S. 38).

Des Weiteren kann bei Geringschätzung und Nichtbeachtung der Wünsche und Bedürfnissen eines Kindes eine seelische Misshandlung ausgelöst werden.

Kindler (2006) und Alle (2012) weisen darauf hin, „dass alle Misshandlungsformen immer auch seelische Misshandlungen sind“ (Kindler 2006, o.S. zit. nach Alle 2012, S. 23).

2.1.4 Körperliche Misshandlungen

Körperliche Misshandlungen definieren sich als „gewaltsame Handlungen (Stöße, Schütteln, Verbrennungen, Stiche usw.), die beim Kind zu Verletzungen führen können“ (Engfer 2016, S.9).

Dadurch kann das Kind Verletzungen wie Hämatome, Platzwunden usw. und bleibende Beeinträchtigungen „auf körperlicher, seelischer und geistiger Ebene erleiden.“ (Alle 2012, S.24).

Linter körperlicher Misshandlung werden zum Beispiel

„Ohrfeigen; Schlagen mit Händen, Stöcken, Peitschen; Stoßen von der Treppe; Schleudern gegen die Wand; Schütteln eines Kleinstkindes; Verbrennungen mit heißem Wasser oder Zigaretten; auf den Ofen setzen; Einklemmen in Türen oder Autofensterscheiben; Pieksen mit Nadeln; ins kalte Badewasser setzen und untertauchen; eigenen Kot essen und Lirin trinken lassen; Würgen; Vergiftungen“ verstanden (Deegener 2005, S. 37).

Da an einem Kind meist keine Gewalt ohne lauter Rufe und/ oder verletzender Wortwahl ausgeführt wird, zieht die körperliche Misshandlung in den meisten Fällen gleichzeitig auch eine seelische Misshandlung mit sich. Einerseits lassen sich die Misshandlungsformen einzeln abgegrenzt definieren, allerdings lässt sich nicht unbedingt (nur) eine Misshandlungsform allein an einem Kind finden, denn es zeigt sich, dass mehrere Misshandlungsformen korrelieren.

2.2 Risikofaktoren

Im Folgenden werden Faktoren, die besondere Risiken für eine körperliche Kindesmisshandlung darstellen können, aufgeführt.

[...]


[1] http : //www. deut schland-mittendrin. de/wp - content/uploads/2016/05/kindesmisshandlung_deutschland_pks_2015 -1 .jpg

[2] www.polizei-beratung.de

[3] Erikson 1966 о.S. vgl. Gudjons/ Traub 2012 S. 120ff.

[4] http://www.kinderschutz-in-nrw.de/fuer-erwachsene/kindeswohl/begriffsbestimmungen.htm

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Kindesmisshandlung. Formen, Ursachen, Stufen und Folgen für die persönliche Entwicklung
Hochschule
Fachhochschule Bielefeld
Note
1,3
Jahr
2016
Seiten
24
Katalognummer
V357253
ISBN (eBook)
9783668429611
ISBN (Buch)
9783668429628
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Missbrauch, Misshandlung, Kindesmisshandlung, Persönlichkeitsentwicklung, Erik H. Erikson
Arbeit zitieren
Anonym, 2016, Die Kindesmisshandlung. Formen, Ursachen, Stufen und Folgen für die persönliche Entwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357253

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