Die Islamische Republik Iran seit der Islamischen Revolution

Geschichte, Verfassung und Politik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Ideologische Hintergrund der Islamischen Revolution

3. Die Struktur und die Ideologie der Islamischen Republik
3.1. Die Verfassung von 1979
3.2. Die neue Verfassung von 1989

4. Historische und politische Folgen und Prozesse nach der Revolution
4.1. Die innenpolitische Etablierung der Herrschaft
4.2. Die Besetzung der US-Botschaft
4.3. Der Erste Golfkrieg

5. Schlussteil

1. Einleitung

Die Masse der Teheraner Bevölkerung –es mochten drei oder vier Millionen Menschen sein- war in beträchtlicher Entfernung zum Flughafen Mehrabad durch ein Aufgebot islamischer Miliz (…) blockiert worden. Bis zu uns drangen jedoch die nicht enden wollenden, dröhnenden Sprechchore: „Allahu akbar, Khomeini rachbar“-Allah ist groß, Khomeini ist unser Führer. [1]

Mit diesen Worten kommentierte der bekannte deutsche Publizist und Nahostexperte Peter Scholl-Latour die Ankunft des Āyatollāh Ḫomeinī in Teheran, wo dieser von einer begeisterten Menschenmenge begrüßt wurde. Im Zuge der „Islamischen Revolution“ sollte der Geistliche zur höchsten Autorität des Landes aufsteigen und die Politik der Islamischen Republik Iran entscheidend mitbestimmen.

Diese Hausarbeit thematisiert die historische und politische Entwicklung der Islamischen Republik Iran von der Revolution bis zum Ende des Ersten Golfkrieges. Um dieses Thema jedoch besser in den Gesamtzusammenhang einbinden zu können, beginnt die vorliegende Abfassung zunächst mit einigen einleitenden Bemerkungen zur Zwölfer Schia im Allgemeinen und zur ideologischen Grundlage der Islamischen Revolution von 1979. Leider ist es dabei aus Platzgründen nicht möglich, tiefergehend auf die politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten einzugehen, diese werden nur insoweit thematisiert, als es für das allgemeine Verständnis und die Einbettung in den historischen Kontext notwendig ist. Es folgt eine Darstellung des politischen Systems der Republik, ihrer Verfassung und der innen-und außenpolitischen Entwicklung des Staates. Ziel der Hausarbeit ist es, die historischen, gesellschaftlichen und religiösen Prozesse und Entwicklungen, die mit der Gründung der Islamischen Republik Iran einhergingen, zu untersuchen und darzustellen. Als literarische Grundlage dienen hierbei einige Standartwerke zum schiitischen Islam und zur Geschichte des Iran, allen voran die Abfassungen Heinz Halms und Monika Gronkes zu diesem Thema, sowie einige tiefergehende Werke und Lexikonartikel.

2. Der Ideologische Hintergrund der Islamischen Revolution

Die Zwölfer Schia ist, wie schon beschrieben, die größte Gruppierung innerhalb der schiitischen Glaubensrichtung und ist vor allem im Iran und Süd-Irak beheimatet. Sie bezieht sich auf zwölf Imame, die die legitimen Nachfolger des Propheten Muḥammad sein sollen. Wichtig ist jedoch, dass der Begriff Imam hier nicht auf sunnitische Weise gedeutet werden darf, sondern sich immer auf den rechtmäßigen Leiter der Gläubigen, also auf den Kalifen, bezieht. Der erste Imam war demnach ʿAlī, ihm folgten seine beiden Söhne Ḥasan und usayn, sowie jeweils deren Söhne, bis zum elften Imam ʾAbū Muḥammad Ḥasan ibn ʿAlī al-ʿAskarī.[2] Nachdem dieser im Jahr 874 verstarb, kam es zu einer erneuten Spaltung und zur Herausbildung der Zwölfer Schia. Die Anhänger dieser schiitischen Richtung glauben, der elfte Imam habe einen Sohn namens Muḥammad gehabt. Er soll 869 geboren und dann von seinem Vater versteckt worden sein, vermutlich um ihn vor dem Zugriff des Kalifen zu schützen.[3] Muḥammad soll seitdem im Verborgenen leben, ist auch nach dem Tod seines Vaters nicht wieder hervorgetreten, gilt aber als einzig legitimer Nachfolger und Herrscher. Er wird auch als Mahdī[4] bezeichnet und soll sich seit seinem Verschwinden im Jahr 873 irgendwo auf der Erde verbergen, eines Tages jedoch wiedererscheinen, um an die Spitze der Schia zu treten.[5]

Traditionell gesehen war die Gruppierung von jeher eher unpolitisch. Obwohl ihr erklärtes Ziel die Etablierung eines legitimen Nachfolgers des Propheten Muḥammads an der Spitze der muslimischen Gemeinschaft darstellte, war man sich innerhalb des Klerus über Jahrhunderte hinweg einig darüber, dass dies nur durch die Wiederkehr des 12. Imams verwirklicht werden könne. Aus diesem Grund hielt sich die Geistlichkeit aus der Tagespolitik fern.[6] Die Idee einer politisch aktiven Schia ist demnach ein relativ neues Phänomen, das vornämlich von iranischen Intellektuellen, allen voran von ʿAlī Šarī’atī[7] geprägt worden ist. Der Grund für diesen ideologischen Wandel war der allgemeine Eindruck einer kulturellen Überfremdung, die mit der wirtschaftlichen Ausbeutung Irans durch ausländische Großmächte einherging.[8] Šarī’atī griff die „kulturelle Kolonialisierung“ Irans durch den Westen an und entwickelte die Konzeption eines kämpferischen, dynamischen Islams. Hierbei unterschied er die traditionelle alidische Schia (rote Schia) von der safawidischen, schwarzen Schia. Laut Šarī’atī verkörperte die rote Schia den wahren Islam und war eine revolutionäre Bewegung, die für Gerechtigkeit eintrat und jegliche Fremdherrschaft und Unterdrückung bekämpfte. Im Gegensatz hierzu sei die vorherrschende schwarze Schia bereits durch die safawidischen Herrscher herabgewürdigt worden, habe sich von ihrem Kampf gegen die herrschende Ungerechtigkeit abgewandt und beschränke sich auf passive rituelle Trauerbekundungen während der traditionellen Muḥarramfeiern und ʿAšūrāʾ -Prozessionen. Die Idee der kämpferischen alidischen Schia ist aus wissenschaftlicher Sicht unhistorisch und utopisch, da sie die jahrhundertelange Geschichte und Entwicklung der Schia einfach außer Acht lässt. Sie verpflichtet laut Šarī’atī zum politischen Handeln. Zu diesem Zweck sollte das Volk selbst die Stellvertretung des Verborgenen Imams übernehmen. Ziel war es ein „Reich der Gerechtigkeit“ zu errichten. Der Klerus sollte dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen und lediglich die revolutionären Bewegungen organisieren. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch diese neue Konzeption zwei entscheidende Schritte zur Umwandlung der traditionellen schiitischen Religion in eine Revolutionsideologie stattgefunden haben: Erstens die End-Ritualisierung der ʿAšūrāʾ -Vorstellungen und zweitens die Aufhebung der ursprünglichen Mahdi-Erwartung.[9]

Die Islamische Republik verwirklichte später einige dieser Ideen, setzte sich aber über Šarī’atīs antiklerikale Vorstellungen deutlich hinweg und übernahm selbst die Stellvertretung des verborgenen Imams. Šarī’atīs schriftliche Abhandlung „Schahadat“ und der darin befindliche Slogan „Jeder Tag ist Kerbela, jeder Monat ist Muḥarram, jeder Tag ist ʿAšūrā ʾ , der im Grunde bedeutet, dass jeder Gläubige Schiit jederzeit dazu bereit sein sollte notfalls für diese Ziele sein Leben zu opfern, prägte die Ideologie der Revolution enorm.[10] Dennoch hatte der Aufstand der iranischen Gesellschaft gegen den Šāh weniger religiöse, sondern vielmehr wirtschaftliche, soziale und politische Ursachen.[11] Auslöser war ein Zeitungsartikel, der am 7. Januar 1978 erschien und in dem Āyatollāh Ḫomeinī[12] verunglimpft wurde. Dies führte zu Demonstrationen von Theologiestudenten, die von der Polizei niedergeschlagen wurden. Im Jahr 1978 kam es im ganzen Land zu Aufständen.[13] Die Islamische Revolution begann zwar als sozialer und politischer Protest, erhielt aber durch das von Ḫomeinī veröffentlichte Konzept der „Islamischen Republik“ neuen Aufwind. Der Klerus fing an die Unterschicht des Landes gegen den Šāh zu mobilisieren und stellte sich selbst an die Spitze der revolutionären Bewegung. Nachdem der Schah am 8.September 1978 versucht hatte, die Aufstände gewaltsam zu unterbinden und es zu einem Massaker an den Demonstranten gekommen war, wurde der Sturz der Monarchie offen gefordert.[14] Die Unterschicht setzte, angetrieben von den ʿUlamā, alle ihre Hoffnungen in die Errichtung der Islamischen Republik, von der sie sich eine Verbesserung ihrer teils miserablen Lebensumstände erhoffte. Am 16. Januar 1979 wurde der Schah gestürzt. Er verließ den Iran und ging ins Exil, wo er wenige Monate später jedoch einer schweren Krankheit erlag. Bereits am 1. Februar des gleichen Jahres kehrte Ḫomeinī in den Iran zurück und wurde von den Massen begeistert empfangen.[15] Es folgten die Auflösung der vom Šāh eingesetzten Übergangsregierung, die Bildung einer provisorischen Regierung unter dem Vorsitz von Mehdī Bāzargān und somit auch das Ende der Revolution.[16]

3. Die Struktur und die Ideologie der Islamischen Republik

3.1. Die Verfassung von 1979

Im März 1979 fand eine offizielle Volksbefragung über die Errichtung einer islamischen Republik in Iran statt. Etwa 98 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für die Einführung dieser neuen Staatsform. Die hohe Zahl der Zustimmung ist jedoch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass kein konkreter Verfassungsentwurf zur Abstimmung stand, sondern lediglich gefragt wurde, ob das Volk für die Gründung einer islamischen Republik oder für die Beibehaltung der Monarchie sei.[17] Am 1. April 1979 wurde die Islamische Republik Iran daraufhin offiziell ausgerufen und Anfang Dezember die Verfassung durch eine erneute Volksabstimmung angenommen.[18]

Die Verfassung der Republik[19] setzt direkt zu Beginn fest, dass Iran eine Theokratie ist. Demnach ist Gott der alleinige Herrscher über den Staat und sein eigentlicher Stellvertreter ist der verborgene Zwölfte Imam. Bis zu dessen Wiederkehr gilt laut Verfassung das von Ḫomeinī publizierte Prinzip des Welāyat-e Faqīh[20] (der Herrschaft des Rechtsgelehrten), das die direkte Ausübung der Herrschaft durch die Geistlichkeit bzw. durch den am besten qualifizierten religiösen Rechtsgelehrten vorsieht.[21]

Zwei entscheidende Faktoren innerhalb der bis heute gültigen Verfassung haben nicht nur den Staat selbst revolutioniert, sondern auch die traditionelle Schia. Erstens die tatsächliche Einführung von Ḫomeinīs „Welāyat-e Faqīh“ und die damit einhergehende politische Herrschaft durch den Klerus und zweitens das neue Amt des Rahbar, des obersten geistlichen und politischen Führers.[22] Wie bereits beschrieben war die traditionelle schiitische Geistlichkeit bis dahin eher unpolitisch eingestellt oder hat sich aus dem realpolitischen Tagesgeschäft weitgehendst zurückgehalten. Die Einführung der „Herrschaft des Rechtsgelehrten“ stellte somit religiös gesehen einen grundlegenden ideologischen Wandel dar.[23] Gleiches gilt für das Amt des Rahbar. Ein oberster geistlicher Führer, der gleichzeitig auch die politische Führung innehat, war aus schiitischer Sicht nie vorgesehen.[24] Ḫomeinī, der das Amt des Rahbar bekleidete, nahm somit fast schon die Rolle eines Imams ein.[25]

Der Soziologe Amir Sheikhzadegan schreibt hierzu:

„Schließlich rief die Anwendung des „Imam“-Titels auf ihn bei der breiten Masse Assoziationen hervor, die sonst nur mit den zwölf heiligen Imams in Verbindung stehen. Hierbei waren die Assoziationen mit dem zwölften heiligen Imam al-Mahdi, der nach schiitischem Glauben am Ende der Zeiten in Erscheinung treten wird, um die Menschheit zum Weg Gottes zurückzuführen, am stärksten.“[26]

Seine Entscheidungen und Fatwās wurden von seinen Anhängern in den Rang der Unfehlbarkeit erhoben und stellten etwas qualitativ vollkommen Anderes und Neues dar: Traditionell gesehen ist eine Fatwā lediglich eine private Lehrmeinung eines Rechtsgelehrten. Ein anderer Experte kann ihr jederzeit wiedersprechen, niemand darf sich auf das Rechtsgutachten einer tote Person beziehen und kein Gläubiger ist dazu verpflichtet sich an eine bestimmte Fatwā zu halten. Die Lehrmeinungen des Rahbar beanspruchten jedoch nun absoluten Gehorsam und behielten teilweise sogar über Ḫomeinīs Tod hinaus Gültigkeit.[27]

Ḫomeinī verband das Amt des politischen Führers mit der höchsten religiösen Autorität eines Marǧaʿ-e Taqlīd. Der Rahbar soll laut Verfassung von der Mehrheit des Volkes berufen und bestätigt werden. Sollte dabei kein islamischer Rechtsgelehrter eine Mehrheit finden, übernimmt ein aus islamischen Rechtsgelehrten bestehender Führungsrat die Leitung des Staates.[28] Daneben gibt es noch den sogenannten Wächterrat. Dieser besteht aus jeweils sechs weltlichen und religiösen Rechtsgelehrten und Juristen, die darüber wachen sollen, dass alle vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit dem Islam übereinstimmen. Er kann jedes verabschiedete Gesetz blockieren und ist somit dem Parlament übergeordnet. Der Wächterrat wird vom Rahbar ernannt.[29] Falls der eingesetzte Führer stirbt, sich als unfähig erweist oder aus anderen Gründen seinen Pflichten nicht nachkommen kann, hat der sogenannte Expertenrat die Möglichkeit ihn zu entlassen und einen neuen Rahbar zu bestimmen.[30] Daneben gibt es aber auch ein weltliches Parlament, das aus zunächst 270 Mitgliedern bestand, die in direkter und geheimer Abstimmung vom Volk für vier Jahre gewählt werden.[31] Die Abgeordneten sind allein dem Volk gegenüber verantwortlich, ihre Kompetenzen sind jedoch, durch die Überordnung des Wächterrates, stark beschnitten.[32] Neben dem Parlament gibt es den Ministerrat, dessen Vorsitz der Präsident[33] innehat. Die Minister werden vom Parlament bestätigt und der Präsident muss die Arbeit des Rates vor dem Parlament verantworten. Die Aufgabe des Rates ist die realpolitische Umsetzung der Gesetze und die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen für eine solche Umsetzung.[34]

Einen eigenen Abschnitt innerhalb der Verfassung nehmen die sogenannten Revolutionswächter ein, deren Aufgabe dort nur sehr vage dargestellt wird. Demnach sollen sie lediglich die „Errungenschaften der Revolution wahren“. In der Realität wurden die Wächter dann jedoch zu einem Instrument der Niederschlagung politischer Widerstände und sozialer Bewegungen.[35] Gesellschaftspolitisch gesehen erklärte die Verfassung die Zwölfer Schia zur offiziellen Religion der Islamischen Republik, erkannte aber sowohl Sunniten, als auch Juden, Zoroaster und Christen als offizielle religiöse Minderheiten an.[36] Als Staatsziele wurden vor allem die Eliminierung des Imperialismus und die Unterbindung des ausländischen Einflusses auf den Staat festgesetzt. Außenpolitische Grundprinzipien waren die Erhaltung der nationalen Unabhängigkeit und Blockfreiheit im Hinblick auf die globalen Hegemonialmächte.[37]

[...]


[1] Peter Scholl-Latour: Allah ist mit den Standhaften. Begegnungen mit der islamischen Revolution, Stuttgart o. J., S. 84.

[2] Vgl. Peter Antes: Zur Theologie der Schi'a : eine Untersuchung des Ǧāmiʻ al-asrār wa-manbaʻ al-anwār von Sayyid Ḥaidar Āmolī, Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophischen Fakultäten der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau, Freiburg 1971, S.37-42.

[3] Vgl. Antes: Theologie, S. 36. Halm: Die Schiiten, München 2005, S. 16-31.

[4] Vgl. Halm: Die Schiiten, S. 31 f. Eintrag „Islam in Iran vii. The concept of Mahdi in Twelver Shiʿ ism“ in: Encyclopaedia Iranica. URL: http://www.iranicaonline.org/articles/islam-in-iran-vii-the-conceopt-of-mahdi-in-twelver-shiism.

[5] Vgl. Allgemein: Mohammad Serdani: Der verborgene Imam. Eine Untersuchung des chiliastischen Gedanken im schiitischen Islam nach Ibn Bābūya: Kamāl al - dīn wa - tamām al - ni ʻ m a, Bochum 1979.

[6] Vgl. Halm: Schiiten, S. 94. Monika Gronke: Geschichte Irans, Von der Islamisierung bis zur Gegenwart, München 2014, S. 105.

[7] Der iranische Soziologe ʿAlī Šarī’atī (1933-1977) war ein bedeutender iranischer Soziologe. Er galt als starker Kritiker des Quietismus der Geistlichkeit und erfreute sich besonders unter den jungen Menschen Irans einer ausgesprochenen Beliebtheit. Seine Ansichten ließen jedoch ein großes Spektrum an Deutungen zu und konnten somit viele unterschiedliche soziale und gesellschaftliche Gruppierungen erreichen. Vgl. Amir Sheikhzadegan: Der Griff des politischen Islam zur Macht –Iran und Algerien im Vergleich-, Europäische Hochschulschriften Reihe XXII Soziologie, Vol./Band 381,Bern 2003, S. 118-121.

[8] Halm: Schiiten, S. 95.

[9] Halm: Schiiten, S. 96-99.

[10] Vgl. Gronke: Geschichte Irans, S. 98f.

[11] Vgl. Sheikhzadegan: Der Griff des politischen Islam, S. 90-98/ 137-148/177-197. Gronke: Geschichte Irans, S. 103ff.

[12] Rūḥollāh Mūsawī Ḫomeinī wurde zwischen 1900 und 1903, wahrscheinlich aber am 24. September 1902, in eine sehr religiöse Familie hineingeboren, die als Nachkommenschaft des siebten Imams angesehen wird. Bereits im März 1903 starb sein Vater und Ḫomeinī wuchs bei seiner Mutter, die 1918 ebenfalls starb, und seiner Tante auf. Im Jahr 1914 begann er sein Studium, das er ab 1923 in Qum fortsetzte. Bald wurde er dort als Marǧaʿ-e Taqlīd anerkannt. 1964 musste er den Iran verlassen, ging zunächst ins Exil in die Türkei und ließ sich dann 1965 im irakischen Naǧaf nieder. Dort entwickelte er die Idee der „Welāyat-e Faqīh“ (der Herrschaft der Rechtsgelehrten). Im Oktober 1978 wies Saddam Hussein ihn aus dem Irak aus, er setzte seinen Widerstand jedoch in Frankreich fort. Im Zuge der islamischen Revolution stieg der Gelehrte zum Führer der Islamischen Republik Iran auf und starb zehn Jahre später am 3. Juni 1989. Vgl. Eintrag: Ayatollah Khomaini, in: Iran Chamber Society, URL: http://www.iranchamber.com/history/rkhomeini/ayatollah_khomeini.php. Karl-Heinrich Göbel: Moderne schiitische Politik und Staatsidee. Schriften des Deutschen Orient-Instituts, Opladen 1984, S. 142-146 / S. 159f.

[13] Gronke: Geschichte Irans, S. 109.

[14] Werner Ende/Udo Steinbach: Der Islam in der Gegenwart Entwicklung und Ausbreitung, Kultur und Religion. Staat, Politik und Recht, München 2005, S. 228.

[15] Vgl. Ebd. S. 230. Peter-Scholl-Latour: Allah ist mit den Standhaften. Begegnungen mit der islamischen Revolution, Stuttgart o. J., S. 81-84.

[16] Gronke: Geschichte Irans, S. 109.

[17] Vgl. Roman Laal Riahi: Der Iran von den Qajaren bis zur Islamischen Republik, Politische Kultur unter den Bedingungen asymmetrischer Interaktion, Tönning 2010, S. 501. Sheikhzadegan: Der Griff des politischen Islam, S. 208ff.

[18] Vgl. Ebd., S. 211. Gronke: Geschichte, S. 109.

[19] Vgl. zur Verfassung der Islamischen Republik: Eintrag: Constitution of the Islamic Republik, in: Encyclopaedia Iranica, URL: http://www.iranicaonline.org./articles/constitution-of-the-islamic-republic.

[20] Vgl. allgemein zum Prinzip des Welāyat-e Faqīh: Laal Riahi: Der Iran, S. 419-429.

[21] Die neue Staatsführung ging davon aus, dass nur die Geistlichkeit ein legitimer Repräsentant des Verborgenen Imams darstellen könne und deshalb auch die Regierungsgewalt inne haben müsse. Halm: Schiiten, S. 104f.

[22] Das Amt des Rahbar (oder auch Rahbar-e Enqelāb) ging auf Ḫomeinī über, der es bis zu seinem Tod im Jahr 1989 inne hatte. Zum Amt des Rahbar aus der Sicht Ḫomeinīs und des Gesetzes Vgl.: Internetseite des Büros des geehrten Führenden Seyyed Ali Khamenei. URL: http://www.leader.ir/de.

[23] Vgl. Halm: Schiiten, S. 102f.

[24] Gronke; Geschichte Irans, S. 110.

[25] Obwohl Ḫomeinī sich selbst öffentlich nie als Imam bezeichnet hat, wurde und wird er noch immer von seinen Anhängern in den Rang eines Imams erhoben und oft auch als solcher bezeichnet. Vgl. Ebd.

[26] Sheikhzadegan: Der Griff des politischen Islam, S. 216.

[27] Vgl. Halm: Schiiten. S. 105f.

[28] Vgl. Ebd. S. 104f.

[29] Vgl. Ebd. S. 105. Gronke: Geschichte Irans, S. 110. Laal Riahi: Der Iran, S. 504f., 507.

[30] Laal Riahi: Der Iran, S. 506.

[31] Internationale Abkommen, Verträge, Staatskredite und die Ausrufung des Ausnahmezustandes bedürfen u. A. der Zustimmung des Parlaments.

[32] Vgl. Laal Riahi: Der Iran, S. 507-510.

[33] Das Präsidentenamt ist das zweithöchste im Staat. Zu seinen Aufgaben gehören u. A. die Unterzeichnung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze, die Unterzeichnung internationaler Verträge und die Ernennung der Botschafter und Minister. Laal Riahi: Der Iran, S. 507ff.

[34] Vgl. Ebd. S. 510.

[35] Vgl. Wilfried Buchta: Who Rules Iran? The Structure of Power in the Islamic Republic, Washington 2000, S. 67 ff. Alessandro Topa: Die Macht der Wächter, In: URL: http://www.bpb.de/internationales/asien/iran/40113/die-macht-der-waechter.

[36] Wilfried Buchta: Die iranische Schia und die islamische Einheit 1979-1996, Schriften des Deutschen Orient-Instituts, Hamburg 1997, S. 154, 156f.

[37] Ebd. S. 152. Laal Riahi: Der Iran, S. 512.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Islamische Republik Iran seit der Islamischen Revolution
Untertitel
Geschichte, Verfassung und Politik
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V357221
ISBN (eBook)
9783668429116
ISBN (Buch)
9783668429123
Dateigröße
1474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
islamische, republik, iran, islamischen, revolution, geschichte, verfassung, politik
Arbeit zitieren
Karina Hühmann (Autor:in), 2016, Die Islamische Republik Iran seit der Islamischen Revolution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357221

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