Betriebswirtschaftslehre Industriemeister. Kompaktwissen für die Prüfung

Prüfungsvorbereitung in Stichpunkten


Zusammenfassung, 2016

34 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Rechtsformen
BGB – Gesellschaft (Bürgerliches Gesetzbuch Gesellschaft)
OHG – (Offene Handelsgesellschaft)
KG – (Komandit Gesellschaft)
SG – Stille Gesellschaft
GmbH – (Gesellschaft mit begrenzter Haftung)
AG – (Aktien Gesellschaft)
Einzelunternehmen
Stille Gesellschaft
Genossenschaften

Finanzierungsmöglichkeiten
Eigenbeschaffung

Fremdkapitalbeschaffung
Einzelunternehmen
OhG
KG
AG
Beispiel zu Kapitalbeschaffung

Zusammenschluss, Fusion, Kooperation, Konzentration
Kooperation
Konzentration
Fusion (Verschmelzung)
Wer kooperiert?
Internationalisierung und Globalisierung

Systematisierung der Unternehmensverbindungen
1. nach rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit
2. nach Art der verbundenen Wirtschaftsstufen
3. nach der rechtlichen Zulässigkeit

Kooperationsformen
1. Interessengemeinschaft
2.Gelegenheitsgesellschaften.
Konsortien (Konsortium)

Betriebsorganisation
Lagerung
Fertigung
Absatz
Verwaltung
Beschaffung
Finanzierung

Produktionsfaktoren
Produktionsfaktor Arbeit
Anforderungen für die Leitung eines Industriebetriebes
Bedingungen der menschlichen Arbeit
Arbeitsteilung
Vorteile der Artteilung
Nachteile der Artteilung
Arbeitssystem

Formen der Entgeldfindung
Messungen von Leistungskennzahlen
Arbeitsbewertung und Entlohnung
Anforderungsmerkmale
Arbeitsanalyse
Quantitativ
Teilung

Lohnformen
Vorteile
Nachteile
Voraussetzung zur Einführung von Akkordlohn
Ermittlung der Vorgabezeit
Lohnarten
Unproduktive Zeiten
Unterscheiden von Aufbau- und Ablauforganisation
Ablauforganisation
Aufbauorganisationen
Leitungssystem
Liniensystem
Mehrliniensystem (Funktionssystem)
Stabliniensystem
Dionisinalisierte Organisation (Geschäftsbereichsorganisation)
Matrixorganisation

Stellenbeschreibung
Eine Stellenbeschreibung sollte enthalten:
Stellenbildung
Unternehmensziele können sein:

Arbeitsplatzgestaltung
Aspekte ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
Anthropometrische Arbeitsplatzgestaltung
physiologische Gesichtspunkte
Informationstechnische Gesichtpunkte
Bewegungstechnische Arbeitsplatzgestaltung
Bewegungsvereinfachung
Bewegungsklassen
Psychologische Aspekte

Arbeitssysteme
Das Fertigungsinselprinzip

Arbeitsstrukturierung
Job – Enlargement
Job – Rotation
Job – Enrichment

Innovation und KVP
Verbesserungsvorschlag

Rechtsformen

BGB – Gesellschaft (Bürgerliches Gesetzbuch Gesellschaft)

- gemeinsame Zweckverfolgung
- Gesellschaftsvertrag formlos
- Kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden
- Gesellschaft braucht nicht nach außen auftreten
- Gleiche Beiträge
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung
- Beiträge der Gesellschafter werden gemeinsames Vermögen
- Gewinnverteilung läuft nach Köpfen

OHG – (Offene Handelsgesellschaft)

- Zweck: Betrieb eines sollkaufmännischen Handelgewerbes
- Anmeldung zum Handelsregister
- Es muss eine Firmierung vorhanden sein
- Einzelgeschäftsführung und Vertretung
- Persönliche Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
- Haftung der Gesellschaft
- Unbeschränkt
- Direkt
- Solidarisch

KG – (Komandit Gesellschaft)

- mindestens 2 Personen
- Haftung: Gesellschafter 1. Komplementär (voll) 2. Komanditist (mit Einlagen)
- Muss ins Handelsregister eingetragen werden
- Entscheidungsbefugt = Gesellschafter
- Gewinn: 4% des Kapitals Rest wird angemessen verteilt
- Keinen Widerspruch des Komanditisten
- Vertretung durch Komplementär

SG – Stille Gesellschaft

Die „Stille Gesellschaft“ hat viele Gemeinsamkeiten der KG, nur mit den Unterschied das der Teilhaber nur mit seiner Einlage haftet und der Gewinn Vertraglich ausgehandelt wird.

GmbH – (Gesellschaft mit begrenzter Haftung)

- für kleine und mittelständische Betriebe
- zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
- Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
- Gesellschaftsvertrag zwingend und notarisch
- Stammkapital von 25.000 €
- Pro Gesellschafter min. 100 €
- Einer oder mehrere Geschäftsführer
- Geschäftsführer und Vertretung der Gesellschaft zuständig
- Notwendige Organe
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsversammlung
- Aufsichtsrat
- Gesellschafter
- stellt Jahresabschluss fest
- entscheidet Verwendung der Gewinne
- Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführer
- Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung
- Gewinn und Verlustbeteiligung
- Rücklagenbildung

AG – (Aktien Gesellschaft)

- bevorzugte Rechtsform von Großunternehmen mit hohem Kapitalbedarf
- AG = juristische Person
- Grundkapital in Aktien zerlegt
- Gesellschaftsvertrag, Aktien müssen gegen Einlagen übernommen werden
- Mindestgrundkapital 50.000 €
- Trennung zwischen Aktionär und Vorstand
- Der Vorstand ist der eigentliche Unternehmer
- 3 Organe
- 1. Der Vorstand
- auf 5 Jahre bestellt vom Aufsichtsrat
- nicht gebunden
- 2. Aufsichtsrat
- auf höchstens 4 Jahre bestimmt
- von Hauptversammlung bestimmt
- 3-21 Personen
- dürfen nicht im Vorstand sein
- 3. Hauptversammlung
- keinen Einfluss auf Geschäftsführung
- Kann nicht über die Höhe der verteilten Gewinne entscheiden
- Bestellung des Aufsichtsrats, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Bestellung der Abschlussprüfer
- Auflösung der Gesellschaft, Satzungsänderung, Kapitalerhöhung

Einzelunternehmen

- Kaufmann betreibt Unternehmen
- Haftet für Verbindlichkeiten allein und unbeschränkt
- Gründung formlos
- Firma: Namen – eK
- Alle Entscheidungsbefugnisse
- Es steht ihm der Ganze Gewinn zu

Stille Gesellschaft

- 1 Einzelunternehmen + mindesten 1 Gesellschafter
- Stille Gesellschafter haftet nur mit Höhe der Einlage
- Gesamthandelsgesellschaft ist nicht gegeben
- Die Einlage geht in das Vermögen des Inhabers ein
- Der Stille Gesellschafter ist nur verpflichtet Einlage zu leisten
- Der Stille Gesellschafter kann den Jahresabschluss verlangen und mit dem Büchern auch prüfen
- Der Stille Gesellschafter erhält einen angemessenen Anteil am Gewinn

Genossenschaften

- Gesellschaft mit nicht geschlossener Zahl von Mitgliedern (Genossen)
- Zweck: Förderung des Erwerbs der Mitglieder
- Ziel: nicht Gewinnerzielung sondern Selbsthilfe der Mitglieder
- Alle Mitglieder sind gleichberechtigt
- Wird im Genossenschaftsregister eingetragen (= juristische Person)
- Kein festes Grundkapital

Finanzierungsmöglichkeiten

Eigenbeschaffung

- Einzelunternehmen
- Selbstfinanzierung
- Aufnahme von Stille Gesellschafter
- OhG
- Selbstfinanzierung
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- kG
- Selbstfinanzierung
- Aufnahme

Kapitalgesellschaften

- GmbH
- Nachschusszahlung
- Aufnahme
- AG
- Neuausgabe
- Genossenschaften
- Aufnahme
- Selbstfinanzierung

Fremdkapitalbeschaffung

- Haftungsverhältnissen
- Eigenkapital (Höhe)
- Möglichkeiten der Eigenkapitalbasis zu erhöhen

Einzelunternehmen

- Gefahr: Unternehmensuntergang
- Haftung nur 1 Person

OhG

- Haftung mehrere Personen

KG

- Eigenkapitalbasis kann leicht erhöht werden
- Einlagen sind im Handelsregister eingetragen

AG

- Gläubigerschutz
- Unkkündbarkeit des Grundkapitals
- Bildung von Rücklagen

Beispiel zu Kapitalbeschaffung

Hans Profitlich hat eine größere Erbschaft gemacht und möchte das Geld gewinnbringend anlegen. Von seinem Nachbarn Paul Fuchs, der ein größeres Maschinenbauunternehmen betreibt, weiß er, dass dieser eine neue Maschine entwickelt hat, dass ihm aber an dem notwendigen Kapital fehlt, um seine Erfindung in größerem Umfang zu vermarkten. Seine Interessenlage legt Profitlich wie folgt dar:

- Er will seine Einlage vom 100.000 € einbringen, die mit 5% verzinst werden soll, außerdem will er am Gewinn mit 15% beteiligt werden.
- Haften will er nur mit seiner Einlage; eine Verlustbeteiligung lehnt er ab
- Nach außen will er nicht in Erscheinung treten, auch nicht durch Eintragung ins Handelsregister. Einen gewissen Einfluss auf die Geschäftsführung möchte er jedoch schon haben. Eine Mitarbeit schließt er allerdings aus.

Prüfen Sie, welche Form der Personengesellschaft für Profitlich passen würde.

Lösung: Stille Gesellschaft (siehe Seite 6)

Zusammenschluss, Fusion, Kooperation, Konzentration

Kooperation

Kooperationen oder Zusammenschlüsse zum Kartell werden überwiegend genutzt um die Marktstellung auszubauen, verbessern, sichern und die Konkurrenz zu schwächen. Es gibt verschiedene Arten zusammenzuschließen.

Kooperation

- Freiwillig
- Relativ lose

Merkmal: Zusammenarbeit durch Abstimmung von Funktionären oder Ausgliederung

Konzentration

- Unterordnung unter gemeinsame Lösung
- Durch Merheitsbeteildigung
- Beherrschungsvertrag

Fusion (Verschmelzung)

- Zielsetzung = langfristige Gewinnmaximierung (siehe AG)

Es gibt verschiedene Wege

1) Erhöhung der Wirtschaftlichkeit (Rationalisierung, Kostensenkung)
2) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (mehr Marktanteile)
3) Minderung der Risiken (Risiko auf mehrere Partner verteilen)
4) Machposition durch Wettbewerbsbeschränkung (Einschränkung des Wettbewerbs)
5) Bildung von Organisationen (Lobbyverband, IHK, IGM)

Wer kooperiert?

Kleine Unternehmen: kooperieren um Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen

Großunternehmen: Konzentration um marktbeherrschende Stellung zu gewinnen

- Beschaffungsbereich
- Marktmacht ausnutzen
- Mengenrabatt
- Risikominderung
- Personalbeschaffung
- Günstige Konditionen
- Zusammenschluss mit vor- oder nachgelagerten Produktionsbetrieben

- Produktionsbereich

- Normung
- Typung
- Schaffung optimaler Betriebsgrößen
- Differenzierung
- Patenterwerb
- Ausnutzung von Auflagendegression

- Finanzierungsbereich
- Investitionsobjekte besser ausnutzen
- Aufbringung hoher Kapitalbeträge
- Erschließung internationaler Märke
- Gemeinsame Finanzierung von Großprojekten
- Vergrößerung der Eigenkapitalbasis
- Stärkung der Kreditwürdigkeit
- Risikominderung

- Absatzbereich
- Gemeinsame Vertriebsorganisation
- Verkaufssyndikat àsorgt für Preis und Quote (Beisp. OPEC)
- Marktherrschende Stellung à Monopol
- Risikominderung (Sicherung der Absatzmöglichkeiten)
- Diversifikation
- Verbreitung des Angebots durch Aufnahme neuer Produkte
- Horizontal
- Vertikal
- komplementär

- Steuerliche Ziele
- Steuergefälle im internationalen Bereich

- Sonstige Ziele
- Gemeinsame Werbung
- Durchführung gemeinsamer technischer Vorhaben
- Gemeinsame Lobbyarbeit
- Gemeinsame Betriebsvergleiche, Marktuntersuchung

Internationalisierung und Globalisierung

Gründe für die Globalisierung
- billigere Produktion
- weltweite Zertifizierung
- bessere Marktposition wenn Produktion im Ausland
- keine Transportwege zum Kunden
- Verständnis zu Kultursysteme
- Know How und andere Ideen
- Wechselkurs

Systematisierung der Unternehmensverbindungen

1. nach rechtlicher und wirtschaftlicher Selbständigkeit

- Kooperation
- Konzentration
- Fusion

2. nach Art der verbundenen Wirtschaftsstufen

- horizontale Ebene
- sind: Unternehmen der gleichen Produktions- und Handelsstufe
- Ziel: Ausschaltung der bisherigen Konkurrenz
- Daher: marktbeherrschender Stellung
- Gemeinsame Grundlagenforschung
- Finanzierung von Großprojekten
- vertikale Ebene
- sind: Vereinigung aufeinander folgenden Produktions- und Handlungsstufen geht entweder:
- „Rückwärts“: (von Endstufe auf vorgelagerten Stufe) mit dem
Ziel: Sicherung der Rohstoffversorgung
- „Vorwärts“: (genau Umgekehrt) mit dem
Ziel: Sicherung des Absatzes
- anorganische Ebene
- sind: branchenfremde Zusammenschlüsse
- Ziel: Risikoverteilung

3. nach der rechtlichen Zulässigkeit

das heißt:

- Unternehmensverbindungen die keine Wettbewerbsbeschränkungen zur Folge haben sind grundsätzlich zulässig.

Wettbewerbsbeschränkungen:

- Abschluss von Kartellverträgen
- Kartellbeschlüsse

à Kartelle sind grundsätzlich verboten

Kooperationsformen

1. Interessengemeinschaft

a. In weiteren Sinn

- Vertragliche Verbindung der Interessen mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Ziel
- Alle vertragsmäßigen Zusammenfassungen gemeinsamer Interessen selbständig bleibender Unternehmen.
- Ziel: Kostensenkung durch gemeinsamen Einkauf
- Aufteilung des Fertigungsprogramms
- Verwertung von Neben- und Abfallprodukten
- Zusammenschluss von Anteilseignern

Merkmal: Geschäftsführungen des zusammengeschlossenen Unternehmens informieren und beraten sich (Beratungsgremium)

Sind normalerweiseà BGB – Gesellschaften (Innengesellschaft)

Unterschied zum Kartell:

- Interessengemeinschaft:

- Erhöhung der Rentabilität, Durchführung bisher getrennt wahrgenommener Aktivität

- Kartell:

- Steigerung der Rentabilität durch Wettbewerbsbeschränkung

a. in engeren Sinn (Gewinngemeinschaft)
liegt vor Wenn:

- Erwirtschaftete Gesamtgewinne oder nur Gewinne aus bestimmten Quellen in eine gemeinsame Kasse fließen und verteilt werden.

- Probleme:

1. Vertragliche Vereinbarung über Aufteilung vom Gewinn
2. Gewinnermittlung
a. Vereinbarungen über:
i. Gewinnermittlungsvorschriften
ii. Behandlung von Geschäftsvorfällen treffen (Abschreibung, Bewertung, Rückstellung)
b. Organschaftsverhältnis mit Gewinnabführung
c. Liegt vor:
i. Über- Unterordnungsverhältnis von Untergesellschaft muss stets Gewinn abgeführt werden.

Für Kartelle gilt ein grundsätzliches Verbot! ABER

- Anmeldpflichtig.
- Konditions- Kartell
- Rabatt Kartell
- Normung – Typung Kartell
- Kalkulation Kartell
- Spezialisierung Kartell
- Export Kartell
- Rationalisierung Kartell
- erlaubnispflichtig
- Strukturkrisen Kartell
- Export Kartell mit Innlandwirkung
- Import Kartell

2.Gelegenheitsgesellschaften.

Zusammenschluss zur Durchführung einer festgelegten Anzahl von Einzelgeschäften auf gemeinsame Rechnung. Dies sind in der Regel: BGB – Gesellschaften

Motive: gemeinsame Durchführung von Projekten die, die Kapazität eines Unternehmens überschreiten, oder wenn das Risiko zu hoch für ein einzelnes Unternehmen ist. Beisp.: Autobahnbau, bau des Reichstages in Berlin.

- Arbeitsgemeinschaft

- Vorwiegend in der Bauwirtschaft

- Horizontaler oder vertikaler Zusammenschluss (Schlüsselfertigbau bei Häusern)

BGB – Gesellschaft mit Außenverhältnis schließt mit eigenen Namen und Rechnung den Vertrag mit dem Auftraggeber, führt dies aus und rechnet ab.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Echte Arbeitsgemeinschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unechte Arbeitsgemeinschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unechte Arbeitsgemeinschaft

Konsortien (Konsortium)

- BGB – Gesellschaft
- Konsortium tritt nach außen auf
- Durch
- Konsortialführer vertritt Konsortium gegenüber Dritten
- Bankenkonsortium
- Großkredite
- Emissionskonsortium
- Risikoverteilung
- Zusammenfassung der Finanzkraft

Betriebsorganisation

Begriff und Aufgaben

Betriebliches Geschehen nach bestimmten Regelungen muss geplant und mit organisatorischen Mitteln verwirklicht werden.

Organisation = Gesamtheit aller Regelungen, Prozess der Entwicklung der Ordnung

Aufgaben der Betriebsleitung = Kombination von Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe usw.), Ziel entsprechend gestalten

Gegenstand: gesamte betriebliche Fähigkeit

Regelung: gewährleisten, dass bestimmte Ordnung im betrieblichen Ablauf herrscht

Hauptfunktionen des Industriebetriebes

(Lehrgang Seite 14)

- Produktion
- Beschaffung
- Absatz
- Verwaltung
- Entwicklung
- Lagerung
- Leitung
- Finanzierung

Leitung:

Management, dispositiver Faktor

- Betriebsprozesse organisieren und sichern
- Festlegung von Strategien und Unternehmenspolitik
- Beseitigung von außergewöhnlichen Störungen im Betriebsablauf
- Grundsätze einer Unternehmensleitung nach der Reihenfolge
- Ziele setzten
- Planen
- Entscheiden
- Realisieren
- Kontrollieren

Lagerung

- Pufferfunktion
- Schutz vor Umwelteinflüssen

[...]

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Betriebswirtschaftslehre Industriemeister. Kompaktwissen für die Prüfung
Untertitel
Prüfungsvorbereitung in Stichpunkten
Note
1
Autor
Jahr
2016
Seiten
34
Katalognummer
V355663
ISBN (eBook)
9783668493698
ISBN (Buch)
9783668493704
Dateigröße
692 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BWL, Betriebswirtschaftslehre, Industriemeister, Prüfungsvorbereitung, Basisqualifikation, BQ
Arbeit zitieren
Stefan Geschke (Autor:in), 2016, Betriebswirtschaftslehre Industriemeister. Kompaktwissen für die Prüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355663

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