Die Eigentumstheorie von John Locke


Hausarbeit, 2016

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung und Leitfrage

2. Lockes Eigentumstheorie im Kontext

3. Die Eigentumstheorie
3.1 Privateigentum als Naturrecht
3.2 Das Verhältnis von Arbeit und Eigentum
3.3 Die Anhäufung von Eigentum
3.4 Die Rolle der Religion
3.5 Eigentum im Staat

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

Die Eigentumstheorie von John Locke

1. Einleitung und Leitfrage

John Locke (1632-1704) gilt in vielerlei Hinsicht als Vordenker des (modernen) Liberalismus, als einer der Mitbegründer der liberalen politischen Theorie, der das moderne politische Denken entscheidend geprägt hat und es noch heute maßgeblich prägt: Seine Theorie gehört zweifelsohne zu den Klassikern des politischen Denkens. In seinem wichtigsten Werk, dem Second Treatise of Government, das zusammen mit dem ersten Traktat die Two Treatises of Government (1689) bildet, beschreibt Locke die aus seiner Sicht essenziellen Bestandteiler der Staatstheorie.

Anders als Rousseau, der wie Hobbes zu den bedeutendsten Vertragstheoretikern der frühen Neuzeit zählt, weist das Werk von Locke eine gewisse Chronologie im Denkprozess auf. Angefangen bei einem imaginären Urzustand, der unter Vertragstheoretikern häufig - und so auch bei John Locke - als Naturzustand („the state of nature“) bezeichnet wird, diskutiert der britische Philosoph von Persönlichkeitsrechten, über gesellschaftliche, beziehungsweise bürgerliche und staatliche Ordnung bis hin zur Auflösung der Regierung, grundlegende Elemente politischer Staatstheorie. Es handelt sich bei Locke um eine „gedankliche Zerlegung der politischen Gesellschaft in ihre einzelnen Elemente und deren anschließendes Wiederzusammenfügen zu einem politischen Körper“ (Brocker, 2012, S. 263). Ein revolutionär neuer Aspekt seines zweiten Traktats ist die Behauptung, die John Locke in seinem fünften Kapitel aufstellt: Zum ersten Mal in der Geschichte der Eigentumstheorie wurde eine Schrift publiziert, die behauptete, dass „das Recht an äußeren Gegenständen […] durch persönliche Leistung, nicht aber durch Okkupation und Vertrag erworben“ (Brocker, 1992, S. 125) wird. Dies ist zweifelsohne ein großer Schnitt im philosophisch-theoretischen Umgang mit Eigentum, und läutet das Ende einer, laut Brocker, fast zweitausend Jahre lang anerkannten Theorie ein (1992, S. 125). Der Mensch war fortan nicht mehr seiner göttlichen Schöpfungsordnung untergeordnet, durch Arbeit konnte er seine Position in der gesellschaftlichen Hierarchie ändern, der Besitzlosigkeit und Armut durch Fleiß und Hingabe entfliehen. Darüber hinaus wurde das Konzept des endlichen Güterreichtums verworfen, fortan spielte die Produktion und das Recht auf exklusiven, persönlichen Besitz die übergeordnete Rolle (vgl. Brocker, 1992, S. 125). Das bis dahin weitläufig vorherrschende Konzept des Nullsummenspiels in Bezug auf endliche Verfügbarkeit von Gütern war somit ausgeräumt. Das Eigentumsrecht Lockes fußt auf dem state of nature, dem Naturzustand, den zuvor viele politischen Denker aufgriffen, um den vorkontraktualistischen Status zu beschreiben. Aufbauend auf diesem Zustand, in dem das Eigentum zur materialen Rechts-Trias (Leben, Freiheit, Eigentum) gehört, entwickelte Locke seine eigene Eigentumstheorie, die ein maßgeblicher Bestandteil seiner idealen Staatstheorie ist. Ziel vorliegender Arbeit ist es, einige ausgewählte Elemente der Lockschen Eigentumstheorie zu analysieren, um die Frage beantworten zu können, ob sie inhaltlich und argumentativ konsistent ist. Denn John Locke beschrieb sein eigenes Werk kurz vor seinem Tod laut Laslett folgendermaßen: „Property, I have nowhere found more clearly explained, than in a book entitled, Two Treatises of Government“ (1967, S. 3). Er war sich also seiner revolutionären Sichtweise bewusst, was die Überprüfung seiner Hypothese zusätzliche wissenschaftliche Relevanz verleiht. Vor der Absetzung der beiden Traktate hatte sich Locke kaum mit Eigentumsrecht beschäftigt (Brocker, 1992, S. 126), jedoch kann das Werk als Paradigmenwechsel oder wissenschaftliche Revolution betrachtet werden.

2. Lockes Eigentumstheorie im Kontext

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Texte politischer Philosophie oder Staatstheorie im historischen und persönlichen Kontext oder zeitlos zu lesen sind, um den Anspruch einer universalen Theorie gerecht zu werden. Lockes Eigentumsrecht soll in dieser Arbeit vor dem Hintergrund der Geschehnisse im 17. Jahrhundert diskutiert werden, da seine Schrift, worauf im Verlauf dieser Arbeit eingegangen wird, als Unterstützung der „Glorious Revolution“ (glorreich genannt, weil die Absetzung des König Jakob II. unblutig verlief) gilt. Zweifelsohne lebte der Autor in einer Epoche großen politischen und gesellschaftlichen Umbruchs: „In the course of his seventy-two years Locke saw the world in which he spent his life […] change farther and faster than any of his forefathers had done“ (Laslett, 1967, S. 16). Um John Lockes Werk folglich besser einordnen zu können und um die Schrift in den historischen Kontext zu stellen, bedarf es demzufolge einer Analyse der herrschenden Begebenheiten, als der Autor seine Two Treatises of Government veröffentlichte. Insbesondere im Fokus stehen dabei auch die Jahre vor der Publikation, als die Revolution die britische Gesellschaft und das politische Bild im Land prägte.

Oft wird Locke mit einem weiteren zeitgenössischen Denker, Thomas Hobbes, verglichen, seinerzeit ein Vertreter eines sehr negativen Menschenbildes („homo homini lupus est“ - der Mensch ist dem Mensch ein Wolf). Locke hingegen gilt als „Prophet der friedlichen Glorious Revolution und […] der amerikanischen Republik“ (Diethe, 2010), der ein eher neutral bis positives Menschenbild pflegte. Zwar wurde das Werk erst 1689 veröffentlicht, doch ist die Forschung der letzten Jahrzehnte zu dem Schluss gekommen, dass der Text „bereits viel früher, nämlich zwischen 1679 und 1682, entstanden war.“ (Brocker, 2012, S. 258). Demnach sollte es also nicht als Rechtfertigungsschrift für den erzwungenen Thronwechsel gelesen werden, die Jahre nach der Revolution entstand. Vielmehr handle es sich laut Laslett (1967) und Ashcraft (1986) um ein Werk, das dem Zweck diente, eine Revolution (ideologisch) vorzubereiten.

Locke lebte - wie Hobbes - in einer historischen Epoche, als in England „das Bürgertum sein soziales und politisches Selbstverständnis gegenüber einer feudal- absolutistischen Krone zu entwickeln begann“ (Mäder, 2011, S. 35). Der politische Einfluss auf den jungen John Locke war geprägt von aufstrebenden puritanischen Dissidenten und Parlamentariern, dem Ausbruch des Bürgerkriegs (1642-1651) im Alter von zehn Jahren, dem Fall von Bristol (1645) mit 13, der Hinrichtung von Charles I. (1649) in seinem 18. Lebensjahr und die Entstehung einer Republik, genannt Commonwealth of England, bis er das Alter von 28 Jahren erreichte (1649-1660) (Moseley, 2016). Locke verfolgte zunächst einen unpolitischen Werdegang, im Alter von 20 Jahren nahm er 1652 ein Medizinstudium in Oxford auf, bis er 1666 seinen späteren Mentor Ashley Cooper, Graf von Shaftesbury traf, der ihn als persönlichen Arzt nach London holte. Durch den Kontakt zu Cooper gelang Locke zur Politik, genauer gesagt zu den „Whigs“, zu deren Gründern Cooper zählte. Fortan war er in jenem politischen Lager, das den royalistischen und Stuart-treuen Tories im Britischen Parlament entgegenstand. Die Two Treatises of Governement gelten als Legitimation, vom Widerstandsrecht Gebrauch zu machen - also mit Hilfe von Waffengewalt gegen die unerwünschte und durch das Parlament nicht zu verhindern gewusste Thronfolge des Herzogs von York, der zum Katholizismus konvertierte, vorzugehen (Brocker, 2012, S. 259). Denn die politische Literatur war dominiert von Autoren wie Filmer, dessen Thesen die Herrschaftsrechte der englischen Monarchen öffentlich zu legitimieren versuchten. Sie deduzierten absolutistische Herrschaft über das ‚ius paternum‘, also über die religiöse Schöpfungsordnung, die die Herrschaft der Krone legitimiert (Brocker, 1992, S. 132). Das erste Traktat Lockes ist daher ein nahezu vollständiger Gegenentwurf zu Filmers Gottesgnadentum, wie der Titel unmissverständlich verrät: „Aufdeckung der falschen Prinzipien und Widerlegung der Begründung der Lehre Sir Robert Filmers und seiner Nachfolger“ -

„It having been shown in the foregoing Discourse, that Adam hat not either by natural Rightof Fatherhood, or by positive Donation from God, any such Authority over his Children, or Dominion over the World as is pretended“ (II., § 1).

Sechs Jahre vor der Veröffentlichung seiner beiden Traktate, also 1683, musste Locke ins Exil fliehen, von wo aus er die Treatises veröffentlichte. Der gescheiterte Mordversuch an König Karl II., genannt Rye House Plot, zwang Locke zur Flicht nach Holland. Grund der Verschwörung waren die unliebsame Nähe zum katholischen Glauben und zu Ludwig XIV. von Frankreich. Der Nachfolger von Karl II., sein Bruder Jakob, konvertierte 1670 zum Katholizismus. Locke konnte auf Grund seiner Verstrickungen in diese Verschwörung erst nach der Glorious Revolution nach England zurückkehren.

Neben den politischen und religiösen Aspekten des 17. Jahrhunderts müssen an dieser Stelle auch kurz wirtschaftliche Aspekte adressiert werden, die Einfluss auf Locke hatten. Die Zeit galt als Epoche des aufstrebenden (Welt-)Handels und der Entdeckung beziehungsweise Erschließung, ermöglicht durch sich stetig verbessernde Schifffahrt und Technologisierung. Es entstand ein Credo der ökonomischen Ausbeutung der Natur, ein Herrschaftsrecht bedingt durch technischen Fortschritt. Somit entstand ein Bedürfnis danach, Reichtum durch Handel zu erlangen, das Menschen aus dem Bürgertum ohne Adelszugehörigkeit Zugang zu Wohlstand ermöglichte. Güter waren nun nicht mehr endlich und nur von der Obrigkeit verteilbar, sondern auch durch den Bürger selbst vermehrbar geworden - ein Zustand, der es allen ermöglichte, ihre Lebensverhältnisse nachhaltig verbessern zu können (Brocker, 1992, S. 125). Locke wurde unter anderem auch von Francis Bacon beeinflusst, der mit seiner modernen Utopie „New Atlantis“ im Jahr 1624 eine fiktionale Illustration schuf, in der die Menschheit die Natur durch den Einsatz moderner Technologie und Arbeit vollständig unterwerfen konnte.

Zusammengefasst spielten also sowohl Ereignisse aus Lockes jungen Jahren, seine Zusammenarbeit mit dem Earl von Shaftesbury und die politische bzw. religiöse Situation im England des 17. Jahrhunderts (siehe auch 3.4) für die Inhalte seiner Two Treatises eine bedeutende Rolle. Auch ökonomische Faktoren und das Streben nach Wohlstand im Bürgertum müssen herangezogen werden, um den Entstehungskontext zu komplettieren.

3. Die Eigentumstheorie

Das Recht auf Selbsterhaltung ist bei Locke das „hervorragendste naturrechtliche Prinzip“ (Mäder, 2011, S. 56). Wie bereits in der Einleitung beschrieben, sind John Lockes Two Treatises of Government eine revolutionäre Schrift, da es in der Wissenschaft als Novum galt, Eigentum als Naturrecht, also als Rechtsinstitut vor der Staatsgründung, zu proklamieren. Locke leitete mit seinem zweiten Traktat einen Paradigmenwechsel von Okkupations- zur Arbeitstheorie ein, und versuchte eine „Doktrin von der politischen Unantastbarkeit des Eigentums“ zu etablieren (Brocker 1992). In den folgenden Kapiteln werden verschiedene Aspekte Lockes Eigentumsrechts untersucht und sowohl einzeln inhaltlich analysiert, als auch im Wechselspiel betrachtet.

3.1 Privateigentum als Naturrecht

Es wird bei der Lektüre Lockes zweiter Abhandlung rasch deutlich, dass die Naturrechte, die laws of nature, von Gott gegeben und daher auch keine künstliche, bzw. menschliche Erfindung sind:

„All the Servants of one Sovereign Master, sent into world by his order and about hisbusiness, they are his Property, whose Workmanship they are, made to last during his, notone anothers Pleasure” (§ 6).

Alle Menschen sind Locke zufolge das Werk eines einzelnen Schöpfers, Gott, des einzigen Souveräns, „All the Servants of one Omnipotent, and infinitely wise Maker” heißt es weiter (II., § 6). Demzufolge ist Gott auch einziger Urheber des Naturrechts, was es unveränderlich und unantastbar macht - niemand kann dieses Rechtsinstitut aussetzen. Denn der Naturzustand ist ein Zustand vollkommener Freiheit und Gleichheit, in dem alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind, da niemand mehr besitzt als ein anderer (§ 4). Es handelt sich also um eine von Gott intendierte Gleichheit, „von Natur gibt es daher keine Unterordnung oder Unterwerfung einzelner Menschen unter den Willen anderer, sondern allein eine gleiche und vollkommene Freiheit aller“ (Brocker, 1992, S. 156). Laut Locke bedeutet die natürliche Freiheit des Menschen, dass er frei von jeder höheren Gewalt auf Erden ist und nicht dem Willen oder der gesetzgebenden Gewalt eines Menschen untersteht, einzig das gottgegebene Gesetz der Natur (auch law of god genannt (II., §66, §195)) müsse er zu seinem Rechtsgrundsatz erheben (§ 22).

Der Naturzustand ist ein theoretisches Konstrukt, dessen Regeln intuitiv in jedem Menschen verankert sind. Es handelt sich dabei keineswegs um eine ethnologische Abmachung unter den sich darin Befindlichen, Locke will den Naturzustand als vorstaatliches Modell verstanden wissen. Dieser imaginäre vorstaatliche Zustand ist für die Stringenz der Argumentation Lockes unerlässlich, denn auf jenen unantastbaren, gottgegebenen Grundrechten fußt später das gesamte Staatskonstrukt. Auch nach der Staatsgründung, respektive einem Vertrag, können naturrechtliche Prinzipien nicht ausgesetzt werden. Im ursprünglichen state of nature gibt es weder einen Staat, noch eine staatsähnliche Sanktionsmacht, also weder eine Rechts-, noch eine Schutzinstanz. Der Mensch besitze im Naturzustand demnach die unkontrollierbare Freiheit, über seine Person und seinen Besitz zu verfügen (§ 6), und zwar nur über seine eigene, unter keinen Umständen darf er in die naturrechtliche Sphäre anderer eintreten, es sei denn sein gegenüber habe sein Naturrecht verwirkt, in dem er zuvor unerlaubterweise in den naturrechtsgeschützten Bereich eines anderen eingetreten war. Nach einem solchen Angriff auf den „individuellen Rechtsgüterbereich („invading others Rights“)“ (Brocker, 1992, S. 161), ist es jedem Betroffenen erlaubt, einem Angreifer - auch gewaltsam - entgegenzuwirken.

An dieser Stelle sei noch einmal hervorgehoben, dass Locke „property“ (im deutschen gibt es kontextbezogene Übersetzungsmöglichkeiten: Besitz, Eigentum, Gut, etc., doch spricht die Wissenschaft gemeinhin vom Eigentum) als vorstaatliches Element des law of nature ansieht, was es zu einem unantastbaren, vorstaatlichen Rechtsinstitut macht, das von Gott gegeben ist. Alles Eigentum der Menschen ist also „Untereigentum“ (Brocker, 1992, S. 162): Das hat zur Konsequenz, dass es die Pflicht eines jeden sei, so Locke, das göttliche Eigentum, die Freiheit und das persönliche Eigentum, zu schützen. „Das Gesetz der Selbsterhaltung [ist] das Grundgesetz der göttlichen Eigentumsordnung (S. 162). Wer die Verfügungsgewalt über das Eigentum inne hat, kann den effektiven Umgang der Freiheit eines Individuums bestimmen. Das Eigentum als natürliches Recht eines jeden Individuums zu deklarieren kann daher als politische Forderung Lockes angesehen werden (Llanque, 2008, S. 223). Jeder Mensch hat von Natur aus Eigentum - zunächst besitzt er sich selbst, also seine eigene Person: „every Man has a Property in his own Person. This no body has any Right but to himself” (II., §27). Brocker spricht hier vom Prinzip des “self-ownerships” (2012, S. 262). Da der eigene Körper zum Eigentum im Sinne des Naturrechts gehört, also gottgegeben ist, gelten Selbstmord und freiwillige Versklavung ebenso wie Mord und die Versklavung anderer als Rechtsbruch, denn man würde dem rechtmäßigen (und einzigen) Besitzer, Gott, berauben (II., §23, §135):

„Wie ein jeder verpflichtet ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht freiwillig zuverlassen, so sollte er aus dem gleichen Grund, wenn es seine eigene Selbsterhaltung nicht gefährdet, nach Möglichkeit auch dieübrige Menschheit erhalten (II., §6).

Dadurch wird die imminente Bedeutung von Eigentum in Lockes Theorie erneut deutlich. Durch seine Argumentation bekommt Eigentum eine zentrale Rolle in der Selbsterhaltung. Das Recht auf Eigentum im law of nature befähigt Menschen, über ihre eigene Überlebenssicherung und Selbsterhaltung hinaus, andere Menschen zu bestrafen, die die gottgegebenen Prinzipien missachten, also Gesetzesverstöße zu ahnden. Später leitet Locke daraus das Widerstandsrecht im Staatsgefüge ab.

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Eigentumstheorie von John Locke
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V353001
ISBN (eBook)
9783668391857
ISBN (Buch)
9783668391864
Dateigröße
461 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John Locke, Eigentumstheorie, Politische Philosophie
Arbeit zitieren
Julian Bird (Autor:in), 2016, Die Eigentumstheorie von John Locke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353001

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