Die Sozialpolitik der Türkei unter der AKP- Regierung


Hausarbeit, 2016

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entwicklung des türkischen Sozialstaates
2.1. Die institutionelle Konstruktion des türkischen Sozialstaates vor seiner Reform im Jahre 2008
2.2. Die Defizite des türkischen Sozialstaates vor seiner Reform

3. Das sozialpolitische Verständnis der AKP
3.1. Die Reformen der AKP- Regierung
3.2. Schwächen der Reform

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

6. Quellenverzeichnis

1.Einleitung

Sozialpolitik als integraler Bestandteil moderner, hoch differenzierter, kapitalistischer Nationalstaaten wird von Karl Heinz Hillmann definiert (griech. politike techné= Kunst der Staatsverwaltung)

„als eine angewandte Sozialwissenschaft sowie staatliche und betriebliche Praxis, die auf die Erforschung bzw. Bewältigung des Problemkomplexes ausgerichtet sind, wie sich durch geeignete Maßnahmen soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit verwirklichen lassen, weitgehend soziale Sicherheit gewährleistet werden kann und soziale Härtefälle vermieden werden können“ (Hillmann 2004: 826).

Sozialpolitik ist jedoch niemals uniform, sondern variabel (vgl. Schmidt 1998), da sie primär von der jeweiligen Regierungsform des Staates abhängig ist. In einem demokratischen Staat wie Deutschland wird mit Hilfe der Sozialpolitik und ihrer Fürsorge- und Kontrollfunktion nicht nur versucht die Entstehung sozialer Risiken zu verhindern, soziale Lebenslagen zu verbessern und soziale Probleme zu lösen, sondern auch die bestehenden staatlichen Strukturen bzw. die Macht der regierenden Partei zu sichern. Aber auch in autokratischen Staaten ist Sozialpolitik von signifikanter Bedeutung, jedoch primär um durch die Mobilisierung einer breiteren Masse das eigene System zu etablieren und nicht zwecks des Wohlergehens der Bevölkerung, wie uns Beispiele sowohl aus der Vergangenheit als auch aus der Gegenwart zeigen. Der Peronismus[1] (span.peronismo) in Argentinien ist ein Beispiel aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Das Argentinien der Jahre 1945 bis 1955 unter der Herrschaft von Juan Perón zeigt, wie mit Hilfe aktiver Sozialpolitik ein diktatorisches Regime legitimiert werden konnte. Trotz der extrem rechten Ausrichtung Peróns, die an seiner Sympathie für italienischen Faschismus und seinem Vorbild Hitler festgemacht werden können, schafft es Perón durch diverse soziale Reformen, nicht nur den Einfluss linker Organisationen in Argentinien einzudämmen, sondern auch breite Teile der Gesellschaft, vor allem den Zuspruch der 'Descamisados' [2] für sich zu gewinnen.

Ein gegenwärtiges Beispiel ist die Türkei. Während im Osmanischen Reich die Familie und Religion Substitute einer staatlichen Sozialpolitik waren und mit sozialpolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert wurden, so erfolgte ein rapider Kurswechsel mit der Gründung der Republik Türkei (1923) durch Mustafa Kemal Atatürk. Der Gründervater der Nation, der sich stets am französischen Laizismus (tr. laiklik) orientiert hat, sah für die neue Türkei die Trennung von Staat und Religion vor (vgl. Dinç 2009).. Somit brach mit der Verbannung sämtlicher religiöser Stiftungen und Institutionen nicht nur die religiöse Säule des Sozialwesens, sondern auch einhergehend mit einer zunehmenden Urbanisierung und der damit verbundenen ''Verwestlichung'' des Familienmodells die Säule der Familie zusammen. Diverse Reformen bezüglich einer gesellschaftsumfassenden einheitlichen Sozialpolitik durch das kemalistische Regime, um eine Kompensation zu schaffen, scheiterten jedoch. Auch die Verankerung des Sozialstaatpostulats in der türkischen Verfassung im Jahre 1961 war ein rein bürokratischer Schritt, dessen Spuren in der Praxis nicht zu sehen waren, (vgl. Dinç 2009) weshalb er als ein „Sozialstaat der Versprechungen“(Dinç 2009: 61) bezeichnet wurde. Wachsende soziale Unruhen innerhalb der Gesellschaft und die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich (Duffner 2013) ermöglichten, trotz der Intervention des Militärs, welche eine nach laizistischen Prinzipien aufgebaute Gesellschaft wahren wollte, religiösen Parteien den Einzug ins Parlament. So schaffte es die islamistische Wohlfahrtspartei Refah Parti (RP) bereits vor der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (Adalet ve Kalkınma Partisi- AKP) mit dem Versprechen einer ''sozialdemokratischen'' Politik an die Spitze der Regierung. Damit verlor sowohl die kemalistische Elite als auch das türkische Militär ab den 1990er Jahren immer mehr an Macht und Einfluss in der Türkei.

Die AKP, die sich aus den Reformisten des Erbakan[3] -Lagers zusammensetzt, bildet seit 2002 die Regierungsspitze der Türkei. Die AKP hat seit ihrem Antritt als Regierungspartei massive Veränderungen vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Sozialpolitik bewirkt. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Hausarbeit die Bedeutung der Sozialpolitik unter der Regierung der AKP in der Türkei untersucht werden. Hierzu wird in einem ersten Kapitel die sozialpolitische Entwicklung der Türkei vom Osmanischen Reich bis zur Machtübernahme der AKP geschildert. Im Anschluss daran wird die Sozialpolitik der AKP verortet und ihre sozialpolitischen Maßnahmen untersucht. Abschließend soll analysiert werden, inwieweit die Maßnahmen gegriffen haben und welche Gruppen primär von diesen Maßnahmen profitiert haben und welche exkludiert worden sind.

2. Die Entwicklung des türkischen Sozialstaates vom Osmanischen Reich bis zur Machtübernahme der AKP

Die Entwicklung des türkischen Sozialstaates ist geprägt durch eine staatszentrierte Modernisierung und einen rigiden Laizismus (vgl. Dinç 2009). Seine Ursprünge können bis in die Zeiten des Osmanischen Reiches zurückverfolgt werden. Die Sozialpolitik dieser Zeit gehörte primär zur Obliegenheit religiöser Stiftungen und der Familie. Gemäß des südländischen Verständnis von Familie unterstützten sich die einzelnen Mitglieder gegenseitig in finanziellen und in emotionalen Notsituationen. Somit herrschte seitens des türkischen Staates bezüglich einer greifenden Sozialpolitik große Zurückhaltung, da die Familie die Funktion einer Sozialversicherung innehatte (vgl. Ahi 2013).

Der Koran, auf den sich die Mehrheit der in der Türkei lebenden Moslems stützt, und die wegweisenden Hadis [4] bestärken diese familiären Strukturen und schreiben dem gläubigen Moslem die Unterstützung der Verwandten vor: Die Grundlage der Soziallehre des Islams ist die Verpflichtung des einzelnen Gläubigen „gute Taten zu erbringen und seine Verwandten zu unterstützen“ (Dinç 2009: 58). Die Befolgung dieser Verpflichtung bleibt jedoch eine individuelle Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Allah. Somit kann der Bruch dieser Verpflichtung „nicht von irgendeiner weltlichen Instanz“ (Ahi 2013: 229) sanktioniert werden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts veränderte sich jedoch das sozialpolitische Selbstverständnis im Osmanischen Reich: durch die Schaffung medizinischer Einrichtungen und die Verabschiedung von Arbeiterschutzgesetzen „verwandelte sich das Verständnis der osmanischen ''Sozialpolitik'' ansatzweise von einem traditionellen, religiös- philanthropischen Almosenverständnis zu einem modernen Sozialpolitikverständnis“ (Dinç 2009: 60).

Mit dem Zerfall des Osmanischen Reiches und der Gründung der Republik Türkei im Jahre 1923 durch Mustafa Kemal Atatürk, war das Ziel der kemalistischen Elite die Schaffung eines modernen, türkischen Staates. Durch die Institutionalisierung des Laizismus sollte der Islam domestiziert, d.h. Staat und Religion sollten voneinander getrennt werden. So wurden sämtliche religiöse Institutionen aus der staatlichen Sphäre verbannt, die es jedoch durch die Errichtung anderer Institutionen zu kompensieren galt.

Ziel des türkischen Laizismus ist es gewesen an die „fortschrittlichen Zivilisationen (muasir medeniyetler) “ (Dinç 2009: 43) anzuknüpfen, wobei staatliche Strukturen modernisiert werden sollten. Durch die Proklamation von Menschen- und Bürgerrechten und die Verabschiedung von Arbeitnehmerschutzgesetzen sollte am westlichen Modell eines Sozialstaates orientiert, ein türkischer Sozialstaat entstehen. Jedoch konnte das kemalistische Regime keine bedeutsamen Erfolge bezüglich des Aufbaus eines Sozialstaates verzeichnen, denn auch sie vertrauten „auf die intakten Familienbeziehungen einer stark agrarisch geprägten Gesellschaft (vertraute.) Bis in die 1960er Jahre gab es in der Türkei keine umfassende soziale Fürsorge oder Pflege“ (Dinç 2009: 61). Erst ab 1946 ist der Aufbau eines Sozialstaates von den Eliten der Gesellschaft mit ernsten Absichten in Angriff genommen worden. Der Aufbau des Sozialstaates und seine Gestaltung fand jedoch ohne eine innergesellschaftliche Debatte statt.

Die Gestaltung des Sozialstaates war zu einer rein formellen, bürokratischen Angelegenheit geworden, da man lediglich das Sozialstaat- Konstrukt anderer Länder auf das eigene Land übertragen wollte (vgl. Dinç 2009). Das erste 'Allgemeine Gesetz über die Sozialversicherung' (Genel Sosyal Sigorta Kurumu) ist im Jahre 1946 in Kraft getreten, nach der Abschaffung des Einparteiensystem der CHP und dem Einzug von Oppositionsparteien ins Parlament. Weiterhin war jedoch der Fokus auf privilegierte Gruppen der Gesellschaft gerichtet, da stets die türkische Elite die Sozialpolitik bestimmte, während andere ökonomische, politische und religiöse Gruppen ausgeschlossen wurden. Besonders im Hinblick auf religiöse Akteure, versuchte der Staat deren Aktiviäten zu unterbinden. „Auch konnten die sozialpolitischen Vorstellungen religiöser Akteure im Kontext einer von türkischen Staatseliten monopolisierten Sozialstaatsbildung nicht in die Sozialgesetzgebung einfließen“ (Dinç 2009: 90). Mit der Einführung des Sozialstaatspostulats in die türkische Verfassung im Jahre 1961 sollte gerade die ökonomische und sozialpolitische Situation der Arbeitnehmer gestärkt und verfassungspolitisch legitimiert werden (vgl. Dinç 2009). Weil diese Regelungen jedoch nicht in die Praxis umgesetzt worden sind, sprach man von einem „Sozialstaat der Versprechungen“ (Dinç 2009: 61). Unmittelbar nach dem zweiten Militärputsch im Jahre 1982 führten die Putschisten eine Verfassung ein, in der zwei Paragraphen zwar den Sozialcharakter des Staates betonten, aber sämtliche demokratischen Rechte beschnitten (vgl. Kraus/ Geisen 2013). In den darauffolgenden Jahren erfolgte ein stetiger Ausbau des Sozialstaates, jedoch nicht zugunsten der gesamten Bevölkerung. Benachteiligt wurden beispielsweise, die in den Gecekondus (Slums) lebenden Landflüchtlinge, die keinen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen hatten und ihn auch bis heute nur minimal haben. Ihre Prekarität kompensieren sie mit Hilfe nachbarschaftlicher Beziehungen, die sich auf ihre gemeinsame Landflucht und Religiosität stützt (vgl. Hoffmann 2003). Aufgrund dieser Benachteiligung und dem gemeinsamen Glauben haben „die Gecekondu- Bewohner, deren Anteil an der Bevölkerung in Istanbul und Ankara mit ca. 5075% angegeben wird“ (…) (Hoffmann 2003: 62), der Refah- Partei zu Beginn der 1990er Jahre zum Wahlsieg verholfen, weil sie sich durch diese die Verbesserung ihrer sozialen Lage erhofften.

„Stimmen gewann die RP vor allem, indem sie die wichtigsten Probleme dieser Schichten, wie soziale Gerechtigkeit, Armut, fehlende rechtliche Absicherung und Infrastruktur, zu ihren Wahlkampfthemen machte und sich damit den Anstrich einer sozialdemokratischen Partei gab“ (Hoffmann 2003: 63). Am 28. Juni 1996 wurde Necmettin Erbakan zum Premierminister- dies war ein Einschnitt in der Geschichte der laizistischten Türkei, denn das erste Mal stand ein islamistischer Politiker an der Regierungsspitze. Die RP unter Erbakan vertrat zwar das Konzept einer ''Gerechten Ordnung'' (Adil Düzen),[5] jedoch wurde die RP im Januar 1998 nach langen Protesten der sogenannten säkularen Front (säkulare, kemalistische und linke Organisationen) durch das türkische Verfassungsgericht wegen „Missachtung des Verfassungsgebots der Trennung von Staat und Religion“ (Karakaş 2013: 145) verboten.[6]

Nach dem Scheitern der RP wurde die islamistische Bewegung zwar geschwächt, dennoch gründeten ehemalige Mitglieder der RP (darunter der ehemalige Oberbürgermeister Istanbuls Recep Tayyip Erdoğan) die AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi- Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung). Zu Beginn engagierte sich die AKP für ein freies Unternehmertum und eine freie Marktwirtschaft; oberstes Ziel war der Beitritt der Türkei in die EU. Die AKP verdankt ihren Sieg jedoch nicht nur ihrem Parteiprogramm, sondern primär der Wirtschaftskrise im Februar 2001:

„Die AKP konnte zudem viele Erstwähler und Stimmen aus der Gruppe der unter 30Jährigen für sich gewinnen und bekam auch großen Zuspruch von den Bewohnern der Gecekondus, die von der Wirtschaftskrise besonders betroffen waren. Erwartungsgemäß groß war die Unterstützung der anatolischen Bourgeoisie, des Verbandes MÜSIAD (Müstakil Sanayici ve İş Adamları Derneği= Verein Unabhängiger Unternehmer und Industrieller) und aus den Kurden- Gebieten“ (Karakaş 2007:31).

Durch die AKP wurde in der Türkei eine Form von Sozialpolitik etabliert, die im Widerspruch zu ihrer neoliberalen Parteipolitik steht.

2.1. Die institutionelle Konstruktion des türkischen Sozialstaates vor seiner Reform im Jahre 2008

Mit der Aufnahme des Sozialstaatsprinzips 1961 in die türkische Verfassung, konstitutiert der türkische Sozialstaat ein System, das aus zwei Säulen besteht. Innerhalb dieser zwei Säulen wird zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Geld- und Sachleistungen unterschieden (vgl. Dinç 2009).

Die erste tragende Säule ist die Soziale Sicherheit (Sosyal Güvenlik) und setzt sich zusammen aus:

- Sozialversicherung (sosyal sigorta) (pirimli rejim- beitragsfinanziert)
- Soziale Fürsorge (sosyal yardım)
- Soziale Dienstleistungen (sosyal hızmet).

Die letzteren finanzieren sich über Steuergelder (pirimsiz rejim) (vgl. Dinç 2009).

Das System der türkischen Sozialversicherung (sosyal sigorta sistemi) verpflichtet alle ArbeitnehmerInnen dazu, sich in der für sie bestimmten Versicherungskasse durch einen Beitrag, der von ihrem Einkommen abhängig ist, zu versichern (vgl. Güzel/ Okur 2005). So erhalten sie die den gegebenen Umständen entsprechenden Transferleistungen. „Dabei orientiert sich die Höhe der monetären Transferleistungen am Äquivalenzprinzip, d.h. die Höhe der Beiträge und die Länge des Zeitraums, in dem der Versicherte seine Versicherungsbeiträge eingezahlt hat, bestimmen die Höhe der Leistungen“ (Dinç 2009: 66). Der Anspruch auf die finanzielle Unterstützung wird nur unter der Voraussetzung, dass während eines bestimmten Zeitraums Beiträge in die Versicherung eingezahlt worden sind, gewährleistet (vgl. Dinç 2009). Die basismedizinische Versorgung der Familienmitglieder, die nicht erwerbstätig sind, wird ebenfalls von der Versicherung übernommen (vgl. Dinç 2009).

Bis zur Reform im Jahr 2008 bestand das türkische Sozialversicherungssystem aus drei unterschiedlichen Berufskassen: der Anstalt für Sozialversicherung (Sosyal Sigortalar Kurumu= SSK ), der Versicherungsanstalt für Selbstständige und Gewerbeeintreibende (BAĞ- KUR) und der Pensionskasse der Republik Türkei (Türkiye Cumhuriyeti Emekli Sandığı= ES ). Über die SSK, die Sozialversicherungskasse der Erwerbstätigen sind Beschäftigte in der Privatwirtschaft, Landarbeiter, Lehrlinge und Rechtsanwälte versichert (vgl. Dinç 2009). Innerhalb dieser Berufskasse werden Landarbeiter jedoch sehr stark benachteiligt: Im Vergleich zu den anderen Berufsgruppen haben sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung während kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit. Grund dafür ist die Annahme, dass Landarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit durch Familienmitglieder unterstützt werden; somit verlässt sich der türkische Staat in diesem Sinne auf das agrarische Familienmodell (vgl. Dinç 2009).

ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft sind gegen sämtliche medizinische Risiken versichert, falls sie innerhalb von sechs Monaten 60 Tage in die Versicherung eingezahlt haben. Jedoch müssen sie im Falle einer ambulanten Behandlung 20% der Medikamtengebühr selber übernehmen (vgl. Grütjen 2008). In die Rentenversicherung müssen 20% des Bruttlohns eingezahlt werden (vgl. Grütjen 2008). Das Renteneintrittalter liegt für Frauen bei 58 Jahren und für Männer bei 60 Jahren. In der Türkei wird im Rentensystem zwischen einer Voll- und Teilrente differenziert. Um den Anspruch auf eine volle Altersrente zu erfüllen, müssen 7000 Versicherungstage eingezahlt worden sind. Bei einer Teilrente sind es 4000 Versicherungstage.[7] Zusätzlich müssen Männer mindestens 25 Jahre und Frauen mindestens 20 Jahre gearbeitet haben. Daneben müssen Versicherte der SSK separate Beiträge für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung und für den Mutterschutz einzahlen (vgl. Dinç 2009).

Die BAĞ- KUR versichert Selbstständige und Freiberufler. Obwohl Versicherte der BAĞ- KUR den vollen Mitgliedsbeitrag einzahlen, haben sie keinen Anspruch auf Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld (vgl. Dinç 2009). Die Kosten für medizinische Behandlungen werden größtenteils von der B A Ğ - KUR übernommen. „Aktiv Versicherte müssen 20% und pensionierte Versicherte 10% der anfallenden Kosten für Medikamente selbst tragen“ (Grütjen 2008: 8).

Versicherte in dieser Kasse müssen 20% des Bruttoeinkommens für die Rentenversicherung einzahlen, jedoch liegt die Entscheidung über ihre „Beitrags- und Anspruchsstufe“ (Grütjen 2008: 7) bei den Versicherten selbst. „Meist gaben die Versicherten ein zu niedriges Einkommen an, was dazu führte, dass die Renten der BAĞ - KUR meist unterhalb oder knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn lagen“ (Dinç 2009: 73).

Das Renteneintrittsalter liegt auch hier für Männer bei 60 Jahren und für Frauen bei 58 Jahren. Für die Sicherstellung des Anspruches auf Altersrente mussten 9000 Versicherungstage eingezahlt worden sein. „Bei 5000 Versicherungstagen durften sie auch einen Antrag auf gesetzliche Teilrente stellen, bei der sich aber das gesetzliche Mindestalter auf 60 bei Frauen und auf 62 bei Männern erhöhte“ (Dinç 2009: 74).

In der ES werden Beamte, öffentliche Angestellte, ziviles und militärisches Personal versichert (vgl. Ahi 2001). Im Gegensatz zu den anderen zwei Kassen, bietet die Pensionskasse ihren Versicherten sämtliche Zusatzleistungen an. So gewährt sie Ihnen nicht nur einmalige Sonderzahlungen bei Geburten oder Hochzeiten, sondern auch eine Familienbeihilfe, die sogenannte Aile Yardımı (vgl. Dinç 2009) .

„Die Aile Yardımı gewährt einen Zuschlag auf den Grundsold des Versicherten, für maximal zwei Kinder bis zum 18. (Söhne) bzw. 24. (unverheiratete Töchter und Söhne in Ausbildung) Lebensjahr. Dabei durfte der Ehepartner des Versicherten nicht erwerbstätig sein“ (Dinç 2009: 73). Zudem können sie den Vorteil der freien Wahl, wenn es um medizinischen Einrichtungen geht, genießen. BAĞ- KUR und SSK- Versicherte hingegen, sind dazu verpflichtet, Krankenhäuser und Praxen aufzusuchen, die einen Kooperationsvertrag mit ihrer Kasse haben. Die Pensionskasse kommt nur für die medizinische Versorgung bereits pensionierter Beamte und von Familienangehörigen auf; im Beruf stehende Beamte „werden direkt von den Behörden und Ämtern übernommen, bei denen diese beschäftigt sind. Diese Leistungen umfassen sämtliche Kosten für stationäre und ambulante Behandlung, Medikamente, Zahnersatz und Fahrtkosten“ (Grütjen 2008: 8). Beamte hingegen haben auch mit einem Arbeitnehmeranteil von 16% des Nettolohns sowohl Anspruch auf Alters- als auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente. Das Mindestalter entspricht denen der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. „Die Höhe der Altersrente beträgt 75% des letzten Monateinkommens“ (Grütjen 2008: 7). „Die Versicherten der Emekli Sandığı brauchten 25 Jahre im öffentlichen Dienst, um einen Antrag für eine volle Altersrente stellen zu können und mindestens 15 Jahre für eine vorgezogene Teilrente“ (Dinç 2009: 74).

Die beiden Zuständigkeitsbereiche der 'Sozialen Sicherheit', die 'Soziale Fürsorge' und die 'Sozialen Dienstleistungen' kümmern sich zum einen um Menschen, die in Notlagen geraten sind und zum anderen um pflegebedürftige Menschen (vgl. Dinç 2009). Die Leistungen sind jedoch nicht einheitlich; es wird differenziert zwischen den Ansprüchen der jeweiligen Personen: „Die Höhe und der Umfang der Leistungen sind meist von dem Grad der „ Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig, also von seiner ökonomischen, körperlichen und familiären Situation“ (Dinç 2009: 78). Die Zuständigkeit der 'Sozialen Fürsorge' übernimmt der Fonds zur Förderung der sozialen Hilfe und Solidarität (Sosyal Yardımlaşmayı Ve Dayanışmayı Teşvik Fonu- SYDTF) (vgl. Dinç 2009). Über die Zusammenarbeit mit Vereinen und Stiftungen für soziale Hilfe und Solidarität (Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı - SYDV) wird mit der Hilfe von Einnahmen aus diversen Gebühren und Steuern, Menschen, die sich in prekären Lebenssituationen befinden, eine Stütze geboten (vgl. Ahi 2010). Diese sogenannten vakıf s sind zivile Organisationen, die auf dem islamischen Glauben gründen (vgl. Köse/ Bahçe 2009). Neben weiteren staatlichen Offerten wie der 'Grünen Karte',[8] dem 'über 65 jährigen Gesetz'[9] und dem 'Generaldirektorat für Stiftungen'[10] gibt es zahlreiche nicht- staatliche Organisationen, die mit Hilfe von Mitgliedsbeiträgen und Spenden eine

[...]


[1] Der Peronismus ist die „von Juan D. Perón begründete politisch-soziale Bewegung in Argentinien, 1945 in der „Arbeiterpartei“ und in Gewerkschaften organisiert; setzte sich u.a.. für die Beseitigung des Großgrundbesitzes und eine umfassende Sozialgesetzgebung ein; heute in mehrere Richtungen zerfallen. wissen.de (2016). Peronismus. In: http://www.wissen.de/lexikon/peronismus (letzter Zugriff: 08.03.2016).

[2] Descamisado ('shirtless one'), in Argentine history, during the regime of Juan Perón (ruled 1946-55, 1973-74), any of the impoverished and underprivileged Argentine workers who were Perón’s chief supporters. Encyclopaedia Britannica (2016). Descamisado. In: http://www.britannica.com/topic/descamisado (letzter Zugriff: 08.03.2016).

[3] Necmettin Erbakan (*29.10.1926, † 27.02.2011) war Vorsitzender der Wohlfahrtspartei (Refah Partisi). Mit seiner radikal islamistischen Ideologie war er von 1996-1997 Ministerpräsident der Türkei. Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (2016). Necmettin Erbakan. In: http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/personen/erbakan.html (letzter Zugriff: 03.04.2016).

[4] Die Hadis sind die „Worte und Taten Mohammeds“ (Ahi 2013: 228).

[5] Die Gerechte Ordnung sah „eine zeitgemäße Ausrichtung einer islamischen Ordnung des politischen, gesellschaftlichen und vor allem wirtschaftlichen Systems in der Türkei, später auch in Eurupa und der ganzen Welt“ (Olgun 2014: 177) vor. „Diese sogenannten gerechte Ordnung basiert auf dem Koran und der Sunna (Lebensweise des Propheten Mohammed)“ (Olgun 2014:177).

[6] Erbakan sah in der Revolution im Iran ein Vorbild für die Türkei und plädierte unter anderem für die Einführung der Scharia.

[7] Emeklilik Bilgi ve Paylaşim Portal (2016). Ne Zaman Emekli Olabilirim (Wann kann ich Renter werden). In: http://www.sskemekli.com/ne-zaman-emekli-olabilirim.html (letzter Zugriff: 05.04.2016).

[8] Die Grüne Karte in der Türkei dient als Nachweis für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen für Menschen, die ihre medizinische Versorgung nicht selber sichern können und somit auf Unterstützung angewiesen sind. Übersetzt aus dem türkischen: „Yeşil kart: Türkiye'de 3816 Sayılı Kanun gereğince yardıma muhtaç, sağlık güvencesi olmayan kişilere sağlık hizmetlerini ücretsiz alabilmeri için verilen bir belgedir. nedir.com (2016). Yeşil Kart nedir? (Was ist die Grüne Karte?). In: http://yesilkart.nedir.com/#ixzz42szwv5KL (letzter Zugriff: 15.03.2016).

[9] „Als weiteres staatliches Programm der Armenfürsorge gibt es noch das „65- Jährigen Gesetz“ (2022 sayılı 65 Yaşını Doldurmuş Muhtaç, Güçsüz ve Kimsesiz Türk Vatandaşlarına Aylık Bağlanması Hakkından Kanunun) für Bedürftige über 65, die keine Familienangehörigen haben und deshalb Anspruch auf eine monatliche soziale Altersbeihilfe besitzen“ (Dinç 2009: 78).

[10] „Als weiterer staatlicher Akteur betreibt das dem Innenministerium unterstellte „Generaldirektorat für Stiftungen“ (Vakıflar Genel Müdürlüğü) 40 Armenküchen, unterhält 60 Studentenhäuser für bedürftige Studenten und gewährt Behinderten eine regelmäßige Beihilfe“ (Dinc 2009: 79).

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Sozialpolitik der Türkei unter der AKP- Regierung
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
33
Katalognummer
V351977
ISBN (eBook)
9783668388147
ISBN (Buch)
9783668388154
Dateigröße
733 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sozialpolitik, türkei, akp-, regierung
Arbeit zitieren
Senem Sakar (Autor:in), 2016, Die Sozialpolitik der Türkei unter der AKP- Regierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351977

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