Das Kaisertum Karls des Großen. Die Kaiserkrönung und ihre Quellen


Referat (Ausarbeitung), 2012

16 Seiten, Note: 1,3

Kevin Witte (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Die Kaiserkrönung und ihre Quellen

II. Die Kapitularien
Was waren die Kapitularien?
Vergleich der Treueeide
Fazit

III. Die Pfalz in Aachen
Baugeschichte
Wirkungsgeschichte
Aufbau der Pfalz
Fazit

IV. Nachfolgeregelung
Warum musste Karl der Große seine ursprüngliche Nachfolge ändern und wie änderte er sie?
Fazit:

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Die Kaiserkrönung und ihre Quellen

Dass die Kaiserkrönung Karls des Großen am 1. Weihnachtsfeiertag einen wichtigen Moment und vielleicht sogar Meilenstein der mittelalterlichen Geschichte darstellt ist Konsens unter den Historikern. Ebenso `einig` ist man sich darüber, dass eben keine einheitliche Darstellung und Interpretation der Geschehnisse und Motive dieses Moments erstellt werden können.

Diese Problematik basiert auf der vorliegenden Quellenlage. Die Illustrationen der Kaiserkrönung in den Hauptbezugsquellen divergieren voneinander, so dass eine „einheitliche Collage“[1]der Geschehnisse aus den Einzelinformationen der Quellen nicht erstellt werden könne. Man müsse sich bei der Beschäftigung mit diesem Ereignis auf die Primärquellen konzentrieren.[2]

Im Folgenden möchte ich nun aufzeigen, welcher Art diese Unterschiede sind, wobei ich dies nur kurz an Hand ihres Inhalts beleuchten werde um mich dann vor allem der Frage zu widmen warum diese Unterschiede bestehen, wobei ich mich insbesondere an den Ergebnissen Janet L. Nelsons orientieren werde um dann ein Fazit aus der Beschäftigung mit ihrem Ansatz zu ziehen.

Die wichtigsten Quellen, die man heranziehen sollte, wenn man sich mit der Kaiserkrönung Karls des Großen beschäftigt, sind das liber pontificalis, die Reichsannalen, die Lorscher Annalen und die Vita Karoli Magni.

Betrachtet man die Lorscher Annalen, so sind sie besonders interessant, da das Erhaltene eine Kopie einer, zwischen 794 und 803 entstandene Vorlage ist, womit sie der Bericht sind, welcher „dem Ereignis der Krönung zeitlich am nächsten steht“.[3]

Formulierungsauffälligkeiten dieser Quelle sind insbesondere, dass es keinen Hinweis auf eine spezielle Rolle der Römer bei der Akklamation Karls zum Kaiser gibt. Es wird nur ein Bezug zum „gesamten christlichen Volk dargestellt“[4]. Außerdem werden weniger die Geschehnisse in der St. Peterskirche geschildert, als vielmehr eine Erklärung der Kaiserkrönung gegeben. Als Legitimation der Würde werden die Vakanz des Kaiserthrons und der Besitz von Rom, Italien, Germanien und Gallien, die mit der Machtausbreitung altrömischer Kaiser übereinstimmen würden genannt[5]. Man konzentrierte sich hier also mehr auf eine argumentative Begründung der Annahme der Kaiserwürde.

Im Liber Pontificalis finde man eine besondere Hervorhebung der Rolle des römischen Volkes, da es vor allem für die Gesamtheit der Kurie erstellt worden sei und daher keine rein päpstlich-politische Linie verfolgt habe.[6]Bei der Schilderung der Krönung wird betont, dass Karl durch die Akklamation der gläubigen Römer zumaugustuswird, während die Krönung durch Papst Leo verhältnismäßig kurz erwähnt wird.[7]

Die Annales regni Francorum, ein herrschertreues in der Hofkapelle Karls verfasstes Annalenwerk, fällt im Vergleich dadurch auf, dass es schon die Ankunft Karls in Rom erwähnt und ihm bereits vor der Krönung zukommende Ehren beschreibt. Des Weiteren finden sich nur hier die wörtliche Erwähnung einer Krönung (coronam), die Titeländerung vonpatriciusinaugustusundimperator, sowie die Anbetung Karls durch den Papst (adoratus).[8]

Zuletzt sei auch noch die Vita Karoli Magni erwähnt, die von Einhard, einem Schützling (nutritus) und Vertrauten Karls ca. 25 Jahre nach dessen Tod geschrieben wurde. Die Kaiserkrönung wird hier alspontificis consilium[9]dargestellt und Karl soll laut Einhart von eben diesem Plan nichts gewusst haben und später ausgesagt haben, dass er die Kirche nicht betreten hätte, wenn er von diesem Plan gewusst hätte.

Vergleicht man nun die Quellen und ihre auffälligsten Unterschiede, so kann man feststellen, dass diese wohl auf mehreren Gegebenheiten basieren.

Erstens wären da die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Quellen verfasst wurden. Bei Einhard finden manche Aspekte der Kaiserkrönung in der Vita keine Erwähnung mehr wie die Salbung von Karls ältestem Sohn, da sie nicht relevant waren für den Verlauf der Geschichte (Karls Sohn starb früh).

Zweitens erkennt man differierende Schwerpunkte die auch mit den unterschiedlichen Quellengattungen und deren Adressaten zusammenhängen.

Die Lorscher Annalen waren mehr an der Argumentation interessiert, als an prunkvollen Ausschmückungen der Geschehnisse, da sie eben sehr zeitnah als eine Art Nachrichtendienst etwa für die höfische Elite dienen konnten und dabei vor allem versuchten politisch zu legitimieren und zu erklären was im Reich geschah. Dagegen sieht Einhart seine Aufgabe darin den bereits verstorbenen Kaiser in seiner Biographie als idealen Herrscher darzustellen, wobei er sich besonders an altrömischen Viten und den darin enthaltenen Herrscheridealen orientierte. Weiterhin wollte der Hof Karls sicher nicht die Bedeutung des Papstes vorgehalten bekommen, sondern die Macht seines eigenen Königs sehen und die Ehrung die diesem zuteil wurde. In Rom dagegen wollte man wahrscheinlich sein eigenes Volk und dessen Rolle im Weltgeschehen hervorheben, besonders in einer Schrift, die auch für die Nachwelt bestimmt war.

Ich komme also zu dem Schluss, dass mehrere Faktoren zu den divergierenden Darstellungen geführt haben müssen und jede Quelle für sich damit niemals als „richtig“ oder exakter gesehen werden kann, da alle Quellen nur individuelle und subjektive Brechungen der wahren Geschehnisse darstellen.

II. Die Kapitularien

Was waren die Kapitularien?

Nach Ganshof: Kapitularien sind Erlasse der Staatsgewalt, deren Text in Artikel (capitula, Namensgebung) eingeteilt war, und derer sich mehrere karolingische Herrscher bedient haben, um Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung bekannt zu machen und umzusetzen. Oberflächlich betrachtet könnte man sagen, dass die Kapitularien in Artikel unterteilte Satzungen waren, die von den Karolingerherrschern ausgingen.[10][11][12]

Kapitularien lassen sich auf die Karolingerzeit datieren, genauer auf den Zeitraum zwischen 754 und 877, ob es bereits welche zu Merowingerzeiten gab ist umstritten. Es finden sich in diesen Jahren keine Regelmäßigkeiten was die gesetzgeberische Tätigkeit mit Kapitularien angeht, es fehlt eine feste Kontinuität. Die Ersten lassen sich bei den Hausmeiern Karlmann und Pippin (ca. 742) finden, diese betrafen aber größtenteils die Kirchenreform. Ihre Hoch-Zeit hatten die Kapitularien unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen von 802-830.[13]

Die zeitgenössische Gültigkeit der Kapitularien, also die Sicherstellung der rechtlichen Umsetzung, stand im Zusammenhang mit der Autorität und Macht des jeweiligen Königs. Obgleich an der eigentlichen Ausarbeitung auch Berater oder allgemein Teilnehmer einer Reichsversammlung auf der Kapitularien beschlossen wurden beteiligt waren, wurde die wirkliche Rechtsgültigkeit durch die Macht des Königtums erreicht, laut Ganshof. Aktuellere Forschungen sehen da den Schwerpunkt dass der Adel zur Kooperation bereit sein musste. Ein Beispiel auf das ich nicht näher eingehen möchte, nur in der Form als dass ich es nenne um die Debatte der Forschung über Kapitularien und ihre Zusammenhänge aufzuzeigen.[14][15][16]

Viele Aspekte im Zusammenhang mit den Kapitularien sind bisher nur lückenhaft erforscht, etwa genaue Datierungen die sich als schwierig erweisen, genauso wie die Überlieferungslage, es mangelt an kritischen Untersuchungen der erhaltenen Handschriften die im Zusammenhang mit den Kapitularien stehen.[17][18]Eine weitere Problematik besteht bei der Form und Überlieferung der Kapitularien. Kontinuität in der Ausführung sucht man vergebens, Form und Inhalt unterscheiden sich im Laufe der Zeitspanne ihrer Verwendung stark, selbst unter dem gleichen Herrscher findet sich keine einheitliche Ordnung in der Form. Auch die Analyse einzelner Kapitularien für sich betrachtet fällt schwer, denn nicht selten waren keine Protokolle oder Eschatokolle in den Abschriften der Kapitularien oder in Sammlungen vorhanden. Kapitularien selbst enthielten teilweise nicht einmal eine Datierung oder den Namen des jeweiligen Herrschers. Das ist zurück zu führen auf die Tatsache dass zum einen in der Regel die Hofkapelle einen Kapitular-Entwurf ausstellte und der Herrscher oder die Beteiligten des Hofes eigene Ideen noch beimischten, zum anderen konnten die Gesetzesentwürfe recht formlos gehalten werden. Solange der Herrscher über ein angemessenes Maß an Macht besaß reichte häufig das königliche Siegel schon aus.[19]Allerdings kann man davon ausgehen dass die Kapitularien teilweise nur mäßig akzeptiert wurden, fällt doch auf dass es immer wieder zur wiederholten Erwähnung von Vorschriften der Kapitularien kam.[20]

Vergleich der Treueeide

Nach der Kaiserkrönung am 25. Dezember 800 erlaubte es die erfolgte Sicherung des bisher militärisch erreichten, stärker in der Innenpolitik des Reiches tätig zu werden.[21]Auch Karls neue Position als Kaiser trug dazu bei, dass er mit einem Gesichtspunkt an die Aufgabe der Rechtsprechung herantrat. In seiner erhöhten Position kümmerte er sich nun mehr um die Rechtsicherheit seines ihm untertänigen christlichen Volkes. Im letzten Jahrzehnt seiner Herrschaft war Karl gesetzgeberisch am aktivsten tätig.[22][23]Auch das Bestreben die Volksrechte schriftlich zu fixieren lässt darauf schließen dass er insbesondere nach Annahme seines Kaisertums darum bemüht war innenpolitische Sicherheit zu erlangen und das Reich zu festigen.[24][25]Bei den Volksrechten der Franken, Friesen, Sachsen und Thüringer nahm er eine Überarbeitung vor und ließ sie schriftlich fixieren. Ebenso ergänzte er auch bestehende Rechte mithilfe der Kapitularien.[26]Die Reorganisation der Heerespflicht nach 805 kann auch als innenpolitische Maßnahme gesehen werden, ordnete er damit doch an wer den Heeresdienst wie zu leisten habe.[27]Auch gegen Ende seines Lebens war er noch um Veränderungen im Innern bemüht, er ordnete für 813 gleich fünf Synoden an.[28]Als weitere Maßnahme nach der Kaiserkrönung ließ er die neu eroberten Gebiete auch in Grafschaften unterteilen.[29]

Das "capitulare missorum generale" (Auch Kaiserkapitular genannt) forderte einen erneuten Treueeid, nun jedoch auf den Kaisertitel, was eine neue Dimension im Vergleich zu dem älteren Eid von 789 eröffnete.[30]Diese beiden Eide aus der Zeit vor der Kasierkrönung und aus der Zeit kurz nach jener sind ein prädestiniertes Beispiel für die Untersuchung unter der Fragestellung in wie weit sich Karls Selbstverständnis als Herrscher geändert hat, oder haben könnte.

Die Treueeide gehören deswegen zur Thematik der Kapitularien, da sie im Rahmen dieser verkündet wurden und ihren rechtlichen Charakter bekommen haben. Der ständige Kampf zwischen Herrscher und Adel erforderte eine gesicherte Position und über die Treueeide versuchte Karl diese zu erlangen. Darüber hinaus sei festgehalten dass eine allgemeine Vereidigung der gesamten freien Reichsbevölkerung auf den Herrscher neu war, so etwas hatte es zuvor - etwa bei den Merowingern - nicht gegeben.[31]

Der Anlass für den ersten Treueeid von 789 waren Aufstände von Adeligen im Jahre 786. Ein umfassendes Thema was ich hier nicht näher behandeln möchte, wichtig ist nur festzuhalten dass die Aufrührer versucht hatten sich mit der Entschuldigung zu entlasten, sie hätten dem König keine Treue geschworen. Rückwirkend lies Karl dies Nachholen und bestrafte sie. Der zeitliche Abstand von 3 Jahren lässt sich darin begründen, dass der Adel überzeugt werden musste Eide neu zu leisten, war es doch neuartig und mehr als ungewöhnlich, leistete man Eide bisher nur bei der Königserhebung oder längerem Zusammentreffen mit dem Herrscher.[32]

Der zweite Treueeid von 802 fand seinen Anlass in der Erhebung Karls zum Kaiser, dies wurde ausdrücklich als Anlass für die erneute Vereidigung genannt - bereits ein Hinweis auf ein verändertes Verständnis.

Vergleich man die Formulierungen der Formulare kann man einige Aspekte herausstellen.[33]789 bezeichnet sich Karl in dem Treueformular das an das Kapitular angehangen ist als rex. Wichtiger Aspekt ist auch, dass seine Söhne ebenso den Treueschwur empfingen, es wird vermutet dass dies dazu diente die Erbfolge zu sichern. Allgemein fanden sich bei den Ausführungen noch, dass der Schwur für das ganze Leben des Schwörenden galt, daneben war der zu leistende Treueschwur zwar an Karl gerichtet, doch musste er ihn nicht selbst entgegen nehmen, sondern dies wurde in den Aufgabenbereich der missi (Königsboten) eingeordnet. 802 wechselte der Terminus von rex zu imperator - logischerweise lässt sich das auf die Erhebung Karls zum Kaiser zurückführen, wichtiger ist aber daran auch noch dass dieser Umstand ausdrücklich als Grund für die erneute Vereidigung genannt wurde. Die Söhne finden im Formular von 802 keine Erwähnung mehr, es lässt sich damit erklären, dass sie auf der Stufe von Königen verblieben, während Karl die Vereidigung ausdrücklich auf den Kaisertitel vornahm.[34]

[...]


[1]Nelson, Janet L. S.42

[2]Hägermann, Dieter S.420

[3]Nelson, Janet L. S.43

[4]MGH: SS [1]: Annales et chronica aevi Carolini, hrsg. von G.H.Petz, S.38

[5]et quia iam tunccessabat ad parte Graecorum nomen imperatoris, et femineum imperium apud se abebant […] qui ipsam Romam tenebat, ubi semper Caesaras sedere soliti erant, seu reliquas sedes quas ipse per Italiam seu Galliam nec non et Germaniam tenebat (MGH: SS [1]: Annales et chronica aevi Carolini, S.38, hrsg. von G.H.Petz)

[6]Nelson, Janet L. S.

[7]Nelson, Janet L. S.

[8]ipsa die sacratissima natalis domini, cum rex ad missam ante confessionem beati petri apostoli ab oratione surgeret, Leo papamcoronamcapiti eius imposuit […] Et post laudes ab apostolico more antiquorum principumadoratusest atque ablato patricii nomineeimperator et augustusest appelatus(MGH: SS rer. Germ. [6]: Annales regni Francorum inde a. 741 usque ad 829, qui dicuntur Annales Laurissenses maiores et Einhardi, hrsg. von G.H.Petz, S. 111)

[9]MGH: SS rer. Germ. [25]: Einhardi Vita Karoli Magni, hrsg. von G.H.Petz, S.32

[10]Vgl.: Schmitt, Johannes: Untersuchungen zu den Liberi Homines der Karolingerzeit, Frankfurt/M. 1977. S. 49.

[11]Vgl.: Mordrek, Hubert: Studien zur fränkischen Herrschergesetzgebung: Aufsätze über Kapitularien und Kapitulariensammlungen - ausgewählt zum 60. Geburtstag/Hubert Mordrek. Frankfurt am Main; Berlin; Bern; Bruxelles; New York; Oxford; Wien 2000.S.56.

[12]Vgl.: Mordrek, Hubert: Kapitularien in: Lexikon des Mittelalters: Hiera-Mittel bis Lukanien, Bd. 5, München, 2003, S. 943-946.

[13]Vgl.: Müller-Mertens, Eckhard: Karl der Grosse, Ludwig der Fromme und die Freien. Wer waren die liberi homines der karolingischen Kapitularien (742/743-832)?, Berlin 1963.S.43.

[14]Vgl.: Mordrek S. 50.

[15]Vgl.: Schmitt S. 45.

[16]Vgl.: Mordrek, Hubert: Kapitularien in: Lexikon des Mittelalters: Hiera-Mittel bis Lukanien, Bd. 5, München, 2003, S. 943-946.

[17]Vgl.: Schmitt S. 48.

[18]Vgl.: Müller-Mertens S. 40.

[19]Vgl.: Mordrek S. 29f.

[20]Vgl.: Mordrek, Hubert: Kapitularien in: Lexikon des Mittelalters: Hiera-Mittel bis Lukanien, Bd. 5, München, 2003, S. 943-946.

[21]Vgl.: Mordrek S. 16.

[22]Vgl.: Mordrek S. 19.

[23]Vgl.: Becher, Matthias: Karl der Große, 5. Aufl., München 2007. S. 93.

[24]Vgl.: Hägermann, Dieter: Karl der Große. Herrscher des Abendlandes, 2. Aufl., Berlin-München Mai 2000.S. 470.

[25]Vgl.: Hägermann S. 448f.

[26]Vgl.: Becher S. 93f.

[27]Vgl.: Becher S. 100.

[28]Vgl.: Becher S. 106.

[29]Vgl.: Becher S. 94.

[30]Vgl.: Mordrek S. 16.

[31]Vgl.: Becher, Matthias: Eid und Herrschaft. Untersuchungen zum Herrscherethos Karls des Großen, Sigmaringen 1993 (= Vorträge und Forschungen Sonderband 39).S. 15f.

[32]Vgl.: Becher. S. 78f.

[33]Vgl.: Becher. S. 90.

[34]Vgl.: Becher. S. 120.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das Kaisertum Karls des Großen. Die Kaiserkrönung und ihre Quellen
Hochschule
Universität Münster
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
16
Katalognummer
V350989
ISBN (eBook)
9783668374942
ISBN (Buch)
9783668374959
Dateigröße
734 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kaisertum, karls, großen, kaiserkrönung, quellen
Arbeit zitieren
Kevin Witte (Autor:in), 2012, Das Kaisertum Karls des Großen. Die Kaiserkrönung und ihre Quellen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350989

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