Modell zur klientenzentrierten Einarbeitung neuer Mitarbeiter im stationären Heimbereich (MoKliE)

Am Beispiel der Behindertenhilfe


Hausarbeit, 2016

36 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Danke

1. Einleitung
1.1 Vorstellen der Themenfindung

2. Wohngruppe der Behindertenhilfe (anonymisiert)

3. Hauptteil
3.1 Personenzentriertes Arbeiten mit Menschen mit Beeinträchtigungen

4. Das MoKliE
4.1 Arbeitsabläufe Allgemein
4.2 Der Pflegealltag
4.3 Persönlichkeit der BewohnerInnen
4.4 Mahlzeiten allgemein
4.5 Kommunikation
4.6 Besonderer medizinischer betreuungsbedarf

5. Personenzentriertes Arbeiten mit dem Einarbeitungsordner am Beispiel Johannes H.

6. Personenzentriertes Arbeiten am Beispiel von Julia M.

7. Der Einarbeitungsordner als Momentaufnahme

8. Zusammenfassung und Ausblick

9. Fazit meines eigenen Prozesses der Facharbeit

10. Literaturverzeichnis

Danke

Für Tobias, Jennifer, Anke Tobian und allen anderen wichtigen Menschen, die mir geholfen haben, dies zu realisieren.

1. Einleitung

1.1 Vorstellen der Themenfindung

Im März und April 2016 bekamen wir in unserer Einrichtung vier neue Mitarbeiterinnen. In einer Supervisionssitzung stellte sich heraus, dass sie gerade im Umgang mit einer Bewohnerin mit verstärkten Betreuungsbedarf Informations- und Handlungsbedarf benötigten. Zudem kristallisierte sich heraus, dass die vier neuen Mitarbeiterinnen im Bereich der Zwänge und den autistischen Zügen noch Einarbeitung benötigten und daher noch eine große Verunsicherung im angemessenen Handeln gegenüber der Bewohnerin herrschte. Es existierte zu diesem Zeitpunkt bereits eine ca. 12 Seitige Betreuungsplanung. Diese ist jedoch unvollständig, da sie wesentliche Details nicht enthält wie zum Beispiel, was die Bewohnerin speziell mit manchen Wortäußerungen meint.

Um die fehlenden Informationen zu ergänzen und die Struktur der Unterlagen zu überarbeiten, entstand die Idee eines „Einarbeitungsordners“. In diesem Ordner wird kurz und prägnant, für jede BewohnerIn[1] erklärt, was ihm/ihr wichtig ist und welche besonderen Eigenschaften zu sie aufweist.

In der Einrichtung finden bisher Dokumentationen in Form von der DAN Akte[2] statt. Dies ist eine Form mehrerer Pflegedokumentationen. In diese DAN Akten werden auch die oben erwähnten Betreuungsplanungen eingeheftet. Diese ca. 12 seitige

Akte umfasst sämtliche Lebensbereiche der BewohnerInnen, wie z.B. Diagnosen, Pflege, Inkontinenzversorgung, Körperpflege, Selbstständigkeit, Lebensweisen, etc.

Zu den anderen Pflegedokumentationen, zählen zum Beispiel das Buch von Herbert Müller: Arbeitsorganisation in der Altenpflege: Ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung (Müller, 2004)

Da der Schwerpunkt dieses Buches vor allem bei Einrichtungen für ältere Menschen liegt, empfinde ich diese als zu themenfremd für die Dokumentation. Mein Ziel ist es, präzise, auf meine BewohnerInnen passende Unterkategorien zu erfassen. Und diese möglichst kurz und übersichtlich zu halten und gestalten.

Mittels des Einarbeitungsordners soll es jedem/r MitarbeiterIn möglich gemacht werden, sich in kurzer Zeit über die wichtigsten Abläufe und Gewohnheiten der BewohnerInnen zu informieren.

Ich begann mit einer Kollegin im April 2016 den Ordner zunächst für die vier Pflegebedürftigen BewohnerInnen, die nicht in der Lage sind sich selbst zu äußern, bzw. nur sehr undeutlich, zu planen und anzulegen.

Da die Dokumentation für die Erstellung und Pflege des Ordners sehr viel Zeit beansprucht, wurde diese oftmals nicht fertiggestellt oder weitergeführt. Es war für die dafür ebenfalls zuständige Kollegin, nicht möglich neben den bereits umfangreichen, alltäglichen Dokumentationen den erwähnten Ordner zu betreuen

Daher beschloss ich die Dokumentationen für die Einarbeitungsordner allein zu übernehmen und daraus meine Facharbeit abzuleiten. Dies bot sich zudem an, da in dieser Zeit ein reger Personalzuwachs stattfand.

Die Übernahme der Dokumentation wurde von der Heimleitung und den MitgliederInnen des Teams sehr begrüßt. Zwar befürchteten diese am Anfang zum Teil, dass ein erhöhter Schreibaufwand auf sie zukommt.

Diese Ängste konnte ich allerdings nehmen, durch die Erläuterung des Konzeptes, dass die Informationen nur kurz und bündig zu erfassen sind.

Beim Auszug/Umzug der Bewohnerin mit dem verstärkten Betreuungsbedarf, am 6.9.2016, konnte bereits ein erstes, positives Feedback über den Einarbeitungsordners festgehalten werden.

Da die neue Unterkunft eine Kopie der Seiten des Einarbeitungsorderns erhalten hatte, konnten die dortigen BetreuerInnen sich ausreichend auf Ihre neue Bewohnerin einstellen. Somit wurde der Eingewöhnungsprozess nicht nur für die BetreuerInnen sondern vor allem auch für die Bewohnerin angenehmer gestaltet.

In der Folgezeit konnten nun Interviews mit den Bewohnern geführt werden. In denen sprach ich mit ihnen die verschiedenen Bereiche an und frage, ob es noch Ergänzungen gebe.

Die einzelnen Gespräche habe ich als Interview in der Form eines problemzentrierten Interviews nach Andreas Weitzel, welches 1982 von ihm eingeführt wurde, geführt.

Im Lehrbuch von Siegfried Lamnek, der sich verschiedener Interviewtechniken angenommen und diese präzisiert hat, heißt es:

„Das problemzentrierte Interview ist Teil einer problemzentrierten Forschungstechnik. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Methodenkombination bzw.– Integration von qualitativem Interview, Fallanalyse, biographischer Methode, Gruppendiskussion und Inhaltsanalyse.“ (Lamnek S. , 2005, S. 363/364)

Das Problemzentrierte Interview ist in der Biografie Forschung beheimatet. Dabei stehen beim Befragten die Wahrnehmung, Erfahrungen und Reflexionen zu einem bestimmten Thema im Vordergrund. Dies finde ich sehr wichtig, denn ich möchte mit den Bewohnern ins Gespräch kommen und sie sollen sich öffnen.

Es dient in erster Linie der Informationsgewinnung, aber gerade bei solchen Fragen, wie zum Beispiel nach den Ängsten ist es wichtig, darüber ausführlich zu sprechen, wie es dazu kam.

So erzählte meine 76 jährige Bewohnerin, dass sie Angst vor Gewitter hat, da es in ihrer Kindheit noch die Bombenangriffe gab und sie daher die Blitze und das Donnern mit Bomben vergleicht. Das fand ich sehr interessant, da diese Erzählung in einer puren Informationsgewinnung wohl nicht zum Vorschein gekommen wäre.

Beim Fragen hatte ich die einzelnen Unterpunkte vorausgefüllt, um mit den BewohnerInnen ins Gespräch zu kommen. Durch das Gespräch und die Aussagen der BewohnerInnen konnte ich diese mit in die Unterkategorien aufnehmen.

Als theoretische Grundlage möchte ich auf das personenzentrierte Arbeiten von Marlis Pörtner zurückgreifen. Marlis Pörtner, geb. 1933, ist im ersten Beruf Schauspielerin und Autorin. Später studierte sie Psychologie und war auch als Psychotherapeutin tätig. Heute bietet sie Fortbildungen und Beratungen für Soziale Einrichtungen an.

Anhand ihres Buches „Ernstnehmen Zutrauen Verstehen- Personenzentrierte Haltung im Umgang mit geistig behinderten und pflegebedürftigen Menschen“ wird m. E.[3] nach sehr anschaulich und nachvollziehbar erklärt wie das personenzentrierte Arbeiten in den Alltag in ein Wohnheim integriert werden kann. Anhand dessen konnte ich viele Parallelen ziehen und meine Arbeit anschaulich erläutern.

Im Folgenden möchte ich allgemein auf das personenzentrierte Arbeiten eingehen. Des Weiteren möchte ich den von mir entwickelten Einarbeitungsordner näher darstellen und diesen in seiner Funktionalität beschreiben.

Ab Kapitel 5 habe ich anhand zweier Praxisbeispielen exemplarisch herausgearbeitet, warum das personenzentrierte Arbeiten so wichtig besonders im Umgang mit Menschen mit herausforderndem Verhalten ist.

2. Wohngruppe der Behindertenhilfe (anonymisiert)

In diesem Kapitel möchte ich kurz darauf eingehen, was man unter dem Begriff Wohnheim versteht und hierbei speziell auf das Wohnheim eingehen, in welchem ich arbeite.

Im Lehrbuch für HeilpädagogInnen: Basiswissen Heilpädagogik wird recht anschaulich erklärt, was man darunter versteht.

Zusammenfassend wird erklärt, dass es in Deutschland eine Vielzahl an von Einrichtungen in der Behindertenhilfe gibt. Rechtsgrundlage hierfür ist maßgeblich das Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Bevor es zu einer Heimunterbringung kommt wird versucht, dass der betroffene Mensch möglichst im Kreis seiner Angehörigen bleiben oder möglichst ins betreute Wohnen gehen kann. Im betreuten Wohnen lebt der Mensch mit entweder anderen wenigen in einem Haus oder gar allein in seiner eigenen Wohnung. Es kommt lediglich einmal täglich oder zwei bis dreimal in der Woche eine Betreuung, um dem Menschen bei alltäglichen Dingen wie z.B. das Einkaufen behilflich zu sein.

Ist eine solche Unterbringung nicht mehr möglich, ergibt sich die Unterbringung in einem Wohnheim für beeinträchtigte Menschen. Hierbei gibt es zwei Voraussetzungen für eine Aufnahme. Zum einen ist es die Bedingung einer geistigen/ kognitiven Beeinträchtigung oder einer körperlichen Beeinträchtigung.

(vgl. Eitle, 2012, 3. Auflage, S. 155 ff)

Voraussetzung zur Unterbringung bei uns in der Einrichtung ist eine geistige/kognitive Beeinträchtigung. Diese ist meistens auch mit einer körperlichen Beeinträchtigung einher gehend.

Ich arbeite seit zwei Jahren, seit dem 01.10.2014 in einem Wohnheim für beeinträchtigte Menschen.

Das Gelände umfasst insgesamt drei verschiedene Häuser mit insgesamt 48 BewohnerInnen.

Ich arbeite im Haus 3, hier leben zurzeit elf BewohnerInnen zwischen 40 und 76 Jahren bei uns. Drei BewohnerInnen benötigen besondere Hilfe im Alltag, die anderen acht sind weitestgehend Selbstständig.

Wir haben zwei BewohnerInnen mit der Diagnose Trisomie 21 (Down Syndrom). Unter dem Down Syndrom versteht man auf der Internetseite down-syndrom.org folgendes:

„Beim Down-Syndrom handelt es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine unveränderbare genetische Besonderheit.

Anstatt der üblichen 23 Chromosomen-Paare in allen menschlichen Zellen weisen die Zellen der Menschen mit Down-Syndrom ein zusätzliches Chromosom auf. Das Chromosom 21 ist bei ihnen dreifach vorhanden, deswegen spricht man auch von einer „Trisomie 21“. (http://www.down-syndrom.org/definition_down_syndrom.html)

Hier wird deutliche gemacht, dass das Down Syndrom keine Krankheit ist, sondern um eine genetische Besonderheit. Diese gehen einher mit verschiedenen Symptomen wie z.B. Haarausfall, Herzerkrankungen oder auch später mit der sogenannten Demenz des Down Syndroms.

Zwei andere BewohnerInnen haben Epilepsie und damit verbundene wiederkehrende epileptische Anfälle. Laut der Internetseite Medizinfo.de versteht man unter Epilepsie folgendes:

Es gibt eine Vielzahl von Begriffen in der Umgangssprache die beschreiben sollen, was Epilepsie ist, u. a. Fallsucht, Krämpfe oder Anfälle.

Das Wort Epilepsie selbst kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie "von etwas befallen oder erfasst sein" oder auch "Gepackt werden".

Diese drastische Beschreibung ist wohl auf den oftmals sehr eindrücklichen Verlauf eines "großen" epileptischen Anfalls zurückzuführen:

Die Betroffenen schreien, fallen zu Boden, verlieren das Bewusstsein und bewegen unkontrolliert und unkoordiniert den gesamten Körper. (http://www.medizinfo.de/kopfundseele/epilepsie/definition.shtml)

Diese Definition beschreibt zutreffend, wie die betroffenen BewohnerInnen sich meistens verhalten. Schwankungen treten aber auf Grund der Individualität dennoch auf, auf welche ich im Einarbeitungsordner im Unterpunkt „Besonderer Medizinischer Betreuungsbedarf“ gesondert eingehe.

Die anderen weisen alle eine bei Geburt eintretende Intelligenzminderung sprich eine kognitive Beeinträchtigung auf.

Was genau versteht man unter einer Behinderung? Laut dem Sozialen Gesetzbuch IX versteht man unter Behinderung folgendes:

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist.” (IX, 8. Auflage 2014)

Wer zu der Gruppe von Menschen mit Behinderungen zu zählen ist, wird in Artikel 1 Satz 2 des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten: Dazu gehören „Menschen die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in

Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2008)

Ich finde es sinnvoll, dass er speziell auf Barrieren der Gesellschaft eingegangen wird. M. E. ist eine Beeinträchtigung nicht für den betroffenen Mensch selbst die Behinderung, sondern welche Behinderungen sie seitens der Gesellschaft und der Ausgrenzung bekommen.

Nach meinen bisherigen Beobachtungen haben alle Menschen mit Beeinträchtigungen diese Gemeinsam: Sie betrachteten sich selbst nicht als behindert sondern als ganz normal! Diese Erkenntnis finde ich auch gerade auf das personenzentrierte Arbeiten sehr wichtig, denn wir dürfen nicht, nur weil eine sogenannte Behinderung vorliegt, dem Menschen das Recht streitig machen, ein ganz normales möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu wollen.

Dieses Übereinkommen ist maßgebend für unsere tägliche Arbeit mit unseren BewohnerInnen. Es wird auch mit den Leitgedanken der Einrichtung verankert und als Vorgabe für jeden Mitarbeiter vorausgesetzt.

Die Leitgedanken sind:

Menschenbild - Der Wert und die Würde des Menschen resultieren daraus, dass er Geschöpf und Ebenbild Gottes ist. Der Mensch lebt in Gemeinschaft.

Grundhaltung der Anerkennung - Wir begegnen einander und insbesondere unseren Klienten empathisch und wertschätzend und respektieren ihre Rechte.

Reflexions- und Kritikkultur - Wir sind bereit, uns kritisch zu hinterfragen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Ziel unserer Arbeit - Wir unterstützen die Klienten bei der Entwicklung und Umsetzung eines eigenverantwortlichen Lebenskonzeptes.

Professionalität - Wir überprüfen kontinuierlich unser Handeln bezüglich der Grundhaltung der Anerkennung und aktueller Fachlichkeit und berücksichtigen dabei die Interessen der Klienten.

Qualitätsentwicklung - Wir richten unsere Gesamt-Qualitätsentwicklung wertorientiert aus und fühlen uns einer inhaltlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet, die unser diakonisches Profil schärft.

Die Leitgedanken sind in der täglichen Arbeit sehr wichtig. Jeder Mitarbeiter, der neu im Unternehmen anfängt, bekommt diese beim Abschließen des Arbeitsvertrages mit ausgehändigt. Für mich persönlich sind diese Gedanken selbstverständlich aber im alltäglichen Ablauf manchmal schwer umsetzbar, denn man kann manchmal schwer auf jeden einzelnen Menschen eingehen. Aber durch die Arbeit mit dem Einarbeitungsordner kommen wir diesem Anliegen einen großen Schritt näher, denn für mich sind die Leitgedanken und diese zu erfüllen auch personenzentriertes Arbeiten! Das personenzentrierte Arbeiten ist auch für die Einrichtung sehr wichtig.

Die Einrichtung beschreibt den personenzentrierten Ansatz in ihrer Einrichtung folgender Maßen:

„Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern die notwendigen unterstützenden Hilfen für ihre Persönlichkeitsentwicklung und Lebensplanung zu gewähren, die Wohneinrichtungen so umzugestalten, dass sie den Charakter von Lern- und Entwicklungsräumen annehmen und durch einen wertschätzenden Umgang miteinander allen Betroffenen Teilhabechancen im Sinne der Vision einer inklusiven Gemeinschaft zu eröffnen.“

Durch die Entwicklung des Einarbeitungsordners sind wir dem Ziel einen großen Schritt näher gekommen.

Wir sind nun noch mehr in der Lage den Bedürfnissen, Zielen und Wünschen der einzelnen BewohnerInnen noch mehr entgegen zu kommen und tragen mit dazu bei, dass sie sich in ihrem Zuhause wohl fühlen.

Bis zum 06.09.2016 lebte auch noch eine 28 jährige Bewohnerin mit in der Einrichtung. Auf Grund ihres sehr hohen Betreuungsbedarfs und ihrer Auto-, Fremd- und Sachaggressivität war allerdings eine weitere Betreuung in unserer Einrichtung nicht mehr möglich.

Wir waren teilweise auf Grund der Belastung nicht mehr in der Lage auf jede einzelne BewohnerIn einzugehen und konnten auch das Leitbild nicht mehr vertreten und umsetzen. Allein der normale Tagesablauf konnte stellenweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Dadurch litten die BewohnerInnen sehr, denn wir konnten ihren einzelnen Bedürfnissen und den Leitgedanken im Einzelnen nicht mehr nachkommen. Dieser Umstand war für alle Beteiligten und auch für die Bewohnerin sehr unbefriedigend.

Nach ihrem Auszug hatten die MitarbeiterInnen wieder Zeit für die Aufgabe und anhand der Vergangenheit kann man auch reflektieren, wie ein gewisses Verhalten auftrat und was vielleicht der Grund für dieses war.

Und man macht sich Gedanken, ob es der Bewohnerin nun besser geht und man ihr nun gerecht werden kann auf das auch sie ihren Sinn im Leben erkennt, wie es ihr möglich ist.

[...]


[1] In der folgenden Facharbeit werden sowohl Bewohner als auch Bewohnerinnen nur als BewohnerInnen beschrieben.

[2] DAN= In einem Telefonat mit der Firma DAN wurde mir erklärt, dass DAN die Abkürzung für Englisch Danmark(Dänemark) ist und der Gründer der Firma aus Dänemark kommt. Dass wäre der einzige Grund warum es DAN heißt.

[3] m.E. = meines Erachtens

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Modell zur klientenzentrierten Einarbeitung neuer Mitarbeiter im stationären Heimbereich (MoKliE)
Untertitel
Am Beispiel der Behindertenhilfe
Note
2,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
36
Katalognummer
V350503
ISBN (eBook)
9783668378483
ISBN (Buch)
9783668378490
Dateigröße
1117 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
MoKliE, Behindertenhilfe, stationäre Behindertenhilfe, Modellarbeit
Arbeit zitieren
Stephanie Lied (Autor:in), 2016, Modell zur klientenzentrierten Einarbeitung neuer Mitarbeiter im stationären Heimbereich (MoKliE), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350503

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