Empowerment als Traditionslinie der Self-Advocacy Bewegung


Seminararbeit, 2016

17 Seiten, Note: 2,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Begriffsklärungen
2.1 Menschen mit Lernschwierigkeiten
2.2 Self-Advocacy

3. Historische Skizzierung der Self-Advocacy Bewegung

4. Die zentralen Leitprinzipien von Selbstvertretungsgruppen

5. Die Unterstützung von Selbstvertretungsgruppen
5.1 Begründung des Assistenzbedarfs
5.2 Anforderungen an den Advisor
5.3 Ziele und Arbeitsweise des Advisors
5.4 Der Advisor: Chancen und Gefahren für die Selbstvertretung

6. Schlussfolgerungen

7. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Betrachtet man Empowerment-Zeugnisse von Menschen mit Behinderung, so kommt man nicht umhin, einen Blick auf die sogenannte Self-Advocacy Bewegung zu werfen. Im Rahmen dieser Bewegung begannen, nach Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderung, auch jene mit Lernschwierigkeiten damit, sich in Selbsthilfe-Initiativen zu engagieren. Auf diese Weise machten sie gemeinsam ihren Ruf nach Selbstbestimmung, Selbstvertretung, gesellschaftlicher Zugehörigkeit, Gleichberechtigung und Partizipation laut: „Wenn du glaubst du seiest behindert, dann solltest du dich weiter verstecken. Wenn du glaubst du seiest eine Person, dann komm raus und sag es der Welt!“ (Loomis zit. n. Theunissen, 2001, S.2). Ihr Anliegen war es zu demonstrieren, dass sie in erster Linie Menschen seien wie jeder andere auch und dass die Behinderung erst an zweiter Stelle stehe: „People First“ – Mensch zuerst – sollte das Leitthema der Bewegung werden und gab dieser und den resultierenden Selbstvertretungsgruppen einen konkreten Namen.

Im Rahmen dieser Seminararbeit wird, nach einer anfänglichen Definition des Personenkreises der Self-Advocacy Bewegung, zunächst einmal die Bedeutung des Begriffs Self-Advocacy erläutert. Darauf aufbauend wird der Fokus anschließend auf die Wurzeln der Bewegung gelenkt und die wichtigsten Stationen der internationalen und nationalen Entwicklung von Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit Lernschwierigkeiten beleuchtet. Im nächsten Schritt wird dann auf die zentralen Leitprinzipien von Selbstvertretungsgruppen – Normalisierung des eigenen Lebens, Selbstbestimmung und Selbstermächtigung[1] – eingegangen.

Der Schwerpunkt der Seminararbeit liegt auf der professionellen Unterstützung der Selbstvertretungsgruppen von außen. Es wird zum einen untersucht, inwiefern dieser professionelle Eingriff mit den Leitprinzipien der Selbstvertretungsgruppen vereinbar ist und zum anderen die Position der Unterstützungsperson beleuchtet. Dabei soll geklärt werden, welche besonderen Anforderungen an eine professionelle Unterstützung gestellt und welche konkreten Ziele durch diese verfolgt werden. Daran anknüpfend wird die Arbeitsweise des Advisors[2] genauer betrachtet, wobei das Hauptaugenmerk darauf liegt, inwieweit Empowerment Ausdruck in dieser findet. Abschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der Chancen und Gefahren der Konsultation einer professionellen Unterstützung für die Selbstvertretungsgruppen.

2. Begriffsklärungen

2.1 Menschen mit Lernschwierigkeiten

Wenn in der vorliegenden Arbeit von Menschen mit Lernschwierigkeiten gesprochen wird, dient dies dem Zwecke, sich dem Wunsch von Betroffenen nachkommend von dem negativ etikettierten Begriff der geistigen Behinderung zu distanzieren (vgl. Theunissen, 2009, S. 11). Dieser Wunsch rührt daher, dass mit der Bezeichnung der geistigen Behinderung oftmals Assoziationen und Wirkungen einhergehen, welche zur Stigmatisierung, Entwertung und Geringschätzung sowie zu negativen Auswirkungen auf individuelle Lebenschancen führen (vgl. Theunissen, 2009, S. 11; Kniel & Windisch, 2005, S. 18).

Ihre Anfänge findet diese negative Behaftung des Begriffs in der traditionellen Definition und Klassifikation von Behinderung, welche von einer medizinisch-defektorientierten Sicht geprägt ist (vgl. Kniel & Windisch, 2005, S. 16). Das medizinische Modell geht davon aus, dass Behinderungen eine Folge von Defiziten sind, welche der Person selbst innewohnen (ebd.). Im Zuge politischer, pädagogischer und soziologischer Überlegungen hat sich ein neues Verständnis von Behinderung entwickelt, welches sich an der Gesellschaft orientiert. Es sieht vor allem gesellschaftliche Bedingungen im Mittelpunkt der Verantwortung von Behinderungen anstelle von individuellen Defekten (ebd.). Demnach ist Behinderung zum einen als Ergebnis von Zuschreibungen und Barrieren in der sozialen Umwelt und im gesellschaftlichen System zu betrachten, zum anderen als ein Resultat von Normen und Werten (ebd.).

Beide Ansätze werden im internationalen Klassifikationsansatz der Weltgesundheitsorganisation zu einer mehrdimensionalen Sichtweise und Differenzierung von Behinderung verknüpft (ebd.). Es sind drei Ebenen von Behinderung zu differenzieren: Schädigung, Beeinträchtigung von Funktionen und soziale Beeinträchtigung. Der Perspektive der Weltgesundheitsorganisation entsprechend handelt es sich bei Menschen mit geistiger Behinderung um Personen mit differenzierten psycho-sozialen oder physischen Schädigungen (hirnorganische Schädigungen, soziale Deprivation usw.), welche ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben usw.) beeinträchtigen (ebd.). Dies hat zur Folge, dass Betroffene in den jeweiligen Lebensbereichen und -phasen häufig sozial benachteiligt sind. Beispiele für solch soziale Benachteiligung sind die fehlenden Wahlmöglichkeiten beim Schulbesuch und der beruflichen Qualifikation sowie die Beschränkung der Arbeitsmöglichkeiten auf eine Werkstatt für behinderte Menschen (ebd.)

Trotz dieses Paradigmenwandels vom einseitig medizinischen Blick der geistigen Behinderung hin zu einem sozialorientierten und sozial-ökologisch-systemischen Verständnis, steht in Deutschland immer noch die Intelligenzminderung im Zentrum des Begriffs der geistigen Behinderung (vgl. Kniel & Windisch, 2005, S. 17). Infolgedessen führt die „Etikettierung von Personen mit dem Stempel „geistige Behinderung“ … pauschalierend zur Legitimation einer lebenslangen Einschränkung der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und individuellen Entwicklung sowie zu einer umfassenden „Abhängigkeit und Hilfebedürftigkeit““ (ebd., S. 18). Dies verkörpert das exakte Gegenteil dessen, wofür Self-Advocacy steht. Aus diesem Grund machen sich Betroffene, die sich weltweit der People First Bewegung angeschlossen haben, dafür stark, den diskriminierenden Begriff der geistigen Behinderung beispielsweise mit der Bezeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ zu ersetzen (vgl. Theunissen, 2009, S. 10).

2.2 Self-Advocacy

Wenngleich es auch keine direkte Übersetzung des Begriffs Self-Advocacy gibt, welcher der Empowerment-Bewegung von Menschen mit Lernschwierigkeiten ihren Namen gegeben hat, kann man diesen noch am ehesten mit dem Begriff der Selbstvertretung übersetzen.

Diese Selbstvertretung geht Hand in Hand mit der Selbstorganisation, denn nur wer sich organisiert, ob nun als Einzelperson oder in einer Gruppe, ist dazu befähigt, sich selbst zu vertreten. Dies beginnt in Alltagssituationen wie beispielsweise der Auswahl von Getränken und Speisen und reicht hin bis zur politischen Einflussnahme durch die Organisation in Selbstvertretungsgruppen (vgl. Kniel & Windisch, 2005, S. 22).

Ob nun in kleinem oder großem Rahmen, es geht bei Selbstvertretung grundsätzlich darum, als Mensch mit Lernschwierigkeiten ein Leben wie jeder andere Mensch auch, also so normal wie möglich, führen zu können und zu dürfen (vgl. Theunissen, 2001, S. 3). „Menschen mit Behinderungen sollten gleichbehandelt werden. Den Menschen sollten die gleichen Entscheidungen, Auswahlmöglichkeiten, Rechte, Pflichten und Chancen gegeben sein, ihre Stimme zu erheben und sich selbst zu befähigen. Diese Menschen sollten neue Freundschaften schließen und alte Freundschaften erneuern dürfen. Diese Menschen sollten aus ihren Fehlern lernen können wie jeder andere auch“ (Self-Advocates becoming empowered, 2000).

In diesem Zusammenhang kann Self-Advocacy als das Bestreben von Menschen mit Lernschwierigkeiten gedeutet werden, sich in Selbstvertretungsgruppen organisiert gemeinsam für ihre Interessen, Rechte und Bedürfnisse stark zu machen, wobei sie vor allem der Forderung nach einem „normalisierten“ und selbstbestimmten Leben Nachdruck verleihen (vgl. Theunissen, 2001, S. 3).

3. Historische Skizzierung der Self-Advocacy Bewegung

Begibt man sich auf die Spurensuche nach den Wurzeln der People First-Bewegung, so findet man deren Ursprung bereits in den 1960er Jahren in Schweden (vgl. Theunissen, 2009, S.110.). In verschiedenen Städten des Landes organisierten sich Menschen mit Lernschwierigkeiten in Freizeitclubs das erste Mal größtenteils selbst und planten und organisierten dort nahezu eigenständig mit geringfügiger studentischer Unterstützung verschiedenste Freizeitaktivitäten (ebd.). Das Wissen, welches sie für diese Tätigkeiten benötigten, eigneten sie sich in eigens für sie gestalteten speziellen Kursen an (ebd.).

Diese Form der Selbstorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten stieß 1969 auf dem 11. Weltkongress der Internationalen Gesellschaft für Rehabilitation von behinderten Menschen auf helle Begeisterung, was dazu führte, dass auch bald in Kanada, in Großbritannien und in den USA Betroffenen Gelegenheiten zum Austausch und zur Selbstorganisation geboten wurden (ebd.).

Der tatsächliche Beginn der Self-Advocacy Bewegung ist allerdings in den USA zu verzeichnen und wird erst 1973 im Zusammenhang mit der Gründung einer Self-Advocacy Gruppe in Oregon datiert (vgl. Theunissen, 2001, S.2). Zum ersten Mal seit Beginn der Selbstorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten suchten sich die Betroffenen Unterstützung bei einer nichtbehinderten Person von außen. Ganz nach dem heutigen Verständnis der professionellen Unterstützung von Selbstvertretungsgruppen durch einen Advisor (vgl. 5.), sollte dieser sie dabei unterstützen sich selbst nach außen hin in der Öffentlichkeit zu vertreten, allerdings ohne dabei eine leitende Position in der Gruppe zu übernehmen (vgl. Theunissen, 2009, S.111). Um zu unterstreichen, „dass [sie] in erster Linie Menschen sind und [ihre] Behinderungen erst als zweites kommen“ (People First of Oregon, 2000 zit. n. Theunissen, 2009, S.111), gaben sie nach einem kanadischen Vorbild ihrer Gruppe den Namen People First, was schließlich zum Leitspruch der gesamten Self-Advocacy Bewegung werden sollte (vgl. Theunissen, 2009, S.111).

Nachdem die Gruppe 1974 in Otter Crest/Oregon eine eigene Tagung mit dem Ergebnis der Gründung der Organisation „People First of Oregon“ veranstaltete, welche die Förderung von Self-Advocacy auf nationaler und internationaler Ebene zum Ziel hatte, entstanden schließlich zahlreiche Selbstvertretungsgruppen nach deren Vorbild (ebd.). Ihnen allen war und ist auch heute noch eines gemeinsam: das Anliegen nach Selbstbestimmung, Selbstvertretung, gesellschaftlicher Zugehörigkeit, Gleichberechtigung und Partizipation für Menschen mit Lernschwierigkeiten (ebd.).

Im Laufe der 1980er Jahre nahm die Entwicklung der Self-Advocacy Bewegung eine mehr und mehr organisierte Gestalt an: Neben weiteren Gruppengründungen kam es zur Vernetzung und zum Austausch der einzelnen Gruppen auf lokalen, regionalen, überregionalen und internationalen Veranstaltungen (ebd., S. 112). Auf diesen Treffen wurden wichtige Impulse für ein neues fachliches Selbstverständnis, für die Öffentlichkeitsarbeit, für eigens organisierte Schulungen und für politische Einmischung gesetzt (ebd., S. 112). Als Beispiel für die Wirksamkeit dieser Impulse möchte ich die Errungenschaften der britischen People First Bewegung an dieser Stelle anführen: Durch politische Aktionen sowie öffentliche Kampagnen gelang es dieser, Fachwissenschaft, Fachverbände und Politik davon zu überzeugen, abwertende Begriffe wie „mental retardation“ oder „mental handicap“ abzuschaffen und an deren Stelle weniger stigmatisierende Bezeichnungen wie beispielsweise „people with learning difficulties“ oder „people with learning disabilities“ einzuführen (vgl. Theunissen, 2001, S.2).

Mit der Gründung der nationalen Organisation „Self-Advocates Becoming Empowered“ im Jahre 1991 in den USA fand die politische Einflussnahme der People-First Bewegung schließlich ihren ersten Höhepunkt: die bis dato noch eher unkoordinierten Initiativen einzelner Personen und Gruppen vernetzten sich zu einer sozialen Bewegung nationalen Ausmaßes. Immer häufiger wurden Menschen mit Lernschwierigkeiten in behindertenpolitische Gremien sowie in nationale Behindertenorganisationen berufen, als Referenten auf Fachtagungen eingeladen und bei der Vergabe von Fördermitteln stärker berücksichtigt (vgl. Theunissen, 2009, S.113.). Der Internetauftritt einer Vielzahl US-amerikanischer People First-Gruppen zeigt, dass ihr politischer Einfluss bis heute besteht (vgl. Theunissen, 2001, S.2).

Während in den USA und in Kanada Selbstvertretung und Selbstorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten keine Ausnahme mehr darstellt, sieht dies in Europa noch anders aus. Lediglich in einigen wenigen Ländern wie Schweden, Niederlande, Österreich oder Großbritannien spielt die Self-Advocacy Bewegung mittlerweile eine zentrale Rolle (vgl. Theunissen, 2001, S.2).

In Deutschland zeichnete sich der Beginn der Entwicklung der People First Bewegung erstmals 1989 mit der Gründung der ersten Selbstvertretungsgruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten ab (vgl. Theunissen, 2009, S.113.). Jedoch sollte es bis 1994 dauern bis ein von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe veranstalteter Kongress unter dem Motto „Ich weiß doch selbst was ich will! Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung“ den entscheidenden Impuls für die Selbstvertretung und Selbstorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten gab (ebd.). Um diese Entwicklung zur Selbstvertretung und Gruppengründung zu unterstützen, bot die Bundesvereinigung der Lebenshilfe ab 1995 People-First-Seminare an (ebd.). Bis dato sind nunmehr in etwa 20 Self-Advocacy Gruppen mit 173 Mitgliedern registriert. Diese haben sich 1999 unter dem Organisationsnamen People First Deutschland vernetzt und tauschen sich seither auf regionalen, überregionalen und bundesweiten Treffen unter der Regie des „Netzwerk People First Deutschland e. V.“ als Dachorganisation mit Sitz in Kassel aus (ebd.).

4. Die zentralen Leitprinzipien von Selbstvertretungsgruppen

Wie bereits in 2.2 angedeutet wird, sind vor allem Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment die Leitthemen von Selbstvertretungsgruppen.

Das Normalisierungsprinzip basiert auf der Forderung nach einem möglichst „normalen“ Leben. Dies ist damit verbunden, dass es Menschen mit Lernschwierigkeiten möglich sein soll, ihre Bedürfnisse und Probleme selbst zu artikulieren, wobei diesen auch Respekt gezollt wird. Des Weiteren soll ihr Anspruch auf Selbstbestimmung und Selbstvertretung ernst genommen werden sowie ihre Teilhabe bei der Umsetzung ihrer Bedürfnisse und bei der Lösung ihrer Alltagsprobleme respektiert werden. Auch soziale Integration und Inklusion haben einen großen Anteil daran „ein Leben so normal wie möglich“ zu führen. Die Lebensstandards der Betroffenen sollen angeglichen werden an die anderer Mitbürger. So sollen sie beispielsweise ihren Arbeitsplatz oder die Wohnform frei wählen können. Das Normalisierungsprinzip spricht sich also für eine Entinsitutionalisierung aus (vgl. insgesamt Kniel & Windisch, 2005, S. 19).

Wie das Normalisierungsprinzip plädiert auch das Modell des selbstbestimmten Lebens dafür, die Kontrolle über das eigene Leben selbst in der Hand zu haben und den Alltag eigenständig gestalten zu können. Dies soll auf der Basis von Entscheidungsautonomie in Bezug auf Wahlmöglichkeiten (z.B. Wohnform, Arbeitsplatz), die Übernahme von Selbstverantwortung und Selbstvertretung geschehen. Das Selbstbestimmt-Leben-Modell spricht sich gegen Fremdbestimmung durch Sondereinrichtungen und für gesellschaftliche Teilhabe aus und fordert die Befreiung von der Vorherrschaft und der Abhängigkeit von Expertenwissen (vgl. insgesamt Kniel & Windisch, 2005, S. 19).

Auch das Empowerment-Konzept plädiert radikal für eine Befreiung von entmündigender Hilfe, welche einhergeht mit der Entdeckung der eigenen Stärken, der Selbstorganisation der eigenen Lebensform sowie der Mitgestaltung der eigenen Lebenswelt nach eigenen Zielen und eigenem Vermögen (vgl. Kniel & Windisch, 2005, S. 19). Empowerment ist also auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben nicht wegzudenken - ohne Empowerment weder Selbstorganisation noch Selbstvertretung und somit auch keine Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, folgende Definition der zweiten nordamerikanischen People-First-Konferenz anzuführen, welche die zentralen Elemente der Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten „als ein Empowerment-Zeugnis“ (Martin, 1996 zit. n. Theunissen, 2009, S. 109) aufführt: „Self-Advocacy handelt von unabhängigen Gruppen behinderter Menschen, die sich gemeinsam für Gerechtigkeit einsetzen, indem sie einander helfen, ihr Leben zu führen und gegen Diskriminierung zu kämpfen. Uns wird gezeigt, wie man Entscheidungen, die unser Leben betreffen, fällt, damit wir unabhängiger sein können. Man informiert uns über unsere Rechte, aber während wir unsere Rechte kennenlernen, lernen wir auch etwas über unsere Pflichten. Die Art und Weise, in der wir lernen, für uns selbst zu sprechen, ist die gegenseitige Unterstützung und die gegenseitige Hilfe beim Erwerb von Selbstvertrauen, auszusprechen, an was wir glauben“ (Dybwad, 1996 zit. n. Theunissen, 2001, S. 109).

Es wird deutlich, dass der Fokus der Selbstvertretungsgruppen auf der Selbstbestimmung liegt, welche sie mithilfe der gegenseitigen Unterstützung, der Selbstbefähigung und der Selbstermächtigung erreichen wollen.

[...]


[1] Selbstermächtigung: wird synonym zu Empowerment verwendet

[2] Advisor: wird synonym zu Unterstützungsperson verwendet

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Empowerment als Traditionslinie der Self-Advocacy Bewegung
Hochschule
Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera)  (Rehabilitation)
Veranstaltung
Theorien und Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit
Note
2,2
Autor
Jahr
2016
Seiten
17
Katalognummer
V350029
ISBN (eBook)
9783668368835
ISBN (Buch)
9783668368842
Dateigröße
983 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Empowerment, Selbstvertretung, Advisor, professionelle Unterstützung, Self-Advocacy, Self-Advocacy Bewegung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Selbstvertretungsgruppe
Arbeit zitieren
Tamara Zapf (Autor:in), 2016, Empowerment als Traditionslinie der Self-Advocacy Bewegung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/350029

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