Factoring. Grundlagen und Finanzierungsaspekt


Hausarbeit, 2004

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung

2. Hintergründe des Factoring
2.1. Die Geschichte des Factoring
2.2. Die rechtlichen Hintergründe des Factoring

3. Das Factoringverfahren
3.1. Die Factoring – Beteiligten
3.2. Das System des Factoring
3.2.1. Die Pflichten des Factorkunden
3.2.2. Die Pflichten des Factors
3.2.3. Weitere vertragliche Regelungen

4. Die Funktionen des Factoring
4.1. Die Finanzierungsfunktion
4.2. Die Delkrederefunktion
4.3. Die Dienstleistungsfunktion

5. Formen des Factoring
5.1. Full-Service-Factoring
5.2. Bulk-Factoring
5.3. Fälligkeits-Factoring
5.4. Offenes/Stilles Factoring
5.5. Export-/Import-Factoring
5.6. Echtes/Unechtes Factoring

6. Kosten-Nutzen Analyse des Factoring
6.1. Kosten des Factoring
6.2. Nutzen des Factoring
6.2.1. Nutzen der Dienstleistungsfunktion
6.2.2. Nutzen der Finanzierungsfunktion
6.2.3. Nutzen der Delkrederefunktion
6.3. Gegenüberstellung der Kosten und Nutzen

7. Fazit und Aussicht

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Die Finanzierung mittelständischer, deutscher Unternehmen zeichnet sich seit jeher überwiegend durch die Aufnahme von Bankkrediten aus. Doch aufgrund der sich in den letzten Jahren immer gravierender ändernden Marktverhältnisse, sowie der steigenden Anzahl der Insolvenzen zeichnet sich eine Änderung in der Finanzierungsart mittelständischer Unternehmen ab. Eine dieser Finanzierungsmöglichkeiten ist das so genannte Factoring, welches zwar in Deutschland schon seit den späten 50gern als Finanzierungsmittel angeboten wird, jedoch bis heute erst nach und nach seinen Einzug feiert.

1.2. Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser mit den Grundlagen des Factoring vertraut zu machen. Sowohl Funktionen als auch Formen des Factoring sollen beleuchtet werden. Besonders wird hierbei der Aspekt des Factoring als Finanzierungsmittel hervorgehoben, da dies letztendlich die, wie ich im Folgenden aufzeigen werde, Kernfunktion des Factoring ist.

2. Hintergründe des Factoring

2.1. Die Geschichte des Factoring

Der Ursprung des Factoring liegt im 19. Jahrhundert, als der Export von Waren aus Großbritannien in die USA verstärkt wurde. Im Rahmen dieses Exportgeschäfts gab es eine Art Mittelsmann, den so genannten Factor, dessen Aufgabe es war, die Exportware zu vertreiben. Im Namen so genannter Principals nahm der Factor die Exportware an sich und vertrieb diese an die USA. Im Gegenzug dafür erhielt der Factor die Zahlung der Einkäufer, wovon er einen Anteil als Provision behielt und den Rest an den Principal weitergab. Erst in den späten 50ger Jahren hielt das Factoring Einzug in Deutschland durch einen Mainzer Privatbankier, des erstmals eine Form von Factoring anbot. Im Vordergrund seines Angebotes stand die Debitorenbuchhaltung, daher die Übernahme der Buchhaltung für den Kunden. Nach und nach wurden immer mehr Factoring Unternehmen gegründet, von denen sich die größten deutschen Factoringinstitute 1974 zu einem Deutschen Factoring-Verband e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vereinigten.[1] Mit der Zeit kristallisierte sich immer mehr der Wunsch der Kunden nach einem umfassenden Factoring heraus. Dies führte dazu, dass das heutige Factoring weniger wegen seiner Dienstleistungsfunktion in Anspruch genommen wird, sondern mehr und mehr aufgrund seiner Schutzfunktionalität vor Ausfällen sowie aufgrund seiner Finanzierungsfunktion.

2.2. Die rechtlichen Hintergründe des Factoring

Nach einer allgemeinen Definition ist Factoring „der fortlaufende Kauf und Erwerb von kurzfristigen Forderungen und Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Mehrfachabnehmer“.[2] Diese Definition weist bereits auf den entscheidenden Punkt hin: „Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft.“[3] „Die Regelungen über den Kaufvertrag §§ 433 BGB ff. finden deshalb unmittelbar Anwendung.“[4]

3. Das Factoringverfahren

Nachdem wir bereits in den ersten Kapiteln eine historische und kurze Darstellung des Factoring erhalten haben, möchte ich nun näher auf das Prinzip das Factoring eingehen.

3.1. Die Factoring – Beteiligten

An dem Prozess des Factoring sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt.

- Der Factor: Als Factor wird das Institut bezeichnet, das das Factoring anbietet. Zuweilen stößt man in der Literatur in Bezug auf den Factor auch auf den Begriff Factoringinstitut. Der Einfachheit halber werde ich mich jedoch in dieser Arbeit auf den Begriff Factor beschränken.
- Factorkunde: Unter dem Factorkunden wird die Person bzw. das Unternehmen verstanden, dass die Leistungen des Factors in Anspruch nimmt.
- Debitor: Debitor ist die Bezeichnung für den Abnehmer des Factoringkunden, daher die Person, den die jeweiligen Forderungen betreffen.

3.2. Das System des Factoring

Kurz gesagt ist versteh man unter Factoring den „Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen“[5]. Ein potentieller Factoringkunde bietet einem Factor seine Geldforderungen gegen einen Debitor an. Nach dem Angebot der Firma prüft der Factor die Bonität des betroffenen Debitors. Entscheidet sich der Factor zum Kauf der Geldforderungen, so wird zwischen dem Factor und dem Kunden ein so genannter Factoringvertrag[6] geschlossen, sowie ein so genanntes Konditionenblatt, das sämtliche Konditionen bezüglich des einzelnen Debitors regelt. Mit dem Factoringvertrag gehen beide Seiten gewisse Verpflichtungen ein, die ich im Nachfolgenden erläutern werde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Factoringsystem[7]

3.2.1. Die Pflichten des Factorkunden

Mit Unterzeichnung des Factoringvertrags verpflichtet sich der Factorkunde Geldforderungen gegen einen bestimmten Debitor an den Factor zu verkaufen und zu übertragen. Diese Forderungen können sich auf bereits bestehende Forderungen beziehen, betreffen jedoch in jedem Fall alle zukünftigen Forderungen die bis Vertragsablauf entstehen. Mit dieser Regelung der Übertragung zukünftiger Forderungen soll vermieden werden, dass dem Factor nur risikoreiche Forderungen übergeben werden und dient somit als Schutz des Factors. Des Weiteren sollte vertraglich festgehalten werden, dass der Factorkunde die Debitoren von der Factoringbeziehung unterrichtet, damit das Risiko ausgeschlossen ist, dass die Abnehmer weiterhin an diesen ihre Zahlungen tätigen und dieser das Geld einbehält.

3.2.2. Die Pflichten des Factors

Der Factor verpflichtet mit der Unterzeichnung des Vertrages, sämtliche Forderungen gegen den betroffenen Debitor abzukaufen und dem Factorkunden für die Übernahme der Forderungen ein gewisses Entgelt zukommen zu lassen. Im Falle eines echten Factoring, welchen Begriff ich in Kapitel 5.6 näher erläutern werde, verpflichtet sich der Factor zusätzlich sämtliches Ausfallrisiko, daher das Risiko dass ein Debitor nicht zahlt, zu übernehmen. Um jedoch schon von Vornherein das Risiko des Zahlungsausfalls zu mindern, verpflichtet sich der Factor zur laufenden Prüfung der Bonität der Debitoren.

3.2.3. Weitere vertragliche Regelungen

Ein weiterer Sachverhalt, der in einem Factoringvertrag geregelt werden muss ist dessen Laufzeit. „Die Festlaufzeit beträgt meist zwei Jahre, mindestens aber 1 Jahr und die Kündigungsfristen meist 3 Monate oder ½ Jahr, mindestens jedoch einen Monat.“[8] Des Weiteren werden im Rahmen des Vertrages so genannte Limits vereinbart. Für jeden Debitor wird aufgrund diverser Faktoren wie dessen Bonität und Zuverlässigkeit ein Limit in Bezug auf die zu übernehmenden Forderungen festgelegt. Überschreitet eine von dem Factor zu übernehmende Forderung dieses Limit, so hat er das Recht, diese Forderung so lange „auf Eis zu legen“, bis das Limit wieder freigegeben ist, daher die Forderung wieder in das Limit passt. Ein weiterer wichtiger Vertragspunkt ist die Festlegung der Zahlung der Forderungen. Im Regelfall zahlt der Factor „unmittelbar nach der Vorlage der Rechnungskopien bis zu 90 %“[9] der jeweiligen Forderungssumme. Die Differenz zu der vollen Forderungssumme wird zunächst als Sicherung für eventuelle Skontoabzüge oder Reklamationszahlungen einbehalten. Diese Differenz samt Zinsen wird erst an den Factoringkunden ausbezahlt, wenn der Debitor seine Forderungen beglichen hat oder ein festgesetzter Zeitpunkt, ebenfalls vertraglich festgehalten, verstrichen ist.

4. Die Funktionen des Factoring

Was das Factoring für ein Unternehmen sehr reizvoll macht, sind dessen vielseitige Funktionen. Je nach Wunsch des Kunden kann der Factor verschiedene Funktionen übernehmen oder miteinander kombinieren, um somit das optimale Factoring zu bieten. Die möglichen Funktionen des Factoring werden als Finanzierungs-, Delkredere- und Dienstleistungsfunktion bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Funktionen des Factorings[10]

[...]


[1] S. Anhang B: ,,Liste der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes e.V.".

[2] Bette (2001), S. 46

[3] Atevis, http://www.atevis.com/r2/factoring/factoring_info/definition_fac.htm

[4] Bette (2001), S. 50

[5] Bette (2001), S. 154

[6] S. Anhang A: .,,Factoringvertrag des Deutschen Factoring-Verbandes e.V."

[7] Basierend auf Deutscher Factoringverband, Broschüre „Factoring in Deutschland“, S. 1

[8] Bette (2001), S. 76

[9] Bette (2001), S. 158

[10] Basierend auf Deutscher Factoringverband, Broschüre „Factoring in Deutschland“, S. 3

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Factoring. Grundlagen und Finanzierungsaspekt
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Veranstaltung
Finanzierung
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V34853
ISBN (eBook)
9783638349598
Dateigröße
600 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
15 Seiten Hausarbeit plus Anhang
Schlagworte
Factoring, Finanzierung
Arbeit zitieren
Alexandra Oberste-Dommes (Autor:in), 2004, Factoring. Grundlagen und Finanzierungsaspekt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34853

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