Die Instrumentalisierung der NS-Prozesse in der ideologischen Auseinandersetzung der DDR mit der BRD


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Vergangenheitsbewältigung in der DDR

III. Die NS-Prozesse als ideologisches und propagandistisches Instrumentarium
3.1 Die Waldheimer Prozesse 1950.
3.2 Der Prozeß gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer 1966
3.3 Die DDR-Nebenklage im Essener KZ-Dora-Prozeß 1967-1970

IV. Schlußbetrachtung

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Am 8. Mai 1945 endete mit der Unterzeichnung der Bedingungslosen Kapitulation in Reims und Berlin der Zweite Weltkrieg. Deutschland war besiegt: Finis Germaniae! Millionen von Menschen waren im Krieg gefallen oder in Vernichtungslagern, wie dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ums Leben gekommen. Doch wer sollte für die Verbrechen des Dritten Reichs zur Verantwortung gezogen werden? Die Westalliierten brachten die Hauptkriegsverbrecher, die sich nicht durch Selbstmord der Verantwortung entzogen hatten, in Nürnberg vor Gericht. Weitere Prozesse sollten folgen. Doch wie ging man in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit den NS-Verbrechern um und wie gestaltete sich die Verfolgung in der DDR?

Nach der militärischen Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee und der Errichtung der sowjetischen Militärverwaltung galt es neben der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung vor allem, die begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen während des Dritten Reichs zu ahnden und ein mögliches Wiederaufflackern nationalsozialistischer Bestrebungen im Keim zu ersticken. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, überzog die sowjetische Militärverwaltung die ostdeutsche Bevölkerung unmittelbar nach Kriegsende mit einem kollektiven Terror, dem nach einer unglaublichen Welle an Massenverhaftungen der justitielle Terror folgen sollte.[1]

Am 20. Dezember 1945 wurde durch Artikel III des Kontrollratsgesetzes die juristische Ermächtigung bekräftigt, wonach die Besatzungsbehörden in ihrer jeweiligen Zone deutsche Gerichte für die Verurteilung von Verbrechen für zuständig erklären konnten, wobei diese Verordnung speziell auf die Bestrafung nationalsozialistischer Delikt abzielte. In der SBZ kam es 1945 zu sechs, 1946 zu 123 Verurteilungen, währen die Zahl 1947 auf 744, 1948 auf 4.549 anstieg, ehe sie im Jahre 1949 auf 2.633 sank.[2]

Nach der Gründung der DDR im Jahre 1949 wurde die ostdeutsche Strafjustiz sehr schnell zu einem Instrumentarium politischer Repression umfunktioniert, wobei die Justiz dabei all jene Eigenschaften aufwies, die totalitären Staaten eigentümlich sind: eine allmächtige Geheimpolizei, Rechtsbeugung, Willkür, Terror, Schauprozesse sowie Geheimverfahren. So ist auch der DDR-Strafjustiz eine wesentliche Verantwortung für die Verbitterung der Menschen zuzuschreiben, die sich im Aufstand vom 17. Juni 1953 entlud.[3]

Nach Beendigung der Waldheimer Prozesse im Jahre 1950, denen wir uns noch ausführlich zuwenden werden, bewegten sich die NS-Ermittlungen fortan auf einem quantitativ deutlich niedrigerem Niveau, da sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Zuge des Kalten Krieges in erster Linie auf die Abwehr feindlicher Agenten, Saboteure und Spione konzentrierte, während die justitielle Abrechnung mit dem Nationalsozialismus offiziell als abgeschlossen galt.[4] Waren im Jahr 1950 noch 4.092 Urteile gefällt worden, so gingen diese Zahlen im Verlauf der fünfziger Jahre kontinuierlich zurück.[5] Für den Zeitraum von 1957 bis 1989 weist die offizielle Justizstatistik lediglich 120 Verurteilungen aus, was den erheblichen quantitativen Rückgang in den darauffolgenden dreißig Jahren dokumentiert.[6] Betrachtet man die Gesamtzahl von knapp 13.000 Verurteilungen, die im Zeitraum zwischen 1945 und 1989 in der SBZ/DDR verhängt worden sind, so fällt auf, daß davon alleine 12.177 in den Zeitraum von 1945 bis einschließlich 1950 fallen.[7]

Trotz einer relativ hohen Zahl an erfolgten Verurteilungen hat in der SBZ/DDR zu keinem Zeitpunkt eine systematische Strafverfolgung von NS-Verbrechen stattgefunden. Dies hängt in erster Line damit zusammen, daß in der DDR kein wirkliches Interesse an einer rechtsstaatlichen Ahndung von NS-Verbrechen vorhanden war, da die SED die Verfahren in erster Linie für die ideologische Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik inszenierte und zur politischen Propaganda mißbrauchte. Das Ziel dieser Hausarbeit liegt demzufolge darin, die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der SBZ/DDR kritisch zu beleuchten und unter dem Aspekt der ideologischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik zu untersuchen. Da die NS-Prozesse eine wesentliche Form der Vergangenheitsbewältigung darstellen, müssen wir uns im Hinblick auf die Fragestellung zunächst mit dem offiziellen Geschichtsbild der DDR auseinandersetzen und uns fragen, welchen Einfluß die antifaschistische Staatsdoktrin auf die Verfolgung und Bestrafung von NS-Tätern hatte und welche Ziele die SED neben der juristischen Abrechnung mit dem Nationalsozialismus noch verfolgte. Im Anschluß daran werden drei besonders spektakuläre NS-Prozesse daraufhin untersucht, in welcher Form und Intensität sie für ideologische Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik instrumentalisiert worden sind. Als erstes wenden wir uns dabei den Waldheimer Prozessen von 1950 zu, die ohne Zweifel sowohl quantitativ als auch qualitativ den Höhepunkt der ideologischen Instrumentalisierung bildeten. 3.2 beschäftigt sich mit dem Prozeß gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer, der als einer der spektakulärsten, wenn nicht gar als der bedeutendste NS-Prozeß der DDR-Geschichte gilt, wobei sich anhand dieses Verfahrens der Versuch der Einflußnahme seitens der SED auf westdeutsche NS-Prozesse beispielhaft dokumentieren läßt.[8] Abschließend wenden wir uns unter 3.3 mit dem Essener KZ-Dora-Prozeß einem westdeutschen Verfahren zu, in dem die DDR in Person ihres Staranwalts, Friedrich Karl Kaul als Nebenkläger auftrat, der mit allen Mitteln versuchte, den Essener Gerichtssaal in ein Tribunal gegen die faschistischen Umtriebe in der Bundesrepublik zu verwandeln.

II. Die Vergangenheitsbewältigung in der DDR

Das offizielle Geschichtsbild der DDR blendete zentrale Aspekte der Vergangenheit einfach aus und interpretierte die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 als Werk der „am meisten chauvinistischen, imperialistischen und aggressiven Teile des deutschen Finanzkapitals“[9], das mit der Installierung des Hitler-Regimes in Deutschland seine von der proletarischen Revolution unter Führung der KPD bedrohte Herrschaft zu sichern versucht und den seit langem geplanten Eroberungskrieg gegen die Sowjetunion vorbereitet habe. Durch den erfolgreichen Abwehrkrieg der Alliierten, insbesondere der Sowjetunion sowie durch den antifaschistischen Widerstand in Deutschland unter Führung der illegalen KPD habe der Faschismus letztendlich besiegt werden können. Während aber durch den Kalten Krieg der Westmächte gegen die UdSSR die Herrschaft derjenigen Kreise, die auch den Faschismus in Deutschland installiert und getragen hatten, in der Bundesrepublik abermals etabliert worden seien, habe die DDR beharrlich auf die Kräfte des Antifaschismus und des Sozialismus gesetzt.[10]

Diese Idealisierung des kommunistischen Widerstands gegen das NS-Regime zählt zu den zentralen Fundamenten des DDR-Geschichtsbilds, wobei die KZ-Häftlinge zu Märtyrern und Helden stilisiert und von der SED vereinnahmt worden sind. Dem eigenen Selbstverständnis nach ist die DDR nicht nur auf dem Vermächtnis der Widerstandskämpfer aufgebaut worden, sondern sie führte diesen Kampf kontinuierlich fort und zwar in der Auseinandersetzung mit der imperialistischen Bundesrepublik mit ihrer braunen Vergangenheit.[11] Die wesentlichsten Elemente der kommunistischen Vergangenheitspolitik lassen sich dabei auf folgende zwei Aspekte zuspitzen: Erstens erscheint das deutsche Volk, insbesondere die deutsche Arbeiterschaft als Opfer des Nationalsozialismus, während die Verantwortung für die Machtübernahme Hitlers ausschließlich den Eliten, insbesondere dem Großkapital zugeschrieben wird.[12] Zweitens taucht der Antisemitismus lediglich als Randphänomen auf, der zur Manipulation des deutschen Volkes mißbraucht worden sei.[13]

Doch welchen Zweck erfüllte diese schiefe Sichtweise auf die jüngste deutsche Geschichte? Zum einen hatte die Oktroyierung dieses Geschichtsbildes eine überaus entlastende Wirkung für die Menschen in der SBZ/DDR, die von jeglicher Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus ausgenommen wurden, da die Schuld angeblich bei den Eliten gelegen habe und eine Fremdherrschaft über das deutsche Volk errichtet worden sei.[14] Zum anderen bot diese eindeutige Schuldzuweisung die Möglichkeit der Vermeidung einer Debatte über die eigenen Handlungen und Haltungen in der Zeit des Dritten Reichs, weshalb in weiten Teilen der ostdeutschen Bevölkerung der Eindruck entstand, als sei der Nationalsozialismus ein ausschließliches Phänomen der Westdeutschen gewesen.[15] In Wahrheit waren die Deutschen in der SBZ/DDR nicht weniger verantwortlich für die Verbrechen des Nationalsozialismus als die Deutschen westlich der Elbe, allerdings wurde jedem einzelnen Bürger die innere moralische Auseinandersetzung mit seiner eigenen Vergangenheit erspart. Darüber hinaus gab es in der SBZ bzw. in der DDR keine Entnazifizierungsmaßnahmen wie in der Bundesrepublik, und es wurde auch nicht danach gefragt, wie weit man sich vom Nationalsozialismus und seiner Ideologie losgesagt hatte, sondern es zählte nur das Gelöbnis zur neuen Ordnung.[16]

[...]


[1] Vgl. Fricke, S. 55.

[2] Vgl. Eisert, S. 18. – Vgl. auch Fricke, S. 47.

[3] Vgl. Fricke, S. 205.

[4] Vgl. Weinke, S. 68.

[5] Vgl. Rückel, S. 210.

[6] Vgl. Weinke, S. 73.

[7] Vgl. Rückel, S. 210.

[8] Vgl. Dirks, S. 159.

[9] Herbert, S. 21-22.

[10] Vgl. Herbert, S. 22.

[11] Vgl. Wamhof, S. 183.

[12] Vgl. Herbert, S. 21-23. – Vgl. auch Weinke, S. 46-47.

[13] Vgl. hierzu ausführlich: Groehler, Olaf: Der Holocaust in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Herbert / Groehler, S. 41-66.

[14] Vgl. Groehler, Antifaschismus, S. 32.

[15] Vgl. Herbert, S. 23-24.

[16] Vgl. Groehler, Antifaschismus, S. 30-31.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Instrumentalisierung der NS-Prozesse in der ideologischen Auseinandersetzung der DDR mit der BRD
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
16
Katalognummer
V34795
ISBN (eBook)
9783638349161
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Instrumentalisierung, NS-Prozesse, Auseinandersetzung
Arbeit zitieren
Marc Philipp (Autor:in), 2003, Die Instrumentalisierung der NS-Prozesse in der ideologischen Auseinandersetzung der DDR mit der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34795

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