Finanzwirtschaftliche Beurteilung von Factoring-Verträgen


Seminararbeit, 2003

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Definition
1.2 Geschichtliche Entwicklung des Factoring in Deutschland

2. Finanzwirtschaftliche Beurteilung von Factoring-Verträgen
2.1 Die Finanzierungsfunktion
2.1.1 Vorteile für den Factoring-Kunden 2.1.1.Nachteile für den Factoring-Kunden
2.2 Die Dienstleistungsfunktion
2.2.1 Vorteile für den Factoring-Kunden
2.2.2 Nachteile für den Factoring-Kunden
2.3 Die Delkrederefunktion
2.3.1 Vorteile für den Factoring-Kunden
2.3.2 Nachteile für den Factoring-Kunden
2.4 Kosten des Factoring
2.4.1 Die Factor-Gebühr
2.4.1.1 Der Dienstleistungsanteil
2.4.1.2 Der Delkredere-Anteil
2.4.2 Sonstige Kosten

3. Zusammenfassendes Ergebnis zur Beurteilung von Factoring-Verträgen

4. Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung gewinnen die Faktoren Eigenkapital und Liquidität vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen immer mehr an Bedeutung.[1] Viele Unternehmen leiden unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Abnehmer, was zu Beeinträchtigungen dieser Faktoren führen kann. Nutzt ein Unternehmen das komplette Zahlungslimit aus und zahlt seine Verbindlichkeiten erst sehr spät, so hat dies Folgen für den Lieferanten, der auf sein Geld warten muss. Oftmals ist es dann notwendig, teure Kredite aufzunehmen werden, um kurzfristige Liquiditätslücken zu überbrücken.

Das Factoring bietet dem Unternehmen eine von vielen Möglichkeiten der kurzfristigen Finanzmittelausstattung, durch die das Problem des Liquiditätsengpasses vermieden werden kann. Nach einer Definition und der geschichtlichen Entwicklung des Factoring in Deutschland, werden die Vor- und Nachteile für den Factoring-Kunden im Rahmen dieser Seminararbeit dargestellt und finanzwirtschaftlich beurteilt.

1.1 Definition

Unter dem Begriff Factoring versteht man den Ankauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.[2]

Diese Definition weist bereits darauf hin, dass es sich beim Factoring-Geschäft keinesfalls um ein Kredit-, sondern um ein Kaufgeschäft gem. §§ 433, 437, 438 und 398 BGB, sowie den §§ 18 und 19 KWG (Kreditwesengesetz) handelt.

Beim Factoringgeschäft verkauft ein Unternehmen (im Folgenden Factoring-Kunde genannt) seine Forderungen an eine Factoringesellschaft, die eine spezielle Form des Kreditinstitutes (im Folgenden Factor genannt) darstellt.

Die Grundlage für das Factoringgeschäft bildet der Factoring-Vertrag. In ihm verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, seine sämtlichen anstehenden Forderungen zum Kauf anzubieten und zur Erfüllung an den Factor abzutreten. Der Factor seinerseits verpflichtet sich, die ihm angebotenen Forderungen anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis an den Factoring-Kunden zu zahlen. „Dieser Wechsel zwischen Angebots- und Ankaufspflicht charakterisiert Factoring als Kaufgeschäft.“[3] Zusätzlich zeichnet sich das Factoring-Geschäft dadurch aus, dass der Factor je nach Factoring-Art die Finanzierung, die Führung der Debitorenkonten einschließlich Inkasso und Mahnwesen sowie das Ausfallrisiko übernimmt. Dabei unterscheidet man zwei grundlegend verschiedene Arten des Factoring. Vom „Echten Factoring“ spricht man, wenn die Factoring-Gesellschaft die Forderung eines Factoring-Kunden aufkauft, und zugleich das mit der Forderung verbundene Ausfallrisiko, das vom Schuldner (Debitor) ausgeht, übernimmt.

Vom „Unechten Factoring“ spricht man dagegen, wenn dieses Ausfallrisiko nicht von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Die Funktion der Übernahme des Ausfallrisikos wird im Folgenden Delkrederefunktion genannt.

1.2 Geschichtliche Entwicklung des Factoring in Deutschland

Der erste Factoringvertrag in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1958 von der Mittelrheinischen Kreditbank Dr. Horbach & Co. KG in Mainz abgeschlossen.

Das Bankhaus Horbach war spezialisiert auf Konsumentenkredite und war auf der Suche nach einer Erweiterung der Angebotspalette. Da die Geschäftsbanken und die Sparkassen den Verbraucher als Kunden und Kreditnehmer entdeckt hatten, wuchs der Druck auf die (Privat-) Kundenkreditbanken, die daraufhin neue gewerbliche Finanzierungsmodelle für die gewerbliche Wirtschaft entwickelten.

Der Begriff des Factoring war zu jener Zeit fast unbekannt, da es weder Fachliteratur noch Fachleute in nennenswertem Umfang gab. Der 1957 in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen veröffentlichte Aufsatz von Knopik: „Factoring – neue Wege der Absatzfinanzierung“[4] bildete die einzige deutschsprachige Grundlage für die Entwicklung eines neuen Geschäftszweiges.

Zu Beginn der sechziger Jahre versuchte die Norddeutsche Finanzierungs AG, Bremen (jetzt NordFinanz AG) im Factoring-Geschäft Fuß zu fassen. 1971 übertrug sie ihre Aktivitäten in Factoringbereich auf die Deutsche Factoring GmbH & Co. KG, die ihrerseits im gleichen Jahr umfirmiert wurde in DEUTSCHE FACTORING BANK Deutsche Factoring GmbH & Co. mit Sitz in Bremen. In den darauffolgenden Jahren stieg die Bedeutung des Factoring immer weiter an. Unter den großen Anbietern gab es einige, die nicht nur das Factoring-Geschäft, sondern die Kombination Factoring / Investitionskredite / Leasing anboten.[5] Diese Entwicklung hat sich bis heute fortgesetzt. „In den neuen Bundesländern hat das Factoring seit Mitte 1992 an Bedeutung gewonnen.“[6] Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung in Deutschland seit dem Jahr 2000 .

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsche Factoring Bank Bremen (2003)

Anhand dieser Abbildung wird deutlich, dass dem Factoring eine wachsende Bedeutung sowohl im Inland als auch im internationalen Raum zukommt. Der Gesamtumsatz stieg von 23,50 Mrd. € im Jahr 2000 um 22,08 % auf 31,6 Mrd. € im Jahr 2002.

2. Finanzwirtschaftliche Beurteilung von Factoring-Verträgen

Das Factoring stellt für Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz zwischen eineinhalb und 50 Mio. Euro erwirtschaften eine interessante Alternative der Absatzfinanzierung dar. Dies wird mit der Abwälzung des Ausfallrisikos auf den Factor und einer spürbaren Entlastung im administrativen Bereich begründet. Allerdings sind weder untere noch obere Grenze starr : Auch für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von unter eineinhalb Mio. Euro kann Factoring sinnvoll eingesetzt werden. Firmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro erwirtschaften, nutzen das Factoring häufig für die Abwicklung von Exporten in solche Länder, in denen die eigene Firma keine rechtlich selbstständigen Vertriebstöchter unterhält.[7]

Aus der Sicht des Factors ist das Factoring ein Forderungskauf. Jede Forderung, die durch den Factor aufgekauft wird, hat sowohl tatsächliche als auch rechtliche Wirkungen:

Auf der einen Seite scheidet die Forderung durch die Abtretung des Factoring-Kunden an den Factor aus dem Vermögen des Factoring-Kunden aus und geht in das Vermögen des Factors über. „Diesem obliegt damit die handels- und steuerrechtliche Verpflichtung, die Forderung als eigenen Vermögenswert in seiner Buchhaltung zu erfassen.“[8] Das Mahnwesen und das Inkasso werden durch den Factor in eigenem Interesse durchgeführt.

Auf der anderen Seite erhält der Factoring-Kunde den Kaufpreis für die von ihm veräußerte Forderung . Er wird dadurch wirtschaftlich so gestellt, als habe er mit seinem Kunden ein Bargeschäft getätigt.

Unter betriebswirtschaftlichen Aspekten werden die Elemente eines Forderungskaufes im Rahmen eines Factoring-Vertrages in die drei Funktionen Finanzierung, Dienstleistung und Delkredere unterteilt, die im Folgenden erläutert und finanzwirtschaftlich beurteilt werden.

2.1 Die Finanzierungsfunktion

Durch die aus den verkauften Forderungen resultierenden Zahlungen vom Factor an den Factoring-Kunden tritt ein Finanzierungseffekt ein. „Bei den meisten Factoring-Interessenten steht der Finanzierungsaspekt im Vordergrund und zwar gleichgültig, ob das echte Factoring ... oder das unechte Factoring ... eingesetzt wird.“[9] Dieser Effekt äußert sich in der Weise, dass der Factoring-Kunde sofort über den Betrag der verkauften Forderungen verfügen kann, um so Vorteile für weitere Geschäfte zu nutzen. Da es aber auch Nachteile für den Factoring-Kunden gibt, wird die Finanzierungsfunktion im Folgenden finanzwirtschaftlich beurteilt.

[...]


[1] Vgl. Höche (2002).

[2] Vgl. Schwarz ( 2002), S.15.

[3] Kibgies (2003).

[4] In : ZKW (1957), S.61 ff.

[5] Vgl. Schwarz (2002), S.20f.

[6] Ebd.

[7] Vgl. Schwarz (1975), S.26.

[8] Schwarz (2002), S.26.

[9] Mayer (1987), S.45.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Finanzwirtschaftliche Beurteilung von Factoring-Verträgen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V34582
ISBN (eBook)
9783638347655
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzwirtschaftliche, Beurteilung, Factoring-Verträgen, Thema Factoring
Arbeit zitieren
Sven Tillery (Autor:in), 2003, Finanzwirtschaftliche Beurteilung von Factoring-Verträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34582

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