Zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung


Seminararbeit, 2003

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ursprünge des Controllingbegriffes
2.1 Herleitung und historische Entwicklung des Controllingbegriffes
2.2 Entwicklung des Controlling in Deutschland

3. Strukturierung des Controllingbegriffes
3.1 Das Verhältnis zwischen Controlling und Führung
3.2 Aufgabenfelder des Controlling und deren Wahrnehmung
3.3 Die zeitliche Reichweite des Controlling

4. Begriffliche Grundlagen zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung
4.1 Die Notwendigkeit von Controlling in der öffentlichen Verwaltung
4.2 Controlling in öffentlichen Verwaltungen nach Zünd und König
4.3 Der Controllingbegriff in der Kommunalverwaltung nach Reinermann
4.4 Controlling in öffentlichen Verwaltungen nach Budäus
4.5 Controlling in der öffentlichen Verwaltung nach Weber
4.6 Controlling in öffentlichen Verwaltungen nach Braun

5. Schlussbetrachtung

1. Einleitung

Die Definition des Controllingbegriffes stellt bis heute eine große Schwierigkeit dar. „Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was Controlling bedeutet oder bedeuten soll, nur jeder meint etwas anderes.“[1] Es ist daher wichtig, diesen Begriff zu klären, „bevor man sich in sinnvoller Weise mit der Thematik des Verwaltungs-Controlling auseinandersetzen kann.“[2]

Preissler formuliert: „Erkennen, was Controlling bedeutet, ist eine unerläßliche Randbedingung vor der Einführung von Controlling.“[3] Diese Forderung wurde bis dato nicht erfüllt. Zwar hat man Vorstellungen darüber, was unter Controlling, insbesondere Controlling in der öffentlichen Verwaltung verstanden werden kann, doch hat man bis heute keine Definition gefunden, die seinen Facetten im ganzen Umfang entspricht. Dennoch wird Controlling in modernen, öffentlichen Verwaltungen durchgeführt.

Im Rahmen dieser Seminararbeit wird zunächst auf die Wortentstehung und die historische Entwicklung des Controlling eingegangen. Diese Vorüberlegungen sollen dazu beitragen, diesen Begriff im nächsten Schritt besser strukturieren zu können. Nach dieser Strukturierung erfolgt eine kurze Überlegung zur Notwendigkeit des Controlling in der öffentlichen Verwaltung. Es wird der Frage nachgegangen, welche Missstände in der öffentlichen Verwaltung die Einführung eines Controllingsystems notwendig machen.

Den Hauptteil bilden die begrifflichen Grundlagen zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung, die durch verschiedene Autoren geschaffen wurden. Hier werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Begriffsauffassung deutlich, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und die dazu beitragen, dass der Controllingbegriff selbst heute schwer zu definieren ist.

2. Die Ursprünge des Controllingbegriffes

2.1 Herleitung und historische Entwicklung des Controllingbegriffes

Die Entstehung des Wortes „Controlling“ wird auf die lateinischen Begriffe „contra“ und „rotulus“ zurückgeführt. Aus diesen Wortstämmen bildete sich später im Französischen die „contre-role“ (Gegenrolle), unter der eine zweite Aufzeichnung über Geld- und Güterbewegungen verstanden wurde, die im heutigen Sinne der Funktion der Sicherungskopie entsprach. Im Englischen ergab sich daraus die Berufsbezeichnung des „countre-roullour“ und später die des „countrollour“ für denjenigen, der die „Gegenrolle“ führte. Den Beruf des „Countroller of Accounts“, der die Aufzeichnungen über Geld- und Güterbewegungen verwaltete, gab es bereits im 15. Jahrhundert am englischen Königshof. Im darauffolgenden Jahrhundert entwickelte sich der Begriff des „comptroller“, der überwiegend auf eine Fehlinterpretation bei der Übernahme aus dem Französischen ins Englische zurückgeführt wird.[4] Dieser Begriff wurde im Jahre 1778 mit der Errichtung eines Amtes zur Überwachung der Ausgeglichenheit des Staatsbudgets in Amerika eingeführt. Im späteren Verlauf gab es den „Controller of the Currency“ als Chef der amerikanischen Bankenaufsicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es schließlich den „Comptroller General“, der die Funktion des Leiters des obersten Rechnungshofes innehatte. Inzwischen hat sich jedoch die Schreibweise „Controller“ durchgesetzt.

Es ist festzustellen, dass die Ursprünge des Controllingbegriffes im staatlichen Bereich zu finden sind und dass in funktionaler Hinsicht die „Rechnungslegung, die Finanzwirtschaft sowie vom Tätigkeitsbild gesehen Kontroll- bzw. Überwachungsaufgaben im Vordergrund standen.“[5]

Erst in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts begann eine neuzeitliche Entwicklung des Controllingbegriffes.[6] Da immer mehr Grossunternehmen gegründet wurden, die zunehmend mit Kommunikations- und Koordinationsproblemen konfrontiert waren, wandelte sich das Aufgabenspektrum des Controllers.[7] „Hatte dieser (der Controller: Anm. d. Verfassers) bis dato als chief accountant, Revisor oder Vermögensverwalter vornehmlich bereits getätigte Transaktionen nachzuvollziehen, so mußte er jetzt auch planungsrechnerische Verfahren beherrschen und einführen sowie die budgetbezogenen Daten abstimmen und auswerten.“[8] Der Controllingbegriff wurde künftig nicht nur als vergangenheitsorientiertes, sondern als ein in die Zukunft gerichtetes Instrument mit planerischen Aufgaben angesehen

2.2 Entwicklung des Controlling in Deutschland

Während das Controlling in den USA eine rasche Entwicklung erlebte, „war Controlling für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft bis zum Ende des 2. Weltkrieges kein Gegenstand des Interesses.“[9] Zu Beginn der fünfziger Jahre herrschte größtenteils eine ablehnende Haltung bezüglich des Controllingbegriffes seitens der Unternehmer. Stellvertretend für diese Haltung soll das folgende Zitat von Filip Goossens dienen:

„Der Controller ist also ein Mann, der seine eigenen Pläne aufstellt, koordiniert und auch noch überwacht! Damit nicht genug, hat er ... außerdem noch die gesamte Organisation und Revision, die Fertigungskontrolle, Betriebsabrechnung, Buchhaltung, Bilanz und Steuer in seiner Hand. Damit wird der Controller praktisch zum Chef des Unternehmens, ohne allerdings nach außen hin als Chef in Erscheinung zu treten und auch die damit verbundene Gesamtverantwortung zu übernehmen.“[10]

Der Controller hatte in den Augen der Kritiker zu viel Macht in einem Unternehmen. Folglich wurde Controlling in dieser Zeit in nur sehr wenigen Betrieben durchgeführt. Ende der sechziger Jahre wurde Controlling oftmals nur in deutschen Tochtergesellschaften amerikanischer Konzernmütter angewandt. In den siebziger Jahren hingegen gab es einen regelrechten „Controlling-Boom“. Durch volkswirtschaftliche Stagnationserscheinungen, die durch die allmähliche Sättigung der während der Nachkriegszeit schnell gewachsenen Märkte eintrat, waren die Unternehmen gezwungen, Führungsinstrumentarien zu entwickeln, die der wirtschaftlichen Situation gerecht wurden. Vor allem die Textil-, Leder- und Bekleidungsindustrie spielte in der Einführung und der Entwicklung des Controlling eine Vorreiterrolle. Immer mehr Unternehmen folgten diesem Beispiel, und so kam es, dass im Jahre 1974 bereits 90 % der deutschen Unternehmen über institutionalisierte Controllerstellen verfügten. Die Aufgaben des Controlling lagen zu jener Zeit vor allem darin, an Stelle von detaillierten Feinplanungen Budgetierungsverfahren einzuführen, um auftretenden Planungs- und Organisationslücken entgegenwirken zu können. Weiterhin war es oftmals Aufgabe des Controlling, „auftretende Informationsbedarfe oder –defizite der Unternehmensführung durch die Etablierung und Auswertung effizienter Informationssysteme zu befriedigen oder zu beseitigen.“[11]

Später wurde das Controlling nicht nur in großen Unternehmen, sondern auch im Dienstleistungsbereich angewandt, bis es schließlich in den achtziger Jahren auch für die öffentliche Verwaltung in Betracht gezogen wurde.

In den folgenden Abschnitten soll der Controllingbegriff anhand einiger Kriterien weiter strukturiert werden.

[...]


[1] Preißler (1991), S.10.

[2] Schmidberger (1994), S.17.

[3] Preissler (1977), S. 14.

[4] Vgl. Jackson (1950), S.22.

[5] Vgl. Weber (1990), S.5.

[6] Vgl. Peemöller (1990), S. 40.

[7] Vgl. Bramsemann (1987), S. 26.

[8] Weber, (1991), S. 19.

[9] Schmidberger (1994), S. 20.

[10] Goossens (1959), S. 75f.

[11] Schmidberger (1994), S. 21.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V34581
ISBN (eBook)
9783638347648
Dateigröße
401 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Controllingbegriff, Verwaltung
Arbeit zitieren
Sven Tillery (Autor:in), 2003, Zum Controllingbegriff in der öffentlichen Verwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34581

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