Kann die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle der Maßnahmen der Jugendhilfe fungieren?

Die Jugendhilfemaßnahme "Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform"


Term Paper (Advanced seminar), 2003

38 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Rechtliche Verankerung und Aufbau der
I. Kinder- und Jugendhilfestatistik

3. Gesetzliche Verankerung und Ziele der Heimerziehung; sonstige betreute Wohnformen

4. Analyse der Kinder- und Jugendhilfestatistik: Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses: Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform
I. Junge Menschen mit begonnener Hilfe
II. Junge Menschen mit beendeter Hilfe

5. Kann die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle der Maßnahme „Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform“ dienen?.

6. Das Interesse der Jugendhilfeplanung an einem Instrument der Erfolgskontrolle von Jugendhilfemaßnahmen

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fand die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Konzept zur statistischen Erfassung und Dokumentation von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eine Integration in die Sozialgesetzgebung.[1]

Die Kinder- und Jugendhilfestatistik erhält so den Status und die Funktion eines Mess-, Beobachtungs- und Dokumentationsinstruments:

Dennoch wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik oft mit einem „Schattendasein“ in bezug auf ihre Nutzung umschrieben und es wird appelliert, sie nicht als Datenfriedhof zu titulieren; was in anbetracht der Leistungen, die der amtlichen Statistik zugeschrieben werden verwunderlich erscheint:

„Zweck der Jugendhilfestatistik ist es, eine geeignete Datenbasis für die Beurteilung der Auswirkungen des KJHG, eine Erfolgskontrolle getroffener Maßnahmen und notwendige Fortentwicklung zu schaffen.“[2]

Aufgrund dieser ambivalenten Betrachtungsweise der Kinder- und Jugendhilfestatistik erscheint es interessant, zu überprüfen, inwieweit sie ihrer Selbstbeschreibung gerecht wird und in diesem Falle genauer:

Kann die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle der Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe fungieren? Diese Ausführung versucht genau dieser Frage am Beispiel der Maßnahme „Hilfen außerhalb des Elternhauses: Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform“ nachzugehen. Begründet ist diese Beispielauswahl damit, dass für keine andere Maßnahme im KJHG Ziele – die für einen Versuch der Erfolgskontrolle als Orientierungsgrundlage notwendig sind - so klar benannt sind wie hier.

Ziel ist also, zu analysieren, ob die Kinder- und Jugendhilfestatistik in ihren Darstellungen mit ihren Erhebungsmerkmalen und Merkmalsausprägungen Indikatoren dazu bietet, den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Maßnahme „Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform“ festzustellen.

Diese Analyse arbeitet nicht mit den konkreten Zahlen, die in den jeweiligen Erhebungen dargestellt werden, sondern orientiert sich an den Erhebungsmerkmalen und Darstellungskategorien der Tabellen. Denn aufgrund der leitenden Fragestellung liegt das Interesse darin, eine allgemeine Analyse durchzuführen und die leitende Frage im allgemeinen beantworten zu können. Im konkreten Fall sind dann natürlich die jeweiligen Erhebungszahlen ausschlaggebendend, um exakte und bewertende Aussagen treffen zu können.

Bevor der Fragestellung explizit nachgegangen wird, werden erst einmal die rechtlichen Grundlagen der Statistik vorgestellt sowie ihr Aufbau, um einen allgemeinen Überblick zu erhalten. Ebenso wird daran anschließend die rechtliche Verankerung der „Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform“ im KJHG vorgestellt, um so aufzuzeigen, welche Ziele und Aufgaben diese Maßnahme verfolgt. Darauf aufbauend wird dann versucht zu überprüfen, ob die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle dienen kann um so in einem Zwischenfazit eine Antwort auf die Fragestellung zu erhalten.

Darüber hinaus soll auch überprüft werden, inwiefern für die Jugendhilfeplanung diese Fragestellung von Interesse sein kann. Denn gerade die Jugendhilfeplanung ist auf angemessene Datengrundlagen und die daraus zu schließenden Erkenntnisgewinne angewiesen, um ihrer Aufgabe effektiv gerecht zu werden.

Im Anhang sind die hier behandelten Darstellungen des Statistischen Bundesamtes zu finden.

Als Literaturgrundlage dient hauptsächlich das zweibändige Werk von Rauschenbach und Schilling zur Kinder- und Jugendhilfestatik, sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz und Literatur zur Auslegung der Gesetze. Daneben werden kurze Aufsätze aus weiteren Büchern oder Zeitschriften herangezogen.

Als wichtige Quelle dienen zwangsläufig weiter die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 13, in der die Ergebnisse der Erhebungen zur Kinder- und Jugendhilfe dargestellt sind.

Ergänzend noch einige Vormerkungen:

Zum ersten wird die Analyse anhand der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes durchgeführt. Die Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter können im Vergleich dazu verkürzt sein. Das heißt, es ist möglich, dass einige Darstellungen auf Landesebene nicht veröffentlicht und damit auch nicht zugänglich sind, da dem Statistischen Landesamt in Autonomie überlassen wird, welche Tabellen und Erhebungsmerkmale es zur Veröffentlichung heranziehen will.

Des weiteren findet die Untersuchung der Fragestellung nur anhand der Erhebungen zu „Hilfen außerhalb des Elternhauses: Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform“ statt. Um die Frage einer möglichen Erfolgskontrolle der Maßnahme vollständig und erweitert zu beantworten, kann es sinnvoll sein, verschiedene Erhebungen miteinander zu kombinieren. Hierzu wird aber zum einen ein hohe Fachlichkeit auf diesem Gebiet für diese Datenkombination benötigt und würde zum anderen den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

Drittens ist wichtig, sich im Hintergrund immer darüber bewusst zu sein, dass es im Kontext der Beschäftigung mit der Kinder- und Jugendhilfestatistik eine Reihe von Kritikpunkten gibt, die deutliche Grenzen der Statistik ausmachen und auf möglichen Unklarheit und Verfälschung der Daten hinweisen. Diese methodischen Mängel werden hier nur zum Teil angeschnitten, da sie in anbetracht der leitenden Fragestellung nicht zentrales Thema sind.

Im Anhang sind die hier behandelten Darstellungen des Statistischen Bundesamtes zu finden.

2. Rechtliche Verankerung und Aufbau der Kinder- und Jugendhilfestatistik

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik gesetzlich durch die Paragraphen 98 bis 103 geregelt.

- § 98: Zweck und Umfang der Erhebung

Hier heißt es: „Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über ... als Bundesstatistik durchzuführen.“

Durch diese Zweckdefinition wird deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfestatistik als Instrument zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe fungieren soll. Denn sollen die Auswirkungen der Bestimmungen beurteilt werden, um sie darauf aufbauend weiterzuentwickeln, impliziert dies als notwendiger Zwischenschritt die Durchführung einer Erfolgskontrolle der Maßnahmen.

- § 99: Erhebungsmerkmale
- § 100: Hilfsmerkmale
- § 101: Periodizität und Berichtszeitraum

Bei den Hilfen zur Erziehung soll die Erhebung jährlich durchgeführt werden.

Entsprechend der in § 99 geregelten Erhebungsmerkmale sind zur statistischen Erfassung vier Erhebungsbögen zu verwenden, und zwar

- für die Bestandserhebung; diese soll alle fünf Jahre erfasst werden
- für den Beginn der Hilfe
- für das Ende der Hilfe
- für Wechsel innerhalb der Hilfeart

Die Angaben zum Beginn, Ende und Wechsel sollen zum entsprechend aktuell eintretendem Zeitpunkt gegeben werden.

- § 102 Auskunftspflichtige

Für die Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses sind dies die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

- § 103 Übermittlung

Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind die Teilerhebungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik:

- Teil I: Erzieherische Hilfen
- Teil II: Maßnahmen der Jugendarbeit
- Teil III: Einrichtungen und tätige Personen
- Teil IV: Ausgaben und Einnahmen

3. Gesetzliche Verankerung und Ziele der Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Will man untersuchen, inwieweit die Kinder- und Jugendhilfestatistik als Erfolgskontrolle der Jugendhilfemaßnahme „Heimerziehung, sonstig betreute Wohnformen“ (im folgenden auch nur „Heimerziehung“ genannt) fungieren kann, gilt es als erstes nach Zielen zu suchen, welche die Heimerziehung zu erreichen versucht.

Eine solche Zielformulierung findet sich in Paragraph 34 des Kinder- und Jugendhilfegesetz, der die Unterbringungsform Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform behandelt:

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Hiermit sind wesentliche Aufgaben der Heimerziehung umschrieben. Zwar lassen sie einen erheblichen Spielraum offen, was die Auslegung und damit die jeweils spezifische und individuelle Zielformulierung in der Hilfeplanaufstellung betrifft, aber dennoch umschreibt diese Rechtsformulierung klare Ziele.

[...]


[1] vgl. Rauschenbach; Schilling (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilfereport 1 ... 2001, S. 7

[2] Kinstler: Datengrundlage der Jugendhilfeplanung ... 1994, S. 31

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Details

Title
Kann die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle der Maßnahmen der Jugendhilfe fungieren?
Subtitle
Die Jugendhilfemaßnahme "Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform"
College
University of Trier
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
38
Catalog Number
V34532
ISBN (eBook)
9783638347266
ISBN (Book)
9783656753728
File size
1847 KB
Language
German
Notes
26 Seiten Hausarbeit, Rest Anhang
Keywords
Kann, Kinder-, Jugendhilfestatistik, Instrument, Erfolgskontrolle, Maßnahmen, Jugendhilfe, Exemplarische, Darstellung, Jugendhilfemaßnahme, Heimerziehung, Wohnform
Quote paper
Andrea Adam (Author), 2003, Kann die Kinder- und Jugendhilfestatistik als ein Instrument der Erfolgskontrolle der Maßnahmen der Jugendhilfe fungieren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34532

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