Kriminalität bei jugendlichen Spätaussiedlern aus den GUS Staaten


Diplomarbeit, 2005

80 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die historische Entstehung der Wanderungsgruppe der Aussiedler.

3. Begriffsklärung Kriminalität und Jugendkriminalität.
3.1 Kriminalität
3.2 Jugendkriminalität

4. Zur Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern
4.1 Empirische Untersuchungen zur Kriminalität von Aussiedlerjugendlichen
4.2 Aussiedlerkriminalität in Bayern aus Sicht der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 1997 – 1998
4.2.1 Straftaten von Aussiedlern
4.2.2 Tatverdächtige nach Altersgruppen
4.2.3 Tatverdächtige nach Geschlecht
4.2.4 Aktuelle Tendenzen der Aussiedlerkriminalität im Jahr 2003
4.3 Zusammenfassung

5. Integrationsbedingungen in der Bundesrepublik
5.1 Migrationsmotive
5.2 Das Deutschlandbild
5.3 Die Aufnahmebedingungen
5.3.1 Die Einwanderung ab Mitte der 80- er Jahre
5.3.2 Die Rahmenbedingungen zu Beginn der 90- er Jahre bis heute
5.4 Eingliederungshilfen für jugendliche Aussiedler
5.4.1 Die Entwicklung der Eingliederungsmaßnahmen
5.4.2 Das Eingliederungsprogramm für jugendliche Aussiedler
5.5 Zusammenfassung

6. Soziokulturelle Prägungen und deren Auswirkung auf die Integrationsprozesse
6.1 Die Lebensverhältnisse der Aussiedlerjugendlichen vor dem ökonomischen und sozialen Hintergrund am Beispiel der Stadt Wolgograd
6.2 Sprache
6.3 Schulische und berufliche Erfahrungen
6.3.1 Schulische Erfahrungen
6.3.2 Berufliche Erfahrungen
6.4 Schulische und berufliche Integration
6.4.1 Aussiedlerjugendliche in allgemein bildenden Schulen
6.4.2 Berufsausbildung und Berufstätigkeit
6.5 Die Bedeutung der Familie
6.5.1 Die Bedeutung der Familie in den Herkunftsländern
6.5.2 Die Bedeutung der Familie im Einwanderungskontext
6.6 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler
6.6.1 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler in den Herkunftsländern
6.6.2 Freizeitverhalten jugendlicher Aussiedler im Einwanderungskontext
6.7 Drogenerfahrung
6.8 Gewalterfahrung
6.9 Zusammenfassung

7. Lösungsansätze in der sozialen Arbeit mit straffälligen jugendlichen Aussiedlern
7.1 Aussiedler im Jugendstrafvollzug am Beispiel der JVA Adelsheim
7.2 Voraussetzungen für eine spezifische Aussiedlerpädagogik im Jugendstrafvollzug
7.3 Pädagogische Ansätze zur Integration im Jugendstrafvollzug

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit 1950 sind über 4 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, davon allein in den Jahren von 1989 -nach dem Fall des Eisernen Vorhangs- bis 2000 mehr als 2,5 Millionen, wobei der Höhepunkt mit fast 400.000 Zuwanderern aus osteuropäischen Ländern 1991 erreicht worden ist (Reich in: Krüger-Potratz 2003, 53). Seit Anfang der 90-er Jahre gehören die Nachfolgestaaten der UdSSR (vor allem Kasachstan und Russland) zu den wichtigsten Herkunftsländern der Aussiedlerfamilien (Dietz in: Zehnter Kinder- und Jugendbericht 1999, 14). Im Vergleich zur bundesdeutschen Bevölkerung sind Aussiedler eine deutlich jüngere Population, die einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen aufweist: Von den 1997 zugereisten Aussiedlern waren 36% jünger als 20 Jahre, während bei der bundesdeutschen Bevölkerung dieser Anteil im gleichen Jahr nur 21,5% betrug (Dietz/Roll 1998, 20). In den 80-er Jahren galten jugendliche Aussiedler als eine weitgehend angepasste, unauffällige Zuwanderungsgruppe, die sich schnell in die deutsche Gesellschaft integrieren konnte. Dieses Bild hat sich jedoch für die Nachfolger der 90-er Jahre weitgehend geändert. Seitdem wird in den Medien zunehmend von Integrationsschwierigkeiten der jungen Aussiedler in die deutsche Gesellschaft berichtet (Dietz/Roll 1998, 13). Dabei nimmt vor allem die Diskussion um die Probleme der Kriminalität jugendlicher Aussiedler einen breiten Raum ein (Kawamura-Reindl in: Kawamura-Reindl, Keicher, Krell 2002, 47). Gründe für die zugespitzte Diskussion werden viele genannt: Zum einen wird die hohe Aussiedlerzahl dafür verantwortlich gemacht, die dazu geführt habe, dass Anfang der 90-er Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, die vorhandenen Ressourcen knapp wurden und infolgedessen bei der einheimischen Bevölkerung Existenzängste und ablehnende Gefühle gegenüber dieser Migrantengruppe ausgelöst hätten. Zum anderen wird darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren zunehmend Personen gekommen seien, die wenig Interesse gezeigt hätten, sich an die hiesigen Gegebenheiten anzupassen (Reich in: Krüger-Potratz 2003, 51).

Der Ausgangsgedanke der vorliegenden Arbeit ist nicht die wachsende Besorgnis über die den jungen Aussiedlern zugeschriebene hohe Kriminalitätsbelastung oder die Frage, ob es berechtigt ist, sie als problematische Gruppe herauszustellen, sondern Ziel ist es, einen Beitrag zum Verständnis zu leisten, wie und warum sich delinquente Handlungen bei jungen männlichen Aussiedlern entwickeln können. In diesem Zusammenhang soll die von Dietz/Roll aufgestellte These: „Die Anpassungsschwierigkeiten, die jugendliche Aussiedler nach ihrer Ankunft in Deutschland haben, hängen sowohl mit den aus den Herkunftsländern mitgebrachten soziokulturellen Prägungen, als auch mit den in Deutschland vorgefundenen erschwerten Integrationsbedingungen in den 90-er Jahren zusammen“ (Dietz/Roll 1998, 14f), untersucht werden.

In der Öffentlichkeit und in den Medien gelten vor allem die männlichen jungen Aussiedler, die oft als „junge Russen“ bezeichnet werden, als Sicherheitsrisiko. Ihnen wird zugeschrieben besonders brutal, gewalttätig und kriminell zu sein (Schäfer in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2002, 12). Aber auch die Schulen und andere pädagogische Einrichtungen zeigen sich ratlos im Umgang mit diesen Jugendlichen. Berichtet wird, dass viele Lehrkräfte froh sind, wenn die jungen Aussiedler nicht mehr in der Schule erscheinen und selbst Sozialpädagogen geben mittlerweile offen zu, dass sie kaum Kontakt zu solchen Gruppen junger Aussiedler bekommen, „…die an den Häuserecken stehen, trinken, manchmal grölen und sich selbst genug sind…“ (ebd., 12).

Ausgehend von der aktuellen Problematik im Umgang mit jugendlichen Spätaussiedlern ist festzuhalten, dass im Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit mit jugendlichen Spätaussiedlern auch Ursachen und Hintergründe, die zu verschiedenen delinquenten Verhaltensweisen führen und individuelle soziokulturelle Zusammenhänge erkannt werden müssen, um pädagogische Lösungsansätze in der sozialen Arbeit mit jugendlichen Spätaussiedlern entwickeln zu können.

Die vorliegende Arbeit soll zunächst den historischen Überblick über die Zuwanderung der Aussiedler bieten. Im Weiteren folgt die Klärung des Begriffs Kriminalität und deren Übertragung auf die Jugendlichen. Anschließend werden Integrationsbedingungen, die die jugendlichen Aussiedler in der Bundesrepublik vorfinden vorgestellt. Dabei wird der Fokus insbesondere auf die Motive der Erwartungshaltung und der tatsächlichen Situation gerichtet. Danach folgt eine Auseinandersetzung mit der Herkunft und dort gemachten Erfahrungen, dabei werden Aspekte, wie Bedeutung der Familie, schulische und berufliche Bildung, Freizeitverhalten, wie auch Gewalt- und Drogenerfahrungen thematisiert. Im abschließenden Kapitel werden die Lösungsansätze in der sozialen Arbeit mit den kriminellen Aussiedlerjugendlichen erläutet und anhand eines konkreten Beispiels in der Darstellung der JVA- Adelsheim verdeutlicht sowie die notwendigen sozialpädagogischen Kompetenzen aufgezeigt.

Wenn in der Arbeit die Rede von kriminellen jugendlichen Aussiedlern ist, handelt es sich hierbei um Gruppe derer, die aufgrund ihres Lebensalters unter das Jugendstrafrecht fallen.

Der in der Arbeit häufig gebrauchte, übergeordnete Begriff Aussiedler, wird sowohl für Spätaussiedler als auch für Aussiedler verwendet.

2. Die historische Entstehung der Wanderungsgruppe der Aussiedler

Die ersten Anfänge der deutschen Siedlung im Osten gehen auf das 10. Jahrhundert zurück, wobei die Verwendung des Begriffs „deutsch“ so nicht ganz korrekt ist, da es im Mittelalter einen deutschen Staat modernen Ursprungs nicht gab: Es existierte zu der Zeit ein Kaiserreich, dessen Ostgrenzen die Elbe und die Saale bildeten. Die in etwa zu dieser Zeit beginnende Erweiterung des Reiches nach Osten kann als der Beginn der ersten „deutschen Ostbewegung“ gesehen werden. Die Besiedlung erfolgte etappenweise durch Rodung und Erschließung neuer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die in den Bereichen des Kaiserreichs infolge des Bevölkerungswachstums knapp geworden waren. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts wurden Schlesien, Pommern und Siebenbürgen besiedelt. Parallel dazu wurden im Osten (vor allem an der Ostsee und im Baltikum) neue Städte gegründet, in denen Lübecker, Magdeburger und Süddeutsches Recht galten. Aufgrund der Pestepidemien, die die Bevölkerung stark reduzierte und der Auswanderung der Menschen in die Städte kam die erste Welle der Ostsiedlung im 14. Jahrhundert zum Stillstand. Die systematische Einwanderung von deutschen Siedlern nach Russland begann erst am Ende des 17. Jahrhunderts durch Peter I. (1682-1725), der als Bewunderer der deutschen Kultur galt. Die deutschsprachigen Siedler ließen sich überwiegend in den größeren Städten wie St. Petersburg und Moskau nieder und sollten die russische Gesellschaft im Modernisierungsprozess unterstützen. Es wurden unter anderem Offiziere, Wissenschaftler, Ärzte, Lehrer, Handwerker und Baumeister aber auch deutsche Fürstentümer ins Land geholt. Im Gegensatz zu dieser relativ kleinen Gruppe deutscher Einwanderer, die überwiegend oberen sozialen Schichten angehörten, wurde in den Jahren 1762 und 1763 von Katharina II. eine wesentlich größere Gruppe bäuerlicher Herkunft angeworben. Die Anwerbekampagne zog vor allem Bauern an, die aus den Gebieten Hessen und Süddeutschland stammen. Dort waren die Zustände auf dem Lande infolge des 7- jährigen Krieges besonders schlecht (Ingenhorst 1997, 17ff). Um den wirtschaftlichen Aufschwung in Gang zu setzen und die brachliegenden Steppengebiete an der Wolga urbar zu machen, lockte Katharina II. die deutschen Kolonisten mit Privilegien, die sich vor allem durch die freie Religionsausübung und Steuerbefreiung auszeichneten (Strobl/Kühnel 2000, 19).

Die große Ansiedlung deutscher Bauern in Russland dauerte zirka100 Jahre: Sie begann 1763 und ging bis Ende der 60-er Jahre des 19. Jahrhunderts. Die Zentralpunkte der Auswanderung aus Deutschland waren: im Norden Danzig/Westpreußen. Von dort aus wanderten vorwiegend die Mennoniten (1789-1863) aus. (Die Aussiedler, die sich in den 70-er/80-er Jahren in Ostwestfalen- Lippe niederließen, gehören zu den Nachkommen der Mennoniten). Aus Polen zogen 1815/18 die aus Preußen und Württemberg stammenden Deutschen weiter nach Bessarabien. Aus Hessen ging die Auswanderung (1763-1767) ins Wolga- und dann ins Schwarzmeergebiet. Die Hauptauswanderungsgebiete waren jedoch Südwest- und Süddeutschland (Hertel 2003, Kap.: „Herkunftsgebiete“).

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zählte die Bevölkerung der deutschen Minderheit 1,8 Millionen Menschen. Der wirtschaftliche Erfolg und der Ausbau der Infrastruktur ließen sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer –wirtschaftlich und finanziell gesehen- einflussreichen Gruppe werden (Strobl/Kühnel 2000, 20). Im Gegensatz zu dem wirtschaftlichen Aufschwung verschlechterte sich zur gleichen Zeit die rechtliche und politische Lage der Russlanddeutschen. Infolge der Bauernbefreiung aus der Leibeigenschaft (Februar 1861) durch Alexander II. wurde auch das erste Privileg der Deutschen, deren Status als freie Bauern von Anfang an garantiert war, durch formalrechtliche Angleichung der russischen Bauern abgeschafft (Ingenhorst 1997, 29). Die deutschen Gemeinden wurden der russischen unterstellt und nicht mehr Deutsch sondern Russisch galt als Amtsprache. Weiterhin wurde die bis dahin geltende Befreiung vom Militärdienst aufgehoben. Da der Militärdienst zu diesem Zeitpunkt 25 Jahre dauerte, bedeutete die Dienstverpflichtung für viele Bauernfamilien den wirtschaftlichen Ruin. Die Einbeziehung der Russlanddeutschen in den Militärdienst war der schlimmste Eingriff in die Rechte dieser Bevölkerungsgruppe. Nicht wenige von ihnen entschlossen sich deshalb, entweder nach Amerika oder aufgrund der günstigen verkehrstechnischen Erschließung Sibiriens in den Osten auszuwandern. Somit war zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Minderheit ein Auswanderungsdruck spürbar (Strobl/Kühnel 2000, 20).Insgesamt betrachtet war die Situation der deutschen Minderheit in Russland bis zum zweiten Weltkrieg trotz ihrer schlechter gestellten politischen und rechtlichen Lage durch den wirtschaftlichen Erfolg doch zufrieden stellend (Ingenhorst 1997, 31).

Der Angriff der Deutschen auf die Sowjetunion im Jahr 1941 führte zu den schwersten Krisen, die die Russlanddeutschen in ihrer Siedlungsgeschichte jemals erlebt haben. Es fanden Deportationen in die sibirischen Lager und in die mittelasiatischen Republiken statt. Die Russlanddeutschen, die aus der Ukraine stammen und der nationalsozialistischen Herrschaft unterlagen wurden nach Deutschland zwangsumgesiedelt oder befanden sich auf der Flucht vor der Roten Armee (Strobl/Kühnel 2000, 22). Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sollten, nach dem Willen Stalins, alle Russen, die sich in den vier deutschen Besatzungszonen befanden, in die Sowjetunion „repatriiert“ werden (Ingenhorst 1997, 55). Von den etwa 200.000 dort lebenden Russlanddeutschen kehrte die Hälfte in die Sowjetunion wieder zurück, den anderen gelang es der Zwangsumsiedlung zu entgehen. Die in die Sowjetunion „repatriierten“ Russlanddeutschen wurden in die sibirischen und mittelasiatischen Sonderlager deportiert wo sie bereits auf die Anfang der 40-er Jahre zwangsumgesiedelte deutsche Minderheit trafen (Strobl/Kühnel 2000, 22f).

Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 verschlechterte sich das politische Klima zwischen den Alliierten zunehmend. Es begann die Zeit des „Kalten Krieges“. Hatte die deutsche Minderheit am Ende des Krieges mit Normalisierung ihrer Lebenslagen gerechnet, so hatte sich im November 1948 durch die Errichtung von Spezialkommandanturen die Situation noch einmal verschärft. Seitdem waren die Deutschen verpflichtet, sich einmal im Monat zu melden und ihren Wohnort nicht zu verlassen. Erst 1955 wurden die Kommandanturen aufgehoben, doch den Russlanddeutschen war weiterhin untersagt in ihre Vertreibungsgebiete zurückzukehren. Zu diesem Zeitpunkt verteilten sie sich endgültig über das ganze Land, vor allem aber auf Sibirien und die mittelasiatischen Republiken (Ingenhorst 1997, 56f). Bis zum Jahr 1957 wollten über 100.000 Deutsche die Sowjetunion verlassen und hatten die Ausreise beantragt, doch erst ein Jahr später ist einer Gruppe Russlanddeutscher die Ausreise bewilligt worden (ebd., 59). Die grundlegenden Veränderungen für die deutsche Minderheit brachten erst die durch Gorbatschow seit 1985 eingeleiteten Reformen. Es wurde stark um die Autonomiebewegung der Deutschen geworben, deren Realisierung erst Anfang der 90-er Jahre in den Siedlungsgebieten der Region Altai und Omsk stattfinden sollte. Darüber hinaus, um die Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen zu verbessern, hatte die Bundesregierung die Projekte in den Bereichen des Wohnungsbaus, des privaten Gewerbes, der Landwirtschaft und den Ausbau der Infrastruktur mit Fördermitteln unterstützt. Trotz dieser Bemühungen konnte der bis Mitte der 90-er Jahre anhaltende Anstieg der Ausreisewilligen nicht gestoppt werden (Strobl/Kühnel 2000, 23f).

3. Begriffsklärung Kriminalität und Jugendkriminalität

3.1 Kriminalität

Da der Begriff des „Verbrechens“ im Schrifttum oft synonym mit dem Begriff „strafbare Handlungen“ oder „Kriminalität“ verwendet wird, ist in der Literatur oft nicht vom Kriminalitätsbegriff sondern vom Verbrechen die Rede. In diesem Zusammenhang definiert Schwind den Kriminalitätsbegriff, wie folgt: „Nach dem strafrechtlichen Verbrechensbegriff (Kriminalitätsbegriff) sind alle solche Handlungen „kriminell“, die durch ein Kriminal- Gesetz mir Strafe bedroht sind“ (Schwind 2002, 3).

Das Kriminologische Wörterbuch definiert Kriminalität folgendermaßen: „Das Verbrechen (…) als Sozialerscheinung bezeichnet man als „Kriminalität“. Dieser Begriff meint die Summe der strafrechtlichen missbilligten Handlungen“ (Kaiser u.a. 1993, 238) und ergänzt die Definition zugleich, in dem es schreibt, dass es sich bei der Kriminalität um keine Wirklichkeit für sich handelt, sondern sie sei von den gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen, die auf Verbrechen antworten, abhängig (ebd., 239).

Synonym zur Kriminalität werden in der Literatur auch die Begriffe „Delikt“, „Devianz“ oder „Delinquenz“ verwendet (akademie. de). Daher werden diese Begriffe ebenfalls in dieser Arbeit angewendet.

Die Kriminalität lässt sich nach der Art der Tat (z.B. Vermögenskriminalität) und der Art des Täters (z.B. Jugendkriminalität) gliedern (Köbler 2003, 282).

Da der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit im Bereich der Jugendkriminalität liegt, wird näher auf diese Kriminalitätsform eingegangen, um so ihre Eigendynamik im Vergleich zu Erwachsenenkriminalität sichtbar zu machen.

3.2 Jugendkriminalität

Die öffentliche Aufregung um eine zu gewalttätige, aggressive und delinquente Jugend ist alt. Bereits Sokrates hat beklagt, dass die Schüler ihre Lehrer tyrannisierten. Auch in der Bundesrepublik standen Aggressionen junger Menschen immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit. So lässt sich unter anderem an die Halbstarkenkrawalle der 50-er Jahre, die Studentenunruhen und Ausschreitungen in den 60-ern und 70-ern oder auch an die Aktionen der Autonomen- und Hausbesetzerszene in den 80-er Jahren denken. Hier wird deutlich, dass die Jugend in besonderer Weise zur Aggression und Delinquenz neigt (Lösel/Bliesener 2003, 1).

Das juristische Wörterbuch definiert den Begriff der Jugendkriminalität, wie folgt: „Jugendkriminalität ist die Kriminalität Jugendlicher und Heranwachsender (Diebstahl, Unterschlagung, Straßenverkehrsdelikte).“ Wobei als Jugendlicher im Sinne des § 1 II Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gilt, wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (Köbler 2003, 255).

Das Wörterbuch der Pädagogik definiert die Jugendkriminalität folgendermaßen: „Jugendkriminalität bezeichnet auffällig gewordene Abweichungen und Verfehlungen junger Menschen, die nach allg. Vorschriften unserer Gesellschaft mit Strafe bedroht sind“ (Böhm 2000, 278).

Obwohl laut des JGG die Strafmündigkeit erst bei 14 beginnt, wird Fehlverhalten von Kindern unter 14 Jahre in der polizeilichen Kriminalstatistik als Strafbestand aufgenommen und ebenfalls, wie das von Heranwachsenden, unter Jugendkriminalität subsumiert (ebd.).

Da den Jugendlichen bei der Begehung von Straftaten oft die kriminelle Absicht, wie auch das kriminelle Bewusstsein fehlt, gebraucht man den gegenüber Jugendkriminalität schwächeren und weniger belastenden Begriff der Jugenddelinquenz (Reinhold 1997, 319).

Während die unter 14jährigen Rechtsbrecher nicht bestraft werden, gilt für die 14 bis unter 18jährigen und unter besonderen Voraussetzungen für die 18 bis unter 21 jährigen (Heranwachsende) das Jugendstrafrecht.

Jugendliche werden für ihren Rechtsbruch nur dann bestraft, wenn sie seitens des Jugendrichters für reif genug gehalten werden, das Unrecht der Straftat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§3 JGG). Heranwachsende hingegen sind zwar nach dem allgemeinen Strafrecht zu behandeln, das Jugendstrafrecht kommt jedoch dann auch bei Heranwachsenden zur Anwendung „ wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt“ (Schwind 2002, 57).

Nach der Theorie von Moffitt ist das delinquente Verhalten des Jugendlichen hauptsächlich als Ausdruck von Statuspassagen in der Entwicklung zu sehen.

Es dient oft dazu, sich von den Eltern und anderen Autoritätspersonen zu lösen, den eigenen Selbstwert zu bestätigen und die jugendtypischen Ziele zu erreichen (Lösel/Bliesener 2003, 9). Am stärksten kriminalitätsbelastet sind Jugendliche in den Industrieländern. Dies gilt insbesondere für Gewaltdelikte (ebd., 1). Dies ist darauf zurück zu führen, dass es hier eine große Diskrepanz zwischen der biologischen Reife und dem sozialen Status besteht. Diese Lücke versuchen die meisten Jugendlichen dadurch zu schließen, in dem sie sich Peergruppen anschließen, in denen deviante Verhaltensweisen zum vorübergehenden Lebensstil gehören. Hier werden Bedürfnisse nach Autonomie, Abenteuer und Statussymbolen stark ausgelebt (ebd., 9).

Während die Alterskurve der Tatverdächtigenzahlen bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung für Gewaltdelikte ab 14 Jahren laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) stark ansteigt, fällt sie, nachdem sie zwischen 16 und 21 Jahren ihren Höhepunkt erreicht hat, wieder ab. Dabei muss betont werden, dass Gewaltdelikte seltener sind als Diebstähle, die etwa zwei Drittel der Kriminalität ausmachen. Bei den Gewaltdelikten handelt es sich oft um Raubdelikte und schwere/gefährliche Körperverletzung, wobei der Schweregrad der Verletzung darauf zurück zu führen ist, dass diese Delikte meistens in Gruppen begangen werden. Dabei werden Frauen (insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte) nach wie vor weniger straffällig als Männer. Das ist höchstwahrscheinlich auf biologische Faktoren und geschlechtsspezifische Sozialisationseinflüsse zurück zu führen (Lösel/Bliesener 2003, 1).

Die sinkende Tendenz mit wachsendem Alter an kriminellen Straftaten teil zu nehmen, ergibt sich oft daraus, dass sich für den Jugendlichen im Laufe seines Lebens immer mehr Bekräftigungsmöglichkeiten ergeben, sei es aufgrund regelmäßigen Einkommens, einer festen Paarbeziehung oder des erreichten Schulabschlusses. Oft aber auch reichen die staatlichen Sanktionen, die aber eher ihren positiven Effekt auf Jugendliche haben, die seelisch stabil sind und aus weniger „belastendem“ Milieu stammen.

Neben der jugendtypischen Delinquenz existiert schwerwiegende und längerfristige Dissozialität. Ebenfalls sollte nicht vergessen werden, dass es Jugendliche gibt, die keine jugendtypischen Auffälligkeiten zeigen (ebd., 10).

4. Zur Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern

In diesem Kapitel sollen die Besonderheiten in der Kriminalitätsstruktur der Aussiedler dargestellt werden. Den Rahmen hierfür wird die empirische Untersuchung der bayerischen Polizei, die sich auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 1997 und 1998 stützt, bieten. Den Besonderheiten in der Kriminalitätsstruktur der Aussiedler wird vergleichend zu derjenigen der Deutschen und Nichtdeutschen nachgegangen, wobei eine Differenzierung nach Alter und Geschlecht vorgenommen wird, um die unterschiedlichen Merkmale noch mal hervorzuheben. Ergänzend wird am Ende dieses Kapitels ein Ausblick auf die Entwicklung der Kriminalität bei Aussiedlern im Jahr 2003 gegeben.

4.1 Empirische Untersuchungen zur Kriminalität von Aussiedlerjugendlichen

Wissenschaftliche Untersuchungen zur Kriminalität von Aussiedlern sind in Deutschland bisher selten. Dies liegt vor allem daran, dass diese Migrantengruppe lange Zeit eher unauffällig war und kein öffentliches Interesse fand (Schäfer in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2002, 31). Da Aussiedler als Deutsche gelten, werden sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert als Wanderungsgruppe ausgewiesen, sondern als deutsche Staatsbürger gezählt (Schwind 2001, 499). So liegen bisher erst zwei empirische Untersuchungen bezüglich der Delinquenz und Kriminalität von Aussiedlern vor. Eine aus Niedersachsen stammende Untersuchung bezieht sich nur auf junge Aussiedler, während eine andere, die aus Bayern stammt, alle Altersgruppen in ihre Untersuchung mit einbezieht. Die Gemeinsamkeit beider Untersuchungen liegt darin, dass sie sich nur auf Tatverdächtige konzentrieren.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen untersuchte hierfür anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Bevölkerungsstatistik die Kriminalitätsentwicklung in Regionen mit hoher Aussiedlerzuwanderung und verglich sie mit der Entwicklung in Gebieten, die eine geringe Zuwanderungsquote aufwiesen. Die Untersuchung stützte sich auf Sonderauswertungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen sowie auf eigene Berechnungen zur niedersächsischen PKS für die Jahre 1985 – 1996. Das Forschungsinstitut kam zu dem Ergebnis, dass die Tatverdächtigenbelastungszahlen[1] (TVBZ) bei den jugendlichen Deutschen, zu denen sowohl Einheimische als auch Zugewanderte zählen, immer dort besonders angestiegen sind, wo es eine starke Aussiedlerzuwanderung gegeben hat. In den Regionen jedoch, wo der Anstieg der TVBZ schwächer ausgefallen ist, gab es diese Zunahme nicht. Alleine aus der Tatsache jedoch, dass dort, wo es eine hohe Aussiedlerzuwanderung gab, die Kriminalität der jungen Deutschen stärker angestiegen ist, kann kaum gefolgert werden, dass die Aussiedler selbst für diese Entwicklung verantwortlich sind. Die unbefriedigende Datenlage sowie die steigende öffentliche Diskussion um den besonders gewaltbereiten und kriminellen Aussiedler war für das Bayerische Staatsministerium des Innern der Anlass dafür, die Problematik näher zu untersuchen. Hierfür hat das Ministerium der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei den Auftrag gegeben, sich mit dem Phänomen der polizeilich registrierten Kriminalität genauer auseinander zu setzen.

Im Vergleich zu der niedersächsischen, geht die bayerische Untersuchung methodisch differenzierter vor. Sie stützt sich auf fünf bayerische Regionen (Fürth, Ingolstadt, Nürnberg, Schweinfurt und Landkreis Mühldorf). Sie sind für Bayern zwar nicht repräsentativ, verfügen jedoch über den höchsten Anteil der Aussiedler, die sich unter den deutschen Tatverdächtigen befanden. Weil Aussiedler staatsangehörigkeitsrechtlich Deutsche sind und als solche erfasst werden, werden sie in der Statistik nur anhand ihres Geburtsortes erfasst. Eine Datenbasis für die bayerische Untersuchung war die bayerische PKS für die Jahre 1997 und 1998. Die Untersuchung liefert für die Dramatisierung der Kriminalität von Aussiedlern keine diesbezüglich bestätigenden Ergebnisse, doch wie die Studie selber darauf hinweist „(…) könnten sich hinter den Zahlen Tendenzen verbergen, die aufgrund der Anlage der Untersuchung (…)“ zwar nicht deutlich werden aber die Praxisberichte über die steigende Delinquenz der Jugendlichen in den letzten Jahren bestätigen (Schäfer in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2002, 31f).

Im Folgenden wird anhand der Untersuchungen der bayerischen Polizei, näher auf die Kriminalitätsstruktur von Aussiedlern eingegangen.

4.2 Aussiedlerkriminalität in Bayern aus Sicht der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 1997 – 1998

4.2.1 Straftaten von Aussiedlern

1997 wurden durch die bayerische Polizei 700.426 Straftaten[2] registriert. Davon wurden insgesamt 453.600 der Tatverdächtigen[3] Aussiedlern, Deutschen und Nichtdeutschen zugeordnet[4]. Im Jahr 1998 konnten von 687.925 begangenen Straftaten, 450.721 dieser Bevölkerungsgruppe zugeordnet werden. Während die Straftaten mit ermittelten deutschen Tatverdächtigen zwischen den Jahren 1997 – 1998 um 1,3 % und mit Nichtdeutschen sogar um 6,8 % gefallen sind, ist bei den Aussiedlern eine Zunahme um 21,6 % zu beobachten. Luff weist darauf hin, dass die Zunahme von Aussiedlerstraftaten keinesfalls auf den Anstieg dieser Menschengruppe an der bayerischen Bevölkerung im Jahr 1998 zurückzuführen sei. Der Aussiedlerzuzug in Bayern ist nach 1995 stetig rückläufig gewesen. Hinsichtlich der begangenen und geklärten Straftaten gibt es deutliche Unterschiede zwischen Aussiedlern, Deutschen und Nichtdeutschen, wenn man auf der Grundlage der Absolutzahlen, getrennt nach den jeweiligen Bevölkerungsgruppen, die Prozentanteile einzelner Delikte an den Straftaten berechnet:

- Aussiedler sind beim einfachen Diebstahl prozentual wesentlich häufiger registriert als Deutsche und Nichtdeutsche.
- Im Vergleich zu den Deutschen fallen Aussiedler deutlich seltener mit Vermögens- und Fälschungsdelikten auf. Hier weisen die deutschen Tatverdächtigen die höchsten Zahlen auf.
- Im Bereich der sonstigen Strafbestände gemäß StGB (überwiegend Beleidigungen und Sachbeschädigungen) führen die Deutschen die Statistik

an, gefolgt von den Aussiedlern und zuletzt den Nichtdeutschen.

Für das Jahr 1997 ergibt sich weitgehend ein ähnliches Bild, so dass an dieser Stelle auf weitere Erläuterungen verzichtet werden kann.

4.2.2 Tatverdächtige nach Altersgruppen

Die Altersstruktur der tatverdächtigen Aussiedler unterscheidet sich stark von der der Deutschen und Nichtdeutschen. Auffällig ist der hohe Anteil bei den 14–17-jährigen Aussiedlern. Während bei den Deutschen und Nichtdeutschen Tatverdächtigen die 30–39-jährigen besonders hervortreten, sind die Prozentwerte der tatverdächtigen Aussiedler dieser Altersgruppe nur gering. Im Vergleich mit den Deutschen und den Nichtdeutschen sind neben den Jugendlichen auch Kindliche tatverdächtige Aussiedler (unter 18 Jahre alt) überrepräsentiert: bei den Deutschen beträgt der Anteil 18,1 %, bei den tatverdächtigen Nichtdeutschen 13,4 % und bei den tatverdächtigen Aussiedlern 26,1 %. Die Prozentwerte der Tatverdächtigen Deutschen und Nichtdeutschen wichen 1998 gegenüber den jeweiligen Werten des Jahres 1997 kaum ab. Bei den Aussiedlern dagegen sieht man eine eindeutige Verschiebung in die jüngeren Altersgruppen: „1997 war jeder zweite tatverdächtige Aussiedler unter 30 Jahre alt (51,0 %), im Jahr darauf traf dies bereits auf 55,2 % der tatverdächtigen zu“ (Luff 2000, 49). Der Schwerpunkt der kriminellen Taten junger Aussiedler ist bei allen dargestellten Altersgruppen der einfache Diebstahl. Hier fallen vor allem die kindlichen Tatverdächtigen auf: „74,6 % aller 6 –9-jährigen, polizeilich mit einer Straftat registrierten, tatverdächtigen Aussiedlerkinder begehen im Jahr 1998 einen einfachen Diebstahl (…)“ (Luff 2000, 51). Etwas darunter mit 73,7 % liegt dieser Wert bei den 10 – 13-jährigen. Der Anteil jugendlicher Aussiedler von 14 – 17-jährigen liegt mit 53,1 % noch weiter darunter. Von ihnen begeht jeder zweite einen einfachen Diebstahl. Neben dem einfachen Diebstahl, sind in dieser Altersgruppe die sonstigen Straftatbestände gemäß StGB von zahlenmäßiger Bedeutung. Ihr Prozentwert liegt bei 22,0 %. Dem folgen die Rohheitsdelikte[5] mit 20,8 %.

In Bezug auf die Kriminalitätsstruktur der 18 – 20-jährigen und der 21 – 24-jährigen gibt es deutliche Unterschiede, vergleicht man die mit der der jüngeren Jahrgänge. Zwar begehen bei den beiden Altersgruppen die meisten Tatverdächtigen den einfachen Diebstahl (32,9 %), doch von fast gleicher Bedeutung sind hier ebenfalls Delikte, die unter die strafrechtlichen Nebengesetze fallen (26,3 %), Rohheitsdelikte (24,8 %), wie auch die sonstigen Straftatbestände gemäß StGB (22,7 %).

Bei dem größten Teil der Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze bei den jungen Aussiedlern handelt es sich um Rauschgiftkriminalität. Bei dieser Deliktart rücken die oben genannten Altersgruppen (18 – 20-jährigen und der 21 – 24-jährigen) deutlich in den Vordergrund.

Abb. 1: Rauschgift[6] -, Gewalt[7] - und Straßenkriminalität[8]

junger Aussiedler

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Luff 2000, 52

4.2.3 Tatverdächtige nach Geschlecht

Bei den Deutschen und Nichtdeutschen, aber auch bei den Aussiedlern

ist die polizeilich registrierte Kriminalität eindeutig von den Männern dominiert. Im Bereich der Straftaten ist sowohl bei den weiblichen Aussiedlern, wie auch bei den Deutschen und Nichtdeutschen der einfache Diebstahl das meist begangene Delikt. Die Rohheitsdelikte folgen erst nach den Vermögens- und Fälschungsdelikten und den sonstigen Straftaten gemäß StGB, dabei spielen andere Straftatenobergruppen keine Rolle (Luff 2000, 53ff).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Luff 2000, 53

4.2.4 Aktuelle Tendenzen der Aussiedlerkriminalität im Jahr 2003

Die folgenden Daten stützen sich auf die Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, die anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2003 am 10. März 2004 im Bayerischen Staatsministerium des Innern stattgefunden hat.

Die Anzahl der tatverdächtigen Aussiedler ist seit 1997 stark angestiegen. Vergleicht man die Anzahl der tatverdächtigen Aussiedler im Jahr 1997 (15.250 TV) mit der Anzahl der TV im Jahr 2003 (22.794 TV) so liegt der Anstieg bei rund 50 %. Diesbezüglich ergeben sich für das Jahr 2003 folgende Tendenzen:

[...]


[1] TVBZ gibt die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, die auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils errechnet werden (Schäfer in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention 2002, 32).

[2] Eine Straftat ist: „ein menschliches Verhalten, das vom Gesetz mit Strafe bedroht ist. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass das Verhalten tatbestandsmäßig ist, nämlich mit den im Strafgesetz festgelegten äußeren und inneren Merkmalen (sog. Tatbestandsmerkmalen) übereinstimmt“ (wissen.de).

[3] Tatverdächtig sind diejenigen Personen, die infolge des polizeilichen Ermittlungsergebnisses verdächtigt werden, eine rechtwidrige Straftat begangen zu haben (Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2000, 3).

[4] Die Gegenüberstellung der polizeilich registrierten Kriminalität der Aussiedler den Deutschen und Nichtdeutschen gegenüber erlaubt eine diferenzierte Bewertung der Kinder- und Jugendkriminalität in den 90er Jahren (Luff 2000, 37).

[5] Rohheitsdelikte sind strafbare Handlungen gegen die persönliche Freiheit, z.B. Freiheitsberaubung, Entführung, Kindes- bzw. Menschenraub, Geiselnahme (wissen.de).

[6] „Rauschgiftkriminalität: Rauschgiftdelikte (7300) und direkte Beschaffungskriminalität, d.h. Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln (2180), Diebstahl von BtM (*700), Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von BtM (*750), Fälschungen zur Erlangung von BtM (5420)“.

[7] „Gewaltkriminalität: Mord (0100), Totschlag und Tötung auf Verlangen (0210), Kindestötung (0220), Vergewaltigung (1110), Raub (2100), Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (2210), gefährliche/schwere Körperverletzung (2220), erpresserischer Menschenraub (2330), Geiselnahme (2340), Angriff auf den Luftverkehr (2350)“.

[8] „Straßenkriminalität: Vergewaltigung überfallartig durch Einzeltäter (1111) bzw. Gruppen (1112), exhibitionistische Handlungen (1320), schwere/gefährl. Körperverletzung auf Straßen/Wegen/Plätzen (2221), Sachbeschädigung an Kfz (6741), sonst. Sachbeschädigung auf Straßen/Wegen/Plätzen (6743), Landfriedensbruch (6230), sowie die unter Straßenraub und Straßendiebstahl zu subsumierenden Einzeldelikte“ (Luff 2000, 41).

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Kriminalität bei jugendlichen Spätaussiedlern aus den GUS Staaten
Hochschule
Fachhochschule Dortmund
Veranstaltung
Diplomprüfung
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
80
Katalognummer
V34463
ISBN (eBook)
9783638346733
Dateigröße
766 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Ausgangsgedanke der vorliegenden Arbeit ist nicht die wachsende Besorgnis über die den jungen Aussiedlern zugeschriebene hohe Kriminalitätsbelastung oder die Frage, ob es berechtigt ist, sie als problematische Gruppe herauszustellen, sondern Ziel ist es, einen Beitrag zum Verständnis zu leisten, wie und warum sich delinquente Handlungen bei jungen männlichen Aussiedlern entwickeln können.
Schlagworte
Kriminalität, Spätaussiedlern, Staaten, Diplomprüfung
Arbeit zitieren
Dorota Gräbel (Autor:in), 2005, Kriminalität bei jugendlichen Spätaussiedlern aus den GUS Staaten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34463

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