Bewertung, Analyse und Optimierung von Entwürfen im Rahmen von Architektenwettbewerben


Bachelorarbeit, 2016

206 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Methoden der Arbeit

2 Grundlagen
2.1 Praxisbeispiel Projekt FANO
2.2 Der Architektenwettbewerb
2.2.1 Öffentliche Auftraggeber
2.2.2 Private Auftraggeber
2.2.3 Vergaberechtsnovellierung 2016
2.2.4 Verfahrensablauf
2.3 Kosten
2.3.1 Bedeutung der Kosten im Bauwesen
2.3.2 Kostenplanung

3 System zur Entwurfsanalyse und Bewertung
3.1 Anforderungen an das System
3.2 Vorgehensweise
3.2.1 Konzeption
3.2.2 Aufmaß
3.2.3 Analyse
3.2.4 Kostenermittlung
3.2.5 Nutzwertanalyse
3.3 Benchmark / Nullentwurf
3.4 Darstellung und Auswertung der Entwürfe
3.4.1 Campus Sphere
3.4.2 Living Loop
3.4.3 CO Living
3.4.4 campuS
3.4.5 Couverture
3.4.6 Nuclei
3.4.7 Sphäre Karlsruhe
3.4.8 Spiral
3.4.9 Avocado Living
3.5 Auswertung der Nutzwertanalyse

4 Optimierung
4.1 Ziele der Optimierung
4.2 Vorgehensweise
4.3 Optimierung der ausgewählten Entwürfe
4.3.1 Campus Sphere
4.3.2 CO Living
4.3.3 campuS
4.4 Optimierungsergebnisse

5 Schluss
5.1 Zusammenfassung
5.2 Fazit
5.3 Ausblick

Quellenverzeichnis

Anlagen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Unterschiede Industrie- und Bauproduktion

Abbildung 2: Ablaufsystematik der Kostenplanung

Abbildung 3: Schematische Gliederung - DIN 277-1

Abbildung 4: Erweiterung Nutzungsflächen

Abbildung 5: Einfluss der Bauwerksgeometrie

Abbildung 6: Gebäudeelementmethode

Abbildung 7: Preisanpassungsberechnung

Abbildung 8: Lageplan Nullentwurf

Abbildung 9: Lageplan Campus Sphere

Abbildung 10: Lageplan Living Loop

Abbildung 11: Lageplan - CO Living

Abbildung 12: Lageplan - campuS

Abbildung 13: Lageplan - Couverture

Abbildung 14: Lageplan - Nuclei

Abbildung 15: Lageplan - Sphäre Karlsruhe

Abbildung 16: Lageplan - Spiral

Abbildung 17: Lageplan - Avocado Living

Abbildung 18: Kostenbeeinflussbarkeit während des Projektverlaufs

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bewertungsskala Baukosten

Tabelle 2: Bewertungsskala Mietflächenanteil

Tabelle 3: Bewertungsskala Nutzflächenanteil

Tabelle 4: Bewertungsskala Bauliche Ausnutzung

Tabelle 5: Bewertungsskala Durchschnittliche Raumhöhe

Tabelle 6: Bewertungsskala Umgesetzte Nutzeinheiten / Betten

Tabelle 7: Bewertungsskala A/V-Verhältnis

Tabelle 8: Aufmaß Nullentwurf

Tabelle 9: Analyse - Nullentwurf

Tabelle 10: Kostenermittlung - Nullentwurf

Tabelle 11: Aufmaß - Campus Sphere

Tabelle 12: Analyse - Campus Sphere

Tabelle 13: Kostenermittlung - Campus Sphere

Tabelle 14: Nutzwertanalyse Campus Sphere

Tabelle 15: Punkteverteilung - Campus Sphere

Tabelle 16: Aufmaß - Living Loop

Tabelle 17: Analyse - Living Loop

Tabelle 18: Kostenermittlung - Living Loop

Tabelle 19: Nutzwertanalyse Living Loop

Tabelle 20: Punkteverteilung - Living Loop

Tabelle 21: Aufmaß - CO Living

Tabelle 22: Analyse - CO Living

Tabelle 23: Kostenermittlung - CO Living

Tabelle 24: Nutzwertanalyse CO Living

Tabelle 25: Punkteverteilung - CO Living

Tabelle 26: Aufmaß - campuS

Tabelle 27: Analyse - campuS

Tabelle 28: Kostenermittlung - campuS

Tabelle 29: Nutzwertanalyse campuS

Tabelle 30: Punkteverteilung - campuS

Tabelle 31: Aufmaß - Couverture

Tabelle 32: Analyse - Couverture

Tabelle 33: Kostenermittlung - Couverture

Tabelle 34: Nutzwertanalyse Couverture

Tabelle 35: Punkteverteilung - Couverture

Tabelle 36: Aufmaß - Nuclei

Tabelle 37: Analyse - Nuclei

Tabelle 38: Kostenermittlung - Nuclei

Tabelle 39: Nutzwertanalyse Nuclei

Tabelle 40: Punkteverteilung - Nuclei

Tabelle 41: Aufmaß - Sphäre Karlsruhe

Tabelle 42: Analyse - Sphäre Karlsruhe

Tabelle 43: Kostenermittlung - Sphäre Karlsruhe

Tabelle 44: Nutzwertanalyse Sphäre Karlsruhe

Tabelle 45: Punkteverteilung - Sphäre Karlsruhe

Tabelle 46: Aufmaß - Spiral

Tabelle 47: Analyse - Spiral

Tabelle 48: Aufmaß - Avocado Living

Tabelle 49: Analyse - Avocado Living

Tabelle 50: Kostenermittlung - Avocado Living

Tabelle 51: Nutzwertanalyse Avocado Living

Tabelle 52: Punkteverteilung - Avocado Living

Tabelle 53: Punkteverteilung Nutzwertanalyse

Tabelle 54: Rangfolge Nutzwertanalyse

Tabelle 55: Beispiel Gesamtgewichtung

Tabelle 56: Optimierungspotentiale - Campus Sphere

Tabelle 57: Aufmaß nach Optimierung - Campus Sphere

Tabelle 58: Gebäudekennwerte nach Optimierung - Campus Sphere

Tabelle 59: Kostenermittlung nach Optimierung - Campus Sphere

Tabelle 60: Nutzwertanalyse nach Optimierung - Campus Sphere

Tabelle 61: Punkteverteilung nach Optimierung- Campus Sphere

Tabelle 62: Optimierungspotentiale - CO Living

Tabelle 63: Aufmaß nach Optimierung - CO Living

Tabelle 64: Analyse nach Optimierung - CO Living

Tabelle 65: Kostenermittlung nach Optimierung - CO Living

Tabelle 66: Nutzwertanalyse nach Optimierung - CO Living

Tabelle 67: Punktverteilung nach Optimierung - CO Living

Tabelle 68: Analyse der Optimierungspotentiale - campuS

Tabelle 69: Aufmaß nach Optimierung - campuS

Tabelle 70: Analyse nach Optimierung - campuS

Tabelle 71: Kostenermittlung nach Optimierung - campuS

Tabelle 72: Nutzwertanalyse nach Optimierung - campuS

Tabelle 73: Punkteverteilung nach Optimierung - campuS

Tabelle 74: Rangfolge Nutzwertanalyse nach Optimierung

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

"Architektur hat mit Kunst nichts zu tun, ist reine Gedankenarbeit. Architektur entsteht heute nach ökonomischen, konstruktiven und funktionellen Gesetzmäßigkeiten."1

- Egon Eiermann -

Das Zitat des Architekten und Möbeldesigners Egon Eiermann thematisierte im Jahr 1996 ein noch heute gegenwärtiges Spannungsfeld der modernen Architektur. Der Entwurfs- und Gestal- tungsprozess als solches unterliegt stets konkurrierenden Zielvorstellungen und wandelnden Rahmenbedingungen. Nach wie vor ist das Bauwerk als Element des öffentlichen Raums ein Kulturprodukt, welches ästhetischen, kulturellen und sozialen Aspekten genügen muss. Nach Ansicht der Verfasser kann architektonische Kunst im 21. Jahrhundert durchaus als Symbiose des kreativen, gestalterischen Wirkens mit den Ansprüchen aus Wirtschaftlichkeit, Funktionali- tät und Konstruktion aufgefasst werden.

Ergänzend zu den nach Eiermann zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten, kommt der Architek- tur in Zeiten des ökologischen Wandels die Aufgabe zuteil, nachhaltige und ressourcenscho- nende Konzepte zu berücksichtigen. Dies verdeutlicht sich in den zunehmend restriktiveren Anforderungen gesetzlicher Normen; insbesondere denen der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Es stellt sich die Frage, wie architektonisch anspruchsvolle und gleichzeitig funktionale Bauwerke nachhaltig und möglichst wirtschaftlich realisiert werden können. Diese zentrale Fragestellung bildet den Rahmen aller weiteren Überlegungen innerhalb dieser Arbeit. Untersucht werden neun Entwurfsplanungen, welche im Zuge des Architektenwettbewerbes im Praxisbeispiel „Projekt FANO“ eingereicht wurden.

1.2 Zielsetzung

Die dieser Arbeit zugrundeliegende Intention ist die Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens zur Analyse, Bewertung und Optimierung von Entwurfsplanungen im Kontext von Architekten- wettbewerben. Diese Systematik soll dabei auf eine Vielzahl unterschiedlichster Bauvorhaben anwendbar, an deren Projektspezifika anpassbar und gegebenenfalls erweiterbar sein. Die An- wendung soll in einem frühen Projektstadium möglich sein und den Nutzer bis zur Entschei- dungsfindung begleiten.

Ziel ist die Identifizierung der idealen Planungsalternative für den Bauherrn. Hierfür müssen die einzelnen Entwurfsplanungen zunächst detailliert analysiert werden, um eine hinreichende Datengrundlage zur Bewertung und zum Abgleich schaffen zu können. Anhand einer übersichtlichen Struktur sollen die wesentlichen Kennwerte der Planungen abgebildet werden. Durch ein einheitliches Vorgehen bei Analyse und Bewertung kann eine möglichst hohe Vergleichbarkeit gewährleistet werden. Sofern möglich wird nach streng objektiven Kriterien bewertet. Schließlich sollen ausgewählte Entwürfe je nach individuellen Schwachstellen in wirtschaftlicher, funktioneller und ökologischer Hinsicht optimiert werden.

1.3 Aufbau und Methoden der Arbeit

Die vorliegende Ausarbeitung ist in theoretische und praktische Teilbereiche gegliedert.

Das erste Hauptkapitel greift fachwissenschaftliche bzw. projektspezifische Grundlagen auf und beginnt mit der Vorstellung des Praxisbeispiels Projekt FANO.

Anhand von Fachliteratur sowie den einschlägigen gesetzlichen Normen und Regelwerken wird sodann die Thematik des Architektenwettbewerbs erläutert. Neben den gesetzlichen Grundla- gen und den Änderungen im Rahmen der Vergaberechtsnovellierung 2016 wird dabei die Im- plementierung des im folgenden Kapitel entwickelten Systems in den Architektenwettbewerb thematisiert. Aufgrund der signifikanten Relevanz zum Verständnis der weiteren Arbeit wird mit den gleichen Methoden die Kostenplanung als abschließender Grundlagenabschnitt be- trachtet.

Im zweiten Hauptkapitel wird das System zur Entwurfsanalyse und Bewertung vorgestellt und im Weiteren angewandt. Zunächst werden die einzelnen Verfahrensschritte und deren zugrun- deliegende Theorie erläutert. Maßgebliche DIN-Normen dienen hierbei der Identifizierung zu ermittelnder Flächen und helfen zur Bestimmung einheitlicher Aufmaßregeln. Im nächsten Schritt gilt es die zum Vergleich und zur Wertung relevanten Kennzahlen festzule- gen. Aufbauend darauf erfolgt die Vorstellung der Verfahren zur Ermittlung der Prognosekosten und Nutzwerte. Unterstützend dienen dabei die Schriftenreihen des Baukosteninformations- zentrums sowie sonstige Fachliteratur.

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird zunächst ein Modell nach streng wirtschaftlicher Maßgabe entwickelt. Ohne jegliche Ansprüche in gestalterischer, ökologischer oder funktioneller Hinsicht, dient dieser Nullentwurf als Vergleichsmaßstab und wirtschaftliches Optimum. Mittels eigens entwickelter Schaubilder und Übersichten werden sodann die vorliegenden neun Entwurfsplanungen wissenschaftlich ausgewertet und deren Ergebnisse strukturiert dargestellt. Dabei werden die individuellen Besonderheiten der Planungen herausgestellt und diese abschließend anhand ihrer Nutzwerte evaluiert und verglichen.

Das dritte und letzte Hauptkapitel widmet sich der Optimierung ausgewählter Entwurfsplanun- gen. Anhand der jeweiligen Schwachstellen werden dabei Verbesserungspotentiale ermittelt und diese durch individuelle Maßnahmen ausgeschöpft. Nach der Optimierung erfolgt eine er- neute Auswertung der Planungsvarianten. Hierbei wird beobachtet, welchen Einfluss die Maß- nahmen haben und inwiefern sich die Entwürfe in ihren Nutzwerten hierdurch verbessern oder verschlechtern.

Abschließend werden die in der Arbeit gewonnen Ergebnisse und Erkenntnisse in Kurzform zusammenfasst.

2 Grundlagen

2.1 Praxisbeispiel Projekt FANO

Das Oberzentrum Karlsruhe ist Sitz von neun Hochschulen, sodass knapp ein Sechstel der circa 300.000 Einwohner Studierende sind. Infolge eines anhaltenden, starken Bevölkerungszuzugs sowie dem steigenden Interesse an Immobilien aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, kommt es zu einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum. Der erhöhte Bedarf, verbunden mit einer niedrigen Angebotselastizität im Bereich des Wohnungsbaus, führt zu einem starken Nachfrageüberhang bzw. einer Angebotslücke. Dieser Missstand bildet den Rahmen für die Pro- jektentwicklung FANO.

Auf dem Gelände einer ehemaligen Kiesgrube in Karlsruhe- Neureut soll eine Wohnanlage für Studenten realisiert werden. Das knapp 12.800 m² große Grundstück ist eingebettet in ein gemischtes Baugebiet mit kleingliedriger Wohnbebauung sowie diversen Gewerbebauten (stationärer Einzelhandel, Hotelgewerbe). Ein Bebauungsplan für dieses Grundstück liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor, er könnte nur nach Änderung des Flächennutzungsplans (aktuell Ausgleichsfläche) bspw. als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Baurechtliche Aspekte werden daher in der weiteren Betrachtung außen vor gelassen.

Derzeit befindet sich das Grundstück in einem verwilderten Zustand, sodass zunächst umfang- reiche Rodungsarbeiten notwendig werden. Darüber hinaus entstand durch die ehemalige Nut- zung als Kiesgrube und die spätere Aufschüttung mit Bauschutt eine schwierige Topographie; an einigen Stellen besteht ein Höhenversatz von bis zu sechs Metern zur Geländeoberkante der Umgebungsbebauung. Im Bereich dieses Höhenversprungs soll nach entsprechenden Bodener- tüchtigungs- bzw. Gründungsmaßnahmen ein Tiefgaragengeschoss untergebracht sein.

Für das darüber liegende Gebäude soll mittels Architektenwettbewerb eine optimale Planungslösung gefunden werden. Die im Rahmen dieses Wettbewerbs entstandenen Entwürfe sind Gegenstand der Betrachtung innerhalb der vorliegenden Ausarbeitung.

Grundlage für diese Entwurfskonzepte war das nachstehende Anforderungsprofil:

- Umsetzung von bis zu 450 Nutzeinheiten
- Realisierung von maximal vier bis fünf Obergeschossen
- Extravagante äußerliche Gestaltung
- Ausstattung gemäß den Bedürfnissen von Studenten
- Berücksichtigung sozialer Ausgleichflächen
- Würdigung ökologischer Aspekte

Der Fokus der Entwurfsplanungen soll auf der Schaffung eines architektonischen Mehrwerts liegen, allerdings muss die Umsetzung unter Berücksichtigung möglichst wirtschaftlicher Gesichtspunkten erfolgen.

2.2 Der Architektenwettbewerb

Die Durchführung von Wettbewerben bietet vordergründig die Möglichkeit zur Einholung diverser Angebote bzw. Planungsvarianten und schafft einen geregelten Rahmen, um Auslober (Auftraggeber) und potentielle Auftragnehmer auf partnerschaftlicher Basis zusammenzubringen.2 Ziel ist in der Regel die Identifikation der jeweils wirtschaftlichsten, optimalen Alternative aus dem Kollektiv der unterschiedlichen Konzeptionen. Der zugrundeliegende Konkurrenzgedanke sorgt dabei für die nötige Wettbewerbsintensität innerhalb des fachlichen Leistungsvergleichs. Insbesondere bei komplexen und prestigeträchtigen Bauaufgaben, bei denen spezifische Kenntnisse vonnöten sind, ist diese Vorgehensweise unerlässlich.

Der Nutzen eines solchen Verfahrens wurde bereits vor sehr langer Zeit erkannt. So wurden bspw. beim Bau des Dom zu Florenz um das Jahr 1400 für eine Vielzahl einzelner Bauteile archi- tektonische Konkurrenzwettbewerbe durchgeführt. Ein bindendes Regelwerk zur Durchführung dieser Verfahren gab es dabei nicht, sodass jeweils ein maßgeschneidertes Procedere entwor- fen wurde.3 Heutzutage gibt es jedoch zahlreiche Normen und Regelwerke, die es zu beachten gilt. Dabei ist grundlegend zwischen öffentlichen und privaten Auslobern zu unterscheiden.

2.2.1 Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber werden in § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definiert und sind vor allem Gebietskörperschaften (Gemeinden, Kommunale Verbände, Landkreise, Bundesländer etc.). Darüber hinaus unterfallen der Zweckbestimmung des GWB auch Auftraggeber, die überwiegend staatlich finanzierte Aufträge vergeben sowie Sektoren- auftraggeber und Konzessionsgeber. Diese haben bei der Vergabe von Aufträgen sowie Durchführung von Wettbewerben zahlreiche Regelwerke zu beachten.

An oberster Stelle stehen die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Par- laments, nach dessen Grundsätzen die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfolgen hat. Zu diesen Grundsätzen zählen insbesondere der freie Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit und die daraus abgeleiteten Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdis- kriminierung, gegenseitigen Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.4 Auf nationa- ler Ebene wird dies umgesetzt durch die Regelungen des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV). Die Paragraphen §§ 97 ff. GWB beschäftigen sich mit der Vergabe von öffentlichen Auf- trägen, während die VgV nähere Bestimmungen über die einzuhaltenden Vergabeverfahren enthält.

Weiterhin galten bis zum April 2016 im Speziellen folgende Regelwerke in Abhängigkeit von der jeweils geschätzten Auftragssumme (Schwellenwert):

- VOB/A für die Vergabe von Bauleistungen
- VOL/A für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
- VOF für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Zur Vorbereitung und Durchführung von Planungswettbewerben gibt es ergänzend hierzu zahl- reiche Richtlinien. So werden in einigen Bundesländern die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) und in anderen die Regeln für Architekturwettbewerbe (RAW) ange- wandt. Ein allgemeingültiges Regelwerk gibt es derzeit noch nicht. Zwar wurde die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) im Jahr 2008 ins Leben gerufen, um die bestehenden Regelwerke zu ersetzen und somit Anwendungsklarheit zu schaffen, jedoch ist diese nicht verpflichtend. Auch nach Novellierung im Jahre 2013 ist diese lediglich im Bereich des Bundesbaus obligato- risch. Anderen öffentlichen Auslobern wird die Anwendung dieser Richtlinie indessen nur emp- fohlen.5

Innerhalb der RPW werden Aufbau, Ablauf, Fristen und sonstige Bestimmungen anhand der nachfolgenden Prinzipien definiert:6

- Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb und Bewerbungsverfahren
- Klare und eindeutige Aufgabenstellung
- Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kompetentes Preisgericht
- Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- Auftragsversprechen

Mit diesen Grundsätzen soll die Voraussetzung für einen fairen und partnerschaftlichen Wettbewerb geschaffen werden.

2.2.2 Private Auftraggeber

Private Auftraggeber, welche nicht die Ausnahmeregelungen gem. Kapitel 2.2.1 erfüllen, müs- sen grundsätzlich keinerlei der o.g. Vorschriften beachten. Sie können die Durchführung von Wettbewerben bzw. die Vergabe von Aufträgen im Wege der Privatautonomie frei gestalten. Dabei lehnen sich in der Praxis private Auftraggeber jedoch häufig an die Regelungen von VgV und RPW an.

Es gilt jedoch zu beachten, dass bei einer Selbstbindung an derlei Regelwerke die Verpflichtung zur Einhaltung der entsprechenden Grundsätze besteht. So urteilte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.02.2006 (Aktenzeichen: X ZR 39/03), dass ein Auftraggeber, welcher die Vergabe nach VOB/A vornimmt, diese nicht ohne Grund entgegen § 26 VOB/A aufheben und den Auftrag an einen Auftragnehmer seiner Wahl vergeben kann.7

2.2.3 Vergaberechtsnovellierung 2016

Am 18 April 2016 wurden im Rahmen der größten Vergaberechtsnovellierung seit dem Jahr 2004, die Regelwerke der VOL/A und VOF in der Vergabeverordnung (VgV) eingebettet. Dies geschah im Zuge der Umsetzung des EU-Richtlinienpakets über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vom 17.04.2014.8

Der Abschnitt sechs der VgV beinhaltet nach Novellierung nun besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Diese kommen nur zur Anwendung, sofern der geschätzte Gesamtwert der Leistung den maßgeblichen Schwellenwert gem. § 3 Abs. 7 VgV erreicht. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt die Novel- lierung zu einer Vereinfachung des Vergaberechts und einer erhöhten Anwenderfreundlich- keit.9

Der Auftraggeber erlangt im Zuge dessen eine höhere Flexibilität in der Ausgestaltung des Ver- gabeprozesses. Des Weiteren wird die Möglichkeit eingeräumt, soziale und ökologische Krite- rien umfassender bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Die Kommunikation zwischen Auslober und potentiellen Auftragnehmern soll in Zukunft nahezu vollständig auf elektroni- schem Wege erfolgen. Dies wird durch die grundsätzliche Verpflichtung zum Einsatz elektroni- scher Mittel in jedem Prozessstadium verdeutlicht. Neben dem Informationsaustausch wird auch der Nachweis der Eignung für Bewerber deutlich erleichtert. In der Vergangenheit wurde üblicherweise eine Vielzahl Bescheinigungen von Behörden und Dritten eingefordert. Der hier- durch entstehende bürokratische Aufwand stellte eine Hemmschwelle vor allem für kleine und mittelständige Unternehmen dar. Mit der Novellierung muss zum Zeitpunkt der Übermittlung des Teilnahmeantrages lediglich die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorge- legt werden.10

Zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen wird gem. § 74 VgV mit dem wettbe- werblichen Dialog eine zusätzliche Verfahrensart zulässig. Dieses Verfahren eignet sich auf- grund seiner Komplexität lediglich für ausgewählte städtebauliche Projekte, bei welchen die Findung einer Planungslösung nur innerhalb eines mehrstufigen Prozesses möglich ist. Trotz eindringlicher Forderung des Bund Deutscher Architekten (BDA) wurde der Planungs- wettbewerb nicht als zusätzliches, eigenständiges Regelverfahren innerhalb der VgV implemen- tiert. Jedoch erfährt dieser eine deutliche Stärkung und wird erstmals in Unterabschnitt zwei VgV „Planungswettbewerbe für Architekten und Ingenieursleistungen“ aufgegriffen.11

2.2.4 Verfahrensablauf

Das in der vorliegenden Ausarbeitung entwickelte Analyse, Bewertungs- und Optimierungssys- tem kann in die Regelverfahren gem. VgV und somit in den Prozess eines Architektenwettbe- werbs integriert werden. Dadurch ist es sowohl für private, wie auch öffentliche Auftraggeber anwendbar.

Das in Kapitel 2.1 dargestellte Beispielprojekt soll von einem privaten Auftraggeber realisiert werden. Der Verfahrensablauf wird daher nachstehend ohne die für öffentliche Auftraggeber bindenden Fristen und Erfordernisse gem. VgV abgebildet. Hierbei liegt ein offenes, zweistufiges Verfahren, angelehnt an das Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV, zugrunde.

Vorbereitungsphase

Zunächst muss der Bauherr die Bauaufgabe in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung definieren und ein entsprechendes Anforderungsprofil auf Grundlage der zu erreichenden Ziele entwickeln. Den Bietern werden lediglich Rahmenbedingungen zur Entwurfsausarbeitung vorgegeben; im Fokus des Entscheidungsfindungsprozesses soll ein Konzeptwettbewerb vor dem reinen Preiswettbewerb stehen.

Im nächsten Schritt werden die Unterlagen für den Ausschreibungsprozess vervollständigt. Ne- ben Vertragsbedingungen müssen Ausschluss- sowie Auswahlkriterien definiert werden. Die Ausschlusskriterien sind sog. Mindestanforderungen, welche jeder Bewerber zu erfüllen hat. Bei deren Nichteinhaltung wird die Bewerbung ohne weitere Betrachtung vom weiteren Ver- fahren ausgeschlossen. Übliche Auswahlkriterien sind in diesem Zusammenhang bspw.:

- Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Bewerbungsunterlagen entsprechend der Ausschreibung
- Bestätigung, dass keine Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eingeleitet sind
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Freistellungsbescheinigung

Anschließend werden Auswahlkriterien bzw. Bewertungskriterien (siehe Kapitel 3.2.5) für die einzelnen Planungsvarianten festgelegt. Jedes Kriterium erhält dabei eine individuelle Wichtung sowie eine pauschale bzw. erfüllungsgradbestimmte Punktzahl. Je nach Bewertungssystematik kann zu diesem Zweck ein Nullentwurf (siehe Kapitel 3.3) als Vergleichsmaßstab konzipiert werden.

Sind alle wesentlichen Anforderungen formuliert und Unterlagen vorbereitet, wird die Ausschreibung erstellt und im Anschluss veröffentlicht. Mögliche Mittel zur Veröffentlichung können lokale Medien oder Ausschreibungsdatenbanken sein.

Verfahrensstufe 1

Nach Veröffentlichung und Ablauf einer vorher definierten Teilnahmefrist, werden die einge- gangen Bewerbungen geöffnet und ausgewertet. Zunächst wird überprüft, ob die geforderten Ausschlusskriterien innerhalb der einzelnen Anträge eingehalten wurden. Anhand der Systema- tik gemäß Kapitel 3 kann sodann die Analyse und Bewertung der vorgelegten Planungsvarian- ten erfolgen. Jeder Entwurf wird somit nach gleichen Maßstäben bewertet und bepunktet (sie- he Kapitel 3.2.5). Diese Evaluierung wird in der Regel durch unabhängige Berater des Auslobers durchgeführt. Die RPW schreibt hierfür ein Preisgericht aus Sach- und Fachpreisrichtern vor. Fachpreisrichter sollen dabei fachlich gleichwertig qualifiziert sein, wie die Teilnehmer selbst, während die Sachpreisrichter insbesondere mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen vertraut sein sollen. Jeder Preisrichter bewertet die Entwürfe einzeln; die Ge- samtpunktzahl eines Bewerbers ergibt sich aus dem Mittel aller Bewertungen.

Das Vorgehen mündet in der Erstellung einer Bewerberübersicht, aus der die jeweils erreichte Gesamtpunktzahl hervorgeht. Diejenigen Teilnehmer, welche die höchsten Punktzahlen erreicht haben, werden in die nächste Stufe des Verfahrens eingeladen (i.d.R. mindestens drei). Alle Übrigen bekommen eine begründete, schriftliche Mitteilung über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verlauf des Verfahrens.

Verfahrensstufe 2

Die verbliebenen Teilnehmer in der zweiten Verfahrensstufe erhalten eine Übersicht mit Optimierungspotentialen, abgeleitet aus den in der Bewertung offenbarten Schwächen. Auf Grundlage dessen wird den Bewerbern die Möglichkeit gegeben, ihre Ausarbeitungen innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend zu optimieren. Weiterhin werden sie aufgefordert, ein Angebot über ihre Architektenleistungen abzugeben. Nach Ablauf der Frist werden die Entwurfskonzepte nochmals bewertet und die Bieter zu einem Verhandlungstermin eingeladen. Anhand der Verhandlungsergebnisse sowie der erneuten Bewertung kann der Bauherr seine Zuschlagsentscheidung treffen und einen Auftrag erteilen.

2.3 Kosten

2.3.1 Bedeutung der Kosten im Bauwesen

Bereits in den Schriften von Marcus Vitruvius Pollio (33 bis 14 v. Chr.) wird die Thematik der Baukosten und deren vorherige Schätzung erwähnt. Schon damals wurde vom Architekt ein „Kostenanschlag“ gefordert, um die Summe des voraussichtlichen Kostenaufwandes zu be- stimmen.12 Die enorme Bedeutung einer exakten Kostenprognose wird schon allein dadurch ersichtlich, dass der Planer zu diesen Zeiten mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wur- de: „[…] verbleiben nach Uebergabe des Kostenanschlages, aestimatio, an den Magistrat, seine Güter so lange der städtischen Behörde als Pfand, bis er die Bauschöpfung zu Ende geführt hat. […] wird […] mehr als jenes Viertel bei der Arbeit verbraucht [Werden die Baukosten um mehr als 25 % überschritten, Anm. d. Verf.], so entnimmt man das zur Vollendung des Werkes noch nötige Geld aus seinem Vermögen.“13

Der Erstellung einer fundierten Kostenplanung kommt auch in der Gegenwart eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von Bauvorhaben zu. Kosten sind letztendlich das wesentliche Kriterium für die ökonomische Produktion und Umsetzbarkeit von Gütern und Dienstleistungen.14 Bei einer industriellen Fertigung kann aufgrund konstanter Rahmenbedingungen und standardisierten Fertigungsabläufen bereits vor Produktionsbeginn eine zuverlässige Kostenaussage getroffen werden. Somit stehen in der Regel für den Endverbraucher vor Vertragsabschluss sämtliche kostenrelevante Daten zur Verfügung. Diese Informationen können als Grundlage für Investitionsentscheidungen genutzt werden.

Im Gegensatz dazu ist jede Baumaßnahme durch ihre Individualität geprägt. Bauvorhaben zeichnen sich allgemein durch ihren beachtlichen Umfang, lange Fertigungszeiten und zahlreiche Schnittstellen aus. Sie unterliegen einer Vielzahl externer sowie interner Einflussfaktoren und sind generell mit Kostenunsicherheiten behaftet.

Dabei gibt es nicht nur volkswirtschaftliche Einflussgrößen wie Konjunktur und regionales Preisniveau, sondern auch bauspezifische Einflussfaktoren wie bspw. Standortbedingungen, Wetterverhältnisse, Qualität der Planung und Ausschreibung.15 Eine exakte, allumfassende Aussage zu den Gesamtkosten einer Baumaßnahme ist aufgrund dessen erst nach Abschluss aller Arbeiten möglich.

Im Vorfeld können die Kosten nur geschätzt werden, wodurch ein sorgfältiges und kontinuierliches Kostenmanagement über den gesamten Wertschöpfungsprozess betrieben werden muss. (siehe Abbildung 1: Unterschiede Industrie- und Bauproduktion).16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Unterschiede Industrie- und Bauproduktion17

2.3.2 Kostenplanung

Die Kostenplanung im Bauwesen umfasst nach DIN 276-1:2008-12 die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung.18 Ziel ist dabei „[…] ein Bauprojekt wirtschaftlich und kostentransparent sowie kostensicher zu realisieren.“19

Innerhalb der Kostenermittlung sollen entstehende Kosten entsprechend des jeweiligen Planungsfortschritts kontinuierlich prognostiziert werden. Dieser Fortschritt lässt sich anhand der Leistungsphasen der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI), § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume abbilden.

Im Zuge der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) wird in der Regel eine Kostenvorgabe als Obergrenze bzw. Zielgröße der Planung definiert. Mittels des Anforderungsprofils des Bauher- ren und der daraus resultierenden Bedarfsplanung wird sodann ein Kostenrahmen für das Pro- jekt festgesetzt.

Im folgenden Planungsstadium wird auf Basis der Vorplanung (Leistungsphase 2) eine Kostenschätzung zum Abgleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen angefertigt. Damit soll bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine aussagekräftige Angabe zu den Baukosten getroffen werden. Dies geschieht hierbei allerdings auf einem äußerst rudimentären Planungsniveau.20 Nach HOAI sind in dieser Phase lediglich Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objektes in Form verschiedener Varianten gefordert.21

Gemäß DIN 276-1 sind die Gesamtkosten für eine Kostenschätzung mindestens bis zur sog. ers- ten Ebene der Kostengliederung zu ermitteln. Sie sieht drei Ebenen zur Gliederung aller anfal- lenden Kosten vor. In der ersten Ebene stellt sich die Gliederungssystematik wie folgt dar:22

100 Grundstück

200 Herrichten und Erschließen

300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen

600 Ausstattung und Kunstwerke

700 Baunebenkosten

Die darauf folgende Leistungsphase gem. HOAI ist die sogenannte „Entwurfsplanung“. Hierbei stehen bereits Planunterlagen mit einem höheren Detaillierungsgrad (Pläne bei Gebäuden im Maßstab 1:100, bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20)23 zur Verfügung. Deshalb sieht die DIN 276-1 zu diesem Zeitpunkt eine tiefergreifende Kostenberechnung auf Grundlage der sog. zweiten Gliederungsebene vor. Die sieben Kostengruppen werden hierbei hierarchisch aufge- gliedert. Kostengruppe 300 Bauwerk - Baukonstruktionen wird bspw. ergänzt um:24

310 Baugrube

320 Gründung

330 Außenwände etc.

In der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) werden exakte Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis zum Maßstab 1:1 gefordert.25 Hiernach kann der sog. Kostenanschlag erstellt werden. Dieser greift bis zur dritten Gliederungsebene der DIN 276-1. Erneut werden die einzelnen Kostengruppen untergliedert, beispielhaft dargestellt an der Kostengruppe 310 Baugrube:26

311 Baugrubenherstellung

312 Baugrubenumschließung 313 Wasserhaltung

etc.

Der Kostenanschlag erzielt einen sehr hohen Genauigkeitsgrad, vorausgesetzt, dass die Ermittlungsgrundlagen in der Ausführungsplanung vollständig ausgereift vorliegen und die Mengenansätze richtig bestimmt wurden.27

Die abschließende Stufe der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung. Sie dient lediglich do- kumentarischen Zwecken und wird nach Vollendung der Bauleistungen erstellt. Grundlage hier- für sind u.a. die Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke. Sie dient einer vollumfänglichen

Darstellung der Gesamtkosten und kann zu Kostenvergleichen bzw. zur Bildung von Erfahrungswerten für zukünftige Bauprojekte herangezogen werden.28

Abbildung 2: Ablaufsystematik der Kostenplanung29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das in Abschnitt 2.3.1 erläuterte Grundprinzip der kontinuierlichen Kostenplanung umfasst ebenfalls die Schlüsseldisziplinen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Bei der Kostenkontrolle werden zu jedem Zeitpunkt des Projekts aktuelle Kostenermittlungen mit früheren Kostenermittlungen sowie vertraglichen Kostenvorgaben verglichen. Proaktiv werden Kostensteigerungen oder -senkungen antizipiert und erfasst. Weichen tatsächliche Kos- ten von den vorgegebenen Kosten ab, werden Kostensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Aufgabe der Kostensteuerung ist es, ebendiese Abweichungen zu benennen, dem Bauherrn geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, nach Absprache umzusetzen und zu dokumentieren.30

3 System zur Entwurfsanalyse und Bewertung

3.1 Anforderungen an das System

Das nachfolgend dargestellte System zur Analyse und Bewertung von Planungsalternativen soll vordergründig zur Entscheidungsfindung bei der Durchführung von Architektenwettbewerben assistieren. Damit sollen vor allem Bauherren, Bau- und Projektplaner sowie sonstige Entscheidungsträger angesprochen werden. Die Systematik soll dazu dienen, die jeweils wirtschaftlichsten Planungsvarianten zu identifizieren.

Es müssen diejenigen Daten und Kriterien identifiziert werden, welche den Entwurf unter mög- lichst objektiven Gesichtspunkten wiedergeben und gleichzeitig einen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Planung in ökonomischer sowie gestalterischer Hinsicht haben. Ziel ist eine Vergleichbarkeit von stark divergenten und architektonisch anspruchsvollen Planungen herzu- stellen. In jeglichen Schritten wird dabei versucht die Entwürfe so exakt wie möglich wiederzu- geben und zu bewerten.

Das System soll bereits in frühen Planungsphasen zur Anwendung kommen, Planungsfortschrit- te berücksichtigen und somit mit zunehmender Planungstiefe bessere Ergebnisse liefern. Die jeweiligen Besonderheiten der Entwürfe sollen abgebildet werden. Anhand einer übersichtli- chen Darstellung sollen wesentliche Planungsdetails und Kennwerte der einzelnen Ausarbei- tungen schnell erfasst und untereinander verglichen werden können. Angestrebtes Ergebnis ist eine detaillierte Datengrundlage; auch zum Abgleich mit Bauherrenanforderungen sowie grundlegenden öffentlich rechtlichen Reglementierungen. Darüber hinaus müssen Planungs- konzepte hinsichtlich ihrer Plausibilität und auf eventuelle Planungsfehler untersucht werden können.

Die abschließende Bewertungssystematik unterliegt jeweils eigenen Prämissen und Anforderungen der Projektbeteiligten und muss somit auf die verschiedensten Projekte anwendbar und um zusätzliche Kriterien erweiterbar sein.

Unabhängig von der Wettbewerbsthematik soll das System sekundär auch in anderen Themenfeldern, wie beispielsweise der Analyse von Bestandsimmobilien zur Anwendung kommen.

3.2 Vorgehensweise

Zunächst werden die „harten“ Faktoren der einzelnen Ausarbeitungen betrachtet. Losgelöst von der subjektiven, künstlerischen Ästhetik wird der Entwurf hinsichtlich seiner Konstrukti- onsdaten analysiert, um daraus vergleichbare Gebäudekennwerte generieren zu können. Sämtliche Entwürfe werden anhand eines einheitlichen Schemas einzeln untersucht und bewer- tet. Mit den nachfolgend dargestellten, wissenschaftlichen Methoden werden diese aufbereitet und anhand eigens entwickelter Schaubilder und Datenblätter veranschaulicht. Der gestalterische Aspekt fließt in einem späteren Schritt, anhand der jeweiligen Präferenzen des Bauherren, partiell wieder in die Bewertung mit ein. Mittels vorbestimmter Parameter werden im Rahmen der Nutzwertanalyse auch „weiche“ Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen bspw. Gebäudeform, Design, architektonische und gestalterische Qualität sowie Vermietbar- keit.

3.2.1 Konzeption

Zunächst wird der allgemeine Aufbau des Entwurfs detailliert untersucht und textlich umrissen. Die einzelnen Gebäudeelemente werden betrachtet und architektonische Besonderheiten her- ausgestellt. Dabei wird versucht den Grundgedanken des Planers nachzuvollziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gebäudeanordnung, der Kubatur und der Fassadengestaltung. Ergrün- det werden ebenfalls das umgesetzte Flächenkonzept sowie die Erschließung der Grundstücks- fläche. Hierbei getroffene Beobachtungen dienen der Sensibilisierung für spätere Phasen der Entwurfsbewertung.

3.2.2 Aufmaß

Auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen wird im ersten Schritt eine digitale Mengener- mittlung für alle Gebäude sowie deren Geschosse erstellt. Die Entwurfsunterlagen liegen im allgemein gängigen PDF Format vor. Somit lassen sich mittels Softwareanwendungen bspw. „Adobe Reader“ und deren Analysewerkzeugen entsprechende Maße und Flächen ermitteln. Bedingung für diese Art der Massenermittlung ist die Maßstäblichkeit der Entwurfsunterlagen. Es sollte ein gültiger Maßstab gegeben sein (bestenfalls direkt im Plankopf), welcher auch ein- gehalten werden muss. Das angegebene Verhältnis sollte zu Beginn mittels Probemessungen verifiziert werden, da es unter Umständen beim Konvertieren in andere Formate verloren ge- hen kann.

Dies kann entweder anhand dargestellter Maßketten oder in Ermangelung derer, durch Bezugsmaße in der Umgebungsbebauung geschehen.

Im Anschluss daran werden die ermittelten Daten systematisch gegliedert und aufbereitet. Grundlage der Darstellung ist die Flächensystematik der im Januar 2016 novellierten DIN 277- 1:2016-1 - „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen - Teil 1: Hochbau“ (im nachfolgenden DIN 277-1).

Diese Norm definiert spezifische „[…]Begriffe, Definitionen, Begriffsinhalte und Regeln für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten[..]“31. Sie unterteilt die verschiedenen Flächen und Volumina eines Bauwerkes und dient somit als „[…] Grundlage[n] für einen Vergleich von Bauwerken und Grundstücken sowie für die Ermittlung der Kosten nach DIN 276-1[…]“32.

Ausgangspunkt einer Flächenermittlung nach DIN 277-1 ist die Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß Ziffer 3.1.1; definiert als "Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks"33. Davon abzugrenzen ist der gängige Begriff der Geschossfläche, welcher vorwiegend innerhalb behördlicher Vorschriften zur Anwendung kommt. Zwar wird in beiden Fällen die Fläche mithilfe der Gebäudeaußenmaße ermittelt, jedoch werden bei der Geschossfläche nur sogenannte Vollgeschosse gem. den entsprechenden Landesbauordnungen berücksichtigt.34

Die BGF stellt sich als rein rechnerische Größe dar und beinhaltet, bis auf wenige Ausnahmen (bspw. Terrassen und Außentreppen), alle Flächen eines Bauwerkes. Auf Grundlage der BGF erfolgt eine weitere Untergliederung der einzelnen Flächen.

Die Flächensystematik gem. DIN 277-1 stellt sich wie folgt dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Schematische Gliederung - DIN 277-135

Nach Ermittlung der BGF werden Netto-Raumfläche (NRF) und Konstruktions-Grundfläche (KGF) bestimmt. In der Praxis wird dabei zunächst die NRF als Summe aller nutzbaren Teilflächen ausgemessen. Die KGF (Grundfläche aller aufgehenden Baukonstruktionen) kann sodann durch Subtraktion von BGF und NRF errechnet werden.36

Weiterhin erfolgt eine Einteilung der Netto-Raumflächen nach Technik-, Verkehrs- und Nutzungsfläche. Letztere kann bei Bedarf nochmals durch 7 Nutzungskategorien (s. Abb. Abbildung 3: Schematische Gliederung - DIN 277-1) differenziert werden. Dies wird vor allem bei komplexen Bauwerken mit unterschiedlichen Nutzungen notwendig.37

Die im Rahmen der Ausarbeitung betrachteten Objekte weisen unterschiedlichste Arten von Nutzflächen auf. Bei einer späteren Gegenüberstellung der Entwürfe müssen die einzelnen Nutzungsarten möglichst differenziert aufgeführt werden, um eine adäquate Vergleichbarkeit schaffen zu können. Die Kategorien „Wohnen und Aufenthalt“ (NUF 1), „Lagern, Verteilen und Verkaufen“ (NUF 4) sowie „Bildung, Unterricht und Kultur“ (NUF 5) werden deshalb nach Systematik der DIN 277-2:2005-2 erweitert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Erweiterung Nutzungsflächen38

Zur umfassenden Beurteilung der Plankonzepte müssen darüber hinaus noch weitere Flächen und Konstruktionsdaten erfasst werden. Insbesondere für eine kostenmäßige Bewertung sind ergänzend nachfolgende Größen zu ermitteln:

- Innenwandfläche (IWF),
- Außenwandfläche (AWF),
- Dachfläche (DAF) und
- Deckenfläche (DEF)

Messregeln

Die Auswertung der Pläne erfolgt unter Zuhilfenahme kollektiver Messregeln. Eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ermittlung der Flächen und Rauminhalte sorgt für eine Kongruenz in- nerhalb der Gesamtmenge der ermittelten Daten über alle Entwürfe hinweg. Grundlage bilden hierbei die Regelungen der DIN 277-3:2005-04. „Mit Hilfe der DIN 277-3 : 2005-04 werden die Bezugseinheiten […] der Kostengruppen nach DIN 276-1 bestimmt. Damit wird u.a. die Basis geschaffen, die in der DIN 276-1 definierten Kosten durch den Bezug auf eine Menge (z.B. 100 m² Brutto-Grundfläche) nicht nur absolut sondern auch relativ zu vergleichen. Das heißt, dass mit Hilfe der DIN 277-3 : 2005-04 […] die Voraussetzungen […] für den Vergleich von Bauwer- ken geschaffen werden“39.

Diese entstand aus der Notwendigkeit, auftretenden Ungenauigkeiten bei der Kostenplanung und Kostenkontrolle entgegenzuwirken.40 Davor gab es mehrere Regelwerke, welche sich in den Ermittlungsmethoden und somit dem Endresultat wesentlich unterschieden.41 Maßgabe für die Genauigkeit der Mengenermittlung ist der Planungsfortschritt bzw. der Detaillierungsgrad der entsprechenden Planungsunterlagen.

Die wichtigsten Grundsätze zu den vorliegenden Unterlagen auf Entwurfsplanungsniveau (entsprechend Leistungsphase 3 gem. HOAI) werden nachfolgend dargestellt:

- Maßgeblich sind die äußeren Abmessungen der Bauteile, einschließlich Bekleidung
- Öffnungen (bspw. Fenster, Türen) werden übermessen
- Gestalterische Vorsprünge und Rücksprünge werden vernachlässigt (Bspw. profilierte Fassaden)
- Bei durchbindenden Wänden werden beide durchgemessen
- Die Geschosshöhe ermittelt sich aus dem Abstand der Oberfläche des Bodenbelags des jeweiligen Geschosses zu der Oberfläche des Bodenbelags des darüber liegenden Ge- schosses
- Zur Außenwandfläche zählen alle Wandflächen, die den Brutto-Rauminhalt nach DIN 277-1 umschließen42
- Zur Innenwandfläche zählen alle Wandflächen, die den Brutto-Rauminhalt nach DIN 277-1 unterteilen43
- Zur Deckenfläche zählen alle Brutto-Grundflächen ohne Gründungsfläche44
- Zur Dachfläche zählen alle Flächen, die den Brutto-Rauminhalt nach oben abgrenzen45

3.2.3 Analyse

Die Analyse der im Aufmaß gewonnenen Daten dient als Grundlage für einen späteren Vergleich sowie die Bewertung der Entwürfe. Betrachtet werden dabei nur objektiv bewertbare Größen, anhand derer Kennwerte gebildet werden können.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der Flächenausnutzung. Untersucht wird, wieviel Nutzfläche bzw. tatsächlich vermietbare Fläche in den einzelnen Entwürfen geschaffen wurde. Der Anteil der umgesetzten Miet- und Nutzflächen stellt einen wesentlichen Aspekt der Betrachtung dar. Die Refinanzierung der Bau- und Baunutzungskosten findet über diese Flächen statt. Maßgabe für einen wirtschaftlichen Betrieb ist somit, ein Maximum an Mietflächen zu realisieren. Hierfür sollte zunächst das vorhandene Grundstück im Rahmen der baurechtlichen Möglichkei- ten optimal ausgenutzt werden. Die bauliche Ausnutzung wird durch das Verhältnis von über- bauter Fläche (Grundflächenzahl GRZ) und Geschossfläche (Geschossflächenzahl GFZ) zur Grundstücksfläche wiedergespiegelt. Diese Verhältniszahlen sind in der vorliegenden Ausarbei- tung nicht äquivalent zum Maß der baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung zu ver- stehen. Somit fließt bspw. auch die Fläche von Geschossen, die keine Vollgeschosse gemäß Landesbauordnung darstellen, in die GFZ mit ein.

Weiterhin müssen negative Einflussfaktoren auf die Nutzfläche, sofern möglich, minimiert werden. Verkehrswegerschließung, Konstruktionsflächen und Technikflächen sind dabei auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Eine wirtschaftliche Bemessung nach dieser Maßgabe wird anhand des Mietflächenquotients (Vermietbare Fläche an Bruttogrundfläche) und des Nutzflächenverhältnisses (Nutzfläche an Bruttogrundfläche) dargestellt.

Die Gebäudegeometrie hat ebenfalls einen bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftliche Anord- nung der Flächen. Im Allgemeinen gilt, je klarer und einfacher die Grundform, desto effizienter lassen sich Wohneinheiten innerhalb derer anordnen. Die Kompaktheit eines Gebäudes hat einen wesentlichen Einfluss auf dessen Energieverbrauch. Je größer die beheizten Außen-, Dach- und Kellerflächen, desto größer ist der Wärmeverlust aufgrund der Durchlässigkeit der Bauteile. Das sogenannte A/V-Verhältnis setzt diese Flächen in Relation zu dem dadurch eingeschlossenen Volumen eines Gebäudes und liefert eine Aussage über Transmissionswärmeverluste. Dieser Verhältniswert steigt an, je verwinkelter ein Gebäude ist und sinkt mit zunehmender Bauwerksgröße. In der Regel lässt sich die Aussage ableiten, dass ein niedrigeres A/V- Verhältnis sowohl Bau- wie auch Heizkosten reduziert.46

Eine weitere geometrische Größe ist die durchschnittliche Raumhöhe. Sie ermittelt sich aus dem Quotienten von BGF zu BRI und kann ebenfalls eine Aussage über die wirtschaftliche Dimensionierung des Gebäudes liefern.

Des Weiteren wird die Anzahl der realisierten Zimmer bzw. Betten dargestellt und der jeweils zugrundeliegende Flächenverbrauch pro Bett anhand der nachfolgenden Kennzahlen verdeut- licht:

- Vermietbare Fläche [m²] pro Bett [Stk.]
- Nutzfläche [m²] pro Bett [Stk.]
- Bruttogrundfläche [m²] pro Bett [Stk.]

Um eine Aussage über die Effizienz der Flächenzusammensetzung treffen zu können, werden üblicherweise abgeschlossene, vergleichbare Objekte aus Kennwertsystemen (Bspw. BKITabellen) herangezogen.

3.2.4 Kostenermittlung

Zur Ermittlung der Investitionskosten können diverse Schätzverfahren angewandt werden. Diese prognostizieren die Errichtungskosten mittels sog. Kostenkennwerten in Bezug auf Bauteile, Nutzflächen, Nutzeinheiten oder Ausführungspositionen.

Bei jedem dieser Verfahren werden die Kosten durch das Produkt aus einem Mengen- und Kos- tenfaktor gebildet. Die im Aufmaß ermittelten Mengen gehen als quantitativer Faktor in die Berechnung mit ein, während die Kostenkennwerte qualitative Kosteneinflüsse berücksichti- gen.47 Kostenkennwerte sind Verhältniszahlen, welche den Zusammenhang von Kosten zu einer Bezugseinheit darstellen (Bspw. 1.200 €/m² BGF). Sie werden entweder auf analytischem Wege gewonnen, bspw. durch die Auswertung von bereits abgeschlossenen, vergleichbaren Objekten oder speziell für den Einzelfall kalkuliert. Im Rahmen der Kalkulation werden Teilleistungen und Materialien mit ihren Einzelkosten bewertet und im Anschluss durch Aufsummierung ein Ge- samtkennwert ermittelt.48

Ermittlungsmethoden

In der Literatur wird zwischen nutzungsbezogenen und bauwerksbezogenen bzw. geometrischen Kostenermittlungsverfahren unterschieden.49 Nutzungsabhängige Methoden legen Bezugsgrößen wie Anzahl an Arbeitsplätzen oder Betten zugrunde, während geometrische Methoden die Kosten auf Basis von Flächen und Rauminhalte ermitteln.50 In Abhängigkeit der vorliegenden Kostenkennwerte kommen oft Mischformen zum Einsatz. Bedingt durch die Anzahl der verwendeten Kennwerte, können dabei verschiedene Detaillierungsgrade erreicht werden. Im nachfolgenden werden die drei wesentlichsten Verfahren erläutert:51

- Einzel-Wert-Methode52

Die Gesamtkosten werden auf Grundlage eines Kostenkennwertes, multipliziert mit der Gesamtfläche oder dem Gebäudevolumen, ermittelt. Der Begriff Gesamtkosten ist in diesem Zusammenhang nur auf die Kosten des Bauwerks (KG 300 - KG 400) bezogen. Da zur Hochrechnung lediglich ein Kennwert berücksichtigt wird, lassen sich die Bauwerks- kosten nur mit einem sehr hohen Unsicherheitsgrad bestimmen. Wird beispielsweise der Bruttorauminhalt als quantitative Einflussgröße gewählt und werden im Planungs- verlauf die Geschosshöhen um 20% verringert, sinken die Kosten nicht im gleichen Ma- ße wie der Bruttorauminhalt.53 Auch die Bauwerksgeometrie wird bei diesem Verfahren nur unzureichend berücksichtigt. Es lassen sich verschiedene Gebäudeformen aus der- selben Grundfläche generieren, wobei es jedoch erhebliche Abweichungen bei Fassa- den- bzw. Wandfläche geben kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Einfluss der Bauwerksgeometrie54

Vorteil dieser Methode ist die Anwendbarkeit in frühen Projektphasen; es kann bereits auf Bedarfsplanungsniveau (bspw. 150 Büroeinheiten) eine grobe Kostenaussage getroffen werden. Weiterhin lässt sich die Methode mit sehr geringem Aufwand durchführen und ist für Planer, wie auch Bauherren gut nachvollziehbar.55

- Kostenflächenartenmethode56

Bei dieser nutzungsbezogenen Methode werden zunächst die einzelnen Nutzflächen (Bspw. Büroräume, Konferenzräume) des Baukörpers mit kongruenten Standards und somit vergleichbaren Kosten ermittelt und zusammengefasst.57 Die übrigen Flächen werden über Zuschläge berücksichtigt. Die ermittelten Nutzflächen werden mit jeweils zwei Kostenkennwerten multipliziert um die Gesamtkosten zu erhalten. Ein Kosten- kennwert berücksichtigt die Baukonstruktion (Kostengruppe 300), während der andere für die technische Gebäudeausstattung (Kostengruppe 400) vorgesehen ist. Die Kosten- ermittlung anhand der Kostenflächenartenmethode kann auf Grundlage des Raumpro- gramms und somit ebenfalls in einer frühen Projektphase erfolgen.58 Der Baukörper als solches wird allerdings auch bei dieser Ermittlungsmethode nicht berücksichtigt.

- Gebäudeelementmethode59

Bei der Gebäudeelementmethode handelt es sich um ein bauwerkbezogenes Verfahren, welches die einzelnen Bestandteile eines Gebäudes miteinbezieht. Diese Methode ermöglicht eine dezidierte Betrachtung kostenverursachender Faktoren sowie bautechnischer Besonderheiten.60

Ausgehend von der zweiten Gliederungseben der DIN 276-1 wird jedem Element ein in- dividueller Kostenkennwert zugewiesen. Durch die Multiplikation der Kennwerte mit den spezifischen Mengen der Bauteile ergeben sich die Gesamtkosten (Bspw. KG 350 Decken: Deckenfläche [m²] x KKW [€/m²]). Die benötigten Mengen können in der Regel bereits auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt werden. Die detaillierte Betrachtung un- ter Verwendung mehrerer Eingangsgrößen ermöglicht bei Anwendung diese Methode eine hohe Genauigkeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Gebäudeelementmethode61

Ergänzend zu den hier dargestellten Schätzmethoden existieren noch genauere Ermittlungsmo- delle. Ausgehend von der Systematik der Gebäudeelementmethode können die einzelnen Ge- bäudebestandteile noch tiefergehend betrachtet werden. Dabei kann zunächst auf die einzel- nen Bauelemente gemäß dritter Gliederungsebene nach DIN 276-1 zurückgegriffen werden (bspw. KG 352 Deckenbeläge). Bei einer noch genaueren Betrachtung können auch einzelne Ausführungspositionen bewertet werden (352.01 Nutzestrich). Hierfür wird eine ausgereifte Planungstiefe benötigt.

In der vorliegenden Arbeit wird versucht, eine möglichst präzise Aussage zu den Kosten der Entwürfe zu treffen. Ausgehend von den vorliegenden Entwurfsplanungen, liefert die Gebäudeelementmethode die zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Kostenprognose, weshalb sie im Folgenden zur Anwendung kommt.

Für alle Entwürfe wird eine Kostenermittlung nach Systematik der DIN 276-1 ausgearbeitet (siehe Kapitel 2.3.2 Kostenplanung). Die Kosten für das Grundstück sowie die Herrichtung und Erschließung (Kostengruppen 100 - 200) werden dabei für alle Planungen als gleich hoch unter- stellt und somit in den jeweiligen Kostenermittlungen nicht berücksichtigt. Jedem Entwurf ist das gleiche Grundstück zugrunde gelegt, weshalb die Anschaffungskosten hierfür vernachlässigt werden können. Darüber hinaus soll das Grundstück immer auf die gleiche Art und Weise her- gerichtet und erschlossen werden.

Es sollen lediglich folgende Kosten mit in die Bewertung einfließen:

- Bauwerk - Baukonstruktion (KG 300)
- Bauwerk - Technische Anlagen (KG 400)
- Außenanlagen (KG 500)
- Ausstattung (KG 600)
- Baunebenkosten (KG 700)

Im Vordergrund steht der Vergleich der einzelnen Ausarbeitungen, daher werden nur Kosten- faktoren berücksichtigt, welche zwischen den Entwürfen differieren können. Große Teile des Grundstückes sollen unabhängig von den einzelnen Planungen mittels Tiefgarage unterkellert werden, welche gleichzeitig die Gründungsfläche für die Bauwerke darstellt. Aufgrund dessen werden die Kosten für die Baugrube und die Gründung (Kostengruppen 310 - 320) ebenfalls außen vor gelassen.

Größtes Unterscheidungsmerkmal innerhalb der Planungen sind die baukonstruktiven Details, weshalb lediglich die Kostengruppen 300 und 400 bis auf die zweite Ebene der DIN 276-1 untergliedert werden.

Kostenkennwerte

Wie bereits beschrieben, werden Kostenkennwerte in der Regel aus ausgewerteten Bauprojekten herangezogen. Im Rahmen der Ausarbeitung wird dabei auf verschiedene Datenbanken zurückgegriffen. Primäre Ressource sind die Baukostendaten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI). Auf Grundlage mehrerer tausend abgerechneter und ausgewerteter Projekte wird eine fundierte Datenbasis bereitgestellt. Die Datenbankwerte werden innerhalb diverser Buchbände aufbereitet, wobei in der Regel zwischen verschiedenen Gebäudearten und Standards differenziert wird.

Kostenkennwerte für Standardbauteile werden aus der Reihe „Baukosten Gebäude - Wohnheime und Internate 2015“ entnommen. Diese bieten die größtmögliche Vergleichbarkeit zu den vorliegenden Entwürfen.

Sonderbauteile (bspw. Fassaden) werden mit Kennwerten aus der Reihe BKI „Objektdaten - Bauelemente mit Positionen“ (Bspw. Pfosten-Riegel-Fassade) bewertet und gegebenenfalls mit Zuschlägen versehen, um besondere Formen und Materialien zu berücksichtigen. Trotz der umfangreichen Datensammlung des BKI, sind bestimmte Bauteile nicht abgedeckt. Hierfür werden auf kalkulatorischem Wege eigene Kennwerte gebildet. Als Grundlage dessen dienen die Datenbanken „baupreise.de“ und „baupreislexikon.de“ sowie die Aussagen von Experten (Architekten, Ingenieure und ausführende Firmen). Dabei werden die Bauteile in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und jeweils kostenmäßig bewertet.

Bei der Anwendung dieser Kennwerte ist der Kostenstand, welcher diesen zugrunde liegt, zu beachten. Da insbesondere die Baupreise starken Schwankungen unterliegen, müssen sie auf den derzeitigen Stand des Preisniveaus angepasst werden. Hierfür wird in der Regel der Bau- preisindex des statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt.62 Dieser stellt Preisveränderungen bezogen auf ein Basisjahr (hier 2010) dar. Weiterhin müssen regionale Einflüsse auf die Baupreise berücksichtigt werden (bspw. Regionalfaktoren des BKI).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Preisanpassungsberechnung63

Allgemein gilt bei der Anwendung von Kostenkennwerten zu beachten, dass nur gleichartige Objekte bzw. Standards verwendet werden können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Materialien, technische Gebäudeausstattung, Nutzungsanforderungen und Bauwerksgeometrie. Es ist somit von großer Bedeutung, über die genaue Zusammensetzung des Kostenkennwerts informiert zu sein und zu wissen, welche Leistungen enthalten sind.

3.2.5 Nutzwertanalyse

Um die verschiedenen Entwurfsplanungen nicht nur in ökonomischer Hinsicht, sondern in ihrer Gesamtheit vergleichen und bewerten zu können, folgt der Entwurfsanalyse und -auswertung die Analyse der Nutzwerte. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit welchem die Vorteilhaftigkeit verschiedener Entscheidungsalternativen mittels eines Punktesystems ermittelt werden kann. Der entscheidende Vorteil dieser Methode bietet die Berücksichtigung mehrdimensionaler Zielsysteme. Es können somit auch Kriterien bewertet werden, die nicht analytisch erhebbar sind und daher einer gewissen Subjektivität unterliegen. Hierzu zählen insbesondere gesellschaftliche, gestalterische und ästhetische Faktoren.64

In einem ersten Schritt werden möglichst viele Bewertungsziele identifiziert und festgelegt. Diese richten sich nach dem Anforderungsprofil des Bauherren bzw. der jeweiligen Eigenart des Bauprojektes. Sind diese definiert, werden daraus Kriterien abgeleitet und gemäß ihrer Bedeutung für den Gesamtnutzen prozentual gewichtet. Je nach Anzahl der vorliegenden Kriterien, können sie zusätzlich verschiedenen Metakategorien zugeordnet werden. Im Anschluss ist der Erfüllungsgrad des jeweiligen Kriteriums einzeln zu messen. Dabei ist es hilfreich, ein Punktesystem zugrunde zu legen, wobei ein geringer Erfüllungsgrad zu einer geringen, ein hohe Erfüllung zu einer entsprechend hohen Punktzahl führt.

Durch Multiplikation von erreichter Erfüllungspunktzahl mit vorher festgelegtem Gewichtungsprozentsatz, kann die Bewertungspunktzahl für das entsprechende Kriterium ermittelt werden. Die Summe all dieser Bewertungspunktzahlen ergibt die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Entscheidungsalternative. Im Rahmen der Nutzwertanalyse lässt sich somit eine Aussage zur relativen Vorteilhaftigkeit jedes einzelnen Entwurfes treffen.65

Bei Anwendung der Nutzwertanalyse ist zu beachten, dass die subjektive Einschätzung des Ent- scheidungsträgers das Ergebnis maßgeblich beeinflusst. Bereits die Festlegung der prozentualen Gewichtungen nimmt entscheidenden Einfluss auf die spätere Bewertung. Hierbei können im Vergleich verschiedener Planungsalternativen die Präferenzen des Bauherrn entsprechend be- rücksichtigt werden. Mit einer hohen Gewichtung für einzelne Kriterien wie bspw. die Wirt- schaftlichkeit oder ökologische Gesichtspunkte richtet sich der Fokus bei der Auswertung ent- sprechend auf diese Bereiche. Des Weiteren unterliegt die Punktevergabe als solches gewissen

Interpretations- und Präferenzspielräumen. Es empfiehlt sich daher, diese durch ein Entschei- dungsgremium durchführen zu lassen. Hierbei werten mehrere Entscheidungsträger nach ihrem Ermessen; es wird der Entwurf mit der höchsten Punktzahl aller Bewertungen ausgewählt. Durch diese Vorgehensweise kann der subjektive Einfluss von Einzelpersonen verringert wer- den.

In der vorliegenden Arbeit steht vor allem die Auswertung der Entwürfe in wirtschaftlicher Hin- sicht im Vordergrund. Die ökonomischen Kriterien sollen deshalb besonders stark in die Bewer- tung mit eingehen. Sie gewährleisten ein Höchstmaß an Objektivität, da hierbei auf messbare Größen zurückgegriffen werden kann. Daher werden die Ausarbeitungen mit hohem Aufwand und größtmöglicher Präzision hinsichtlich solcher Gebäudekennwerte analysiert und ausgewer- tet. Mittels der gewonnen Kennzahlen bei Aufmaß (s. Kapitel 3.2.2), Analyse (s. Kapitel 3.2.3) und Kostenermittlung (s. Kapitel 3.2.4) können die einzelnen Entwürfe untereinander vergli- chen bzw. aneinander gemessen werden. Als Maßstab und angestrebtes Ideal gelten hierbei die wirtschaftlichen Kenngrößen, welche die Auswertung des Benchmarks in Kapitel 3.3 vorgibt.

Jedoch nehmen weitere Faktoren wie bspw. die Gestaltung, das Planungskonzept und zuneh- mend ökologische Aspekte eine zentrale Rolle im Rahmen der Entscheidungsfindung ein. Hie- raus wurde eine Vielzahl von Bewertungskriterien abgeleitet, welche oftmals in Zielkonkurrenz zueinander stehen. Deshalb wurden diese in die nachfolgenden vier Metakategorien eingeteilt:

- Städtebau / Architektur
- Funktionalität / Soziales
- Wirtschaftlichkeit / Ökonomie
- Nachhaltigkeit / Ökologie

[...]


1 Verlegergemeinschaft Werk, Bauen + Wohnen, S. 78

2 Vgl. Franke und Kümmerle 2006, S. 33

3 Vgl. Franke und Kümmerle 2006, S. 29

4 Vgl. Richlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, S. 1

5 Vgl. Englhardt 2011, S. 129

6 Vgl.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) [Online] 2013, S. 6

7 Vgl. openJur 2011, Freie juristische Datenbank [Online]

8 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, (BMWI) [Online] 2016

9 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, (BMWI) [Online] 2016

10 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, (BMWI) [Online] 2016

11 Vgl. Der Architekt [Online] 2016

12 Vgl.Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 14

13 Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 14

14 Vgl.Schulz 2013, S. 13

15 Vgl.Möller und Kalusche 2013, S. 243

16 Vgl.Siemon 2012, S. 4

17 Entnommen aus: Siemon 2012, S. 5

18 Vgl. DIN 276-1:2008-12, S. 4

19 DIN 276-1:2008-12, S. 5

20 Vgl. Fröhlich 2010, S. 50

21 Vgl. Werner und Pastor 2015, S. 227

22 Vgl. DIN 276-1:2008-12, S. 10

23 Vgl. Werner und Pastor 2015, S. 228

24 Vgl. DIN 276-1:2008-12, S. 13

25 Vgl.Werner und Pastor 2015, S. 229

26 Vgl.DIN 276-1:2008-12, S. 13

27 Vgl.Fröhlich 2010, S. 52

28 Vgl.Fröhlich 2010, S. 53

29 Eigene Darstellung, angelehnt an: Blecken et al. 2007, S. 194

30 Vgl.Blecken et al. 2007, S. 42

31 DIN 277-1:2016-01, S. 4

32 DIN 277-1:2016-01, S. 4

33 DIN 277-1:2016-01, S. 4

34 Vgl. Fröhlich 2010, S. 124

35 Eigene Grafik angelehnt an: Bauwion [Online] 2016

36 Vgl. DIN 277-1:2016-01, S. 11

37 Vgl. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 67

38 Eigene Darstellung

39 Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 70

40 Vgl.Fröhlich 2010, S. 183-184

41 Vgl.Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 72

42 Vgl.DIN 277-3:2005-04, S. 6

43 Vgl.DIN 277-3:2005-04, S. 6

44 Vgl.DIN 277-3:2005-04, S. 7

45 Vgl.DIN 277-3:2005-04, S. 7

46 Vgl. Diederichs et al. 2003, S. 63

47 Vgl. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 82

48 Vgl. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 84

49 Vgl.Blecken et al. 2007, S. 105

50 Vgl.Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 90

51 Vgl.Kochendörfer et al. 2010, S. 150

52 Vgl.Kochendörfer et al. 2010, S. 151-152

53 Vgl.Blecken et al. 2007, S. 107

54 Entnommen aus: Kochendörfer et al. 2010, S. 160

55 Vgl. Blecken et al. 2007, S. 107

56 Vgl. Kochendörfer et al. 2010, S. 152

57 Vgl. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 87

58 Vgl. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 87

59 Vgl. Kochendörfer et al. 2010, S. 153-154

60 Vgl. Blecken et al. 2007, S. 108

61 Entnommen aus: Kochendörfer et al. 2010, S. 153

62 Vgl.Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2008, S. 109

63 Eigene Darstellung

64 Vgl. Diederichs 1985, S. 97

65 Vgl. Diederichs et al. 2003, S. 19

Ende der Leseprobe aus 206 Seiten

Details

Titel
Bewertung, Analyse und Optimierung von Entwürfen im Rahmen von Architektenwettbewerben
Hochschule
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft  (Architektur und Bauwesen)
Note
1,0
Autoren
Jahr
2016
Seiten
206
Katalognummer
V344618
ISBN (eBook)
9783668356597
ISBN (Buch)
9783668356603
Dateigröße
34436 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Anhänge sind Planunterlagen die im Rahmen des Projekt FANO von Masterstudierenden (Architektur) der Beuth Hochschule in Berlin entworfen wurden. Die vorliegende Arbeit ist eine Gemeinschaftsarbeit von Daniel Riesterer und Philipp Wörter.
Schlagworte
Bewertung von Entwurfsplanungen, Analyse von Entwurfsplanungen, Optimierung von Entwurfsplanungen, Bewerten von Architektenplanungen, Optimieren von Architektenplanungen, Analyse von Architektenplanungen, Planungsbewertung, Architektenwettbewerb, Benchmarking, Architekturbewertung, Planungsoptimierung
Arbeit zitieren
Daniel Riesterer (Autor:in)Philipp Wörter (Autor:in), 2016, Bewertung, Analyse und Optimierung von Entwürfen im Rahmen von Architektenwettbewerben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344618

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