Das deutsche Hochschulsystem von 1945 bis heute - Strukturen, Probleme, Reformen


Hausarbeit, 2004

43 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Das deutsche Hochschulsystem von 1945 bis 1989 – Strukturen, Probleme, Reformen
2.1. Das Hochschulsystem nach dem II. Weltkrieg bis 1949
2.2. Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis 1989
2.3. Die Entwicklung in der DDR bis 1989

3. Zusammenfassung

4. Das deutsche Hochschulsystem von 1989 bis heute – Strukturen, Probleme, Reformen
4.1. Die Integration des ostdeutschen Hochschulwesens in die westdeutschen Strukturen
4.2. Die Entwicklung der Hochschulen in den neunziger Jahren
4.3. Die Struktur des deutschen Hochschulwesens
4.3.1. Anzahl der Hochschulen
4.3.2. Träger der Hochschulen
4.3.3. Die Studierenden
4.3.4. Personalbestand und Ausgaben
4.3.5. Vergleich von Universitäten und Fachhochschulen
4.4. Probleme innerhalb des deutschen Hochschulwesens
4.4.1 Entwicklungen in Lehre und Studium
4.4.2. Qualität des Studiums und Studiendauer
4.4.3. Der Zusammenhang zwischen Überfüllung an Hochschulen und der Unterfinanzierung
4.5. Reformen innerhalb des deutschen Hochschulwesens
4.5.1. Gestufte Studiengänge
4.5.2. Internationalisierung
4.5.3. Akkreditierung
4.5.4. Evaluation
4.5.5. Modularisierung und Leistungspunktesystem

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

7. Quellenverzeichnis

8. Anhang

1. Einleitung

In Anbetracht der jüngst durchgeführten Bildungsvergleichsuntersuchungen im Rahmen der Bildungsforschung, ist es unumstritten, dass das Hochschulsystem der Bundesrepublik Deutschland einiger grundlegender Reformen bedarf. Der tertiäre Bereich durchlief im vergangenen Jahrhundert eine Welle von Neuordnungen, Reformen und Neustrukturierungen. Natürlich genießen die deutschen Universitäten heute ein hohes Ansehen im Sinne der Lehre und Forschung. Das war allerdings nicht immer so. Noch in der Weimarer Republik konnten sich die Hochschulen auf ihre, bereits seit Anfang des neunzehnten Jahrhunderts erworbene, hohe Bedeutung berufen. Einrichtungen, wie zum Beispiel die Friedrich- Wilhelm- Universität oder die Wilhelm von Humboldt- Universität waren maßgeblich daran beteiligt, das Hochschulwesen auf eine Stufe enormer Tradition und Wichtigkeit zu bringen. Mit dem Ende der Weimarer Republik wandelte sich dieses Bild jedoch. Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor die Universität ihre Tradition. Das NS-Regime und die Professoren standen sich ‚feindlich’ gegenüber. Nach außen sollte es den Anschein erwecken, dass die Regierung am Plan des Ausbaus der Hochschulen festhält. Wirft man jedoch einen Blick in entsprechende Literatur, so stellt man fest, dass eine systematische und durchdachte Strategie nicht vorhanden war, sondern ein großer Teil der Geschehnisse vom Faktor Zufall gesteuert wurden. Im Zuge der Regierungszeit der Nationalsozialisten sollte der tertiäre Bereich zu einem Werkzeug des in dieser Zeit verankerten, Bildungsgedanken werden. Die Zerstörung traditioneller Strukturen und die Schaffung eines neuen Lehrertyps waren zwei entscheidende Aspekte, die die NSDAP zur Durchführung der Maßnahmen in Erwägung zog. Die folgende Ausarbeitung soll die Entwicklung des Hochschulwesens ab dem Ende des 2. Weltkrieges näher beleuchten. Dazu ist die Arbeit in zwei wesentliche Teile untergliedert. Der erste Teil wurde von Marcel Jobst bearbeitet und befasst sich mit der Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945-1988. Im zweiten Teil beschreibt Christian Conrad die Weiterentwicklung im wiedervereinigten deutschen Staat bis hin zur heutigen Situation. Schwerpunkt in beiden Abschnitten ist die Untersuchung der Punkte Befunde, Probleme und Reformen.

2. Das deutsche Hochschulsystem von 1945 - 1989 – Strukturen und Probleme

2.1. Das Hochschulsystem nach dem zweiten Weltkrieg bis 1949

Man ging nach dem zweiten Weltkrieg davon aus, dass das Hochschulsystem vor 1933 in Ordnung gewesen sei. Allerdings wurde mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 von diesem Gedanken abgewichen. Die Tradition der Universität aus der Weimarer Republik geriet wieder ins Rampenlicht. Im Sinne dieser Ansichten bildeten insgesamt 16 Universitäten und neun Technische Universitäten den Ausgangspunkt der Entwicklung des Hochschulsystems nach 1945.

Nachdem der Krieg ein Trümmerfeld in der deutschen Hochschulpolitik hinterlassen hatte[1], galt es aus den Ruinen einen Neuausbau zu schöpfen. Zur schlechten hochschulpolitischen Lage kamen die steigenden Geburtenjahrgänge aus dem dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts, deren schulische Reifeprüfungen nicht mehr lange auf sich warten ließen. Die Geburtenstatistik hätte Aufschluss darüber geben können, dass spätestens ab Mitte der 1950er mit einem enormen Anstieg der Studienanfänger gerechnet werden musste. Der Anteil der Abiturienten stieg zunächst nur mäßig. Man konnte jedoch einen raschen Anstieg der Abiturienten in den Geburtenjahrgängen ab 1936 beobachten. Sind es im Geburtenjahrgang[2] 1936 noch 37.714 Abiturienten, so streben im Jahrgang 1943 bereits 63.757 Schüler die Allgemeine Hochschulreife an.

Hinzu kommt eine Zunahme der relativen Studiendauer, welche den Tatbestand in den 50er Jahren verschärft. Der Anteil der Studenten, die sich im neunten Trimester oder höher befanden, stieg in der Zeit vom Wintersemester 1950/51 bis zum Wintersemester 1955/56 von 12,4 % auf 18,8 %.[3]

Unglücklicherweise wurden diese negativen Entwicklungen mangels einer vernünftigen Universitätsstatistik nicht rechtzeitig erkannt.

Probleme wie diese machten eine Reform innerhalb der Hochschulpolitik unabdingbar. Schlagworte waren beispielsweise: neue Lehrkörperstruktur, Modernisierung und Stärkung der Hochschulselbstverwaltung.

Um diesen Reformvorstellungen gerecht zu werden, erhielt der Bund eine Grundsatz- und Rahmenkompetenz[4] für das Bildungswesen. Er sollte in Zukunft die quantitative, qualitative, finanzielle und organisatorische Entwicklung festlegen.

Die Neugestaltung des tertiären Bereichs stand noch ganz am Anfang. Die Demokratisierung der Hochschulbildung und das Implementieren der Wissenschaft in staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge[5] gehörten zu den wesentlichen Zielen, die durch die Reformen erreicht werden sollten.

Die Aufteilung des deutschen Staates in Besatzungszonen hatte zur Folge, dass eine einheitliche Entwicklung des Bildungssystems kaum möglich war. Neben den Marburger Hochschulgesprächen (1946), zählten auch die Schwalbacher Richtlinien (1947) und das Blaue Gutachten (1948) zu den ersten Aktivitäten, welche aber z. T. durch die Besatzungsbehörden initiiert worden sind. Das Blaue Gutachten wurde von einem Studienausschuss in der Britischen Besatzungszone erstellt. Darin wurde den deutschen Hochschulen vom internationalen Studienausschuss bescheinigt, dass die Hochschulen Träger einer alten, und im Kern gesunden Tradition sind. Karl Jaspers sagte, dass genau diese Tradition mit einer Reform in den Dienst der Notwendigkeit gestellt werden müsse.[6]

Im Februar 1948 kamen die Kultusminister der Länder (auch aus der SBZ), sowie Angehörige der Zentralverwaltung für Erziehung und Volksbildung zusammen. Um effizient bildungspolitische Probleme diskutieren und lösen zu können, entschlossen sich die Anwesenden dazu, dieses Treffen zu einer Regelmäßigkeit zu machen und alle sechs Wochen zu wiederholen und schufen somit die Kultusministerkonferenz (KMK). Leider musste man schon bei der zweiten Sitzung auf die Vertreter der SBZ verzichten, da ihnen die Teilnahme von Seiten der UdSSR untersagt wurde.

2.2. Die Entwicklung in der Bundsrepublik Deutschland bis 1989

Die Kernaufgaben in der Gründungszeit der KMK bezogen sich auf das Material der Schulbuchherstellung, Klassenstärken, Gesamtschuldauer, Lehrpläne, Prüfungen und Anerkennung von Reifezeugnissen.

Einen vorläufigen Ausschuss speziell für den tertiären Bereich bildete man auf der fünften Sitzung der KMK. Dieser nahm allerdings nicht sofort die Arbeit auf. Kurze Zeit später, nachdem die Verbindungen zwischen Hochschule und Hochschulverwaltung in der Hochschulrektorenkonferenz[7] aufgelöst wurden, trat auch der Hochschulausschuss als eigenständiges Gremium zusammen.

Ende der 1940er Jahre, begannen die Länder ein wachsendes Interesse an der Bildungspolitik zu entwickeln. Nach der KMK folgten weitere Neugründungen bestimmter Gremien, so z.B. das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft 1955 und der Wissenschaftsrat 1957. Der Wissenschaftsrat ist seither in der bildungspolitischen Beratung tätig und legte für die Zeit zwischen 1960 und 1970 folgende Empfehlungen zur Neugestaltung fest:

1. Empfehlungen Ausbau wissenschaftlicher Einrichtungen
2. Anregungen zur Gestalt neuer Hochschulen
3. Empfehlungen zur Neugliederung des Lehrkörpers
4. Empfehlungen zur Neuordnung des Studiums
5. Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau des Bildungswesens nach 1970

Ein wichtiger Meilenstein der bereits angesprochenen Demokratisierung der Hochschulbildung, war das 1957 eingeführte Honnefer Modell.[8] Erstmals wurden Studenten aus minderbemittelten Familien finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Vorgaben der Stipendien legte man in die Hand der Universitäten. Das Honnefer Modell folgte dem Subsidaritätsprinzip: Erst nach genauer Prüfung der finanziellen Lage wurde dem Student durch den Staat geholfen. Dieses Modell sollte Anfang der 1970er Jahre von dem heute noch verwendeten System des BAföG[9] abgelöst werden.

Durch die individuelle Förderung derer, die nicht in der Lage waren, das Studium zu finanzieren, erreichte man eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft. Eine Hürde, die den Zugang zur Hochschule erschwerte, wurde genommen.

Die Bestätigung des bildungspolitischen Fortschritts konnte man, nach der sich ohnehin schon verdoppelten Studentenzahl in den fünfziger Jahren, in der erneuten Steigerung dieser in den 60er Jahren erkennen.[10]

Unter diesen Umständen konnte das Ziel der westdeutschen Gesellschaft, nämlich das Erreichen von wirtschaftlichem Wachstum durch mehr und mehr Hochschulabsolventinnen und -absolventen, erreicht werden.[11] Etwa im selben Verhältnis wie die Studentenzahlen, stieg auch die Anzahl des wissenschaftlichen Personals. Dieses erreichte zwischen 1961 und 1971 eine Verdreifachung und stand entwicklungstechnisch auf einer Stufe mit den Studenten. Die Zahl der wissenschaftlichen Stellen in den Hochschulen und Kunsthochschulen stieg von 131.000 auf 188.000.

Die hochschulpolitische Reformwelle wurde ebenfalls von einer Vielzahl sozialistischer Hochschulgruppen getragen, welche aber keinesfalls den eigentlichen Motor darstellten (diese Bezeichnung gilt wohl eher dem Wissenschaftsrat). In den sechziger Jahren trafen zwei brisante Dinge aufeinander. Die Gruppen waren nicht damit einverstanden, dass von ihnen hervorgebrachte Reformvorschläge, die zweifelsohne spät kam, nicht berücksichtigt wurden. Ferner kam das politische Phänomen des Vietnam– Kriegs hinzu, welches in der Gesellschaft eine gewaltige Unruhe hervor rief. Plötzlich drängte die Bevölkerung, vor allen Dingen durch studentische Aufstände 1968/69, zur Umsetzung der Neuerungen und Korrekturen und versuchte über die Bildungsreform eine Gesellschaftsreform zu forcieren.

Der erste Schritt nach den Studentenunruhen war das Angleichen der Ingenieurschulen und anderen Höheren Fachschulen an den Universitätsstatus, durch die Einführung des Fachhochschultyps.

Die dem Bund durch eine Verfassungsänderung von 1969 zuerkannten Kompetenzen beteiligten ihn an den finanziellen Aufgaben des Ausbaus der Hochschulen. Seit dem arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Entwicklung des Hochschulbereichs. Ebenfalls 1969 wurde das Hochschulbauförderungsgesetz verabschiedet und in Folge dessen ein Planungsausschuss für den Hochschulbau einberufen.[12] Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses lag in der Ausarbeitung eines Vierjahresplanes zum Ausbau der Hochschulen und dessen jährliche Fortschreibung. Eine besondere Bedeutung hatte der Ausschuss beim Neubau der Hochschulen in den neuen Bundesländern, worauf im zweiten Teil der Arbeit noch eingegangen werden soll. Insgesamt gaben Bund und Länder zwischen den Jahren 1970 und 1994 66.226 Milliarden DM aus, wovon 29.898 Milliarden DM zu Lasten des Bundes und 36.328 Milliarden DM zu Lasten der Länder fielen.

Ab Anfang der 70er Jahre begann die Regierung an einem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes zu arbeiten, was sich bis ins Jahr 1976 fortsetzte. Die Kurskorrektur wurde erreicht durch die Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes am 26.01.1976. Somit wurde eine etwa zehnjährige Experimentierphase beendet. Mit dem Gesetz haben nicht nur Professoren wieder den Vorrang in Fragen der Forschung erhalten, als Kernaufgabe sollten zusätzlich Unstimmigkeiten in den Punkten der Regelstudienzeit und der Neuordnung des Studieninhaltes und der Prüfungen dezimiert werden. Die Länder hatten bis zum Ende der 70er Jahre die Pflicht, sich an das Rahmengesetz anzupassen. In den einzelnen Bundesländern kam es dennoch zu unterschiedlichen Akzentuierungen, was in der Tatsache zu begründen ist, dass dieses Gesetz lediglich den Rahmen in der Hochschulentwicklung festlegte, die Länder aber einen eingegrenzten Spielraum behielten. Die heute geltende Fassung des Hochschulrahmengesetzes stammt aus dem Jahre 1976, bekannt gemacht am 09.04.1987. Bis zum heutigen Tage sind mehrere Änderungen in einzelnen Artikeln unternommen wurde, welche die Gesamtstruktur jedoch nicht zu einer Neufassung zwangen.

Die Initiative für eine derartig revolutionäre Entwicklung kam einerseits vom steigenden Interesse am Bildungswesen und andererseits von den immer weiter steigenden Studienanfänger- und Studentenzahlen. Bis 1956 waren Jahrgangsstärken von ungefähr 800.000 die Normalität. Bis 1968 durchliefen sieben Millionenjahrgänge die Universitäten.

Das deutsche Hochschulsystem war nicht in der Lage, einen solchen Studenten – Boom zu verarbeiten. Es musste im siebten Dezennium des vergangenen Jahrhunderts damit gerechnet werden, dass nahezu 90% aller Abiturienten ein Studium aufnehmen. Man beachte, dass durch den Studentenanstieg bereits 1980 etwa 1.8 Millionen eingeschriebene Namen an den Hochschulen zu verzeichnen waren. Eine Zahl, die eine nicht zu bewältigende Forderung nach Studienplätzen mit sich brachte. Diesbezüglich sahen sich Bund und Länder gezwungen, den so genannten ,Öffnungsbeschluss’ festzulegen. Als Gegenmaßnahme zu einer eventuellen Verringerung der Anforderungen der Zulassungsvoraussetzungen, wurden ab 1977 die Hochschulen für die besonders geburtenstarken Jahrgänge offen gehalten. Die Regierung erhoffte sich durch kurzzeitige Überlastung der Hochschulkapazitäten eine Bewältigung des Studentenandrangs.

Schließlich ging man davon aus, dass die Expansion bis Ende der 80er Jahre anhalten würde, um danach wieder abzuflachen. Bekanntlich trat jedoch das Gegenteil ein.

Noch fünf Jahre vor diesem Beschluss begann man die Studienplätze durch eine zentrale Vergabestelle in Dortmund zu regeln.[13] Die Novellierung dieses Vertrages ließ allerdings nicht lange auf sich warten.

Die Entwicklung des Hochschulwesens stand nun vor einer Stagnation. Die akut steigende Zahl der Studenten verursachte einen Stimmungswandel in der Gesellschaft. Man bemerkte, dass die Stabilität der Hochschulpolitik begrenzt war. Die Angst vor einer möglichen Arbeitslosigkeit der neuen Akademiker wuchs. Beleuchtet man die Fülle der verschiedenen Fachrichtungen, ist zu erkennen, dass in vielen Fällen kein geeigneter Arbeitsplatz für Absolventen zur Verfügung stand und im Gegenzug dazu, in bestimmten Fakultäten (z. B. Natur- und Ingenieurswissenschaften), ein natürliches Defizit bestand. Ferner kam hinzu, dass beispielsweise durch die Ölkrise 1973 ein beträchtliches Loch in die Finanzkasse der Hochschulpolitik gerissen wurde. Es standen sich also ein Zuwachs der Studentenzahlen und ein gleichzeitiger Rückgang der Subventionierungsmöglichkeiten gegenüber.

In der westdeutschen Rektorenkonferenz 1976 stellte man sich die Frage, ob die Hochschulen dem gerecht würden, was die Steuerzahler verlangten. 1974 verschlang der Hochschulbereich bereits über 13 Milliarden DM, also etwa 1,5 % des Bruttosozialprodukts. Die gesamten Ausgaben haben sich seit 1965 um 230 % gesteigert, parallel dazu die Studentenzahlen um 210 %.

In all diesen Jahren ist das Betreuungsverhältnis zwischen wissenschaftlichem Personal und Studenten etwa gleich geblieben (1971: 9,3 und 1974: 10). Dies liegt nur daran, dass sich zwischen den mittleren 60ern und 70ern auch die Zahl des wissenschaftlichen Personals etwa verdoppelt hat.

Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete 1976 indirekt das Ende der Reformen in seiner Regierungserklärung. Schritt für Schritt gelangte eine Ernüchterung zum Thema Hochschulentwicklung in die Köpfe der Menschen. Als Folgen können z. B. die Auflösung des Deutschen Bildungsrates 1975, das Scheitern des 1969 eingeführten Bildungsamtplanes und der partielle Abbau der Bund–Länder–Kommissionen gesehen werden.

Obwohl die Zahl der Studenten längst ein Rekordhoch erreicht hatte, hielten sich die Ausgaben pro Student in Grenzen. Die finanzielle Unterstützung konnte, auf Grund der oben genannten Tatsachen, der Expansion nicht proportional angepasst werden. Letztendlich musste man mit der Tatsache leben, dass in den 80ern viele Länder eine bessere Abschlussquote an den Universitäten hatten, als Deutschland.[14]

Die noch in den 50er und 60er Jahren angepriesene Weiterentwicklung der Hochschulen schien nun immer sicherer aus der Bahn zu geraten. Studentendemonstrationen 1988 erreichten, im Gegensatz zu den Unruhen 1968/69, große Zustimmung in der Bevölkerung. Hochburgen der Aufstände waren Berlin, Frankfurt am Main und München. Studenten klagten über die absolut inakzeptablen Studienbedingungen, den Mangel an Studienplätzen und die Wohnungsnot. Die Regierung reagierte sofort auf diese Zeichen und rief binnen weniger Tage ein Sonderausbauprogramm, mit Ausgaben von 2.1 Milliarden DM, ins Leben. Der damalige Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Jürgen Möllemann, veranlasste 1989 die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dem Hochschulrahmenprogramm I.[15] Es sollten ab diesem Zeitpunkt, bis 1995, jährlich 300 Millionen DM (getragen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern) für den Ausbau der Hochschulen zur Verfügung stehen.

Die Politiker waren gezwungen, im Zuge der öffentlichen Debatte, ihre Fehleinschätzung über die fallende Studentenzahl, zuzugeben. Anlass zur Annahme eines Rückganges gaben bestimmte demographische Entwicklungen und die deutlich schwächeren Geburtenjahrgänge.

Nach der ersten Kurskorrektur mit dem Hochschulrahmengesetz, begann 1988 eine zweite, entscheidende Phase. Das Erkennen der Wichtigkeit der Hochschulen machte ein erneutes Überdenken der Personalstrukturen an den Universitäten und die Forderung nach einer weiteren Reform (Verkürzung der Studienzeit) unabdingbar. Dazu verabschiedete der Wissenschaftsrat 1988 eine Liste von Empfehlungen (ein Bericht über 400 Seiten), die den Inhalten der Forschung, Lehre und Studium, dem wissenschaftlichen Nachwuchs, dem Personal und den Finanzen galt.

[...]


[1] Von 23 deutschen Universitäten (ohne Technische Universitäten), sind gerade 14 übrig geblieben

[2] Zur Geburtenentwicklung vgl. Anlage I

[3] Vgl. Hennis 1969, S. 14f

[4] Vgl. Turner 1995, S. 23 (die notwendige Änderung im GG geschah 1969 durch die Große Koalition)

[5] Die Wissenschaft stand nicht länger ausschließlich im Dienste der Forschung, sondern wurde öffentlich zugänglich gemacht

[6] Vgl. Führ 1997, S. 202

[7] Zusammenkunft der Rektoren der Universitäten aus den Besatzungszonen, um Aufgaben im Bereich Lehre und Forschung wahr zu nehmen (ab 1949 Westdeutsche Rektorenkonferenz)

[8] Vgl. Führ 1997, S. 204

[9] Bundesausbildungsförderungsgesetz

[10] Zur Entwicklung der Studentenzahlen vgl. Anlage II und III

[11] Die Gesellschaft setzte auf die Ausschöpfung der Begabungsreserven

[12] Vgl. Führ 1997, S. 206

[13] 1972 gegründeter Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen

[14] Vgl. Anlage IV

[15] Vgl. Führ 1997, S. 209f

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Das deutsche Hochschulsystem von 1945 bis heute - Strukturen, Probleme, Reformen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Bildungswesen mangelhaft? Das deutsche Bildungssystem in der Kritik
Note
2,3
Autoren
Jahr
2004
Seiten
43
Katalognummer
V34430
ISBN (eBook)
9783638346528
Dateigröße
1214 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hochschulsystem, Strukturen, Probleme, Reformen, Bildungswesen, Bildungssystem, Kritik
Arbeit zitieren
Christian Conrad (Autor:in)Marcel Jobst (Autor:in), 2004, Das deutsche Hochschulsystem von 1945 bis heute - Strukturen, Probleme, Reformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34430

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