Die bilanzielle Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Goodwill nach SFAS 142


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erstmalige Bilanzierung des Goodwill
2.1 Ermittlung des Goodwill
2.2 Aufteilung des Goodwill auf Reporting Units
2.3 Benchmark Assessment

3 Die Folgebewertung des Goodwill
3.1 Fair Value der Reporting Unit
3.2 Zeitpunkt des Impairment Test
3.3 Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs

4 Vereinbarkeit des SFAS 142 mit § 292a HGB und der 7. EG Richtlinie

5 Kritische Würdigung

6 Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ermittlung des Goodwill

Abb. 2: Ermittlung der Wertminderung dem Grunde nach

Abb.3: Ermittlung des impliziten Goodwill

Abb. 4: Ablaufschema des Impairment-Test nach SFAS 142

Abb.5: Ersetzung des derivativen Firmenwertes im Zeitablauf

1 Einleitung

Der Rechnungslegung nach den Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) wird zur Zeit auch in Deutschland höchste Aufmerksamkeit zugewendet. Einer der Gründe hierfür ist die Verabschiedung der beiden Standards SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) am 29.06.2001. Sie lösen die bisherigen Standards APB 16 und 17 ab. Die umstrittene Pooling-of-Interest-Methode ist nicht mehr zulässig und sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sind nun nach der Purchase Methode zu bilanzieren.[1] Während die alte Rechnungslegungsvorschrift[2] eine lineare oder eine dem Wertverlauf entsprechende Abschreibung eines entstandenen Goodwill forderte, wird durch den SFAS 142 die Folgebewertung grundlegend geändert. Die planmäßige Abschreibung ist abgeschafft worden und die Werthaltigkeit des Firmenwertes wird nun durch einen mindestens jährlich durchzuführenden Impairment-Test überprüft.[3] Eine eventuelle Wertminderung erfordert eine außerplanmäßige Abschreibung. Die neuen Regelungen sind zwingend für alle nach dem 15.12.2001 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden und auch für alle bereits erfassten Goodwills. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die neuen Regelungen zur Bilanzierung eines aus einer Kapitalkonsolidierung entstanden Goodwill dargestellt werden. Zum besseren Verständnis wird hierbei zuerst kurz die Entstehung eines Goodwills erläutert. Danach wird auf die Aufteilung dieses Firmenwertes auf die Reporting Units des Unternehmens eingegangen. Der nachfolgende Gliederungspunkt befasst sich mit der Folgebewertung und mit dem dafür notwendigen Impairment-Test. Danach wird auf die für deutsche Unternehmen wichtige Frage der Vereinbarkeit der neuen Regelung mit dem § 292a HGB und der 7. EG-Richtlinie eingegangen. Anschließend erfolgt eine kritische Würdigung der neuen Bilanzierungsregel. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick. Auf die Betrachtung eines passiven Unterschiedsbetrages wird verzichtet.

2 Erstmalige Bilanzierung des Goodwill

2.1 Ermittlung des Goodwill

Beim Erwerb eines Unternehmens kann ein Goodwill entstehen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des Goodwill nach dem folgenden Muster:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Ermittlung des Goodwill

Ein entstehender Goodwill stellt nach US-GAAP einen Vermögenswert (Asset) dar, der in der Bilanz zu aktivieren ist.[4]

Vor der Einführung des SFAS 141[5] war es bisher gängige Praxis, den aus einer Kapitalkonsolidierung entstehenden positiven Unterschiedsbetrag in einer Summe als Goodwill auszuweisen und dem Mutterunternehmen als Ganzes zuzuweisen. Mit Inkrafttreten des SFAS 141 und SFAS 142 sind neue Regelungen zur Ermittlung und bilanziellen Behandlung des Goodwill entstanden. Es sollen nun die vom Goodwill trennbaren immateriellen Vermögensgegenstände separat in der Bilanz erfasst werden und zu Zeitwerten bilanziert werden. Voraussetzung für die separate Erfassung ist, dass die erwarteten Nutzenzuflüsse vertraglich oder gesetzlich abgesichert sind.[6] Daneben sind immaterielle Vermögensgegenstände auch dann noch eigenständig zu bilanzieren, wenn sie einzeln oder mit anderen Bilanzposten zusammen verkauft, vermietet oder auf andere Weise nutzbar gemacht werden können.[7] Im Appendix A39 sind einige Beispiele für separat zu berücksichtigende immaterielle Vermögensgegenstände aufgeführt. Die verbleibende positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem zu Zeitwerten angesetzten Reinvermögen des übernommenen Unternehmens wird als Goodwill in der Bilanz erfasst. Diese Differenz stellt nach Meinung des FASB einen Goodwill dar, dessen einzelne Komponenten nun nicht mehr einer planmäßigen Abschreibung bedürfen.[8] Der Goodwill wird deshalb auch als „Core-Goodwill“[9] bezeichnet.

2.2 Aufteilung des Goodwill auf Reporting Units

Damit eine Folgebewertung des Goodwill im Sinne des SFAS 142 möglich ist, muss das erworbene Unternehmen schon im Zeitpunkt des Erwerbs in sogenannte Reporting Units aufgeteilt werden.[10] Als Reporting Unit gilt normalerweise ein Operating Segment im Sinne des SFAS 131.10. Daneben können auch Reporting Units unterhalb dieser Segmente gebildet werden, wenn die Voraussetzungen des SFAS 142.30 erfüllt sind. Diese verlangen, dass die Untereinheit ein Business[11] ist, Finanzdaten zu der Untereinheit verfügbar sind, eine Überprüfung des Betriebsergebnisses der Untereinheit durch die Segmentsverantwortlichen durchgeführt wird und unterschiedliche wirtschaftliche Charakteristika zwischen den gebildeten Untereinheiten bestehen. In keinem Fall darf eine Reporting Unit mehr als ein Segment umfassen. Ebenfalls ist eine Zusammenfassung von ähnlichen Segmenten nicht mehr zulässig. Der Konzern wird also in überschneidungsfreie Teile zerlegt, die keiner Hierarchie unterliegen.[12]

Im Anschluss an die Bestimmung der Reporting Units erfolgt die Zuordnung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu den jeweiligen Einheiten des Unternehmens. Die Vermögenswerte und Schulden werden den Reporting Units zugeordnet, denen sie nutzen bzw. mit denen sie im Zusammenhang stehen. Wenn Vermögenswerte und Schulden von mehreren Einheiten in Anspruch genommen werden, so hat eine Aufteilung zu erfolgen.[13] Die gewählte Methode zur Aufteilung muss nachvollziehbar (supportable), allgemein vernünftig (reasonable) und konsistent (in a consistent manner) in ihrer Anwendung sein.[14] Eine konkrete Methode wird vom FASB aber nicht vorgeschlagen.

Der gesamte Goodwill wird danach auf die einzelnen Reporting Units verteilt. Dabei wird er den Berichtseinheiten zugerechnet, in denen durch den Erwerb Synergievorteile erwartet werden und zwar unabhängig davon, ob zuvor Schulden und Vermögenswerte der Unit zugeordnet worden sind. Es ist damit auch eine Verteilung auf Reporting Units möglich, die bereits vor der Unternehmensakquisition zu dem Unternehmen gehörten. Das Kriterium für die Zuordnung ist hier ebenfalls das Vorliegen von Synergieeffekten. Für die Durchführung der Aufteilung des Goodwills schreibt das FASB kein explizites Verfahren vor, jedoch muss, wie auch schon bei der Aufteilung der Schulden und Vermögenswerten, die angewandte Methode vernünftig, nachvollziehbar und konsistent sein.[15] Konzeptionell wird die Idee eines Unternehmenserwerbs auf Ebene der Reporting Units durchgeführt.[16] Laut SFAS 142.35 kann der Fair Value der Reporting Unit als fiktive Anschaffungskosten interpretiert werden. Der Fair Value ist der Wert, zu dem die Einheit zwischen zwei handelsbereiten Parteien verkauft werden könnte. Zur Berechnung des Zeitwertes werden z.B. die DCF-Methode oder die Multiples-Verfahren vorgeschlagen. Der ermittelte Zeitwert der Berichtseinheit ist dann den vorher zugeordneten Schulden und Vermögenswerten gegenüberzustellen. Ergibt sich dabei eine positive Differenz, so ist diese als Goodwill der Reporting Unit zu verstehen.

Um die Höhe des Goodwills für schon bestehende Reporting Units zu errechnen, ist eine sogenannte With-And-Without-Computation[17] durchzuführen. Bei diesem Verfahren wird eine Differenzbetrachtung zwischen dem Fair Value vor dem Unternehmenserwerb und dem Fair Value nach dem Unternehmenserwerb vorgenommen.

Bei dem Konzept der Verteilung des Goodwills auf die Reporting Units kann es zu einer Differenz zwischen dem ermittelten aktivierungsfähigen Goodwill und dem direkt auf die Reporting Units verteilbaren Goodwill kommen.[18] Allerdings sieht der Standard hierfür keine genaue Regelung für die Behandlung der Differenz vor. Nach der Background Information SFAS 142 B120 muss die gewählte Methode nachvollziehbar und plausibel sein. Eine Möglichkeit wäre, die Verteilung des Restbetrages im Verhältnis der Fair Values der einzelnen Reporting Units zueinander vorzunehmen.

2.3 Benchmark Assessment

Das Benchmark Assessment ist im Anschluss an die Allokation des Goodwill durchzuführen. Diese Maßnahme dient einer sachgerechten Dokumentation des erstmaligen Ansatzes eines Goodwill.[19] Hierbei muss das erwerbende Unternehmen dokumentieren, wie der gezahlte Kaufpreis bestimmt wurde, und warum die Akquisition getätigt wurde. Weiterhin muss der Erwerber auch deutlich machen, welche Synergieeffekte er sich aus dem Kauf verspricht. Dazu gehört auch die Dokumentation der wesentlichen Erwartungen über den zukünftigen Erfolg einer Reporting Unit. Daneben sollen die Bewertungsverfahren zur Bestimmung der Fair Values näher erläutert werden. Es sind die gesetzten Annahmen, wie z. B. Höhe des Kalkulationszinsfusses, zu spezifizieren und zu dokumentieren.

Abschließend ist zu kontrollieren, ob der Goodwill in korrekter Weise auf die verschiedenen Reporting Units verteilt worden ist. Das Benchmark Assessment ist binnen Jahresfrist nach dem Stichtag des Erwerb durchzuführen.[20] Die Durchführung ist für die Unternehmen mit großen Kosten verbunden, doch hält das FASB diese Form der Dokumentation für unerlässlich.[21] Außerdem ist sie für die Folgebewertung des Goodwill in den kommenden Jahren von großer Bedeutung, da die beim erstmaligen Ansatz unterstellten Prämissen konsistent weiter angewandt werden müssen.

[...]


[1] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T., Goodwill-Bilanzierung, S. 1681.

[2] Für die Darstellung der bisherigen Rechnungslegung vgl. z.B. Schildbach, T., Der Konzernabschluss S. 219 ff.

[3] Vgl. Küting, K./Weber, C.-P./Wirth, J., Neue Goodwillbilanzierung nach SFAS 142, S. 185.

[4] Vgl. SFAS 141.43.

[5] Der SFAS 141 wurde gleichzeitig mit dem SFAS 142 eingeführt und regelt die bilanzielle Behandlung von business combinations.

[6] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T., Goodwill-Bilanzierung, S. 1681.

[7] Vgl. SFAS 141.39 („Separability“-Kriterium).

[8] Vgl. SFAS 141.B150.

[9] Vgl. SAFS 141.B105.

[10] Vgl. Küting, K./Weber, C.-P./Wirth, J., Neue Goodwillbilanzierung nach SFAS 142, S. 186.

[11] Zur Begriffserklärung und Konkretisierung vgl. ETIF Issue 98-03.

[12] Vgl. Janschek, O., Ermittlung und Aufteilung von Firmenwerten, S. 365.

[13] Vgl. Alvarez, M./Biberacher, J., Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP, S. 346.

[14] Vgl. SFAS 142.34.

[15] Vgl. Küting, K./Weber, C.-P./Wirth, J., Neue Goodwillbilanzierung nach SFAS 142, S. 187.

[16] Vgl. Haring, N., Der Impairment-only-Approach, S. 372.

[17] Vgl. SFAS 142.35.

[18] Vgl. Küting, K./Weber, C.-P./Wirth, J., Neue Goodwillbilanzierung nach SFAS 142, S. 188.

[19] Vgl. Pejic, P./Buschhüter, M., Ende der planmäßigen Goodwill-Abschreibung?, S. 110.

[20] Vgl. Pejic, P./Buschhüter, M., Ende der planmäßigen Goodwill-Abschreibung?, S. 110.

[21] Vgl. ED 2001 Paragraph 100.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die bilanzielle Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Goodwill nach SFAS 142
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Revisionswesen)
Veranstaltung
Seminar zur Wirtschaftsprüfung
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V34227
ISBN (eBook)
9783638345194
ISBN (Buch)
9783640996926
Dateigröße
511 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Behandlung, Kapitalkonsolidierung, Goodwill, SFAS, Seminar, Wirtschaftsprüfung
Arbeit zitieren
Dieter Badry (Autor:in), 2002, Die bilanzielle Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Goodwill nach SFAS 142, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34227

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